PBUR_Zsmf-seiten-4.pdf: Gesetzgebung und Vollziehung PDF

Summary

This document provides an overview of the legislative and executive processes in Austria. It outlines the roles and responsibilities of the Nationalrat, Bundesrat, and other relevant bodies in the Austrian government, along with the structure and processes of EU law and legislation.

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4 Gesetzgebung und Vollziehung 4.1 Bundesgesetzgebung durch Nationalrat und Bundesrat (Zweikammersystem) 4.1.1 Nationalrat 183 Abgeordnete 5 Jahre Legislaturperiode Wähler hat durch Vergabe von Vorzugsstimmen direkten Einfluss 4.1.1.1 Aufgaben Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen macht politis...

4 Gesetzgebung und Vollziehung 4.1 Bundesgesetzgebung durch Nationalrat und Bundesrat (Zweikammersystem) 4.1.1 Nationalrat 183 Abgeordnete 5 Jahre Legislaturperiode Wähler hat durch Vergabe von Vorzugsstimmen direkten Einfluss 4.1.1.1 Aufgaben Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen macht politisches Geschehen öffentlich und transparent o Plenarsitzungen sind besuchbar und werden übertragen Kontrolle der Regierung 4.1.1.2 Wie arbeitet NR? Plenarsitzungen 2-3x pro Monat zwischen September und Juli zur Vorbereitung von Gesetzen gibt es Ausschüsse o auch Bildung U-/Fachausschüsse möglich 4.1.1.3 Auflösung selbst durch einfache Mehrheit durch BP auf Vorschlag BReg. danach immer Neuwahlen 4.1.1.4 Nationalratspräsident NR wählt aus Abgeordnete 3 Präsidenten i. d. R. aus den 3 stärksten Parteien 4.1.1.4.1 Aufgaben leitet Geschäfte Budgetvoranschlag für NR vertritt NR nach außen beruft Sitzungen ein Vorsitz in Sitzungen überwacht Einhaltung der Geschäftsordnung hat Hausrecht inne 4.1.1.5 Ablauf Gesetzesbildung 1. Gesetzesantrag durch: a. Bundesregierung b. mind. 5 Abgeordnete c. Bundesrat d. NR-Ausschuss e. Volksbegehren 2. Erste Lesung a. Kundmachung Inhalt Gesetzesantrag b. Beratung über Zuweisung zu Ausschuss i. Ausschuss hat Zeit zu beraten und ggf. Experten heranzuziehen c. Bericht Ausschuss an NR wird erstellt 3. Zweite Lesung a. Übergabe Bericht von Ausschuss an NR b. Abgeordnete können in General- und Spezialdebatte Fragen stellen und Einwände einbringen 4. Dritte Lesung a. Abstimmung über Gesetzesantrag durch Aufstehen i. in bestimmten Fällen auch namentlich oder geheim b. Einfaches Bundesgesetz i. 1/3 anwesend, mehr als ½ Zustimmung c. Beharrungsbeschluss i. ½ anwesend, mehr als ½ Zustimmung d. Verfassungsgesetze i. ½ anwesend, 2/3 Zustimmung 5. Vorlage an Bundesrat a. unverzüglich vorzulegen b. BRat kann binnen 8 Wochen zustimmen, Frist verstreichen lassen oder begründeten Einspruch erheben c. NR kann per Beharrungsbeschluss BR bei Einspruch übergehen 6. Beurkundung a. BP beurkundet Gesetzesbeschluss und prüft Verfassungsgemäßes Zustandekommen, keine inhaltliche Prüfung b. Gegenzeichnung BK c. Kundmachung Bundesgesetzesblatt 4.1.2 Bundesrat zusammen mit NR Gesetzgebung im Bund Abgeordnete werden von LT entsandt „Länderkammer“ – vertritt Interessen der Bundesländer 61 Mitglieder 4.1.3 Rechtsstellung der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften 1. Freies Mandat a. Abgeordnete können frei abstimmen b. wird aber oft von „Klubzwang“ unterbunden c. bei Ausschluss oder Austritt aus Partei bleit Mandat bestehen → „wilder Abgeordneter“ 2. Immunität a. Berufliche Immunität i. Abg. kann niemals wegen Abstimmungsverhalten zur Verantwortung gezogen werden ii. Abg. kann wegen Äußerungen im Plenum nur von NR zur Verantwortung gezogen werden b. Außerberufliche Immunität i. schützt vor Strafverfolgung bei Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Tätigkeiten ii. Zustimmung zur Verfolgung kann von NR (Immunitätsausschuss) erteilt werden iii. kein Schutz vor zivilrechtlichen Schritten 3. Unvereinbarkeit a. Vermeidung Interessenskonflikt bei Ausübung öffentlicher Ämter und privatwirtschaftlicher Tätigkeiten b. Unvereinbarkeitsgesetz 4.2 Landesgesetzgebung Einkammersystem Länderparlament 5 Jahre Legislaturperiode (OÖ: 6 Jahre) 4.2.1 Aufgaben Beschlussfassung Landesgesetze + -budget Kontrolle LReg. Wahl LH Wahl + Entsendung BReg. 4.2.2 Anzahl Abgeordnete W: 100 OÖ, NÖ: 56 ST: 48 B, V, K, S, T: 36 4.2.3 Entstehung von Landesgesetzen 1. Gesetzesantrag durch: a. LReg. b. LAbg. (Initiativantrag, Antrag Ausschuss) c. Volksbegehren 2. Landtagsausschuss 3. General- & Spezialdebatte → Beschlussfassung 4. suspensives Veto BReg. (Aufschub) oder Zustimmung oder Frist verstreichen lassen a. binnen 8 Wochen wegen Verletzung Bundesinteressen 5. Beurkundung durch LTPräs. + Gegenzeichnung LH 6. Kundmachung Landesgesetzesblatt 4.3 Gesetzgebung EU 4.3.1 Legislatives Viereck 1. 2. 3. 4. EP + Rat (gleichberechtigt) EU-Institutionen (können nationale Parlamente überstimmen) nationale Parlamente (in engen Grenzen) EU-Kommission (Initiativrecht) 4.3.2 Arten von EU-Recht 1. Verordnungen a. verbindliche Normen für alle 2. Richtlinien a. Zielvorgabe in einer Frist zu nationalen Recht zu machen b. bei Nichtumsetzung + Schaden → Schadenersatz 3. Beschlüsse a. verbindliche Regeln im Einzelfall b. Bsp.: Gentechnik 4. Empfehlungen + Stellungnahmen a. nicht verbindlich b. Bsp.: mehr Transparenz 4.3.3 ordentliches Gesetzgebungsverfahren Rat entscheidet mit „qualifizierter Mehrheit) o 2 Bedingungen ▪ 55% der Mitgliedsstaaten (15/27) ▪ Staaten insgesamt 65% der EU-Bevölkerung Sperrminorität 4 Länder mehr als 35% andere Gesetzgebungsverfahren: Anhörungsverfahren (Verordnung zu staatlichen Hilfen) Zustimmungsverfahren (Beitritt neues Mitglied) 4.4 EU-Gerichtsbarkeit 4.4.1 Europäischer Gerichtshof (EuGH) 27 Richter (aus jedem Mitgliedsstaat 1) Überprüfung, ob innerstaatliche Gerichte + Gesetz das EU-Recht richtig anwenden Überprüfung Fälle, wo EU-Kommission Staaten wegen Rechtsverletzung anklagt bei Streitfällen Zuständigkeit zwischen EU-Organe Rechtsmittelinstanz für Europäisches Gericht, manchmal auch 3 Instanz 11 Generalanwälte unterstützen Gerichte durch Gutachten 4.4.2 Europäisches Gericht seit 1988 zur Entlastung Anzahl Richter + Generalanwälte in Satzung geregelt (27 Richter) Schadenersatzklagen Rechtsmittelgericht für Europäisches Gericht öffentlicher Dienst EU

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