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Diese Präsentation behandelt die Grundlagen der Umsatzsteuer. Sie beinhaltet wichtige Definitionen und die Charakteristik der Umsatzsteuer. Die Präsentation enthält auch Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, Systemen der Umsatzsteuer, Beispielen und vieles mehr.

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WP/StB Mag. Gerhard Draskovits Grundlagen der Umsatzsteuer wichtige Begriffsdefinitionen und Charakteristik der USt 2 Gesetzliche Bestimmungen  MwStSyst-RL, Bundesgesetz u. Verordnungen, UStG 1994  Verkehrssteuer, keine Personensteuer  indirek...

WP/StB Mag. Gerhard Draskovits Grundlagen der Umsatzsteuer wichtige Begriffsdefinitionen und Charakteristik der USt 2 Gesetzliche Bestimmungen  MwStSyst-RL, Bundesgesetz u. Verordnungen, UStG 1994  Verkehrssteuer, keine Personensteuer  indirekte Steuer, Steuerlast trifft Verbraucher und Steuerschuldner ist Unternehmer, der Umsatz ausführt  Objektsteuer, Anknüpfung an Austausch von Lieferungen und Leistungen nicht an persönliche Umständen 3 Systeme der Umsatzsteuer  Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug „Allphasenbesteuerung“ Besteuerung in allen Produktions- und Handelsstufen  Nettoumsatzsteuer Steuer wird vom Nettowarenwert erhoben, Vorsteuer darf abgezogen werden  Mehrwertsteuer Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts 4 Beispiel  Großhändler A fakturiert als Vorlieferant eine Maschine an den Einzelhändler B um: Nettokaufpreis: € 1.000,-- Umsatzsteuer: € 200,-- Bruttokaufpreis: € 1.200,-- Der Einzelhändler bezahlt an den Großhändler den Bruttobetrag von € 1.200,-- an den Großhändler. In seiner Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) muss der Großhändler diesen Umsatz dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer in Höhe von € 200,-- an das Finanzamt bezahlen.  Der Einzelhändler B verkauft diese Maschine an die Produktions-GmbH C um: Nettokaufpreis: € 1.400,-- Umsatzsteuer: € 280,-- Bruttokaufpreis: € 1.680,-- Der Einzelhändler meldet diesen Umsatz in seiner UVA dem Finanzamt und bezahlt jedoch nur € 80,-- an das Finanzamt, weil er die Umsatzsteuer ( € 200,--) die B an den A bezahlt hat als Vorsteuer von der fakturierten Umsatzsteuer (€ 280,--) abziehen darf. Dadurch wird auf der Stufe des Einzelhändlers B tatsächlich nur der Mehrwert der Umsatzsteuer unterworfen. Die Produktions-GmbH C darf als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer wiederum die an B bezahlte Umsatzsteuer in Höhe von € 280,-- als Vorsteuer in seiner UVA geltend machen. 5 Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer 6 Unternehmer  Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Nachhaltigkeit – es besteht Wiederholungsabsicht Einnahmenerzielungsabsicht Tätigkeit darf keine „Liebhaberei“ sein ↳ Tatigkeit , die nicht auf Erzielung eines ist und Gesamt Eberschusses ausgerichtet  Selbständigkeit keine unternehmenische Matigkeiten darstellen Unternehmer unterliegt keinen Weisungen und trägt ein Unternehmerwagnis; Organschaft, wenn eine Gesellschaft aus USt-Sicht keine - Selbstständigkeit besitzt; - Grundsatz der Unternehmenseinheit: auch wenn Unternehmer verschiedene Tätigkeiten (z.B. einen Gewerbebetrieb und Umsätze aus Vermietung und Verpachtung) ausübt, gibt er nur eine UVA bzw. eine Umsatzsteuererklärung für seine gesamte unternehmerische Tätigkeit ab; 7 Rechtsformen der Unternehmereigenschaft Bekommen kernen Einkommenssteuerbescheid ! Gesellschafter aufgeteilt Unternehmer können sein: auf die  Gewinne werden I und minen dafur Einkommensteuer Lezahlen -. Einzelunternehmer (natürliche Person) Rechtsubjekte -Umsatzstersteuerx a ( Personenvereinigungen (OG, KG, GesbR und ↳ nur natrliche Personen Miteigentumsgemeinschaften) Juristische Personen (Kapitalgesellschaften, GmbH AG > - , Vereine, Privatstiftungen, Genossenschaften,…) [ ] Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) z.B. Hallenbäder, Müllentsorgung; 8 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft  Beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit Vorsteuer-Abzug bereits für Vorbereitungshandlungen  Ende mit letzten Tätigwerden Allfällige Geschäftsveräußerung und Betriebsbeendigung steuerbar und UMSATZ steuerpflichtig - hat Personen (Einzelpers) ·.. Parsonen ·. jur 9 OG KG · Personengesellschaften Steuerbare Tatbestände für welche Tatbestände muss der Unternehmer Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen 10 Steuerbare Tatbestände Steuerbare Tatbestände § 1 Abs 1 UStG, Art 1 BMR innergemeinschaftlicher * Leistungen Eigenverbrauch Einfuhr ig Erwerb § 1 Abs 1 Z 1 § 1 Abs 1 Z 2 § 1 Abs 1 Z 3 gem Art 1 BMR Lieferungen Gegenstandsentnahme Bei Einfuhr aus Bei Einfuhr aus (§ 3 UStG) (§ 3 Abs. 2 UStG) Drittland Gemeinschaftsraum NICHT El-Lander E-Lander Sonstige Leistungen Verwendungs- (§ 3a UStG) entnahme * Durch den Eigenverbrauch das werden · Anwalt (§ 3a Abs. 1a Zi. 1 UStG) soll gewahrleistet , · Steuerberater keine umsatzsteuerpflichtige Lieferungen Leistungsentnahme eines Unternehmens umsatzsteuerfrei die Privabphare kommen (§ 3a Abs. 1a Zi. 2 UStG) in ( ( Aufwandstatbestand (§ 1 Abs. 1 Zi. 2 UStG) 11 Tatbestand 1: Die Leistung  Lieferung (= Verkauf körperlicher Gegenstände) Übergang der Verfügungsmacht (ruhende Lieferung) Warenbewegung (bewegte Lieferung  Sonstige Leistung (= alle anderen Leistungen außer Lieferung) Autoschlussel Lieferschein Diedleistung erhalten - Auto bleibt in Werkstatt , Friseuer Erbringung von Dienstleistungen Steuerberating Anwall Positives Tun, Dulden und Unterlassen Rucht verzichten Anwalt auf ein & ↓ Gigenzug Geld dafr und im erhalten 12 Mietuestrog Vermister duldel Wohnung verfigt das der Midter ber die Tatbestand 2: Eigenverbrauch  Vermeidung, dass etwas unversteuert in den Endverbrauch gelangt;  Gegenstandsentnahme wenn der Unternehmer einen Gegenstand aus seinem Unternehmen für Privatzwecke entnimmt; ist einer Lieferung gleichgestellt; nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer einen Vorsteuerabzug für den Ankauf des Gegenstandes geltend gemacht hat;  Verwendungsentnahme wenn der Unternehmer einen Gegenstand seines Unternehmens für private Zwecke verwendet; nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer einen Vorsteuerabzug für den Ankauf des Gegenstandes geltend gemacht hat;  Leistungseigenverbrauch wenn ein Unternehmer durch Mitarbeiter unentgeltlich eine sonstige Leistung für seine privaten Zwecke erbringen; Dieser Eigenverbrauch ist immer umsatzsteuerpflichtig, auch wenn der Unternehmer dafür keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte; 1  Aufwandstatbestand Ist anzuwenden, wenn einkommensteuerrechtlich (§ 20 EStG bzw. § 12 KStG) nicht abzugsfähige Aufwendungen oder unangemessene hohe Aufwendungen für das Unternehmen angeschafft werden. nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer einen Vorsteuerabzug für die Aufwendungen geltend gemacht hat; 13 Tatbestand 3: Einfuhr von Gegenständen !  Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland ins Inland unterliegen Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Zoll = ! EUSt im unternehmerischen Bereich Einfhrungsst . abziehbare Vorsteuer ! Jedermanns-Tatbestand (Schuldner kann auch Privater sein)  Beispiel: eine Privatperson kauft in der Schweiz einen PKW und bringt diesen nach Österreich; Einfhrungust. 14 Tatbestand 4: Ig Erwerb Lieferung von Gegenstände aus EU Mitgliedstaaten   Voraussetzung: Lieferant und der Erwerber sind Unternehmer VID-Nummer beiden von  Erhebende Steuer = Erwerbssteuer  Der Erwerber kann diese Erwerbssteuer in seiner UVA Erwerbsteuer kann alsVorsteuer als Vorsteuer aus ig Erwerben als Vorsteuer geltend G zuruck geforden machen; Nullsummenspiel und daher keine Zahlung werden t vom Erwerber an das Finanzamt erforderlich; um zu kontrolliere  Wenn der Erwerber jedoch nicht zum Vorsteuerabzug , ob die Erwerbssl den. berechtigt ist (z.B. Arzt oder Kleinunternehmer) muss Unternehmsbereit fir war der Erwerber die Erwerbsteuer im Rahmen seiner UVA an das Finanzamt bezahlen; Bank de keine Vorsluratug. - Unternehmen , die einen Vorskurabag in Anspruch nehmen durfen fur. a nur 15 Ort und Zeitpunkt einer Leistung 16 Ort und Zeitpunkt der Leistung  Zeitpunkt der Leistungen Lieferung - Grundsätzlich zählt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht über den Gegenstand (ruhende Lieferungen); Ausnahme bei Warenbewegungen (bewegte Lieferungen) Ausführung der sonstigen Leistung wenn die Leistung zur Gänze erbracht wurde;  Ort der Leistung Entscheidung über Steuerbarkeit einer Lieferung Leistungsortbestimmungen, insbesondere bei sonstigen Leistungen - Business-to-Business (B2B) - Business-to-Consumer (B2C) 17 Boot in Kreation gekauft- Kro fur USt zustndig § 3 Lieferung  Zur Lieferung zählen: Gegenstände: körperliche Sachen und andere Wirtschaftsgüter, die wie körperliche Sachen behandelt werden zB Strom, Wärme, Standardsoftware  Grundregel (ruhende Lieferung): § 3 Abs 7 – Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der > dat USt - Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der abfuhren Verfügungsmacht befindet konn melris man Gate MID's  Ausnahme: zB § 3 Abs 8 – Lieferort dort, wo die Beförderung/Versendung beginnt ↳ bewegte Listening 18 Bestimmung des Lieferortes – Beispiele  Ruhende Lieferung: Ein österreichischer Unternehmer kauft einen Bagger, der sich im Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssels und des Typenscheins in Deutschland befindet; Der Bagger verbleibt nach der Übergabe der Verfügungsmacht auch weiterhin in Deutschland ; Dieser Umsatz ist in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, weil es sich dabei um eine ruhende Lieferung (ohne Warenbewegung) handelt und sich der Bagger im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht in Deutschland befunden hat; 19 Bestimmung des Lieferortes – Beispiele  Bewegte Lieferung: Ein österreichischer Unternehmer kauft eine Maschine in Italien und befördert diese Maschine mit seinem eigenen LKW nach Österreich; Dieser Umsatz ist in Italien grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig, weil die Beförderung in Italien begonnen hat; Wenn der österreichische Unternehmer mit seiner österreichischen UID-Nummer auftritt, darf der italienische Verkäufer jedoch eine Rechnung ohne italienischer Umsatzsteuer ausstellen, weil es sich dabei um eine steuerfreie kann nur = innergemeinschaftliche Lieferung handelt; Der österreichische Unternehmer hat den Kauf in seine hewa ge österreichischen UVA als innergemeinschaftlichen Erwerb seine aufnehmen und kann die Erwerbsteuer in der selben UVA als Vorsteuer geltend machen. 20 Reihengeschäfte  Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dabei der Gegenstand vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer direkt befördert oder versendet wird. Es gibt immer nur eine bewegte Lieferung Es kann aber mehrere ruhende Lieferungen geben, da ja mehrere Unternehmen an dem Reihengeschäft beteiligt sind; 21 ↳ nur eine bewegte Liefung weil her I Warenbewegung Beispiel für Reihengeschäft  Hersteller A in Wien verkauft Waren an Großhändler B in Klagenfurt und dieser wiederum an den Einzelhändler C in Graz. Dieser Einzelhändler verkauft die Ware an den Endkunden D in Eisenstadt.  A befördert Ware direkt an D Vor Bewegung Nach Bewegung nur DinWovenbewegunestat Befördern/Versenden A B C D Bewegte Lieferung Ruhende Lieferungen § 3 Abs 8 Lieferort = § 3 Abs 7 Lieferort = Abgangsort (bei A) Empfängerort (bei D) 22 § 3a Ort der sonstige Leistungen  Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen -> positives Tun, Dulden und Unterlassen  Grundregel: B2B B2C Empfängerort Unternehmensort Grundregel (§ 3a Abs 6) (§ 3a Abs 7) function et nur normale Rechnung a private Kunde Zahlt die Osterreichische mit Reverse stun 23 CHARGE ! Sonstige Leistungen an Unternehmer (B2B) § 3a Abs. 6  Grundregel: Der Sitz des leistungsempfangenden Unternehmers (Empfängerort) Ort der Betriebsstätte Wenn weder Sitz noch Betriebsstätte vorliegt, dann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des leitungsempfangenden Unternehmers 24 Sonstige Leistungen an Unternehmer (B2B) Beispiel  Ein österreichischer Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung an einen Unternehmer in Frankreich; Der Leistungsempfänger gibt dem österreichischen Rechtsanwalt seine französische UID Nummer. Diese sonstige Leistung ist in Frankreich steuerbar, weil der # Leistungsempfänger sein Unternehmen in Frankreich betreibt. Damit sich der österreichische Rechtsanwalt nicht in Frankreich für UID-Nummur umsatzsteuerliche Zwecke registrieren muss, kommt es in diesem Fall zum Übergang der Steuerschuld (reverse charge) vom Leistungserbringer (österr. fr Est. Unt Rechtsanwalt) auf den Leistungsempfänger (franz. Unternehmer); Der österreichische Rechtsanwalt muss seine Rechnung ohne Umsatzsteuer wichtig - in Vab mit. reverse charge ausstellen und auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hinweisen. Weiters muss er auf der Rechnung die franz. OSummenspie UID Nummer des Leistungsempfänger angeben; Wenn der franz. Unternehmer in Frankreich vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann dieser die Umsatzsteuer aus dem Übergang der Steuerschuld in seiner UVA als Vorsteuer geltend machen und er muss daher keine Zahlung an das franz. Finanzamt leisten; 25 Ort sonstigen Leitung Nichtunternehmer (B2C) § 3a Abs 7  Grundregel: Ort, in dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensort) Ort der Betriebsstätte oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des leistenden Unternehmers 26 Sonstige Leistungen an einen Nichtunternehmer (B2C) Beispiel  Ein österreichischer Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung an eine Privatperson aus Frankreich; Diese sonstige Leistung ist in Österreich steuerbar und steuerpflichtig, weil der Leistungserbringer sein Unternehmen in Österreich betreibt. Der österreichische Rechtsanwalt muss seine Rechnung an die franz. Privatperson mit österreichischer Umsatzsteuer ausstellen. Der österreichische Rechtsanwalt muss diesen Umsatz in seine UVA aufnehmen und die Umsatzsteuer am Fälligkeitstag an das österreichische Finanzamt zahlen; 27 Ausnahmen Übersicht: Ort der sonstigen Leistung Sonderregeln B2B B2C Unternehmer Nichtunternehmer Vermittlungs- Ort, an dem der vermittelte Umsatz Grundregel (§ 3a Abs 6) leistungen erbracht wird (§ 3a Abs 8) Immobilien ! Grundstücks- Hotel , Architekt Grundstücksort (§ 3a Abs 9) Grundstücksort (§3a Abs 9) leistungen Personen- Dort, wo sie jeweils stattfindet Dort wo sie jeweils stattfindet ! beförderung (§ 3a Abs 10) (§ 3a Abs 10) Güterbeförder- Dort wo jeweils stattfindet Grundregel (§ 3a Abs 6) ung (außer ig) (§ 3a Abs 10) Ig. Güter- Grundregel (§ 3a Abs 6) Abgangsort (Art. 3a Abs 1) beförderung 28 Na Bhatt Dra Bhatti Übersicht: Ort der sonstigen Leistung Sonderregeln Unternehmer Nichtunternehmer Grundregel ( § 3a Abs 6) Kulturbereich, Reparaturen, (Eintrittsberechtigung zu Tätigkeitsort Nebenleistungen zur Veranstaltungen = (§ 3a Abs 11 lit a bis c) Güterbeförderung Veranstaltungsort) Restaurant- und Abgangsort Abgangsort Verpflegungsdienstleistung bei ig (Art. 3a Abs 3) (Art. 3a Abs 3) Personenbeförderungen PKWS... I Kurzfristige (langfristige) Vermietung von Dort wo es zur Verfügung gestellt wird (§3a Abs 12) Dort, wo es zur Verfügung gestellt wird (§ 3a Abs 12) 8 Beförderungsmitteln (max. 30 Tage) (langfristig Empfängerort) (langfristig Empfängerort) * dann Umsatzsteuer kommt zuruck 29 Übersicht: Ort der sonstigen Leistung Sonderregeln B2B 32C Unternehmer Nichtunternehmer Elektronische erbrachte Dienstleistungen, Telekom- Grundregel Dort wo der Nichtunternehmer Rundfunk- und (§ 3a Abs 6) ansässig ist ( § 3a Abs 13) Fernsehdienste vom Drittland I Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Verabreichungsort (§ 3a Abs 11 lit d) Verabreichungsort (§ 3a Abs 11 lit d) Fallfrist 30 ·. 09. Katalogleistungen an - Empfängerort (§ 3a Abs 14) Drittlandsnichtunternehmer 30 Bemessungsgrundlage  Bemessungsgrundlage § 4 = Entgelt  USt gehört nicht zum Entgelt Daher muss die Umsatzsteuer nach der folgenden Formel aus dem Bruttobetrag herausgerechnet werden;  20% Umsatz: Bruttobetrag/120*20% #  10% Umsatz: Bruttobetrag/110*10%  13% Umsatz: Bruttobetrag/113*13%  Nicht zum Entgelt zählen: Trinkgelder an das Personal, gewährte Skonti, durchlaufende Posten (Gerichtsgebühren), echter Schadenersatz… 31 Bemessungsgrundlage  BMGL Eigenverbrauch (§ 4 Abs. 8c und 8d) Aufwandstatbestand  BMGL ist die Höhe der nichtabzugsfähigen Aufwendungen Entnahmetatbestand  BMGL ist der Einkaufspreis des entnommen Gegenstandes Verwendungstatbestand  BMGL sind die anteiligen Kosten aus der Verwendung des Gegenstandes Leistungstatbestand  BMGL sind die Selbstkosten, ohne Gewinnaufschlag 32 Änderung der Bemessungsgrundlage  Durch Mängelrügen, Rabatte oder Zahlungsunfähigkeit kann Änderung der BMGL sein  Gem § 16 Abs 1 hat leistende Unternehmer die bereits an FA erstattete USt zu berichtigen und Leistungsempfänger die bereits geltend gemachte Vorsteuer zu berichtigen 33 Beispiel zur Änderung der Bemessungsgrundlage  Der leistende Unternehmer hat eine Rechnung inklusiver Umsatzsteuer in Höhe von € 12.000,-- (Umsatzsteuer von € 2.000,-- enthalten) ausgestellt.  Von diesem Betrag erhält der Unternehmer einen Betrag von € 9.000,-- (in diesem Betrag ist eine Umsatzsteuer von € 1.500,-- enthalten) überwiesen. Auf Grund der Insolvenz des Leistungsempfänger ist der Unternehmer berechtigt eine Korrektur der Umsatzsteuer (wegen der geänderten Bemessungsgrundlage) durchzuführen;  Der Unternehmer bekommt daher vom Finanzamt einen Betrag von € 500,-- rückerstattet, wenn er den Nachweis der Insolvenz des Kunden gegenüber dem Finanzamt erbringen kann. wo sicht men das ? Addikladatei 34 Sonderbesteuerung Differenzbesteuerung  Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis = BMGL  Wahlmöglichkeit wenn vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer Antiquitäten, Kunstgegenstände oder andere bewegliche Gegenstände von Privatpersonen erwirbt und an Privatpersonen weiterveräußert  Aus Differenzbetrag USt herausrechnen  Voraussetzung Erwerbende Wiederverkäufer konnte keinen Vorsteuerabzug vornehmen, weil Liefernde USt nicht schuldet (weil Privater) oder selbst Differenzbesteuerung vorgenommen hat 35 ↑ Bespiel Differenzbesteuerung  Eine KFZ Händler kauft von einer Privatperson einen gebrauchten PKW um einen Betrag von € 6.000,--.  Der KFZ Händler kann diesen gebrauchten PKW um € 7.200,-- an eine Privatperson weiter verkaufen.  Da der KFZ Händler die Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen darf, muss er nur die Differenz zwischen Ein- und Verkauf der Umsatzsteuer unterwerfen und muss daher für den Bruttobetrag von € 1.200,-- nur € 200,-- (€ 1.200/120 mal 20%) an das Finanzamt abführen. Von dem Differenzbetrag von € 1.200,-- verbleiben daher beim Händler € 1.000,--.  Der KFZ Händler muss ins seiner Verkaufsrechnung nicht die Umsatzsteuer von € 200,-- ausweisen, sondern muss in der Rechnung nur auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweisen. 36 Steuerfreie – steuerpflichtige Umsätze Steuerbefreiungen 37 § 6 ff Steuerbefreiungen ↑ fire or ust  Echte Steuerbefreiung -> Umsatz ist steuerfrei und Vorsteuerabzug zulässig (§ 6 Abs 1 Z 1-6) dadurch kommt es zu einer gänzlichen Entlastung von der österr. Umsatzsteuer keine Est habeSt. o rate Ausfahrlieferung- ust > -  Unechte Steuerbefreiung -> Umsatz ist steuerfrei, kein Vorsteuerabzug (§ 6 Abs 1 Z 7 ff) Vocw fur für den Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge Kosten und erhöhen dadurch den steuerbefreiten Umsatz; 38 Echte Steuerbefreiung I  Ausfuhrlieferungen (§ 7), Lohnveredelung an & Gegenständen der Ausfuhr (§ 8)  Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt  Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und sonstige Leistungen iZm der Einfuhr, der Durchfuhr oder der Ausfuhr von Gegenständen 39 § 7 Ausfuhrlieferung  Voraussetzungen für Steuerfreiheit Liefernde Unternehmer hat Gegenstand ins Drittland befördert oder versendet, oder Ausländische Abnehmer (im Inland keinen Sitz/Wohnsitz) hat Gegenstand in das Drittland befördert oder versendet, Über erfolgte Ausfuhr liegt ein Ausfuhrnachweis vor und Voraussetzungen werden buchmäßig nachgewiesen Sonderfall Touristenexport U34 Formular 40 § 7 Ausfuhrlieferung  Beispiel: Unternehmer aus Vorarlberg verkauft an eine Privatperson eine Maschine Unternehmer A Die Maschine wird von dem schweizer Kunden persönlich abgeholt und die Schweiz gebracht; Wenn der Kunde dem Unternehmer die Warenbewegung in die Schweiz nach- Privatkunde aus der Schweiz weist, kann der Unternehmer die Rechnung ohne österreichische Umsatz- steuer ausstellen; 41 & 6 unechte Steuerbefreiungen L  Geld- und Bankgeschäfte steuerfrei =  Umsätze der Sozialversicherungsträger min  Ärzte, Dentisten und Physiotherapeuten mene Rechnung darf ohne USL  Umsätze aus Versicherungsverhältnissen und ausgestellt werden aber Pensionskassengesetze kein Anspruch auf  Kleinunternehmer -> Optionsmöglichkeit zur ust ! Umsatzsteuerpflicht  Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücke zu Geschäftszwecken -> Optionsmöglichkeit O zur Umsatzsteuerpflicht  Umsätze aus dem Verkauf von Grundstücke -> Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht · Wohnzweke - sind USL-Pflichtig 42 I § 6 Abs 1 Z 27 Kleinunternehmer uneck Steuerkfreil ↑  Sitz/Wohnsitz im Inland  Umsätze im Veranlagungszeitraum € 35.000 netto nicht übersteigen; ab 2025 Bruttogrenze von € 42.000,--  Einmalige Überschreiten Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich; ab 2025: bei Überschreiten der 10% Toleranzgrenze, gilt die Steuerbefreiung noch bis zum Ablauf des Kalenderjahres in dem Toleranzgrenze überschritten wurde;  Kleinunternehmer muss aber Aufzeichnungen führen  Option zur Regelbesteuerung -> bindet auf fünf Jahre ↳VersichtaufKlein unlernehmerregelung Surfing use und 43 Steuersätze 44 I - § 10 Steuersätze  Normalsteuersatz 20 % Gemeinden  Steuersatz von 19 % Jungholz und Mittelberg nur aus Deutschland ereichbar  Ermäßigter Steuersatz 10 %: Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken Verkauf von Speisen Personenbeförderung Müll- und Abwasserbeseitigung  Ermäßigter Steuersatz 13 % Ab-Hof-Verkauf von Wein Künstler Schwimmbäder, Thermalbehandlung; Eintrittsberechtigungen sportliche Veranstaltungen 45 Rechnungen und Vorsteuerabzug Rechnungen 46 § 11 Rechnungen wenn Rechnung Mangel aufwurst = Vorstuer zuruck en Finanzaent zahen  Formgültige Rechnung = materiell rechtliche Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug  Vorsteuern dürfen nur abgezogen werden, wenn Leistung erbracht wurde und eine Rechnung vorliegt, oder Anzahlungsrechnung vorliegt und eine Anzahlung geleistet wurde  Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren Rechnung darf nur rom susstellar berechtigt werden - menn disser Insolvent ist dann kann die R. nicht korrigiert werden. 47 I S § 11 Rechnungsmerkmale  Ausstellungsdatum  Fortlaufende Nummer  Name, Anschrift des leistenden Unternehmers  UID Nr. des leistenden Unternehmers – steuerpflichtige Leistung im Inland  Name, Anschrift des Abnehmers nur der beiden UID daf die angeben der  UID Nr. des Leistungsempfängers bei Rechnungen über € 10.000 (Brutto) oder bei Steuerschuldumkehr , die Rechnung ausstellt (reverse charge)  Menge, handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung  Tag der Leistungserbringung oder Zeitraum es soll Verhinder werden  Entgelt und anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis das die USI irrtumlich auf Steuerbefreiung Grund Befr der unechten. vegessen wurde anzugeben  der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag 48 § 11(6) Kleinbetragsrechnungen  Gesamtbetrag kleiner bzw gleich € 400 (inkl. USt) dann genügen folgende Angaben: Ausstellungsdatum Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung/sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt Bruttobetrag Umsatzsteuersatz 49 Rechnungen bei Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)  Zusätzlich zu allgemeinen Rechnungsmerkmalen: beide MID UID des Leistungsempfängers ist anzugeben Hinweis auf Übergang der Steuerschuld Ausweis der USt entfällt 50 Sondervorschriften für Rechnungen  Wird Differenzbesteuerung angewendet, dann ergänzend auf Anwendung gem § 24 hinweisen Unterbleiben des gesonderten Steuerausweises  Binnenmarktrechnungen - Unternehmer hat Abnehmer einer ig Lieferung Rechnung ohne USt auszustellen und zusätzlich UID des Liefernden und des Abnehmers Hinweis auf Steuerfreiheit anzugeben 51 Rechnungsberichtigung  nur der Rechnungsaussteller ist berechtigt falsche Angaben einseitig zu korrigieren Ergänzung bzw. Berichtigung der ursprünglichen Rechnung selbst oder Ausstellung einer neuen berichtigten Rechnung unter Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung 52 § 11(12) unrichtiger Steuerausweis  Hat Unternehmer zu hohen Steuersatz in Rechnung ausgewiesen - schuldet Unternehmer diesen Betrag kraft Rechnungsleyung  Hat Unternehmer einen zu geringen Steuerbetrag ausgewiesen - keinen Einfluss auf tatsächliche Steuerschuld  Möglichkeit der Berichtigung – entfaltet erst im Berichtigungszeitraum ihre Wirkung (ex nunc) Rechng brechtigt warde Auswirkung gilt erst wenn 53 § 11 (14) unberechtigter Steuerausweis  Unberechtigt dann, wenn Nichtunternehmer fakturiert oder wenn Leistung nicht erbracht wurde  USt aufgrund Rechnung geschuldet  Vorsteuerabzug steht grundsätzlich nicht zu  Rechnungsberichtigung nur in Ausnahmen möglich 54 Rechnungen und Vorsteuerabzug Der Vorsteuerabzug 55 § 12 Vorsteuerabzug  Voraussetzungen für Vorsteuerabzug: Leistungserbringer muss Unternehmer sein Vorliegen einer ordnungsgem. Rechnung § 11 wenn 80 % sinternehmerrisch Leistungsempfänger muss Unternehmer sein und natt , dann 20 % die Leistung (mind. 10 % davon) für Zwecke seines Privaterbrauch rechnen + kein Vorshuerauschluss Unternehmens ausgeführt Kein Vorsteuerausschluss gem § 12 Abs 3ff Vorsteuerauschluss I keine - unechte steuerbefrey for den der die Rechnung bekommt 56 Vorsteuerabzug  Vorsteuerabzug bei Einfuhr (Gegenstände aus Drittland werden für Unternehmen eingeführt): Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist vom Unternehmer selbst oder vom Spediteur an das Zollamt oder FA abzuführen, entrichtete EUSt als Vorsteuer abzugsfähig  Vorsteuerabzug in besonderen Fällen: Reverse charge:  Vorsteuerabzug im Zeitpunkt des Übergangs der Steuerschuld,  auch ohne ordnungsgemäße Rechnung Gleiches bei ig Erwerb, ig Fahrzeuglieferungen oder Dreiecksgeschäften  Vorsteuerabzug ausländische Unternehmer: Über Finanzonline Vorsteuererstattung bis 30.9. des folgenden Kalenderjahr beantragen ↓ Fallfrist. 01. 10. zu spot ! 57 / Leistungen für Zwecke des Unternehmens  Reine unternehmerische Zwecke Vorsteuerabzug steht Unternehmer zu, wenn Nutzung Lieferung oder sonstige Leistung für unternehmerische Zwecke  Gemischte Nutzung Wenn mind. 10 % unternehmerisch genutzt, dann für das Unternehmen ausgeführt Wahlrecht bei gemischter Nutzung für Unternehmer  Unterschied gemischt genutzte Gebäude und übrige Leistungen !!! 58 Leistungen, die nicht für Zwecke des Unternehmens gelten  Repräsentationsaufwendungen Vorsteuerabzug zur Gänze ausgeschlossen bei  überwiegend unangemessenen hohen, unternehmerisch veranlassten Aufwendungen für bestimmte Wirtschaftsgüter, die auch die private Lebensführung betreffen,  Z.B. Gebäude, PKW… Ausgenommen von dieser Regelung:  Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge, die zumind. 80 % betrieblich veranlasst (z.B. Taxis) 59 Ausschluss vom Vorsteuerabzug  Kein Vorsteuerabzug obwohl für Zwecke des Unternehmens bei unecht steuerfreien Umsätzen z.B. Arzt, Kleinunternehmer Gemischte Nutzung – Teil aus /  steuerpflichtigen Umsätzen und Teil aus unecht steuerbefreiten Umsätzen, Vorsteuerabzug teilweise möglich: Aufteilung durch direkte Zuordnung Nach Umsatzschlüssel Mischmethode 60 I & Vorsteuerberichtigung  = immer dann, wenn Änderung der Verhältnisse, die für Vorsteuerabzug maßgebend waren  Vermeidung von ungerechtfertigten Steuervorteilen und steuerlichen Nachteilen  Änderung Nutzungsverhältnisse: Anlagegüter: Vorsteuerberichtigungszeitraum 5 Jahre 1415 bzw. 20 Jahre bei Grundstücken KU war2 J. KU und 3J. Ulustpflichtig) 315 daf Anlagenguter vorsteuerabzuges Umlaufvermögen und sonstige Leistungen: furAnspruchnehmen 3 ,5 in Berichtigungszeitraum unbefristet Kleinunternehmen ber 55DUmfr hi. den Zeitnum in dem er 61 is an da er eine VSt-Abzug vornehmen z Boobachtungsotraum Sonderfälle Vorsteuerpauschalierungen  Pauschalierung = Ansetzen eines gewissen Prozentsatzes der Umsätze als Vorsteuer  Arten: Basispauschalierung  Umsätze < € 220.000,-  Pauschale VSt von 1,8% (max. € 3.960,-) Vorsteuerpauschalierung per Verordnung 62 Der Steuerschuldner und die Erhebung der Umsatzsteuer Die steuerliche Erfassung der Umsätze 63 § 19 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld  Steuerschuldner ist leistende Unternehmer  Entstehung im Zeitpunkt der Leistungserbringung  Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerabfuhr bis zum 15. des 2. folgenden Monates zu erfolgen  Erstellung einer Umsatzsteuererklärung  Aufzeichnungspflichten 64 Entstehung der Steuerschuld  Sollbesteuerung Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats in dem Leistung ausgeführt wurde (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten)  Istbesteuerung Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats in dem das Entgelt vereinnahmt wurde Anwendung bei:  Nicht buchführungspflichtigen Unternehmer mit ihren Umsätzen aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb  Freiberufliche Unternehmer  Andere Unternehmer, wenn ihr Gesamtumsatz in einem der vorangegangenen Kalenderjahre nicht mehr als € 110.000 betragen hat 65 Übergang der Steuerschuld Reverse charge  Bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen, sowie bei Bauleistungen im Inland und bei Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände im Zwangsversteigerungsverfahren  Durch Übergang der Steuerschuld soll erreicht werden, dass ausländ. Unternehmer sich nicht im Inland zur USt erfassen müssen und auch keine USt an das österr. FA abführen müssen.  Übernahme Besteuerung durch inländ. Unternehmer 66 Übergang der Steuerschuld in Sonderfällen  In gewissen Fällen kommt es generell zur Übergang der Steuerschuld, auch dann, wenn alle Beteiligten im Inland ansässig  Einführung um Betrugsrisiko zu minimieren  In folgenden Fällen kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger: Erbringung Bauleistungen gem § 19 Abs 1a Strom- und Gaslieferungen Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikate Lieferung von Mobilfunkgeräten, wenn Entgelt min. € 5.000,-- beträgt … 67 Bauleistungen  Wenn ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer, der Üblicherweise Bauleistungen (z.B. Baumeister) Oder mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt wurde (z.B. Bauträger) Bauleistungen ausführt, kommt es zwischen dem Leistungserbringer (Subunternehmer) und dem Leistungsempfänger (z.B. Baumeister) zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger  Subunternehmer stellt eine Nettorechnung mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld aus;  Der Leistungsempfänger gibt in seiner UVA die auf ihn übergangene Steuerschuld an und kann diese in der selben UVA als Vorsteuer als Bauleistungen wieder abziehen; 68 Bauleistungen Grundeigentümer möchte vom Bauunternehmern ein Gebäude errichtet haben; Verrechnet seine Leistung mit 20 % Umsatzsteuer Baumeister Bei dieser Subunternehmerleistung kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Baumeister; Nettorechnung ohne Umsatzsteuer Subunternehmer (wie z.B. Dachdecker, Zimmerer) 69 Der Steuerschuldner und die Erhebung der Umsatzsteuer Die Steuerentrichtung und Steuererklärung 70 UVA und Umsatzsteuerbezahlung Erklärungsabgabe für die Zahlung für die entstandene Umsatzhöhe entstandene Umsatzsteuerschuld Umsatzsteuerschuld Bei vollständiger Bezahlung keine Einreichung beim Finanzamt Quartalszahlung bis zum 15. des notwendig, bei Gutschrift (Vorsteuer auf das Kalendervierteljahr < € 35.000 (im Vorjahr) ist höher als Umsatzsteuer) oder zweitfolgenden Monats; teilweiser Bezahlung elektronische zB erstes Quartal = 15. Mai UVA notwendig elektronische Abgabe einer USt- Voranmeldung beim Finanzamt Quartalszahlung bis zum 15. des >= € 35.000 € 100.000 (im Vorjahr) Wie bei Umsätzen >= € 35.000 des zweitfolgenden Monats; zB Monat Jänner = 15. März 71 Übersicht Jahreserklärung Umsatz Abgabefrist Keine Verpflichtung zur Abgabe einer Kleinstunternehmer keine ig Lieferung bzw. ig Erwerb  Bsp: Eine österr. Baufirma errichtet ein Gebäude in Ungarn Verwendung eigener Baumaschinen Überstellung der Maschinen nach Ungarn und wieder zurück nach Ö -> vorübergehende Verwendung 85 Der Binnenmarkt Sonderregelungen beim innergem. Warenverkehr 86 Art 1 (4) Erwerbschwelle  Schwellenerwerber sind: Unecht steuerbefreite Unternehmer (z.B. Kleinunternehmer,) Pauschalierte Land- und Forstwirte juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft  Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Ursprungsland (Behandlung wie Privater)  Besteuerung im Bestimmungsland wenn Käufer die Erwerbsschwelle (€ 11.000 in Ö) überschritten, umsatzsteuerliche Registrierung im Bestimmungsland (=eigenen Land) notwendig und UST für den Erwerb ist abzuführen  Vorsteuerabzug steht Schwellenerwerbern nicht zu  Regelung kommt zur Anwendung wenn im Vorjahr Erwerbsschwelle überschritten oder im laufenden Jahr ab dem übersteigenden Umsatz (Länderweise unterschiedliche Erwerbschwellen) 87 Art 3 (3) Versandhandel  Besteuerung erfolgt grds im Bestimmungsland  Somit Versandhandelsumsätze somit in dem Land, in dem die Beförderung endet, zu versteuern  Vereinfachte Erklärung der Umsätze für alle EU-Staaten durch EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) 88 Art 3 (3) Versandhandel  für Kleinstunternehmen gilt eine Vereinfachungsregel  Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (= Staat aus dem versendet wird)  Voraussetzungen: Keine Betriebsstätte in anderem EU-Land Max. EUR 10.000,-- an Umsätzen in andere EU-Länder  auf diese Vereinfachungsregel kann verzichtet werden; 89 Der Binnenmarkt Kauf von neuen Fahrzeugen 90 Neue Fahrzeuge  als neue Fahrzeuge gelten: Max 6 Monate alte motorbetriebene Landfahrzeuge oder mit weniger als 6.000 km Max 3 Monate alte Wasserfahrzeuge oder mit nicht mehr als 100 Betriebsstunden Max 3 Monate alte Luftfahrzeuge oder mit nicht mehr als 40 Betriebsstunden  für Lieferung neuer Fahrzeuge muss Mehrwertsteuer immer im Bestimmungsland entrichtet werden (gilt für Privatpersonen) 91 Neue Fahrzeuge  für Lieferungen neuer Fahrzeuge muss Mehrwertsteuer immer im Bestimmungsland entrichtet werden (gilt für Privatpersonen)  daher müssen beim Kauf von neuen Fahrzeugen auch Nicht-Unternehmer in Österreich Erwerbsteuer bezahlen;  diese Nicht-Unternehmer haben aber natürlich keinen Vorsteuerabzug. 92 Der Binnenmarkt innergemeinschaftliche sonstige Leistungen 93 ig sonstige Leistung  Grenzüberschreitende sonstige Leistungen unterliegen nicht den Binnenmarktregeln sondern grds. den allgemeinen Regeln des § 3a UStG: Entweder im Inland steuerbar (Umsatzsteuerregeln) oder im Inland überhaupt nicht steuerbar  Ausnahme: einige Sonderbestimmungen wie ig Güterbeförderung an Nichtunternehmer usw 94 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 95

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