Staatskunde PDF

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This document describes the political system of Austria, including its regions, government structure, and fundamental rights. It details the role of the government and its branches, outlining basic knowledge about the political landscape of Austria.

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Staatskunde Staat: o Staatsgebiet umfasst das Gebiet aller 9 Bundesländer o Staatsvolkumfasst alle Staatsbürger o Staatsgewaltumfasst die Durchsetzung der Ordnung  Gesetzgebung durch Nationalrat/Landtag  Vollziehung (Anwendun...

Staatskunde Staat: o Staatsgebiet umfasst das Gebiet aller 9 Bundesländer o Staatsvolkumfasst alle Staatsbürger o Staatsgewaltumfasst die Durchsetzung der Ordnung  Gesetzgebung durch Nationalrat/Landtag  Vollziehung (Anwendung) durch Verwaltungsorgane/Gerichte  Gliedert sich nochmal in Verwaltung & Gerichtsbarkeit Die Verfassung:  Ist die Grundordnung des Staates  Bestimmt wer die Staatsgewalt ausüben soll & wie die Staatsgewalt ausgeübt werden soll Grundrechte:  Recht auf Leben  Recht auf persönliche Freiheit  Recht auf ein gerichtliches Verfahren in Zivil-&Strafsachen  Wahlrecht  Gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern  Unverletzlichkeit des Eigentums  Vereins-&Versammlungsfreiheit Grundprinzipien:  Demokratie o „Herrschaft des Volkes“ o Repräsentative Demokratiewählt das Volk Repräsentanten (Abgeordnete), die für das Volk entscheiden o Direkte Demokratieentscheiden unmittelbar die Bürger zb. Durch Volksabstimmung  Republik o Gibt es gewähltes Staatsoberhaupt für zeitlich befristete Amtsdauer o Österreich: Bundespräsident für Amtszeit von 6 Jahren (kann von Volksabstimmung abgesetzt werden)  Bundesstaat o Liegt vor, wenn ein Staat in Teilstaaten unterteilt ist oder wenn alle Teile eigene Gesetze erlassen & eigene Vollzugsaufgaben wahrnehmen können o Österreich hat 9 Bundesländer & kann für eigene Bundesländer Gesetze durch Landtag machen  Rechtsstaat o Gerichtsbarkeit & Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden o Durchsetzung erfolgt durch Rechtsmittelverfahren & Verfassungs- &Verwaltungsgerichtshof Das Wahlrecht:  Allgemeines Wahlrecht: o Jeder Staatsbürger darf wählen  Gleiches Wahlrecht: o jeder hat nur 1 Stimme & diese zählt gleich viel  Unmittelbares (direktes) Wahlrecht: o Man wählt keine Wahlmänner, sondern direkt Wählenden  Persönliches Wahlrecht: o Muss Stimme persönlich abgeben  Freies Wahlrecht: o Freiheit der Wahlwerbung & Abstimmung  Geheimes Wahlrecht: o In Wahlzelle  Verhältniswahlrecht: o Mandanten werden prozentuell zugeteilt  aktives Wahlrecht: Recht zu wählen, ab 16. Lebensjahr  passives Wahlrecht: Recht, gewählt zu werden, ab 18. Lebensjahr Landesbürgerschaft:  NÖ-Landesbürger ist, wer in einer Gemeinde des Landes NÖ den Wohnsitz hat Bundes-&Landesgesetzgebung:  Bund: o Muss Antrag vorliegen mit Regierungsvorlage, Initiativantrag von mind. 5 Nationalratsabgeordneten, Bundesratsinitiative/Volksbegehren (Antrag von mind. 100.000 Wahlberechtigten) o Antrag wird von Nationalrat beraten o Danach beschlossenGesetzesbeschluss geht zu Bundesrat (dieser darf innerhalb 8 Wochen Einspruch erheben) o Danach muss Bundespräsidentin & Bundeskanzler unterschreiben o Veröffentlicht wird es in Bundesgesetzblatt  Land: o Antrag mit Regierungsvorlage, Initiativantrag von mind. 4 Abgeordneten des Landtags & Initiative von mind. 25.000 Landesbürger/50 Gemeinden o Anschließend im Plenum beraten o Landesbürger können verlangen, dass vor Kundmachung eine Volksabstimmung durchgeführt wird o Landeshauptfrau & Landtagspräsident muss unterschreiben o Wird in Landesgesetzblatt veröffentlicht Europäische Union (EU):  Überstaatliche Organisation mit 27 Mitgliedsstaaten  Beitritt von Österreich 1995  EU-Institutionen: o Europäische Parlament o Rat der Europäischen Union o Europäische Kommission Bundesversammlung:  Abgeordnete des Nationalrates & des Bundesrates  Zuständig für alle den Bundespräsidenten betreffenden Angelegenheiten Bundesregierung:  Besteht aus Bundeskanzler, Vizekanzler, übrigen Bundesminister Landeshauptfrau:  Vom Landtag gewählt  Vorsitzende der Landesregierung  Vertretung des Bundeslandes nach außen  Vorstand des Amtes der NÖ Landesregierung  Ist auch eine Behörde im verwaltungsaufbau-Trägerin der mittelbaren Bundesverwaltung Landesregierung:  Landeshauptfrau  2 Landeshauptfrau-Stellvertreter  6 Landesräte  Landesregierung wird vom Landtag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt Landtag:  Wahl durch alle wahlberechtigten Bürgerinnen alle 5 Jahre  56 Abgeordnete  Aufgaben: o Gesetzgebung des Landes o Kontrolle der Landesverwaltung o Mitwirkung der Vollziehung (Genehmigung des Budgets) Amt der Landesregierung:  Ist das Hilfsorgan für die Landesregierung in der Landesverwaltung  Gliedert sich in 11 Gruppen & 51 Abteilungen Aufbau der Landesverwaltung:  Landesregierung ist oberste Verwaltungsorgan der Landesverwaltung  Bezirksverwaltungsbehörden sind untersten Organe der Landesverwaltung  An Spitze steht Bezirkshauptfrau  Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde, die für Bereich selbst sorgtBürgermeister übernimmt Aufgaben der Bezirkshauptfrau Aufbau der mittelbaren Bundesverwaltung:  Wenn der Bund seine Verwaltungsaufgaben nicht durch eigene Organe (Behörden) besorgt, sondern durch Landesorgane vornehmen lässtbedeutet, dass Landesbedienstete nicht nur Aufgaben des Landes, sondern auch des Bundes erfüllen  Verwaltungsorgane, die in der mittelbaren Bundesverwaltung sindsind Bundesregierung, Landeshauptfrau, Bezirksverwaltungsbehörden Kontrolle der Verwaltung:  Finanzielle Kontrolle des Bundes-&Landesverwaltung erfolgt durch den Rechnungshof des Bundesfinanzielle Kontrolle nach Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit  Bei Volksanwaltschaft kann sich jeder wegen behaupteter Missstände in Verwaltung des Bundes beschweren, wenn er davon betroffen ist Gerichtsbarkeit:  3 Höchstgerichte sind ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-&Verfassungsgerichtshof Staatsfeindliche Bewegungen:  Anhänger staatsfeindlicher Bewegungen erkennen Staat Österreich nicht an, lehnen behördliche Maßnahmen ab, versuchen Vollzug von Maßnahmen zu verhindern  Man soll Vorgesetzen informieren, wenn man von staatsfeindlichen Handlungen betroffen ist Geschichte:  Ende des 10.Jhd. war Ursprung Niederösterreichs  NÖ wurde vom Herzogtum Bayern getrennt & bildete mit Wien das Herzogtum Ö unter der Enns mit der Herrschaft der Habsburger  Nach 1. Weltkrieg zerfiel österreichisch-ungarische Monarchie  NÖ bildete mit Wien ein Bundesland in der Republik Österreich  NÖ & Wien wurden getrennt und zwei neue Bundesländer wurden geschaffenNÖ verlor Hauptstadt  Österreich wurde an das Deutsche Reich angeschlossen  NÖ erhielt Bezeichnung „Niederdonau“  NÖ war von 1945 bis 1955 unter sowjetischer Besatzung  1955 Gesetz der österreichischen Neutralitätspäter 26. Oktober Nationalfeiertag  Nach Volksbefragung 1986 wurde St. Pölten zur Hauptstadt  1997 erfolgte Übersiedlung des NÖ Landtages & der Landesverwaltung nach St. Pölten Landespatron & Wappen:  Landespatron: Leopold 3.  Landesfeiertag: 15. Nov  Wappen mit 5 goldenen Adlern auf blauem Schild & goldener Mauerkrone mit drei Zinnen LGA Mission:  Beschreibt Unternehmenszweck, also Grund, warum ein Unternehmen existiert & warum das Unternehmen erfolgreich ist  Gemeinsam stehen wir hinter jeden Niederösterreicher-von jung bis altwerden verfügbaren Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt Vision:  Blickt in Zukunftbeschreibt, welches langfristiges Ziel das Unternehmen hat  2018 Landeshauptfrau Mikl-Leitner wollte gemeinsames Dach schaffen Organisation:  21.500 MitarbeiterJährlich über 3 mio. Patienten  Förder-&Pflegezentren 5.350 Mitarbeiter  Jährlich 10.500 Bewohner  Wirtschaftlich geführtes, nicht profitorientiertes Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung Perspektiven/Ziele:  Patienten-&Bewohnerperspektive: o Sicherstellung hoher medizinischer, pflegerischer & Betreuungs-Qualität als Leit- &Steuerungskriterium o Vorhaltung von bedarfsgerechten intramuralen Versorgungs-,Wohn- &Gebäudestrukturen o Sicherstellung hoher Patienten-&Bewohnersicherheit o Erreichung hoher Patienten-&Bewohnerzufriedenheit  Personalperspektive o Erreichung hoher Mitarbeiterzufriedenheit o Sicherstellung ausreichender Personalkapazitäten durch Ressourcengewinnung- &Erhaltung o Einhaltung von Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen  Finanzperspektive o Kontrollierte Entwicklung der Finanzbelastung  Prozessperspektive o Erarbeitung klinischer Standards & Prozesse sowie Harmonisierung der zugehörigen Informationssysteme o Sicherstellung des Gesamtprozesses o Verbesserung der Ressourcensteuerung & Erhöhung der Ressourcenflexibilität Stärken der LGA:  Teamgeist, Kollegialität, Professionalität, Handschlagqualität, Ehrlichkeit, Respekt, Humor, Freude, Information, Veränderungsbereitschaft, Kommunikation, Menschenwürde Personzentrierung:  Mithilfe der Uni Wien (Institut für Pflegewissenschaft) wurde Konzept für alle Pflege- &Betreuungszentren gemacht  Modell basiert auf „personzentrierten“ Ansatz („Der Mensch im Mittelpunkt“) & hat individuell angepasste Betreuung, Therapie, qualitative Pflege People-Modell:  „Modell Personzentrierter Praxis-Langzeitpflege“  Voraussetzungen: o Eigenschaften & Fähigkeiten der Mitarbeiter o Entwickelte zwischenmenschliche Fähigkeiten o Fachlich kompetent o Sich der Aufgabe verpflichtet fühlen o Sich selbst kennen o Klarheit über Werte & Überzeugungen  Praxisumfeld: o Power Sharing o Effektive Arbeitsbeziehungen o Gemeinsame Entscheidungsprozesse o Innovationspotential & Risikobereitschaft o Angemessener Skill Mix  Personenzentrierte Prozesse: o Ganzheitliches Arbeiten o Gemeinsam Entscheidungen treffen o Professionell sorgend präsent sein o Mit Werten & Überzeugungen der Person arbeiten  Grundprinzipien: o Bedeutsame Beziehungen individuell gestalten & leben können o Identität & Selbstwertgefühl erhalten & entfalten o Frei sein in Entscheidungen o Vertraut-häusliche & bewohnergerechte Umgebung vorfinden Führungsgrundsätze:  Offener, toleranter Umgang  Information & Kommunikation wichtig um klare Ziele zu setzen  Motivation durch Lob & Anerkennung, positives Klima, kreatives Denken  Kritik annehmen Kommunikation in der LGA: Konstruktives Feedback:  App „LGA update“  Positive  Magazin „Wir“ Rückmeldungen/Veränderungsbedarf  Infoschoner ansprechen  Mitarbeiterbefragung  Wertschätzend gegenüber Person bleiben o Möglichkeit, sich aktiv & anonym an  In Ich-Botschaften sprechen um klar Unternehmensentwicklung zu beteiligen zu machen, dass das ihre persönliche  Mitarbeitergespräch Meinung istkeine persönlichen o Führungskräfte & Mitarbeiter haben Chance, Angriffe Interessen & Erwartungen auszutauschen  Auf konkrete Beispiele beziehen o Gelegenheit für offenes, beiderseitiges  Kritik eher als Wunsch formulierenauf Lösungsebene & Feedback & Lob nicht Problemebene kommunizieren  Patienten-&Bewohnerbefragung o KlinikenStationäre Patientenbefragung (Schwerpunktbefragungen) o Pflege-&BetreuungszentrenBewohnerbefragung

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