Öffentlich-Rechtliche Anbieter PDF

Summary

This handout discusses publicly funded media providers in Germany, focusing on legal frameworks and financing of broadcasting. It details the mandate of these providers, their educational and informational roles, and the associated funding mechanism—the Rundfunkbeitrag. It also encompasses regional representation and accessibility.

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Handout Gruppe 2: Claire, Benjamin, Jonathan, Erica, Marek Öffentlich-Rechtliche Anbieter Rechtliche Rahmenbedingungen DER SENDEAUFTRAG Ist da, um die Bevölkerung unabhängig und umfassend über aktuelle Geschehnisse, politische Entwicklungen und gesellschaftliche Themen zu informieren. Das Ziel ist...

Handout Gruppe 2: Claire, Benjamin, Jonathan, Erica, Marek Öffentlich-Rechtliche Anbieter Rechtliche Rahmenbedingungen DER SENDEAUFTRAG Ist da, um die Bevölkerung unabhängig und umfassend über aktuelle Geschehnisse, politische Entwicklungen und gesellschaftliche Themen zu informieren. Das Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die demokratische Meinungsbildung zu schaffen. Programminhalt: Umfasst internationale, europäische, nationale und regionale Themen. Fördert internationale Verständigung, europäische Integration und gesellschaftlichen. Zusammenhalt. Bildungsauftrag und Informationspflicht: Beinhaltet: Information, Bildung, Kultur, Beratung und Unterhaltung. Regionale Vielfalt: Repräsentation der jeweiligen Regionen, deren Kultur und Sprache. (Bspw. für den NDR: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen) Zugänglichkeit: Vertreten auf diveresen Plattformen: Radio, Fernsehen und Online: Whatsapp- Kanälen, Sozialen Netzwerken, Mediathek, Audiothek. Inhalte müssen für alle Bevölkerungsgruppen ansprechend sein, also bspw. alle Altersgruppen, Minder- und Mehrheiten und Menschen mit Lernschwächen oder begrenzten Deutschkenntnissen (leichte Sprache). Die Verbreitung der Inhalte erfolgt über alle Tageszeiten und mit unparteiischen Perspektiven. = diese Inhalte müssen den journalistischen Standards entsprechen. D.h. dass die Berichterstattung unabhängig, sachlich, wahrheitsgemäß und umfassend sein soll. Dabei ist es auch wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Menschen zu respektieren. Die ÖRR sind verpflichtet, objektiv und unparteiisch zu berichten, indem Themen und Meinungen ausgewogen dargestellt und aus verschiedenen Perspektiven berücksichtigt werden. Es dürfen keine Meinungen/Seiten/Parteien bevorzugt werden. Der NDR legt alle zwei Jahre Richtlinien für seine Programme fest und macht diese öffentlich. Dieser stellt die Umsetzung des Programmauftrags, die inhaltliche Qualität und Vielfalt sowie geplante Schwerpunkte dar. Handout Gruppe 2: Claire, Benjamin, Jonathan, Erica, Marek RUNDFUNKBEITRAG Der Rundfunkbeitrag finanziert überwiegend die öffentlich-rechtlichen Anbieter: Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) prüft den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf und gibt eine Empfehlung zur Erhöhung/Senkung des Rundfunkbeitrags ab. Alle 16 Bundesländer (Länderparlamente) müssen zustimmen. Pro Haushalt sind das aktuell 18,36€ (soll um 58ct steigen → 18,94€), dabei sind diese wie folgt verteilt: 12,78 Euro 4,69 Euro Deutschlandradio 0,54 Euro Landesmedienanstalten 0,35 Euro Auszug aus dem Medienstaatsvertrag: § 34, Abs. 1: Finanzausstattung muss insofern ausreichen, dass ÖRF seine verfassungsgemäße bzw. gesetzliche Aufgabe (Unabhängigkeit) erfüllen kann; Bestand und Entwicklung müssen gewährleistet sein. § 35: Finanzierung des ÖRF durch: (1) Rundfunkbeitrag, (2) Einnahmen durch Werbung und sonstige Einnahmen; Rundfunkbeitrag muss hauptsächliche Finanzierungsquelle sein. § 36 Abs. 1: KEF prüft regelmäßig Finanzbedarf des ÖRF auf Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Abs. 2: Dabei wird u.a. auf Wettbewerbsfähigkeit, allgemeine Kostenentwicklung und Erträge aus Werbung etc. geschaut Abs. 4: Beitragsfestsetzung erfolgt durch Staatsvertrag Kritik am Rundfunkbeitrag: Beitrag wird als Zwangsgebühr empfunden → Warum müssen alle zahlen, auch wer die Angebote nicht nutzt und sich anderweitig informiert? Redundanz → Warum so viele “gleiche” Sender in Radio und Fernsehen? Was hat Unterhaltung (großer Teil des Programms) mit Bildung/Information zu tun? Grundversorgung mit Informationen: «Eine Grundversorgung durch Rundfunk gehört in der modernen Massengesellschaft mit entsprechendem allgemeinem industriellem Niveau zum Lebensstandard der Allgemeinheit.» RUNDFUNKREFORM Ziel der aktuellen Reformpläne: ÖRR soll moderner, schlanker und zukunftsfester werden. Grundlegende Entscheidungen: - Reduzierung der Hörfunkwellen von 70 von 53; - ggf. Fusion von Arte und 3sat, - Wegfall von zwei Informationssendern (phoenix, tagesschau24, ARD Alpha, ZDF Info), - Wegfall von ein oder zwei Kinder-/ Jugendangeboten (KiKa, ZDF Neo, ARD One, Funk). Handout Gruppe 2: Claire, Benjamin, Jonathan, Erica, Marek Entscheidung über Erhöhung des Rundfunkbeitrages wurde auf Dezember vertagt. Alle Landesparlamente müssen Reformplänen zustimmen, Umsetzung ab Sommer 2025 möglich. WERBEBESCHRÄNKUNGEN Werbedauer im Fernsehen: ÖRR darf an Werktagen durchschnittlich täglich 20 Minuten Werbung zeigen. Nur bei Sportsendungen: bis zu 12 Minuten pro Stunde – Im Privatfernsehen (PF) dürfen in jeder Stunde 12 Minuten Werbung gezeigt werden. Erlaubte Werbezeiten: ÖRR darf nach 20 Uhr sowie an Sonn- und bundesweiten Feiertagen keine Werbung zeigen. Sponsorings sind abweichend nach 20 Uhr nur bei Sportveranstaltungen erlaubt. Im ÖRR darf nur in den Hauptprogrammen, also „Das Erste“ und beim „ZDF“, Werbung gesendet werden. Alle dritten Programme der ARD senden keine Werbung. Programmhinweise gelten im Allgemeinen nicht als Werbezeit. Im PF gibt es auch hier keine Beschränkungen, es darf in allen zusätzlichen Programmen Werbung gesendet werden. WICHTIGE ORGANE 1. Intendant Was ist ein Intendant? Geschäftsführer/Leiter des NRD Was sind die Aufgaben eines Intendanten? Vertritt die Rundfunkanstalt Verantwortung für den gesamten Betrieb Hält den Programmauftrags nach dem Rundfunkgesetzt ein Wer wählt den Intendanten: in und dessen Zusammensetzung? Rundfunkrat wählt den Intendanten durch Vorschlag des Verwaltungsrats Zusammensetzung: 1 Intendant (aktuell noch Joachim Knuth) 1 Stellvertretende Intendantin (Andrea Lüdke) NDR 2. Rundfunkrat Zusammensetzung / Wahl: 58 Mitgliedern aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Mitglieder der jüdischen und christlichen Gemeinde, der Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisation, Sportler, Künstler, Umweltschützer, Landwirte, Frauenverbände und viele mehr Mitglieder müssen nicht fachlich qualifiziert sein Aufgaben: Kontrolliert NDR-Fernsehen, NDR-Radio und NDR Online - Angebote Wählt den Verwaltungsrat Greift bei Sendungskritik ein und weiß der Intendant, zukünftig diesen Verstoß zu unterlassen Vor Ausstrahlung einer Sendung kann der Rundfunkrat nicht tätig werden Beschwerde stelle für Zuschauer Programmliche Aufsicht Handout Gruppe 2: Claire, Benjamin, Jonathan, Erica, Marek 3. Verwaltungsrat Zusammensetzung / Wahl: Wird vom Rundfunkrat gewählt Besteht aus zwölf Mitgliedern Müssen fachlich qualifiziert sein (Juristisch, Wirtschaftsfachlichkeit) Aufgaben: Überwacht die Geschäftsführung des Intendanten Ist nicht an Aufträge o. Weisungen gebunden, darf keine Sonderinteressen vertreten Ist die wirtschaftliche Aufsicht des NDR’s Zustimmung zu Rechtsgeschäften und Entscheidungen des Intendanten. Ist für die Wirtschaft im Unternehmen zuständig DREISTUFENTEST Was ist der Dreistufentest? Genehmigungsverfahren für neue oder wesentlich geänderte Online- Angebote (ARD-Mediathek, Funk, Tagesschau-app, ZDF-Kultur auf Social Media) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Rechtsgrundlage: §32 Medienstaatsvertrag (MStV). Was ist das Ziel der Einführung? Sicherstellung der Vereinbarkeit der Gebührenfinanzierung öffentlich- rechtlicher Angebote mit europäischem Wettbewerbsrecht. Ablauf des Dreistufentest-Verfahrens 1. Prüfung des Telemedienkonzepts (TMK) oder des Telemedienänderungskonzepts (TMÄK): Definition von Zielgruppe, Inhalt, Verweildauer und Gestaltungsmitteln. Einhaltung des Verbots von presseähnlichen Inhalten. Was sind die drei Stufen im Prüfverfahren? Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Entspricht das Angebot Beitrag zum Prüfung der finanziellen den demokratischen, publizistischen Angemessenheit und der sozialen und Wettbewerb Auswirkungen auf den kulturellen Bedürfnissen? (Konkurrenz Private Markt. Sender) Externe Gutachten und Beteiligung Dritter: Einholung eines externen Gutachtens zur Marktauswirkung. Dritten wird eine mindestens 6-wöchige Frist zur Stellungnahme Gegeben. Wie verlaufen die Entscheidungsfindung und Veröffentlichung? Entscheidung des Rundfunkrats mit Begründung und Gutachten. Veröffentlichung des genehmigten Konzepts im amtlichen Verkündungsblatt. Fortlaufende Aufsicht und Bestandskontrolle Regelmäßige Überprüfung durch die Rundfunkräte: Sicherstellung, dass die Angebote den gesetzlichen Anforderungen und Konzeptvorgaben entsprechen.

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