Summary

These are lecture notes for the module "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I" at Hochschule Fulda for the winter semester 2024/2025. The notes cover topics such as the concept of economic activity, economic units, types of businesses, and the business life cycle. The author is Prof. Dr. Markus Göltenboth.

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Hochschule Fulda Fachbereich Angewandte Informatik PP-Folien zum Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Markus Göltenboth WS 2024/2025 Prof. Göltenboth, ABWL I 1 Herzlich willkommen zu...

Hochschule Fulda Fachbereich Angewandte Informatik PP-Folien zum Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Prof. Dr. Markus Göltenboth WS 2024/2025 Prof. Göltenboth, ABWL I 1 Herzlich willkommen zu BWL I! Prof. Göltenboth, ABWL I 2 Vorstellung – Prof. Dr. Markus Göltenboth Lebenslauf:  1988-1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre (Berlin/Tübingen)  1994-1997 Promotion am Lehrstuhl für Planung und Organisation der Univ. Tübingen  1994-1996 Dozent Berufsakademie Stuttgart  1997-1998 Sachbearbeiter Energie-Versorgung Schwaben AG, Stuttgart  1998-2001 Vorstandsassistent/Projektleiter EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Holding), Karlsruhe Schwerpunkte: Strategische Projekte, Unternehmensbeteiligungen (M&A), Start-up-Finanzierung (Venture Capital)  Seit 2001 Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der HS Fulda, Studiengangsleiter WIN. Aktuelle Fächer: BWL 1, Management und Marketing, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, Personalmanagement, Unternehmensplanspiel  Sprechstunde im aktuellen Semester: Do von 10-11:00 Uhr, Raum 46.138, mit Voranmeldung  Big Blue Button: https://webconf.hs-fulda.de/b/mar-i85-h93-esl Prof. Göltenboth, ABWL I 3 „Spielregeln“ für meine Präsenzlehre Verhaltensbezogen Lernbezogen Ich hätte es gerne einigermaßen ruhig Fragen u. Mitarbeit sehr erwünscht Nicht vergessen – nach der Pausen (auf Anfrage), wenn ich zu Lehrveranstaltung die elektronischen schnell werde Geräte wieder einschalten! Trinken ja, Essen nein - Schmutz Wöchentliches Mitlernen (möglichst in Gruppen) Pünktlicher Beginn und pünktliches Dringend empfohlen: Eigenes Skript Ende erstellen, schreiben mit Stift! Herumlaufen bitte vermeiden Klausur fragt ab, was wir behandelt haben Prof. Göltenboth, ABWL I 4 Literaturliste Balderjahn, I. und G. Specht: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. überarb. Aufl., Stuttgart 2020. Bea, F.X., Dichtl, E. und M. Schweitzer (Hrsg.): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band 1-3, Stuttgart. Heinen, E. (Hrsg.): Industriebetriebslehre, München. Olfert, K. und H.-J. Rahn: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Ludwigshafen/Rhein. Schmalen, H. u. H. Prechtl: Grundlagen und Probleme der BWL, 16. Aufl. Stuttgart 2019. Prof. Göltenboth, ABWL I 5 Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, München; Sowie das dazugehörige Übungsbuch, München. Thommen, J.-P. und A.-K. Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 6. Aufl., Wiesbaden 2009. Dazu: Lexika, Gesetze (HGB!), Medien Prof. Göltenboth, ABWL I 6 Grundla- gen Planung Betrieblicher Kostenrechnung Lebenszyklus Einführung Mengen BWL und Werte Funktions- bereiche Rechtsformen und Ziele im Mitbestimmung Unterneh- men Prof. Göltenboth, ABWL I 7 Gliederung 1 Grundlagen 3 Mengen und Werte 1.1 Erkenntnisobjekt 3.1 Jahresabschluss 1.2 Wirtschaftliches Handeln 3.2 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen 1.3 Wirtschaftseinheiten 1.4 Betriebstypologie 4. Rechtsformen und Mitbestimmung 1.5 Gliederung der BWL 5 Ziele im Unternehmen 2 Betrieblicher Lebenszykluss 5.1 Grundlagen 2.1 Gründung 5.2 Empirische Thesen 2.2 Wachstum 5.3 Ein Entstehungsmodell 2.3 Stagnation 5.4 Zielkonflikte 2.4 Schrumpfung Prof. Göltenboth, ABWL I 8 1. Grundlagen 1.1 Erkenntnisobjekt Fach lautet „Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL)“ A llgemeine B etriebs- W irtschafts- L ehre Warum ABWL im Studium der angewandten Informatik? Prof. Göltenboth, ABWL I 9 1.2 Wirtschaftliches Handeln „Wirtschaften ist disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirekt zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse geeignet sind.“ -> BWL ist eine Rationalitätslehre -> Formen in Übung Begriffe:  Knappe Güter und freie Güter  Bedürfnis und Bedarf Prof. Göltenboth, ABWL I 10 Wir unterscheiden weiterhin  Input- und Outputgüter  Real- und Nominalgüter  Wirtschaftsgüter (nächste Folie) Prof. Göltenboth, ABWL I 11 Wirtschaftsgüter Materielle Immaterielle Güter Güter Produktions- Konsum- Rechte (z.B. Dienstleistungen güter güter Patente) Gebrauchs- Verbrauchs- güter güter s. Thommen/Achleitner, S. 39 Prof. Göltenboth, ABWL I 12 Bei Güterknappheit erscheint es als vernünftig, stets so zu handeln, dass: (a) der nötige Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering gehalten wird ⇒ Minimumprinzip => Aufwands-/ Kostenminimierung; (b) mit einem gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern ein möglichst hoher Ertrag (= Nutzen) erzielt wird: => Maximumprinzip => Ertrags-/ Leistungsmaximierung Prof. Göltenboth, ABWL I 13 (c) In Literatur umstritten: ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag realisiert wird: => generelles Extremumprinzip => Ertrags-/ Aufwandsoptimierung und Leistungs-/ Kostenoptimierung Alle drei Forderungen sind Ausdruck des ökonomischen Prinzips, wobei (c) die allgemeine Version ist und die beiden Spezialfälle (a) und (b) einschließt. Prof. Göltenboth, ABWL I 14 Messbar sind diese Prinzipien z.B. in Kennziffern wie:  Wirtschaftlichkeit (Effizienz) = Ertrag / Aufwand, besser: Gewinn  Produktivität = Output (ME) / Input (ME)  Rentabilität (ROI) = (Gewinn / Kapital) X 100 Nebenbei: „Effektivität“ (Wirksamkeit) misst, ob wir durch Handlungen unsere geplanten Ziele erreichen können (vgl. Balderjahn/Specht, S. 10f.) Prof. Göltenboth, ABWL I 15 1.3 Wirtschafts- einheiten Betriebe Haushalte (Fremdbedarfs- privat/staatlich deckung)* Öffentliche Betriebe Unternehmungen und Verwaltungen * Betriebe sind auch „Orte der Leistungserstellung“ s. Schierenbeck Prof. Göltenboth, ABWL I 16 Zu 1.3 Wirtschaftseinheiten Nach Erich Gutenberg gilt: Für Betriebe: Kombination von Produktionsfaktoren / Prinzip der Wirtschaftlichkeit / Prinzip des finanziellen Gleichgewichts Für Unternehmen: Autonomieprinzip / Erwerbswirtschaftliches Prinzip / Privateigentum Für öffentliche Betriebe: Organprinzip / Prinzip der zentralen Planerfüllung / Gemeineigentum Prof. Göltenboth, ABWL I 17 1.4 Betriebstypologien Gliederung nach Art: Beispiel Anwendung Wirtschaftszweig / Branchen Organisat. Interessenvertretung Sachleistung Industrie (Chemie, Metall etc.) Unternehmensverbände: Hauptleistung - Arbeitgeberverbände Dienstleistung Banken, Versicherungen, Handel, - Wirtschaftsverbände Transport etc. - Kammern Arbeitnehmer: Gewerkschaften Größe (Umsatz, Groß-, Mittel- u. Publizität-, Mitbestimmungs-, Mitarbeiter, Kapital) Kleinbetriebe Bilanzrichtliniengesetz Rechtsform - öffentliches und privates Siehe Kapitel 3: Rechtsformen Besteuerung Recht Zielsetzungen Erwerbswirtschaftlichkeit Gewinnmaximierung Publikum-AGs Einkommensprinzip Zeitungskiosk Kostendeckung Angemessene Verzinsung Wasserversorgung Reines Kostendeckungsprinzip Krankenhaus Zuschuss Subventionsprinzip Städt. Kindergarten, Landwirtschaft, Zoo (Bedarfsdeckung) Prof. Göltenboth, ABWL I 18 Zu 1.4 Betriebstypologien Unternehmensverbände  Arbeitgeberverbände  Wirtschaftsverbände  Kammern Arbeitnehmer: Gewerkschaften Einheitsgewerkschaftsprinzip (gegen Richtungsgewerkschaften) und Industriegewerkschaftsprinzip (gegen Berufsgruppenprinzip) Probleme der Gewerkschaften (in Übung) Prof. Göltenboth, ABWL I 19 Prof. Göltenboth, ABWL I 20 Prof. Göltenboth, ABWL I 21 1.5 Gliederung der BWL Beschaffung, Produktion, Nach Funktion Absatz, ABWL Finanzierung, Personal etc. BWL Spez. BWL Industrie, Handel, Banken, Nach Objekt Versicherungen etc. Prof. Göltenboth, ABWL I 22 2 Betrieblicher Lebenszyklus  Gründung  Wachstum  Stagnation  Schrumpfung 2.1 Gründung „Gründung einer Firma erfolgt durch einen Kaufmann“ Prof. Göltenboth, ABWL I 23 Zentrale Begriffe der Gründungsphase:  Gründer  Firma -> Nach § 17 HGB Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben kann.  Kaufmann -> Seit Gesetz vom 22.6.1998 grundsätzlich einheitlicher Kaufmannsbegriff. Prof. Göltenboth, ABWL I 24 Kaufleute im HGB Kraft Gesetz gemäß § 1: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ (Kleingewerbe) Kraft Eintragung ins Handelsregister gemäß § 2 Kraft „Branche“ gemäß §3: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben ein Wahlrecht Kraft Rechtsform gemäß § 6 Prof. Göltenboth, ABWL I 25 Handelsregister -> Beim zuständigen Amtsgericht gem. § 8 HGB geführtes Verzeichnis v. Tatsachen, die für den Handelsverkehr rechtlich bedeutsam sind. Grundsatz des „öffentlichen Glaubens“. Konstitutive Entscheidungen:  Wahl einer Rechtsform -> Rechtl. Organisation bzw. rechtl. Rahmen eines Unternehmens  Standortwahl -> Faktoren  Personaler Ausbau des Unternehmens -> Partner, Mitarbeiter  Kapitalaufnahme -> Eigen-, Fremdkapital, Subventionen  Kooperationen Prof. Göltenboth, ABWL I 26 Ziele der Gründungsphase: Überleben, (Umsatz-) Wachstum, Gewinn noch nicht so wichtig Bild: Wikipedia Prof. Göltenboth, ABWL I 27 2.2 Wachstum  Jährliche positive Zuwachsrate bei Umsatz und Absatz  Verluste gehen zurück  eventuell entstehen erste Gewinne Prof. Göltenboth, ABWL I 28 2.3 Stagnation Kennzeichen:  Kein Umsatzwachstum mehr möglich  Bei gutem Kostenmanagement oft gewinnträchtige Phase Alternativen:  Abschöpfungsstrategie  Desinvestment oder Ausstieg auf hohem Niveau  Unternehmenszusammenschlüsse Prof. Göltenboth, ABWL I 29 Unternehmenszusammenschlüsse = Vereinigung bestehender Unternehmen zum Zweck gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung Unterscheidungsmerkmale:  Bindungsintensität  Richtung des Zusammenschlusses Prof. Göltenboth, ABWL I 30 Bindungsintensität: Von lose (z.B. Kartell) über Teilintegration (Kooperation, z.B. Joint Venture) bis zur Fusion Bindungsintensität Form Richtung des Zusammenschlusses:  Horizontal  Vertikal (Vorwärts/Rückwärts)  Konglomerat Prof. Göltenboth, ABWL I 31 Unternehmenszusammenschlüsse in der deutschen Energiewirtschaft, induziert durch die Strommarktliberalisierung (4/1998) Horizontal Vertikal Konglomerat Beispiele VEBA/VIAG, EnBW/Neckarwerke Stuttgart Expansion u.a. in RWE/VEW („Vorwärtsintegration“) Telekommunikation, Entsorgung, Verkehr Motiv Marktmacht, Endkundenstrategie, Risikostreuung, „Multi Utility“, Wachstum Absatzsicherung „Geld verstecken“ Bindungs- Fest: Fusion, Mehrheit Kooperativ: „Strat. Partner- Kooperativ: (Minderheits-) intensität schaft“, oft 24,9%-Beteiligung Beteiligung Hochzeit Um 1998 1998-2001 Bis 1998 Grund des Größe hat auch „Mondpreise“ Finanzbedarf im Wettbewerb Scheiterns? Nachteile Prof. Göltenboth, ABWL I 32 Vodafone/Mannesmann – das Ende der „Deutschland AG“ (PR-) Übernahmeschlacht mit Baby („Es hat sich viel vorgenommen“), blankem Busen („Jeder Mann weiß: Wer groß werden will, braucht eine gute Mutter“) und zwei ikonischen Fingern Prof. Göltenboth, ABWL I 33 2.4 Schrumpfung „Schrumpfungsphasen können zu Krisen führen, diese wiederum können in der Insolvenz enden.“ Stichwort Krise: Zugespitzte Situation des Unternehmens Ursachen für Krisen (empirisch):  endogen  exogen Prof. Göltenboth, ABWL I 34 Krisenfolgen: Insolvenz -> Seit 1999 Insolvenzverfahren, löste Konkursordnung und Vergleichsordnung ab.  Ziele (2)  Alternativen: siehe im folgenden 1) Sanierung -> „Alle planvollen Maßnahmen, um ein notleidendes Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.“ -> Schritte (in Übung) 2) Übertragene Sanierung 3) Liquidation -> Auflösung einer Unternehmung durch Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände. Prof. Göltenboth, ABWL I 35 Zu Unternehmensinsolvenzen: Prof. Göltenboth, ABWL I 36 Zu Privatinsolvenzen: 10.11.2020 Prof. Göltenboth, ABWL I 37 3. Mengen und Werte „Was Du nicht messen kannst, kannst Du nicht lenken“ (Peter F. Drucker) 3.1 Jahresabschluss Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eventuell Anhang und Lagebericht. Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss) geht in Handelsbilanz ein. Prof. Göltenboth, ABWL I 38 Die Bilanz: Formell: Zweiseitige, betragsmäßig ausgeglichene und nach bestimmten Kriterien gegliederte Gegenüberstellung nomineller und realer Vermögenswerte (Aktiva) und abstrakter Wertansprüche (Passiva). Materiell: Instrument zur wertmäßigen Abbildung und Abrechnung des betrieblichen Prozesses mit Informations- und Gestaltungsfunktion. Prof. Göltenboth, ABWL I 39 Die Handelsbilanz Aktivseite Passivseite A. Anlagevermögen A. Eigenkapital - I. Immaterielle Vermögensgegenstände - inkl. Gewinn-/Verlustvortrag, - II. Sachanlagen - inkl. Jahresüberschuss/ - III. Finanzanlagen Jahresfehlbetrag (aus GuV) B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen - I. Vorräte - II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten - III. Wertpapiere - IV. Flüssige Mittel C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Rechnungsabgrenzungsposten Prof. Göltenboth, ABWL I 40 Bilanzzwecke:  Rechenschaft und Rechnungslegung  Informationszweck  Zahlungsbemessungszweck Grundlegendes Problem jeder Bilanzierung: Aktivierung des „Humanvermögens“ Prof. Göltenboth, ABWL I 41 Bilanzierung seit 2005: Für kapitalmarktorientierte Unternehmen zusätzlich nach „International Finance Reporting Standard“ (IFRS) Unterschiede zwischen HGB und IFRS u.a.  beim Ziel: „Gläubigerschutz“  bei den Zwecken: bei IFRS steht die Information im Vordergrund („true and fair view“), bei HGB Rechenschaft und Zahlungsbemessung  bei der Bilanzierung von stillen Reserven, Aufwandsrückstellungen, Bildung von „Goodwill“ (bei letzterem ist HGB restriktiver) Probleme (bis zu 3 Bilanzen, perspektivisch höhere Steuern, Instabilitäten bei IFRS) Prof. Göltenboth, ABWL I 42 3.2 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen „Quantitative Größen, die in konzentrierter Form Informationen zur Führung von Unternehmen bereitstellen“ Eigenschaften von Kennzahlen:  Maßgrößencharakter  Verdichtungscharakter  Entscheidungsbezug Prof. Göltenboth, ABWL I 43 Einsatzgebiete von Kennzahlen: a) Zeit- und Periodenvergleich: Vergleich gleicher Kennzahlen im Zeitablauf zur Beurteilung der inneren Entwicklung b) Bereichs- und Abteilungsvergleich: Vergleich der Kennzahlen verschiedener Unternehmensbereiche c) Betriebsvergleich: Vergleich mit Betrieben der Branche d) Soll-Ist-Vergleich: Vorgeben von Richtgrößen Prof. Göltenboth, ABWL I 44 4. Rechtsformen und Mitbestimmung Rechtsform = Rechtliche Organisation, rechtlicher Rahmen, Rechtskleid Privatrechtlich Öffentlich-rechtlich Einzelunternehmen Personengesellschaften: Gesellschaft bürg. Rechts Ohne eigene Rechtspersönlichkeit: (GbR), Offene Handelsgesellschaft (oHG), Regie-, Eigenbetriebe, Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft Sondervermögen Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG), Mit eigener Rechtspersönlichkeit: Gesellschaft m. beschr. Haftung (GmbH), Öffentl.-rechtl. Körperschaften, Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt), Anstalten, Stiftungen Bergrechtl. Gesell. Mischformen/sonstige Prof. Göltenboth, ABWL I 45 Mitbestimmung: Die deutsche „Spielart“ Schlagworte für die sozialen Ziele im Unternehmen: u.a.  Gerechte Entlohnung  Humane Arbeitsbedingungen  Arbeitsplatzsicherheit  Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewinn und Vermögen  Mitwirkung/ -entscheidung/ -bestimmung Ökonomischer Erfolg und gute soziale Beziehungen müssen auf lange Sicht kein Gegensatz sein! Prof. Göltenboth, ABWL I 46 Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb Begründungen:  Würde des Menschen, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit  Demokratieprinzip  Kontrolle wirtschaftlicher Macht Wir unterscheiden arbeitsrechtliche (ARM) und unternehmerische Mitbestimmung (UMB)! Prof. Göltenboth, ABWL I 47 Mitwirkung und Mitbestimmung (auf arbeitsrechtlicher Ebene): Geregelt im BetrVG von 1952 und 1972; betrifft alle Unternehmen mit mehr als 500 (5) Mitarbeiter -> bei sozialen u. arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hat BR Mitspracherecht Mitwirkungsrechte Mitbestimmungsrechte Recht - Anspruch auf Aufhebung - auf Information - Zustimmungs- und Vetorecht - auf Anhörung - Initiativrechte - auf Beratung u. Verhandlung - auf Widerspruch Prof. Göltenboth, ABWL I 48 Prof. Göltenboth, ABWL I 49 Außerdem auf arbeitsrechtlicher Ebene: Sprecherausschussgesetz von 1989, gilt für alle Betriebe mit mindestens 10 leitenden Angestellten, kein Mitbestimmungsrecht. Jugendvertretungen können in allen Betrieben gewählt werden, die mindestens 5 Jugendliche haben. Prof. Göltenboth, ABWL I 50 Unternehmerische Mitbestimmung: Organe einer Kapitalgesellschaft Bestellung VO/GF AR HV/GV Leiten- Überwachen- Beschließen- des Organ des Organ des Organ Wahl Personal Arbeitnehmer- Aktionäre/ (= Belegschaft) vertreter (+ Gew.) Gesellschafter als Kapitalgeber Wahl Arbeitgeber- vertreter Vgl. Olfert/Rahn, 9. Aufl., S. 133 Prof. Göltenboth, ABWL I 51 Gesetze zur unternehmerischen Mitbestimmung (im AR): MontanMitbestG MitbestG (1976) DrittelbG (2004) (1951) Erfasste Juristische Personen Juristische Personen > 2.000 Jur. Personen > Unternehmen der Montanindustrie > Beschäftigte 500 B. 1.000 Beschäftigte Sitzverhältnis 1:1 plus Neutrales 1:1 mit doppeltem Stimmrecht des 2:1 (AG zu AN) Mitglied AR-Vorsitzenden (aus AG-Lager) AR-Mitglieder 11-21 12-20 3-21 AN-Vertreter 1-3 Arbeiter, 1 Mind. je 1 Arbeiter, 1 Angestellter, 1 Frauenanteil im Angestellter, 3,4 oder 6 leitender Angestellter, 2-3 Unternehmen ist im Gewerkschaftsvertreter Gewerkschaftsvertreter (werden AR abzubilden delegiert); Ergänzung: seit 2015 (Soll-Vorschrift) Frauen in AR vorgeschrieben Dazu seit 8/2021: Führungspositionengesetz II: Auch Frauenanteil in Vorstand vorgeschrieben Prof. Göltenboth, ABWL I 52 Was will der Gesetzgeber? „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.“ § 2 (1) BetrVG Prof. Göltenboth, ABWL I 53 5. Ziele im Unternehmen 5.1 Grundlagen Ziel: „Normative Aussage des Entscheidungsträgers über in der Zukunft zu erreichenden Zustand“ Aufgaben der Ziele bzw. des Zielsystems: Entscheidungs- / Koordinations- / Motivations- / Informations- / Kontroll- und Legitimationsfunktion Prof. Göltenboth, ABWL I 54 Kennzeichen eines Zieles:  Zielinhalt  Zielausmaß  Zeitlicher Bezug  Sachlicher Geltungsbereich Dazu: Attraktivität und Realismus -> Führt zu „Smart“ Prof. Göltenboth, ABWL I Bild: Pixabay 55 Zielpyramide “Mit Energie was Vision bzw. Qualitativ unternehmen” „Mission“ (Beschreibungen) (EnBW) Unternehmens- leitbild Unternehmensziele Geschäftsbereichsziele Quantitativ (Zahlen) Funktionsbereichsziele Prof. Göltenboth, ABWL I s. Bea/Haas 56 Visionen „Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann “A personal computer in every home running trommle nicht Männer zusammen um Holz Microsoft software.” zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und “To give ordinary people the opportunity to buy die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die the same things as rich people.” (Walmart) Männer die Sehnsucht nach dem weiten, “Imagine a world in which every single person is endlosen Meer.“ (A. de Saint-Exupery) given free access to the sum of all human knowledge” (Wikipedia) Pixabay Aus: Asterix und der www.wikipedia.de Arvernerschild Prof. Göltenboth, ABWL I 57 Microsoft – Mission und Unternehmenswerte Mission: Unsere Mission ist es, jede Person und jedes Unternehmen auf dem Planeten zu befähigen, mehr zu erreichen. Unternehmenswerte: Respekt: Wir betrachten die Gedanken, Gefühle und Hintergründe anderer Personen als gleichwertig mit unseren eigenen. Integrität: Wir sind ehrlich, ethisch und vertrauenswürdig. Rechenschaftspflicht: Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Entscheidungen, Handlungen und Ergebnisse. Prof. Göltenboth, ABWL I siehe www.microsoft.com (2024) 58 5.2 Empirische Thesen These 1: Unternehmensziele liegen nicht von vornherein fest. -> Zielbildung ist ein multipersoneller, multioperationaler und multitemporaler Prozess These 2: Ziele sind das Ergebnis von Entscheidungsprozessen. These 3: Interessendurchsetzung hat etwas mit Macht zu tun. Zielsystem: Bündel von aufeinander abgestimmten Zielen Zielbildungsprozess ist ein Aushandelprozess! Zielkonflikte sind (durch Priorisiorung) zu klären. Prof. Göltenboth, ABWL I 59 5.3 Ein Entstehungsmodell Motive Selbstverwirklichung Werthaltungen der menschlichen maßgeblichen Verhaltens Unternehmensträger (nach Maslow) Wertschätzung Soziale Bedürfnisse Sicherheit Physiologische Bedürfnisse Ansprüche der – unmittelbaren – Unternehmensträger an die Unternehmung Ansprüche der Marktpartner, sozialer Gruppen, der Gesellschaft Existenzbedingungen der Unternehmung als Institution Unternehmensphilosophie u. -kultur Unternehmensziele Prof. Göltenboth, ABWL I 60 Ansprüche von Gruppen:  Shareholder Value. Milton Friedman 1970: “The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits”  Stakeholder View Existenzbedingungen der Unternehmung  Rentabilität  Liquidität  Wachstum  Planbarkeit Prof. Göltenboth, ABWL I 61 Zu Unternehmensphilosophie und -kultur U-philosophie = Einstellung des Unternehmens in Bezug auf Umwelt Fragen zur Unterscheidung:  Gesellschafts- und Leitbild  Menschenbild  Legitimation  Einstellung zur Umwelt (Ökologie) Prof. Göltenboth, ABWL I 62 Unternehmenskultur = Gesamtheit von im Laufe der Zeit entstandenen und akzeptierten Werte und Normen, die das Entscheiden und Handeln der Mitglieder der Unternehmung prägen. Elemente des Symbolsystems:  Legenden und Mythen  Rituale  Corporate Identity  Wahrgenommene Atmosphäre  Kommunikationsstil Prof. Göltenboth, ABWL I 63 Einflussfaktoren der Unternehmenskultur sind u.a. Geschichte des Unternehmens / Führungsfiguren / Branchen / Länder / Religionen / Wettbewerbssituation Dimensionen der Unternehmenskultur sind z.B.  Risikobereitschaft  Geschwindigkeit der Marktreaktion  Offenheit  Differenziertheit von Kulturen Wirkungen und Bedeutung Prof. Göltenboth, ABWL I 64 Kulturtypen nach Deal/Kennedy Langsames Schnelles Feedback Feedback Hohe „Risiko-Kultur“ „Macho-Kultur“ Risikobereit- schaft Niedrige „Prozess-Kultur“ „Brot und Spiele- Risikobereit- (Bürokratie) Kultur“ schaft Prof. Göltenboth, ABWL I 65 5.4 Zielkonflikte  Zwischen Unternehmensbereichen, Personen...  Zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialen Ansprüchen Ökonomie Ökologie Soziale Bedürfnisse  Aber auch zwischen ökonomischen Zielen … Prof. Göltenboth, ABWL I 66 Ökonomische Zielkonzeption der Unternehmung = Gesamtheit der ökonomischen Ziele einer Unternehmung Leistungsziele Erfolgsziele Finanzziele - Produktions- und - Gewinn / Rentabilität - Zahlungsfähigkeit Absatzmengen - Dividenden - Liquiditätsreserve - Absatzwege - Kostenstruktur - Finanzielle Struktur - Marktanteil - Umsatzvolumen - Investitionsprogramm - Produktions- und - Finanzierungsprogramm Lagerkapazitäten s. Schierenbeck Prof. Göltenboth, ABWL I 67 Anhang: Folien zur Übung Prof. Göltenboth, ABWL I 68 Bsp. Bilanz (Übung Frage 15) Mittelverwendung Vermögen Mittelherkunft Kapital (Aktiva) Mio. € (Passiva) Mio. € Anlagevermögen (AV) Eigenkapital (EK) - Sachanlagen 3,0 - gez. Kapital 2,0 - Finanzanlagen 1,0 4,0 - Kapitalrücklagen 0,5 - Jahresüberschuss (JÜ) 0,4 2,9 Umlaufvermögen (UV) Verbindlichkeiten (FK) - Vorräte 2,5 - langfristig 3,5 - kurzfr. Forderungen 2,0 - kurzfristig 3,2 - Guthaben 1,0 - Pass. RAP 0,4 7,1 - Akt. RAP 0,5 6,0 Bilanzsumme 10,0 Bilanzsumme 10,0 (Gesamtvermögen) (Gesamtkapital) Prof. Göltenboth, ABWL I 69 Alternative Erfolgsbegriffe (Übung Frage 21) Umsatzerlöse abzgl. Herstellkosten = Bruttogewinn Bruttogewinn abzgl. Verwaltungs- u. Vertriebskosten, Forschung und Entwicklung (FuE) = Betriebsergebnis („Ebit“, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) Betriebsergebnis + Erträge aus Finanzanlagen, außerordentliches Ergebnis = Kapitalgewinn Kapitalgewinn – Zinsaufwand = Jahresüberschuß (JÜ) vor Steuern Aus dem Jahresüberschuß wird der Bilanzgewinn abgeleitet! Wichtige Rentabilitätskennzahlen (vor Steuern): Eigenkapitalrentabilität (EKR) = (Jahresüberschuss / Eigenkap.) X 100 Gesamtkapitalrentabilität (GKR) = (Kapitalgewinn / Gesamtkap.) X 100, manchmal mit ROI gleichgesetzt Umsatzrendite (UR) = (Jahresüberschuß / Umsatz) X 100 Prof. Göltenboth, ABWL I 70 Anreiz-Beitrags-Theorie (Übung Frage 26) Mögl. Koalitionspartner Anreize des Beiträge der Sanktionsmög- Unternehmens Koalitionspartner lichkeiten Eigentümer Gläubiger Lieferanten Arbeitnehmer Unternehmensleitung/ Management Kunden Schuldner Beteiligungsunternehmen Öffentlichkeit/Staat Prof. Göltenboth, ABWL I 71 „Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg in der Klausur“ Prof. Göltenboth, ABWL I 72

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