Politisches System Deutschlands PDF

Summary

This document provides an overview of the German political system. It details the structure, including the federal system, separation of powers, and the electoral process. It covers key aspects of German governance, such as the role of parliament and the executive.

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4. Politisches System Deutschlands (Staatsaufbau, Föderalismus, Gewaltenteilung, Wahlsystem) Allgemeines - föderaler Bundestaat o das Wort föderal kommt von lateinisch („foedus“) = Bündnis, Vertrag - demokratischer Rechtsstaat mit Mehr-Parteien-Syste...

4. Politisches System Deutschlands (Staatsaufbau, Föderalismus, Gewaltenteilung, Wahlsystem) Allgemeines - föderaler Bundestaat o das Wort föderal kommt von lateinisch („foedus“) = Bündnis, Vertrag - demokratischer Rechtsstaat mit Mehr-Parteien-System - starker Sozialstaat - der Begriff Bundesstaat bezeichnet den Zusammenschluss mehrere Staaten zu einem Gesamtstaat - der Bundesstaat verfügt über o eine gemeinsame Regierung = Bundesregierung o eine gemeinsame Verfassung = Grundgesetz o ein gemeinsames Parlament = Bundestag - dieses politische- und Verwaltungssystem nennt man Föderalismus - das Bundesstaat besteht: o aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes = Bundesebene o aus den 16 Bundesländer = Landesebene - Bundesländer regieren weitgehend selbstständig o gelten als kleine Staaten mit eingeschränkter Staatsgewalt o sind eigenständig und haben neben den Bundesverfassungsorganen: ▪ ihre eigene Regierung = Landesregierung -Spitze: Ministerpräsident ▪ ihr eigenes Parlament = Landtag ▪ ihre eigene Verfassung - parlamentarische Demokratie - die Tätigkeit des Staates beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung o Grundlage und Garantie für den demokratischen Rechtsstaat o keine Institution allein zu viel Macht haben soll (Checks and Balances) o gegenseitige Kontrolle o die 3 Machtzweigen voneinander getrennt ▪ Legislative = gesetzgebende Gewalt ▪ Exekutive = ausführende Gewalt ▪ Judikative = rechtssprechende Gewalt - Wahlen = frei, allgemein, direkt und geheim o nur volljährige Staatsbürger können wählen o Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr Verfassungsorganen Parlament mit zwei Kammer – Legislative Bundestag – größte Kammer - hier werden Gesetze beraten und verabschiedet, die für alle Staatsbürger gelten - wird alle 4 Jahren direkt vom Volk gewählt - Sitz in Berlin – Reichstag - Parteien zB: SPD, Die Grünen o Koalition: mehrere Parteien bilden die Regierung o wird geschlossen, wenn eine Partei allein keine Mehrheit im Parlament hat o Regierungskoalition = Parteienbündnis schließen Bundesrat – kleinere Kammer - Gesetze, die in Bundestag beschlossen werden, kommen anschließend zur Beratung/Zustimmung in den Bundesrat - Vertretung der 16 Bundesländer, also Vertreter der Landesregierungen - Sitz in Berlin Bundespräsident – Exekutive - Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland - allerdings hat repräsentative Funktionen – vertritt das Land nach außen - auf die tatsächliche Tagespolitik kaum Einfluss hat - zuständig für Ernennungen, Vereinigungen und Unterzeichnungen von Gesetzen - gewählt aller 5 Jahre von der Bundesversammlung - Sitz in Berlin - Frank-Walter Steinmeier Bundesregierung – Exekutive - sie ist mit der Leitung des Staates beauftragt - sorgt dafür, dass die vom Parlament verabschiedeten Gesetze in die Praxis umgesetzt, im Alltagsleben vollzogen werden - besteht aus dem Bundeskanzler (Regierungschef) sowie aus 14 Bundesministern o auf die Person des Bundeskanzlers macht die stärkste Partei einen Vorschlag o Aufgaben: regiert, bestimmt die Gesellschaft, die Wirtschaft sowie die Außenpolitik umfassenden Richtlinien o jetzt Olaf Scholz vom SPD seit 2021 - Sitz in Berlin Bundesverfassungsgericht – Judikative - Sitz in Karlsruhe - wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und keine Gesetze wieder aufheben, wenn sie nicht der Verfassung entsprechen - dient zum Schutz der im Grundgesetz garantierten Rechte sowie zum Schutz der Gewaltenteilung der Macht - die Richter werden zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag gewählt Nichtständige Verfassungsorgan = Bundesversammlung - wählt für alle 5 Jahre den Bundespräsidenten - besteht aus den Mitgliedern des Bundestages sowie mit einer gleichen Anzahl von Mitgliedern aus den Landtagen - Sitz in Berlin - im Reichstagsgebäude

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