Römisches Sachenrecht - Fragen und Fälle PDF

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Universität Wien

2011

Michael Poropatich

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Roman law property law civil law legal studies

Summary

This document contains lecture notes from a Roman property law course in the Winter Semester of 2011. The material covers topics such as possession, acquisition of ownership, protection of property rights, and various legal concepts in Roman law.

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Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Römisches Sachenrecht – Fragen und Fälle. 9 Aus Benke/Meiss...

Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Römisches Sachenrecht – Fragen und Fälle. 9 Aus Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (2008). Ich besuchte eine Pflichtübung von Dr. Julia Jungwirth im WiSe 2011. Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................. 2 Besitz....................................................................................................................... 4 Besitzerwerb............................................................................................................ 5 Besitzerhaltung, Besitzverlust................................................................................ 14 Eigentum............................................................................................................... 17 Eigentumserwerb – Überblick................................................................................ 19 Eigentumserwerb durch Übereignung................................................................... 20 Eigentumserwerb durch Ersitzung – USUCAPIO.................................................. 25 „Natürlicher“ Eigentumserwerb.............................................................................. 31 Eigentumsschutz im römischen Zivilprozess......................................................... 39 Servituten, Erbpacht und Erbbaurecht................................................................... 45 Pfandrecht – PIGNUS........................................................................................... 48 Sachenrechtliche Prüfungsbeispiele...................................................................... 57 13.08.2013 1 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Einleitung (07) Juristische Personen sind außermenschliche Gebilde, die von der Rechtsord- nung als rechtsfähig anerkannt werden. Das römische Recht kennt Personenver- bände und Vermögensmassen als juristische Personen. Wiederholungsfragen Personenverbände zeichnet aus, dass nur die Einheit schuldet, dass nur der Ein- heit geschuldet wird, und dass die Einheit durch Organe handelt. Sie sind in ihrem Das römische Privatrecht ist Case Law. Bestand von ihren individuellen Mitgliedern unabhängig. (01) Das Sachenrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts. Es beschäftigt sich mit der (08) Im römischen Recht ist die natürliche Geschlechtsreife der Zeitpunkt der Mün- Zuordnung von Rechtsobjekten zu Rechtssubjekten. digkeit und damit der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit. Mädchen und Knaben wer- Das Schuldrecht befasst sich mit Beziehungen zwischen Rechtssubjekten. den mit der Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensjahres mündig. (02) Ein Rechtsobjekt ist eine Sache, die dem Rechtsverkehr unterliegt (RES). Ein Vor Eintritt der PUBERTAS sind Kinder (IMPUBERES bis zum vollendeten 7. Le- Rechtssubjekt ist eine Person, für die die Rechtsordnung Rechte und/oder Pflich- bensjahr) völlig handlungsunfähig und unmündige Minderjährige beschränkt ge- ten festlegt. schäftsfähig (sa Punkt 10). (03) Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, Träger von Nach Eintritt der PUBERTAS unterscheidet die LEX LAETORIA zwischen Perso- Rechten und Pflichten zu sein. Unter Handlungsfähigkeit versteht man die Fähig- nen, die jünger bzw. älter als 25 Jahre sind. Dieses Gesetz schützt mündige Min- keit einer Person, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. derjährige gegen Übervorteilung im Geschäftsleben. (04) Das römische Recht stuft die Rechtsfähigkeit von Menschen nach Rechtsstel- (09) Handlungsfähigkeit setzt Rechtsfähigkeit voraus. Für die Handlungsfähigkeit lungen (STATUS) in Gemeinschaften ab. Es unterscheidet zwischen STATUS sind Alter, Geschlecht, Geisteszustand und charakterliche Eignung relevant. Frau- LIBERTATIS, STATUS CIVITATIS und STATUS FAMILIAE. Im geltenden Recht ist en SUI IURIS brauchen einen Vormund, Geisteskranke und Verschwender einen jeder Mensch gleichermaßen rechtsfähig. Beistand, um am Rechtsleben uneingeschränkt teilzunehmen. (05) Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte gültig (10) Unmündige Minderjährige dürfen Geschäfte schließen, die ihnen einen reinen abzuschließen (Geschäftsfähigkeit), und die Fähigkeit, durch unerlaubte Handlun- Vermögensvorteil bringen. Sie brauchen aber die Mitwirkung des Vormunds, um gen anderen verpflichtet zu werden (Deliktsfähigkeit). Verpflichtungen zu begründen und über eigene Rechte zu verfügen. (06) Unter der Familiengewalt des Hausvaters stehen die Hauskinder und – wenn Ohne Mitwirkung des Vormunds wird bei einem Geschäft, das Vorteile und Lasten eine MANUS-Ehe besteht – die Ehefrau. Sie sind frei, aber vermögensunfähig. miteinander verbindet, der unmündige Minderjährige ausschließlich berechtigt. Der verpflichtende Teil des Geschäfts hingegen ist unwirksam. Diese Rechtsfigur heißt NEGOTIUM CLAUDICANS. 13.08.2013 2 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 So ist zum Beispiel der unmündige Minderjährige als Verkäufer zwar berechtigt, den Kaufpreis zu fordern, aber nicht verpflichtet, die Ware zu liefern. Nach einem Reskript des Kaisers Pius muss er allerdings den Kaufpreis wieder herausgeben, wenn der Vormund den Verkauf nicht bestätigt. (11) Ein dingliches Recht vermittelt einen Herrschaftsanspruch, der direkt auf die Sache gerichtet ist und von allen Rechtsgenossen respektiert werden muss. (12) Nur körperliche Sachen können Gegenstand dinglicher Rechte sein. Ihre Herr- schaft wird mittels einer ACTIO IN REM geltend gemacht. (13) Dingliche Rechte sind: Eigentum, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Erbpacht und Erbbaurecht. (14) Typenzwang bedeutet, dass es nicht möglich ist, ein neues dingliches Recht im Sinne privatautonomer Rechtsgestaltung zu schaffen. (15) NUMERUS CLAUSUS der Sachenrechte bedeutet, dass es nur einen be- schränkten Kreis inhaltlich jeweils klar bestimmter dinglicher Rechte gibt. 13.08.2013 3 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitz (08) Rechtmäßig besitzt, wer den Besitz aufgrund einer IUSTA CAUSA (zB Kauf, Schenkung, Darlehen oder Bestellung der Mitgift) erworben hat. Die Rechtmäßig- keit des Besitzes ist für den Erwerb des zivilen Eigentums relevant. Wiederholungsfragen IUSTA CAUSA (= TITULUS) bedeutet rechtlich anerkannter Erwerbstitel. (01) Besitz (POSSESSIO) ist gewollte faktische Sachherrschaft. (09) Besitzinterdikte bewahren den sozialen Frieden. Sie schützen den fehlerfreien Besitzer dagegen, dass sein Interdiktsgegner den Besitz entzieht oder stört. Einst- (02) Besitz erfordert ANIMUS und CORPUS. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier weilige Verfügungen sind: und jetzt für sich zu haben. CORPUS ist die faktische Sachherrschaft. + Der Prätor verbietet dem Interdiktsgegner, Gewalt gegen den fehlerfreien Be- Ohne CORPUS kein ANIMUS! sitzer anzuwenden. Er erlaubt dem fehlerfreien Besitzer, seinen Besitz gegen den (03) Die Tatsache des Besitzes ist meistens entscheidend für den Erwerb, Bestand Interdiktsgegner zu verteidigen. und Verlust von Sachenrechten. + Der Prätor trägt dem Interdiktsgegner auf, die Sache an den fehlerfreien Besitzer (04) Fehlerhaft besitzt, wer die Sache vom Interdiktsgegner durch Gewalt, durch zurückzugeben. Er erlaubt dem fehlerfreien Besitzer, sich die Sache vom Inter- heimliches Entziehen oder zur Bittleihe (PRECARIUM) erhalten hat. diktsgegner zurückzuholen. Die EXCEPTIO VITIOSAE POSSESSIONIS nimmt den fehlerhaften Besitzer vom (10) Der Dieb besitzt fehlerhaft dem Eigentümer gegenüber und unrechtmäßig. Interdiktenschutz aus. (11) Aufgrund eines FURTUM hat der Bestohlene alternativ die sachverfolgende (05) Die Relativität des Besitzschutzes bedeutet, dass der Prätor im Interdiktenver- CONDICTIO FURTIVA oder die sachverfolgende REI VINDICATIO und kumulativ fahren nur prüft, ob der Besitzer seinem Interdiktsgegner gegenüber fehlerfrei be- die pönale ACTIO FURTI. sitzt. ACTIO FURTI und CONDICTIO FURTIVA richten sich gegen den Dieb. Erstere (06) Eigenbesitz beruht auf dem Willen, eine Sache wie ein Eigentümer zu beherr- geht auf Buße, letztere auf Rückgabe oder Wertersatz der gestohlenen Sache. schen und zu nutzen und keinen Anspruch aus Herausgabe anzuerkennen. Fremd- Die REI VINDICATIO richtet sich gegen jeden, der die gestohlene Sache besitzt. besitz beruht auf dem Willen, die Sachherrschaft für eine andere Person auszu- Sie geht auf Herausgabe der gestohlenen Sache. Der Bestohlene hat diese Klage, üben. sofern die Sache nicht untergegangen ist und er noch Eigentum an ihr hat. (07) Besitzmittler (Detentor) ist ein gewaltfreier Fremdbesitzer (zB Mieter, Pächter, (12) DOLUS beim FURTUM heißt die Absicht der unerlaubten Bereicherung. Prekarist, Leihnehmer oder Verwahrer). Besitzdiener ist ein Inhaber, der dem Ei- genbesitzer gewaltunterworfen ist (zB Sklave, Hauskind oder Ehefrau in der MA- Wer sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht einer fremden, beweglichen Sache NUS-Ehe). zuwendet, begeht ein FURTUM. 13.08.2013 4 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitzerwerb (05) Das römische Recht verlangt für den Besitzerwerb eine reale Herrschaftsbe- ziehung des Erwerbers zur Sache. Es erkennt eine Übergabe durch Zeichen oder Urkunden oder eine bloß fingierte Übergabe nicht als Akt des Besitzerwerbs an. Wiederholungsfragen (06) Einigung in Sachpräsenz bedeutet, dass der Erwerber Besitz ergreift, wenn Veräußerer und Erwerber sich in Gegenwart der Sache über die sofortige Besitz- (01a) Ein Verpflichtungsgeschäft schafft einen Anspruch eines Gläubigers gegen übertragung einigen. einen Schuldner auf ein bestimmtes Verhalten, zu dem sich der Schuldner ver- pflichtet. Beispiele sind Kauf, Schenkung und Darlehen. (07) Die Schlüsselübergabe vor dem Magazin, in dem die veräußerte Ware liegt, vermittelt hinreichendes CORPUS zur Ware. Bei Schlüsselübergabe an einem an- Der Gläubiger ist berechtigt, vom Schuldner ein DARE, FACERE oder PRAESTA- deren Ort liegt hinreichendes CORPUS vor, wenn das Magazin versperrt ist und RE zu fordern. niemand anderer Zugang zur Ware hat. (01b) Ein Verfügungsgeschäft wirkt unmittelbar auf ein bestehendes Recht ein, (08) Die TRADITIO ist ein Verfügungsgeschäft, das zwischen Veräußerer und Er- indem es dieses überträgt, aufhebt oder beschränkt. Ein Beispiel ist die TRADITIO. werber stattfindet. Der Veräußerer überträgt eine Sache aus seinem Besitz an den (02) Ein unmündiger Minderjähriger (PUPILLUS) kann ohne Mitwirkung seines Vor- Erwerber. Der Erwerber erlangt mit Übernahme der Sache vom Veräußerer deriva- munds Besitz erwerben, sobald er über eine gewisse geistige Reife (INTELLEC- tiv Besitz an dieser. TUS) verfügt. (09) Derivativ erwirbt Besitz, wer die Herrschaft über die Sache vom letzten Besit- Ein Geisteskranker (FURIOUSUS) kann ohne Mitwirkung seines Beistands nicht zer (Vormann) übernimmt. Originär erwirbt Besitz, wer ihn eigenmächtig, ohne Hilfe Besitz erwerben, weil ihm die geistige Reife fehlt. eines Vormanns begründet. (03) Die Art des sozialen Umfelds bestimmt die Entscheidung mit, ob und wann Der Dieb erwirbt originär Besitz am Diebsgut, denn seine Besitzposition beruht auf jemand hinreichendes CORPUS für einen Besitzerwerb hat. Je höher das Risiko, Eigenmächtigkeit, sie leitet sich nicht vom letzten Besitzer her. dass Dritte die beginnende Herrschaftsbeziehung des Erwerbers zur Sache stören, (10) Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und mit ihnen fest verbundene Sa- desto eher wird ein manifester Erwerbsakt verlangt sein. chen wie etwa Gebäude mit festen Fundamenten und auf dem Grundstück einge- (04) Als ANIMUS POSSIDENDI gilt der Wille des Erwerbers, die Sache durch Ver- wurzelte Pflanzen. Sie sind leichter zu beherrschen als bewegliche Sachen, weil fügungsgeschäft zu übernehmen. Er ist von dem Willen des Erwerbers, die Sache sie nicht verschwinden können. An ihnen gibt es kein FURTUM. durch Verpflichtungsgeschäft zu beanspruchen, zu unterscheiden. 13.08.2013 5 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Übungsfälle1 zum Zwecke der Besitzübertragung zeigt. Durch das „Zeigen vom Turm“ erwirbt Bellona am Grundstück Besitz. Fall 1 Fall 2 Ago besichtigt mit Bellona sein Gartengrundstück in Ostia, für dessen Erwerb sich Carus kauft von Daphne 500 Maßeinheiten Rotwein. Er kommt in den Keller der Bellona interessiert. Daphne, versiegelt – in Daphnes Anwesenheit und mit deren Zustimmung – fünf a. Zwei Tage später treffen sich die beiden am Forum Romanum und einigen sich Fässer zu je 100 Maßeinheiten und erklärt dabei: „Dieser Wein gehört jetzt mir“. über den Verkauf. Bellona könne das Grundstück sofort als das Ihre betrachten, Erwirbt Carus Besitz? erklärt Ago. Bellona ist einverstanden. Eine Woche später betritt Bellona das Grundstück. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Wie steht es um den Besitzerwerb der Bellona am Garten? Wein ist eine bewegliche Sache. Carus stellt das CORPUS her, indem er die Fäs- Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- ser während der Versiegelung berührt. Er äußert seinen ANIMUS dadurch, dass er schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Daphne nach der Versiegelung erklärt, der Wein gehöre ihm jetzt. Carus erwirbt so Das Grundstück ist eine unbewegliche Sache. Für Bellona entsteht das CORPUS, am Wein Besitz als sie nach dem Kauf das Grundstück ANIMO betritt. Bellona erwirbt so Besitz am Ohne die Erklärung ist es strittig, ob Carus Besitz am Wein erwirbt. Trebatius wer- Grundstück. tet das Versiegeln als Ausdruck des ANIMUS POSSIDENDI. Labeo und Ulpian hin- b. Variante: Zwei Tage nach der Besichtigung treffen sich Ago und Bellona in Bel- gegen meinen, das Versiegeln habe den Zweck, ein späteres Austauschen des lonas Villa in Ostia, welche dem Garten des Ago benachbart ist, und einigen sich Weines zu verhindern, stelle aber nicht den Erwerbswillen dar. über den Verkauf. Von der Terrasse des Hauses aus überblicken beide Agos Gar- Fall 3 ten. Ago erklärt, dass er Bellona hiemit den Besitz am Garten einräume. Bellona ist einverstanden. Eine Woche später betritt Bellona den Garten. Europa bringt am Zahltag jenen Geldbetrag, den sie dem Geldwechsler schuldet, abgezählt in einem verschlossenen Sack zum Stand des Felix am belebten Markt- Wie steht es um den Besitzerwerb der Bellona am Garten? platz. Europa stellt das Geld auf den großen Tisch von Felix. Felix bemerkt dies Bellonas Liegenschaft grenzt an Agos Grundstück. Die Terrasse der Bellona ist nicht, weil er gerade in eine Debatte mit Gripus vertieft ist. Europa verlässt den eine Erhöhung. Für Bellona entsteht das CORPUS, als Ago ihr sein Grundstück Marktplatz. Dann wird das Geld vom Tisch des Felix gestohlen. Hat Felix Besitz am Geld erworben? 1 Schema der Fallprüfung: Was prüfe ich? Welche Merkmale hat der Tatbestand? Erfüllt der Sachverhalt diese Merkmale? Wie lautet die Rechtsfolge? 13.08.2013 6 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- Was spricht für, was gegen den Besitzerwerb des Japyx am Reh? schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Das Reh ist ein wildes Tier. Felix fasst nicht ANIMUS, weil er das Abstellen des Geldsacks als Besitzübertra- Für den Besitzerwerb spricht, dass das Reh nicht mehr in seine natürliche Freiheit gung nicht erkennt. Er erwirbt daher am Geld ebenso wenig Besitz wie ein Schla- entkommen kann. Japyx kann es daher ergreifen, wenn er bei der Fallgrube nach- fender, dem eine Sache in die Hand gedrückt wird. sieht. Ein Empfänger fasst nicht ANIMUS, wenn ihm erkennbar das Bewusstsein fehlt, Gegen den Besitzerwerb spricht, dass die Sachgewalt zu labil ist: die Fallgrube be- Besitz zu erwerben. findet sich auf fremdem Grund und Dritte können in der Zwischenzeit das Reh er- Fall 4 greifen. Helene geht zum Kunsthändler Stilo und lässt sich von diesem Silberstatuen zei- Fall 6 gen. Helene entschließt sich, eine Statue, die ihr besonders gut gefällt, zu erwer- Die Händlerin Kassandra kommt zum Kapitän Leo, um diesen für Transportleistun- ben; sie erklärt, sie wolle die Statue sofort mitnehmen. Stilo stimmt dem zu. gen zu entlohnen. Leo sieht, dass Kassandra das geschuldete Geld vor ihn hinlegt, Kurz darauf fällt Helene ein, dass sie noch andere Besorgungen zu machen hat nimmt es aber nicht an sich. Leo gibt Kassandra eine Zahlungsbestätigung und und ersucht deshalb den Kunsthändler, die Statue für sie aufzubewahren, bis sie ersucht sie, das Geld dem Reeder Merops zu geben, bei dem Leo Schulden hat. wiederkomme. Helene holt sie drei Tage später ab. Auf ihrem Weg zu Merops wird Kassandra von Wegelagerern überfallen, die ihr das Geld rauben. Wann erwirbt Helene Besitz an der Statue? Wer hat Besitz am Geld im Laufe der Geschichte? Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Die Statue ist eine bewegliche Sache. Für Helene entsteht das CORPUS, als sie und Stilo sich in Gegenwart der Statue über die sofortige Besitzübertragung eini- Das Geld ist eine bewegliche Sache. Für Leo entsteht das CORPUS, als er Kas- gen (Einigung in Sachpräsenz). Helene hat ANIMUS, weil sie die Einigung erzielen sandra die Zahlung bestätigt und beide sich so in Anwesenheit des Geldes über will. Sie erwirbt so an der Statue Besitz. die sofortige Besitzübertragung einigen (Einigung in Sachpräsenz). Leo erwirbt so am Geld Besitz. Fall 5 Als Kassandra das Geld von Leo übernimmt, um es Merops zu übergeben, begrün- Japyx hebt im großen Wald seines Nachbarn zum Zweck der Jagd eine tiefe Fall- den Leo und Kassandra ein Detentionsverhältnis. grube aus. In diese gerät ein Reh, das sich beim Sturz den Hals bricht und in der Grube verendet. 13.08.2013 7 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Kassandra wird Besitzmittlerin für Leo und Fremdbesitzerin des Geldes. Sie hat Fall 8 nicht ANIMUS, weil sie das Geld nur für Leo innehaben will. Sie übt das CORPUS Quartus hat von Ismene Waren gekauft, die neben anderen Sachen in einem gro- für Leo aus. Leo bleibt Eigenbesitzer des Geldes, weil er ANIMUS hat und Kassan- ßen Magazin lagern. Vor dem Magazin übergibt ihm Ismene Schlüssel und geht dra ihm das CORPUS vermittelt. weg. Das Geld ist eine bewegliche Sache. Die Wegelagerer begehen ein FURTUM, weil a. Am nächsten Tag holt Quartus die Waren aus dem Magazin. sie sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht das Geld zuwenden, von dem sie wissen, dass es ihnen nicht zusteht. Sie erwerben am Geld originär Besitz. Hat Quartus an den Waren Besitz erworben? Wann? Fall 7 Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Die Sizilianerin Nike hat bei einem Rombesuch im Feber dem reichen Orion, der in Rom wohnt, ihr Grundstück in Sizilien verkauft und ist dorthin zurückgekehrt. Im Die Ware im Magazin ist eine bewegliche Sache. Für Quartus entsteht das COR- März zieht sie von dem Grundstück weg und schreibt dem Orion: „Ich habe die Lie- PUS an der Ware, als Ismene ihm die Schlüssel vor dem Magazin übergibt. Quar- genschaft geräumt, sie gehört nunmehr dir“. Orion denkt, er hat das Grundstück er- tus hat ANIMUS, weil er die Schlüssel von Ismene übernimmt. Er erwirbt so an der worben, und freut sich darüber. Zwei Jahre später zieht Philo auf das leere Grund- Ware im Magazin Besitz. stück und fängt an, es zu bebauen. b. Variante: Als Quartus am nächsten Tag das Magazin öffnen will, um die gekauf- Wer erwirbt Besitz? Wann? ten Waren wegzuführen, stellt er fest, dass die Schlüssel nicht sperren. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- Hat Quartus an den Waren Besitz erworben? Wann? schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Da die Schlüssel nicht sperren, ist die Schlüsselübergabe nur symbolisch. Durch Nike und Orion einigen sich im Feber über den Verkauf des Grundstücks. Da sie symbolische Schlüsselübergabe entsteht kein CORPUS. Quartus erwirbt daher an ein Verpflichtungsgeschäft schließen, fasst Orion nicht ANIMUS. Nike bleibt Besit- der Ware im Magazin nicht Besitz. zerin des Grundstücks. Fall 9 Nike gibt im März ihren ANIMUS auf, weil sie das Grundstück freiwillig verlässt. Sie Ramses hat ein Pferd. Er gestattet Juno, sich das Pferd für zwei Tage auszuleihen. verliert daher am Grundstück Besitz. Das Grundstück ist eine unbewegliche Sache. In der Nacht stiehlt Tiro das Pferd bei Juno; Tiro bringt es auf den Markt und ver- Solange Orion es nicht ANIMO betritt, erwirbt er daran nicht Besitz. kauft und übergibt es an Vibia. Das Grundstück steht in niemandes Besitz. Philo erwirbt originär am Grundstück Wie sind die Besitzverhältnisse im Laufe des Falls? Besitz im Zeitpunkt, in dem er es zu bebauen beginnt (ANIMUS), nachdem er es betreten hat (CORPUS). 13.08.2013 8 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- Schmuck hat. Sie hat ANIMUS, weil sie den Schlüssel von Victor übernimmt. Sie schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. erwirbt so am Schmuck Besitz. Die Leihe begründet ein Detentionsverhältnis. Juno wird Besitzmittlerin für Ramses Wiederholungsfragen und Fremdbesitzerin des Pferdes. Sie hat nicht ANIMUS, weil sie das Pferd nur für Ramses innehaben will. Sie übt das CORPUS für Ramses aus. Ramses bleibt Ei- (01) Gewaltunterworfene sind vermögensunfähig. Sie sind daher auch nicht fähig, genbesitzer des Pferdes, weil er ANIMUS hat und Juno ihm das CORPUS vermit- für sich selbst Besitz erwerben. Sie können jedoch Besitz an einer Sache für ihren telt. Gewalthaber auf folgende Weise erwerben: Das Pferd ist eine bewegliche Sache. Tiro begeht ein FURTUM, weil er sich unbe- Der Gewalthaber ordnet durch IUSSUM dem Gewaltunterworfenen an, den Besitz- fugt und in Bereicherungsabsicht das Pferd zuwendet, von dem er weiß, dass es erwerb durchzuführen. Oder der Gewalthaber räumt dem Gewaltunterworfenen ein ihm nicht zusteht. Er erwirbt am Pferd originär Besitz. PECULIUM ein, das diesen zum Besitzerwerb umfassend ermächtigt. Vibia hat ANIMUS, weil sie das Pferd von Tiro übernimmt. Indem sie das Pferd bei Der Gewaltunterworfene stellt für den Gewalthaber die faktische Sachherrschaft der Übergabe berührt, stellt sie das CORPUS her. Vibia erwirbt am Pferd derivativ her. Der Gewalthaber erwirbt Besitz im Zeitpunkt, in dem der Gewaltunterworfene Besitz. Besitz ergreift. Fall 10 Fehlt dem Gewaltunterworfenen die geistige Reife, so kann er für den Gewalthaber Victor möchte seiner Nichte Niobe den Familienschmuck schenken, den er in ei- nicht Besitz erwerben. nem Schließfach bei Brutus aufbewahrt. Er übergibt Niobe den einzigen Schlüssel (02) Direkte Stellvertretung beim Besitzerwerb liegt vor, wenn der gewaltfreie A für zum Schließfach und informiert sie über die Schenkung. Niobe nimmt dankend an. den gewaltfreien B eine Sache erwirbt und der Besitz an der Sache von A unmittel- Wenige Stunden später öffnet sie das Schließfach und inspiziert gerührt die bar auf B übergeht. Indirekte Stellvertretung beim Besitzerwerb liegt vor, wenn der Schmuckstücke. A zuerst Besitzer wird und dann die Sache in einer Verfügung an B übergibt. Erwirbt Niobe Besitz? Wenn ja, wann? (03) Ein PECULIUM besteht aus Vermögenswerten, die der Gewalthaber dem Ge- Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- waltunterworfenen zur selbstständigen Bewirtschaftung überlässt. Durch ein PE- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. CULIUM richtet der Gewalthaber organisatorisch einen Filialbetrieb ein und bekun- det einen generell-abstrakten Erwerbswillen. Was der Inhaber des PECULIUM er- Der Schmuck im Schließfach ist eine bewegliche Sache. Für Niobe entsteht das wirbt, erwirbt er für den Gewalthaber, auch ohne dessen Wissen und Willensäuße- CORPUS am Schmuck, als Victor ihr den einzigen Schlüssel für das versperrte rung im Einzelfall. Schließfach übergibt, so dass niemand anderer außer sie selbst Zugang zum 13.08.2013 9 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 (04) Das Besitzkonstitut (CONSTITUTUM POSSESSORIUM) ist eine besondere (08) Im PECULIUM ist der Besitzwille des Gewalthabers bloß generell-abstrakt ge- Verfügung, in dem Besitz durch bloße Willenseinigung (SOLO ANIMO) mit dem geben. Der pekuliumsbetraute Gewaltunterworfene konkretisiert ihn jeweils im Hin- bisherigen Eigenbesitzer übertragen wird. blick auf ein bestimmtes Erwerbsgeschäft. Es heißt daher auch, der Besitzerwerb geschehe ANIMO SERVORUM. Der Veräußerer hat Besitz. Beide Parteien vereinbaren, dass der Veräußerer sei- nen ANIMUS aufgibt, der Erwerber einen ANIMUS fasst und der Veräußerer das (09) Das klassische Recht erkennt grundsätzlich nur die indirekte Stellvertretung CORPUS nicht länger für sich selbst, sondern für den Erwerber ausübt. Der Ver- beim Besitzerwerb durch Gewaltfreie an. Das justinianische Recht lässt die direkte äußerer wird Besitzmittler für den Erwerber. Stellvertretung beim Besitzerwerb durch Gewaltfreie zu. Beispiel: A verkauft sein Feld an B und bewirtschaftet es als Pächter weiter. (10) Übernimmt ein Gewaltunterworfener eine Sache ohne IUSSUM oder PECU- LIUM, vermittelt er seinem Gewalthaber nicht Besitz an dieser Sache. Der Gewalt- (05) Nach klassischem Recht ist es grundsätzlich nicht möglich, dass jemand Be- haber kann Besitz erwerben, indem er den Erwerb durch den Gewaltunterworfenen sitz durch einen Gewaltfreien erwirbt. Ausnahmen sind der CURATOR, der TUTOR nachträglich genehmigt (RATIHABITIO). Die RATIHABITIO wirkt so, als hätte der und der PROCURATOR, die als direkte Stellvertreter beim Besitzerwerb wirken Gewaltunterworfene ein IUSSUM gehabt. können. Sie erwerben unmittelbar für den Pflegebefohlenen, das Mündel bzw den Herrn. (11) Analogie ist eine Art der Rechtsfindung. Durch sie wird ein Fall, auf den kein anerkannter Tatbestand zutrifft, unter Berufung auf einen als ähnlich eingestuften, (06) Der Satz ANIMO NOSTRO CORPORE ALIENO besagt folgendes: Der Ge- anerkannten Tatbestand entschieden. walthaber äußert den ANIMUS, der Gewaltunterworfene stellt für ihn das CORPUS her. Im Zeitpunkt, wo der Gewaltunterworfene Besitz ergreift, hat der Gewalthaber Übungsfälle Besitz erworben. (07) Die Übergabe kurzer Hand (TRADITIO BREVI MANU) ist eine besondere Ver- Fall 11 fügung, in dem Besitz durch bloße Willenseinigung (SOLO ANIMO) mit dem bishe- Agathe hat beim Pferdehändler Brontes ein Reitpferd gekauft. Nun schickt Agathe rigen Eigenbesitzer übertragen wird. ihren Sklaven Carus mit der Anweisung zu Brontes, er solle das gekaufte Pferd ab- Der Erwerber vermittelt das CORPUS für den Veräußerer. Beide Parteien verein- holen und bringen. Carus nimmt das Pferd von Brontes entgegen und führt es in baren, dass der Veräußerer seinen ANIMUS aufgibt, der Erwerber einen ANIMUS den Stall der Agathe. Am nächsten Tag geht Agathe in ihren Stall und unternimmt fasst und der Erwerber das CORPUS an der Sache nicht länger für den Veräuße- mit dem Pferd ihren ersten Ausritt. rer, sondern für sich selbst ausübt. Wann erwirbt Agathe Besitz am Pferd? Beispiel: A leiht B seinen Wagen. Anschließend kauft B diesen Wagen von A. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. 13.08.2013 10 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Das Pferd ist eine bewegliche Sache. Die Gewalthaberin Agathe hat ANIMUS, weil In der Zeit zwischen Sachübernahme und RATIHABITIO besitzt niemand den Har- sie durch IUSSUM dem gewaltunterworfenen Carus anordnet, das Pferd von Bron- fenisten. Hermes hat seinen ANIMUS aufgegeben, Gripus ist aufgrund der Gewalt- tes zu übernehmen. Indem Carus das Pferd bei der Übergabe durch Brontes be- unterwerfung besitzunfähig und Felix hat nicht Besitz mangels Autorisierung des rührt, stellt er das CORPUS der Agathe her. Agathe erwirbt so am Pferd Besitz. Gripus. Fall 12 Manche römische Juristen vertreten die Ansicht, dass Hermes am Sklaven Besitz aufrechterhält. Sie unterstellen dem Veräußerer, er wolle seinen Besitz nur unter Felix ersucht seinen erwachsenen Haussohn Gripus, auf den Sklavenmarkt zu ge- der Bedingung aufgeben, dass der Partner erwerben werde. hen und einen Sklaven zu erwerben, der Flöte spielen kann. Gripus wählt einen Flötisten aus; dabei entdeckt er noch einen Harfenisten, der ihm in das Kammeror- b. Macht es einen Unterschied, wenn man annimmt, dass der Haussohn ein Peku- chester seines Vaters zu passen scheint. Der Sklavenhändler Hermes verkauft und lium hat? übergibt Gripus beide Sklaven. Gripus bringt sie dem Vater; dieser zeigt sich mit Hat Gripus ein PECULIUM von Felix, so geht der Harfenist sofort in den Besitz von der Vorgangsweise seines Sohns höchst zufrieden. Felix über, weil das PECULIUM den Gripus zum Besitzerwerb umfassend ermäch- a. Wie sind die Besitzpositionen in den einzelnen Stadien? tigt. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- c. Wie ist die Besitzlage, wenn Gripus ein emanzipierter (also gewaltfreier) Sohn schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. ist? Der Gewalthaber Felix fasst einen ANIMUS, als er dem gewaltunterworfenen Gri- Nach klassischem Recht geht der Besitz nicht von Gripus unmittelbar auf Felix pus das IUSSUM erteilt, eine Flöte spielenden Sklaven zu erwerben. Indem Gripus über. Felix erwirbt Besitz, wenn er die Sklaven in einer weiteren Verfügung von den Sklaven bei der Übergabe durch Hermes berührt, stellt er das CORPUS des Gripus übergeben erhält. Felix her. Felix erwirbt so am Flötisten Besitz. Fall 13 Ohne IUSSUM oder PECULIUM kann der Gewaltunterworfene für seinen Gewalt- Leo ist ein Getreidegroßhändler in Rom. Er hat auch an anderen Orten Handels- haber nicht Sachbesitz erwerben. niederlassungen, eine solche betreibt Melitta, Sklavin des Leo, mit Pekulium in Gripus ist nicht autorisiert, einen Harfe spielenden Sklaven zu erwerben. Felix er- Neapel. Eines Tages erwirbt Melitta drei Getreidespeicher; kurz darauf kauft sie wirbt daher im Zeitpunkt der Übergabe am Harfenisten nicht Besitz, weil sein ANI- einen Wanderzirkus und erhält ihn tradiert. MUS fehlt. Wie steht es mit dem Besitz an den Getreidespeichern? Wie steht es mit dem Be- Felix genehmigt nachträglich den Erwerb des Harfenisten, weil er sich zufrieden sitz am Wanderzirkus? zeigt, wie Gripus vorgegangen ist. Die RATIHABITIO wirkt so, als hätte Gripus ein IUSSUM gehabt. Felix erwirbt so am Harfenisten Besitz. 13.08.2013 11 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- Fall 15 schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Nike verkauft und tradiert einen Zugochsen an Orion. Orion gibt den Ochsen sei- Der Gewalthaber Leo fasst ANIMUS, als er der Gewaltunterworfenen Melitta ein nem Sklaven Ramses, der im Nachbardorf ein Gehöft des Orion bewirtschaftet. PECULIUM einräumt. Das PECULIUM ermächtigt Melitta generell, Besitz für Leo Einige Zeit später erscheint Pius bei Orion und kann diesen davon überzeugen, zu erwerben. Indem Melitta an den Getreidespeichern Besitz ergreift, stellt sie das dass der Zugochse ihm (also Pius) gehört. Orion bittet nun Pius, ihm für die bevor- CORPUS des Leo her. Leo erwirbt so an den Getreidespeichern Besitz. stehende Ernte den Zugochsen mietweise zu überlassen, womit Pius einverstan- Melitta kann Leos Besitzwillen im Hinblick auf jedes Erwerbsgeschäft konkretisie- den ist. ren. Leo erwirbt daher auch am Wanderzirkus Besitz. Prüfen Sie den Besitz am Ochsen in den einzelnen Stadien des Falles. Fall 14 Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Daphne überlässt ihrem Neffen Eros auf dessen Bitte hin ihren Wagen zum Ge- brauch. Eros findet großen Gefallen am Wagen der Tante. Als Eros Geburtstag Durch TRADITIO wird am Ochsen Besitz von Nike auf Orion übertragen. hat, erklärt ihm die Tante: „Ich schenke dir den Wagen, du kannst ihn behalten“. Ramses ist Orion gewaltunterworfen. Er wird Besitzdiener des Ochsen für Orion. Eros ist damit einverstanden. Durch Ramses hat Orion unmittelbaren Eigenbesitz am Ochsen. Wie sind die Besitzpositionen im Verlauf der Geschichte? Pius fasst einen ANIMUS, als er behauptet, der Ochse gehöre ihm. Orion gibt sei- Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- nen ANIMUS auf, als er dem Pius Glauben schenkt. Indem er den Ochsen mietet, schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. übt er das CORPUS nun nicht länger für sich selbst, sondern für Pius aus. Es fin- det ein Besitzkonstitut (CONSTITUTUM POSSESSORIUM) statt, durch das Pius Die Leihe begründet ein Detentionsverhältnis. Eros wird Besitzmittler für Daphne am Ochsen Eigenbesitz erwirbt. und Fremdbesitzer des Wagens. Er hat nicht ANIMUS, weil er den Wagen nur für Daphne innehaben will. Er übt das CORPUS für Daphne aus. Daphne bleibt Ei- Fall 16 genbesitzerin des Wagens, weil sie ANIMUS hat und Eros ihr das CORPUS vermit- Japyx bittet Kassandra, für ihn bei einer Auktion ein bestimmtes Landgut zu erstei- telt. gern. Kassandra ersteigert das Gut und besichtigt es dann persönlich. Einen Monat Daphne gibt ihren ANIMUS auf, als sie Eros den Wagen schenkt. Eros fasst einen später fragt Kassandra bei Japyx an, ob sie das Landgut den Sommer mieten ANIMUS, als er das Geschenk annimmt. Er übt das CORPUS nun nicht länger für dürfe. Japyx stimmt zu, Kassandra zieht auf das Landgut. Im Spätsommer besucht Daphne, sondern für sich selbst aus. Es findet eine Übergabe kurzer Hand (TRA- Japyx das Landgut erstmals selbst. DITIO BREVI MANU) statt, durch die Eros am Wagen Eigenbesitz erwirbt. 13.08.2013 12 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Wie sehen die verschiedenen Besitzpositionen aus? Macht es einen Unterschied, wenn Kassandra das Landgut nicht mietet? Kassandra ist gewaltfrei. Sie verpflichtet sich unentgeltlich, für Japyx ein Landgut zu ersteigern. Beide sind einig über Kassandras Verpflichtung. Sie schließen ein gültiges Mandat. Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. CORPUS ist die faktische Sachherr- schaft. ANIMUS ist der Wille, eine Sache hier und jetzt für sich zu haben. Kassandra erwirbt am Landgut Besitz, als sie dieses nach der Auktion ANIMO be- tritt. Sie stellt nicht das CORPUS des Japyx her, weil das klassische Recht grund- sätzlich nur die indirekte Stellvertretung beim Besitzerwerb durch Gewaltfreie aner- kennt. Indem Kassandra das Landgut mieten will, erklärt sie sich bereit, Japyx das COR- PUS zu vermitteln. Es findet ein Besitzkonstitut statt, durch das Japyx am Landgut Besitz erwirbt. Mietet Kassandra das Landgut nicht, so erwirbt Japyx Besitz erst dann, wenn Kas- 2 sandra ihm das Landgut in einer eigenen Verfügung übergibt. 2 Vgl Callistratus D 41.1.59 (Case 35). 13.08.2013 13 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Besitzerhaltung, Besitzverlust Am flüchtigen Sklaven geht der Besitz SOLO ANIMO mit der Ergreifung des Skla- ven durch Dritte verloren. Am Grundstück oder Haus erlischt der Besitz SOLO ANI- MO, sobald der Besitzer das CORPUS nicht mehr wiederherstellen kann oder will. Wiederholungsfragen (05) Der Heimkehrer, dem eine Wiederbemächtigung seines von anderen besetz- ten Hauses nicht gelingt, verliert den Besitz am Haus. Es steht ihm dann offen, den (01) Die Besitzerhaltung an beweglichen Sachen – den flüchtigen Sklaven ausge- Besitz durch Rechtsbehelfe wieder zu erlangen. nommen – setzt ein aufrechtes CORPUS voraus. Bei unbeweglichen Sachen wird neben CORPORE ET ANIMO auch SOLO ANIMO anerkannt. Der Heimkehrer kann als fehlerfreier Besitzer das INTERDICTUM UTI POSSIDE- TIS oder das INTERDICTUM UNDE VI anstrengen. Er kann als ziviler Eigentümer (02) Besitzerhaltung und Besitzerwerb gleichen sich darin, dass beide durch ANI- die REI VINDICATIO und als Ersitzungsbesitzer die ACTIO PUBLICIANA erheben. MUS und CORPUS erfolgen. Im Hinblick auf die Besitzerhaltung werden ANIMUS und CORPUS aber weniger streng beurteilt als beim Besitzerwerb. Das INTERDICTUM UNDE VI wurde vielleicht zu einem Zeitpunkt eingeführt, zu dem das INTERDICTUM UTI POSSIDETIS noch keine Restitution verschafft, son- Sachbesitz besteht so lange, bis der Besitzer ihn freiwillig aufgibt oder unfreiwillig dern nur die Duldung eigenmächtiger Wegnahme (und Geldstrafen bei Behinde- jede Nahebeziehung zur Sache verliert. rung) vorgesehen hatte. (03) An einer beweglichen Sache erlischt der Besitz unfreiwillig, wenn das COR- (06) Wenn Besitzmittler oder Besitzdiener gewaltsam von einem Grundstück ver- PUS an ihr verloren geht. Ein Sonderfall sind Sklaven. Ihr Herr kann an ihnen Be- trieben werden, verliert sofort der Eigenbesitzer am Grundstück Besitz. sitz SOLO ANIMO aufrechterhalten. Am flüchtigen Sklaven erlischt der Besitz erst mit der Ergreifung durch einen Dritten. (07) Wenn Besitzmittler oder Besitzdiener das CORPUS über eine unbewegliche Sache nicht mehr ausüben, weil sie gestorben oder freiwillig fortgezogen sind, er- Das CORPUS wird bei Besitzerhaltung an beweglichen Sachen auch die CUSTO- hält der Besitzer seinen Besitz SOLO ANIMO aufrecht. Die Besitzerhaltung gilt so DIA genannt. lange, bis der Besitzer vom Verlust seines CORPUS erfährt und Maßnahmen er- Der flüchtige Sklave fungiert als Besitzdiener seines Herrn. Das, was er auf seiner greifen kann, sein CORPUS wiederherzustellen. Flucht erwirbt, wird so behandelt, als geschähe der Erwerb im Rahmen eines gülti- Wenn Besitzmittler oder Besitzdiener geisteskrank werden oder die Sachherrschaft gen PECULIUM. durch andere ausüben (zB Unterverpachtung), hat der Besitzer weiterhin Besitz. (04) Besitzerhaltung SOLO ANIMO bedeutet, nach Verlust des CORPUS den Be- sitz durch bloßen Willensentschluss zeitweise aufrechtzuerhalten. Sie wird bei un- beweglichen Sachen und flüchtigen Sklaven anerkannt. 13.08.2013 14 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Übungsfälle Fall 19 Eros schreibt Flora, er wolle ihr ein Zuchtpferd schenken. Daraufhin schickt Flora Fall 17 ihren Sklaven Gripus zu Eros, damit Gripus das Pferd abhole. Gripus nimmt das Ago bittet Bellona um die sichere Verwahrung seiner Marmorstatue. Bellona über- Tier von Eros in Empfang, kehrt aber nicht zu Flora zurück, sondern setzt sich in nimmt die Statue und bewahrt sie vorerst sorgfältig auf. Als sie später von Ago die Berge ab. Nach einer Woche wird Gripus samt Pferd von einer Räuberbande beleidigt wird, versenkt sie die Statue boshafterweise im Tiber. verschleppt. Welches Schicksal haben Agos Besitz und Eigentum an der Statue? Prüfen Sie den Besitz an Gripus und am Pferd. Die Statue ist eine bewegliche Sache. Die Verwahrung begründet ein Detentions- Flora ordnet durch IUSSUM dem gewaltunterworfenem Gripus an, das Pferd von verhältnis. Bellona wird Besitzmittlerin für Ago und Fremdbesitzerin der Statue. Eros zu übernehmen. Nach der Übergabe an Gripus besitzt Flora das Pferd. Als Bellona die Statue im Tiber versenkt, verliert Ago CUSTODIA und Besitz daran. Als Gripus flieht, erhält Flora an ihm Besitz SOLO ANIMO aufrecht. Gripus fungiert Die Statue ist nicht untergegangen, weil sie gehoben werden kann. Ago hält daher weiter als Besitzdiener für Flora. An dem Pferd, das er auf der Flucht mitgenom- an der Statue Eigentum aufrecht. men hat, erhält Flora Besitz aufrecht. Fall 18 Als Gripus von der Räuberbande ergriffen wird, erlischt Floras Besitz an ihm. Am Pferd verliert Gripus seine Besitzdienerschaft und Flora ihren Eigenbesitz. Carus verlässt sein Haus in Rom mıt seinem Gesinde und zieht für die Sommer- monate auf seinen Landsitz. Kurz darauf bricht Daphne das leer stehende Haus Gripus und Pferd sind bewegliche Sachen. Die Räuberbande begeht ein FURTUM, des Carus auf und nimmt dort Wohnung. Carus bemerkt dies, als er einige Wochen weil sie sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht Gripus und Pferd zuwendet, später zufällig in Rom weilt, unternimmt aber nichts. von denen sie weiß, dass diese ihr nicht zustehen. Sie erwirbt an Gripus und Pferd originär Besitz. Wie steht es mit dem Besitz des Carus an seinem Haus? Fall 20 Das Haus des Carus ist eine unbewegliche Sache. Carus verlässt es vorüberge- hend. Er erhält am Haus Besitz SOLO ANIMO aufrecht. Helene hat ein Landgut in Oberitalien und verpachtet dieses an Felix. Ein Jahr be- wirtschaftet Felix das Gut eigenhändig. Dann schließt er mit Kreon einen Unter- Als Daphne unbefugt und in Bemächtigungsabsicht das Haus des Carus besetzt, pachtvertrag und überlässt diesem das gesamte Landgut, ohne Helene davon zu wird sie nicht nicht sofort Besitzerin des Hauses. Entscheidend ist, ob Carus nach verständigen. Wenig später fallen Germanenstämme ein und vertreiben Kreon. seiner Rückkehr sich des Hauses wieder bemächtigen will und kann. Was geschieht mit dem Besitz der Helene im Laufe der Geschichte? Carus kehrt zurück und versucht nicht, sich des Hauses wieder zu bemächtigen. Er will das CORPUS nicht mehr wiederherstellen und verliert daher am Haus Besitz. 13.08.2013 15 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Die Pacht begründet ein Detentionsverhältnis. Felix wird Besitzmittler für Helene Pius, Diana und Ismene verlassen eilends die Stadt. Nike erfährt drei Monate spä- und Fremdbesitzer des Landguts. ter davon und schickt den Sklaven Solon als neuen Verwalter. Die Unterpacht begründet eine Detentorenkette: Kreon wird Besitzmittler für Felix, Wie ist der Besitz der Nike zu beurteilen? der wiederum Helene Besitz vermittelt. Helene erhält daher den Besitz am Landgut Das Zinshaus ist eine unbewegliche Sache. Der Sklave Orion fungiert als Besitz- durch Kreon aufrecht. diener für Nike, jeder Mieter als Besitzmittler für Nike. Als das Zinshaus leer steht, Als Germanen den Kreon gewaltsam vertreiben, verliert am Landgut Felix seinen weil Orion gestorben und jeder Mieter ausgezogen ist, erhält Nike ihren Besitz SO- Fremdbesitz und Helene ihren Eigenbesitz. LO ANIMO aufrecht. Fall 21 Der Besitzdiener Solon stellt umgehend das CORPUS für Nike wieder her, nach- dem diese erfahren hat, dass ihr Zinshaus leer steht. Nike besitzt daher das Zins- Leo weidet seine Schafe auf seiner Wiese. Ein Widder springt über den Weidezaun haus weiter. und verirrt sich im weitläufigen Wald der Marcia. Marcia findet den Widder und er- kennt ihn als zur Herde des Leo gehörig; Marcia beschließt, ihn für sich zu behal- ten. Beurteilen Sie den Besitz an den Schafen und am Widder. Leo besitzt die Schafe, weil er ANIMUS hat und die CUSTODIA ausübt. Als der Widder sich im Wald der Marcia verläuft, verliert Leo CUSTODIA und Be- sitz an ihm. Der Widder ist eine bewegliche Sache. Marcia begeht ein FURTUM, weil sie sich unbefugt und in Bereicherungsabsicht den Widder zuwendet, von dem sie weiß, dass er dem Leo zusteht. Sie erwirbt am Widder originär Besitz. Leo hat gegen Marcia alternativ die sachverfolgende CONDICTIO FURTIVA oder die sachverfolgende REI VINDICATIO sowie kumulativ die pönale ACTIO FURTI. Fall 22 Nike, wohnhaft in Rom, hat ein Zinshaus in Neapel, das ihr Sklave Orion verwaltet. Im Sommer bricht in Neapel eine Seuche aus, an der auch Orion stirbt. Die Mieter 13.08.2013 16 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Eigentum (06) Der Eigentümer ist befugt, seine Sache zu benützen, anderen Personen die Benützung seiner Sache zu verbieten oder zu erlauben, Früchte aus seiner Sache zu ziehen, in die Substanz seiner Sache einzugreifen, anderen Personen an seiner Wiederholungsfragen Sache beschränkte dingliche Rechte einzuräumen, sein Eigentumsrecht einer an- deren Person zu übertragen, eine andere Person zur Übertragung seines Eigen- (01) Das ABGB definiert das Eigentum als die Befugnis, mit der Substanz und den tumsrechts zu ermächtigen, seine Sache zu derelinquieren sowie seinen Sklaven Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden anderen davon auszu- freizulassen. schließen. (07) Unter Verfügungsbefugnis versteht man, dass ein Nichteigentümer befugt ist, Das Eigentum an einer Sache verleiht dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rech- wirksam über eine fremde Sache dinglich zu verfügen, weil ihn der Eigentümer der te: Nutzung, Fruchtziehung und Verfügung (Veräußerung). Sache dazu ermächtigt hat. (02) Ulpians Aussage, das Eigentum habe mit dem Besitz nichts gemeinsam, trifft (08) Die CAUTIO DAMNI INFECTI ist eine Sicherheitsleistung auf Anordnung des insofern zu, als gilt: Besitzt jemand eine Sache, so muss sie ihm nicht gehören. Als Prätors. Droht einem benachbarten Grundstück Schaden durch ein einsturzgefähr- Besitzer will man eine Sache für sich haben, als Eigentümer darf man es. Ulpians detes Gebäude, so kann der Nachbar den Eigentümer des Gebäudes zwingen, ihm Aussage ist aber übertrieben, denn: wer Eigentum hat, hat meistens auch Besitz, förmlich zu versprechen, den Schaden zu ersetzen, den er durch Einsturz des Ge- und durch Besitz kann Eigentum ersessen werden. bäudes erleide. (03) REI VINDICATIO heißt die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen (09) CONSORTIUM ERCTO NON CITO heißt die Erbengemeinschaft des altzivilen den besitzenden Nichteigentümer. Sie findet sich im § 366 Satz 1 ABGB geregelt. Rechts. Den Miterben kommt das Eigentum am Nachlass gemeinsam zu. Keinem (04) Eigentum weist dem Berechtigten sowohl die Substanz als auch die Nutzun- Miterben gehört ein bestimmter Anteil am Vermögen. Verfügt ein Miterbe über eine gen einer Sache zu. Beschränkte dingliche Rechte gewähren dem jeweils Berech- Sache des Nachlasses, so ist diese Verfügung für alle Miterben wirksam. Jeder tigten eine beschränkte Nutzung einer Sache, die einem anderen gehört. Solche Miterbe kann die Erbengemeinschaft durch eine Erbteilungsklage (ACTIO FAMILI- Rechte an einer fremden Sache sind Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Erbpacht und AE ERCISCUNDAE) auflösen lassen. Das Vermögen wird aufgeteilt und jeder Mit- erbe erlangt Alleineigentum am zugewiesenen Anteil. Erbbaurecht. (05) IUS COGENS ist zwingendes Recht und durch private Vereinbarung unab- (10) CONDOMINIUM heißt das Miteigentum nach Quoten im klassischen Recht. dingbar. Dazu ein Beispiel: Wenn die Rechtsordnung die Maximalhöhe von Gebäu- Zwei oder mehrere Berechtigte haben Eigentum an einer Sache nach ideellen An- den begrenzt, darf der Bauführer auch dann nicht höher bauen, wenn alle Nach- teilen. Über ihren Anteil können sie frei verfügen. Über die Sache selbst können sie barn damit einverstanden wären. nur gemeinsam verfügen. Verfügt ein Miteigentümer über die Sache ohne Zustim- mung der anderen, so wirkt diese Verfügung allenfalls zu Gunsten oder zu Lasten seines Anteils, ist aber hinsichtlich der übrigen Anteile in der Regel unwirksam. 13.08.2013 17 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Jeder Miteigentümer kann das CONDOMINIUM durch eine Teilungsklage (ACTIO COMMUNI DIVIDUNDO) auflösen zu lassen. Das Vermögen wird aufgeteilt und jeder Miteigentümer erlangt Alleineigentum am zugewiesenen Anteil. (11) Wie kann ein Sklave, der im CONDOMINIUM von A und B steht, freigelassen werden? Will A den Sklaven freilassen, so muss er die Zustimmung des Miteigentümers B einholen. Stimmt B nicht zu, kann A die ACTIO COMMUNI DIVIDUNDO erheben, damit er Alleineigentum am Sklaven gegen Ausgleichszahlung an B erwirbt. A kann aber auch selbst versuchen, B dessen Anteil abzukaufen und so zum Alleineigen- tümer zu werden. 13.08.2013 18 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Eigentumserwerb – Überblick Wiederholungsfragen (01) Derivativ ist jener Eigentumserwerb, der sich vom Recht des Vormannes (Ver- äußerers) ableitet. Originär ist jener Eigentumserwerb, der nicht von der Stellung eines Vormannes abhängt. (02) Ein Übereignungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, mit dem Eigentum vom Ei- gentümer (oder von dessen ermächtigtem Vertreter) auf den Erwerber übertragen wird. Das römische Recht kennt drei Typen von Übereignungsgeschäften: MANCI- PATIO, IN IURE CESSIO, TRADITIO. (03) Der Satz NEMO PLUS IURIS TRANSFERRE POTEST QUAM IPSE HABET bedeutet, dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat – wohl aber weniger. Hat der Veräußerer kein oder nur ein mangelhaftes Recht an der Sa- che, die er überträgt, so erhält auch der Erwerber kein oder nur ein mangelhaftes Recht. (04) USUCAPIO ist Eigentumserwerb durch qualifizierten Besitz während einer ge- setzlich bestimmten Zeit. Mit Ablauf der Ersitzungsfrist hat der Besitzer (Usukapi- ent) originär Eigentum erworben. (05) A hat die Sache des B ersessen. Kann B vom nunmehrigen Eigentümer A Wertersatz verlangen? Sobald A die Sache des B ersitzt, geht das Eigentum von B auf A über, ohne dass B ein Anspruch auf Wertersatz gegen A zukommt. (06) Zu den „natürlichen“ Erwerbsarten gehören OCCUPATIO, Fruchterwerb, AC- CESSIO, CONFUSIO, COMMIXTIO und SPECIFICATIO. 13.08.2013 19 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Eigentumserwerb durch Übereignung (03b) Die IN IURE CESSIO ist ein Formalakt, der ziviles Eigentum an RES MANCI- PI und RES NEC MANCIPI übergehen lässt. Erwerber und Veräußerer mit Sache suchen den Prätor auf. Der Erwerber beansprucht die Sache als sein Eigentum. Wiederholungsfragen Der Veräußerer bestreitet dies nicht. Der Prätor spricht dem Erwerber das Eigen- tum zu. (01) Ziviles (quiritisches) Eigentum ist Eigentum nach IUS CIVILE. Es ist nur römi- (04) Ein Verfügungsgeschäft ist kausal, wenn es in seiner Wirksamkeit vom Beste- schen Bürgern zugänglich. Es umfasst bewegliche Sachen und italische Grundstü- hen einer IUSTA CAUSA abhängt, die es rechtfertigt (zB Kauf, Schenkung, Darle- cke. An Provinzboden besteht kein Privateigentum. hen oder Mitgiftbestellung), andernfalls ist es abstrakt. Bonitarisches Eigentum ist Eigentum nach IUS HONORARIUM. Dieses Eigentum (05) MANCIPATIO und IN IURE CESSIO sind abstrakte Verfügungsgeschäfte. Die erlangt derjenige, dem eine RES MANCIPI bloß tradiert worden ist. TRADITIO ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Alle drei Rechtsgeschäfte wirken RES MANCIPI sind italische Grundstücke samt Gebäuden, bestimmte Feldservitu- derivativ, weil sich die Rechtsposition des Erwerbers von jener des Veräußerers ten, Sklaven und bestimmte Zug- und Tragtiere (Rinder, Pferde, Esel, Maultiere ableitet. und Maulesel). Diese Güter stellen die wichtigsten Produktionsfaktoren der Agrar- Voraussetzungen für den Erwerb durch MANCIPATIO oder IN IURE CESSIO sind gesellschaft des frühen Rom dar. Gehört eine Sache nicht zu den RES MANCIPI, das zivile Eigentum des Veräußerers und der korrekte Vollzug des Formalaktes. dann ist sie eine RES NEC MANCIPI. Ein gültiger Erwerbstitel muss nicht vorliegen. Die Besitzübertragung kann im An- (02) Der Prätor schützt den bonitarischen Eigentümer gegen die REI VINDICATIO schluss an den Formalakt folgen. des Veräußerers, der ziviler Eigentümer geblieben ist, durch eine Einrede der ver- Der Erwerber erlangt kein Eigentum vom nichtberechtigten Veräußerer. kauften und übergebenen Sache (EXCEPTIO REI VENDITAE ET TRADITAE) oder durch eine Einrede der Treuwidrigkeit (EXCEPTIO DOLI). Bei Verlust der Sache an Ist die Zuwendung sachenrechtlich wirksam, aber ohne rechtfertigenden Grund, so den Veräußerer oder auch an Dritte während der Ersitzungszeit kann der bonitari- kann der Veräußerer mit einer CONDICTIO verlangen, dass ihm der Erwerber die sche Eigentümer mittels ACTIO PUBLICIANA auf Herausgabe der Sache klagen. Sache oder deren Wert zurückgibt. (03a) Die MANCIPATIO ist ein Formalakt, der ziviles Eigentum an RES MANCIPI (06) Die TRADITIO ist ein Verfügungsgeschäft. Sie lässt ziviles Eigentum an RES übergehen lässt. Vor einem Waagehalter und fünf Zeugen muss der Erwerber die NEC MANCIPI unter folgenden Voraussetzungen übergehen: betreffende RES MANCIPI (oder ein Symbol für diese) ergreifen, nach einem be- Der Vormann ist dinglich berechtigt, dh Eigentümer oder zumindest Verfügungsbe- stimmten Formelwortlaut seinen Erwerb behaupten und mit einer Münze auf die fugter. Der Besitz wird durch formlose Übergabe, Übergabe kurzer Hand oder Be- Waage schlagen. Der Veräußerer schweigt dazu. sitzkonstitut vom Vormann auf den Erwerber übertragen. Die Besitzübertragung 13.08.2013 20 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 stützt sich auf einen rechtlich anerkannten Erwerbstitel, der den Eigentumserwerb (11) Unter welchen Voraussetzungen erwirbt man nach § 929 BGB Eigentum an rechtfertigt. beweglichen Sachen? Die TRADITIO lässt ziviles Eigentum nur an RES NEC MANCIPI übergehen. Tra- Das BGB folgt dem Modell der Eigentumsübertragung durch abstrakte Übergabe. diert ein dinglich Berechtigter eine RES MANCIPI, so erlangt der Erwerber vorerst Der Veräußerer ist Eigentümer oder zumindest Verfügungsbefugter. Der Veräuße- bonitarisches Eigentum und ersitzt dann das zivile. Tradiert ein Nichtberechtigter rer übergibt die Sache an den Erwerber. Veräußerer und Erwerber sind darüber ei- eine RES MANCIPI, so erlangt der Erwerber bloß Ersitzungsbesitz unter bestimm- nig, dass das Eigentum an den Erwerber übergehen soll. ten Voraussetzungen. Ein Erwerbstitel muss nicht vorliegen. (07) Eine TRADITIO umfasst zwei besitzrechtliche Elemente: die Übertragung des Besitzes vom Veräußerer auf den Erwerber und den Erwerb von Ersitzungsbesitz (12) Vergleichen Sie den Eigentumserwerb durch abstrakte Übergabe im deut- im Falle der Übereignung einer RES MANCIPI vom Nichtberechtigten. schen Recht(§ 929 BGB) mit der Meinung Julian in D 41.1.36 (Case 70)! (08) Von VENIRE CONTRA FACTUM PROPRIUM spricht man, wenn jemand im Julian meint, für die Eigentumsübertragung genüge die Einigung zwischen Veräu- treuwidrigen Gegensatz zu eigenem früheren Verhalten Recht ausübt. ßerer und Erwerber über die Sache, die übergeben wird, selbst wenn hinsichtlich des Erwerbstitels ein Dissens vorliege. Er schwächt das Erfordernis der CAUSA Beispiel: A ermächtigt B, C eine Sache im Namen des A zu schenken. B schenkt C damit ab. die Sache aber im Namen des B. Strengrechtlich bleibt A Eigentümer der Sache. Aufgrund seiner Schenkungsabsicht hat A gegen C jedoch keinen Anspruch auf Das BGB vertritt Julians Meinung konsequent und normiert das Prinzip der abstrak- Herausgabe der Sache (Einrede durch EXCEPTIO DOLI). ten Tradition. Die Abstraktheit besteht darin, dass man bei der Übereignung auf das Erfordernis des Erwerbstitels gänzlich verzichtet. (09) Unter IUSTA CAUSA TRADITIONIS versteht man einen rechtlich anerkannten Erwerbstitel, der den Eigentumserwerb durch TRADITIO rechtfertigt (zB Kauf oder (13) Was versteht man unter dem Konsensprinzip beim Eigentumserwerb nach Co- Schenkung). de civil? (10) Unter welchen Voraussetzungen erwirbt man im geltenden österreichischen Das Konsensprinzip beim Eigentumserwerb nach Code civil besagt, dass bereits Recht derivativ Eigentum an beweglichen Sachen? durch die bloße Einigung über einen Erwerbstitel, der den Eigentumserwerb recht- fertigt, das Eigentum übergeht. Das ABGB folgt dem Modell der Eigentumsübertragung durch kausale Übergabe. (14) Nach römischen Recht kann der Erwerber Eigentum an der Sache erlangen, Der Veräußerer ist Eigentümer oder zumindest Verfügungsbefugter. Es liegt ein ohne dass der Veräußerer die Sache körperlich übergibt. Findet eine TRADITIO gültiger Erwerbstitel vor (zB Kauf oder Schenkung). Der Erwerber übernimmt die statt, so kann der Besitz an der Sache durch Übergabe kurzer Hand oder Besitz- vom Veräußerer übergebene Sache. konstitut übertragen werden. Findet eine MANCIPATIO oder eine IN IURE CESSIO statt, so kann die Besitzübertragung im Anschluss an den Formalakt erfolgen. 13.08.2013 21 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 (15) Der Eigentumserwerb durch MANCIPATIO und IN IURE CESSIO setzt das zi- c) Nach Code civil erwirbt derjenige Eigentum, der als Erster gutgläubig an der Sa- vile Eigentum des Veräußerers und den korrekten Vollzug des Formalakts voraus. che Besitz erlangt. In beiden Fällen kann daher Eigentum ohne gültige CAUSA erworben werden. d) Nach ABGB erwirbt derjenige Eigentum, dem die Sache zuerst kausal überge- Der Eigentumserwerb durch TRADITIO setzt eine gültige CAUSA voraus. ben wurde. (16) Im modernen Recht werden unbewegliche Sachen (Immobilien) durch Eintra- Übungsfälle gung ins Grundbuch übergeben. Diese Übereignung zeigt eine ähnliche Betonung von Formvorschriften wie die MANCIPATIO und die IN IURE CESSIO. Fall 23 (17) Welche Rolle spielt der gute Glaube beim derivativen Eigentumserwerb vom Am 1.1. verkauft Ramses der Juno seine Vase. Zwei Wochen später schickt Juno dinglich berechtigten Vormann? ihren Sklaven Solon, um die Vase abzuholen. Noch bevor Solon die Vase seiner Derivativer Eigentumserwerb setzt voraus: der Vormann ist dinglich berechtigt; er Herrin übergeben kann, wird sie ihm auf dem Rückweg von Tiro gestohlen. überträgt den Besitz auf den Erwerber; der Erwerber besitzt rechtmäßig. Der gute Wer ist Eigentümer der Vase im Laufe des Geschehens? Mit welchen Klagen kann Glaube spielt hier keine Rolle. gegen Tiro vorgegangen werden? Wem stehen diese Klagen zu? (18) Ist die Besitzübertragung unwirksam, wenn der Käufer irrtümlich einen ande- Juno ordnet Solon durch IUSSUM an, die Vase von Ramses zu übernehmen. ren Gegenstand übertragen erhält/übernimmt als den gekauften? Die Vase ist eine RES NEC MANCIPI. Ramses ist dinglich berechtigt, die Vase zu Besitz wird CORPORE ET ANIMO erworben. Der Käufer bekundet ANIMUS, in- tradieren, weil sie seine Vase ist. Der Kauf ist ein gültiger Erwerbstitel. Nach der dem er die falsche Sache übernimmt. Für ihn entsteht das CORPUS, als er die fal- Übergabe an Solon besitzt Juno die Vase. sche Sache vom Verkäufer übergeben erhält. Die Besitzübertragung ist somit wirk- sam. Juno erwirbt daher an der Vase ziviles Eigentum durch TRADITIO. (19) Wie sieht das sachenrechtliche Schicksal einer Sache aus, die vom Eigentü- Die Vase ist eine bewegliche Sache. Tiro begeht ein FURTUM, weil er sich unbe- mer zweimal verkauft wird a) nach römischem Recht; b) nach BGB; c) nach Code fugt und in Bereicherungsabsicht die Vase zuwendet, von der er weiß, dass diese civil; d) nach ABGB? ihm nicht zusteht. Er erwirbt an der Vase originär Besitz. a) Nach römischem Recht erwirbt derjenige Eigentum, dem die Sache zuerst durch Die zivile Eigentümerin Juno hat gegen den besitzenden FUR Tiro alternativ die TRADITIO, MANCIPATIO oder IN IURE CESSIO übereignet wurde. CONDICTIO FURTIVA oder die REI VINDICATIO auf Herausgabe der Vase und kumulativ die ACTIO FURTI auf Buße. b) Nach BGB erwirbt derjenige Eigentum, dem die Sache zuerst abstrakt überge- ben wurde. Alternativ kann Juno mit einem INTERDICTUM UTRUBI gegen Tiro vorgehen. Die- ses Interdikt schützt den Besitz beweglicher Sachen bei Störung, Entziehung oder 13.08.2013 22 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Verlust. Die Vorbesitzerin Juno obsiegt, weil sie Tiro gegenüber länger fehlerfrei Bellona ist dinglich berechtigt, die Statuen Diana und Pentesilea zu tradieren, weil besessen hat. sie ihre Statuen sind. Der Kauf der Statue Diana ist ein gültiger Erwerbstitel. Fall 24 Ago erwirbt an der Statue Diana nicht Eigentum durch TRADITIO, weil er nach der Übergabe die Statue Pentesilea besitzt. Ufens kommt zu Secundus und behauptet, Secundus schulde ihm aus einem Kauf- vertrag einen Ochsen. Daraufhin überträgt ihm Secundus einen seiner Ochsen mit- Ago erwirbt an der Statue Pentesilea nicht Eigentum durch TRADITIO, weil er die tels IN IURE CESSIO. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag gar nicht gül- Statue Diana gekauft hat. tig zustande gekommen war. Fall 26 Erwirbt Ufens Eigentum an dem Ochsen? Kann Secundus den Ochsen zurückver- Europa trifft ihren Onkel Felix und erklärt ihm, sie brauche Geld. Felix gibt ihr einen langen? versiegelten Sack mit Goldmünzen. Als ihn Europa fragt, ob sie das Geld zurück- Der Ochse ist eine RES MANCIPI. Secundus ist dinglich berechtigt, den Ochsen zu zahlen müsse, meint Felix: „Das besprechen wir übermorgen, ich bin in Eile“. Ein übereignen, weil er sein Ochse ist. Die IN IURE CESSIO wird korrekt vollzogen. paar Stunden danach verstirbt Felix; Gripus ist sein Erbe. Ufens erwirbt daher am Ochsen ziviles Eigentum, obwohl der Kaufvertrag nicht gül- Kann Gripus das Geld von Europa vindizieren? Was gılt, wenn Europa das Geld tig zustande gekommen war. bereits verbraucht hat? Secundus kann mit einer Bereicherungsklage (CONDICTIO INDEBITI) verlangen, Felix ist dinglich berechtigt, das Geld zu tradieren, weil es sein Geld ist. Felix und dass Ufens ihm den Ochsen zurückgibt oder dessen Wert ersetzt. Europa sind über den Erwerbstitel uneinig (Schenkung oder Darlehen). Nach der Übergabe besitzt Europa das Geld. Die Bereicherungsklage beruht auf der ungerechtfertigten, eben ohne gültigen Er- werbstitel eingetretenen Bereicherung des Ufens. Nach der Rückgabe des Ochsen Julian lässt Dissens über den Erwerbstitel zu, wenn Konsens über die zu überge- ist Secundus wieder der zivile Eigentümer des Tieres. bende Sache herrscht. Also erwirbt Europa am Geld Eigentum durch TRADITIO. Sie kann sich gegen die REI VINDICATIO des Erben Gripus durch eine EXCEPTIO Fall 25 DOLI schützen. Ago besichtigt bei der Bildhauerin Bellona eine Skulptur der Göttin Diana und kauft Ulpian verlangt, dass Veräußerer und Erwerber über den Erwerbstitel einig sind. sie. Als Ago zwei Wochen danach die Statue von Bellona entgegennehmen will, Also bleibt Felix Eigentümer des Geldes. Sein Erbe Gripus kann das Geld von Eu- wird ihm irrtümlich eine Statue, die die Amazonenkönigin Pentesilea darstellt, über- ropa vindizieren. geben. Auch Ago bemerkt die Verwechslung nicht sofort. Welche Voraussetzung des derivativen Eigentumserwerbs erscheint hier problema- tisch? 13.08.2013 23 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 3 Europa erwirbt am Geld originär Eigentum, sobald sie dieses verbraucht. Fall 28 Nach Verbrauch des Geldes hat Gripus gegen Europa die CONDICTIO INDEBITI Merops hat von Omphale eine Landwirtschaft geerbt, die er aber nicht weiterfüh- auf Rückleistung. Da die Schenkungsabsicht des Felix nicht erwiesen ist, kann Eu- ren, sondern veräußern will. Zu diesem Zweck verkauft und manzipiert Merops ropa keine EXCEPTIO DOLI gegen die Bereicherungsklage richten. eine Kuh und einen Stier an Nastes. Bald danach erweist sich, dass die Kuh von Fall 27 Pomona stammt, die sie für die Dauer einer Auslandsreise bei Omphale eingestellt hatte und dass der Stier je zur Hälfte im Miteigentum von Omphale und ihrem Kassandra möchte Leo zum Geburtstag eine Freude machen. Sie übergibt Leo ihr Nachbarn Lucius stand. Pferd als Geschenk. Leo ist hocherfreut. Zwei Tage später stiehlt Xerxes das Pferd Hat Nastes am Stier Eigentum erworben? Hat Nastes an der Kuh Eigentum erwor- bei Leo. Xerxes verkauft und übergibt das Pferd der ahnungslosen Thisbe. ben? Kann Leo von Thisbe das Pferd erlangen? Der Stier ist eine RES MANCIPI. Er steht je zur Hälfte im Miteigentum von Lucius Das Pferd ist eine RES MANCIPI. Kassandra ist dinglich berechtigt, das Pferd zu und dem Erben Merops. Da Merops befugt ist, seinen ideellen Anteil zu manzipie- tradieren, weil es ihr Pferd ist. Die Schenkung ist ein gültiger Erwerbstitel. Nach der ren, erwirbt Nastes am Stier zur Hälfte Eigentum; der andere Hälfteanteil am Stier Übergabe besitzt Leo das Pferd. verbleibt bei Lucius. Leo erwirbt daher am Pferd bonitarisches Eigentum durch TRADITIO. Die Kuh ist eine RES MANCIPI. Sie gehört Pomona. Da Merops unbefugt ist, wirk- Das Pferd ist eine bewegliche Sache. Xerxes begeht ein FURTUM, weil er sich sam über die Kuh dinglich zu verfügen, ist er dinglich unberechtigt zu manzipieren. unbefugt und in Bereicherungsabsicht das Pferd zuwendet, von dem er weiß, dass Nastes erwirbt daher an der Kuh nicht Eigentum. es ihm nicht zusteht. Er erwirbt am Pferd originär Besitz. Durch die Übergabe erwirbt Thisbe am Pferd derivativ Besitz. Der bonitarische Eigentümer Leo hat alternativ gegen die Besitzern Thisbe die AC- TIO PUBLICIANA auf Herausgabe des Pferdes oder gegen den FUR Xerxes die CONDICTIO FURTIVA auf Wertersatz des Pferdes. Kumulativ hat er gegen Xerxes die ACTIO FURTI auf Buße. 3 Verbrauch liegt ua vor, wenn Europa das erhaltene Geld ununterscheidbar mit ei- genem vermengt. 13.08.2013 24 Michael Poropatich Römisches Sachenrecht WiSe 2011 Eigentumserwerb durch Ersitzung – USUCAPIO (04) Folgende Sachen kann man nicht ersitzen: öffentliche Sachen, Sachen göttli- chen Rechts, gestohlene Sachen (RES FURTIVAE). Die LEGES JULIA ET PLAUTIA erstrecken das Ersitzungsverbot auf gewaltsam in Wiederholungsfragen Besitz genommene Grundstücke. Zu unterscheiden sind: Ersitzung infolge eines Formmangels, Ersitzung bei einem (05) Eine IUSTA CAUSA USUCAPIONIS ist ein rechtlich anerkannter Erwerbstitel, wegen eines rechtlichen Mangels beim Vormann fehlgeschlagenen Versuchs, die der dem Erwerber Eigentum verschafft hätte, wäre die Sachverfügung vom dinglich Sache derivativ zu erwerben, und die Ersitzung einer ruhenden Erbschaft oder von berechtigten Vormann erfolgt. Sie rechtfertigt den Eigentumserwerb durch Ersit- Teilen einer solchen. zung. (01) Bonitarisches Eigentum erwirbt derjenige, der nach klassischem Recht eine (06) Ein Putativtitel ist eine bloß vermeintliche IUSTA CAUSA. Es ist zwar kein gül- herrenlose RES MANCIPI okkupiert oder von einem dinglich berechtigten Veräuße- tiger Erwerbstitel zustande gekommen, der Erwerber glaubt aber, dass ein solcher rer eine RES MANCIPI tradiert erhält. vorliegt. Hier liegt eine Ersitzung infolge eines Formmangels vor, weil die Person die RES (07) Der Eigentumserwerb durch Ersitzung setzt grundsätzlich die Gültigkeit des MANCIPI nicht durch Manzipation oder In-Iure-Cessio erworben hat. Erwerbstitels voraus. Einige römische Juristen lassen aber Putativtitel zu, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Besitzerwerbs BONA FIDE war und in entschuldbarer (02) Durch Ersitzung lassen sich folgende Rechtsmängel beim Vormann heilen: Weise darüber irrte, der Erwerbstitel sei gültig.

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