Summary

This document provides a comprehensive overview of German private law, covering topics such as property law (Sachenrecht), contract law (Schuldrecht), and consumer protection law (Konsumentenschutzrecht). It details various aspects of each area including types of property, contracts, and legal safeguards provided to consumers.

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5 Privatrecht 5.1 Sachenrecht 5.1.1 Funktionen 1. dingliches Recht a. Zuordnung Sachen zu Personen 2. Absolutes Recht a. gegen jeden durchsetzbar 3. Typenzwang a. Anzahl und Art auf Typen beschränkt 5.1.2 Typen Eigentum Besitz Dienstbarkeit Reallast Pfandrecht Wohnungseigentum Baurecht 5.1.3 Einteil...

5 Privatrecht 5.1 Sachenrecht 5.1.1 Funktionen 1. dingliches Recht a. Zuordnung Sachen zu Personen 2. Absolutes Recht a. gegen jeden durchsetzbar 3. Typenzwang a. Anzahl und Art auf Typen beschränkt 5.1.2 Typen Eigentum Besitz Dienstbarkeit Reallast Pfandrecht Wohnungseigentum Baurecht 5.1.3 Einteilung Sachen körperlich o sinnlich wahrnehmbar, z.B.: Auto unkörperlich o Geldforderung beweglich o transportabel, z.B.: Laptop unbeweglich o Grundstücke teilbar o Wolleballen unteilbar o nicht oder ohne erhebliche Wertminderung teilbar o z.B.: Gemälde verbrauchbar o Verbrauch im Vordergrund, z.B.: Benzin unverbrauchbar o durch Gebrauch nicht weniger o z.B.: Tisch vertretbar o gleichwertig ersetzbar o z.B.: Geschirr unvertretbar o nicht ersetzbar o z.B.: Maßanzug 5.1.4 Innehabung – Besitz – Eigentum 1. Inhaber a. hat Sache ohne Besitzwillen b. z.B.: Gaderobiere 2. Besitzer a. hat Sache mit Besitzwillen b. z.B.: Mieter 3. Eigentümer a. absolutes Recht b. z.B.: eigener PC 5.1.5 Grundbuch 5.1.5.1 öffentliches Recht geführt durch Bezirksgerichte Hauptbuch + Urkundensammlung weitere Hilfseinrichtungen Eintragungsarten 1. Einverleibung a. Eintragung + Löschung 2. Vormerkung a. zur Rangwahrung b. wenn Einverleibung noch nicht möglich 3. Anmerkung a. von rechtserheblichen Umständen 5.1.5.2 Grundbuchprinzipien 1. Publizitätsgrundsatz a. öffentlich einsehbar 2. Eintragungsprinzip a. für Erwerb Liegenschaften, Eintrag notwendig 3. Vertrauensprinzip a. auf Richtigkeit 4. Prioritätsprinzip a. zeitlich frühere Eintragung, auch rechtlich stärkere 5. Antragsprinzip a. von Amtswegen z.B. nur bei Konkurs 6. Spezialitätsprinzip 7. Legalitätsprinzip a. Prüfung formale Voraussetzungen 5.1.6 Pfandrecht 5.1.6.1 Arten 1. Faustpfand a. beweglich, körperliche Sachen b. in Verwahrung des Gläubigers 2. Forderungspfand a. unkörperliche Sachen 3. Hypotheke (Grundpfand) a. unbewegliche Sachen b. im Grundbuch einzutragen 5.1.6.2 Erwerbsarten 1. Rechtsgeschäft a. z.B.: Darlehen für Auto 2. Gesetz a. z.B.: Miete nicht bezahlt, Vermieter hat Pfandrecht 3. Richterspruch a. Gerichtsvollzieher 5.1.6.3 Erlöschung Tilgung Forderung Untergang Pfandsache Zeitablauf befristetes Pfandrecht Verjährung 5.1.6.4 Pfandverwertung Pfandreife o Forderung ganz oder teilfällig öffentliche Versteigerung Androhung Verkauf Versteigerung nicht vor Ablauf 1 Monat nach Androhung 5.1.7 Dienstbarkeiten (Servitut) 5.1.7.1 Arten 1. Grunddienstbarkeit a. Berechtigung Eigentümer 2. persönliche Dienstbarkeit a. Berechtigung bestimmter Personen b. Fruchtgenuss i. persönliche Versorgung auf Lebenszeit ii. natürliche Früchte (Obst, Holz,...) iii. zivile Früchte (Zinsen, Mietzinsen, …) iv. auch juristische Personen c. Recht des Gebrauchs i. nur zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse ii. z.B.: Garagennutzung 5.1.7.2 nicht übertragbar, Erloschen bei Tod auch durch Ersitzung erlangbar Dienstbarkeitsklage möglich Erlöschen Untergang dienender Sache Verzicht Enteignung Verjährung bei z.B. Nichtnutzung (30 Jahre) Widersetzung Eigentümer (3 Jahre) 5.2 Schuldrecht relatives Recht o nur gegenüber Vertragspartner durchsetzbar 5.2.1 Partner 1. Schuldner a. Pflicht zur Leistung gegenüber Gläubiger → Schuld 2. Gläubiger a. Recht auf Leistung des Schuldners → Forderung Es besteht ein Schuldverhältnis 5.2.2 Grundlagen Vertragsrecht 1. einseitige Rechtsgeschäfte a. Willenserklärung 1 Person b. z.B.: Kündigung 2. zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte a. übereinstimmende Willenserklärung b. z.B.: Vertrag 5.2.3 Voraussetzungen für Gültigkeit des Vertrages 1. Geschäftsfähigkeit a. rechtlich eigenständig handeln 2. Übereinstimmende Willenserklärung 3. Möglichkeit und Erlaubtheit 4. Grundsatz der Formfreiheit Vertragsfreiheit o mit wem und worüber man will Abschlussfreiheit o Recht zu entscheiden, ob man Vertrag abschließen will oder nicht Kontrahierungszwang o Gewisse Unternehmen (z.B. Energieversorger) haben Pflicht mit jedermann zu üblichen Bedingungen Vertrag einzugehen 5.2.4 Vertragsformen 1. ausdrücklich a. schriftlich b. mündlich c. Gebärden oder Gesten 2. Schlüssig 3. Stillschweigen 5.2.5 Nebenbestimmungen Vertrag 1. Bedingungen a. Recht von Ereignis abhängig 2. Befristung a. Beginn/Ende Recht 3. Auflage a. Verpflichtung zu Verhalten 5.2.6 Vertragserfüllung durch Tun oder Unterlassen 1. Erfüllungsort 2. Erfüllungszeit a. wenn nichts vereinbart → jederzeit Erfüllung verlangbar 3. Erfüllungsweise a. wenn nichts vereinbart → Zug um Zug 5.2.7 Vertragsabsicherung 1. Vertragsstrafe = Pönale = Konventionalstrafe a. pauschaler Schadenersatz bei Nichterfüllung, Verzug oder Schlechterfüllung 2. Eigentumsvorbehalt 3. Pfandrecht 4. Bürgschaft durch Dritte 5. Garantie 5.2.8 Leistungsstörungen 1. 2. 3. 4. Mangelhafte Erfüllung mit Rechtsfolge Gewährleistung Verkürzung über Halte des wahren Wertes Unmöglichkeit der Leistung Verzug 5.2.8.1 Gewährleistung zum Zeitpunkt der Übergabe dürfen keine Mängel vorhanden sein Verkäufer haftet 5.2.8.1.1 Arten Mangel 1. Sachmangel a. Sache hat körperlichen Mangel 2. Rechtsmangel a. kann Käufer nicht rechtliche Position verschaffen b. z.B.: Dieb 5.2.8.1.2 Verbesserung oder Austausch Preisminderung oder Vertragsauflösung 5.2.8.1.3 5.2.8.2 5.2.8.3 5.2.8.4 5.2.8.5 Aktualisierungspflicht bei digitalen Dienstleistungen (außer ausdrücklich ausgeschlossen) Bereitstellungspflicht bei fortlaufenden digitalen Leistungen 5.2.8.1.5 Gewährleistungsfristen neue bewegliche Sachen: 2 Jahre gebrauchte bewegliche Sachen: 2 Jahre, Verkürzung auf 1 Jahr möglich unbewegliche Sachen: 3 Jahre arglistig verschwiegene Mängel: 30 Jahre Verbrauchergeschäfte: keine Verlängerung oder -kürzung möglich 5.2.8.1.4 Rechte Verkäufer Beweislast B2C: erste 12 Monate Verkäufer B2B/C2C: erste 6 Monate Verkäufer danach Umkehr Garantie freiwillige vertragliche Vereinbarung Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes Gegenleistung weniger Wert als Hälfte seiner eigenen Leistung o Vertragsaufhebung möglich o außer bei Liebhaberei und vollem Bewusstsein Spätere Unmöglichkeit der Leistung Sache untergegangen durch Zufall oder höhere Gewalt o niemand haftet Verzug 1. Fixgeschäft a. genauer Termin oder bestimmter Zweck b. Eintritt Rechtsfolgen sofort nach Terminüberschreitung c. Vertrag automatisch aufgelöst 2. Gewöhnliches Termingeschäft a. ungefährer Zeitpunkt oder Zeitraum b. Mahnung mit Nachfrist + Drohung bei Nichteinhaltung i. wird dadurch zu Fixgeschäft 5.3 Konsumentenschutzrecht gilt bei Verbrauchsgeschäften 5.3.1 Rücktrittsrecht 5.3.1.1 grundsätzlich Verbraucher an Vertrag gebunden, aber Kulanz möglich gesetzliches Rücktrittsrecht 1. Außergeschäftsraumverträgen a. z.B.: in Wohnung b. durch Ansprechen in Geschäftsraum gelockt 2. Fernabsatz a. 14 Tage Rücktrittsrecht b. 12 Monate ohne Rücktrittsbelehrung i. bei verspäteter Rücktrittsbelehrung: ab Tag der Belehrung 14 Tage

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