Politik Zusammengefasst (1) PDF

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This document gives an overview of the German political system. It covers topics such as the separation of powers (Gewaltenteilung), the legislative structure (Legislative), the Bundestag, and the process of creating laws. The text defines and explains key concepts related to German governance.

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Gewaltenteilung in der BRD Gewaltenteilung heißt das die drei Staatsgewalten auf verschiedene Personen oder Institutionen aufgeteilt sind. Aufgaben der Gewaltenteilung sind: gegenseitige Kontrolle der 3 Gewalten...

Gewaltenteilung in der BRD Gewaltenteilung heißt das die drei Staatsgewalten auf verschiedene Personen oder Institutionen aufgeteilt sind. Aufgaben der Gewaltenteilung sind: gegenseitige Kontrolle der 3 Gewalten Begrenzung staatlicher Macht Verhinderung von Machtkonzentration In Deutschland herrscht eine Doppelte bzw. Dreifache Gewaltenteilung, jedes Bundesland hat zudem eine eigene Gewaltenteilung. Vertikale Gewaltenteilung: Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Horizontale Gewaltenteilung: Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative Die Ebenen sind wie folgt: Bundesebene Landesebene Kommunalebene Deutschland ist zudem ein föderaler Staat (Bundesstaat). Das heißt das Deutschland ein Staat ist der aus mehreren Mitgliedsstaaten besteht. Legislative in der BRD 1. Bundesebene (Bundestag+Bundesrat) 2. Landesebene(Länderparlament/Landtage) 3. Kommunalebene(Kreistag+Stadtparlament) Der Bundestag Aufgaben: beschließen Gesetze Kontrollieren die Regierungsformen Wählen Exekutive (zB Bundeskanzler) und Judikative bestimmen über Militäreinsätze Kontrolle der Regierung: Königsrecht (Genehmigung und Ablehnung in Bezug auf den Staatshaushalt) konstruktives Misstrauensvotum (Wahl und Absetzung vom Kanzler) kleine und große Anfragen (zur Kontrolle ob alles beim rechten ist. kleine Anfragen= ohne Recherche, sofortige Antwort große Anfragen=längere Antwortzeit zB für Recherchen,Studien etc.) Untersuchungsausschuss (gegen die Immunität von Politikern, Untersuchung von Vorgängen und Skandalen) Der Weg des Gesetzes 1. Bundesregierung schlägt ein Gesetz vor 2. Bundesrat verfasst Stellungnahme 3. Bundestag berät über Gesetz (erste Sitzung) 4. Bundestag schickt Entwurf in die Fachausschüsse welche sich dazu beraten und es eventuell umändern 5. Fachausschuss schickt Gesetzesentwurf zurück in den Bundestag für die zweite und dritte Sitzung 6. Wenn Bundestag zustimmt geht das Gesetz in den Bundesrat, welcher ebenfalls abstimmt 7. Wenn der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmt geht es zum Bundespräsidenten, welcher es unterzeichnet Wahlgrundsätze Frei - keine Beeinflussung oder Druck Allgemein - alle Staatsbürger ab 18 Geheim - Wahlurnen + niemand muss sagen wen er wählt (Wahlgeheimnis) Gleich - keine Gewichtung, die Stimme von jedem Bürger zählt gleich Unmittelbar - keine Zwischeninstanz, Abgeordnete werden direkt gewählt Erst- und Zweitstimmen Erststimme- Stimme für einen Kandidaten aus dem jeweiligen Wahlkreis Zweistimme- Stimme für eine Partei Bundestag besteht in der Regel 4 Jahre und sollte 598 Mitglieder haben, momentan hat er jedoch 736 Mitglieder Zusammensetzung: 299 Abgeordnete aus Erststimmen (Direktstimmen welche die Wahlkreise vertreten, ca. 250.000 Einwohner pro Wahlkreis) 299 Abgeordnete aus Zweitstimmen Das Zweitstimmen Ergebnis entscheidet über Anzahl der Sitze. Z.B. 10% der Stimmen = 10% der Sitze (ca. 60) Der Bundestag ist außerdem das zweitgrößte Parlament der Welt nach dem Volkskongress China. Nachteile von einem zu großen Bundestag: Höhere Kosten für den Steuerzahler Platzmangel (zB werden mehr Büros benötigt) hohe Anzahl von Abgeordneten erschwert konstruktive Diskussionen 5% Klausel Man braucht zwar 5% der Zweitstimmen um in den Bundestag zu kommen, gewinnt eine Partei jedoch mindestens 3 Wahlkreise darf sie trotzdem in den Bundestag einziehen. Wahlrechtsreform Die Wahlrechtsreform im Allgemeinen hat das Ziel den Bundestag wieder auf seine originale Sitzplatzanzahl einzuschränken. Weitere Ziele sind außerdem: 1. Verbesserung der Fairness 2. Verkleinerung vom Parlament 3. mehr Repräsentativität Gründe für eine Wahlrechtsreform: Überhang- und Ausgleichsmandate Kosten Effizienz Gerechtigkeit und Repräsentativität Einfache Struktur Möglichkeiten einer Wahlrechtsreform: Wahlkreise reduzieren Abschaffung von Direktmandaten Höchstzahl möglicher Direktmandate Abschaffung Ausgleichsmandate Bundesrat Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Der Aufbau ist wie folgt: 69 Mitglieder Jedes Land mindestens 3 Stimmen bei 2 Millionen Einwohnern 4 Stimmen; 6 Millionen 5 Stimmen; 7 Millionen 6 Stimmen 35 Stimmen werden für die absolute Mehrheit benötigt Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied vom Bundesrat werden. Aufgaben: Einbringen von Gesetzesvorschlägen Abstimmen über Gesetzesvorschläge Einspruchsgesetz Zustimmungsgesetz Vermittlungsausschuss Stimmverteilung: Anzahl ist abhängig von Bevölkerungsanzahl bevölkerungsreiche Bundesländer haben mehr Stimmen, kleinere Bundesländer höhere Gewichtung der Stimmen Vorteile vom Bundesrat: größere Bundesländer können nicht alleine bestimmen alle Bundesländer können sich einbringen vertritt die Bürger der Bundesländer doppelte Überprüfung von Gesetzen Nachteile vom Bundesrat: kleinere Bundesländer haben einen Vorteil Verzögerung von Gesetzgebung keine direkte Wahl vom Bundesrat Bundeskanzler Ernennung: Kandidat wird meist aus der größten Partei der Koalition vorgeschlagen. Der Bundespräsident schlägt dann vor und der Bundestag muss mit absoluter Mehrheit (50%) wählen. Man ist Kanzler für 4 Jahre Aufgaben: Richtlinienkompetenz (gibt Richtlinien der Politik an) Ernennung/Entlassung von Ministern Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall leitet die Bundesregierung leitet internationale Geschäfte vertritt auf internationaler Ebene Absetzung: Vertrauensfrage konstruktives Misstrauensvotum durch den Bundestag Bundespräsident löst auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auf Vorraussetzung: deutscher Staatsbürger & mind. 18 Jahre Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und seinen Ministern Aufgaben: bringen Gesetzesvorschläge ein Erlassen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Kanzlerprinzip: Nur der Bundeskanzler wird wirklich gewählt, denn die Minister werden von ihm bestimmt,somit sind die Minister ihm auch untergeordnet Minister können vom Kanzler entlassen werden Der Bundeskanzler gibt die Richtung der Politik vor und die Minister können ihn nicht überstimmen Kollegialprinzip: NUR die gesamte Regierung kann Gesetzesvorschläge einbringen die Regierung und nicht der Kanzler vermittelt zwischen den Ministern Ressortprinzip: Die Minister leiten ihre Abteilungen selber und unter eigenener Verantwortung Die drei Prinzipien widersprechen sich zum Beispiel da der Kanzler die Richtlinien angibt aber er ohne die Minister keine Gesetze einbringen kann (Kanzlerprinzip vs. Kollegialprinzip) Bundespräsident Das momentane Staatsoberhaupt der BRD ist Frank Walter Steinmeier, welcher im Schloss Bellevue lebt. Wahl: Bundesversammlung (Bundestag & gleiche Anzahl Mitglieder Länderparlament) kommen spätestens 30 Tage vor Amtsende des Präsidenten zusammen und wählen der Präsident vom Bundestag ruft die Bundesversammlung ein um gewählt zu werden braucht man im 1. & 2. Wahlgang Hälfte der Stimmen, sollte dies nicht klappen im 3. nur die meisten Stimmen man wird für 5 Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden Voraussetzungen: Staatsbürger über 40 Jahre Vertreter ist der Präsident des Bundestags Absetzung: Bundestag&Bundesrat können ihn bei Verletzung des Grundgesetzes o.a. beim Bundesverfassungsgericht anklagen Bundesverfassungsgericht kann ihm bei verletzen von Gesetz das Amt für verlustig erklären, es ihm also entziehen Aufgaben Intern: im Einzelfall Begnadigungsrecht unterschreibt Gesetze Ausfertigung&Verkündigung vom Bundesgesetz Empfang ausländischer Botschaften Repräsentant Aufgaben Regierung: ernennt&entlässt Bundesrichter, Kanzler, Minister, Beamte und Offiziere Aufgaben extern: Feststellung des Verteidigungsfalls Vertritt den Bund völkerrechtlich schließt Verträge mit anderen Staaten Gesetze Zur Verabschiedung von Gesetzen wird meist eine absolute Mehrheit benötigt. Gesetz vom parlamentarischen Gesetzgeber durch ein von der Verfassung vorgesehenes Verfahren beschlossen Verordnung werden von der Exekutive ohne die Legislative beschlossen und beruhen auf bereits vorhandenen Gesetzen Verwaltungsvorschrift von Exekutive erlassen um Abläufe in Ämtern und Behörden zu regeln Begnadigungsrecht verurteilte Straftäter freisprechen Einspruchsgesetz Der Bundesrat hat die Möglichkeit bei einem Gesetz Einspruch zu erheben, jedoch kann der Bundestag diesen Einspruch auch wieder zurückweisen und das Gesetz trotzdem gültig machen Zustimmungsgesetz Gesetz kann nur mit der Zustimmung vom Bundesrat möglich sein, ohne tritt es nicht in Kraft zB Änderung die ein Bundesland betreffen Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern 16 Bundestag, 16 Bundesrat Zweck ist die Vermittlung zwischen Bundesrat und Bundestag zB bei Uneinigkeiten Überhangsmandate entstehen wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Wahlkreis hat, als ihr Sitze im Bundestag/Parlament durch die Zweitstimmen zustehen Ausgleichsmandate gibt es um das Verhältnis der Sitze im Parlament wieder an die Zweitstimmen anzupassen

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