SuR – KA Überblick PDF

Summary

This document provides an overview of German school law, covering topics such as the rights and duties of students, teachers and the school itself. The document details the functions of the law within a school setting. It discusses legal sources and the requirements of students.

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SuR – KA - Überblick 1.Aufgaben des Rechts a) Ordnungsfunktion schafft klare Regeln für das Verhalten in der Schule, um Ordnung aufrechtzuhalten und Konflikte durch Wiederherstellung der Ordnung zu lösen. b) Schutzfunktion schützt wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigen...

SuR – KA - Überblick 1.Aufgaben des Rechts a) Ordnungsfunktion schafft klare Regeln für das Verhalten in der Schule, um Ordnung aufrechtzuhalten und Konflikte durch Wiederherstellung der Ordnung zu lösen. b) Schutzfunktion schützt wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum aber auch das Recht auf Bildung und Erziehung und sichert ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben. c) Ausgleichsfunktion bietet Maßnahmen zur Konfliktlösung, um Gerechtigkeit zu gewährleisten, auch wenn Regeln verletzt wurden. d) Freiheitsfunktion sichert die Freiheit des Einzelnen, seine Meinung zu äußern, solange dies in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt. 2. Rechtsquellen ⇒ zu den Rechtsquellen gehören alle Rechtsformen (= Regeln für das menschliche Zusammenleben), die entweder als Gesetz oder mündlich überliefert als Gewohnheitsrecht oder durch die Rechtsprechung der Gerichte den einzelnen Menschen unmittelbar binden. Gesetzt = geschriebenes Recht ⇓ Art. 129 Schulpflicht (1) Alle Kinder sind zum Besuch der Volkschule und der Berufsschule verpflichtet. (2) Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich. → Rechtsgrundlage: Bayerische Verfassung (BV) → Beschluss durch: Volk → Rechtsquelle: Verfassung Art. 16 die FOS und BOS (1) Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine fachtheoretische und fachpraktische Bildung → Rechtsgrundlage: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) → Beschluss durch: bayerischen Landtag → Rechtsquelle: Gesetz § 14 (1) Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, das Fachreferat, die Leistungen im Seminar, sonstige Leistungsnachweise und praktische Leistungen. → Rechtsgrundlage: Schulordnung für die Fach- und Berufsschulen in Bayern (FOBOSO) → Beschluss durch: Kulturministerium → Rechtsquelle: Verordnung SuR – KA - Überblick „Ein positives Schulklima ist eine Grundvorrausetzung an unserer Schule“ → Rechtsgrundlage: Hausordnung einer Fachoberschule → Beschluss durch: Schule → Rechtsquelle: Satzung 3. Rechtstechnische Grundlagen ⇒ das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) o am 01.01.1900 in Kraft getreten o BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur weltweit anerkannt und war Vorbild für die Regelungen vieler Länder (z. B. Schweiz, Russland, China, Türkei u. a.) o BGB ist die zentrale Kodifikation des deutschen Privatrechts und wird in 5 Bücher aufgeteilt. 1. Allgemeiner Teil: = Grundlegende Fragen und Definitionen (z.B. Person, Sachen und Tiere, Rechtsgeschäft usw.) 2. Schuldrecht: = Regelungen über Schuldverhältnisse (z. B. aus Kauf-, Mietverträgen) 3. Sachenrecht: = Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen (z. B. Besitz, Eigentum) 4. Familienrecht: = Regelungen zu Verlobung, Ehe, Kindschaft 5. Erbrecht = Regelungen der Erbfolge, Testament o Aufbau: BGB = Allgemeiner Teil (Schuldrecht + Sachenrecht + Familienrecht + Erbrecht) → sogenannte „Klammertechnik“: allgemeine Teile kommen vor den speziellen Teilen o Die Anpassung an geänderte Lebensverhältnisse wird durch abstrakte Sprache und durch Generalklause (Bsp.: § 157 und 242 BGB: Treu und Glaube) erleichtert. 4. Zitiertechnik: §433 I S. 1 BGB ⇔ Paragraf 433 Absatz I Bürgerliche Gesetzbuch §§ 985 f. BGB ⇔ Paragrafen 985 + 986 Bürgerliche Gesetzbuch SuR – KA - Überblick §§ 320 ff. BGB ⇔ Paragrafen 320 und weitere folgende Bürgerliche Gesetzbuch 5. Subsumtion: = Rechtstechnisches Verfahren, bei dem die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm mit dem konkreten Lebenssachverhalt vergleichen werden. = wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt die in der Norm genannte Rechtsfolge ein 6. Die Geschäftsfähigkeit: = rechtliche Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen zu können. Geschäftsunfähigkeit beschränkte volle Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit § 104 BGB § 106 BGB § 2 BGB - Minderjährige bis 6 Jahre - Minderjährige zwischen - Mit Vollendung des - Dauernd Geisterkranke vollendetem 7. Und 17. 18. Lebensjahres - V o r ü b e r g e h e n d e Lebensjahr Geistesstörung ⇒ § 105 II BGB Rechtsfolgen sind... ⇓ ⇓ nichtig (=ungültig) voll wirksam § 105 BGB § 2 BGB Ausnahme: Botengang § 164 BGB schwebend unwirksam unwirksam § 107 f. I BGB rechtswirksam §§ 107 f. II BGB Zustimmung der gesetzlichen § 107 BGB Ablehnung durch gesetzliche Vertreter liegt nicht vor - Zustimmung liegt als Vertreter im Vornherein ⇓ vorherige Einwilligung vor Nachträgliche Genehmigung - Lediglich Erlangung eines notwendig rechtlichen Vorteils SuR – KA - Überblick Ausnahmen: § 110 BGB § 113 BGB Taschengeldparagraf Dienst- und Arbeitsverhältnis § 112 BGB Käufe mit Taschengeld sind Handlungen im Rahmen des rechtswirksam Selbststeuertes Betrieb eines Geschäfts Arbeitsvertrages sind auch ohne Zustimmung ⇒ Ratenzahlung und verdientes Ein durch das Vormundschaftsgericht rechtswirksam Geld sind ausgeschlossen. genehmigter Geschäftsbetrieb eines Minderjährigen ist rechtswirksam ⇒ gilt nicht für das Entgelt!

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