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Medienrecht - Skript 2024_II.pdf

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Hamburg University of Applied Sciences (HAW Hamburg)

2024

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media law internet regulation data protection law

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MedienR - 1. Einführung RA Robinius 2024 Querschnittsmaterie: Internet Soft- und Hardware Rundfunk und Fernsehen Musik, Film, Foto, Printmedien Telekommunikation, Kabelnetze MedienR - 1. Einführung RA Robinius 2024 Ökonomischer Wert: Informationen...

MedienR - 1. Einführung RA Robinius 2024 Querschnittsmaterie: Internet Soft- und Hardware Rundfunk und Fernsehen Musik, Film, Foto, Printmedien Telekommunikation, Kabelnetze MedienR - 1. Einführung RA Robinius 2024 Ökonomischer Wert: Informationen / Daten als „Öl der Zukunft“ Zentrale Leitfrage: wie werden wem wann und warum Ausschließlichkeitsrechte an Informationen zugeordnet? MedienR - 2. Geschichte RA Robinius 2024 Ausgangspunkt: 1970er Jahre: Elektronische Datenverarbeitung (EDV) - Hardware - Datenschutz: erste Gesetze „Meilenstein“-Urteil zum Datenschutz: Volkszählungsurteil des BVerfG v. 15.12.1983 „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (Art. 1 GG Menschenwürde + Art. 2 GG Allg. Handlungsfreiheit) MedienR - 3. Grundlagen RA Robinius 2024 „Medien“- Grundrecht in Deutschland Art. 5 Grundgesetz (GG) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. 75 Jahre Grundgesetz (23.05.1949) + Bundesrepublik Deutschland (BRD) Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe (1951): „Hüter des Grundgesetzes“ / „Hüter der Verfassung“ MedienR - 3. Grundlagen RA Robinius 2024 „Kommunikations“- Grundrecht in Deutschland Art. 10 Grundgesetz (GG): Fernmeldegeheimnis (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden Schutzzweck: Vertraulichkeit der Kommunikation Brief Telefon / Handy Funk Fax E-Mail Internet MedienR - 3. Grundlagen RA Robinius 2024 „Medien“- Grundrecht der Europäischen Union (EU) Art. 11 Charta der Grundrechte (GRCh) Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. Charta der Grundrechte (2009): 15 Jahre Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (1952): „Hüter der EU-Grundrechte“ / „Hüter der Verträge“ MedienR - 3. Grundlagen RA Robinius 2024 „Medien“- Grundrecht des Europarats Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Freiheit der Meinungsäußerung (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. (2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; … Europäische Menschenrechtskonvention (1953): 70 Jahre Europäischer Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg (1959): 65 Jahre Aktueller Krieg: Russland im März 2022 aus Europarat geschieden MedienR - 4. VertragsR RA Robinius 2024 Prüfungsfolge: 1. Zustandekommen eines Vertrages Übereinstimmende Willenserklärungen: - Angebot (verbindlich) Abgrenzung zur unverbindlichen „invitatio ad offerendum“ (lat.): Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Annahme (verbindlich) 2. Vertrag nicht erloschen - Anfechtung, Widerruf 3. Vertrag durchsetzbar - Verjährung MedienR - 4. VertragsR RA Robinius 2024 Ebay-Urteil: Autokauf für 1 Euro BGH v. 11.12.2015 (VIII ZR 42/14) „Ersteigert ist ersteigert - selbst wenn der Kaufpreis lächerlich erscheinen mag.“ Amazon-Urteil: „Gekauft ist gekauft“ OLG Köln, Urt. v. 26.02.2016 (6 U 90/15) Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verweigern. MedienR - 5. E-Commerce RA Robinius 2024 Widerrufsrecht, § 312g BGB Grundsatz: (1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Neu: auch telefonisch! Problem: Beweis Ausnahmen: (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Nr. 6). MedienR - 5. E-Commerce RA Robinius 2024 § 355 BGB (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 356 BGB (2) Die Widerrufsfrist beginnt 1. bei einem Verbrauchsgüterkauf, a) – d): mit Erhalt der Ware 2. bei einem Vertrag, der … die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss. (3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher... unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. MedienR - 5. E-Commerce RA Robinius 2024 (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Praxis: Checkbox MedienR - 6. DomainR RA Robinius 2024 Grundsatz: Prioritätsprinzip („first come, first served“) Ausnahmen: - bekanntes Kennzeichen (shell) - Verwechslungsgefahr (Peek & Cloppenburg) - Rufausbeutung / Rufschädigung / Verwässerung (Brockhaus) Rechtsnatur Domainnamen = Eigentum (EGMR) BVerfG / BGH: „eigentumsähnlich“ MedienR - 6. DomainR RA Robinius 2024 BGH: shell.de (Urt. v. 22.11.2001, I ZR 138/99) - Shell GmbH./. Dr. Shell „Der Bundesgerichtshof war allerdings der Ansicht, daß die Interessen der Parteien im Streitfall von derart unterschiedlichem Gewicht seien, daß es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben könne. Die zwischen Gleichnamigen geschuldete Rücksichtnahme gebiete es, daß der Beklagte [Dr. Andreas Shell] für seinen Domain-Namen einen Zusatz wähle, um zu vermeiden, daß eine Vielzahl von Kunden, die sich für das Angebot des Unternehmens Shell interessierten, seine Homepage aufriefen.“ MedienR - 6. DomainR RA Robinius 2024 wetteronlin.de BGH, Urt. v. 22.01.2014 – I ZR 164/12 Das Verwenden eines Domainnamens (hier: "wetteronlin.de"), der aus der fehlerhaften Schreibweise einer bereits zuvor registrierten Internetadresse (hier: "wetteronline.de") gebildet ist (sog. "Tippfehler-Domain"), verstößt unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn der Internetnutzer auf eine Internetseite geleitet wird, auf der er nicht die zu erwartende Dienstleistung (hier: Wetterinformationen), sondern lediglich Werbung (hier: Werbung für Krankenversicherungen) vorfindet. MedienR - 6. DomainR RA Robinius 2024 Berlin.com LG Berlin, Urt. v. 27.02.2017 - 3 O 19/15 Land Berlin unterliegt gegen World Media Group Das Land Berlin kann den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern, die Domain „www.Berlin.com“ zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handele. MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) § 1: Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen 1. Marken, 2. geschäftliche Bezeichnungen, 3. geographische Herkunftsangaben MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 Markengesetz § 3: Als Marke schutzfähige Zeichen Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 Funktionen von Marken / Kennzeichen: - Unterscheidungsfunktion - Identitätsschutz - Schutz vor Verwechslungsgefahr Marke = Eigentum MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 „Fack Ju Göthe“ als EU-Marke Verstoß gegen „Guten Sitten“? EuGH, Urt. v. 27.02.2020, C-240/18 Constantin Film./. Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) „von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen“ MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 Holstein Kiel./. Manfred Kern Landgericht Kiel (27.03.2018) Der Segelmacher Manfred Kern darf seine bescheidene Rente nicht mit dem Verkauf selbstgefertigter Schlachtenbummler-Taschen und Bierkistenbezüge aufbessern, die mit einem Original Holstein-Kiel Logo (-Aufkleber) versehen sind. MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 MESSI./.EUIPO (MASSI) EuG, Urt. v. 26.04.2018 (T-554/14); EuGH, Urt. v. 17.09.2020 (C‑449/18 P u. C‑474/18 P) Lionel Andrés Messi Cuccittini gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Lionel Messi kann seine Marke "MESSI" für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen. Die Bekanntheit des Fußballspielers neutralisiert die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke und der Marke "MASSI" eines spanischen Unternehmens. MedienR - 7. MarkenR RA Robinius 2024 Christian Louboutin./. Van Haren Schoenen EuGH, Urt. v. 12.6.2018, C-163/16 Eintragungsfähigkeit einer roten Schuhsohle als Marke Eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, fällt nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen. Eine solche Marke besteht nämlich nicht "ausschließlich aus der Form" i.S.d. Markenrichtlinie. MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Urheberrecht: Recht des geistigen Eigentums Urheber als Schöpfer Vor.: „geistige Schöpfungshöhe“ Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst: - Sprachwerke und Computerprogramme - Werke der Musik - Lichtbildwerke - Filmwerke MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 UrheberR als PersönlichkeitsR nicht übertragbar! (anders USA: Copyright law - ökonomischer Aspekt) Nutzungsrechte übertragbar! - einfache (ohne Ausschluss Anderer) - ausschließliche Vertragszweck-Theorie („nur soviel wie nötig“) MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Dauer des UrheberR: 70 Jahre nach dem Tod MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Verantwortung und Haftung für Inhalte: Eigene Inhalte: grundsätzlich (+) Zu Eigen gemachte Inhalte: grundsätzlich (+) Fremde Inhalte: grundsätzlich (-) MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Verantwortung als Täter / Störer (§§ 823 ff. BGB) Täter - unmittelbare Rechtsverletzung: Unterlassung + Schadensersatz! Störer - mittelbare Rechtsverletzung: Kein Schadensersatz, aber Unterlassung? Bsp: Störerhaftung des (WLAN-)Anschlussinhabers (bei Filesharing) Neue Rechtslage durch „WLAN-Gesetz“ (seit 13.10.2017): Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers (auf Unterlassung) bei öffentlichem WLAN; nach Hinweis aber Netzsperre! MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Urheberrechtsreform Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt / Digital Single Market (DSM) - Richtlinie Streitgegenstand: „Upload-Filter“ Art. 17: „Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ Art. 17 Abs. 4 b): … „nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass bestimmte Werke und sonstige Schutzgegenstände, zu denen die Rechteinhaber den Anbietern dieser Dienste einschlägige und notwendige Informationen bereitgestellt haben, nicht verfügbar sind.“ (ex Art. 13: „geeignete und angemessene Inhalteerkennungstechniken“) Umsetzungsfrist ins deutsche Recht bis zum 07.06.2021: Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Digitalen Binnenmarkts + Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online- Inhalten - Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG): seit 01.08.2021 in Kraft MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 Kraftwerk./. Pelham & Co. - 25 Jahre vor Gerichten! 2-Sekunden-Sampling illegal? Musikstück "Metall auf Metall" (1977)./. "Nur mir" (Sabrina Setlur 1997) 2 Sekunden Rhythmussequenz "gesampelt" und fortlaufend wiederholt Klage (1999): Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Herausgabe LG (HH), OLG (II), BGH (III): (+), ausschließliches Recht des Urhebers BVerfG: (-), Kunstfreiheit (Art. 5 III 1 GG) EuGH, Urt. v. 29.07.2019, C-476/17: grds. (+), es sei denn, nicht wiedererkennbar BGH (IV), Urt. v. 30.04.2020 - I ZR 115/16: wiedererkennbar (+) - Zurückverweisung an OLG OLG (III), Urt. v. 28.04.2022 - 5 U 48/05: Diff. Zeiträume wg. UrhR-Reform: Pastiche? BGH (V) - I ZR 74/22 Berufung anhängig - Vorlage zum EuGH (II) - C 590/23 anhängig MedienR - 8. UrheberR RA Robinius 2024 EuGH: Streaming - legal / illegal? Urt. v. 26.04.2017 (C‑527/15) „Filmspeler“ Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Aus Sicht des Trierer Jura-Professors Benjamin Raue ist das Urteil verallgemeinerungsfähig: "Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming- Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht." ergo: Streaming grds. legal; ausnahmsweise illegal, wenn offensichtlicher Verstoß MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - 5 Jahre! Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. EU Nr. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1 ff.) Unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten seit dem 25.05.2018! Ziel ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten (Erwägungsgrund 10) Parallel: Neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seit dem 25.05.2018 MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 7 Grundsätze (Art. 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Rechte der Betroffenen aus der DSGVO und dem BDSG: Auskunft Berichtigung Löschung Einschränkung Datenübertragbarkeit Widerspruch Widerruf der Einwilligung Keine automatisierte Entscheidung Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) Regelungen: Richtlinie 2006/24/EG … über die Vorratsspeicherung von Daten … und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007 Neues Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 Urteile: Bundesverfassungsgericht (BVerfG): 2010 + 2016/17 + 2023 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW): 2017 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): 2023 Europäischer Gerichtshof (EuGH): 2014 + 2016 + 2020 + 2022 + 2024 MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D BVerfG (I), Urt. v. 02.03.2010 - BvR 256/08: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: 6 Monate ohne Anlass! Regelungen des TKG und der StPO sind nicht mit Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) vereinbar - Folge: nichtig! MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU EuGH (I), Urt. v. 08.04.2014, C-293/12 u. C-594/12 Tenor: „Die Richtlinie 2006/24/EG … über die Vorratsspeicherung von Daten … und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig.“ Argument: Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D Neues Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 (Umsetzung bis spätestens Juni 2017) Speicherung: Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Keine Speicherung: Inhalt der Kommunikation, aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post Speicherfrist: Verkehrsdaten 10 Wochen, Standortdaten 4 Wochen MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D Klagen gegen die durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführten Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) BVerfG (II) - Eilverfahren Einstweilige Anordnung (-), Folgenabwägung Beschl. v. 08.06.2016 - 1 BvQ 42/15 u. 1 BvR 229/16 MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU EuGH (II), Urt. v. 21.12.2016, C‑203/15 u. C ‑698/15 Anlasslose Vorratsdatenspeicherung (nach wie vor) unzulässig Gründe: Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten entgegen. MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D Klagen gegen gegen die durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführten Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) BVerfG (III) - Eilverfahren Einstweilige Anordnung (-), nicht für Eilverfahren geeignet Beschl. v. 26.03.2017 - 1 BvR 3156/15 u. 141/16 MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D Klagen gegen die Speicherpflicht (SpaceNet + Telekom./. Bundesnetzagentur) Eilverfahren: VG Köln, Beschl. v. 25.01.2017 - 9 L 1009/16: (-) OVG NRW, Beschl. v. 22.6.2017 - 13 B 238/17: (+), keine Speicherpflicht! Arg.: nicht mit EU-Recht vereinbar Folge: Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur am 28.06.2017 bis zum ordentlichen Abschluss des Hauptsacheverfahrens! Hauptsacheverfahren: VG Köln, Urt. v. 20.4.2018 - 9 K 3859/16 u. 9 K 7417/17: Keine Speicherpflicht! BVerwG, Beschl. v. 25.09.2019 - 6 C 12.18 - Vorlage EuGH EuGH (IV), C-793/19 + 794/19 MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU EuGH (III), Urt. v. 06.10.2020 Anlasslose Vorratsdatenspeicherung (nach wie vor) unzulässig Nationale Ausnahmen nur unter engen Voraus­set­zungen möglich: Zur Kriminalitätsbekämpfung und zum Schutz der nationalen Sicherheit absolut unerlässlich Bei unmittelbar bevorstehender Bedrohung oder einer außergewöhnlichen Gefahr, die zum Notstand führt MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU / D EuGH (IV), Urt. v. 20.09.2022 - SpaceNet + Telekom./. Bundesnetzagentur Anlasslose Vorratsdatenspeicherung (nach wie vor) unzulässig Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit nur bei absoluter Notwendigkeit für begrenzten Zeitraum: ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit gezielte Personen(gruppe) oder Orte IP-Adressen Identitätsdaten der Nutzer Sicherungsanordnung durch Behörde MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU / D BVerfG (IV), Beschl. v. 14. + 15.02.2023 - 1 BvR 141/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2845/16 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO) nicht zur Entscheidung angenommen Kein Vortrag, inwieweit noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Prüfung der angegriffenen Vorschriften am Maßstab des Grundgesetzes fortbestehen sollte MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - D BVerwG, Urt. v. 14.08.2023 - 6 C 6.22 + 6 C 7.22 Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig! MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Vorratsdatenspeicherung (zur Strafverfolgung) - EU EuGH (V), Urt. v. 30.04.2024, C-470/21 “Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie (…) gestattet es den Mitgliedstaaten, Ausnahmen von der (…) aufgestellten grundsätzlichen Pflicht zur Sicherstellung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten (…) zu schaffen, sofern eine solche Beschränkung für die (…) Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten (…) notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist.” Folge: auch „leichtere“ Straftaten wie z.B. Urheberrechtsverletzungen! “Eine solche Vorratsspeicherung ist zulässig, wenn die nationale Regelung Speichermodalitäten vorschreibt, die eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleisten und es damit ausschließen, dass genaue Schlüsse auf das Privatleben der betreffenden Person gezogen werden können” Vorgabe: regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Instanzen! MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Facebook: Zugriff der Eltern auf Account ihrer verstorbenen Tochter BGH, Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17: Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. Vorinstanzen: LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015 (20 O 172/15) KG Berlin, Urt. v. 31.05.2017 (Az. 21 U 9/16) MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 Cookies: Keine Einwilligung durch voreingestelltes Ankreuzkästchen EuGH, Urt. v. 01.10.2019, C-673/17 Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht. Der klagende deutsche Bundesverband der Verbraucherverbände wendet sich vor den deutschen Gerichten dagegen, dass die beklagte deutsche Planet49 GmbH bei Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet, mit dem Internetnutzer, die an einem solchen Gewinnspiel teilnehmen möchten, ihre Einwilligung in das Speichern von Cookies erklären. Die Cookies dienen zur Sammlung von Informationen zu Werbezwecken für Produkte der Partner der Planet49 GmbH. Der mit der Sache befasste BGH ersucht den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG). MedienR - 9. Datenschutz RA Robinius 2024 EuGH - Recht auf Vergessenwerden Urt. v. 08.12.2022 - C-460/20 | Google Auslistung eines angeblich unrichtigen Inhalts Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Der Betreiber einer Suchmaschine muss die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind.

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