Klausur Schuldrecht PDF

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This document is a study guide or lecture notes covering Roman and German civil law topics. It discusses various contracts, including loans (mutuum), deposits, and real contracts. The notes also cover related concepts and case studies.

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I.!Die!REALVERTRÄGE! ! „Ein&Realvertrag&kommt&durch&CONVENTIO&und&DATIO&zustande:&Die&CONVENTIO&enthält& die&für&jeden&Vertrag&elementare&Willensübereinkunft&der&Kontrahenten.&Sie&legt&den& Zweck&der&Sachhingabe&und&damit&den&Typ&des&Realvertrages&fest.&Die&DATIO&begründet& den&Realkontrakt&–&Sie&is...

I.!Die!REALVERTRÄGE! ! „Ein&Realvertrag&kommt&durch&CONVENTIO&und&DATIO&zustande:&Die&CONVENTIO&enthält& die&für&jeden&Vertrag&elementare&Willensübereinkunft&der&Kontrahenten.&Sie&legt&den& Zweck&der&Sachhingabe&und&damit&den&Typ&des&Realvertrages&fest.&Die&DATIO&begründet& den&Realkontrakt&–&Sie&ist&eine&reale,&von&den&Kontrahenten&durchgeführte&Sachhingabe.“! ! 1.!Das!zinslose!Darlehen!–!MUTUUM! ! „Das&MUTUUM&entsteht&durch&die&mit&Übereignung&verbundene&Hingabe&einer&bestimmten& Menge&einer&vertretbaren&Sache&(Geld,&Getreide,&Oliven)&im&Einverständnis,&dass&der& Empfänger&nach&einer&bestimmten&Zeit&ebensoviel&derselben&Gattung&zurückgeben&soll.“& ! Die!5!Voraussetzungen!eines!MUTUUM:! eine!entsprechende!DarlehensZCONVENTIO! reale!Hingabe!der!Darlehensvaluta:!DATIO! vertretbare!Sache! der!Darlehensgeber!muss!Eigentümer!oder!Verfügungsbefugter!! der!Darlehensnehmer!muss!Eigentümer!der!Valuta!werden! o Darlehensnehmer!hat!das!Risiko!! ! Klagen:! Die!Klage!des!Darlehensgebers!auf!Sachleistung,!entsprechend!der!Art!und!dem! Umfang!seiner!DATIO,!ist!die!CONDICTIO!(ist!ein!IUDICIUM!STRICTI!IURIS)!–!Sie! geht!auf!Leistung!einer!bestimmten!Sache!bzw.!Menge!von!Sachen!oder!einer! bestimmten!Summe!Geldes.!Für!eine!erfolgreiche!CONDICTIO!muss!der! Darlehensgeber!die!Hingabe!der!Valuta!behaupten!und!beweisen.! Bei!Darlehen!von!Geld!auch:!ACTIO!CERTAE!CREDITAE!PECUNIAE!genannt.! Bei!Darlehen!von!Naturalien:!CONDICTIO!TRITICARIA.! Bei!Treuwidrigkeit!des!Darlehensgebers!kann!der!Beklagte!eine!EXCEPTIO!DOLI! beantragen.! ! Sonderformen!des!römischen!Darlehens! ! Anweisungsdarlehen! Vereinbarungsdarlehen! CONTRACTUS! MOHATRAE! G!zahlt!dem!N!nicht!selbst!die! N,!der!G!Geld!schuldet! N,!der!ein!Darlehen!von!G! Valuta!aus,!sondern!weist! kommt!mit!G!überein,! möchte,!von!G!keine! einen!Dritten!an,!dies!zu!tun.! den!fälligen!Schuldbetrag! Valuta,!sondern!eine! Der!Dritte!zahlt!den!Betrag! nicht!zu!leisten,!sondern! (möglicherweise! aus!seinem!Vermögen!an!N!–! für!eine!bestimmte!Zeit! unvertretbare)!Sache!G’s! Das!MUTUUM!besteht!dann! als!Darlehen!zu!behalten.! mit!der!Absprache!erhält,! zwischen!G!&!N.!(S.!44! ! N!solle!die!Sache! Beispiel:!Dritter!ist!Schuldner! ! verkaufen!und!den! des!G)! ! Verkaufserlös!als! ! ! Darlehensvaluta! Gleicht!dem!MUTUUM!in! ! betrachten.! Hinblick!auf!die!reale!DATIO,! ! ! weicht!vom!MUTUUM! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! insofern!ab,!als!die!reale! DATIO!nicht!vom! Darlehensgeber!kommt!und! somit!die!Darlehensvaluta! nicht!aus!dem!Eigentum!des! Darlehensgebers!stammt.! ! ! ! ! ! ! ! Ulpian!erkennt!das! Vereinbarungsdarlehen! an.! Sieht!von!einer!realen! DATIO!ab! VereinfachungsZ Zweck:!HinZ!&! Herzahlen!des!Geldes! wird!vermieden! ! ! Ulpian!erkennt!den! CONTRACTUS!MOHATRAE! an.! Er!spricht!von!einem! MUTUUM,!sobald!die! Sache!verkauft!wurde! Gefahrentragung:! Derjenige,!wessen! Interesse!hinter!dem! Geschäft!stand! Darlehensgeber!hat!die! ACTIO!PRAESCRIPTIS! VERBIS,!wenn!das! Geschäft!im!Interesse! des!Darlehensnehmer! gelegen!ist.! Eine!weitere!Juristenmeinung!von!Julian!die!im!Gegensatz!zu!Ulpian!steht:! o Vereinbarungsdarlehen:!Der!Prokurator!P!des!Lucius!L!hat!für!diesen!geld! eingetrieben!–!P!will!das!Geld!für!einige!Zeit!behalten!und!macht!L!den! Vorschlag!ihm!das!Geld!als!Darlehen!zu!einem!Zinssatz!von!sechs!Prozent!zu! überlassen.!L!ist!einverstanden.!Julian!verneint!ein!MUTUUM,!sowie!die! CONDICTIO!(ACTIO!CERTAE!CREDITAE!PECUNIAE),!jedoch!kann!L!seinen! Anspruch!auf!den!Geldbetrag!wie!auf!die!Zinsen!mit!der!ACTIO!MANDATI! gegen!P!geltend!machen.! Das!MUTUUM!scheitert!am!Erfordernis!der!DATIO!–!Allein!durch!CONVENTIO! könne!kein!MUTUUM!entstehen.!Anders!als!bei!der!TRADITIO!BREVI!MANU! (Übergabe!kurzer!Hand)!–!hier!lässt!Julian!ein!MUTUUM!zu:!Der!Verwahrer! war!bloß!Fremdbesitzer!während!P!Eigenbesitzer!und!Eigentümer!war!(keine! direkte!Stellvertretung!möglich).! Auch!ein!Anweisungsdarlehen!scheitert:!Es!kommt!nur!dann!zustande!wenn! vorweg!eine!CONVENTIO!zwischen!Anweisendem!A!und! Anweisungsempfänger!B!festlegt,!dass!die!Zahlung!durch!den!Dritten!ein! Darlehen!zwischen!A!und!B!begründen!soll!und!B!im!Lichte!dessen!vom! Dritten!das!Geld!erhält.!! o CONTRACTUS!MOHATRAE:!Julian!ist!der!Meinung,!dass!auch!hier!kein! MUTUUM!entsteht,!dem!Kläger!steht!aber!die!ACTIO!MANDATI!auf!Kapital!&! Zinsen.! ! Ansprüche!bei!Sachhingabe!durch!einen!nichtberechtigten!Vormann:! G!hat!E!Geld!gestohlen;!er!zahlt!es!dem!gutgläubigen!N!als!Darlehen!aus.!N!verbraucht! das!Geld.! ! Der!Eigentumserwerb!scheitert!hier!&!somit!auch!das!MUTUUM,!denn!es!gilt:!NEMO! PLUS!IURIS!TRANSFERRE!POTEST!QUAM!IPSE!HABET.!Nach!der!DATIO!&!vor!dem! Verbrauch!ist!das!Geld!im!Besitz!des!N!aber!unverändert!im!Eigentum!des!E,!welcher! ! ! by!Woolly! ! ! eine!REI!VINDICATIO!hat.!Bei!Verbrauch!durch!Vermengung!wird!N!originär!Eigentümer! (ohne!Vermengung:!Gutgläubige!Zahlung!an!einen!Dritten!macht!diesen!zum! Eigentümer):!E!hat!keinen!Vindikationsanspruch!mehr.!Ulpian!schreibt!G!eine! CONDICTIO!gegen!N!zu.!E!hat!die!ACTIO!FURTI!und!die!CONDICTIO!FURTIVA!gegen!den! Dieb!G.! Das!Verbrauchen!der!Münzen!von!N!bewirkt!die!Heilung!des!Darlehensgeschäftes! zwischen!G!&!N.!Die!Einräumung!einer!(QuasiZ)MUTUUMSZKondiktion!des!Diebes!gegen! den!Empfänger!soll!nach!Ulpian!zur!besseren!Stellung!des!Bestohlenen!dienen.! ! Das!SENATUS!CONSULTUM!MACEDONIANUM! Das!SC!MACEDONIANUM!ist!darauf!gerichtet,!Darlehensgeschäfte!mit! gewaltunterworfenen!Söhnen!und!Töchtern!zu!verhindern.! Entweder!ermittelt!bereits!der!Prätor,!dass!ein!Verstoß!gegen!das!Senatskonsult!vorliegt! –!dann!verweigert!er!dem!Darlehensgeber!die!CONDICTIO,!oder!der!Prätor!überträgt! diese!Prüfung!dem!IUDEX!durch!ein!Prozessprogramm,!in!dem!der!CONDICTIO!des! Darlehensgeber!die!EXCEPTIO!SENATUS!CONSULTI!MACEDONIANI!entgegengestellt!ist.! ! Der!Schutz!des!SCM!bleibt!bestehen,!auch!wenn!das!Hauskind!gewaltfrei!wird.! Ein!Umgehungsgeschäft!(z.B.!C!MOHATRAE)!fällt!auch!unter!den!Schutz!des!SCM.! Durch!falsche!Vorspiegelung!der!Eigenberechtigung!durch!den!Haussohn,!kann!sich! dieser!nicht!auf!den!Schutz!des!SCM!berufen.! Es!entsteht!eine!Naturalobligation.! ! Wann!der!PATER!FAMILIAS!belangt!werden!kann,!Siehe!S.!51! ! 2.!Die!Hinterlegung!(Verwahrung)!–!DEPOSITUM! ! „Durch&die&Hinterlegung&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&der&Empfänger& unentgeltlich&verwahrt,&kommt&ein&DEPOSITUM&zustande.&Hinterlegung&ist&mit& vertretbaren&oder&unvertretbaren&Sachen&möglich;&grundsätzlich&muss&der&Verwahrer& dieselben&Sachen&zurückstellen.&Der&unbefugte&Gebrauch&stellt&ein&Furtum&dar.“& ! Klagen! Das!Depositum!ist!ein!BONA!FIDEI!IUDUCIUM.! Der!Hinterleger!hat!für!seine!Ansprüche!(insb.!auf!Sachrückgabe),!die!ACTIO! DEPOSITI!DIRECTA! Der!Verwahrer!hat!für!den!Fall,!dass!ihm!Aufwände!oder!Schädigungen!erwachsen,! die!ACTIO!DEPOSITI!CONTRARIA.!Er!hat!ein!Zurückbehaltungsrecht!bis!der!Verleger! die!Gegenansprüche!erfüllt.!Diese!Klage!bedarf!keiner!EXCEPTIO!DOLI,!weil!die! Depositumsklagen!BONAE!FIDEI!IUDICA!sind.! ! Schadenstragung! Die!Haftung!des!Verwahrers! Die!Haftung!des!Hinterlegers! Schadensersatz,!wenn!die!Sache! Bei!leichter!Fahrlässigkeit!(CULPA! mit!DOLUS!zerstört!wurde! LEVIS)! (CULPA!LATA)! Bei!Zufall!(CASUS)! Schadensersatz!bei!Fällen!die!dem! es!gilt!CASUS!SENTIT!DOMINUS! DOLUS!nahe!kommen! Bei!DILIGENTIA!QUAM!IN!SUIS! REBUS!(Wenn!im!Vergleich!zu!den! ! ! by!Woolly! ! ! eigenen!Sachen,!weniger!sorgsam! mit!der!Verwahrungssache! umgegangen!wird!(CULPA!IN! CONCRETO).! ! ! Hat!der!Verwahrer!sich!aufgedrängt,!dann!muss!er!für!Schäden!infolge!von!DOLUS!und! CULPA!sowie!wegen!unzureichender!Bewachung!–!Verletzung!der!CUSTODIA!–! einstehen.!Den!Hinterleger!trifft!nur!den!Nachteil!bei!VIS!MAIOR.!Hat!er!dolos!die!Sache! unerlaubterweise!genutzt,!so!haftet!er!auch!für!zufällig!eingetretenen!Schaden.! ! Verwahrung!und!Gebrauch!von!Geld! ! a)!Die!bloße!Verwahrung! Die!Verwahrung!von!Geld!erfolgt!häufig!so,!dass!Münzen!hinterlegt!werden,!die!sich!in! einem!mit!einer!Plombe!verschlossenen!Sack!befinden.!Dieses!Depositum!unterscheidet! sich!nicht!von!einer!unvertretbaren!Sache.! ! b)!Umwandlung!eines!Geld_Depositum!in!ein!MUTUUM! Das!DEPOSITUM!bestimmter!Münzen!kann!durch!eine!weitere!Vereinbarung!der! Parteien!in!ein!MUTUUM!verwandelt!werden.!Die!Parteien!ändern!ihre!CONVENTIO:!Aus! der!VerwahrungsZ!wird!eine!DarlehensZCONVENTIO.!Mit!der!DarlehensZCONVENTIO! verbindet!sich!hier!ein!Verfügungsgeschäft:!Der!innehabende!Verwahrer!wird!zum! besitzenden!Darlehensnehmer!–!also!vom!DETENTER!zum!POSSESSOR!=!TRADITIO! BREVI!MANU.!Hierbei!stellt!die!einvernehmliche!Änderung!der!CONVENTIO!ein!neues! Vertragsverhältnis!her!(nicht!erst!mit!Zugriff).!Es!kann!mit!CONDICTIO!geklagt!werden.! ! c)!Das!DEPOSITUM!IRREGULARE! Hier!wird!Geld!hinterlegt,!bei!der!die!Parteien!bestimmen,!dass!der!Empfänger!das!Geld! verwenden!darf!und!–!wenn!vereinbart!–!dafür!Zinsen!zahlen!soll.!Dieses!Geschäft!liegt! zwischen!MUTUUM!und!DEPOSITUM,!doch!2!Umstände!sprechen!dafür,!dem!Geschäft! mit!einer!ACTIO!DEPOSITI!Wirksamkeit!zu!verleihen:!Der!Geber!hat!ein! Sicherungsinteresse!und!die!ACTIO!DEPOSITI!als!BONAE!FIDEI!IUDICIUM!lässt!Raum!für! spezifische,!vom!Grundtypus!abweichende!Parteienbestimmungen.! Hauptkennzeichen:! Sicherungsinteresse!des!Gebers! Gebrauchsinteresse!des!Nehmers! Möglichkeit,!formfrei!Zinsen!zu!vereinbaren! o Wenn!das!Geld!nicht!abgeschlossen!hinterlegt!wird! Ein!DEPOSITUM!IRREGULARE!bewirkt!die!Übereignung!des!zum!Gebrauch! überlassenen!Geldes!an!den!Empfänger.!Der!Empfänger!muss!ohne!Rücksicht!auf! Verschulden!für!die!Rückzahlung!einstehen.!(Zinsen,!S.!59)! ! d)!Weitere!Quellen!zur!Hinterlegung!und!Gebrauch!von!Geld! Z!Die!Phrase!MUTUA!MAGIS!VIDETUR!QUAM!DEPOSITA!erklärt,!dass!das!Geschäft!dem! Darlehen!näher!sei!als!der!Verwahrung!und!deshalb!der!Nehmer!die!Gefahr!zu!tragen! hat.!! Z!Case!17:!Wenn!die!Parteien!vorerst!die!Aufbewahrung!der!Münzen!vereinbaren!mit! einer!ungewissen!Eventualität!der!Benutzung!(Nebenabrede),!gilt!bis!zur!realen! Entnahme!des!Geldes!die!CONVENTIO!eines!DEPOSITUMS.!Bei!Ergreifen!des!Geldes!wird! ! ! by!Woolly! ! ! sie!zu!einer!DarlehensZCONVENTIO!oder!zur!CONVENTIO!eines!DEPOSITUM! IRREGULARE!–!Zugriff!bewirkt!eine!TRADITIO!BREVI!MANU.! ! Die!Streitverwahrung!–!DEPOSITUM!SEQUESTRE! Wenn!zwei!Prätendenten!um!eine!Sache!streiten,!können!sie!den!Gegenstand!für!die! Dauer!des!Streites!bei!einem!Dritten!(SEQUESTER)!hinterlegen!und!dabei!vereinbaren,! dass!sie!dem!Prozesssieger!herauszugeben!werden!soll.!Die!Gewahrsame!wird!während! der!Sequestration!durch!Besitzerinterdikte!geschützt,!der!Sieger!kann!den!SEQUESTER! mit!der!ACTIO!DEPOSITI!SEQUESTRARIA!auf!Herausgabe!klagen.! ! 3.!Die!Leihe!–!COMMODATUM! & „Durch&die&Überlassung&(DATIO)&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&der&Empfänger& unentgeltlich&gebrauchen&darf,&kommt&ein&COMMODATUM&zustande“& ! Z!Derselbe!Gegenstand!ist!zurückzustellen! Z!Im!Gegensatz!zum!MUTUUM!spielt!das!(NichtZ)Eigentum!vom!Vorbesitzer!keine!Rolle! Z!Das!Kommodat!ist!unentgeltlich! Z!Es!berechtigt!den!Entleiher!zur!schonenden,!die!Sachsubstanz!nicht! beeinträchtigenden!Gebrauch!des!Leihgegenstands:!Die!Grenzen!der!Gebrauchsbefugnis! ergeben!sich!a)!aus!der!konkreten!Vereinbarung,!b)!aus!der!BONA!FIDES!–! darüberhinausgehendes!stellt!ein!FURTUM!dar.! ! Klagen! Z!Der!Verleiher!hat!die!ACTIO!COMMODATI!DIRECTA!auf!vertragliche!Ansprüche,!insb.! Sachrückgabe.! Z!Der!Entleiher!hat!die!ACTIO!COMMODATI!CONTRARIA!zur!Durchsetzung!von! Gegenansprüchen:!Normaler!Betriebsaufwand!ist!selbst!zu!tragen,!für!darüber! Hinausgehendes!kann!er!aber!Ersatz!verlangen.! ! Schadensersatztragung:! Z!Entsprechend!dem!Utilitätsprinzip!hat!der!Entleiher!für!alle!Sachschäden!einzustehen,! die!auf!DOLUS,!CULPA!und!CUSTODIAZVerletzungen!entstehen!(VIS!MAIOR:!Verleiher!–! CASUS!SENTIT!DOMINUS,!es!seiden!der!Entleiher!überschreitet!seine! Gebrauchsbefugnis!und!sie!nimmt!in!Folge!zufällig!Schaden).! Z!Hat!der!Verleiher!an!der!Leihe!Interesse,!so!wird!die!Haftung!des!Entleihers!reduziert! (allenfalls!bis!auf!DOLUS).! Z!bei!beidseitigem!Interesse:!Entleiher!haftet!für!CULPA! Z!eine!bloße!DOLUSZHaftung!des!Entleihers!ist!gegeben,!wenn!dies!vereinbart!wurde! oder!die!Sache!vom!Verleiher!nur!aus!eigenem!Interesse!zur!Leihe!gegeben!wurde! (Siehe!S.!64!–!Fälle)! ! Die!Bittleihe!–!PRECARIUM! ! „Ein&PRECARIUM&ist&die&faktische,&jederzeit&widerrufbare&Überlassung&einer&Sache&zum& Gebrauch“& ! Ein!PREKARIST!kann!seine!Sachgewahrsame!gegen!Dritte!durch!Besitzerinterdikte! schützen! ! ! by!Woolly! ! ! Der!PREKARIST!unterliegt!dem!PREKARIUMSGEBER!in!Besitzerinterdikten,!die!eine! EXCEPTIO!VITIOSAE!POSSESSIONIS!enthalten:!Er!ist!fehlerhafter!Besitzer!im! Gegensatz!zum!Geber! Der!PREKARIUMSGEBER!ein!ein!eigenes!INTERDICTUM!DE!PRECARIO!vorallem!auf! Sachherausgabe! ! 4.!Der!Pfandrealvertrag!–!PIGNUS! ! „Durch&die&Hinnahme&einer&Sache&im&Einvernehmen,&dass&sie&als&Pfand&dienen&soll,&kommt& ein&Pfandrealvertrag&zustande“& ! Zu!unterscheiden!ist!das!ebenfalls!PIGNUS!genannte!dingliche!Pfandrecht:! Pfandrealvertrag! dingliches!Pfandrecht! Verlangt!die!DATIO! kommt!unabhängig!von!einer!realen! Übergabe!zustande! Kommt!auch!bei!Unberechtigten! ! zustande! Voraussetzungen:! Der!Empfänger!wird!dann! Bestehende,!zu!sichernde!Schuld! Gläubiger!im!Pfandrealvertrag,!hat! aber!kein!dingliches!Pfandrecht! Verfügungsberechtigter! Pfandbesteller! Pfandabrede! ! Klagen! Der!Pfandrealvertrag!ist!ein!BONAE!FIDEI!IUDICUM! ! Pfandgeber!verlangt!mit!der!ACTIO!PIGNERATICIA!IN!PERSONAM!DIRECTA:! o Rückgabe!der!Pfandsache!(ev.!Schadensersatz),!wenn!das!dingliche! Pfandrecht!wegfällt! o das!bei!Verwertung!entstandene!SUPERFLUUM! Der!Pfandnehmer!verlangt!mit!der!ACTIO!PIGNERATICIA!IN!PERSONAM! CONTRARIA:! o Ersatz!für!Aufwendungen!und!Schäden! o eine!neue!Verpfändung!(mangels!Berechtigung!des!Pfandgebers)! ! Haftung! Dem!Utilitätsprinzip!entsprechend!haftet!der!Pfandnehmer!für!DOLUS,!CULPA!&! CUSTODIA.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! II.!EMPTIO!VENDITIO! ! ! A. Charakterisierung! 1. Begriff$ ! =!Konsensualvertrag,!Austausch!Ware!gegen!Geld! ! 2. Synallagmatischer$Vertrag$ ! Zweiseitig!verbindlich!! Eine!Verpflichtung!wird!um!der!anderen!Willen!eingegangen!–!synallagmatisch! ! 3. Konsensualvertrag$ ! EV!beruht!auf!beidseitiger!Willensübereinstimmung!=!CONSENSUS,!bedarf!keiner! bestimmten!Form! Konsens!muss!sich!zumindest!auf!die!ESSENTIALIA!NEGOTII!beziehen!(=!die! wesentlichen,!unverzichtbaren!Vertragsbestimmungen,!bei!der!EV!sind!dies!Ware! und!Preis)! Beim!Barkauf!fallen!Begründung!der!Verpflichtung!und!deren!Erfüllung!praktisch! zusammen.!! ! 4. Schuldverhältnis$ ! Das!Schuldverhältnis!umfasst!ein!Bündel!von!Pflichten:!Hauptleistungspflichten!=! Ware!&!Kaufpreis,!Nebenpflichten!=!AufklärungsZ,!SchutzZ,!und!Sorgfaltspflichten! ! 5. BONAE$FIDEI$NEGOTIUM$ ! Käufer!hat!ACTIO!EMPTI!zur!Durchsetzung!der!Verpflichtungen!des!Verkäufers! Verkäufer!hat!ACTIO!VENDITI!zur!Durchsetzung!der!Pflichten!des!Käufers! ! Klagen!sind!BONAE!FIDAE!IUDICIAE,!dh!der!Iudex!hat!zur!Festlegung!der!Pflichten! einen!gewissen!Spielraum! BONA!FIDES!=!Verhaltensmaßstab,!den!redliche!Vertragsparteien!einhalten! ! 6. Auslegung$ ! Die!Verpflichtungen!der!Parteien!ergeben!sich!aus!der!Parteienvereinbarung!–!ID! QUOD!ACTUM!EST.! Das!was!die!Parteien!konkret!artikuliert!bzw!gemeint!haben! iwS,!das!was!typischerweise!gewollt!ist! ! B. Konsens!und!Irrtum! ! 1. Problematik$ ! Grundlage!des!Vertrags!=!CONSENSUS!der!Parteien! ! ! by!Woolly! ! ! Übereinstimmung!der!Erklärungen!oder!Übereinstimmung!des!tatsächlichen! Willens?! Im!RömR:!Übereinstimmung!des!TATSÄCHLICHEN!WILLENS! ! 2. Divergierende$Erklärungen$ ! a. Offener&Dissens& =!die!Parteien!wollen!Verschiedenes!und!erklären!auch!Verschiedenes! b. Konsens&trotz&unzutreffender&Bezeichnungen& Erklärungen!divergieren,!aber!beide!wollen!dasselbe! Kaufgegenstand/Kaufpreis!sind!falsch!bezeichnet,!es!besteht!jedoch! Konsens!über!den!Inhalt!des!Kaufvertrages!–!FALSA!DEMONSTRATIO! NON!NOCET! ! ! ! ! 3. Versteckter$Dissens$und$Irrtum$ ! a. Versteckter&Dissens& =!keine!Willensübereinstimmung!der!Parteien,!nach!außen!hin!jedoch! übereinstimmende!Erklärungen! b. Irrtum& =!eine!Partei!erklärt!irrtümlich!etwas!anderes,!als!ihrem!Willen!entspricht! ! es!kommt!kein!Vertrag!zustande!wenn!sich!der!Irrtum!auf!wesentliche! Vertragspunkte!bezieht!(Geschäftstyp,!Kaufgegenstand,!Preis)! ! Irrtum!über!Geschäftstyp!=!ERROR!IN!NEGOTIO! Irrtum!über!den!Kaufgegenstand!=!ERROR!IN!OBIECTO/CORPORE! 4. Eigenschaftsirrtum$ ! =!ERROR!IN!SUBSTANTIA,!Irrtum!über!die!Eigenschaften!der!Sache! ! a. Eigenschaftsirrtum&und&Dissens& ! Marcellus:!Irrtum!über!Substanz!ist!unbeachtlich,!nur!Einigung!über!die! äußere!Erscheinung!notwendig! Ulpian:!bejaht!Beachtlichkeit!eines!Irrtums!über!die!Substanz,!interpretiert! den!Begriff!aber!eng!–!bei!vollkommener!Verschiedenheit!kein!Vertrag!!(zB! auch!bei!ERROR!IN!SEXU!=!Irrtum!über!das!Geschlecht!es!Verkauften!Sklaven)! Julian:!bejaht!Beachtlichkeit!eines!Irrtums!über!die!Substanz!auch!dann,! wenn!die!Substanz!dem!Vereinbarten!nur!teilweise!nicht!entspricht! b. Eigenschaftsirrtum&und&Sachmangel& ! Sachmangel!=!Sache!ist!mit!einem!körperlichen!Mangel!behaftet,!der!den! ordnungsgemäßen!oder!ausdrücklich!bedungenen!Gebrauch!der!Sache!behindert!! Z>!Gewährleistung! ! Juristen!die!bei!Eigenschaftsirrtum!dazu!tendieren,!den!Vertrag!anzunehmen,! gewähren!dem!Käufer!meist!Gewährleistungsansprüche! ! ! by!Woolly! ! ! ! 5. Zwang,$Furcht$und$Arglist$ ! Unter!Zwang!oder!Furcht!abgeschlossenes!Rechtsgeschäft!wird!als!gültig! angesehen,!jedoch!gibt!es!bestimmte!prätorische!Rechtsbehelfe!um!den,!den! unter!Zwang!kontrahiert!hat,!zu!schützen! IUDICIA!STRICTI!IURIS:! Wird!er!auf!Erfüllung!des!Geschäfts!geklagt,!hat!er!die!EXCEPTIO!METUS! Hat!er!eine!Leistung!erbracht,!kann!er!mittels!IN!INTEGRUM!RESTITUTIO! Wiederherstellung!des!vorigen!Zustands!verlangen! BONAE!FIDEI!IUDICIA!(also!auch!EV):! Ausüben!von!Zwang!widerspricht!der!BONA!FIDES,!daher!keine! vertraglichen!Pflichten! Gleiches!gilt!bei!arglistiger!Täuschung! C. Der!Kaufpreis! ! ! Muss!ein!PRETIUM!VERUM!(ernstgemeint)!und!ein!PRETIUM!CERTUM!(bestimmt)! sein.! ! 1. Kaufpreis$in$Geld$ a. Ware!gegen!Ware!=!Tausch,!Innominatkontrakt!(Nerva,!proculus)! Sabinianer:!versteht!dies!als!Kauf! b. Entgelt!teilweise!Geld,!teilweise!andere!Leistung:!Kaufvertrag! 2. Ernstgemeinter$Kaufpreis$–$PRETIUM$VERUM$ a. liegt!nicht!vor,!wenn!der!Kaufpreis!bloß!symbolisch!ist!(in!Wirklichkeit! Schenkung)! b. auch!kein!Kaufvertrag,!wenn!Preis!zwar!festgesetzt,!aber!von!vornherein! nicht!eingetrieben!(=!PRETIUM!SIMULATUM,!vorgetäuschter!KP)! ist!der!Vertrag!jedoch!gültig!zustande!gekommen,!kann!der!Verkäufer!den!KP! stunden!oder!erlassen! c. zulässig!ist!es,!wenn!der!KP!schenkungshalber!niedriger!bemessen!wird,!als! es!dem!Marktwert!entspricht! d. unter!Ehegatten!wird!ein!schenkungshalber!niedrigerer!KP!nicht!akzeptiert!–! Schenkungen!unter!Ehegatten!sind!verboten! ! 3. Bestimmter$Kaufpreis$–$PRETIUM$CERTUM$ ! Der!Umfang!der!Verpflichtung!de!Käufers!muss!sich!eindeutig!ergeben! Muss!zumindest!bestimmbar!sein,!dh!nach!objektiven!Kriterien!!(zB! Preis/Gewicht)! Unzulässig!=!einseitiges!Preisbestimmungsrecht! ! Schulenkontroverse:!(Case!56)! Dürfen!die!Parteien!die!Preisfestsetzung!einem!unparteiischen!Dritten!übertragen?! ! Labeo!und!Cassius:!kein!gültiger!Kaufvertrag! Ofilius!und!Proculus:!bejahen!gültigen!Kaufvertrag,!räumen!dem!Dritten!jedoch!keine! Befugnis!zu!einer!willkürlichen!Preisfestlegung!ein,!sondern!denken!an!eine!Schätzung! nach!Art!eines!VIR!BONUS!(=!an!objektives!Kriterium!gebunden)! ! ! by!Woolly! ! ! 4. Gerechter$Kaufpreis$–$PRETIUM$IUSTUM$ a. Klassik:!Privatautonomie! b. Nachklassik:!Überlegungen!des!gerechten!Preises,!Äquivalenzstörungen!sind! rechtspolitisch!untragbar! ! Verkürzung!über!die!Hälfte!–!LAESIO!ENORMIS:! Erhält!der!Verkäufer!weniger!als!die!Hälfte!des!Wertes!der!Ware!als!Kaufpreis,!kann!er! den!Kaufvertrag!aufheben,!die!Leistungen!werden!rückabgewickelt.! Der!Käufer!kann!dies!durch!Aufzahlung!bis!zum!wahren!Wert!der!Sache!abwenden!–! Ersetzungsbefugnis!(FACULTAS!ALTERNATIVA)! ! ! D. Die!Ware! 1. Spezieskauf$und$Genuskauf$ ! a. Kaufgegenstand!individuell!bestimmt!=!Spezieskauf! b. Kaufgegenstand!gattungsmäßig!bestimmt!=!Gattungskauf,!Gattung!von!Sachen! aus!einem!Leistungsreservoir!festgelegt,!aus!dem!eine!bestimmte!Menge! geschuldet!wird! beschränkter!Gattungskauf:!Sachen!aus!einer!beschränkten!Gattung!geschuldet! (zB!aus!einem!bestimmten!Vorrat)! c. Gefahrtragung:!GENUS!NON!PERIT!–!die!Gattungsschuld!geht!nicht!unter,!beim! Beschränkten!Gattungskauf!dann,!wenn!der!Vorrat!insgesamt!nicht!mehr! existiert! ! ! ! ! ! ! ! 2. Alternativobligation$ =!Wahlschuld,!der!Schuldner!soll!von!2!(oder!mehr)!geschuldeten!Leistungen! eine!erbringen,!die!Leistungen!müssen!individuell!bestimmt!sein,!das!Wahlrecht! kann!dem!Schuldner!oder!Gläubiger!zustehen!(im!Regelfall!dem!Schuldner)! beide!werden!potenziell!geschuldet!(DUAE!RES!IN!OBLIGATIONE)! ! unterscheide:!Ersetzungsbefugnis!–!FACULTAS!ALTERNATIVA! =!Leistungsreservoir!besteht!aus!zwei!Leistungen,!!es!wird!jedoch!nur!eine! geschuldet,!der!Schuldner!kann!jedoch!statt!dieser!–!wenn!er!will!–!eine!andere! erbringen!(UNA!RES!IN!OBLIGATIONE;!DUAE!RES!IN!SOLUTIONE)! 3. Die$EMPTIO$REI$SPERATAE$ ! =!Verkauf!einer!Sache,!die!erst!entstehen!wird! Kaufgegenstand!ist!zwar!noch!nicht!existent,!Parteien!rechnen!aber!damit,! dass!er!existieren!wird!=!zukünftiges!ungewisses!Ereignis! Wirksamkeit!des!KV!hängt!vom!Eintritt!des!Ereignisses!ab!=!aufschiebend! bedingter!Kaufvertrag,!entfaltet!Rechtswirkungen,!wenn!die!Bedingung! eintritt,!wird!ex!tunc!wirksam! Vorwirkungen:!bestimmte!Verpflichtungen!im!Voraus,!keiner!darf!den! Bedingungseintritt!vereiteln,!ansonsten!wird!der!KV!fingiert! (Erfüllungsfiktion)! by!Woolly! ! ! 4. Die$EMPTIO$SPEI$ ! =!Hoffnungskauf! Der!Käufer!muss!einen!bestimmten!Kaufpreis!für!eine!noch!nicht! existierende!Sache!zahlen,!unabhängig!davon,!ob!sie!entsteht! Es!wird!die!Chance!ihres!Entstehens!gekauft! Unbedingter!Kaufvertrag,!Wirksamkeit!hängt!nicht!von!einer!Bedingung! ab! Risikogeschäft! Verkäufer!ist!im!Rahmen!der!BONA!FIDES!verpflichtet,!Bemühungen!zur! Realisierung!der!Chance!anzustellen! ! ! 5. Möglichkeit$der$Leistung$ ! Es!können!nur!Sachen!verkauft!werden,!deren!Leistung!möglich!ist,!ist!die!Sache!von! vornherein!unmöglich,!erlangt!der!Vertrag!keine!Gültigkeit!–!IMPOSSIBILIUM!NULLA! ES!OBLIGATIO! E. Anfängliche!objektive!Unmöglichkeit! ! 1. Begriff$und$Arten$der$Unmöglichkeit$ ! Unmöglichkeitsfall!=!anfängliche!objektive!Unmöglichkeit!der!Leistungserbringung! ! a. Anfänglich! =!Unmöglichkeit!vor!oder!zum!Zeitpunkt!der!Vertragsabschluss!! b. Objektiv! =Leistung,!die!von!niemandem!erbracht!werden!kann!! ! Subjektiv! =!Leistung,!die!vom!Schuldner!nicht,!von!einem!anderen!jedoch!schon!erbracht! werden!kann!(Unvermögen)! ! Faktisch!unmöglich!=!Leistung!einer!Sache,!die!nie!existiert!hat!oder!nicht!mehr!existiert! Rechtlich!unmöglich!=!Leistung,!die!von!der!Rechtsordnung!nicht!zugelassen!wird! Sachen!außerhalb!des!Privatrechtsverkehrs!–!RES!EXTRA!COMMERCIUM! o Sachen,!die!im!öffentlichen!Gebrauch!stehen!(RES!PUBLICAE)! o Sachen!göttlichen!Rechts!(RES!DIVINI!IURIS)! Kauf!einer!Sache,!die!der!Käufer!schon!im!Eigentum!hat! Kauf!eines!freien!Römers,!wenn!der!Käufer!dessen!FreiheitsZStatus!kennt! Kauf!einer!furtiven!Sache,!wenn!Käufer!UND!Verkäufer!wissen,!dass!sie!gestohlen! wurde! ! 2. Rechtsfolgen$bei$Unmöglichkeit$ ! ! bei!anfänglicher!Unmöglichkeit!ungültiger!Vertrag:!IMPOSSIBILIUM!NULLA! EST!OBLIGATIO! ! in!manchen!Fällen!Z>!Prinzip!durchbrochen!wenn!Käufer!schutzwürdig! erscheint!–!daher!Kaufvertrag!bejaht! ! ! ! by!Woolly! ! ! kein!KV!–!dadurch!keine!Verpflichtungen,!Leistungen!können!mit!CONDICTIO!INDEBITI! zurückgefordert!werden! ! CONDICTIO!INDEBITI:! Rückforderung!der!irrtümlichen!Leistung!einer!Nichtschuld! Voraussetzungen:! o Leistung!zugunsten!des!Kondiktionsschuldners! o Fehlen!eines!Rechtsgrundes!–!IUSTA!CAUSA! o Irrtümlichkeit!der!Leistung! Geht!auf!die!Rückgabe!einer!bestimmten!Sache!(CERTA!RES)/!bestimmten! Summe!Geldes!(CERTA!PECUNIA)! ! Vertrauensschaden!(Negatives!interesse):! Schaden,!der!einem!Vertragspartner!erwächst,!weil!er!auf!die!Gültigkeit!eines!Vertrages! vertraut.! Bei!rechtzeitiger!Aufklärung!kann!kein!Vertrauensschaden!entstehen.! ! Erfüllungsinteresse!(Nichterfüllungsschaden,!positives!Interesse):! Schaden,!der!bei!vereinbarungsgemäßer!Erfüllung!nicht!aufgetreten!wäre.!! Setzt!einen!gültigen!Vertrag!voraus.!! ! Bei!anfänglicher!objektiver!Unmöglichkeit!–!Ersatz!des!Vertrauensschadens!! (Erfüllungsinteresse!wird!nicht!ersetzt)!! ! BONA!FIDES:!der!Vertragspartner!muss!über!bekannte!Leistungshindernisse!aufgeklärt! (SchutzZ,!SorgfaltsZ!und!Aufklärungspflichten)!Z>!wenn!nicht:!DOLUS! ! CASE!109!! ! Bei!anfänglicher!obj.!Unmöglichkeit:!kein!KV,!Anspruch!auf!Ersatz!des! Vertrauensinteresses!–!mit!welcher!Klage?!! Analoge!ACTIO!IN!FACTUM! Bei!DOLUS:!ACTIO!DE!DOLO! ACTIO!EMPTI!–!manchmal!KV!gewährt/!manchmal!nicht!und!trotzdem!ACTIO! EMPTI! o KV!bei!Verkauf!von!HOMO!LIBER!als!Sklave!oder!RES!FURTIVA! o Oder!kein!KV,!aber!ACTIO!EMPTI!gewährt,!weil!Verhalten!des!Verkäufers! =!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES! o UNKLAR:!ob!Vertrauensinteresse!nur!bei!Schuld!des!Verkäufers!ersetzt! oder!unabhängig!davon! ! 3. Teilunmöglichkeit$ ! =!wenn!sich!die!anfängliche!objektive!Unmöglichkeit!nur!auf!einen!Teil!der!Leistung! bezieht! ! a. wenn!KV!bei!Kenntnis!der!teilweisen!Unmöglichkeit!nicht!zustande!gekommen! wäre!–!teilweise!Unmöglichkeit!wird!wie!Gesamtunmöglichkeit!behandelt! b. wenn!Kaufgegenstand!nach!dem!Willen!der!Parteien!teilbar!ist!Z>! Vertragsanpassung! ! ! by!Woolly! ! ! Case!70!a!–!Juristenkontroverse! ! SV:!K!kauft!von!V!ein!Haus,!von!dem!beide!nicht!wissen,d!ass!es!vor!Kaufabschluss! abgebrannt!ist.! ! 1. Nerva,!Sabinus!und!Cassius:! Kein!KV,!Kaufpreis!kann!Kondiziert!werden,!!Kaufgegenstand!=!Haus,! Unmöglichkeit! zwar!superficies!solo!cedit,!aber!schuldrechtich!Z>!Haus!=!Hauptsache! 2. Neraz:! a. wenn!größerer!Teil!des!Hauses!verbrannt:!Käufer!muss!KV!nicht!erfüllen,! kann!zurücktreten! b. wenn!nur!die!Hälfte!oder!weniger!verbrannt:!KV!ist!zu!erfüllen,!aber! geringerer!KP! ! F. Nebenabreden! ! 1. Zusatzvereinbarungen$(ACCIDENTALIA$NEGOTII)$ ! Neben!der!Vereinbarung!der!Ware!und!des!Kaufpreises!können!die!Vertragspartner! auch!noch!andere!Aspekte!der!Transaktion!regeln.! zB!ein!bestimmter!Modus,!Zahlung!des!KP!in!Raten...!Z>!auch!hier!ist!Konsens! notwendig,!ansonsten!gesamter!Vertrag!nichtig! ! 2. Bedingung$(CONDICIO)$ ! =!der!Eintritt!oder!die!Fortdauer!von!Rechtswirkungen!des!Vertrags!wird!vom! Eintritt!eines!zukünftigen,!ungewissen!Ereignisses!abhängig! ! Befristung!(DIES):!wird!von!einem!zukünftigen!gewissen!Ereignis!abhängig!gemacht! ! a. Aufschiebende!Bedingung!(Suspensivbedingung)! =!der!Vertrag!wird!erst!mit!Eintritt!der!Bedingung!wirksam,!erst!dann!kommt! eine!CAUSA!der!Übereignung!zustande! ! b. Auflösende!Bedingung!(Resolutivbedingung)! =!der!Vertrag!kommt!mit!Einigung!wirksam!zustande,!wird!aber!bei! Bedingungseintritt!aufgelöst! EX!TUNC:!Bedingungseintritt!vernichtet!den!Kauf!rückwirkend,!Verkäufer! hat!REI!VINDICATIO! EX!NUNC:!nur!schuldrechtliche,!keine!sachenrechtlichen!Wirkungen,!jede! Partei!kann!die!Rückabwicklung!der!ungerechtfertigten! Vermögensverschiebung!fordern!(CONDICTIO!oder!Klage!aus!dem!Kauf)! ! c. Bedingungen!als!Rücktrittsvorbehalte! Kauf!auf!Probe!(PACTUM!DISPLICENTIAE),!wenn!Käufer!die!Ware! innerhalb!einer!Probezeit!nicht!zusagt! Wenn!Käufer!den!KP!nicht!rechtzeitig!bezahlt!(LEX!COMMISSORIA)! Wenn!der!Verkäufer!innerhalb!einer!bestimmten!Frist!ein!besseres! Kaufangebot!erhält!(IN!DIEM!ADDICTIO,!Bessergebotsklausel)! ! ! by!Woolly! ! ! ! 3. Nebenabreden$bei$der$MANCIPATIO$ ! =!wurden!urspr.!mündlich!getroffen!(LEX!MANCIPIO!DICTA),!zB! Manzipierter!Sklave!soll!freigelassen!werden!(Freilassungspflicht)!...darf!nicht!freigelassen!werden!(Freilassungsverbot)!...!muss!exportiert!werden!(Exportpflicht)!...!darf!nicht!der!Prostitution!zugeführt!werden!(Prostitutionsverbot)! ! bei!Verstoß!fällt!das!Eigentum!an!den!Verkäufer!zurück! 4. Nebenabreden$bei$der$EMPTIO$VENDITIO$ ! =!PACTA!ADIECTA,!sind!verbindlicher!Bestandteil!des!Vertrags,!mit!den!Klagen!aus! dem!Kauf!durchzusetzen! ! a. LEX!COMMISSORIA! =!der!KV!ist!ungültig,!falls!der!Käufer!den!KP!bis!zu!einem!bestimmten!Zeitpunkt! vollständig!bezahlt!hat,!wird!vA!in!Verbindung!mit!einer!Ratenvereinbarung! geschlossen! ! der!KV!steht!unter!der!auflösenden!Bedingung!der!Nichtzahlung!des!KP,!er! entfällt!bei!Zahlungsverzug!jedoch!nicht!IPSO!IURE,!sondern!der!Verkäufer! hat!bloß!ein!Rücktrittsrecht!! ! Potestativbedingung!(Voluntativbedingung)! ! ! ! b. PACTUM!DISPLICENTIAE! =!„Kauf!auf!Probe“,!ermöglicht!dem!Käufer!das!testen!der!Ware! ! auflösend!bedingter!KV,!kommt!sofort!zustande,!Käufer!kann!aber!binnen! einer!Probefrist!zurücktreten! ! Potestativbedingung! ! Verkaufsofferte!mit!Bindungswirkung!während!der!Probezeit:! Kaufinteressent!erhält!die!Ware!bloß!zur!Probe,!ohne!KV;!wird!als!bloße!Offerte! qualifiziert,!stimmt!der!Käufer!zu,!kommt!ein!KV!zustande! ! aufschiebende!Potestativbedingung! c. IN!DIEM!ADDICITIO! =!Bessergebotsklausel,!der!Verkäufer!hat!das!Recht,!vom!KV!zurückzutreten,! wenn!er!innerhalb!einer!bestimmten!Frist!ein!besseres!Kaufanbot!erhält! ! kann!aufschiebend!oder!auflösend!bedingt!sein! ! aufschiebend:!keine!Eigentumsübertragung,!weil!keine!Traditio! ! auflösend:!sofort!taugliche!CAUSA,!fällt!bei!Bedingungseintritt!weg! ! besseres!Gebot:!ermöglicht!dem!Verkäufer!eine!günstigere! Vertragsgestaltung! d. Weitere!Klauseln! PACTUM!DE!RETROEMENDO! =!Wiederkaufsklausel,!Verkäufer!kann!die!Sache!zurückkaufen,!Option!des! Verkäufers! PACTUM!PROTIMISEOS! =!Käufer!darf!die!gekaufte!Sache!nur!dem!Verkäufer,!niemandem!sonst! veräußern! ! ! by!Woolly! ! ! G. Nichterfüllung! ! ! 1. Nachträgliche$Unmöglichkeit$ =!der!Kaufgegenstand!geht!nach!Vertragsabschluss,!abr!vor!Erfüllung!unter! ! a. den!Verkäufer!trifft!ein!Verschulden!am!Untergang:!! er!haftet!dem!Käufer!auf!Schadenersatz!wegen!NICHTERFÜLLUNG! b. trifft!den!Verkäufer!kein!Verschulden:! Frage!der!Gefahrtragung! 2. Haftung$für$Nichterfüllung$ ! Verursacht!der!Verkäufer!vorsätzlich!oder!fahrlässig!den!Untergang!des! Kaufgegenstands,!so!hat!er!dem!Käufer!Schadenersatz!zu!leisten!Z>! Erfüllungsinteresse!(Geldäquivalent!statt!Kaufgegenstand)! ! 3. Erfüllungsinteresse$(Nichterfüllungsschaden)$ ! =!das!Interesse!des!einen!Vertragspartner!an!der!ordnungsgemäßen!Erfüllung!des! Vertrages!durch!den!anderen! ! Differenzmethode:! Vergleich!des!tatsächlichen!Vermögensstandes!mit!dem!hypothetischen! Vermögensstand,!der!bei!ordentlicher!Erfüllung!bestünde.! ! Verkäufer:!Kaufpreis!vereinbarungsgemäß!erhalten,!bei!Verzug:!Verzugszinsen! Käufer:!Erfüllungsinteresse!bemisst!sich!zunächst!am!Marktwert!der!Sache,!kann! auch!zu!positivem!Saldo!führen,!wenn!der!Wert!der!Sache!den!KP!übersteigt! Deckungsgeschäft:!Verkäufer!muss!für!die!Mehrkosten!eines! Deckungsgeschäftes!aufkommen! Bezugspunkt:!konkrete!Vermögensverhältnisse:!auch!Faktoren!zu! berücksichtigen,!die!dazu!führen!dass!die!Sache!für!den!Käufer!einen!höheren! Wert!besitzt! Entgangener!Gewinn!–!LUCRUM!CESSANS! zählt!auch!zum!Erfüllungsinteresse!(wenn!konkretisierbar)! ! 4. Haftungsmaßstab$ Verkäufer!haftet!für!DOLUS!und!CULPA! ! Juristenkontroverse!Case!86!! Frage:!Wie!weit!geht!die!Sorgfaltspflicht!des!Verkäufers?:!! Labeo:!orientiert!sich!an!der!DILIGENTIA!QUAM!IN!SUIS!REBUS! Paulus:!orientiert!sich!am!objektiven!Sorgfaltsmaßstab!eines!DILGENS!PATER! FAMILIAS! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! H. Gefahrtragung! ! 1. Zufälliger$Untergang$–$Gefahrtragung$ ! Gefahr!(PERICULUM)!=!das!Risiko!des!zufälligen!Untergangs/Verschlechterung!einer! Sache! Ist!zufällig,!wenn!keine!Vertragspartei!ein!Verschulden!daran!trifft!! ! a. Höhere!Gewalt!–!VIS!MAIOR! =!unvorhersehbare!oder!unabwendbare!Ereignisse,!die!nicht!abwehrbar!sind! b. Niederer!Zufall!–!CUSTODIA! =!wenn!der!Schadenseintritt!durch!äußerste!Sorgfalt!hätte!vermieden!werden! können!(Diligentissimus),!wird!im!Rechtsverkehr!normalerweise!aber!nicht! gefordert!! wird!äußerste!Sorgfalt!geübt!und!tritt!dennoch!ein!Schaden!ein!so!fällt!dies!unter! höhere!Gewalt! ! 2. Untergang$infolge$höherer$Gewalt$ ! Trifft!grds!den!Eigentümer:!CASUM!SENTIT!DOMINUS!–!spätestens!mit!TRADITIO! geht!diese!Gefahr!auf!den!Käufer!über! ! a. Gefahrtragung!bei!perfektem!Kauf!–!PERICULUM!EST!EMPTORIS! Ab!Perfektion!träft!der!Käfer!die!Gefahr! ! Perfektion:!wenn!KP!festgesetzt!und!Ware!individuell!bestimmt!sind!und!die! Rechtswirkungen!des!Vertrages!nicht!mehr!von!Eintritt!einer!Bedingung!oder! Befristung!abhängt! ! Danach!trägt!der!Käufer:! Leistungsgefahr! =!die!Gefahr,!trotz!gültigen!Vertrages!keine!Leistung!zu!erhalten! Preisgefahr! =!die!Gefahr,!die!eigene!Gegenleistung!erbringen!zu!müssen,!obwohl! man!keine!Leistung!vom!Vertragspartner!erhält! ! b. Gefahrtragung!bei!nicht!perfektem!Kauf! Wird!das!Leistungsreservoir!(zB!Weinkeller)!durch!VIS!MAIOR!eingeschränkt,! aber!nicht!unmöglich!gemacht,!so!trifft!diesen!Nachteil!den!Verkäufer!Z>! GENUS!NON!PERIT! ! Bei!Unmöglichkeit!trägt!der!Käufer!die!Leistungsgefahr!(er!erhält!keine! Ware),!er!trägt!aber!nicht!die!Preisgefahr!(der!Verkäufer!kann!den!Kaufpreis! nicht!fordern)! ! c. Perfektion! ! 1) fehlende&Aussonderung& Z der!Gattungskauf!ist!noch!nicht!perfekt,!wenn!die!zu!leistenden! Einzelstücke!noch!nicht!ausgesondert!wurden! ! ! by!Woolly! ! ! Z ! ! mit!der!Aussonderung!verwandelt!sich!die!Genusobligation!in!eine! Speziesobligation!=!Individualisierung!/Konkretisierung! ! 2) Aufschiebende&Bedingung&oder&aufschiebende&Befristung& Nicht!perfekt!ist!der!Kaufvertrag,!solange!die!Bedingung!noch!nicht!eingetreten! ist;!sowie!ein!aufschiebend!befristeter!Kauf!vor!dem!Termin.!! ! 3) Fehlende&Bestimmung&des&Leistungsvolumens&und&der&Kaufpreissumme& Bei!Bestimmung!von!Preis/Menge,!aber!nicht!zugezählter!Menge!Z>!daher!noch! kein!Gesamtpreis! 4) Mangel&an&der&Kaufsache& Keine!Perfektion,!solange!die!Verkäuferleistung!einen!Mangel!aufweist! d. Perfektion!bei!der!Wahlschuld!(OBLIGATIO!ALTERNATIVA)! ! Wahlschuld:!von!zwei!individuell!bestimmten!Sachen!ist!eine!zu!leisten! Perfektion!erst!durch!Ausübung!des!Wahlrechts,!oder!wenn!aufgrund!von!VIS!MAIOR! nur!mehr!eine!Leistung!möglich!ist! ! Bei!beschränktem!Gattungskauf:!keine!Anwendung!der!Regel!PERICULUM!EST! EMPTORIS!bei!Untergang!des!gesamten!Leistungsreservoirs,!bevor!eine!Aussonderung! vorgenommen!wurde! ! e. Untergang!infolge!niederen!Zufalls! ! Ist!strittig:! ! 1) Verkäufer!hat!eine!CUSTODIAZ!Pflicht,!trifft!wie!ein!Entleiher!die!Verpflichtung,! äußerste!Sorgfalt!walten!zu!lassen,!tut!er!dies!nicht!hat!er!dem!Käufer!das! Erfüllungsinteresse!zu!ersetzen.! 2) Verkäufer!muss!nur!die!übliche!Sorgfalt!eines!DILIGENS!PATER!FAMILIAS!walten! lassen,!nicht!jedoch!DILIGENTISSIMUS! Er!haftet!nicht!für!niederen!Zufall!und!wird!in!so!einem!Fall!von!seiner! Leistungspflicht!frei.!! Der!Käufer!trägt!die!Leistungsgefahr,!hat!jedoch!nicht!die!Preisgefahr!zu!tragen,! da!er!keine!Gegenleistung!bringen!muss.!! ! ! I. Verzug! 1. Schuldnerverzug$(Leistungsverzug)$–$MORA$DEBITORIS$ =!der!Schuldner!bietet!die!geschuldete!und!mögliche!Leistung!zum! Fälligkeitszeitpunkt!nicht!so!an,!wie!es!vereinbart!wurde! ! a. Schuldnerverzug!des!Verkäufers! ! Der!Schuldner!haftet!für!einen!späteren!zufälligen!Untergang!der! Sache,!hat!Schadenersatz!(Erfüllungsinteresse)!zu!leisten! Hat!den!Schaden!zu!ersetzen,!den!der!Käufer!durch!die!verspätete! Leistung!erfährt! ! ! by!Woolly! ! ! ! Wiegt!der!Schuldnerverzug!außerordentlich!schwer,!so!kommt! aufgrund!der!BONA!FIDES!für!den!Gläubiger!ein!Rücktrittsrechte! b. Schuldnerverzug!des!Käufers! ! Hat!Verzugszinsen!zu!leisten,!ein!darüber!hinausgehender!Schaden!ist!nicht! geltend!zu!machen.! Die!Berechnung!der!Verzugszinsen!erfolgt!nach!ortsüblichen!Kriterien.! ! 2. Gläubigerverzug$(Annahmeverzug)$–$MORA$CREDITORIS$ =!der!Gläubiger!nimmt!die!vom!Schuldner!ordnungsgemäß!angebotene!Leistung! zum!vereinbarten!Zeitpunkt!nicht!an! ! Verkäufer!haftet!nur!mehr!für!DOLUS!und!CULPA!LATA! Verkäufer!hat!die!Möglichkeit!der!Hinterlegung!bei!bestimmten! öffentlichen!Stellen,!wird!dadurch!so!befreit,!als!hätte!er!an!den!Gläubiger! geleistet! Erwachsen!dem!Verkäufer!infolge!Annahmeverzugs!Lagerkosten!oä,!kann! er!diese!vom!Käufer!mit!ACTIO!VENDITI!verlangen! ! J. Gewährleistung!allgemein! ! =!Verschuldensunabhängiges!Einstehenmüssen! Der!Verkäufer!hat!für!bestimmte,!nach!der!Übergabe!auftretende!Mängel!der! Sache!verschuldensunabhängig!einzustehen.! Ein!doloses!Verhalten!des!Verkäufers!führt!zu!einer!strengeren!Haftung.! ! Die!Gewährleistung!umfasst!nur! Solche!Mängel,!die!im!Zeitpunkt!der!Übergabe!vorliegen,!sofern!sie!nicht! nach!Perfektion!entstanden!sind! Ab!Perfektion!zufällige!auftretende!Mängel!Z>!nach!Gefahrtragungsregeln! beurteilt,!wenn!der!Verkäufer!nach!Perfektion!einen!Mangel!verschuldet!Z >!haftet!für!Nichterfüllung! Ein!Sachmangel!muss!zu!den!relevanten!Zeitpunkten!zumindest!seiner! Anlage!nach!bestehen! ! Gewährleistungsregeln!sind!dispositiver!Natur,!können!eingeschränkt!oder!gänzlich! ausgeschlossen!werden.! Eine!Parteienvereinbarung!findet!jedoch!ihre!Grenze!bei!DOLUS!MALUS!Z>!Ausschluss! einer!Haftung!dafür!wird!als!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES!gewertet.! ! ! K. Rechtsmangelgewährleistung! 1. Verkauf$einer$fremden$Sache$ ! Für!die!Gültigkeit!eines!Kaufvertrages!spielen!Eigentum!bzw!Verfügungsbefugnis!keine! Rolle.!(rein!schuldrechtlich)! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! 2. Verkauf$einer$fremden$Sache$als$Quelle$von$Leistungsstörungen$ ! ! a. Unvermögen!des!Verkäufers,!die!Sache!zu!übertragen! ! =!der!Verkäufer!hat!an!der!Sache!nicht!Besitz,!dadurch!wird!die!Übergabe! unmöglich.!Es!handelt!sich!um!Unvermögen!des!Verkäufers,!er!hat!dem!Käufer! den!Schaden!(=Erfüllungsinteresse)!zu!ersetzen.! b. Eviktion!als!Rechtsmangel! ! Mit!Eviktion!tritt!im!Verhältnis!der!Vertragsparteien!ein!Rechtsmangel!auf.! ! 3. Eviktionsprinzip$ ! a. Verkäuferpflicht:!Verschaffung!ungestörten!Besitzes! ! Der!Verkäufer!ist!verpflichtet,!dem!Käufer!ungestörten!Besitz!an!der! Kaufsache!zu!gewährleisten:!muss!für!UTI!FRUI!HABERE!LIBERE!(Nutzen,! Fruchtziehen!und!Haben)!der!Sache!einstehen.! ! b. Eviktion!als!Voraussetzung!der!Rechtsmangelgewährleistung! ! Rechtsmangelgewährleistung!kommt!erst!dann!zum!Zug,!wenn!der! ungestörte!Besitz!des!Käufers!am!Kaufgegenstand!beeinträchtigt!wird.! ! Eviktion!=!wenn!ein!Dritter!ein!dingliches!Recht!an!der!Sache!behauptet!und! mittels!ACTIO!IN!REM!durchsetzt.! Wenn!der!Käufer!als!Beklagter!die!Sache!herausgegeben!hat! Wenn!der!Käufer!auf!den!Schätzwert!verurteilt!worden!ist! Wenn!der!Käufer!den!Besitz!an!einer!Sache!an!einen!dinglich! Berechtigten!verliert,!sie!von!dieser!mittels!ACTIO!IN!REM! herausverlangt!und!unterliegt! ! ! EVIKTIONSPRINZIP!! ! ! ! ! 4. Ansprüche!infolge!einer!Eviktion! Beim!Manzipationskauf:!ACTIO!AUCTORITATIS! Bei!Abschluss!einer!Stipulation:!Klage!aus!der!Stipulation! Bei!EMPTIO!VENDITIO:!ACTIO!EMPTI! 5. Manzipationskauf$ ! Beim!Manzipationskauf!gibt!es!eine!Verpflichtung!des!Verkäufers,!dem!Käufer! beizustehen,!wenn!ein!Dritter!im!Prozessweg!ein!dingliches!Recht!an!der!Sache! geltend!macht!–!AUCTORITATEM!PRAESTERE! ! Kann!selbst!mit!Hilfe!des!Verkäufers!die!dingliche!Berechtigung!des!Dritten!nicht! entkräftet!werden,!so!hat!der!Käufer!die!ACTIO!AUCTORITATIS!gegen!den! ! ! by!Woolly! ! ! Verkäufer.!! Diese!geht!auf!das!DUPLUM!des!Kaufpreises.! ! Wurde!der!Verkäufer!vom!Käufer!nicht!zum!Prozessbeistand!gegen!den!Dritten! aufgefordert,!so!kann!er!der!ACTIO!AUCTORITATIS!jene!Einreden! entgegenhalten,!die!er!im!Prozess!gegen!den!Dritten!hätte!erheben!können.! ! ! ! ! ! 6. Die$STIPULATIO$DUPLAE$ ! Der!Verkäufer!sagt!in!einer!Stipulation!dem!Käufer!zu,!dass!die!verkaufte!und! übergebene!Sache!nicht!evinziert!werde,!falls!doch!verspricht!er!das!DUPLUM! des!Kaufpreises.! Ist!die!verkaufte!und!übergebene!Sache!evinziert,!so!kann!der!Käufer!mit!einer! CONDICTIO!vom!Verkäufer!das!DUPLUM!fordern.! ! Bei!manchen!Kaufverträgen!gab!es!eine!Verpflichtung!des!Verkäufers,!eine! derartige!Stipulation!abzuschließen.!(Marktkauf!von!Sklaven,!Kauf!wertvollerer! Sachen)! Weigert!er!sich,!dies!zu!tun,!so!kann!er!mittels!ACTIO!EMPTI!auf!Abschluss!einer! Stipulation!geklagt!werden.! Kommt!es!zur!Eviktion!ohne!dass!eine!Stipulation!abgeschlossen!wurde,!so!kann! der!Käufer!den!Verkäufer!mit!der!ACTIO!EMPTI!auf!jenen!Betrag!klagen,!der! aufgrund!der!Stipulation!zu!leisten!wäre.! 7. Die$ACTIO$EMPTI$ ! a. Ersatz!des!Erfüllungsinteresse! ! Mit!der!ACTIO!EMPTI!kann!der!Käufer!den!Verkäufer!auf!das!Erfüllungsinteresse! klagen.! Zum!Wert!zählen!alle!Vorteile,!die!der!Käufer!aufgrund!der!Eviktion!verliert.! b. DUPLUM!und!Umfang!des!Erfüllungsinteresses! ! Auch!wenn!eine!STIPULATIO!DUPLAE!geschlossen!wurde,!kann!aus!dem!KV!auf! das!Erfüllungsinteresse!geklagt!werden.!! 8. Ausnahmen:!Rechtsmangelgewährleistung!ungeachtet!!einer!Eviktion! ! a. Wissen!des!Verkäufers,!dass!er!unbefugt!über!die!Sache!verfügt! ! Hier!kann!der!unwissende!Käufer!ungeachtet!einer!Eviktion!mit!der!ACTIO! EMPTI!gegen!den!dolosen!Verkäufer!vorgehen.!Sein!Anspruch!richtet!sich!auf!das! Interesse,!dass!die!Sache!sein!Eigentum!geworden!wäre.! b. Stipulierte!Eigentumsverschaffungspflicht! ! Wurde!in!einer!Stipulation!die!Eigentumsverschaffung!zugesichert,!so!kann!er! Käufer!ungeachtet!einer!Eviktion!ab!Übergabe!gegen!den!Verkäufer!vorgehen.! ! ! by!Woolly! ! ! ! Der!Umfang!des!Anspruches!richtet!sich!nah!dem,!was!der!Verkäufer!zugesichert! hat!(meist!Zahlung!einer!bestimmten!Summe).! c. Ungestörter!Besitz!EX!ALIA!CAUSA! ! =!wenn!der!Käufer!Rechtsnachfolger!des!Eigentümers!wird!(zB!Erbe)! Dadurch!wird!der!Besitz!ungestört,!allerdings!nicht!durch!die!Verkäuferleistung.! Daher!hat!der!Käufer!eine!ACTIO!EMPTI!gegen!den!Verkäufer!(durch!die!BONA! FIDES!geboten).!! ! ! ! L. Sachmangelgewährleistung! $ 1. Allgemeines$ ! a. Begriff!und!Arten!des!Sachmangels! =!ein!Mangel,!der! Dem!Kaufgegenstand!körperlich!anhaftet! Und!dessen!ordentlichen!oder!ausdrücklich!bedungenen!Gebrauch! beeinträchtigt! ! ! die!Sache!muss!die!Eigenschaften!aufweisen,!die!man!normalerweise! erwartet! ! oder!wenn!die!Sache!nicht!die!Eigenschaften!aufweist,!die!der!Verkäufer!dem! Käufer!zugesichert!hat!–!DICTA!ET!PROMISSA! ! es!können!auch!bestimmte!Eigenschaften!vereinbart!werden,!die!man! gewöhnlich!nicht!erwartet! ! oder!aber!auch!dass!die!Ware!bestimmte!Eigenschaften!haben!darf,!deren! Vorliegen!sonst!als!Sachmangel!gewertet!würde! ! es!ist!also!stets!beachtlich!was!die!Parteien!vereinbart!haben! b. Zeitpunkte!der!Mangelhaftigkeit! ! ! nur!solche!Mängel,!die!bei!der!Übergabe!vorliegen!und!nicht!nach!Perfektion! des!Kaufes!entstanden!sind.! ! Entsteht!ein!Mangel!zwischen!Perfektion!und!Übergabe!so!geht!es:! bei!Verschulden!des!Verkäufers!um!Nichterfüllung! bei!zufälligem!Auftreten!um!Gefahrtragung! c. Aufklärungspflicht!des!Verkäufers! ! Der!Verkäufer!ist!verpflichtet,!dem!Käufer!Mängel!der!Sache!mitzuteilen.!! ! d. Keine!Gewährleistung!bei!offenen!Mängeln!und!für!bloße!Anpreisungen! ! Z offensichtliche!Mängel!des!Kaufgegenstands!führen!zu!keinen! Gewährleistungsansprüchen!des!Käufers!–!CAVEAT!EMPTOR! (Augen!auf,!Kauf!ist!Kauf)! ! ! by!Woolly! ! ! Z bloße!Anpreisungen!haben!keine!Gewährleistungspflicht!zur!Folge,! wenn!erkennbar!ist,!dass!der!Verkäufer!damit!keine!verbindlichen! Zusagen!machen!will! ! 2. Das$Edikt$der$kurulischen$Ädilen$ =!Regelungen!für!den!Marktkauf!von!Vieh!und!Sklaven! ! a. Erklärungspflicht,!ob!einer!der!im!Edikt!genannten!Mängel!vorliegt! ! Der!Verkäufer!eines!Sklaven!ist!verpflichtet,!anzugeben! Ob!der!Sklave!an!einer!Krankheit!–!MORBUS!leidet! Ob!er!bestimmte!Fehler!–!VITIA!hat,!zB!er!ist!ein!Ausreißer!oder! Herumstreicher! ! ! Bei!Verkauf!von!ZugZ!und!Lasttieren!(IUMENTA)!sowie!Herdenvieh!(PECORA)! besteht!eine!ähnliche!Verpflichtung!über!MORBUS!und!VITIUM!zu!informieren.! b. Konsequenzen! ! Stellt!sich!nach!Übergabe!heraus,!dass!der!verkaufte!Sklave!oder!das!Tier!an!einer! Krankheit!oder!einem!Fehler!leidet,!die!der!Verkäufer!nicht!bekannt!gegeben!hat,!so! muss!der!Verkäufer!dafür!gewährleisten,!unabhängig!davon,!ob!ihm!der!Mangel! bekannt!war.! ! 3. Ädizilische!Rechtsbehelfe! ! 2!Klagen:! ACTIO!QUANTI!MINORIS!–!Minderungsklage,!Frist:!12!Monate!ab!Kauf! ACTIO!REDHIBITORIA!–!Wandlungsklage,!Frist:!6!Monate!ab!Kauf! ! Die!beiden!Klagen!stehen!dem!Käufer!wahlweise!zur!Verfügung.!! ! a. ACTIO!QUANTI!MINORIS! =!geht!auf!Preisminderung,!damit!kann!der!Käufer!den!Betrag,!den!er!weniger! gezahlt!hätte,!wenn!er!den!Mangel!gekannt!hätte,!vom!Verkäufer!verlangen! ! b. ACTIO!REDHIBITORIA!! =!geht!auf!Rückabwicklung!des!Kaufvertrages,!soll!den!Käufer!so!stellen,!als!ob!er! den!Kaufvertrag!nie!abgeschlossen!hätte,!Vertrag!wird!mit!schuldrechtlicher! Wirkung!rückabgewickelt!(EX!TUNC)! ! Mangelfolgeschäden:!hat!die!Mangelhaftigkeit!der!Sache!zu!Schäden!im! Vermögen!des!Käufers!geführt,!so!kann!auch!dies!im!Rahmen!der! Rückabwicklung!zu!berücksichtigen!sein! ! Rückabwicklung:!Ware!gegen!Kaufpreis,!problematisch,!wenn!Rückgabe!des! Kaufgegenstands!unmöglich!geworden!ist! siehe!dazu!CASE!128!!! ! ! ! ! by!Woolly! ! ! 4. ACTIO$EMPTI$ ! Wenn!kein!Marktkauf!von!Sklaven,!ZugZ,!LastZ!oder!Herdentieren!vorliegt:!statt! ädizilischen!Rechtsbehelfen!ACTIO!EMPTI! ! Mittels!ACTIO!EMPTI!kann!auf!Preisminderung!und!Wandlung!geklagt!werden.!! ! Siehe!auch!CASE!121!! ! Mangelschaden!und!Mangelfolgeschaden:! ! Mangelschaden!=!der!Schaden,!der!dem!Käufer!hinsichtlich!der!mangelhaften! Ware!selbst!erwächst! ! Mangelfolgeschaden!=!Schaden!im!Vermögen!des!Käufers!als!Folge!des!Mangels! ! c. Umfang!des!Käuferanspruchs!infolge!von!Mangelhaftigkeit! ! Der!Ersatz!von!Mangelfolgeschäden!ist!grds!verschuldensabhängig.! Bei!Verstoß!gegen!die!BONA!FIDES!–!der!Verkäufer!kannte!den!Mangel! und!hat!ihn!verschwiegen! Bei!DOLUS!–!zB!listiger!Täuschung! Wenn!er!ausdrückliche!Zusicherungen!gewisser!Eigenschaften!gemacht! hat!–!DICTA!ET!PROMISSA!(hier!ist!keine!Kenntnis!des!Mangels! erforderlich)! ! 5. Garantieverpflichtungen$ ! Verschuldensprinzip!wird!in!einigen!Entscheidungen!durchbrochen:! ! Bei!Verkauf!von!undichten!Gefäßen!(Haarrisse)!–!hL:!Verkäufer! schadhafter!Gefäße!hat!Verschuldensunabhängig!für!deren! Unversehrtheit!einzustehen!–!CASE!114,!154! Bei!Verkauf!von!besonders!wertvollen!Sachen!zB!Thujenholztisch!–!CASE! 122! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! by!Woolly! ! !

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