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This document contains information about the functions of political parties, the concept of the rule of law (Rechtsstaatsprinzip), the social state principle (Sozialstaatsprinzip), and the principles of democracy. The text focuses on the core components of a democratic government and its relationship with citizens and society in Germany.
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## Was sind die Funktionen der Parteien? ### Funktionen der Parteien: - **Personalrekrutierung**: Parteien wählen bestimmte Personen aus und besetzen mit ihnen politische Ämter. - **Interessenbündelungsfunktion**: Parteien sammeln unterschiedliche gesellschaftliche Interessen / Meinungen und integ...
## Was sind die Funktionen der Parteien? ### Funktionen der Parteien: - **Personalrekrutierung**: Parteien wählen bestimmte Personen aus und besetzen mit ihnen politische Ämter. - **Interessenbündelungsfunktion**: Parteien sammeln unterschiedliche gesellschaftliche Interessen / Meinungen und integrieren diese in ihr politisches Programm. - **Interessenartikulationsfunktion**: Parteien formulieren die Erwartungen und Forderungen der gesellschaftlichen Gruppen an das politische System. - **Partizipationsfunktion**: Die Parteien versuchen die Bürger dazu zu motivieren zu einem parteibezogenen politischen Engagement. Parteien stellen so eine Verbindung zwischen den Bürgern und dem politischen System her. - **Integrationsfunktion**: Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger. - Verschiedene Gruppen in das politische System einbinden und eine Verbindung zwischen diesen Gruppen herstellen. ## Was ist das Rechtsstaatsprinzip? ### Rechtsstaatsprinzip: - Das Rechtsstaatsprinzip garantiert, dass der Staat nach Recht und Gesetz handelt. Es ist ebenfalls in Artikel 20 Absatz 3 GG verankert und durch folgende Grundsätze gekennzeichnet: - **Bindung der staatlichen Gewalt an das Gesetz**: Regierung und Verwaltung dürfen nur auf Grundlage von Gesetzen handeln. - **Rechtsgleichheit**: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. - **Rechtsschutz**: Bürger können staatliche Entscheidungen durch unabhängige Gerichte überprüfen lassen. - **Gewaltenteilung**: Sie dient auch der Sicherstellung, dass die verschiedenen Staatsorgane sich gegenseitig kontrollieren. - **Verhältnismäßigkeitsprinzip**: Staatliche Eingriffe in die Rechte der Bürger müssen angemessen und erforderlich sein. ## Was ist das Sozialstaatsprinzip? ### Sozialstaatsprinzip: - Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu sorgen. Es ist in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 GG verankert und bedeutet: - **Soziale Sicherheit**: Der Staat sorgt für Absicherungen wie Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. - **Soziale Gerechtigkeit**: Der Staat versucht, soziale Ungleichheiten auszugleichen, z. B. durch progressive Steuersysteme oder soziale Transferleistungen. - **Existenzsicherung**: Es gibt Mindeststandards, wie das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. - **Chancengleichheit**: Der Staat fördert gleiche Bildungschancen und setzt sich für den Abbau sozialer Benachteiligungen ein. ## Was ist das Demokratieprinzip? ### Demokratieprinzip: - Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Es ist im Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Es kennzeichnet Deutschland als demokratischen Staat und hat folgende Merkmale: - **Volkssouveränität**: Die Macht im Staat liegt beim Volk. Diese wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. - **Repräsentative Demokratie**: Bürger wählen ihre Vertreter (z. B. Bundestagsabgeordnete) und diese stellvertretend für das Volk Entscheidungen treffen. - **Gewaltenteilung**: Die Macht im Staat wird auf die Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte) verteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern. - **Rechtsbindung**: Entscheidungen von Regierung und Parlament sind an die Verfassung und geltendes Recht gebunden. ## Erkläre die Merkmale einer Demokratie: ### Merkmale einer Demokratie: - **Kontrolle durch freie Medien**: - Überwachen politischer Macht. - Tragen zur freien Meinungsbildung bei. - Machen politische Herrschaft transparent. - **Individuelle Gleichheit vor dem Recht und Gesetz**: - Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. - Es gibt rechtliche Gleichheit, die insbesondere Minderheiten schützt. - **Freiheit zum politischen Engagement**: - Bürger haben die Freiheit, sich in politischen Parteien, Verbänden, Interessengruppen und Initiativen zu engagieren. - **Garantie von Grund und Menschenrechte**: - Vielfältige gesellschaftliche Vereinigungen. - Demokratien ermöglichen und schützen eine Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen und Vereinigungen. - Dürfen Interessen vertreten und Einfluss auf die Politik ausüben. - **Individuelle Freiheit und Verantwortung**: - In einer Demokratie haben Bürger die Freiheit, individuelle Entscheidungen zu treffen und tragen Verantwortung für ihr Handeln. - **Verfassung**: - Menschenrechte. - Gewaltenteilung: Macht der Politiker wird beschränkt. - Politische Zuständigkeiten und Organisation wird in der Verfassung garantiert. - **Pluralismus**: - Es werden verschiedene Meinungen zugelassen, die durch verschiedene Parteien vertreten werden. - **Volkssouveränität**: - Das Volkl ist die höchste Souveränität und Legitimation politischen Handelns. - Die politische Macht geht vom Willen der Bevölkerung aus. - **Vertreterdemokratie**: - Das Volk übt in der Regel politische Macht nicht direkt aus, sondern durch gewählte Vertreter und Institutionen. - **Demokratie** - **Zusammenfassend**: - **Individuelle Freiheit**: Menschenwürdige Existenzsicherung. - **Politische Partizipation**: Mitbestimmung, Mitgestaltung. - **Rechtstaatlichkeit**: Freie Gerichte, freie Medien. - **Schutz von Minderheiten**.