2. Einheit PDF

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Document Details

YouthfulNewton

Uploaded by YouthfulNewton

FHWien der WKW

2. Ermel

Tags

German legal studies contracts civil law legal studies

Summary

This document provides an overview of contracts, including their meaning, types, and formation in German law. It also discusses aspects of contract law, such as freedom of contract and contractual obligations. The document focuses on core legal principles in German legal studies in the contract area.

Full Transcript

2. Einheit Vertragsabschluss Bedeutung des Vertrages sind zwei- oder mehrseitige Vereinbarungen mit rechtliche verbindliche Regelungen Verträge können mit beliebigen Inhalt abgeschlossen werden, sofern sie...

2. Einheit Vertragsabschluss Bedeutung des Vertrages sind zwei- oder mehrseitige Vereinbarungen mit rechtliche verbindliche Regelungen Verträge können mit beliebigen Inhalt abgeschlossen werden, sofern sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen das wichtigste Instrument der Wirtschaft jede Partei trägt Risiko, die subjektive Günstigkeit des angebahnten Geschäfts falsch einzuschätzen Rechtsgeschäfte Ist gleich Vertag enthält eine oder mehrere Willenserklärungen und auf Grund des Parteiwillens Rechtsfolgen auslöst Parteien müssen Geschäftswillen haben Arten der Rechtsgeschäfte ein-, zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte wie viele Personen an einem Rechtgeschäft aktiv mitwirken müssen, damit diese rechtgültig ist (zwei: Arbeitnehmer & Arbeitgeber, ein: verlorener Hund finden für Entlohnung, mehr: Gesellschafter aka GmbH) einseitig und zweiseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte Zustandekommen bedürfen Verträge zwar zweier übereinstimmender Willenserklärung, kann aber unter Umständen auch einer der Vertragspartner sein (zB. Schenkung oder Leihe) Zweiseitig verbindliche (verpflichtende) Vertrag: jeder Partner wird Gläubiger und Schuldner entgeltliche (Miete, Kaufvertrag) und unentgeltliche (Leihe, Schenkung) Rechtsgeschäfte 2. Einheit 1 Privat-, Unternehmer- und Verbrauchergeschäfte ist wichtig, weil es hängt ab, ob gewisse Bestimmungen zum Teil/ganze Gesetze Anwendungen finden oder nicht Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (laut öst kein Recht) Verpflichtungsgeschäft: KV ist auf künftige Leistung gerichtet Verfügungsgeschäft: körperliche Übergabe des Kaufgegenstandes wird das Eigentum übertragen Ziel- und Dauerschuldverhältnisse Zielschuldverhältnisse: sind auf einmalige Leistung gerichtet, zB. Kaufvertrag Dauerschuldverhältnisse: sind demgegenüber Verträge, aus denen ein durch längere Zeit andauerndes Verhalten geschuldet wird/wiederkehrende Leistungen erbracht werden, zB. Dienstverhältnis abstrakte und kausale Schuldverhältnisse abstrakt: Causa (wirtschaftlicher Grund) ist nicht zu entnehmen und grundsätzlich nicht wirksam kausal: Cause, Rechtsgrund einer Verpflichtung ist zu entnehmen Steuern und Gebühren mögliche Steuerpflichten sind oft für konkrete Ausgestalltung rinrd Rechtsgeschäft bedeutsam. Die ordnungsgemäße Vereinbarung idt jedoch nicht Voraussetzung der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts! Vertragsfreiheit Freiheit, Verträge mit Personen der eigenen Wahl und mit Inhalten der eigenen Wahl abzuschließen Abschlussfreiheit (ob, wo, wann, wie und mit wem man einen Vertrag schließen will oder nicht) Gestaltungsfreiheit (können frei den Vertrag inhaltlich gestalten) 2. Einheit 2 Formfreiheit (Verträge ohne eine bestimmte Form schließen oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist) Vertragsabschluss Angebot/Offert (ich mache neues Angebot = Gegenangebot) Annahme Übereinstimmung mit Offert Rechtzeitigkeit und Zugang Willensübereinstimmung Schweigen ist keine Zustimmung (zB. bei Unternehmerische Bestätigungsschreiben) Gesetzliche Formgebote Notariatsakt (zB. Errichtung einer GmbH, Übertragung von GmbH- Anteilen, Schenkungsverträge ohne Übergabe) notarielle Beurkundung (zB. HV-Protokoll) Schriftform eigenhändige Unterschrift notariell beglaubigte Unterschrift Formfreiheit (schlüssig, mündlich, etc.) Gewillkürte Form Schriftlichkeit: Die Parteien können festlegen, dass der Vertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Wirksamkeitsgebot: Es stellt sich die Frage, ob die vereinbarte Form als zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags festgelegt wurde. Beweissicherung: Ein häufiges Motiv für die gewillkürte Form ist die Beweissicherung. So können Missverständnisse oder Unstimmigkeiten im Nachhinein vermieden werden, wenn alles schriftlich festgehalten ist. Im Wesentlichen entscheiden sich die Parteien freiwillig für eine bestimmte Form, um Klarheit zu schaffen oder bestimmte vertragliche Pflichten zu unterstreichen. 2. Einheit 3 Schuldrecht Zwischen zwei Personen Ein Schuldverhältnis löst Berechtigungen und Verpflichtungen aus: Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen und hat das Recht auf Erhalt des Kaufgegenstandes. Der Schädiger muss den Geschädigten Schadenersatz leisten. Der Beschenkte kann Übergabe des Geschenks fordern. Vertragliche Schuldverhältnisse: wenn sie sich über etwas einigen ist ein Vertrag, zB. Kauf- oder Mietvertrag Gesetzliche Schuldverhältnisse: entstehen automatisch durch gesetzliche Vorschriften zB. Schadenersatz Auslegung von Verträgen Die Auslegung von Verträgen ist ein wichtiger Teil des Schuldrechts. Es geht darum, den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien zu ermitteln. Dabei werden folgende Grundsätze angewandt: Wille der Vertragsparteien: Der wahre Wille der Parteien hat Vorrang vor dem bloßen Wortlaut des Vertrags. Wortlaut als Indiz: Der Wortlaut eines Vertrags dient als Ausgangspunkt, darf aber nicht isoliert betrachtet werden. Hypothetischer Parteiwille: Es wird gefragt, was vernünftige Parteien unter den gegebenen Umständen vereinbart hätten. Übung des redlichen Verkehrs: Übliche Praktiken im Geschäftsverkehr werden berücksichtigt. Ist ein Vertrag zustande gekommen? Wurde (schlüssig oder ausdrücklich) Vollmacht erteilt? Liegt eine gesetzliche vermutete Vollmacht (Anschein- oder Duldungsvollmacht) vor? Wirkt bereits eine entzogene Vollmacht gegenüber dem gutgläubigen Dritten vor? Wurde das Geschäft nachträglich genehmigt? Veräußerungsverträge Kaufvertrag 2. Einheit 4 Hauptpflichten (man verkauft etwas gegen Bezahlung, Zahlung) Nebenpflichten (Mangelsorgen, Lieferbedingungen, Schutz- und Sorgfaltspflichten) wichtige Sonderformen: Kreditkauf (Sache wird sofort übergeben, Zahlungen müssen in Zukunft erbracht werden) Kauf unter Eigentumsvorbehalt (VK ist solange der Eigentümer, bis der Kaufpreis zur Gänze getilgt ist) Ratenkauf (Erbringung wiederkehrende Leistungen gleicher Art) Drittfinanzierter Kauf (Dritter aka Finanzierer zahlt) Versendungskauf (Verkäufer übernimmt Pflicht, Ware dem Käufer zu übersenden, erfüllt er Pflichten dann gibt es den vollen Kaufpreis, bei Schaden während Transport schuldet VK bloß Versendung) Spezifikationskauf (Handelskauf, bei dem dem Käufer die Spezifikation von Form und Maß der Ware o. Ä. vorbehalten ist) Factoring (Ankauf von Forderungen) Kauf auf Probe (ausprobieren und wenn es nicht gefällt, kann man vom Vertrag zurück treten, Rücktrittsrecht wird geregelt oder laut Gesetz 3 Tage) Kauf nach Probe (eine Musterprobe oder Warenprobe wird gegeben und es gibt eine Probezeit) Kauf zur Probe (kaufen eine kleine Menge und wenn es passt werden mehr gekauft) Kauf mit Umtauschvorbehalt (Käufer ist berechtigt, Ware gegen wertgleiche andere auszutauschen Bezugs- und Sukzessivlieferungsverträge (zB. Stromverträge, Zeitungsabonnements) Tauschvertrag Klassischer Tausch (Ware gegen Ware) Mischformen (Ware gegen Ware + Zahlung falls eine Ware mehr wert ist) 2. Einheit 5 Vorkaufsrecht Recht, eine Sache vor einem anderen zu kaufen Fristen Umgehungssichere Ausgestaltung Schenkungsrecht Zweiseitiges Rechtsgeschäft Einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft Erfüllungsort & INCOTERMS Erfüllungsort ¡Zw Holschuld: Schuldner muss Leistung nur abholbereit machen Vereinbarte Bringschuld: Schuldner hat am Sitz des Gläubigers zu erfüllen Schickschuld (Versendungskauf!): Sitz des Schuldner ist Erfüllungsort, doch ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung an Gläubiger auf dessen Gefahr abzusenden Qualifizierte Schickschuld: Erfüllungsort ist Sitz des Schuldners, doch ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung an den Gläubiger auf eigene Gefahr und Kosten zu übermitteln INCOTERMS Legen Lieferbedingungen in internationalen Geschäften fest, Pflichten von Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit Lieferung, Verteilung der Kosten- und Gefahrenübergang Von ICC (international chamber of commerce) in Paris entwickelt Handelsübliche Vertragsklauseln Handelsbrauch? Einpunkt-Klausel, Risiko-und Kostenübertragung übergehen am selben Ort Zweipunkt-Klausel, dh Risiko- und Kostenübertragung fallen an zwei verschiedenen Orten auseinander (C) 1 E-Klausel: Abholklausel 2. Einheit 6 3 F-Klauseln: mit Übergabe am benannten Ort gehen Kosten- und Risikotragung auf den Käufer über 4 F-Klauseln: der Verkäufer hat Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen, die Gefahr für die Ware geht allerdings bereits mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über 3 D-Klauseln: Ankunftsklauseln EXW: Ex Works CPT: Carriage Paid to FCA: Free Carrier CIP: Carriage and Insurance Paid to FAS: Free Alongside Ship DAP: Delivered at Place FOB: Free on Board DPU: Delivered Place Unloaded CFR: Cost and Freight DDP: Delivered Duty Paid CIF: Costs Insurance and Freight Stellvertretung & Vollmacht Stellvertretung Gesetzliche Vertretung (Eltern handeln für Kinder) Organschaftliche Vertretung (Vertreter der GmbH handelt in Namen der GmbH) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung (Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln) Arten der Stellvertretung Aktive und passive Stellvertretung: Aktive Stellenvertretung liegt dann vor, wenn jemand für einen anderen wirksam Willenserklärungen abgeben kann. Bei der passiven Stellvertretung geht es hingegen um die Entgegennahme von Erklärungen, zB. Angebote. Einzel- und Gesamtvertretung Einzelvertretung ist der Regelfall, einer hat Vollmacht Gesamtvermögen, zwei oder mehr können gemeinsam für den Vertretenen wirksam handeln Gesetzliche, organschaftliche und rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht 2. Einheit 7 Gesetzliche Vertretungsmacht: bestimmte Personen sind schon durch das Gesetz selbst Vollmacht eingeräumt, zB. Eltern Organschaftliche Vertretung: juristische Personen sind handlungsunfähig, nur natürliche Personen können handeln. Rechtgeschäftlich erteilte Vollmacht: ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers rechtlich verbindliche Geschäfte abzuschließen. Vollmacht Die Vollmacht ist rechtliches Können im Außenverhältnis. kann der Dritte, mit dem der Bevollmächtigte handelt, darauf vertrauen, dass die erteilte Vollmacht uneingeschränkt gilt – selbst wenn es im Innenverhältnis zu Einschränkungen gekommen ist, von denen der Dritte keine Kenntnis hat. Davon ist ein etwaiges Dürfen oder Müssen im Innenverhältnis zu unterscheiden. kann der Vollmachtgeber die Vollmacht des Bevollmächtigten einschränken, z.B. durch Anweisungen oder Bedingungen. Diese Anweisungen gelten jedoch nur zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Prokura Die Prokura ist eine nach außen hin unbeschränkbare Vollmacht zur Vornahme aller Geschäfte und sonstiger Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt. Prokurist Muss vollgeschäftsfähig sein Stellvertreter des Unternehmers Kann alle gewöhnlichen und außergewöhnliche Geschäftstätigkeiten durchführen Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht Vertretungsmacht gesetzlich festgelegt Im Firmenbuch eingetragen (deklarativ) Erteilung der Prokura (Vollmacht) 2. Einheit 8 Nur durch Unternehmer bzw. Durch Organ eines Unternehmens (bei mehreren Unternehmern müssen alle zustimmen) Formlos, aber ausdrücklich Rechtliches Können im Außenverhältnis Beendigung der Prokura Widerruf Kündigung Tod des Prokuristen Konkurs (des Prokuristen oder Unternehmers) Übernahme einer Organfunktion Umfang der Prokura Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt Ausnahmen: Veräußerung (Verkauf) und Belastung von Liegenschaften Erteilung und Übergabe der Prokura Anmeldung zum Firmenbuch Unterzeichnung des Jahresabschlusses Gesellschafterangelegenheiten Arten der Prokura Einzelprokura (alleine) Gesamtprokura Filialprokura (für eine Filiale zuständig) Handlungsvollmacht Die allgemeine Handlungsvollmacht (Generalhandlungsvollmacht) erstreckt sich auf den gesamten Betrieb des Unternehmens des Machtgebers und auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen 2. Einheit 9 Unternehmens und die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Abgeschwächte Form der unternehmerischen Stellenvertretung Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist möglich Vollmachtgeber: Unternehmer, Prokurist oder Handlungsvollmächtige Keine Eintragung ins Firmenbuch Umfang der Handlungsvollmacht Generalhandlungsvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten dazu, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Sie ist sehr umfassend und deckt nahezu alle betrieblichen Tätigkeiten ab. Arthandlungsvollmacht Vollmacht auf bestimmte Arten von Geschäften oder Tätigkeiten beschränkt, die regelmäßig in einem Unternehmen vorkommen. Der Bevollmächtigte darf also nur Geschäfte einer bestimmten Art durchführen, wie etwa Warenverkauf oder Vertragsabschlüsse in einem bestimmten Rahmen. Einzelhandlungsvollmacht Vollmacht ist auf ein einziges, spezielles Geschäft oder eine einmalige Handlung beschränkt. Der Bevollmächtigte kann also nur ein bestimmtes Rechtsgeschäft im Namen des Vollmachtgebers durchführen. Filialhandlungsvollmacht Vollmacht gilt nur für eine bestimmte Filiale oder Niederlassung des Unternehmens. Der Bevollmächtigte kann in dieser Filiale alle notwendigen Geschäfte abwickeln, nicht jedoch in anderen Filialen oder für das gesamte Unternehmen. Nicht umfasst: Eingehen von Wechselverbindlichkeiten 2. Einheit 10 Aufnahme von Darlehen Prozessführung Vertretung: Sonderfälle Laden- und Lagervollmacht Sie besagt, dass Angestellte, die in einem Laden oder einem offenen Warenlager arbeiten, als bevollmächtigt gelten, Geschäfte abzuschließen, die üblicherweise in solchen Einrichtungen getätigt werden. Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht Duldungsvollmacht, wenn der Vollmachtgeber weiß, dass eine Person regelmäßig in seinem Namen handelt (ohne formelle Vollmacht), dies aber stillschweigend duldet, gilt dies als Duldungsvollmacht. Anscheinsvollmacht, hierbei entsteht die Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber zwar nichts von den Handlungen des Vertreters weiß, aber er hätte es bei sorgfältiger Aufmerksamkeit wissen müssen, und der Dritte auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Stillschweigend erteilte Vollmacht Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber nicht ausdrücklich sagt, dass er eine Vollmacht erteilt, sondern sein Verhalten impliziert, dass der Bevollmächtigte befugt ist, für ihn zu handeln. Probleme: Vertretung ohne Vertretungsmacht Missbrauch der Vertretungsmacht (zB. Interner Schaden) 2. Einheit 11

Use Quizgecko on...
Browser
Browser