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Roman Law Contracts Real Contracts Roman Legal System

Summary

This document summarizes Roman law concepts related to real contracts, including mutuum (loans), depositum (safekeeping), and commodatum (loans for use). It discusses the requirements, claims, and responsibilities of each party involved. The document analyzes and differentiates these concepts, providing an in-depth analysis of each contract type.

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I.!Die!REALVERTRÄGE! ! „Ein&Realvertrag&kommt&durch&CONVENTIO&und&DATIO&zustande:&Die&CONVENTIO&enthält& die&für&jeden&Vertrag&elementare&Willensübereinkunft&der&Kontrahenten.&Sie&legt&den& Zweck&der&Sachhingabe&und&damit&den&Typ&des&Realvertrages&fest.&Die&DATIO&begründet& den&Realkontrakt&–&Sie&is...

I.!Die!REALVERTRÄGE! ! „Ein&Realvertrag&kommt&durch&CONVENTIO&und&DATIO&zustande:&Die&CONVENTIO&enthält& die&für&jeden&Vertrag&elementare&Willensübereinkunft&der&Kontrahenten.&Sie&legt&den& Zweck&der&Sachhingabe&und&damit&den&Typ&des&Realvertrages&fest.&Die&DATIO&begründet& den&Realkontrakt&–&Sie&ist&eine&reale,&von&den&Kontrahenten&durchgeführte&Sachhingabe.“! ! 1.!Das!zinslose!Darlehen!–!MUTUUM! ! „Das&MUTUUM&entsteht&durch&die&mit&Übereignung&verbundene&Hingabe&einer&bestimmten& Menge&einer&vertretbaren&Sache&(Geld,&Getreide,&Oliven)&im&Einverständnis,&dass&der& Empfänger&nach&einer&bestimmten&Zeit&ebensoviel&derselben&Gattung&zurückgeben&soll.“& ! Die!5!Voraussetzungen!eines!MUTUUM:! eine!entsprechende!DarlehensZCONVENTIO! reale!Hingabe!der!Darlehensvaluta:!DATIO! vertretbare!Sache! der!Darlehensgeber!muss!Eigentümer!oder!Verfügungsbefugter!! der!Darlehensnehmer!muss!Eigentümer!der!Valuta!werden! o Darlehensnehmer!hat!das!Risiko!! ! Klagen:! Die!Klage!des!Darlehensgebers!auf!Sachleistung,!entsprechend!der!Art!und!dem! Umfang!seiner!DATIO,!ist!die!CONDICTIO!(ist!ein!IUDICIUM!STRICTI!IURIS)!–!Sie! geht!auf!Leistung!einer!bestimmten!Sache!bzw.!Menge!von!Sachen!oder!einer! bestimmten!Summe!Geldes.!Für!eine!erfolgreiche!CONDICTIO!muss!der! Darlehensgeber!die!Hingabe!der!Valuta!behaupten!und!beweisen.! Bei!Darlehen!von!Geld!auch:!ACTIO!CERTAE!CREDITAE!PECUNIAE!genannt.! Bei!Darlehen!von!Naturalien:!CONDICTIO!TRITICARIA.! Bei!Treuwidrigkeit!des!Darlehensgebers!kann!der!Beklagte!eine!EXCEPTIO!DOLI! beantragen.! ! Sonderformen!des!römischen!Darlehens! ! Anweisungsdarlehen! Vereinbarungsdarlehen! CONTRACTUS! MOHATRAE! G!zahlt!dem!N!nicht!selbst!die! N,!der!G!Geld!schuldet! N,!der!ein!Darlehen!von!G! Valuta!aus,!sondern!weist! kommt!mit!G!überein,! möchte,!von!G!keine! einen!Dritten!an,!dies!zu!tun.! den!fälligen!Schuldbetrag! Valuta,!sondern!eine! Der!Dritte!zahlt!den!Betrag! nicht!zu!leisten,!sondern! (möglicherweise! aus!seinem!Vermögen!an!N!–! für!eine!bestimmte!Zeit! unvertretbare)!Sache!G’s! Das!MUTUUM!besteht!dann! als!Darlehen!zu!behalten.! mit!der!Absprache!erhält,! zwischen!G!&!N.!(S.!44! ! N!solle!die!Sache! Beispiel:!Dritter!ist!Schuldner! ! verkaufen!und!den! des!G)! ! Verkaufserlös!als! ! ! Darlehensvaluta! Gleicht!dem!MUTUUM!in! ! betrachten.! Hinblick!auf!die!reale!DATIO,! ! ! weicht!vom!MUTUUM! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! insofern!ab,!als!die!reale! DATIO!nicht!vom! Darlehensgeber!kommt!und! somit!die!Darlehensvaluta! nicht!aus!dem!Eigentum!des! Darlehensgebers!stammt.! ! ! ! ! ! ! ! Ulpian!erkennt!das! Vereinbarungsdarlehen! an.! Sieht!von!einer!realen! DATIO!ab! VereinfachungsZ Zweck:!HinZ!&! Herzahlen!des!Geldes! wird!vermieden! ! ! Ulpian!erkennt!den! CONTRACTUS!MOHATRAE! an.! Er!spricht!von!einem! MUTUUM,!sobald!die! Sache!verkauft!wurde! Gefahrentragung:! Derjenige,!wessen! Interesse!hinter!dem! Geschäft!stand! Darlehensgeber!hat!die! ACTIO!PRAESCRIPTIS! VERBIS,!wenn!das! Geschäft!im!Interesse! des!Darlehensnehmer! gelegen!ist.! Eine!weitere!Juristenmeinung!von!Julian!die!im!Gegensatz!zu!Ulpian!steht:! o Vereinbarungsdarlehen:!Der!Prokurator!P!des!Lucius!L!hat!für!diesen!geld! eingetrieben!–!P!will!das!Geld!für!einige!Zeit!behalten!und!macht!L!den! Vorschlag!ihm!das!Geld!als!Darlehen!zu!einem!Zinssatz!von!sechs!Prozent!zu! überlassen.!L!ist!einverstanden.!Julian!verneint!ein!MUTUUM,!sowie!die! CONDICTIO!(ACTIO!CERTAE!CREDITAE!PECUNIAE),!jedoch!kann!L!seinen! Anspruch!auf!den!Geldbetrag!wie!auf!die!Zinsen!mit!der!ACTIO!MANDATI! gegen!P!geltend!machen.! Das!MUTUUM!scheitert!am!Erfordernis!der!DATIO!–!Allein!durch!CONVENTIO! könne!kein!MUTUUM!entstehen.!Anders!als!bei!der!TRADITIO!BREVI!MANU! (Übergabe!kurzer!Hand)!–!hier!lässt!Julian!ein!MUTUUM!zu:!Der!Verwahrer! war!bloß!Fremdbesitzer!während!P!Eigenbesitzer!und!Eigentümer!war!(keine! direkte!Stellvertretung!möglich).! Auch!ein!Anweisungsdarlehen!scheitert:!Es!kommt!nur!dann!zustande!wenn! vorweg!eine!CONVENTIO!zwischen!Anweisendem!A!und! Anweisungsempfänger!B!festlegt,!dass!die!Zahlung!durch!den!Dritten!ein! Darlehen!zwischen!A!und!B!begründen!soll!und!B!im!Lichte!dessen!vom! Dritten!das!Geld!erhält.!! o CONTRACTUS!MOHATRAE:!Julian!ist!der!Meinung,!dass!auch!hier!kein! MUTUUM!entsteht,!dem!Kläger!steht!aber!die!ACTIO!MANDATI!auf!Kapital!&! Zinsen.! ! Ansprüche!bei!Sachhingabe!durch!einen!nichtberechtigten!Vormann:! G!hat!E!Geld!gestohlen;!er!zahlt!es!dem!gutgläubigen!N!als!Darlehen!aus.!N!verbraucht! das!Geld.! ! Der!Eigentumserwerb!scheitert!hier!&!somit!auch!das!MUTUUM,!denn!es!gilt:!NEMO! PLUS!IURIS!TRANSFERRE!POTEST!QUAM!IPSE!HABET.!Nach!der!DATIO!&!vor!dem! Verbrauch!ist!das!Geld!im!Besitz!des!N!aber!unverändert!im!Eigentum!des!E,!welcher! ! ! by!Woolly! ! ! eine!REI!VINDICATIO!hat.!Bei!Verbrauch!durch!Vermengung!wird!N!originär!Eigentümer! (ohne!Vermengung:!Gutgläubige!Zahlung!an!einen!Dritten!macht!diesen!zum! Eigentümer):!E!hat!keinen!Vindikationsanspruch!mehr.!Ulpian!schreibt!G!eine! CONDICTIO!gegen!N!zu.!E!hat!die!ACTIO!FURTI!und!die!CONDICTIO!FURTIVA!gegen!den! Dieb!G.! Das!Verbrauchen!der!Münzen!von!N!bewirkt!die!Heilung!des!Darlehensgeschäftes! zwischen!G!&!N.!Die!Einräumung!einer!(QuasiZ)MUTUUMSZKondiktion!des!Diebes!gegen! den!Empfänger!soll!nach!Ulpian!zur!besseren!Stellung!des!Bestohlenen!dienen.! ! Das!SENATUS!CONSULTUM!MACEDONIANUM! Das!SC!MACEDONIANUM!ist!darauf!gerichtet,!Darlehensgeschäfte!mit! gewaltunterworfenen!Söhnen!und!Töchtern!zu!verhindern.! Entweder!ermittelt!bereits!der!Prätor,!dass!ein!Verstoß!gegen!das!Senatskonsult!vorliegt! –!dann!verweigert!er!dem!Darlehensgeber!die!CONDICTIO,!oder!der!Prätor!überträgt! diese!Prüfung!dem!IUDEX!durch!ein!Prozessprogramm,!in!dem!der!CONDICTIO!des! Darlehensgeber!die!EXCEPTIO!SENATUS!CONSULTI!MACEDONIANI!entgegengestellt!ist.! ! Der!Schutz!des!SCM!bleibt!bestehen,!auch!wenn!das!Hauskind!gewaltfrei!wird.! Ein!Umgehungsgeschäft!(z.B.!C!MOHATRAE)!fällt!auch!unter!den!Schutz!des!SCM.! Durch!falsche!Vorspiegelung!der!Eigenberechtigung!durch!den!Haussohn,!kann!sich! dieser!nicht!auf!den!Schutz!des!SCM!berufen.! Es!entsteht!eine!Naturalobligation.! ! Wann!der!PATER!FAMILIAS!belangt!werden!kann,!Siehe!S.!51! ! 2.!Die!Hinterlegung!(Verwahrung)!–!DEPOSITUM! ! „Durch&die&Hinterlegung&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&der&Empfänger& unentgeltlich&verwahrt,&kommt&ein&DEPOSITUM&zustande.&Hinterlegung&ist&mit& vertretbaren&oder&unvertretbaren&Sachen&möglich;&grundsätzlich&muss&der&Verwahrer& dieselben&Sachen&zurückstellen.&Der&unbefugte&Gebrauch&stellt&ein&Furtum&dar.“& ! Klagen! Das!Depositum!ist!ein!BONA!FIDEI!IUDUCIUM.! Der!Hinterleger!hat!für!seine!Ansprüche!(insb.!auf!Sachrückgabe),!die!ACTIO! DEPOSITI!DIRECTA! Der!Verwahrer!hat!für!den!Fall,!dass!ihm!Aufwände!oder!Schädigungen!erwachsen,! die!ACTIO!DEPOSITI!CONTRARIA.!Er!hat!ein!Zurückbehaltungsrecht!bis!der!Verleger! die!Gegenansprüche!erfüllt.!Diese!Klage!bedarf!keiner!EXCEPTIO!DOLI,!weil!die! Depositumsklagen!BONAE!FIDEI!IUDICA!sind.! ! Schadenstragung! Die!Haftung!des!Verwahrers! Die!Haftung!des!Hinterlegers! Schadensersatz,!wenn!die!Sache! Bei!leichter!Fahrlässigkeit!(CULPA! mit!DOLUS!zerstört!wurde! LEVIS)! (CULPA!LATA)! Bei!Zufall!(CASUS)! Schadensersatz!bei!Fällen!die!dem! es!gilt!CASUS!SENTIT!DOMINUS! DOLUS!nahe!kommen! Bei!DILIGENTIA!QUAM!IN!SUIS! REBUS!(Wenn!im!Vergleich!zu!den! ! ! by!Woolly! ! ! eigenen!Sachen,!weniger!sorgsam! mit!der!Verwahrungssache! umgegangen!wird!(CULPA!IN! CONCRETO).! ! ! Hat!der!Verwahrer!sich!aufgedrängt,!dann!muss!er!für!Schäden!infolge!von!DOLUS!und! CULPA!sowie!wegen!unzureichender!Bewachung!–!Verletzung!der!CUSTODIA!–! einstehen.!Den!Hinterleger!trifft!nur!den!Nachteil!bei!VIS!MAIOR.!Hat!er!dolos!die!Sache! unerlaubterweise!genutzt,!so!haftet!er!auch!für!zufällig!eingetretenen!Schaden.! ! Verwahrung!und!Gebrauch!von!Geld! ! a)!Die!bloße!Verwahrung! Die!Verwahrung!von!Geld!erfolgt!häufig!so,!dass!Münzen!hinterlegt!werden,!die!sich!in! einem!mit!einer!Plombe!verschlossenen!Sack!befinden.!Dieses!Depositum!unterscheidet! sich!nicht!von!einer!unvertretbaren!Sache.! ! b)!Umwandlung!eines!Geld_Depositum!in!ein!MUTUUM! Das!DEPOSITUM!bestimmter!Münzen!kann!durch!eine!weitere!Vereinbarung!der! Parteien!in!ein!MUTUUM!verwandelt!werden.!Die!Parteien!ändern!ihre!CONVENTIO:!Aus! der!VerwahrungsZ!wird!eine!DarlehensZCONVENTIO.!Mit!der!DarlehensZCONVENTIO! verbindet!sich!hier!ein!Verfügungsgeschäft:!Der!innehabende!Verwahrer!wird!zum! besitzenden!Darlehensnehmer!–!also!vom!DETENTER!zum!POSSESSOR!=!TRADITIO! BREVI!MANU.!Hierbei!stellt!die!einvernehmliche!Änderung!der!CONVENTIO!ein!neues! Vertragsverhältnis!her!(nicht!erst!mit!Zugriff).!Es!kann!mit!CONDICTIO!geklagt!werden.! ! c)!Das!DEPOSITUM!IRREGULARE! Hier!wird!Geld!hinterlegt,!bei!der!die!Parteien!bestimmen,!dass!der!Empfänger!das!Geld! verwenden!darf!und!–!wenn!vereinbart!–!dafür!Zinsen!zahlen!soll.!Dieses!Geschäft!liegt! zwischen!MUTUUM!und!DEPOSITUM,!doch!2!Umstände!sprechen!dafür,!dem!Geschäft! mit!einer!ACTIO!DEPOSITI!Wirksamkeit!zu!verleihen:!Der!Geber!hat!ein! Sicherungsinteresse!und!die!ACTIO!DEPOSITI!als!BONAE!FIDEI!IUDICIUM!lässt!Raum!für! spezifische,!vom!Grundtypus!abweichende!Parteienbestimmungen.! Hauptkennzeichen:! Sicherungsinteresse!des!Gebers! Gebrauchsinteresse!des!Nehmers! Möglichkeit,!formfrei!Zinsen!zu!vereinbaren! o Wenn!das!Geld!nicht!abgeschlossen!hinterlegt!wird! Ein!DEPOSITUM!IRREGULARE!bewirkt!die!Übereignung!des!zum!Gebrauch! überlassenen!Geldes!an!den!Empfänger.!Der!Empfänger!muss!ohne!Rücksicht!auf! Verschulden!für!die!Rückzahlung!einstehen.!(Zinsen,!S.!59)! ! d)!Weitere!Quellen!zur!Hinterlegung!und!Gebrauch!von!Geld! Z!Die!Phrase!MUTUA!MAGIS!VIDETUR!QUAM!DEPOSITA!erklärt,!dass!das!Geschäft!dem! Darlehen!näher!sei!als!der!Verwahrung!und!deshalb!der!Nehmer!die!Gefahr!zu!tragen! hat.!! Z!Case!17:!Wenn!die!Parteien!vorerst!die!Aufbewahrung!der!Münzen!vereinbaren!mit! einer!ungewissen!Eventualität!der!Benutzung!(Nebenabrede),!gilt!bis!zur!realen! Entnahme!des!Geldes!die!CONVENTIO!eines!DEPOSITUMS.!Bei!Ergreifen!des!Geldes!wird! ! ! by!Woolly! ! ! sie!zu!einer!DarlehensZCONVENTIO!oder!zur!CONVENTIO!eines!DEPOSITUM! IRREGULARE!–!Zugriff!bewirkt!eine!TRADITIO!BREVI!MANU.! ! Die!Streitverwahrung!–!DEPOSITUM!SEQUESTRE! Wenn!zwei!Prätendenten!um!eine!Sache!streiten,!können!sie!den!Gegenstand!für!die! Dauer!des!Streites!bei!einem!Dritten!(SEQUESTER)!hinterlegen!und!dabei!vereinbaren,! dass!sie!dem!Prozesssieger!herauszugeben!werden!soll.!Die!Gewahrsame!wird!während! der!Sequestration!durch!Besitzerinterdikte!geschützt,!der!Sieger!kann!den!SEQUESTER! mit!der!ACTIO!DEPOSITI!SEQUESTRARIA!auf!Herausgabe!klagen.! ! 3.!Die!Leihe!–!COMMODATUM! & „Durch&die&Überlassung&(DATIO)&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&der&Empfänger& unentgeltlich&gebrauchen&darf,&kommt&ein&COMMODATUM&zustande“& ! Z!Derselbe!Gegenstand!ist!zurückzustellen! Z!Im!Gegensatz!zum!MUTUUM!spielt!das!(NichtZ)Eigentum!vom!Vorbesitzer!keine!Rolle! Z!Das!Kommodat!ist!unentgeltlich! Z!Es!berechtigt!den!Entleiher!zur!schonenden,!die!Sachsubstanz!nicht! beeinträchtigenden!Gebrauch!des!Leihgegenstands:!Die!Grenzen!der!Gebrauchsbefugnis! ergeben!sich!a)!aus!der!konkreten!Vereinbarung,!b)!aus!der!BONA!FIDES!–! darüberhinausgehendes!stellt!ein!FURTUM!dar.! ! Klagen! Z!Der!Verleiher!hat!die!ACTIO!COMMODATI!DIRECTA!auf!vertragliche!Ansprüche,!insb.! Sachrückgabe.! Z!Der!Entleiher!hat!die!ACTIO!COMMODATI!CONTRARIA!zur!Durchsetzung!von! Gegenansprüchen:!Normaler!Betriebsaufwand!ist!selbst!zu!tragen,!für!darüber! Hinausgehendes!kann!er!aber!Ersatz!verlangen.! ! Schadensersatztragung:! Z!Entsprechend!dem!Utilitätsprinzip!hat!der!Entleiher!für!alle!Sachschäden!einzustehen,! die!auf!DOLUS,!CULPA!und!CUSTODIAZVerletzungen!entstehen!(VIS!MAIOR:!Verleiher!–! CASUS!SENTIT!DOMINUS,!es!seiden!der!Entleiher!überschreitet!seine! Gebrauchsbefugnis!und!sie!nimmt!in!Folge!zufällig!Schaden).! Z!Hat!der!Verleiher!an!der!Leihe!Interesse,!so!wird!die!Haftung!des!Entleihers!reduziert! (allenfalls!bis!auf!DOLUS).! Z!bei!beidseitigem!Interesse:!Entleiher!haftet!für!CULPA! Z!eine!bloße!DOLUSZHaftung!des!Entleihers!ist!gegeben,!wenn!dies!vereinbart!wurde! oder!die!Sache!vom!Verleiher!nur!aus!eigenem!Interesse!zur!Leihe!gegeben!wurde! (Siehe!S.!64!–!Fälle)! ! Die!Bittleihe!–!PRECARIUM! ! „Ein&PRECARIUM&ist&die&faktische,&jederzeit&widerrufbare&Überlassung&einer&Sache&zum& Gebrauch“& ! Ein!PREKARIST!kann!seine!Sachgewahrsame!gegen!Dritte!durch!Besitzerinterdikte! schützen! ! ! by!Woolly! ! ! Der!PREKARIST!unterliegt!dem!PREKARIUMSGEBER!in!Besitzerinterdikten,!die!eine! EXCEPTIO!VITIOSAE!POSSESSIONIS!enthalten:!Er!ist!fehlerhafter!Besitzer!im! Gegensatz!zum!Geber! Der!PREKARIUMSGEBER!ein!ein!eigenes!INTERDICTUM!DE!PRECARIO!vorallem!auf! Sachherausgabe! ! 4.!Der!Pfandrealvertrag!–!PIGNUS! ! „Durch&die&Hinnahme&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&als&Pfand&dienen&soll,&kommt& ein&Pfandrealvertrag&zustande“& ! Zu!unterscheiden!ist!das!ebenfalls!PIGNUS!genannte!dingliche!Pfandrecht:! Pfandrealvertrag! dingliches!Pfandrecht! Verlangt!die!DATIO! kommt!unabhängig!von!einer!realen! Übergabe!zustande! Kommt!auch!bei!Unberechtigten! ! zustande! Voraussetzungen:! Der!Empfänger!wird!dann! Bestehende,!zu!sichernde!Schuld! Gläubiger!im!Pfandrealvertrag,!hat! aber!kein!dingliches!Pfandrecht! Verfügungsberechtigter! Pfandbesteller! Pfandabrede! ! Klagen! Der!Pfandrealvertrag!ist!ein!BONAE!FIDEI!IUDICUM! ! Pfandgeber!verlangt!mit!der!ACTIO!PIGNERATICIA!IN!PERSONAM!DIRECTA:! o Rückgabe!der!Pfandsache!(ev.!Schadensersatz),!wenn!das!dingliche! Pfandrecht!wegfällt! o das!bei!Verwertung!entstandene!SUPERFLUUM! Der!Pfandnehmer!verlangt!mit!der!ACTIO!PIGNERATICIA!IN!PERSONAM! CONTRARIA:! o Ersatz!für!Aufwendungen!und!Schäden! o eine!neue!Verpfändung!(mangels!Berechtigung!des!Pfandgebers)! ! Haftung! Dem!Utilitätsprinzip!entsprechend!haftet!der!Pfandnehmer!für!DOLUS,!CULPA!&! CUSTODIA.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! II.!EMPTIO!VENDITIO! ! ! A. Charakterisierung! 1. Begriff$ ! =!Konsensualvertrag,!Austausch!Ware!gegen!Geld! ! 2. Synallagmatischer$Vertrag$ ! Zweiseitig!verbindlich!! Eine!Verpflichtung!wird!um!der!anderen!Willen!eingegangen!–!synallagmatisch! ! 3. Konsensualvertrag$ ! EV!beruht!auf!beidseitiger!Willensübereinstimmung!=!CONSENSUS,!bedarf!keiner! bestimmten!Form! Konsens!muss!sich!zumindest!auf!die!ESSENTIALIA!NEGOTII!beziehen!(=!die! wesentlichen,!unverzichtbaren!Vertragsbestimmungen,!bei!der!EV!sind!dies!Ware! und!Preis)! Beim!Barkauf!fallen!Begründung!der!Verpflichtung!und!deren!Erfüllung!praktisch! zusammen.!! ! 4. Schuldverhältnis$ ! Das!Schuldverhältnis!umfasst!ein!Bündel!von!Pflichten:!Hauptleistungspflichten!=! Ware!&!Kaufpreis,!Nebenpflichten!=!AufklärungsZ,!SchutzZ,!und!Sorgfaltspflichten! ! 5. BONAE$FIDEI$NEGOTIUM$ ! Käufer!hat!ACTIO!EMPTI!zur!Durchsetzung!der!Verpflichtungen!des!Verkäufers! Verkäufer!hat!ACTIO!VENDITI!zur!Durchsetzung!der!Pflichten!des!Käufers! ! Klagen!sind!BONAE!FIDAE!IUDICIAE,!dh!der!Iudex!hat!zur!Festlegung!der!Pflichten! einen!gewissen!Spielraum! BONA!FIDES!=!Verhaltensmaßstab,!den!redliche!Vertragsparteien!einhalten! ! 6. Auslegung$ ! Die!Verpflichtungen!der!Parteien!ergeben!sich!aus!der!Parteienvereinbarung!–!ID! QUOD!ACTUM!EST.! Das!was!die!Parteien!konkret!artikuliert!bzw!gemeint!haben! iwS,!das!was!typischerweise!gewollt!ist! ! B. Konsens!und!Irrtum! ! 1. Problematik$ ! Grundlage!des!Vertrags!=!CONSENSUS!der!Parteien! ! ! by!Woolly! ! ! Übereinstimmung!der!Erklärungen!oder!Übereinstimmung!des!tatsächlichen! Willens?! Im!RömR:!Übereinstimmung!des!TATSÄCHLICHEN!WILLENS! ! 2. Divergierende$Erklärungen$ ! a. Offener&Dissens& =!die!Parteien!wollen!Verschiedenes!und!erklären!auch!Verschiedenes! b. Konsens&trotz&unzutreffender&Bezeichnungen& Erklärungen!divergieren,!aber!beide!wollen!dasselbe! Kaufgegenstand/Kaufpreis!sind!falsch!bezeichnet,!es!besteht!jedoch! Konsens!über!den!Inhalt!des!Kaufvertrages!–!FALSA!DEMONSTRATIO! NON!NOCET! ! ! ! ! 3. Versteckter$Dissens$und$Irrtum$ ! a. Versteckter&Dissens& =!keine!Willensübereinstimmung!der!Parteien,!nach!außen!hin!jedoch! übereinstimmende!Erklärungen! b. Irrtum& =!eine!Partei!erklärt!irrtümlich!etwas!anderes,!als!ihrem!Willen!entspricht! ! es!kommt!kein!Vertrag!zustande!wenn!sich!der!Irrtum!auf!wesentliche! Vertragspunkte!bezieht!(Geschäftstyp,!Kaufgegenstand,!Preis)! ! Irrtum!über!Geschäftstyp!=!ERROR!IN!NEGOTIO! Irrtum!über!den!Kaufgegenstand!=!ERROR!IN!OBIECTO/CORPORE! 4. Eigenschaftsirrtum$ ! =!ERROR!IN!SUBSTANTIA,!Irrtum!über!die!Eigenschaften!der!Sache! ! a. Eigenschaftsirrtum&und&Dissens& ! Marcellus:!Irrtum!über!Substanz!ist!unbeachtlich,!nur!Einigung!über!die! äußere!Erscheinung!notwendig! Ulpian:!bejaht!Beachtlichkeit!eines!Irrtums!über!die!Substanz,!interpretiert! den!Begriff!aber!eng!–!bei!vollkommener!Verschiedenheit!kein!Vertrag!!(zB! auch!bei!ERROR!IN!SEXU!=!Irrtum!über!das!Geschlecht!es!Verkauften!Sklaven)! Julian:!bejaht!Beachtlichkeit!eines!Irrtums!über!die!Substanz!auch!dann,! wenn!die!Substanz!dem!Vereinbarten!nur!teilweise!nicht!entspricht! b. Eigenschaftsirrtum&und&Sachmangel& ! Sachmangel!=!Sache!ist!mit!einem!körperlichen!Mangel!behaftet,!der!den! ordnungsgemäßen!oder!ausdrücklich!bedungenen!Gebrauch!der!Sache!behindert!! Z>!Gewährleistung! ! Juristen!die!bei!Eigenschaftsirrtum!dazu!tendieren,!den!Vertrag!anzunehmen,! gewähren!dem!Käufer!meist!Gewährleistungsansprüche! ! ! by!Woolly! ! ! ! 5. Zwang,$Furcht$und$Arglist$ ! Unter!Zwang!oder!Furcht!abgeschlossenes!Rechtsgeschäft!wird!als!gültig! angesehen,!jedoch!gibt!es!bestimmte!prätorische!Rechtsbehelfe!um!den,!den! unter!Zwang!kontrahiert!hat,!zu!schützen! IUDICIA!STRICTI!IURIS:! Wird!er!auf!Erfüllung!des!Geschäfts!geklagt,!hat!er!die!EXCEPTIO!METUS! Hat!er!eine!Leistung!erbracht,!kann!er!mittels!IN!INTEGRUM!RESTITUTIO! Wiederherstellung!des!vorigen!Zustands!verlangen! BONAE!FIDEI!IUDICIA!(also!auch!EV):! Ausüben!von!Zwang!widerspricht!der!BONA!FIDES,!daher!keine! vertraglichen!Pflichten! Gleiches!gilt!bei!arglistiger!Täuschung! C. Der!Kaufpreis! ! ! Muss!ein!PRETIUM!VERUM!(ernstgemeint)!und!ein!PRETIUM!CERTUM!(bestimmt)! sein.! ! 1. Kaufpreis$in$Geld$ a. Ware!gegen!Ware!=!Tausch,!Innominatkontrakt!(Nerva,!proculus)! Sabinianer:!versteht!dies!als!Kauf! b. Entgelt!teilweise!Geld,!teilweise!andere!Leistung:!Kaufvertrag! 2. Ernstgemeinter$Kaufpreis$–$PRETIUM$VERUM$ a. liegt!nicht!vor,!wenn!der!Kaufpreis!bloß!symbolisch!ist!(in!Wirklichkeit! Schenkung)! b. auch!kein!Kaufvertrag,!wenn!Preis!zwar!festgesetzt,!aber!von!vornherein! nicht!eingetrieben!(=!PRETIUM!SIMULATUM,!vorgetäuschter!KP)! ist!der!Vertrag!jedoch!gültig!zustande!gekommen,!kann!der!Verkäufer!den!KP! stunden!oder!erlassen! c. zulässig!ist!es,!wenn!der!KP!schenkungshalber!niedriger!bemessen!wird,!als! es!dem!Marktwert!entspricht! d. unter!Ehegatten!wird!ein!schenkungshalber!niedrigerer!KP!nicht!akzeptiert!–! Schenkungen!unter!Ehegatten!sind!verboten! ! 3. Bestimmter$Kaufpreis$–$PRETIUM$CERTUM$ ! Der!Umfang!der!Verpflichtung!de!Käufers!muss!sich!eindeutig!ergeben! Muss!zumindest!bestimmbar!sein,!dh!nach!objektiven!Kriterien!!(zB! Preis/Gewicht)! Unzulässig!=!einseitiges!Preisbestimmungsrecht! ! Schulenkontroverse:!(Case!56)! Dürfen!die!Parteien!die!Preisfestsetzung!einem!unparteiischen!Dritten!übertragen?! ! Labeo!und!Cassius:!kein!gültiger!Kaufvertrag! Ofilius!und!Proculus:!bejahen!gültigen!Kaufvertrag,!räumen!dem!Dritten!jedoch!keine! Befugnis!zu!einer!willkürlichen!Preisfestlegung!ein,!sondern!denken!an!eine!Schätzung! nach!Art!eines!VIR!BONUS!(=!an!objektives!Kriterium!gebunden)! ! ! by!Woolly! ! ! 4. Gerechter$Kaufpreis$–$PRETIUM$IUSTUM$ a. Klassik:!Privatautonomie! b. Nachklassik:!Überlegungen!des!gerechten!Preises,!Äquivalenzstörungen!sind! rechtspolitisch!untragbar! ! Verkürzung!über!die!Hälfte!–!LAESIO!ENORMIS:! Erhält!der!Verkäufer!weniger!als!die!Hälfte!des!Wertes!der!Ware!als!Kaufpreis,!kann!er! den!Kaufvertrag!aufheben,!die!Leistungen!werden!rückabgewickelt.! Der!Käufer!kann!dies!durch!Aufzahlung!bis!zum!wahren!Wert!der!Sache!abwenden!–! Ersetzungsbefugnis!(FACULTAS!ALTERNATIVA)! ! ! D. Die!Ware! 1. Spezieskauf$und$Genuskauf$ ! a. Kaufgegenstand!individuell!bestimmt!=!Spezieskauf! b. Kaufgegenstand!gattungsmäßig!bestimmt!=!Gattungskauf,!Gattung!von!Sachen! aus!einem!Leistungsreservoir!festgelegt,!aus!dem!eine!bestimmte!Menge! geschuldet!wird! beschränkter!Gattungskauf:!Sachen!aus!einer!beschränkten!Gattung!geschuldet! (zB!aus!einem!bestimmten!Vorrat)! c. Gefahrtragung:!GENUS!NON!PERIT!–!die!Gattungsschuld!geht!nicht!unter,!beim! Beschränkten!Gattungskauf!dann,!wenn!der!Vorrat!insgesamt!nicht!mehr! existiert! ! ! ! ! ! ! ! 2. Alternativobligation$ =!Wahlschuld,!der!Schuldner!soll!von!2!(oder!mehr)!geschuldeten!Leistungen! eine!erbringen,!die!Leistungen!müssen!individuell!bestimmt!sein,!das!Wahlrecht! kann!dem!Schuldner!oder!Gläubiger!zustehen!(im!Regelfall!dem!Schuldner)! beide!werden!potenziell!geschuldet!(DUAE!RES!IN!OBLIGATIONE)! ! unterscheide:!Ersetzungsbefugnis!–!FACULTAS!ALTERNATIVA! =!Leistungsreservoir!besteht!aus!zwei!Leistungen,!!es!wird!jedoch!nur!eine! geschuldet,!der!Schuldner!kann!jedoch!statt!dieser!–!wenn!er!will!–!eine!andere! erbringen!(UNA!RES!IN!OBLIGATIONE;!DUAE!RES!IN!SOLUTIONE)! 3. Die$EMPTIO$REI$SPERATAE$ ! =!Verkauf!einer!Sache,!die!erst!entstehen!wird! Kaufgegenstand!ist!zwar!noch!nicht!existent,!Parteien!rechnen!aber!damit,! dass!er!existieren!wird!=!zukünftiges!ungewisses!Ereignis! Wirksamkeit!des!KV!hängt!vom!Eintritt!des!Ereignisses!ab!=!aufschiebend! bedingter!Kaufvertrag,!entfaltet!Rechtswirkungen,!wenn!die!Bedingung! eintritt,!wird!ex!tunc!wirksam! Vorwirkungen:!bestimmte!Verpflichtungen!im!Voraus,!keiner!darf!den! Bedingungseintritt!vereiteln,!ansonsten!wird!der!KV!fingiert! (Erfüllungsfiktion)! by!Woolly! ! ! 4. Die$EMPTIO$SPEI$ ! =!Hoffnungskauf! Der!Käufer!muss!einen!bestimmten!Kaufpreis!für!eine!noch!nicht! existierende!Sache!zahlen,!unabhängig!davon,!ob!sie!entsteht! Es!wird!die!Chance!ihres!Entstehens!gekauft! Unbedingter!Kaufvertrag,!Wirksamkeit!hängt!nicht!von!einer!Bedingung! ab! Risikogeschäft! Verkäufer!ist!im!Rahmen!der!BONA!FIDES!verpflichtet,!Bemühungen!zur! Realisierung!der!Chance!anzustellen! ! ! 5. Möglichkeit$der$Leistung$ ! Es!können!nur!Sachen!verkauft!werden,!deren!Leistung!möglich!ist,!ist!die!Sache!von! vornherein!unmöglich,!erlangt!der!Vertrag!keine!Gültigkeit!–!IMPOSSIBILIUM!NULLA! ES!OBLIGATIO! E. Anfängliche!objektive!Unmöglichkeit! ! 1. Begriff$und$Arten$der$Unmöglichkeit$ ! Unmöglichkeitsfall!=!anfängliche!objektive!Unmöglichkeit!der!Leistungserbringung! ! a. Anfänglich! =!Unmöglichkeit!vor!oder!zum!Zeitpunkt!der!Vertragsabschluss!! b. Objektiv! =Leistung,!die!von!niemandem!erbracht!werden!kann!! ! Subjektiv! =!Leistung,!die!vom!Schuldner!nicht,!von!einem!anderen!jedoch!schon!erbracht! werden!kann!(Unvermögen)! ! Faktisch!unmöglich!=!Leistung!einer!Sache,!die!nie!existiert!hat!oder!nicht!mehr!existiert! Rechtlich!unmöglich!=!Leistung,!die!von!der!Rechtsordnung!nicht!zugelassen!wird! Sachen!außerhalb!des!Privatrechtsverkehrs!–!RES!EXTRA!COMMERCIUM! o Sachen,!die!im!öffentlichen!Gebrauch!stehen!(RES!PUBLICAE)! o Sachen!göttlichen!Rechts!(RES!DIVINI!IURIS)! Kauf!einer!Sache,!die!der!Käufer!schon!im!Eigentum!hat! Kauf!eines!freien!Römers,!wenn!der!Käufer!dessen!FreiheitsZStatus!kennt! Kauf!einer!furtiven!Sache,!wenn!Käufer!UND!Verkäufer!wissen,!dass!sie!gestohlen! wurde! ! 2. Rechtsfolgen$bei$Unmöglichkeit$ ! ! bei!anfänglicher!Unmöglichkeit!ungültiger!Vertrag:!IMPOSSIBILIUM!NULLA! EST!OBLIGATIO! ! in!manchen!Fällen!Z>!Prinzip!durchbrochen!wenn!Käufer!schutzwürdig! erscheint!–!daher!Kaufvertrag!bejaht! ! ! ! by!Woolly! ! ! kein!KV!–!dadurch!keine!Verpflichtungen,!Leistungen!können!mit!CONDICTIO!INDEBITI! zurückgefordert!werden! ! CONDICTIO!INDEBITI:! Rückforderung!der!irrtümlichen!Leistung!einer!Nichtschuld! Voraussetzungen:! o Leistung!zugunsten!des!Kondiktionsschuldners! o Fehlen!eines!Rechtsgrundes!–!IUSTA!CAUSA! o Irrtümlichkeit!der!Leistung! Geht!auf!die!Rückgabe!einer!bestimmten!Sache!(CERTA!RES)/!bestimmten! Summe!Geldes!(CERTA!PECUNIA)! ! Vertrauensschaden!(Negatives!interesse):! Schaden,!der!einem!Vertragspartner!erwächst,!weil!er!auf!die!Gültigkeit!eines!Vertrages! vertraut.! Bei!rechtzeitiger!Aufklärung!kann!kein!Vertrauensschaden!entstehen.! ! Erfüllungsinteresse!(Nichterfüllungsschaden,!positives!Interesse):! Schaden,!der!bei!vereinbarungsgemäßer!Erfüllung!nicht!aufgetreten!wäre.!! Setzt!einen!gültigen!Vertrag!voraus.!! ! Bei!anfänglicher!objektiver!Unmöglichkeit!–!Ersatz!des!Vertrauensschadens!! (Erfüllungsinteresse!wird!nicht!ersetzt)!! ! BONA!FIDES:!der!Vertragspartner!muss!über!bekannte!Leistungshindernisse!aufgeklärt! (SchutzZ,!SorgfaltsZ!und!Aufklärungspflichten)!Z>!wenn!nicht:!DOLUS! ! CASE!109!! ! Bei!anfänglicher!obj.!Unmöglichkeit:!kein!KV,!Anspruch!auf!Ersatz!des! Vertrauensinteresses!–!mit!welcher!Klage?!! Analoge!ACTIO!IN!FACTUM! Bei!DOLUS:!ACTIO!DE!DOLO! ACTIO!EMPTI!–!manchmal!KV!gewährt/!manchmal!nicht!und!trotzdem!ACTIO! EMPTI! o KV!bei!Verkauf!von!HOMO!LIBER!als!Sklave!oder!RES!FURTIVA! o Oder!kein!KV,!aber!ACTIO!EMPTI!gewährt,!weil!Verhalten!des!Verkäufers! =!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES! o UNKLAR:!ob!Vertrauensinteresse!nur!bei!Schuld!des!Verkäufers!ersetzt! oder!unabhängig!davon! ! 3. Teilunmöglichkeit$ ! =!wenn!sich!die!anfängliche!objektive!Unmöglichkeit!nur!auf!einen!Teil!der!Leistung! bezieht! ! a. wenn!KV!bei!Kenntnis!der!teilweisen!Unmöglichkeit!nicht!zustande!gekommen! wäre!–!teilweise!Unmöglichkeit!wird!wie!Gesamtunmöglichkeit!behandelt! b. wenn!Kaufgegenstand!nach!dem!Willen!der!Parteien!teilbar!ist!Z>! Vertragsanpassung! ! ! by!Woolly! ! ! Case!70!a!–!Juristenkontroverse! ! SV:!K!kauft!von!V!ein!Haus,!von!dem!beide!nicht!wissen,d!ass!es!vor!Kaufabschluss! abgebrannt!ist.! ! 1. Nerva,!Sabinus!und!Cassius:! Kein!KV,!Kaufpreis!kann!Kondiziert!werden,!!Kaufgegenstand!=!Haus,! Unmöglichkeit! zwar!superficies!solo!cedit,!aber!schuldrechtich!Z>!Haus!=!Hauptsache! 2. Neraz:! a. wenn!größerer!Teil!des!Hauses!verbrannt:!Käufer!muss!KV!nicht!erfüllen,! kann!zurücktreten! b. wenn!nur!die!Hälfte!oder!weniger!verbrannt:!KV!ist!zu!erfüllen,!aber! geringerer!KP! ! F. Nebenabreden! ! 1. Zusatzvereinbarungen$(ACCIDENTALIA$NEGOTII)$ ! Neben!der!Vereinbarung!der!Ware!und!des!Kaufpreises!können!die!Vertragspartner! auch!noch!andere!Aspekte!der!Transaktion!regeln.! zB!ein!bestimmter!Modus,!Zahlung!des!KP!in!Raten...!Z>!auch!hier!ist!Konsens! notwendig,!ansonsten!gesamter!Vertrag!nichtig! ! 2. Bedingung$(CONDICIO)$ ! =!der!Eintritt!oder!die!Fortdauer!von!Rechtswirkungen!des!Vertrags!wird!vom! Eintritt!eines!zukünftigen,!ungewissen!Ereignisses!abhängig! ! Befristung!(DIES):!wird!von!einem!zukünftigen!gewissen!Ereignis!abhängig!gemacht! ! a. Aufschiebende!Bedingung!(Suspensivbedingung)! =!der!Vertrag!wird!erst!mit!Eintritt!der!Bedingung!wirksam,!erst!dann!kommt! eine!CAUSA!der!Übereignung!zustande! ! b. Auflösende!Bedingung!(Resolutivbedingung)! =!der!Vertrag!kommt!mit!Einigung!wirksam!zustande,!wird!aber!bei! Bedingungseintritt!aufgelöst! EX!TUNC:!Bedingungseintritt!vernichtet!den!Kauf!rückwirkend,!Verkäufer! hat!REI!VINDICATIO! EX!NUNC:!nur!schuldrechtliche,!keine!sachenrechtlichen!Wirkungen,!jede! Partei!kann!die!Rückabwicklung!der!ungerechtfertigten! Vermögensverschiebung!fordern!(CONDICTIO!oder!Klage!aus!dem!Kauf)! ! c. Bedingungen!als!Rücktrittsvorbehalte! Kauf!auf!Probe!(PACTUM!DISPLICENTIAE),!wenn!Käufer!die!Ware! innerhalb!einer!Probezeit!nicht!zusagt! Wenn!Käufer!den!KP!nicht!rechtzeitig!bezahlt!(LEX!COMMISSORIA)! Wenn!der!Verkäufer!innerhalb!einer!bestimmten!Frist!ein!besseres! Kaufangebot!erhält!(IN!DIEM!ADDICTIO,!Bessergebotsklausel)! ! ! by!Woolly! ! ! ! 3. Nebenabreden$bei$der$MANCIPATIO$ ! =!wurden!urspr.!mündlich!getroffen!(LEX!MANCIPIO!DICTA),!zB! Manzipierter!Sklave!soll!freigelassen!werden!(Freilassungspflicht)!...darf!nicht!freigelassen!werden!(Freilassungsverbot)!...!muss!exportiert!werden!(Exportpflicht)!...!darf!nicht!der!Prostitution!zugeführt!werden!(Prostitutionsverbot)! ! bei!Verstoß!fällt!das!Eigentum!an!den!Verkäufer!zurück! 4. Nebenabreden$bei$der$EMPTIO$VENDITIO$ ! =!PACTA!ADIECTA,!sind!verbindlicher!Bestandteil!des!Vertrags,!mit!den!Klagen!aus! dem!Kauf!durchzusetzen! ! a. LEX!COMMISSORIA! =!der!KV!ist!ungültig,!falls!der!Käufer!den!KP!bis!zu!einem!bestimmten!Zeitpunkt! vollständig!bezahlt!hat,!wird!vA!in!Verbindung!mit!einer!Ratenvereinbarung! geschlossen! ! der!KV!steht!unter!der!auflösenden!Bedingung!der!Nichtzahlung!des!KP,!er! entfällt!bei!Zahlungsverzug!jedoch!nicht!IPSO!IURE,!sondern!der!Verkäufer! hat!bloß!ein!Rücktrittsrecht!! ! Potestativbedingung!(Voluntativbedingung)! ! ! ! b. PACTUM!DISPLICENTIAE! =!„Kauf!auf!Probe“,!ermöglicht!dem!Käufer!das!testen!der!Ware! ! auflösend!bedingter!KV,!kommt!sofort!zustande,!Käufer!kann!aber!binnen! einer!Probefrist!zurücktreten! ! Potestativbedingung! ! Verkaufsofferte!mit!Bindungswirkung!während!der!Probezeit:! Kaufinteressent!erhält!die!Ware!bloß!zur!Probe,!ohne!KV;!wird!als!bloße!Offerte! qualifiziert,!stimmt!der!Käufer!zu,!kommt!ein!KV!zustande! ! aufschiebende!Potestativbedingung! c. IN!DIEM!ADDICITIO! =!Bessergebotsklausel,!der!Verkäufer!hat!das!Recht,!vom!KV!zurückzutreten,! wenn!er!innerhalb!einer!bestimmten!Frist!ein!besseres!Kaufanbot!erhält! ! kann!aufschiebend!oder!auflösend!bedingt!sein! ! aufschiebend:!keine!Eigentumsübertragung,!weil!keine!Traditio! ! auflösend:!sofort!taugliche!CAUSA,!fällt!bei!Bedingungseintritt!weg! ! besseres!Gebot:!ermöglicht!dem!Verkäufer!eine!günstigere! Vertragsgestaltung! d. Weitere!Klauseln! PACTUM!DE!RETROEMENDO! =!Wiederkaufsklausel,!Verkäufer!kann!die!Sache!zurückkaufen,!Option!des! Verkäufers! PACTUM!PROTIMISEOS! =!Käufer!darf!die!gekaufte!Sache!nur!dem!Verkäufer,!niemandem!sonst! veräußern! ! ! by!Woolly! ! ! G. Nichterfüllung! ! ! 1. Nachträgliche$Unmöglichkeit$ =!der!Kaufgegenstand!geht!nach!Vertragsabschluss,!abr!vor!Erfüllung!unter! ! a. den!Verkäufer!trifft!ein!Verschulden!am!Untergang:!! er!haftet!dem!Käufer!auf!Schadenersatz!wegen!NICHTERFÜLLUNG! b. trifft!den!Verkäufer!kein!Verschulden:! Frage!der!Gefahrtragung! 2. Haftung$für$Nichterfüllung$ ! Verursacht!der!Verkäufer!vorsätzlich!oder!fahrlässig!den!Untergang!des! Kaufgegenstands,!so!hat!er!dem!Käufer!Schadenersatz!zu!leisten!Z>! Erfüllungsinteresse!(Geldäquivalent!statt!Kaufgegenstand)! ! 3. Erfüllungsinteresse$(Nichterfüllungsschaden)$ ! =!das!Interesse!des!einen!Vertragspartner!an!der!ordnungsgemäßen!Erfüllung!des! Vertrages!durch!den!anderen! ! Differenzmethode:! Vergleich!des!tatsächlichen!Vermögensstandes!mit!dem!hypothetischen! Vermögensstand,!der!bei!ordentlicher!Erfüllung!bestünde.! ! Verkäufer:!Kaufpreis!vereinbarungsgemäß!erhalten,!bei!Verzug:!Verzugszinsen! Käufer:!Erfüllungsinteresse!bemisst!sich!zunächst!am!Marktwert!der!Sache,!kann! auch!zu!positivem!Saldo!führen,!wenn!der!Wert!der!Sache!den!KP!übersteigt! Deckungsgeschäft:!Verkäufer!muss!für!die!Mehrkosten!eines! Deckungsgeschäftes!aufkommen! Bezugspunkt:!konkrete!Vermögensverhältnisse:!auch!Faktoren!zu! berücksichtigen,!die!dazu!führen!dass!die!Sache!für!den!Käufer!einen!höheren! Wert!besitzt! Entgangener!Gewinn!–!LUCRUM!CESSANS! zählt!auch!zum!Erfüllungsinteresse!(wenn!konkretisierbar)! ! 4. Haftungsmaßstab$ Verkäufer!haftet!für!DOLUS!und!CULPA! ! Juristenkontroverse!Case!86!! Frage:!Wie!weit!geht!die!Sorgfaltspflicht!des!Verkäufers?:!! Labeo:!orientiert!sich!an!der!DILIGENTIA!QUAM!IN!SUIS!REBUS! Paulus:!orientiert!sich!am!objektiven!Sorgfaltsmaßstab!eines!DILGENS!PATER! FAMILIAS! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! H. Gefahrtragung! ! 1. Zufälliger$Untergang$–$Gefahrtragung$ ! Gefahr!(PERICULUM)!=!das!Risiko!des!zufälligen!Untergangs/Verschlechterung!einer! Sache! Ist!zufällig,!wenn!keine!Vertragspartei!ein!Verschulden!daran!trifft!! ! a. Höhere!Gewalt!–!VIS!MAIOR! =!unvorhersehbare!oder!unabwendbare!Ereignisse,!die!nicht!abwehrbar!sind! b. Niederer!Zufall!–!CUSTODIA! =!wenn!der!Schadenseintritt!durch!äußerste!Sorgfalt!hätte!vermieden!werden! können!(Diligentissimus),!wird!im!Rechtsverkehr!normalerweise!aber!nicht! gefordert!! wird!äußerste!Sorgfalt!geübt!und!tritt!dennoch!ein!Schaden!ein!so!fällt!dies!unter! höhere!Gewalt! ! 2. Untergang$infolge$höherer$Gewalt$ ! Trifft!grds!den!Eigentümer:!CASUM!SENTIT!DOMINUS!–!spätestens!mit!TRADITIO! geht!diese!Gefahr!auf!den!Käufer!über! ! a. Gefahrtragung!bei!perfektem!Kauf!–!PERICULUM!EST!EMPTORIS! Ab!Perfektion!träft!der!Käfer!die!Gefahr! ! Perfektion:!wenn!KP!festgesetzt!und!Ware!individuell!bestimmt!sind!und!die! Rechtswirkungen!des!Vertrages!nicht!mehr!von!Eintritt!einer!Bedingung!oder! Befristung!abhängt! ! Danach!trägt!der!Käufer:! Leistungsgefahr! =!die!Gefahr,!trotz!gültigen!Vertrages!keine!Leistung!zu!erhalten! Preisgefahr! =!die!Gefahr,!die!eigene!Gegenleistung!erbringen!zu!müssen,!obwohl! man!keine!Leistung!vom!Vertragspartner!erhält! ! b. Gefahrtragung!bei!nicht!perfektem!Kauf! Wird!das!Leistungsreservoir!(zB!Weinkeller)!durch!VIS!MAIOR!eingeschränkt,! aber!nicht!unmöglich!gemacht,!so!trifft!diesen!Nachteil!den!Verkäufer!Z>! GENUS!NON!PERIT! ! Bei!Unmöglichkeit!trägt!der!Käufer!die!Leistungsgefahr!(er!erhält!keine! Ware),!er!trägt!aber!nicht!die!Preisgefahr!(der!Verkäufer!kann!den!Kaufpreis! nicht!fordern)! ! c. Perfektion! ! 1) fehlende&Aussonderung& Z der!Gattungskauf!ist!noch!nicht!perfekt,!wenn!die!zu!leistenden! Einzelstücke!noch!nicht!ausgesondert!wurden! ! ! by!Woolly! ! ! Z ! ! mit!der!Aussonderung!verwandelt!sich!die!Genusobligation!in!eine! Speziesobligation!=!Individualisierung!/Konkretisierung! ! 2) Aufschiebende&Bedingung&oder&aufschiebende&Befristung& Nicht!perfekt!ist!der!Kaufvertrag,!solange!die!Bedingung!noch!nicht!eingetreten! ist;!sowie!ein!aufschiebend!befristeter!Kauf!vor!dem!Termin.!! ! 3) Fehlende&Bestimmung&des&Leistungsvolumens&und&der&Kaufpreissumme& Bei!Bestimmung!von!Preis/Menge,!aber!nicht!zugezählter!Menge!Z>!daher!noch! kein!Gesamtpreis! 4) Mangel&an&der&Kaufsache& Keine!Perfektion,!solange!die!Verkäuferleistung!einen!Mangel!aufweist! d. Perfektion!bei!der!Wahlschuld!(OBLIGATIO!ALTERNATIVA)! ! Wahlschuld:!von!zwei!individuell!bestimmten!Sachen!ist!eine!zu!leisten! Perfektion!erst!durch!Ausübung!des!Wahlrechts,!oder!wenn!aufgrund!von!VIS!MAIOR! nur!mehr!eine!Leistung!möglich!ist! ! Bei!beschränktem!Gattungskauf:!keine!Anwendung!der!Regel!PERICULUM!EST! EMPTORIS!bei!Untergang!des!gesamten!Leistungsreservoirs,!bevor!eine!Aussonderung! vorgenommen!wurde! ! e. Untergang!infolge!niederen!Zufalls! ! Ist!strittig:! ! 1) Verkäufer!hat!eine!CUSTODIAZ!Pflicht,!trifft!wie!ein!Entleiher!die!Verpflichtung,! äußerste!Sorgfalt!walten!zu!lassen,!tut!er!dies!nicht!hat!er!dem!Käufer!das! Erfüllungsinteresse!zu!ersetzen.! 2) Verkäufer!muss!nur!die!übliche!Sorgfalt!eines!DILIGENS!PATER!FAMILIAS!walten! lassen,!nicht!jedoch!DILIGENTISSIMUS! Er!haftet!nicht!für!niederen!Zufall!und!wird!in!so!einem!Fall!von!seiner! Leistungspflicht!frei.!! Der!Käufer!trägt!die!Leistungsgefahr,!hat!jedoch!nicht!die!Preisgefahr!zu!tragen,! da!er!keine!Gegenleistung!bringen!muss.!! ! ! I. Verzug! 1. Schuldnerverzug$(Leistungsverzug)$–$MORA$DEBITORIS$ =!der!Schuldner!bietet!die!geschuldete!und!mögliche!Leistung!zum! Fälligkeitszeitpunkt!nicht!so!an,!wie!es!vereinbart!wurde! ! a. Schuldnerverzug!des!Verkäufers! ! Der!Schuldner!haftet!für!einen!späteren!zufälligen!Untergang!der! Sache,!hat!Schadenersatz!(Erfüllungsinteresse)!zu!leisten! Hat!den!Schaden!zu!ersetzen,!den!der!Käufer!durch!die!verspätete! Leistung!erfährt! ! ! by!Woolly! ! ! ! Wiegt!der!Schuldnerverzug!außerordentlich!schwer,!so!kommt! aufgrund!der!BONA!FIDES!für!den!Gläubiger!ein!Rücktrittsrechte! b. Schuldnerverzug!des!Käufers! ! Hat!Verzugszinsen!zu!leisten,!ein!darüber!hinausgehender!Schaden!ist!nicht! geltend!zu!machen.! Die!Berechnung!der!Verzugszinsen!erfolgt!nach!ortsüblichen!Kriterien.! ! 2. Gläubigerverzug$(Annahmeverzug)$–$MORA$CREDITORIS$ =!der!Gläubiger!nimmt!die!vom!Schuldner!ordnungsgemäß!angebotene!Leistung! zum!vereinbarten!Zeitpunkt!nicht!an! ! Verkäufer!haftet!nur!mehr!für!DOLUS!und!CULPA!LATA! Verkäufer!hat!die!Möglichkeit!der!Hinterlegung!bei!bestimmten! öffentlichen!Stellen,!wird!dadurch!so!befreit,!als!hätte!er!an!den!Gläubiger! geleistet! Erwachsen!dem!Verkäufer!infolge!Annahmeverzugs!Lagerkosten!oä,!kann! er!diese!vom!Käufer!mit!ACTIO!VENDITI!verlangen! ! J. Gewährleistung!allgemein! ! =!Verschuldensunabhängiges!Einstehenmüssen! Der!Verkäufer!hat!für!bestimmte,!nach!der!Übergabe!auftretende!Mängel!der! Sache!verschuldensunabhängig!einzustehen.! Ein!doloses!Verhalten!des!Verkäufers!führt!zu!einer!strengeren!Haftung.! ! Die!Gewährleistung!umfasst!nur! Solche!Mängel,!die!im!Zeitpunkt!der!Übergabe!vorliegen,!sofern!sie!nicht! nach!Perfektion!entstanden!sind! Ab!Perfektion!zufällige!auftretende!Mängel!Z>!nach!Gefahrtragungsregeln! beurteilt,!wenn!der!Verkäufer!nach!Perfektion!einen!Mangel!verschuldet!Z >!haftet!für!Nichterfüllung! Ein!Sachmangel!muss!zu!den!relevanten!Zeitpunkten!zumindest!seiner! Anlage!nach!bestehen! ! Gewährleistungsregeln!sind!dispositiver!Natur,!können!eingeschränkt!oder!gänzlich! ausgeschlossen!werden.! Eine!Parteienvereinbarung!findet!jedoch!ihre!Grenze!bei!DOLUS!MALUS!Z>!Ausschluss! einer!Haftung!dafür!wird!als!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES!gewertet.! ! ! K. Rechtsmangelgewährleistung! 1. Verkauf$einer$fremden$Sache$ ! Für!die!Gültigkeit!eines!Kaufvertrages!spielen!Eigentum!bzw!Verfügungsbefugnis!keine! Rolle.!(rein!schuldrechtlich)! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! 2. Verkauf$einer$fremden$Sache$als$Quelle$von$Leistungsstörungen$ ! ! a. Unvermögen!des!Verkäufers,!die!Sache!zu!übertragen! ! =!der!Verkäufer!hat!an!der!Sache!nicht!Besitz,!dadurch!wird!die!Übergabe! unmöglich.!Es!handelt!sich!um!Unvermögen!des!Verkäufers,!er!hat!dem!Käufer! den!Schaden!(=Erfüllungsinteresse)!zu!ersetzen.! b. Eviktion!als!Rechtsmangel! ! Mit!Eviktion!tritt!im!Verhältnis!der!Vertragsparteien!ein!Rechtsmangel!auf.! ! 3. Eviktionsprinzip$ ! a. Verkäuferpflicht:!Verschaffung!ungestörten!Besitzes! ! Der!Verkäufer!ist!verpflichtet,!dem!Käufer!ungestörten!Besitz!an!der! Kaufsache!zu!gewährleisten:!muss!für!UTI!FRUI!HABERE!LIBERE!(Nutzen,! Fruchtziehen!und!Haben)!der!Sache!einstehen.! ! b. Eviktion!als!Voraussetzung!der!Rechtsmangelgewährleistung! ! Rechtsmangelgewährleistung!kommt!erst!dann!zum!Zug,!wenn!der! ungestörte!Besitz!des!Käufers!am!Kaufgegenstand!beeinträchtigt!wird.! ! Eviktion!=!wenn!ein!Dritter!ein!dingliches!Recht!an!der!Sache!behauptet!und! mittels!ACTIO!IN!REM!durchsetzt.! Wenn!der!Käufer!als!Beklagter!die!Sache!herausgegeben!hat! Wenn!der!Käufer!auf!den!Schätzwert!verurteilt!worden!ist! Wenn!der!Käufer!den!Besitz!an!einer!Sache!an!einen!dinglich! Berechtigten!verliert,!sie!von!dieser!mittels!ACTIO!IN!REM! herausverlangt!und!unterliegt! ! ! EVIKTIONSPRINZIP!! ! ! ! ! 4. Ansprüche!infolge!einer!Eviktion! Beim!Manzipationskauf:!ACTIO!AUCTORITATIS! Bei!Abschluss!einer!Stipulation:!Klage!aus!der!Stipulation! Bei!EMPTIO!VENDITIO:!ACTIO!EMPTI! 5. Manzipationskauf$ ! Beim!Manzipationskauf!gibt!es!eine!Verpflichtung!des!Verkäufers,!dem!Käufer! beizustehen,!wenn!ein!Dritter!im!Prozessweg!ein!dingliches!Recht!an!der!Sache! geltend!macht!–!AUCTORITATEM!PRAESTERE! ! Kann!selbst!mit!Hilfe!des!Verkäufers!die!dingliche!Berechtigung!des!Dritten!nicht! entkräftet!werden,!so!hat!der!Käufer!die!ACTIO!AUCTORITATIS!gegen!den! ! ! by!Woolly! ! ! Verkäufer.!! Diese!geht!auf!das!DUPLUM!des!Kaufpreises.! ! Wurde!der!Verkäufer!vom!Käufer!nicht!zum!Prozessbeistand!gegen!den!Dritten! aufgefordert,!so!kann!er!der!ACTIO!AUCTORITATIS!jene!Einreden! entgegenhalten,!die!er!im!Prozess!gegen!den!Dritten!hätte!erheben!können.! ! ! ! ! ! 6. Die$STIPULATIO$DUPLAE$ ! Der!Verkäufer!sagt!in!einer!Stipulation!dem!Käufer!zu,!dass!die!verkaufte!und! übergebene!Sache!nicht!evinziert!werde,!falls!doch!verspricht!er!das!DUPLUM! des!Kaufpreises.! Ist!die!verkaufte!und!übergebene!Sache!evinziert,!so!kann!der!Käufer!mit!einer! CONDICTIO!vom!Verkäufer!das!DUPLUM!fordern.! ! Bei!manchen!Kaufverträgen!gab!es!eine!Verpflichtung!des!Verkäufers,!eine! derartige!Stipulation!abzuschließen.!(Marktkauf!von!Sklaven,!Kauf!wertvollerer! Sachen)! Weigert!er!sich,!dies!zu!tun,!so!kann!er!mittels!ACTIO!EMPTI!auf!Abschluss!einer! Stipulation!geklagt!werden.! Kommt!es!zur!Eviktion!ohne!dass!eine!Stipulation!abgeschlossen!wurde,!so!kann! der!Käufer!den!Verkäufer!mit!der!ACTIO!EMPTI!auf!jenen!Betrag!klagen,!der! aufgrund!der!Stipulation!zu!leisten!wäre.! 7. Die$ACTIO$EMPTI$ ! a. Ersatz!des!Erfüllungsinteresse! ! Mit!der!ACTIO!EMPTI!kann!der!Käufer!den!Verkäufer!auf!das!Erfüllungsinteresse! klagen.! Zum!Wert!zählen!alle!Vorteile,!die!der!Käufer!aufgrund!der!Eviktion!verliert.! b. DUPLUM!und!Umfang!des!Erfüllungsinteresses! ! Auch!wenn!eine!STIPULATIO!DUPLAE!geschlossen!wurde,!kann!aus!dem!KV!auf! das!Erfüllungsinteresse!geklagt!werden.!! 8. Ausnahmen:!Rechtsmangelgewährleistung!ungeachtet!!einer!Eviktion! ! a. Wissen!des!Verkäufers,!dass!er!unbefugt!über!die!Sache!verfügt! ! Hier!kann!der!unwissende!Käufer!ungeachtet!einer!Eviktion!mit!der!ACTIO! EMPTI!gegen!den!dolosen!Verkäufer!vorgehen.!Sein!Anspruch!richtet!sich!auf!das! Interesse,!dass!die!Sache!sein!Eigentum!geworden!wäre.! b. Stipulierte!Eigentumsverschaffungspflicht! ! Wurde!in!einer!Stipulation!die!Eigentumsverschaffung!zugesichert,!so!kann!er! Käufer!ungeachtet!einer!Eviktion!ab!Übergabe!gegen!den!Verkäufer!vorgehen.! ! ! by!Woolly! ! ! ! Der!Umfang!des!Anspruches!richtet!sich!nah!dem,!was!der!Verkäufer!zugesichert! hat!(meist!Zahlung!einer!bestimmten!Summe).! c. Ungestörter!Besitz!EX!ALIA!CAUSA! ! =!wenn!der!Käufer!Rechtsnachfolger!des!Eigentümers!wird!(zB!Erbe)! Dadurch!wird!der!Besitz!ungestört,!allerdings!nicht!durch!die!Verkäuferleistung.! Daher!hat!der!Käufer!eine!ACTIO!EMPTI!gegen!den!Verkäufer!(durch!die!BONA! FIDES!geboten).!! ! ! ! L. Sachmangelgewährleistung! $ 1. Allgemeines$ ! a. Begriff!und!Arten!des!Sachmangels! =!ein!Mangel,!der! Dem!Kaufgegenstand!körperlich!anhaftet! Und!dessen!ordentlichen!oder!ausdrücklich!bedungenen!Gebrauch! beeinträchtigt! ! ! die!Sache!muss!die!Eigenschaften!aufweisen,!die!man!normalerweise! erwartet! ! oder!wenn!die!Sache!nicht!die!Eigenschaften!aufweist,!die!der!Verkäufer!dem! Käufer!zugesichert!hat!–!DICTA!ET!PROMISSA! ! es!können!auch!bestimmte!Eigenschaften!vereinbart!werden,!die!man! gewöhnlich!nicht!erwartet! ! oder!aber!auch!dass!die!Ware!bestimmte!Eigenschaften!haben!darf,!deren! Vorliegen!sonst!als!Sachmangel!gewertet!würde! ! es!ist!also!stets!beachtlich!was!die!Parteien!vereinbart!haben! b. Zeitpunkte!der!Mangelhaftigkeit! ! ! nur!solche!Mängel,!die!bei!der!Übergabe!vorliegen!und!nicht!nach!Perfektion! des!Kaufes!entstanden!sind.! ! Entsteht!ein!Mangel!zwischen!Perfektion!und!Übergabe!so!geht!es:! bei!Verschulden!des!Verkäufers!um!Nichterfüllung! bei!zufälligem!Auftreten!um!Gefahrtragung! c. Aufklärungspflicht!des!Verkäufers! ! Der!Verkäufer!ist!verpflichtet,!dem!Käufer!Mängel!der!Sache!mitzuteilen.!! ! d. Keine!Gewährleistung!bei!offenen!Mängeln!und!für!bloße!Anpreisungen! ! Z offensichtliche!Mängel!des!Kaufgegenstands!führen!zu!keinen! Gewährleistungsansprüchen!des!Käufers!–!CAVEAT!EMPTOR! (Augen!auf,!Kauf!ist!Kauf)! ! ! by!Woolly! ! ! Z bloße!Anpreisungen!haben!keine!Gewährleistungspflicht!zur!Folge,! wenn!erkennbar!ist,!dass!der!Verkäufer!damit!keine!verbindlichen! Zusagen!machen!will! ! 2. Das$Edikt$der$kurulischen$Ädilen$ =!Regelungen!für!den!Marktkauf!von!Vieh!und!Sklaven! ! a. Erklärungspflicht,!ob!einer!der!im!Edikt!genannten!Mängel!vorliegt! ! Der!Verkäufer!eines!Sklaven!ist!verpflichtet,!anzugeben! Ob!der!Sklave!an!einer!Krankheit!–!MORBUS!leidet! Ob!er!bestimmte!Fehler!–!VITIA!hat,!zB!er!ist!ein!Ausreißer!oder! Herumstreicher! ! ! Bei!Verkauf!von!ZugZ!und!Lasttieren!(IUMENTA)!sowie!Herdenvieh!(PECORA)! besteht!eine!ähnliche!Verpflichtung!über!MORBUS!und!VITIUM!zu!informieren.! b. Konsequenzen! ! Stellt!sich!nach!Übergabe!heraus,!dass!der!verkaufte!Sklave!oder!das!Tier!an!einer! Krankheit!oder!einem!Fehler!leidet,!die!der!Verkäufer!nicht!bekannt!gegeben!hat,!so! muss!der!Verkäufer!dafür!gewährleisten,!unabhängig!davon,!ob!ihm!der!Mangel! bekannt!war.! ! 3. Ädizilische!Rechtsbehelfe! ! 2!Klagen:! ACTIO!QUANTI!MINORIS!–!Minderungsklage,!Frist:!12!Monate!ab!Kauf! ACTIO!REDHIBITORIA!–!Wandlungsklage,!Frist:!6!Monate!ab!Kauf! ! Die!beiden!Klagen!stehen!dem!Käufer!wahlweise!zur!Verfügung.!! ! a. ACTIO!QUANTI!MINORIS! =!geht!auf!Preisminderung,!damit!kann!der!Käufer!den!Betrag,!den!er!weniger! gezahlt!hätte,!wenn!er!den!Mangel!gekannt!hätte,!vom!Verkäufer!verlangen! ! b. ACTIO!REDHIBITORIA!! =!geht!auf!Rückabwicklung!des!Kaufvertrages,!soll!den!Käufer!so!stellen,!als!ob!er! den!Kaufvertrag!nie!abgeschlossen!hätte,!Vertrag!wird!mit!schuldrechtlicher! Wirkung!rückabgewickelt!(EX!TUNC)! ! Mangelfolgeschäden:!hat!die!Mangelhaftigkeit!der!Sache!zu!Schäden!im! Vermögen!des!Käufers!geführt,!so!kann!auch!dies!im!Rahmen!der! Rückabwicklung!zu!berücksichtigen!sein! ! Rückabwicklung:!Ware!gegen!Kaufpreis,!problematisch,!wenn!Rückgabe!des! Kaufgegenstands!unmöglich!geworden!ist! siehe!dazu!CASE!128!!! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! 4. ACTIO$EMPTI$ ! Wenn!kein!Marktkauf!von!Sklaven,!ZugZ,!LastZ!oder!Herdentieren!vorliegt:!statt! ädizilischen!Rechtsbehelfen!ACTIO!EMPTI! ! Mittels!ACTIO!EMPTI!kann!auf!Preisminderung!und!Wandlung!geklagt!werden.!! ! Siehe!auch!CASE!121!! ! Mangelschaden!und!Mangelfolgeschaden:! ! Mangelschaden!=!der!Schaden,!der!dem!Käufer!hinsichtlich!der!mangelhaften! Ware!selbst!erwächst! ! Mangelfolgeschaden!=!Schaden!im!Vermögen!des!Käufers!als!Folge!des!Mangels! ! c. Umfang!des!Käuferanspruchs!infolge!von!Mangelhaftigkeit! ! Der!Ersatz!von!Mangelfolgeschäden!ist!grds!verschuldensabhängig.! Bei!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES!–!der!Verkäufer!kannte!den!Mangel! und!hat!ihn!verschwiegen! Bei!DOLUS!–!zB!listiger!Täuschung! Wenn!er!ausdrückliche!Zusicherungen!gewisser!Eigenschaften!gemacht! hat!–!DICTA!ET!PROMISSA!(hier!ist!keine!Kenntnis!des!Mangels! erforderlich)! ! 5. Garantieverpflichtungen$ ! Verschuldensprinzip!wird!in!einigen!Entscheidungen!durchbrochen:! ! Bei!Verkauf!von!undichten!Gefäßen!(Haarrisse)!–!hL:!Verkäufer! schadhafter!Gefäße!hat!Verschuldensunabhängig!für!deren! Unversehrtheit!einzustehen!–!CASE!114,!154! Bei!Verkauf!von!besonders!wertvollen!Sachen!zB!Thujenholztisch!–!CASE! 122! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! III.!MIETE,!PACHT,!WERK_!UND!DIENSTVERTRAG!–!LOCATIO! CONDUCTIO! ! A. Allgemeines,$Typen$der$LC$ ! a. Miete!oder!Pacht!–!LOCATIO!CONDUCTIO!REI! =!entgeltliche!Sachüberlassung!zum!Gebrauch!(Miete)!bzw!auch!zur! Fruchtziehung!(Pacht)! b. Werkvertrag!–!LOCATIO!CONDUCTIO!OPERIS! =!entgeltliche!Herstellung!eines!bestimmten!Werks! c. Dienstvertrag!–!LOCATIO!CONDUCTIO!OPERARUM! =!entgeltliche!Verwendung!fremder!Arbeitskraft! ! LC!ist:! Ein!synallagmatischer!Kontrakt! Mietzins!(Mieter),!Pachtzins!(Pächter),!Werklohn!(Werkbesteller)!und!Lohn! (Dienstgeber)!=!MERCES,!muss!in!Geld!bestehen,!ernstgemeint!und!bestimmt! sein! Konsensualkontrakt,!kommt!mit!Einigung!über!die!Sachüberlassung,!über!die! WerkZ!oder!Dienstleistung!und!das!jeweilige!Entgelt!zustande! ! Klagen:!ACTIO!LOCATI!und!ACTIO!CONDUCTI!–!BONAE!FIDEI!IUDICIA! ! LOCATOR:!der,!der!etwas!zur!Verfügung!stellt,!Vermieter,!Verpächter,!Werkbesteller,! Dienstnehmer! CONDUCTOR:!Mieter,!Pächter,!Werkunternehmer,!Dienstgeber! Miete,!Pacht!und!Dienstvertrag!Z>!Dauerschuldverhältnisse,!Werkvertrag!Z>! Zielschuldverhältnis! ! B. Miete$und$Pacht$–$LOCATIO$CONDUCTIO$REI$ ! 1. Begriff$und$Wesen$ ! =die!Vereinbarung!der!entgeltlichen!Überlassung!einer!Sache!zum!Gebrauch,! allenfalls!auch!zur!Fruchtziehung.! RES!=!körperliche,!unverbrauchbare!Sachen,!aber!auch!Rechte! ! Vermieter!(Verpächter):!! LOCATOR! Muss!die!Sache!dem!Mieter!(Pächter)!überlassen!und!die!vereinbarte! Sachnutzung!ermöglichen!(umfasst!auch!Instandhaltung!des!MietZ!oder! Pachtobjekts)! Hat!den!Untergang!oder!die!Beschädigung!durch!höhere!Gewalt!tragen! Muss!die!Zinsgefahr!tragen,!da!er!bei!Beeinträchtigung!durch!VIS!MAIOR!keinen! oder!bloß!einen!verminderten!Entgeltsanspruch!hat! Für!notwendige!und!nützliche!Aufwendungen!des!Bestandnehmers!muss!der! LOCATOR!wohl!Ersatz!leisten! Bei!der!Miete!ist!ein!IUS!TOLLENDI!des!Mieters!überliefert! ! ! ! by!Woolly! ! ! Mieter!(Pächter):! CONDUCTOR! Haftet!für!CUSTODIA! Vermieter!hat!ein!Pfandrecht!an!den!eingebrachten!Sachen!des!Mieters! Verpächter!hat!ein!Pfandrecht!an!den!gezogenen!Früchten! Ergibt!sich!als!PIGNUS!TACITUM!aus!dem!Abschluss!des!Bestandvertrages! ! 2. Beendigung$von$Miete$und$Pacht$durch$Kündigung$ ! Der!Bestandvertrag!ist!ein!Dauerschuldverhältnis,!kann!befristet!sein,!anderenfalls! unbefristet.! ! a. ordentliche!Kündigung! bei!unbefristeten!Verträgen!! freies!Gestaltungsrecht!jedes!Vertragspartners! meist!nur!zu!bestimmten!Terminen!und!unter!Einhaltung!bestimmter! Fristen!möglich! ! b. Kündigung!aus!wichtigem!Grund! Bei!Umständen,!die!es!einem!Vertragspartner!unzumutbar!machen,!das! Geschäft!fortzusetzen! Beendigung!durch!Willenserklärung!ex!nunc! ! 3. Leistungsstörungen$durch$Beschädigung,$Untergang$oder$Entzug$der$ Bestandsache$ ! a. Beeinträchtigung!der!Sache!durch!Verschulden!des!Bestandnehmers! ! Bei!DOLUS!und!CULPA!bzw!CUSTODIAZVerletzungen,!hat!der!Bestandnehmer! dem!Bestandgeber!Schadenersatz!zu!leisten.!Dieser!umfass!neben!dem!Ersatz! des!Schadens!an!der!Bestandsache!auch!den!Bestandzins.!! Vgl.!CASE!163! ! b. Beeinträchtigung!der!Bestandsache!durch!VIS!MAIOR! ! Trifft!den!Bestandgeber,!der!die!Gefahr!des!Untergangs!oder!der! Verschlechterung!trägt!–!CASUM!SENTIT!DOMINUS! Wirkt!sich!im!Bestandverhältnis!als!Leistungsstörung!aus.!! ! es!liegt!ein!Sachmangel!vor,!da!die!Beeinträchtigung!der!Leistung!auf!einem! körperlichen!Mangel!beruht,!der!Bestandnehmer!ist!zur! Sachmangelgewährleistung!berechtigt.! o Kann!Zinsreduktion!(Minderung)!verlangen! o Oder!vom!Vertrag!zurücktreten!(Wandlung)! ! ! wirkt!jedoch!nicht!zurück,!sondern!nur!EX!NUNC!(Unterschied!KV!),!dh!für!die! Zeit!vor!der!Beeinträchtigung!ist!das!volle!Entgelt!zu!zahlen.! ! Siehe!Case!151!! Pacht:! 1. bei!Beeinträchtigungen!aufgrund!von!höherer!Gewalt:! ! ! by!Woolly! ! ! Verpächter!trägt!das!Risiko,!hat!keinen!oder!nur!reduzierten!Zinsanspruch! 2. bei!Mängeln,!die!an!der!Sache!selbst!auftreten!(zB!Sauerwerden!von!Wein)! Verlust!trägt!der!Pächter,!Zinszahlungspflicht!bleibt!aufrecht!Z>!da!relativ!eng!mit! dem!eigenen!Wirken!des!Pächters!verbunden! ! Teilpacht:! Dauernde!Streuung!des!Ernterisikos:!der!Pächter!hat!nicht!Geld,!sondern!einen!Teil!der! Ernte!als!Entgelt!abzuliefern! ! c. Sachmangelgewährleistung:!Verschulden!des!Bestandgebers! ! Leistet!der!Bestandgeber!bewusst!eine!mangelhafte!Bestandsache,!so!haftet!er!dem! Bestandnehmer!auch!für!Mangelfolgeschäden!(und!Gewährleistung)! ! Siehe!CASE!154!!! ! d. Eviktion!der!Bestandsache! ! Wird!dem!Bestandnehmer!die!Sache!aufgrund!der!dinglichen!Berechtigung!eines!Dritten! entzogen,!so!haftet!ihm!der!Bestandgeber!für!das!Erfüllungsinteresse.!! Vermieter!kann!Mieter!klaglos!stellen,!indem!er!ihm!eine!gleichwertige!Wohnung! verschafft.! ! Insbesondere!dann,!wenn!der!Bestandgeber!das!Bestandsobjekt!veräußert.!! ! neuer!Eigentümer!kann!den!Bestandnehmer!vertreiben,!dieser!hat!daraufhin! Ansprüche!aus!Eviktion!gegen!den!Bestandgeber! ! Vermieter!kann!sich!auch!vom!Erwerber!versprechen!lassen,!den!Mieter!nicht! zu!delogieren,!dadurch!kommt!jedoch!kein!Vertrag!zwischen!Erwerber!und! Mieter!zustande.!Delogiert!der!Erwerber!den!Mieter,!so!haftet!er!dem! Veräußerer.! ! CASE!156! ! ! C. Werkvertrag!–!LOCATIO!CONDUCTIO!OPERIS! 1. Begriff$und$Wesen$ ! Inhalt:!entgeltliche!Erbringung!eines!OPUS!(Werk,!Erfolg)! ! Werkunternehmer:! CONDUCTOR! Hat!die!Pflicht,!den!vereinbarten!Erfolg!zu!erbringen! Hat!er!Sachen!des!Bestellers!inne,!so!haftet!er!für!DOLUS,!CULPA!und! CUSTODIA! Mangelnde!Fachkenntnis!!(IMPERITIA)Z>!Fahrlässigkeit!! Hat!ein!Retentionsrecht!an!den!Sachen!des!Bestellers,!muss!diese!erst! herausgeben,!wenn!der!Besteller!seinen!Vertragspflichten!nachkommt! ! Werkbesteller:! LOCATOR! Hat!die!Pflicht!das!Entgelt!zu!zahlen! ! ! by!Woolly! ! ! Stellt!meist!das!Material!zur!Verfügung! ! ADPROBATIO!(Annahme):! Oft!ist!ein!eigener!Akt!vorgesehen,!kommt!der!Traditio!beim!Kauf!gleich.!Durch!die! Entgegennahme!des!Werkes!durch!den!Besteller!tritt!Erfüllung!ein.!! ! 2. Werklieferungsvertrag$ ! Wenn!vereinbart!ist,!dass!der!Unternehmer!ein!Werk!liefert,!dass!er!im!wesentlichen! aus!eigenem!Material!fabriziert,!so!liegt!ein!Werklieferungsvertrag!vor.! Dieser!ist!ein!Sonderfall!der!EMPTIO!VENDITIO.! Bauverträge!werden!immer!als!LOCATIO!CONDUCTIO!gesehen,!da!der!Baugrund!vom! Besteller!stammt.! ! 3. Kasuistik$zu$den$Leistungsstörungen$ ! Wenn!der!vereinbarte!Erfolg!mit!oder!ohne!Verschulden!einer!der!beiden!Parteien!nicht! oder!ungenügend!hergestellt!wird.! Wenn!der!Unternehmer!Sachen!es!Besteller!innehat!und!einsetzt,!ist!eine!allfällige! Beeinträchtigung!dieser!Sachen!zu!beurteilen.! ! a. Haftung!für!schuldhafte!Beschädigung!von!Sachen!des!Bestellers! ! vA!wenn!der!Unternehmer!vertragswidrig!Handelt!(CASE!169)! beim!Transport:!Sorgfalt!eines!DILIGENTISSIMUS!ist!aufzubringen,!erscheint! als!CUSTODIAZPflicht!(CASE!170)! bei!Diebstahl!beim!Werkunternehmer!–!CUSTODIAZHaftung,!Unternehmer! trägt!den!Nachteil,!bekommt!jedoch!ACTIO!FURTI,!wenn!Werkunternehmer! insolvent!ist,!hat!der!Werkbesteller!doch!die!Diebstahlsklage!(CASE!165)! ! b. Exkurs:!Die!RECEPTUM_!Garantiehaftung!bei!NAUTA,!CAUPO!und! STABULARIUS! ! aa.!beim!Transport!durch!NAUTAE!(Schiffer),!sowie!bei!der!Beherbergung!durch! CAUPONES!(Gastwirte)!und!STABULARI!(Stallwirte)!gibt!es!eine!Garantie!dieser! Unternehmer,!dass!den!Passagieren!oder!Gästen!nichts!gestohlen!oder! beschädigt!wird.! Im!Schadensfall!kann!der!Geschädigte!mit!der!ACTIO!DE!RECEPTO!vom! Unternehmer!Wertersatz!verlangen! Ursprung!liegt!in!einem!Versprechen!des!Unternehmers,!die!Sache! unversehrt!zurückzugeben! Wurde!bei!Verträgen!mit!den!genannten!Unternehmern!regelmäßig! vereinbart,!führte!zu!einer!objektiven!Garantiepflicht! ! Inhalt:! Erfolgshaftung!Z>!Ersatzanspruch!des!Bestellers!hängt!nicht!von!einem! Verschulden!des!Unternehmers!ab! Davon!sind!jedoch!Beeinträchtigungen!durch!VIS!MAIOR!ausgenommen!–! Unternehmer!hat!bei!solchen!EXCEPTIO!DOLI! ! ! ! by!Woolly! ! ! c. Entgeltsgefahr,!Risikoabwälzung!durch!Parteienübereinkunft! ! CASE!168!!! ! wenn!ein!Sklave!durch!VIS!MAIOR!auf!dem!Transport!stirbt,!lassen!Paulus! und!die!hL!die!Entgeltsgefahr!den!Besteller!tragen,!den!Parteien!steht!jedoch! offen,!eine!andere!Risikoverteilung!festzulegen! ! ! d. Entgeltsgefahr!–!Sphärentheorie! ! CASE!167!! Ein!Graben!stürzt!nach!dessen!Errichtung!ein.! Bei!Schadenseintritt!wird!beurteilt,!wessen!Sphäre!die!Schadensursache!zuzuordnen! ist:! Bei!mangelhafter!Ausführung!(VITIUM!OPERIS)!Z>!Unternehmer,!dieser!erhält! kein!Entgelt! Bei!Mangelhaftigkeit!des!Bodens!!(VITIUM!SOLI)Z>!Besteller,!dieser!muss! zahlen! e. Sachmangel! ! ! Werkunternehmer!führt!das!Werk!mangelhaft!aus,!Besteller!kann! Haftungsanspruch!it!der!ACTIO!LOCATI!geltend!machen! ! Keine!Angabe,!ob!Besteller!ablehnt,!das!mangelhafte!Werk! entgegenzunehmen!und!der!Unternehmer!in!Schuldnerverzug!gerät! ! Oder!Preisminderung/Wandlung!geltend!gemacht!werden!kann! ! Wenn!der!Unternehmer!vom!Mangel!wusste!Z>!auch!Haftung!für! Mangelfolgeschäden! ! Wird!das!Werk!nach!dem!Gutdünken!des!Bestellers!ausgeführt!so!haftet!der! Unternehmer!nicht!für!die!Mangelhaftigkeit! ! 4. LOCATIO!CONDUCTIO!IRREGULARIS! ! ! ! ! ! LOCATOR!bestellt!ein!Werk!auf!Edelmetall,!zur!Deckung!des! Materialaufwands!gibt!er!dem!CONDUCTOR!eine!Sache!aus!Silber!oder!Gold,! überlässt!es!aber!dem!Unternehmer!ob!er!diese!Sache!oder!andres!Material! verwendet! Rechtsfolge:!mit!der!Hingabe!des!Materials!erwirbt!der!Unternehmer! Eigentum!daran,!muss!das!vollende!Werk!dem!Besteller!übereignen! Mehrere!Getreideeigentümer!vereinbaren!mit!einem!Transporter!die! Beförderung!des!Getreides,!schütten!es!auf!seinem!Schiff!ununterscheidbar! zusammen,!der!CONDUCTOR!erwirbt!damit!Eigentum!am!Getreide! ! Gründe!für!den!Eigentumserwerb!des!Unternehmers:! Handwerker!erhält!Edelmetall,!das!er!seinen!Materialbeständen! eingliedern!darf! Schiffer!wird!im!Sammeltransport!kostengünstiger!wirtschaften!Z>!kann! es!am!Bestimmungsort!teilen!ohne!Nachweise!über!fremdes!Eigentum! und!eigene!Verfügungsbefugnisse!erbringen!zu!müssen! by!Woolly! ! ! D. Dienstvertrag!–!LOCATIO!CONDUCTIO!OPERARUM! ! =!jemand!stellt!seine!Arbeitskraft!gegen!Entgelt!auf!bestimmte!Zeit!zur!Verfügung! es!ist!kein!bestimmter!Erfolg!geschuldet,!sondern!Dienstleistungen!–!OPERAE! Dienstnehmer:! LOCATOR! Hat!die!Pflicht,!in!der!vereinbarten!Weise!Dienstleistungen!zu!erbringen! ! Dienstgeber:! CONDUCTOR! Hat!die!Pflicht,!Arbeitslohn!zu!zahlen! ! Lohngefahr:! Grundregel:!der!Dienstgeber!muss!den!gesamten!Lohn!zahlen,!wenn!es!nicht!am! Dienstnehmer!liegt,!dass!die!Arbeit!nicht!oder!nur!teilweise!gleistet!wird.! ! Wenn!der!Dienstnehmer!jedoch!krank!wird!und!seine!OPERAE!deshalb!entfallen,! bekommt!er!keinen!Lohn.! Bei!Unterbleiben!der!Leistung!infolge!von!Krankheit/Tod!des!Dienstgebers!gilt!dasselbe.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! IV.!Der!Auftragsvertrag!–!MANDATUM! ! A. Begriff!und!Charakterisierung! ! =der!Auftragsnehmer!verpflichtet!sich!zur!unentgeltlichen!Führung!eines!Geschäftes!für! den!Auftraggeber.! Auftraggeber!=!Mandant! Auftragnehmer=!Mandatar! ! Konsensualvertrag,!kommt!durch!bloße!Willenseinigung!zustande! Willensübereinkunft!spielt!auch!für!Fortbestand!eine!Rolle! Jede!der!Parteien!hat!die!Möglichkeit!der!Kündigung! ! geschieht!durch!einseitige!Erklärung,!heißt! REVOCATIO!(Mandant)! RENUNTIATIO!(Mandatar! ! RES!INTEGRA:! solange!die!Beendigung!des!Vertrages!für!die!andere!Partei!zu!keinem! Vertrauensschaden!führt,!ist!diese!Beendigung!möglich! ! Klagen! Mandat!ist!ein!unvollkommen!zweiseitiger!Vertrag! Auftraggeber!hat!das!Recht,!mit!der!ACTIO!MANDATI!DIRECTA!vom! Auftragnehmer!zu!verlangen,!dss!dieser!den!Auftrag!vereinbarungsgemäß! ausführt!und!ihm!das!aufgrund!des!Auftrages!erlangte!herausgibt! Mandatar!hat!die!ACTIO!MANDAT!CONTRARIA!für!Aufwendungen!oder! Schäden!die!ihm!in!Ausführung!des!Auftrages!erwachsen!sind! Für!die!Ausführung!als!solche!erhält!er!jedoch!keine!Vergütung! MANDATUM!ist!ein!BONAE!FIDEI!IUDICIUM! B. Geschäftsbesorgung!für!einen!anderen! ! ! 1. das!Geschäft!kann!in!der!Vornahme!eines!Rechtsgeschäftes!wie!einer!faktischen! Tätigkeit!bestehen! 2. das!Geschäft!muss!für!den!Mandatar!ein!fremdes!sein,!dh!es!darf!nicht! ausschließlich!im!eigenen!Interesse!des!Mandatars!liegen! a. ein!Auftrag,!der!im!Interesse!des!Auftragnehmers!erteilt!wird!Z>! unverbindlicher!Ratschlag!(CONSILIUM/MANDATUM!TUA!GRATIA)! b. ein!Geschäft!dass!im!beiderseitigen!Interesse!liegt,!kann!Gegenstand!eines! Mandates!sein;!eine!Geschäftsbesorgung!für!einen!anderen!liegt!dann!nur! in!jenem!Ausmaß!vor,!in!dem!das!Fremdinteresse!des!Mandanten!vom! Eigeninteresse!des!Mandatars!abweicht! ! Indirekte!Stellvertretung! Mandat!wird!oft!zur!indirekten!Stellvertretung!eingesetzt!(zB!Erwerb!einer!Sache! für!den!Mandanten!durch!den!Mandatar)!Z>!Kauf!in!eigenem!Namen,!dann! Eigentumsübertragung! C. Pflichten!des!Mandatars! ! ! ! by!Woolly! ! ! ! Hat!das!Geschäft!entsprechend!der!Vereinbarung!durchzuführen! Ergibt!sich!aus!der!jeweiligen!Abmachung! Auch!Nebenpflichten:!SchutzZ,!SorgfaltsZ!und!Informationspflichten! Verstößt!er!gegen!die!BONA!FIDES!und!fügt!dem!Mandanten!Schaden!zu,!so! haftet!er!dafür!(insb.!wenn!er!den!Auftrag!nicht!erfüllt,!obwohl!er!es!könnte)! Z>!Anspruch!des!Mandanten!auf!das!Interesse!(Nichterfüllungsschaden)!! Haftet!bloß!für!DOLUS!und!CULPA!LATA! D. Pflichten!des!Mandanten! ! ! Hat!dem!Mandatar!Aufwendungen!und!Schäden!zu!ersetzen,!die!diesem!bei! ordnungsgemäßer!Ausführung!des!Mandates!erwachsen! o Nur!solche,!die!bei!vereinbarungsgemäßer!Ausführung!und!BONA!FIDE! entstanden!sind! o Schäden!führen!zu!einem!Ersatzanspruch,!wenn!sie!mit!dem!Mandat!in! unmittelbarer!Verbindung!stehen! Auftraggeber!steht!verschuldensunabhängig!für!mandatsspezifische!Schäden!des! Auftragnehmers!ein!Z>!Risikohaftung!des!Geschäftsherrn! Die!Haftung!wird!allerdings!nicht!auf!alle!Zufallsschäden!erstreckt!–!Schäden!die! dem!allgemeinen!Lebensrisiko!zuzuordnen!sind,!werden!nicht!ersetzt! Aus!der!BONA!FIDES!auch!Nebenpflichten!für!den!Mandanten! E. Unmöglichkeit!und!Überschreitung!des!Mandates! ! 1. Ist!die!vertragsgemäße!Ausführung!unmöglich,!so!muss!der!Mandatar!dies!dem! Mandanten!mitteilen! a. Trifft!ihn!kein!Verschulden!daran,!haftet!der!Mandatar!nicht.!Vor!Eintritt! der!Unmöglichkeit!zur!Ausführung!des!Mandats!getätigte!Aufwendungen! muss!der!Auftraggeber!dem!Beauftragten!ersetzen! 2. Ist!die!Ausführung!hingegen!möglich!und!besorgt!der!Mandatar!das!Geschäft! dennoch!nicht!vertragskonform,!so!haftet!er!dem!Mandanten!auf!das!Interesse! ! Wenn!der!Mandatar!die!Grenzen!des!Mandats!nicht!einhält!und!zB!eine!Sache!teurer! kauft.!CAS!186! Schulenstreit:! ! Sabinianer:!Mandant!hat!eine!ACTIO!MANDATI!auf!das!Interesse!an!der! ordnungsgemäßen!Erfüllung!des!Mandates,!kann!gegen!Aufzahlung!die!Übergabe!der! Sache!verlangen.!Er!ist!zu!dieser!Vorgangsweise!allerdings!nicht!verpflichtet,!sondern! kann!auch!das!Angebot!des!Mandatars,!um!den!ursprünglichen!Preis!zu!leisten,! ablehnen.!Z>!der!Mandant!hat!somit!eine!Klage!auf!Erfüllung,!der!Mandatar!hat! allerdings!keine!Klage!auf!Aufwandersatz! ! Prokulianer:!Mandat!hat!einen!Anspruch!gegen!den!Mandanten,!gegen!Herausgabe!des! Grundstückes!den!ursprünglich!vereinbarten!Preis!als!Aufwandersatz!zu!erhalten.!! ! ! F. Tod!einer!der!Parteien! 1. MANDATUM!MORTE!SOLVITUR!–!das!Mandat!erlischt!mit!dem!Tode!! ! ! by!Woolly! ! ! Aufgrund!der!Höchstpersönlichkeit!des!Mandats! Keine!!Übertragung!von!Rechten!und!Pflichten!auf!die!Erben!der! verstorbenen!Partei! 2. Hat!der!Mandatat!schon!Aufwendungen!getätigt,!sind!diese!von!den!Erben!des! Mandanten!zu!ersetzen,!soweit!der!Mandatar!durch!die!Mandatsausführung! etwas!erlangt!hat,!ist!es!den!Erben!des!Mandanten!herauszugeben! 3. Wenn!der!Auftragnehmer!vom!Tod!des!Mandanten!nichts!weiß,!kann!er!von!den! Erben!mit!der!ACTIO!MANDATI!CONTRARIA!Ersatz!seiner!Kosten!und!Schäden! aus!dem!Mandat!verlangen! ! G. Kreditmandat! ! Der!Auftraggeber!A!vereinbart!mit!dem!Auftragnehmer!B,!dass!B!im!eigenen!Namen!und! auf!eigene!Rechnung!dem!C!einen!Kredit!gewährt.! B!ist!verpflichtet,!dem!C!den!Kredit!zu!gewähren,!A!ist!verpflichtet,!einen!allfälligen! Ausfall!bei!der!Rückzahlung!des!Kredits!durch!C!zu!ersetzen!Z>!bürgschaftsähnliches! Geschäft! Das!Darlehen!besteht!hier!zwischen!Auftragnehmer!und!Dritten!(Unterschied!zum! Anweisungsdarlehen!)! ! CASE!173!! ! H. Exkurs:!CESSIO,!NOVATIO!und!MANDATUM!IN!REM!SUAM! ! ! ! 1. Die$CESSIO$ ! =!die!Übertragung!eines!Rechts!aus!einem!obligatorischen!Verhältnis!mit!der! Wirkung,!dass!anstelle!des!alten!Gläubigers!(Zedent)!einem!anderen! (Zessionar)!das!Forderungsrecht!gegen!den!Schuldner!(Debitor!Cessus)! zusteht! Obligatio!=!ein!persönliches!Rechtsband,!dessen!Übertragung!bedarf! bestimmter!juristischer!Konstruktionen! Ist!nur!mit!einem!an!die!Stipulationsform!gebundenen!Neuerungsvertrag! (NOVATIO)!möglich! 2. Die$NOVATIO$ ! Bewirkt,!dass!ein!bestehendes!Schuldverhältnis!durch!ein!anderes!ersetzt! wird,!damit!erlischt!das!alte! Dabei!erlöschen!auch!Sicherheiten,!die!zugunsten!der!novierten! Obligation!bestellt!waren! Novation!geschieht!in!Form!einer!Stipulation! Dadurch!kann!ein!Gläubigerwechsel!herbeigeführt!werden! Auch!ein!Wechsel!der!Person!des!Verpflichteten!oder!des!Rechtsgrundes! ist!möglich! 3. Das$MANDATUM$AD$AGENDUM$IN$REM$SUAM$ ! Die!Wirkung!eines!Gläubigerwechsels!kann!dadurch!erzielt!werden,!dass! der!Altgläubiger!einem!Neugläubiger!das!Mandat!erteilt,!für!ihn!die! ! ! by!Woolly! ! ! Forderung!gegen!den!Schuldner!einzuklagen!–!Prozessmandat! (MANDATUM!AD!AGENDUM)! Mandant!und!Mandatar!können!vereinbaren,!dass!der!Mandatar!den!Erlös! behalten!soll!Z>!kommt!einer!Klagsabtretung!gleich! Es!werden!auch!Interessen!des!Mandanten!verfolgt! Prozessmandatar!macht!formell!einen!fremden!Anspruch!geltend! Eine!nach!Erteilung!des!Mandates!zwischen!Mandant!und!Schuldner! vereinbarte!Stundung!oder!ein!Erlass!kann!dem!Mandatar!einredeweise! entgegengehalten!werden! Position!des!PROCURATOR!IN!REM!SUAM!wurde!durch!kaiserliche! Reskripte!gestärkt! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! V.!Der!Gesellschaftsvertrag!–!SOCIETAS! ! ! ! A. Begriff!und!Wesen! 1. Ein!Gesellschaftsvertrag!ist!ein!Vertrag,!durch!den!sich!zwei!oder!mehrere! Personen!zusammenschließen,!um!ein!gemeinsames!wirtschaftliches!Ziel!zu! verfolgen.! Die!SOCIETAS!wird!durch!bloße!Willenseinigung!abgeschlossen,!zählt!also!zu!den! Konsensualkontrakten.! Die!Gesellschafter!können!ihre!Ansprüche!untereinander!mit!der!ACTIO!PRO! SOCIO!(BONAE!FIDEI!IUDICIUM)!geltend!machen.!! 2. SOCIETAS!folgt!der!Idee!des!gemeinsamen!Wirtschaftens!der!Gesellschafter!zur! Erreichung!des!vereinbarten!Gesellschaftszweckes.!! Hat!festzulegen,!welches!gemeinsame!Ziel!erreicht!werden!soll! Welche!Beiträge!von!den!Gesellschaftern!zur!Erreichung!dieses!Zieles!zu! leisten!sind! Die!Verpflichtungen!der!Gesellschafter!sind!im!Lichte!der!BONA!FIDES!zu! beurteilen! ! 3. Die!SOCIETAS!schafft!eine!bloß!vertragliche!Beziehung!zwischen!den! Gesellschaftern,!es!entsteht!KEINE!juristische!Person,!das!Gesellschaftsverhältnis! ist!nur!ein!Innenverhältnis! ! ! ! B. Beiträge!der!Gesellschafter! 1. Art!und!Umfang!der!Beiträge/!Anteil!an!Gewinn!und!Verlust!werden!im! Gesellschaftsvertrag!geregelt.!Beiträge!können!in!Form!einer!Sacheinlage,!Kapital! oder!Arbeitsleistung!erbracht!werden.! 2. Im!Zweifel!sind!die!Gesellschafter!zu!gleichen!Teilen!an!der!Gesellschaft!beteiligt,! auch!Gewinn!und!Verlust!sind!gleichmäßig!aufzuteilen.!Es!kann!jedoch! vertraglich!auch!eine!andere!Regelung!getroffen!werden.! Als!Verstoß!gegen!die!AEQUITAS!wird!angesehen,!wenn!ein!Gesellschafter!nur! am!Verlust,!der!andere!nur!am!Gewinn!beteiligt!sein!soll!(SOCIETAS!LEONINA)!–! UNGÜLTIG.! C. Haftung!der!Gesellschafter! ! 1. Haben!vertraglich!festgelegte!Beiträge!zu!leisten!und!den!Gesellschaftszweck!zu! verfolgen.!Vereitelt!ein!Gesellschafter!durch!gegen!die!BONA!FIDES!verstoßendes! Verhalten!den!Gesellschaftszweck!Z>!haftet!den!Mitgesellschaftern!auf!das! Interesse.! Haftungsmaßstab:!DOLUS!und!CULPA,!im!Einzelfall!auch!CUSTODIA! 2. Die!zu!vertretende!Sorgfalt!ist!an!der!DILIGENTIA!QUAM!IN!SUIS!REBUS! (subjektiver!Maßstab)!gemessen.! Grund:!Wer!sich!einen!wenig!sorgfältigen!Gesellschafter!aussucht,!hat!sich!bei! sich!selbst!zu!beklagen.! 3. ACTIO!PRO!SOCIO!–!der!Gesellschafter!wird!nur!auf!soviel!verurteilt,!wie!er! leisten!kann! ! ! by!Woolly! ! ! ! ! Hat!er!dolos!seine!Leistungsfähigkeit!geschmälert,!so!wird!er!auf!das!verurteilt,! was!er!leisten!hätte!können.! 4. Verschuldet!er!durch!Nachlässigkeit!Verluste,!kann!er!einen!Gewinn,!den!er!für! die!Gesellschaft!in!anderen!Geschäften!durch!besonderen!Eifer!erzielt!hat,!nicht! in!Abzug!bringen.!(COMPENSATIO!LUCRI!CUM!DAMNO)! D. Gefahrtragung! 1. Schaden,!den!ein!Gesellschafter!im!Rahmen!der!gemeinsamen!Verfolgung!des! Gesellschaftszweckes!unverschuldet!erleidet!und!für!den!kein!Mitgesellschafter! haftet!=!gemeinsamer!Verlust! CASE!200!! 2. Die!gemeinsame!Risikotragung!erstreckt!sich!auf!jene!Gefahren,!die! typischerweise!mit!der!Verfolgung!des!Gesellschaftszweckes!verbunden!sind,! ergibt!sich!also!aus!der!Art!der!vereinbarten!Gesellschaft.! CASE!196! ! ! E. Ende!der!Gesellschaft! ! 1. Beendet!wird!die!SOCIETAS!durch! a. Tod!oder!Konkurs! b. Erreichen!des!Gesellschaftszweckes! c. Unmöglichkeit,!den!Gesellschaftszweck!zu!verwirklichen! d. Fristablauf!bei!befristetem!Verhältnis! 2. Kündigung!–!RENUNUNTIATIO! Es!steht!jedem!Gesellschafter!frei,!durch!Kündigung!aus!der!Gesellschaft! auszuscheiden!und!das!Ende!der!SOCIETAS!herbeizuführen! Die!Kündigung!darf!nicht!gegen!die!BONA!FIDES!verstoßen!–!keine! Kündigung!zur!Unzeit!(=zu!diesem!Zeitpunkt!erwächst!der!Gesellschaft!bei! Kündigung!ein!Schaden),!ansonsten!muss!der!kündigende!den!anderen!alle! durch!die!Kündigung!verursachten!Nachteile!ersetzen! Wird!die!Gesellschaft!für!eine!bestimmte!Zeit!abgeschlossen,!so!wird!eine! vorzeitige!Beendigung!durch!Kündigung!nur!aus!wichtigem!Grund!zugelassen! o Weil!eine!wesentliche!Voraussetzung,!unter!der!die!Gesellschaft! gegründet!wurde,!nicht!erfüllt!wird! o Oder!weil!ein!Gesellschafter!so!viel!Schaden!anrichtet,!dass!eine! weitere!Zusammenarbeit!unzumutbar!ist! ! F.!Gesellschaft!und!Miteigentum,!Beendigung!und!Abrechnung! ! ! ! 1. Wird!aus!körperlichen!Sachen!bestehendes!Vermögen!in!die!Gesellschaft! eingebracht:! a. Der!einbringende!Gesellschafter!bleibt!weiterhin!Eigentümer!und!bringt! bloß!die!Nutzungsmöglichkeit!der!Sache!in!die!Gesellschaft!ein.!Nach!Ende! der!Gesellschaft!bleibt!sein!Eigentum!unangetastet.! b. Der!einbringende!Gesellschafter!bleibt!nach!außen!hin!Eigentümer,!im! Innenverhältnis!wird!die!Sache!aber!als!Teil!des!Gesellschaftsvermögens,! nach!Ende!der!Gesellschaft!wird!die!Sache!entsprechend!der!im!Vertrag! getroffenen!Regelung!aufgeteilt! by!Woolly! ! ! ! ! ! c. Der!einbringende!Gesellschafter!überträgt!die!Sache!ins!Miteigentum!der! Gesellschafter,!sodass!die!Sache!nach!Quoten!den!Gesellschaftern!gehört! (CONDOMINIUM).! Zum!Miteigentum!kann!es!auch!kommen,!wenn!Sachen!im!Rahmen!der! Gesellschaft!gemeinsam!erworben!werden.! 2. Keinesfalls!kann!das!Vermögen,!das!zur!Erzielung!des!Gesellschaftszweckes! dient,!im!Eigentum!der!Gesellschaft!als!solcher!stehen,!dafür!müsste!die! Gesellschaft!Rechtspersönlichkeit!haben.! 3. Bei!der!Abrechnung!eines!Gesellschaftsverhältnisses!ergeben!sich! schuldrechtliche!Ansprüche!der!Gesellschafter!aus!dem!Gesellschaftsvertrag:! durchsetzbar!mit!ACTIO!PRO!SOCIO! 4. Stehen!Sachen!im!Miteigentum!der!Gesellschafter,!so!ist!die!ACTIO!COMMUNI! DIVIDUNDO!zur!Aufteilung!heranzuziehen.!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! VI.!DIE!INNOMINATKONTRAKTE! ! A.!Allgemeines! ! =!sind!Vereinbarungen,!die!keinem!Typus!im!Schema!der!anerkannten!römischen! Kontrakte!entsprechen,!denen!aber!dennoch!Klagbarkeit!zuerkannt!wird.!! ! Der!Erfüllungsanspruch!ist!an!2!Voraussetzungen!gebunden:! Die!Leistungsversprechen!müssen!in!synallagmatischer!Beziehung!stehen! o DARE!und!FACERE:! # DO!UT!DES!–!Ich!gebe,!damit!du!gibst! # DO!UT!FACIAS!–!ich!gebe,!damit!du!etwas!machst! # FACIO!UT!FACIAS!–!ich!mache,!damit!du!machst! # FACIO!UT!DES!–!ich!mache,!damit!du!gibst! Erfordernis!einer!Vorleistung!–!ein!Anspruch!ist!erst!durchsetzbar,!wenn!die! andere!Partei!ihre!Leistung!(wenigstens!teilweise)!schon!erbracht!hat! ! B.!Klagsweise!Durchsetzung!von!Innominatkontrakten! ! 1. In!älterer!Zeit:!keine!Klagen!bei!Kontrakten!außerhalb!der!anerkannten! Kontrakte,!waren!nur!durch!Bereicherungsklagen!–!CONDICTIO!OB!CAUSAM! DATORUM!durchzusetzen.! Z>!ermöglicht!es!dem!Partner!einer!rechtlich!unverbindlichen!/nicht!klagbaren! Vereinbarung,!die!eigene!Leistung!zurückzufordern,!falls!die!erwartete! Gegenleistung!nicht!zustande!kommt!(nicht!auf!Erbringung!der!Gegenleistung! klagen,!aber!eigene!Leistung!zurückverlangen!möglich)! 2. KLASSIK:!Innominatkontrakte!sind!mittels!ACTIO!PRAESRIPTIS!VERBIS! durchsetzbar,!damit!kann!das!Recht!auf!Erbringung!der!Gegenleistung!geltend! gemacht!werden.!(auf!das!id!quod!inter!est)! Ist!ein!BONAE!FIDAE!IUDICIUM,!hängt!meist!davon!ab,!dass!der!Kläger!die!eigene! Leistung!bereits!erbracht!hat.!! Alternative:!Rückforderung!der!eigenen!Leistung!mit!CONDICTIO! Teil!der!Formel,!der!dem!Streitgegenstand!angibt:!DEMONSTRATIO! Teil,!der!den!Verpflichtungsgrund!angibt:!INTENTIO! ACTIO!PRAESCRIPTIS!VERBIS!wird!auch!als!ACTIO!INCERTI!CIVILIS!oder!ACTIO! IN!FACTUM!CIVILIS!bezeichnet! ! C.!Der!Tauschvertrag!_!PERMUTATIO! ! ! 1. Ware!gegen!Ware!–!von!Sabinianern!zunächst!als!Kaufvertrag!gewertet,!es!setzte! sich!jedoch!die!prokulianische!Meinung!durch! 2. Leistungsbeziehung!DO!UT!DES! Erforderlich!ist,!dass!die!Partei!der!anderen!Eigentum!verschafft.! D.!Der!Trödelvertrag! ! 1. T!erhält!von!E!eine!Sache,!damit!er!sie!verkaufe.!Gelingt!dies,!so!hat!er!E!einen! Schätzwert!zu!zahlen!und!darf!einen!allfälligen!Mehrerlös!für!sich!behalten.! Gelingt!der!Verkauf!innerhalb!einer!bestimmten!Frist!nicht,!so!ist!die!Sache!an!E! ! ! by!Woolly! ! ! zurückzugeben.! Durchsetzung!der!Ansprüche!mit!ACTIO!DE!AESTIMATO!(ACTIO!PRAESCRIPTIS! VERBIS).! 2. Kann!uU!als!SOCIETAS!gewertet!werden,!Ulpian!bejaht!die!SOCIETAS,!wenn!die! Parteien!die!Absicht!haben,!eine!Gesellschaft!zum!gemeinsamen!Zweck!des! Verkaufs!der!Sache!zu!schließen! CASE!208!! ! E.!Analogien!zu!den!benannten!Kontrakten! ! ! 1. Die!Konkretisierung!der!vertraglichen!Verpflichtungen!ergibt!sich!aus!dem!ID! QUOD!ACTUM!EST.! Darüber!hinaus!sich!für!Fragen!des!Umfangs!der!Leistungsverpflichtung,! Leistungsstörungen.!Haftung!und!Gefahrtragung!die!Regeln!jener!Verträge! heranzuziehen,!die!der!jeweiligen!Vereinbarung!am!ehesten!entsprechen.! 2. Haftung/Gefahrtragung:!Utilitätsprinzip! a. zB!CONTRACTUS!MOHATRAE!! kommt!die!Vereinbarung,!dass!der!Empfänger!einer!Sache!diese! verkaufen!und!den!Erlös!als!Darlehen!behalten!soll,!primär!im! Interesse!des!Empfängers!zustande,!so!trägt!er!auch!die!Gefahr!für! CASUS! steht!das!Interesse!des!Gebers!im!Vordergrund,!so!haftet!der! Empfänger!bloß!für!!den!schuldhaften!Untergang! b. auch!beim!Trödelvertrag:!geht!die!übergebene!Sache!vor!dem!Verkauf! unter,!so!trägt!derjenige!das!Risiko,!der!das!hauptsächliche!Interesse!am! Zustandekommen!der!Vereinbarung!gehabt!hat.!Der!Trödler!haftet! jedenfalls!für!DOLUS!und!CULPA.! c. CASE!204!–!bei!einer!unentgeltlichen!Ochsenleihe!als!auch!bei!einer! entgeltlichen!haftet!der!Empfänger!für!jedes!Verschulden!bis!hin!zur! erhöhten!CUSTODIA!Pflicht!–!ebenso!bei!Innominatkontrakt! (wechselseitiges!Überlassen!der!Ochsen)! F. Die!Aushilfsfunktion!der!ACTIO!PRAESCRIPTIS!VERBIS! ! Kommt!gelegentlich!zum!Zug,!wenn!eine!verbindliche!Vereinbarung!in!Aussicht! gestellt!worden,!aber!nicht!zustande!gekommen!ist,!und!einer!Partei!gegen!die! andere!SchadenersatzZ!oder!Bereicherungsansprüche!zustehen.!! zB!CASE!206! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! VII.!DIE!ADJEKTIZISCHEN!KLAGEN! ! =!ermöglichen!dem!Vertragsgläubiger,!seine!gegen!den!in!der!Regel!vermögenslosen! Schuldner!bestehende!Geschäftsforderung!auf!den!dahinterstehenden!„Geschäftsherrn“! auszuweiten! ! Gehen!meist!von!der!durch!ein!Gewaltverhältnis!bedingten! Vermögensunfähigkeit!aus! ACTIO!DE!PECULIO;!ACTIO!DE!IN!REM!VERSO,!ACTIO!QUOD!IUSSU!–!Klagen! gegen!den!Dominus/Paterfamilias,!wenn!ein!Gewaltunterworfener!eine! Vertragsschuld!eingegangen!ist! Verpflichtungen!der!Gewaltunterworfenen!stellen!zumindest! Naturalobligationen!dar! ACTIO!INSTITIORIA!und!ACTIO!EXERCITORIA!–!Gewaltverhältnis!nicht! Voraussetzung,!Forderung!gegen!einen!Gewaltfreien!oder!einen! Gewaltunterworfenen,!der!nicht!der!Gewalt!des!Geschäftsherrn!unterliegt! ! Die!dem!Geschäftsherrn!aufgebürdete!Haftung!beruht!auf!zwei!Ideen:! Der!Geschäftsherr!profitiert!durch!das!wirtschaftliche!Handeln!! Das!Geschäftsleben!gedeiht!nur!auf!Basis!des!Vertrauens,!wer!Grund!hat,!auf!die! wirtschaftliche!Potenz!seines!Geschäftsführers!zu!vertrauen!Z>!erhält!Zugriff!auf! jenes!Vermögen,!dass!sein!Vertrauen!erweckt!hat! ! Strukturell!sind!adjektizische!Ansprüche!keine!selbstständigen!Forderungen,!sondern! eine!Erstreckung!vertraglicher!Ansprüche!durch!Hinzunahme!eines!Schuldners.! ! A.!Die!ACTIO!DE!PECULIO! ! =!hat!der!Gewalthaber!seinem!Gewaltunterworfenen!ein!Pekulium!erteilt,!so!haftet!er! für!dessen!Schulden!aufgrund!der!ACTIO!DE!PECULIO.! Gilt!für!jede!rechtsgeschäftliche!Obligation!eines!mit!Pekulium!ausgestatteten! Gewaltunterworfenen! Pekulium!wird!als!typisierte,!umfassende!Generalvollmacht!verstanden.!Eine!auf! Einschränkng!der!Pekuliargeschäftstätigkeit!abzielende!Anordnung!des! Pekuliumsgebers!bleibt!ohne!Einfluss!auf!die!ACTIO!DE!PECULIO! Die!Haftung!des!Gewalthabers!ist!auf!den!Wert!des!Pekuliums!beschränkt;!das! ganze!Vermögen!des!Dominus!unterliegt!dem!Zugriff!des!Anspruchsberechtigten! (Haftung!PRO!VIRIBUS,!der!Dominus!haftet!bloß!wertmäßig!beschränkt;! Gegenteil:!CUM!VIRIBUS)! Der!Gewaltunterworfene!haftet!ohne!Wertlimit,!seine!Haftung!kommt!zum! Tragen!wenn!er!gewaltfrei!wird! ! ACTIO!DE!PECULIO!Z!Berechnung!des!Pekuliumswertes:! Pekuliumsgeber!haftet!bis!zu!dem!Wert,!den!das!Pekulium!im!Zeitpunkt!der! Verurteilung!hat! Es!kann!selbstständige!Geschäftsbeziehungen!zwischen!Dominus!und! Pekuliumsinhaber!geben;!bei!der!Wertberechnung!sind!Forderungen!des! Dominus!gegen!das!Pekulium!in!Abzug!zu!bringen;!Forderungen!des! ! ! by!Woolly! ! ! ! Pekuliumsinhabers!gegen!den!Dominus!werden!zum!Wert!des!Pekuliums! hinzugezählt! Pekuliumsgeber!rangiert!mit!seinen!Forderungen!vor!anderen!Gläubigern! Pekulium!kann!vom!Gewalthaber!jederzeit!umgestaltet!oder!entzogen!werden,! Kürzungen,!die!dolos!vorgenommen!werden,!schmälern!den!Haftungsrahmen! jedoch!nicht! Wo!Gläubigeransprüche!mit!ACTIO!DE!PECULIO!zu!erwarten!sind,!gilt!jedes! bewusste!Reduzieren!eines!Pekuliums!als!DOLOS!! CASE!242!–!kein!DOLUS!liegt!in!einer!Schuldzahlung! Gibt!es!mehrere!Gläubiger,!so!werden!ihre!Ansprüche!in!der!zeitlichen! Reihenfolge!ihrer!Geltendmachung!befriedigt,!bis!der!Haftungsrahmen!der!ACTIO! DE!PECULIO!ausgeschöpft!ist! B.!Die!ACTIO!DE!IN!REM!VERSO! ! =!es!haftet!ein!Gewalthaber,!der!durch!die!geschäftliche!Aktivität!seines! Gewaltunterworfenen!eine!Bereicherung!(VERSIO)!erfahren!hat! ! Prozesstechnisch!stehen!ACTIO!DE!PECULIO!und!ACTIO!DE!IN!REM!VERSO! hintereinander!in!ein!und!demselben!Klagezusatz! Dh!es!wird!dort!nach!einer!Haftung!aufgrund!einer!VERSIO!gefragt,!wo!kein! Pekulium!besteht!oder!wo!der!Pekuliumswert!hinter!dem!Gläubigeranspruch! zurückbleibt! ! Haftungsbegründende!VERSIO:! Gewalthaber!zieht!einen!Vermögensvorteil!auf!dem!geschäftlichen!Handeln!des! Gewaltunterworfenen! o Gewaltunterworfener!schließt!ein!Geschäft!ab!und!erlangt!eine!Leistung,! die!er!einsetzt!um!eine!Verpflichtung!des!Gewalthabers!zu!erfüllen! (bewirkt!Ersparnis)! o Gewaltunterworfener!schließt!ein!Geschäft!ab!und!erlangt!eine!Leistung,! die!er!einsetzt!um!einen!notwendigen!Aufwand!des!Gewalthabers!zu! bestreiten!(auch!hier!Ersparnis)! o Gewaltunterworfener!schließt!ein!Geschäft!ab!und!erlangt!eine!Leistung,! die!dem!Stammvermögen!des!Gewalthabers!integriert!wird! (Bereicherung)! Stammvermögen!=!jene!Vermögensobjekte,!die!der!Gewalthaber!nicht! dezentralisiert!sondern!direkt!beherrscht!und!bewirtschaftet!! ! C.!Die!ACTIO!QUOD!IUSSU! ! =!gibt!der!Gewalthaber!zu!erkennen,!dass!er!seinen!Gewaltunterworfenen!zum! Kontrahieren!ermächtigt!hat!(IUSSUM),!dann!haftet!er!adjektizisch!einem!Gläubiger,!der! auf!das!IUSSUM!hin!mit!dem!Gewaltunterworfenen!kontrahiert!hat.!! ! IUSSUM!=!eine!vom!Gewalthaber!dem!Gewaltunterworfenen!erteilte! Kontrahierungsermächtigung!(nicht!verwechseln!mit!IUSSUM!beim!Verfügungsgeschäft)! führt!dann!zur!adjektizitischen!Haftunge!wenn!es!dem!Dritten!zur!Kenntnis!gelangt!und! der!Gläubiger!im!Lichte!dessen!den!Vertrag!mit!dem!Gewaltunterworfenen!abschließt.! IUSSUM!kann!auf!verschiedene!Weise!geäußert!werden! ! ! by!Woolly! ! ! ! Kann!ein!einzelnes!Geschäft!oder!eine!ganze!Vertragskategorie!umfassen! Mittels!ACTIO!QUOD!IUSSU!kann!der!Gläubiger!den!gesamten!Wert!seines! vereinbarten!Vertragsanspruchs!erlangen! Auch!die!RATIHABITIO!(nachträgliche!Genehmigung!des!Geschäfts!durch!den! Gewalthaber)!führt!zu!einer!adjektizitischen!Haftung!über!ACTIO!QUOD!IUSSU! (nur!wenn!die!RATIHABITIO!zur!Kenntnis!des!Gläubigers!gelangt)! D.Die!ACTIO!EXERCITORIA! ! =!wer!ein!Schiff!betreibt!(Reeder=EXERCITOR)!und!zu!erkennen!gibt,!dass!er!die! geschäftliche!Führung!einem!Kapitän!(MAGISTER!NACIS)!übertragen!hat,!muss! prinzipiell!für!jene!Geschäftsverpflichtungen!haften,!die!der!Kapitän!zum!Betreiben!des! Schiffes!eingeht! ! PRAEPOSITIO!=!Einsetzung!zum!geschäftsführenden!Kapitän! Bewirkt!Haftung!für!alle!zum!gewöhnlichen!Betrieb!des!Schiffes!vom!Kapitän! eingegangenen!Geschäftsverpflichtungen! Übernahme!eines!Lastentransports! Ankauf!von!Sachen,!die!für!die!Schifffahrt!nützlich!sind! Kosten!und!Aufwendungen!für!Reparaturen!des!Schiffes! Arbeitslohn!der!Matrosen! ! Reeder!hat!die!Möglichkeit,!die!PRAEPOSITIO!einzuschränken!(muss!dies!an!potentielle! Kontrahenten!des!Kapitäns!richten)! ! Kapitän!kann!ein!Gewaltunterworfener!des!Reeders!sein,!aber!auch!ein! Gewaltunterworfener!eines!anderen!oder!ein!Gewaltfreier.! ! E. Die!ACTIO!INSTITORIA! ! =!wer!ein!Unternehmen!betreibt!(DOMINUS)!und!zu!erkennen!gibt,!dass!er!die!Leistung! einem!Geschäftsführer!(INSTITOR)!übertragen!hat,!muss!prinzipiell!für!die!vom!Institor! eingegangenen,!im!Betrieb!des!Unternehmens!sachlich!begründeten!Verpflichtungen! haften.! ! PRAEPOSITIO!=!extern!erkennbare!Einsetzung!zum!Geschäftsführer! begründet!die!adjektizische!Haftung!für!alle!zum!gewöhnlichen!Betrieb!des! Unternehmens!vom!Geschäftsführer!eingegangenen!Geschäftsverpflichtungen.!! zB!Aufnahme!eines!Geschäftskredits! ! Geschäftsherr!hat!die!Möglichkeit,!durch!eine!deutliche,!an!die!potentiellen! Kontrahenten!gerichtete!Kundmachung!die!PRAEPOSITIO!einzuschränken.!! ! Geschäftsführer!kann!ein!Gewaltunterworfener!des!Geschäftsherrn,!aber!auch!ein! Gewaltunterworfener!eines!anderen!oder!ein!Gewaltfreier!sein.! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! Exkurs!–!Analogien!zur!Institorklage:! ! Durch!Hochklassiker!Papinian:! wer!mit!einem!PROCURATOR!PRAEPOSITUS!im!Rahmen!der!PRAEPOSITIO! kontrahiert!ha,!kann!auf!den!dahinterstehenden!Dominus!greifen.! o Prokurator!=!Vermögensverwalter! o Institor!=!rechtsgeschäftliche!Vertretung!nach!außen!(UNTERSCHIED!)! Erhält!jedoch!der!Prokurator!eine!PRAEPOSITIO!si!haftet!der!Dominus!wie!bei! einem!Institor.!CASE!260! Ebenfalls!Haftung!des!Geschäftsherren,!wenn!ein!PROCURATOR!aufgrund!eines! MANDATUM!mit!einem!Dritten!kontrahiert!und!der!Dritte!eben!im!Wissen!um! das!Mandat!sowie!im!Vertrauen!auf!den!Mandanten!seine!Forderungen!erwirbt! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! VIII.!Die!Geschäftsführung!ohne!Auftrag!–!NEGOTIORUM! GESTIO! ! A. Begriff!und!Charakterisierung! ! GoA!liegt!vor,!wenn!jemand!bewusst!ein!fremdes!Geschäft!für!einen!anderen!führt,!ohne! hierzu!durch!Mandat!oder!einen!anderen!Vertrag!verpflichtet!bzw!ermächtigt!zu!sein.! ! Geschäftsführer!=!! NEGOTIORUM!GESTOR! Geschäftsherr!=!DOMINUS!NEGOTII! !! Klagen:! Sind!BONAE!FIDEI!IUDICIA! Geschäftsherr!kann!mit!der!ACTIO!NEGOTIORUM!GESTORUM!DIRECTA!vom! Geschäftsführer!die!Herausgabe!des!Erlangten!und!allenfalls!Schadenersatz! verlangen! Geschäftsführer!kann!mit!der!ACTIO!NEGOTIORUM!GESTORUM!CONTRATIA! Ersatz!bestimmter!ihm!bei!der!Geschäftsführung!erwachsener!Aufwendungen! und!Schäden!verlangen! Bei!der!GoA!fehlt!eine!vertragliche!Grundlage,!sie!wird!der!Gruppe!der!Quasikontrakte! zugerechnet.!(vertragsähnlicher!Tatbestand)! ! B. Fremdes!Geschäft! ! GoA!liegt!nur!dann!vor,!wenn!der!GESTOR!kein!eigenes!Geschäft!führt:!es!muss!zur! Rechtssphäre!des!Geschäftsherrn!gehören!oder!dieser!zugute!kommen.! ! Es!genügt!wie!beim!Mandat!ein!gemischtes!Interesse!am!Geschäft.!Wenn!das!Geschäft! eigenen!Interessen!dient,!darüber!hinaus!aber!eine!eigenständige!„Fremdkomponente“! aufweist,!liegt,!insoweit!fremden!Interessen!gedient!wird,!GoA!vor.!! ! Der!Geschäftsführer!muss!mit!Bewusstsein!&!Willen!handeln,!ein!fremdes!Geschäft!zu! führen!–!ANIMUS!REM!ALTERI!GERENDI.! ! Kein!fremdes!Geschäft!liegt!vor,!wenn!jemand!Leistungen!aufgrund!familienrechtlicher! Bindungen!erbringt!(Unterhaltsverpflichtung,!sittlich!gebotenes!familiäres!Pflichtgefühl! Z!PIETAS).!! Wenn!weder!in!Erfüllung!einer!eigenen!Rechtspflicht,!noch!aus!PIETAS!geleistet!wird,! greift!die!ACTIO!NEGOTIORUM!GESTORUM!CONTRARIA!ein.!Der!Wille,!die! Aufwendungen!ersetzt!zu!bekommen,!wird!als!ANIMUS!RECIPIENDI!bezeichnet.!! ! C. Nützlichkeit!und!Aufwandersatz! ! 1. Kriterien$der$Nützlichkeit$ ! Nützlichkeit!im!objektiven!Sinn:!! Liegt!vor,!wenn!nach!allgemeinem!Verständnis!die!Handlung!des!Geschäftsführers! nützlich!ist.! ! ! ! by!Woolly! ! ! Nützlichkeit!im!subjektiven!Sinn:! Wenn!die!Handlung!den!individuellen!Interessen!des!Geschäftsherrn!dient! ! Nützlichkeit!EX!ANTE:! Ist!im!vorhinein!zu!prüfen,!also!zum!Zeitpunkt!des!Tätigwerdens!Z>!ob!die!Tätigkeit!des! Geschäftsführers!erfolgversprechend!erscheint.! ! Nützlichkeit!EX!POST:! Die!Nützlichkeit!wird!im!Nachhinein!am!Erfolg!gemessen.! ! Im!RömR:! Subjektiven!Interessen!sind!maßgeblich! o vA!bei!Notgeschäftsführung,!wenn!Geschäftsführer!tätig!wird,!um! unmittelbar!drohenden!Schaden!abzuwenden! o manchmal!kann!obj.!Nützliches!nicht!vom!Geschäftsherrn!gewollt!sein!Z>! dann!kein!Aufwendungsersatz!für!Geschäftsführer! Nützlichkeit!wird!EX!ANTE!beurteilt! ! CASE!219!! ! 2. Ersatzfähige$Aufwendungen$ ! Der!Geschäftsführer!hat!gegen!den!Geschäftsherrn!Anspruch!auf!Ersatz!der! notwendigen!(IMPENSAE!NECESSARIAE)!und!idR!auch!der!nützlichen!Aufwendungen! (IMPENSAE!UTILES)!! Notwendige:!solche,!die!dazu!dienen!eine!unmittelbar!drohende!Zerstörung!oder! Verschlechterung!abzuwenden! Nützliche:!solche,!die!den!Wert!einer!Sache!erhöhen! ! Luxusaufwendungen!–!IMPENSAE!VOLUPTATIS!CAUSA!werden!nicht!ersetzt.! ! D. Haftung!des!Geschäftsführers! ! Interessenlage!ist!entscheidend:! Umfasst!einerseits!die!Hilfeleistung!für!einen!abwesenden!Freund!Z>!spricht!für! nicht!allzu!strenge!Haftung! Andererseits!Einmischung!in!fremde!Angelegenheiten! ! ! daher!flexible!Beurteilung!der!Haftung! ! Geschäftsherr!haftet!für!DOLUS!und!CULPA,!wird!jedoch!gelegentlich!durchbrochen.! ! Bei!Notgeschäftsführung:!Geschäftsführer!haftet!bloß!für!DOLUS.! Tätigt!der!Geschäftsführer!Geschäfte,!die!der!Geschäftsherr!üblicherweise!nicht!tätigt,! haftet!er!auch!für!Schäden,!die!zufällig!eintreten.!! ! E. Geschäftsführung!gegen!den!Willen!des!Geschäftsherrn! ! Manche!Juristen!geben!ACTIO!NEGOTIORUM!GESTORUM!oder!analog!ACTIO!UTILIS:! ! ! by!Woolly! ! ! Andere!(zB!Julian)!verneinen!eine!Klage!zum!Ersatz!der!Aufwendungen!Z>!erklärter! Wille!des!Geschäftsherrn!muss!grundsätzlich!respektiert!werden! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! IX.!DIE!BÜRGSCHAFT! ! A. Das!Problem! ! Möglichkeit!zur!Sicherung!einer!Forderung!indem!neben!dem!Schuldner!noch!eine! andere!Person!zur!Zahlung!verpflichtet!wird.! ! B. Begriff!und!Charakterisierung!der!Bürgschaft! ! Eine!Bürgschaft!liegt!vor,!wenn!sich!neben!dem!Schuldner!eine!andere!Person!dem! Gläubiger!gegenüber!verpflichtet,!für!die!Forderung!des!Gläubigers!persönlich!mit!ihrem! Vermögen!einzustehen.! ! Der!Bürge!wird!somit!ebenfalls!Schuldner!des!Gläubigers.! ! Die!Bürgschaft!wird!zwischen!Gläubiger!und!Bürgen!abgeschlossen,!bezieht!sich!aber! auf!die!Hauptschuld!zwischen!Gläubiger!und!Schuldner!und!führt!somit!zu!einem! dreipersonalen!Verhältnis.!! ! Der!Gläubiger!hat!einen!Anspruch!gegen!de!Bürgen!und!gegen!den!Schuldner.! ! Innenverhältnis:! Verhältnis!zwischen!Bürgen!und!Schuldner! Kann!ein!Vertrag!sein!(zB!Mandat)!oder!aber!auch!ohne!vertragliche! Beziehung!(GoA)! ! Bürgschaft!=!Interzessionsgeschäft,!der!Bürge!tritt!zwischen!Gläubiger!und!Schuldner! und!übernimmt!die!Verpflichtung! ! Klage!des!Gläubigers!gegen!den!Bürgen:!ACTIO!EX!STIPULATU!oder!eine!ihr! nachgebildete!Klage,!kann!auf!das!gesamte!persönliche!Vermögen!des!Bürgen!Zugriff! nehmen,!jedoch!nur!obligatorisches!Recht,!im!Konkurs!nur!anteilig!befriedigt.! ! C. Die!FIDEIUSSIO! ! ! ! wichtigste!Bürgschaftsform!des!RömR! Verbalkontrakt! Spezifischer!Typ!der!Stipulatio! Gläubiger!fordert!den!Bürgen!auf,!er!möge!die!Verpflichtung!des!Schuldners!„auf! seine!Treue!nehmen“,!stimmt!der!Bürge!zu,!geht!er!die!Bürgschaftsverpflichtung! ein! Bürge!tritt!nach!außen!hin!als!gleichrangiger!Schuldner!auf!Z>!wird!zum! Alternativschuldner!des!Gläubigers!(dieser!hat!Wahlrecht)! KLASSIK:!Bürge!muss!auch!dann!zahlen,!wenn!Gläubiger!gar!nicht!versucht!hat,! die!Leistung!vom!Hauptschuldner!zu!bekommen,!Gläubiger!kann!aber!nur! entweder!den!Bürgen!oder!den!Schuldner!klagen,!ein!späteres!Verfahren!gegen! den!anderen!ist!ausgeschlossen! by!Woolly! ! ! ! ! NACHKLASSIK:!Bürgschaft!bekommt!den!Charakter!der!äußeren!Subsidiarität;! Bürge!kann!den!Gläubiger,!der!ihn!in!Anspruch!nehmen!möchte,!zunächst!auf!den! Hauptschuldner!verweisen,!erst!dann!muss!der!Bürge!leisten.!! D. Art!und!Umgang!der!Bürgenverpflichtung! 1. Prinzip$der$Akzessorietät$ ! Die!Verpflichtung!des!Bürgen!hängt!von!der!Verpflichtung!des!Hauptschuldners!ab.!! CASE!51a!! ! 2. Einreden$des$Bürgen$gegen$den$Gläubiger$ ! a. Der!Bürge!kann!dem!Gläubiger!die!Einreden!entgegenhalten,!die!der! Hauptschuldner!gegen!den!Gläubiger!hat,!der!Bürge!kann!diese!selbst!gegen!den! Willen!des!Schuldners!geltend!machen.! b. Von!diesen!Einreden!des!Schuldners!kommen!dem!Bürgen!die!sachbezogenen! zustatten,!die!personenbezogenen!nicht! Personenbezogen:!Einreden,!die!auf!das!persönliche!Verhältnis!zwischen! Schuldner!und!Gläubiger!Bezug!nehmen!(zB!Ehemann!auf!Herausgabe!der! dos,!SOCIUS!gegenüber!Mitgesellschaftern,!Vater!gegenüber!Kind!Z>! Schulden!auf!ID!QUOD!FACERE!POTEST!beschränkt,!gilt!nicht!für!Bürgen)! Sachbezogen:!nehmen!auf!die!Art!der!Schuld!selbst!Bezug! o EXCEPTIO!SC!MACEDONIANI! o EXCEPTIO!DOLI! o EXCEPTIO!QUOD!METUS!CAUSA! o EXCEPTIO!REI!IUDICATAE! o EXCEPTIO!PACTI!DE!NON!PETENDO! c. Naturalobligationen!können!durch!Bürgschaft!wirksam!gesichert!werden,!die! mangelnde!Klagbarkeit!der!Forderung!gegen!den!Hauptschuldner!kann!der! Bürge!dem!Gläubiger!nicht!entgegenhalten! ! E. Der!Bürgenregress! ! 1.$Das$Problem$ a. Der!FIDEIUSSIOZBürge!kann!zwar!formell!vom!Gläubiger!belangt!werden,! erfüllt!aber!eine!fremde!Schuld.!In!Folge!scheint!es!geboten,!dass!er!vom! Hauptschuldner!Ausgleich!verlangen!kann!=!Regress! b. Wie!der!Bürge!Regress!nehmen!kann,!hängt!vom!Innenverhältnis!ab,!dh! entweder!Mandat!oder!Geschäftsführung!ohne!Auftrag! ! ! 2.$Regress$aufgrund$eines$Auftragsvertrages$(MANDATUM)$ ! a. Bürgt!jemand!auf!Bitte!des!Hauptschuldners!oder!mit!dessen!Einverständnis,!so! liegt!im!Innenverhältnis!ein!Mandat!vor.! Wenn!der!Bürge!in!Folge!vom!Gläubiger!in!Anspruch!genommen!wird,!kann!er! das!Geleistet!als!auftragskonforme!Aufwendung!verlangen:!ACTIO!MANDATI! CONTRARIA! b. darüber!hinaus!ergeben!sich!weitere!vertragliche!Pflichten:! ! ! by!Woolly! ! ! der,!der!vom!Gläubiger!in!Anspruch!genommen!wird,!hat!den!anderen!davon!zu! informieren,!damit!dieser!dem!Gläubiger!nicht!nochmals!leistet! CASE!177:! Der!Bürge!kann,!wenn!er!den!Schuldner!informiert,!seine!Ansprüche!nicht!mit! der!ACTIO!MANDATI!CONTRARIA!durchsetzen.!Stattdessen!kann!er!verlangen,! dass!S!ihm!die!CONDICTIO!INDEBITI!abtritt! ! ! 3. Regress$aus$Geschäftsführung$ohne$Auftrag$(NEGOTIORUM$GESTIO)$ ! a. Wenn!zwischen!Bürgen!und!Hauptschuldner!kein!Vertrag!besteht.!Der!Bürge! leistet!aufgrund!seiner!Bürgschaftsverpflichtung,!erfüllt!aber!eine!dem! Hauptschuldner!zuzuordnende!Schuld!–!Bürge!muss!mit!dem!Willen,!Ersatz! seiner!Aufwendungen!zu!erlangen,!handeln!(keine!Schenkungsabsicht).! Der!Bürge!kann!das,!was!er!an!den!Gläubiger!geleistet!hat,!mittels!ACTIO! NEGOTIORUM!GESTORUM!CONTRATIA!vom!Hauptschuldner!klagen.!! Die!Nützlichkeit!ergibt!sich!in!der!Regel!daraus,!dass!der!Schuldner!von! seiner!Verbindlichkeit!gegenüber!dem!Gläubiger!befreit!wird! Keine!nützliche!GoA!liegt!vor,!wenn!der!Bürge!auf!eine!Verpflichtung!hin! leistet,!die!gar!nicht!besteht,!oder!wenn!der!Hauptschuldner!gegen!den! Gläubiger!eine!dauernde!EXCEPTIO!gehabt!hätte!! Z>!in!einem!solchen!Fall!kann!der!Bürge!das!Geleistete!beim!Gläubiger!mit! einer!CONDICTIO!INDEBITI!zurückfordern! ! b. Regress!bei!einer!Bürgschaft,!die!der!Bürge!gegen!den!ausdrücklichen!Willen!des! Hauptschuldners!übernommen!hat:! Der!Bürge!erscheint!in!einem!solchen!Fall!nicht!schützenswert,!die!meisten! Juristen!lehnen!die!ACTIO!NEGOTIORUM!GESTORUM!CONTRARIA!ab.!! Andererseits!wird!der!Hauptschuldner!von!einer!Schuld!befreit!und!damit! bereichert,!daher!geben!manche!Juristen!eine!Klage!aus!GoA!oder!eine!ACTIO! UTILIS.! 4. Regress$durch$Klagsabtretung$(BENEFICIUM$CEDENDARUM$ACTIONUM)$$ ! ! a. Regress,!indem!der!Gläubiger!seine!Klage!gegen!den!Schuldner!anlässlich!der! Leistung!des!Bürgen!an!den!Bürgen!abtritt.! Gläubiger!und!Bürge!schließen!zu!diesem!Zweck!ein!MANDATUM!IN!REM!SUAM,! aufgrund!dessen!kann!der!Bürge!gegen!den!Hauptschuldner!mit!der!Klage!des! Gläubigers!vorgehen.! b. Unter!Justinian!gewinnt!dieser!Regressweg!an!Bedeutung,!da!der!Bürge!nun!das! Recht!hat!die!Abtretung!der!Klage!zu!verlangen.!! F. Mitbürgschaft! ! 1. Die$Bürgschaft$mehrerer$Personen$ ! a. wenn!mehrere!Personen!für!dieselbe!Verpflichtung!des!Hauptschuldners!bürgen,! bezeichnet!man!sie!als!Mitbürgen! b. die!Mitbürgenschaft!führt!zur!Frage,!ob!das!Risiko!der!Insolvenz!des! Hauptschuldners!unter!den!Mitbürgen!zu!verteilen!ist!und!wie!dies!geschehen! soll! ! ! by!Woolly! ! ! ! ! 2. Mitbürgenschaft$bei$SPONSIO$und$FIDEIPROMISSIO$ ! Nach!der!LEX!APULIA!hat!ein!in!Anspruch!genommener!Mitbürge!gegen! die!restlichen!Mitbürgen!einen!anteiligen!Rückgriffsanspruch,!den! Mitbürgen!kommt!dabei!die!Stellung!von!Gesamtschuldnern!zu,!im! Innenverhältnis!findet!ein!anteilsmäßiger!Regress!statt! Nach!der!LEX!FURIA!DE!SPONSU!darf!der!Gläubiger!bei!einer!Mehrzahl! von!Bürgen!bloß!einen!Anteil!verlangen,!dies!hat!für!ihn!zur!Folge!dass!er! gegen!alle!vorgehen!muss!und!damit!einen!erhöhten!Prozessaufwand!hat.! Hier!besteht!die!Bürgschaftsverpflichtung!auch!im!Außenverhältnis!nur! anteilig.! 3. Mitbürgenschaft$bei$der$FIDEIUSSIO$ Zunächst!galt!das!Prinzip!der!Gesamthaftung!bis!zur!EPISTULA!HADRIANI! EPISTULA!HADRIANA:!alle!zahlungsfähigen!Mitbürgen!haften!auch!im! Außenverhältnis!anteilig,!damit!teilen!sie!sich!das!Risiko!einer!Insolvenz.! Das!Recht!des!Mitbürgen,!den!Gläubiger!zur!gleichen!Inanspruchnahme! anzuhalten,!wird!als!BENEFICIUM!DIVISIONIS!bezeichnet.!Der!Mitbürge! muss!beweisen,!dass!die!anderen!Mitbürgen!zahlungsfähig!sind.!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! X.!ANSPRÜCHE!AUS!UNGERECHTFERTIGTER!BEREICHERUNG! ! A.!Allgemeines! ! Ungerechtfertigte!Bereicherung!=!wenn!eine!Vermögensverschiebung!ohne! rechtfertigenden!Grund!stattgefunden!hat! Bereicherungsklagen!dienen!dazu,!diese!Vermögensverschiebungen!rückgängig!zu! machen.!! ! B.!Zusammenspiel!von!Sachenrecht!und!Bereicherungsrecht! ! ! 1. grds!Z>!Eigentum!=!eine!Zuordnung!der!Sache!zu!einem!Rechtssubjekt! verfügt!der!Eigentümer!über!seine!Sache,!so!findet!eine! Vermögensverschiebung!statt!(Grundlage:!Rechtsgeschäft)! kommt!jedoch!kein!taugliches!Rechtsgeschäft!zustande!und!fehlt!daher! die!Rechtfertigung!der!Verfügung!Z>!wie!kann!die!rechtlich! vorgesehene!Vermögenszuordnung!wieder!verwirklicht!werden?! (=Eigentumsklagen)! ! a. Sachenrechtliche!Restitution!bei!kausaloser!TRADITIO:! IUSTA!CAUSA!ist!Voraussetzung!für!den!derivativen!Erwerb,!der! Eigentümer!kann!seine!Sache!beim!Empfänger!vindizieren,!wenn!es!am! Titel!fehlt!! b. Schuldrechtliche!Restitution!beim!Eigentumserwerb!durch!kausale! TRADITIO! Gibt!es!eine!IUSTA!CAUSA,!so!stellt!diese!im!Normalfall!auch!den! Rechtsgrund!für!das!Behalten!der!Sache!dar!(Ausnahme:!PRO!SOLUTO)!! In!Ausnahmefällen:!Vermögensverschiebung,!die!den!Empfänger!zwar! Eigentümer!werden!lässt,!sein!Behaltendürfen!der!Leistung!aber!nicht! rechtfertigt!(Bereicherungsklage).! Hört!die!Legitimation!des!Behaltens!nach!Übereignung!auf,!so!bleibt! der!Empfänger!zunächst!Eigentümer,!ist!jedoch!schuldrechtlich!zur! Rückleistung!verpflichtet.!(wenn!Vertrag!ex!nunc!wegfällt)! c. Schuldrechtliche!Restitution!bei!Eigentumserwerb!durch!abstrakte! Verfügung! =der!Eigentumserwerb!kommt!auch!dann!zustande,!wenn!das! zugrundeliegende!Geschäft!von!Anfang!an!ungültig!ist,!dem!der!sein! Eigentum!verloren!hat!steht!kein!dinglicher!Anspruch!mehr!zu,!er!hat! jedoch!einen!Anspruch!aus!ungerechtfertigter!Bereicherung.! d. Schuldrechtliche!Restitution!bei!Bereicherung!aufgrund!originären! Eigentumserwerbs! Ebenfalls!schuldrechtlicher!Bereicherungsanspruch!bri!Verbindung,! Verbrauch!von!Geld!oder!Verarbeitung!(Ausnahme:!USUCAPIO)! 2. Ungerechtfertigter!Rechtserwerb!ist!auch!im!Bereich!des!Obligationenrechts! möglich:!wenn!jemand!Rechte!(Forderungen)!erwirbt,!denen!die! Rechtfertigung!fehlt! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! C.!Die!CONDICTIO!als!Klagetyp! ! In!der!Mehrzahl!der!Fälle!ungerechtfertigter!Bereicherung!dienen!Kondiktionen!zur! Rückgängigmachung!der!Vermögensverschiebung.! ! CONDICTIO!=!ACTIO!IN!PERSONAM,!geht!auf!Zahlung!eines!bestimmten!geschuldeten! Geldbetrages!(CERTA!PECUNIA)!oder!auf!Leistung!einer!bestimmten!Sache!(CERTA! RES)! ! Anwendungsbereiche:! Bereicherungsrecht! Vertragsrecht! o Klage!auf!Rückzahlung!des!Darlehens! o Durchsetzung!des!auf!ein!CERTUM!lautende!StipulatioZ!Versprechens! ! Typen!der!CONDICTIO:! Bereicherungsrecht:!CONDICTIO!INDEBITI,!CONDICTIO!OB!REM,!CONDICTIO!OB! TURPEM!CAUSAM! CONDICTIO!EX!CAUSA!FURTIVA!(deliktische!Schadenersatzklage)!! ! D.!Die!CONDICTIO!INDEBITI! ! =!dient!dem!Rückgängigmachen!einer!Vermögensverschiebung,!die!durch!irrtümliche! Leistung!einer!Nichtschuld!zustande!gekommen!ist.! ! Voraussetzungen:! Leistung! Nichtschuld! Irrtum! ! 1.$Leistung$ ! Ausgangspunkt:!Vermögensverschiebung,!die!in!einer!Entreicherung!des!Leistenden! und!einer!Bereicherung!des!Empfängers!besteht;!liegt!vor,!wenn!der!Empfänger! aufgrund!der!Sachhingabe!Eigentum!erworben!hat! Leistung:!eine!bewusste!Vermögenszuwendung!des!Leistenden,!die!der! Kondiktionsschuldner!bewusst!empfangen!hat! (keine!Leistung!wenn!EntZ!und!Bereicherter!gar!kein!Geschäft!abschließen!wollten)! ! 2.$Nichtschuld$ ! Die!Leistung!muss!als!INDEBITUM!erfolgt!sein,!dh!im!Hinblick!auf!eine!Verpflichtung,!die! eigentlich!nicht!besteht.! ! Als!Nichtschuld!gilt!auch!eine!Verpflichtung,!gegen!die!der!Schuldner!eine!dauernde! Einrede!hat.!! Bei!einer!aufschiebend!bedingten!Verpflichtung!kann!eine!vor!Bedingungseintritt! irrtümlich!erbrachte!Leistung!kondiziert!werden,!solange!die!Bedingung!nicht! eingetreten!ist.! ! ! by!Woolly! ! ! Geht!ein!Mündel!ohne!Mitwirkung!des!Vormundes!eine!Verpflichtung!ein,!so!kommt!auf! Seiten!des!Mündels!nicht!einmal!eine!Naturalobligation!zustande;!leistet!es!dennoch,!so! liegt!eine!kondizierbare!Nichtschuld!vor.! ! Naturalobligation:!nicht!einklagbar,!stellt!aber!keine!Nichtschuld!dar!(keine!CONDICTIO! INDEBITI)! Ebensowenig!kann!derjenige!kondizieren,!der!eine!Verpflichtung!vor!dem!vereinbarten! Leistungstermin!erfüllt.! ! 3.$Irrtum$ ! =der!Leistende!muss!an!das!Bestehen!einer!Verpflichtung!geglaubt!haben.! Wer!wissentlich!ein

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