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BOS23 Geld und Geldpolitik Europäische Zentralbank (EZB) Arbeitsauftrag: (1) Stellen Sie den Unterschied zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem dar. (2) Nennen Sie die wichtigste Aufgabe und die untergeordnete...

BOS23 Geld und Geldpolitik Europäische Zentralbank (EZB) Arbeitsauftrag: (1) Stellen Sie den Unterschied zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem dar. (2) Nennen Sie die wichtigste Aufgabe und die untergeordneten Aufgaben des Eurosystems.* (3) Geben Sie wieder, wann von einem stabilen Preisniveau gesprochen werden kann. * (4) Beschreiben Sie, wie die Unabhängigkeit der EZB gewährleistet wird. * ESZB, EZB und Eurosystem Inflation ist auf Dauer ohne Ausweitung der Geldmenge nicht möglich. Daher ist die Beeinflussung der Geldmenge ein wesentlicher Ansatzpunkt, um Inflation und Deflation zu vermeiden und zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele beizutragen. In den meisten Ländern wird die Aufgabe der Geldmengenregulierung von einer Zentralbank als Träger der Geldpolitik wahrgenommen. Seit Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) am 01. Januar 1999 gibt es für das gesamte Euro- Währungsgebiet nur eine gemeinsame Geldpolitik. Zuständig dafür ist das „Europäische System der Zentralbanken“ (ESZB). Das ESZB setzt sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und den 27 nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammen. Da nicht alle Mitgliedstaaten der EU zum Euro-Währungsgebiet gehören, wird zwischen ESZB und dem Eurosystem unterschieden. Zum Eurosystem gehören neben der EZB nur die 20 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung bereits eingeführt haben. Das wichtigste Entscheidungsorgan des Eurosystems ist der EZB-Rat und besteht aus den sechs Mitgliedern des EZB-Direktoriums sowie den 20 Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Er trifft die Entscheidungen zur Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems und legt insbesondere die gemeinsame Geldpolitik fest. Der EZB-Präsident, der EZB-Vizepräsident und vier weitere Mitglieder bilden das EZB-Direktorium. Dieses ist für die Umsetzung der Beschlüsse des EZB-Rates und die Führung der laufenden Geschäfte der EZB verantwortlich. Die vorrangige Aufgabe des Eurosystems ist die Sicherung der Preisniveaustabilität im gemeinsamen Währungsraum. Dieses Ziel wird als erreicht angesehen, wenn mittelfristig ein Inflationsziel von zwei Prozent erreicht wird. Hierbei sind negative 20 Abweichungen von diesem Zielwert ebenso unerwünscht wie positive. Maßstab ist die Veränderung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Währungsgebiet, der aus den nationalen Preisindizes der einzelnen Mitgliedsstaaten ermittelt wird. Zusätzlich unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisniveaustabilität möglich erscheint. Neben der Geldpolitik kommt dem Eurosystem unter anderem noch die Aufgabe zu, Banknoten auszugeben und einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten. 10 BOS23 Geld und Geldpolitik Europäische Zentralbank (EZB) Sowohl die EZB als auch die nationalen Zentralbanken sind bei ihren Entscheidungen von den Weisungen der Regierungen und sonstigen Trägern der Wirtschaftspolitik auf nationaler und europäischer Ebene unabhängig. Durch diese „Autonomie der Zentralbanken“ soll verhindert werden, dass die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten Einfluss auf die Geldpolitik der EZB nehmen und sie als Instrument für die Erreichung eigener wirtschaftspolitischer Ziele, die möglichweise im Widerspruch zu den EZB-Zielen stehen, nutzen können. Die Unabhängigkeit des Eurosystems ist in mehrfacher Hinsicht gewährleistet: Sie ist institutionell dadurch gesichert, dass sie unabhängig von Weisungen aus der Politik ist – selbst der Versuch der Beeinflussung ist untersagt. Das Eurosystem ist funktionell unabhängig, weil es selbst verantwortlich ist für die Wahl seiner Strategien und Maßnahmen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Zur personellen Unabhängigkeit trägt die lange Amtszeit der Mitglieder des EZB-Rats sowie deren Schutz vor willkürlicher, vorzeitiger Amtsenthebung bei: So werden die Mitglieder des EZB-Direktoriums einmalig auf acht Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung nicht zulässig ist. Das stellt sicher, dass sie ihre Entscheidungen nicht an etwaigen Chancen ausrichten, für eine zweite Amtszeit ernannt zu werden. Die Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken haben eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren. Darüber hinaus ist das Eurosystem auch finanziell unabhängig. Die Zentralbanken haben einen eigenen Haushalt und können daher selbst über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel bestimmen.

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