Vitalexstirpation - Zahnbehandlungsrichtlinien PDF
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This document provides detailed guidelines for dental procedures related to tooth repair and root canal treatment. it includes information about when certain treatments are appropriate or inappropriate. Keywords used include treatment procedures, root canal treatments, and dental processes.
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Vitalexstirpation - Je tatsächlichem **Wurzelkanal** - Wenn Endo Aussicht auf **Erfolg hat** - Nach einer Cp oder P in einer Folgesitzung - In der GOZ ist der prov. Verschluss nach GOZ-Nr. 2020 zusätzlich abrechnungsfähig - an **Milchzähnen** - bei schlechter **Prognose** -...
Vitalexstirpation - Je tatsächlichem **Wurzelkanal** - Wenn Endo Aussicht auf **Erfolg hat** - Nach einer Cp oder P in einer Folgesitzung - In der GOZ ist der prov. Verschluss nach GOZ-Nr. 2020 zusätzlich abrechnungsfähig - an **Milchzähnen** - bei schlechter **Prognose** - wenn nicht bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet werden kann - bei Wurzelfraktur oder starker parodontaler Schädigung - bei stark gekrümmten oder obliterierten Kanälen - wenn nicht mindestens eine der Indikationen der **Richtlinie Nr. 9** erfüllt ist - nicht neben einer **Trepanation oder Devitalisierung** berechnungsfähig - In der GOZ ist die VitE neben einer Trepanation gem. GOZ-Nr. 2390 berechnungsfähig **Aufbereiten des Wurzelkanalsystems** - Je tatsächlichem **Wurzelkanal** - Wenn Aufbereitung bis bzw. bis nahe an die **Wurzelspitze** möglich ist - Max. 1 x pro Wurzelbehandlung - Bei anatomischen Besonderheiten (z. B. stark gekrümmte oder extrem grazile Wurzel, obliterierter Kanal, Überlänge von Wurzeln) kann in der GOZ die Nr. 2410 ein zweites Mal berechnet werden. - Erneut abrechnungsfähig bei bereits **wurzelgefüllten** Zähnen (Revision) - - - Bei schlechter **Prognose** - wenn nicht mindestens eine der Indikationen der Richtlinie 9 erfüllt ist - Materialkosten - Einmalinstrumente aus Nickel-Titan können in der GOZ zusätzlich berechnet werden - Eröffnen der Kanaleingänge - Entfernen von abgestorbenem Pulpagewebe (bei Gangränbehandlung bzw. Mortalexstirpation) - Erweitern und Säubern der Wurzelkanäle - Provisorischer Verschluss - In der GOZ ist der prov. Verschluss nach GOZ-Nr. 2020 zusätzlich abrechnungsfähig **Elektronische Längenbestimmung** BEMA - Darf nach BEMA Bstimmungen nicht abgerechnet werden GOZ - -