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This document contains a test with questions about history, focusing on Austrian topics, such as Staatsbürgerschaft and Wahlrecht. The document includes various sections covering different aspects of the history lesson.

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Geschichte Test =============== Staatsbürgerschaft ------------------ - Rechte: Aufenthaltsrecht, Wahlrecht, soziale Absicherung - Pflichten: Wehrpflicht, Bekenntnis zum Land und dessen Gesetzen - Erwerb durch Abstammung:\ - ein Elternteil ist bei der Geburt des ehelichen Kindes Ö --...

Geschichte Test =============== Staatsbürgerschaft ------------------ - Rechte: Aufenthaltsrecht, Wahlrecht, soziale Absicherung - Pflichten: Wehrpflicht, Bekenntnis zum Land und dessen Gesetzen - Erwerb durch Abstammung:\ - ein Elternteil ist bei der Geburt des ehelichen Kindes Ö -- Staatsbürger (Kind bekommt Staatsbürgerschaft)\ - uneheliches Kind bekommt STB, wenn die Mutter Ö -- STB hat.\ - Doppelstaatsbürgerschaft - Erwerb durch Verleihung:\ - 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt\ - Kenntnis der deutschen Sprache\ - Unbescholtenheit und keine schwerwiegenden Verwaltungsüberschreitungen\ - gesicherter Lebensunterhalt\ -erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest\ - Bejahung der Republik Ö im Gelöbnis\ - Kein Nahverhältnis zu extremistischen oder terrorristischen Gruppen\ - grundsätzlicher Verlust der vorherigen Staatsbürgerschaft Wahlrecht --------- OÖ-Landtag & Landesregierung ---------------------------- Entstehung Bundesgesetz ----------------------- - Betreffen Aufbau/Organisation des Staates - Betreffen Grund- u. Freiheitsrechte - Benötigen eine qualifizierte Mehrheit (= 2/3 Mehrheit; Anwesenheit von ½ der Mandatare) - Müssen im Rahmen der Verfassung sein - Benötigen eine einfache Mehrheit (mehr als 50% Zustimmung; Anwesenheit von 1/3 der Mandatare) Entstehung eines Gesetzes: Üblicher Weg 1: - Interesse - Parteien/Verbände bringen diese Interessen vor - Regierungsmitglieder lassen den Gesetzesentwurf ausarbeiten - Beim Begutachtungsverfahren nehmen die Interessenverbände direkt Einfluss auf den Gesetzesentwurf (Änderungsvorschläge) - Ministerrat beschließt den Entwurf als Regierungsvorlage = Ministerratsvorlage - Nationalrat: Fraktionen und Ausschüsse (Ausschussanträge = §27er -- Anträge) - Nationalrat: Lesungen und Abstimmungen im Plenum - Bundesrat stimmt zu - Evtl Volksabstimmung - Unterzeichnung durch BundespräsidentIn und BundeskanzlerIn & Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Üblicher Weg 2: - Interessen - Parteien greifen diese direkt auf - Initiativantrag durch mind. 5 NR -- Abgeordnete (häufige von der Opposition) - NR.... Seltener Weg 1 - Volksbegehren (auch durch Parteien, die Interessen aufgreifen) - NR... Seltener Weg 2 - Parteien greifen Interessen auf - Inititative des Bundesrates (mind. 1/3 der Mitglieder; Volksbegehren (100.000 Stimmen für Behandlung im NR notwendig) - NR... Gerichtsbarkeit --------------- - Streitsachen (Verträge, Schadenersatzansprüche) - Außerstreitsachen (Vormundschaft, Sachwalterschaft, Verlassenschaft, einvernehmliche Scheidung) - Strafsachen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen) - Überprüfung von Gesetzen, Verordnung, Staatsverträgen auf ihre Verfassungsmäßigkeit - Urteilsspruch bei Streitigkeiten zw. Bund & Ländern oder Gerichten & Verwaltungsbehörden, bei der Anfechtung von Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren; Staatsgerichtshof bei Ministeranklagen - Entscheidung über Beschwerde von Bürger über Bescheide d. Verwaltungsbehörde bei Verletzung der Grundrechte - Rechtliche Kontrolle d. Verwaltung - Rechtschutz des Einzelnen gegenüber der Hoheitsverwaltung - Rechtswidirgkeit von Maßnahmen oder Bescheiden der Verwaltungsbehörden - Säumnis der Behörden bei Bescheidausstellungen - Falsche Auslegung des behördlichen Ermessenspielraums **Rechnungshof RH**: Kontrollorgan der Judikative, untersteht dem NR (Präsident wird vom NR für eine Amtszeit von 12 Jahren gewält) Aufgaben: - Gebarungskontrolle vom Bund, Ländern, Gemeinden, Versicherungen, staatlich verwaltete Fonds, Wirtschaftsunternehmungen mit staatlicher Beteiligung - Rechnerische Kontrolle von Einnahmen/Ausgaben von Institutionen - Überprüfung der Sparsamkeit/Zweckmäßigkeit/ Wirschaftlichkeit - Jährliche Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses und Rechnungshofsberichts **Volksanwält**: - Überprüfen Missstände (zB unfreundliches Verhalten von Beamten) in der Verwaltung - Schützen BürgerInnen vor der Obrigkeit - Ihnen gegenüber besteht Auskunftserteilung und Akteneinsicht **Oberster Gerichtshof OGH**: - Höchste Instanz bei Strafrechtssachen - Kann nur unter gewissen Vorraussetzungen / Vergehen angerufen werden - Oberstes Disziplinärgericht für RichterInnen **Europäischer Gerichtshof EUGH:** - Luxemburg - Streitfälle zwischen Staaten o. Gemeinschaftsorganen o. Individuen - Auslegung Gemeinschaftsrecht **Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EUGHMR:** - Straßburg - Einhaltung der Menschenrechtskonvention (Grund- und Freiheitsrechte) - Beschwerden von Staaten/Einzelpersonen/Organisationen gegen andere Staaten **Europäischer Rechnungshof** - Kontrolliert alle Organe der EU und die Beihilfen an EU-Staaten Parlament --------- - 183 gewählte Mandate (ÖVP 51, SPÖ 41, FPÖ 57, GRÜNE 16, NEOS 18), Gesetzgebungsperiode seit 2024: XXVIII (28) - Für den Einzug sind 4% aller Stimmen oder ein Grundmandat in einem der 39 Regionalwahlkreise nötig - Vorzugsstimme - Abstimmungsverhalten ist meist an Parteilinie orientiert ---\> Klubzwang\ Mandat ist aber frei und persönlich! Bleibt auch nach Parteiaustritt - Freies Mandat kann keine Anträge einbringen, nur als Zuhörer in Ausschuüssen, in Plenardebatten sind Wortmeldungen möglich ---\> Verbündete sind wichtig - Abgeordnete sind laut Geschäftsordnung des NR verpflichted an Sitzungen und Ausschüssen teilzunehmen (Bei Fehlzeit über 30 Tage ist Mandatsverlustverfahren möglich) - Immunität (Schutz vor Strafverfolgung kann durch NR per Mehrheitsbeschluss aufgehobenw werden) - Lobbyismus: Versuch politische Entscheidungen schon im Vorfeld zu beeinflussen, um die Interessen von einer Gruppe zu sichern. ---\> Wirtschaftspolitik - Präsidium: Walter Rosenkranz (FPÖ), Peter Haubner (ÖVP), Doris Bures (SPÖ)\ Beruft Sitzungen ein, legt Tagesordnung fest, Geschäftsordnung, nimmt bei längerer Verhinderung die Aufgeaben des Präsidenten - Hauptaufgabe: Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung, Misstrauensanträge gegen zB die ganze Regierung - Untersuchungsausschuss braucht einen Minderheitenbeschluss (1/4 der Abgeordneten) - 2-3 Plenarsitzungen pro Monat: Ergebnisse der Ausschüsse, Diskussion über Gesetzesvorschläge, Stenographische Protokolle im Internet abrufbar - Bundesregierung kann teilnehmen oder auch vorgeladen werden - Enge Zusammenarbeit mit dem RH **Bundesrat** = Länderkammer - 61 Mitglieder (10 aus OÖ) vertreten Interessen der Länder in der Gesetzgebung, haben aber nur suspensives (aufschiebendes) Veto - Absolutes Veto bei Einschränkung der Zuständigkeitsbereiche der Länder (ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nötig) - Kein Veto beim Bundefinanzgesetz, Verfügung über Bundesvermögen, Geschäftsordnung und Auflösung des NR - Mehrheitsverhältnisse sind nicht die Verhältnisse des NR, da es von den Landtagswahlen abhängig ist - Präsidentschaft wechselt halbjährlich zwischen Bundesländern (alphabetisch) **Bundesversammlung** = NR + BR\ Vorsitz Abwächselnd NR/BR: üblicherweise Tagung alle 6 Jahre bei Angelobung der Präsiden\*In, Beschluss über Volksabstimmung zu BP -- Absätzung, Entscheidung über Kriegserklärung

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