Staatsform und Regierungsform PDF

Summary

Dieses Dokument fasst die verschiedenen Staatsformen und Regierungsformen zusammen, wie z.B. Monarchie, Republik und Diktatur. Es erklärt die Merkmale der jeweiligen Formen und die Unterschiede zwischen ihnen. Der Text behandelt auch die Organisation von Staaten und deren Verfassungen.

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**[Staatsform und Regierungsform]:** Eine **Staatsform** beschreibt, **wie** die staatliche Ordnung **aufgebaut** ist und von wem die Staatsgewalt ausgeübt wird. Die **Regierungsform** hingegen sagt etwas darüber aus, **wie** die Staatsgewalt **ausgeübt** wird.  Ein Merkmal, wie sich ***[Staatsfo...

**[Staatsform und Regierungsform]:** Eine **Staatsform** beschreibt, **wie** die staatliche Ordnung **aufgebaut** ist und von wem die Staatsgewalt ausgeübt wird. Die **Regierungsform** hingegen sagt etwas darüber aus, **wie** die Staatsgewalt **ausgeübt** wird.  Ein Merkmal, wie sich ***[Staatsformen]*** unterscheiden, ist die [Stellung des Staatsoberhaupts]. Es wird zwischen der Staatsform der ***Monarchie*** und jener der ***Republik*** unterschieden. Manchmal wird auch die ***Diktatur*** als eigene Staatsform bezeichnet Je nachdem, wie ein *Staat* organisatorisch aufgebaut ist, unterscheidet man außerdem zwischen **Bundesstaaten** und **Einheitsstaaten**. Diese Merkmale (Staatsform, Regierungsform, Aufbau des Staates) sind zumeist in der Verfassung eines Staates festgelegt. **Staatsform der Monarchie** An der Spitze steht als Staatsoberhaupt ein König und/oder eine Königin bzw. ein Kaiser und/oder eine Kaiserin. Das Amt wird in vielen Fällen weitervererbt. **Es gibt verschiedene Formen der Monarchie**:  *[Absolute Monarchie]* Der Monarch oder die Monarchin herrscht allein und ist nicht an die *Verfassung* gebunden.  Regierungsform: monokratisch  *Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2022) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Eswatini, Katar und Oman als derzeit existierende absolute Monarchien gelten.* *[Konstitutionelle Monarchie]* Der Monarch bzw. die Monarchin ist zwar Staatsoberhaupt, seine/ihre Rechte werden jedoch von der Verfassung beschränkt. Die Staatsgewalt ist auf mehrere Institutionen aufgeteilt. Das Parlament ist an der Gesetzgebung beteiligt, der Monarch bzw. die Monarchin ernennt den Regierungschef bzw. die Regierungschefin und die MinisterInnen und kann sie auch entlassen.  Regierungsform: zumeist demokratisch bzw. zumindest demokratische Elemente vorhanden. Beispiel: Monaco *[Parlamentarische Monarchie]* Der Monarch bzw. die Monarchin ist zwar Staatsoberhaupt, hat in der Realität aber sehr wenig Macht. Die Staatsgewalt wird im Wesentlichen durch das gewählte Parlament ausgeübt. Die Regierung wird von dem Monarchen bzw. der Monarchin ernannt, er oder sie darf diese jedoch nicht entlassen. Zu den Aufgaben des Monarchen oder der Monarchin zählt vor allem, das Land nach außen zu repräsentieren. Regierungsform: zumeist demokratisch  Beispiel: Großbritannien **Staatsform der Republik**  Der Name kommt ursprünglich aus dem Lateinischen (res publica) und bedeutet übersetzt „öffentliche Sache". An der Spitze der Republik steht ein gewähltes Staatsoberhaupt (z.B. in Österreich der Bundespräsident). Wie bei der Monarchie hängt die Ausprägung einer Republik sehr stark von ihrer Regierungsform ab.    **Es gibt verschiedene Formen der Republik: ** ***Parlamentarische Republik*** Die BürgerInnen wählen ihre politischen VertreterInnen im Parlament. Die Regierung wird von einer oder mehreren *Parteien* gebildet, die im Parlament eine Mehrheit haben oder von der Mehrheit der ParlamentarierInnen unterstützt werden. Sie braucht die Unterstützung des Parlaments. Der Regierungschef oder die Regierungschefin wird nicht direkt gewählt. Die Ämter des Regierungschefs oder der Regierungschefin und des Staatsoberhauptes sind getrennt. Das Staatsoberhaupt wird direkt (z.B. in Österreich) oder vom Parlament gewählt (z.B. in Deutschland). Regierungsform: demokratisch Beispiele: Österreich, Deutschland ***Präsidentielle Republik*** Der Präsident oder die Präsidentin wird direkt vom Volk gewählt. Er oder sie ist als Staatsoberhaupt zugleich der Regierungschef oder die Regierungschefin. Das Parlament kann die Regierung oder das Staatsoberhaupt nicht abberufen. Das Parlament kann von der Regierung oder dem Staatsoberhaupt nicht aufgelöst werden.  Regierungsform: demokratisch Beispiele: Frankreich, USA ***Volksrepublik*** Viele sozialistische Staaten bezeichneten sich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg selbst als „Volksrepubliken". Auch heute gibt es diese Selbstbezeichnung noch, wie etwa im Fall der „Volksrepublik China". Volksrepubliken weisen oftmals autoritäre Züge auf, z.B. die Alleinherrschaft einer Partei/Gruppe oder eine massive Einschränkung demokratischer Freiheiten (z.B. Pressefreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung...). Regierungsform: autoritär Beispiel: China  ***[Regierungsform]*** Bei Regierungsformen kann man grob zwischen ***Diktatur***  und ***Demokratie***  unterscheiden. **Begriffsklärung:** Demokratie (griech.) = „Herrschaft" (*kratein*) des „Volkes" (*demos*) Demokratie meint grundsätzlich eine Staatsform, in der das Volk, die Mehrheit herrscht, und nicht etwa ein Einzelner (oder einige Wenige) willkürlich verfügen kann, wie dies in der absolutistischen Monarchie oder totalitären Diktatur der Fall ist. In einer Demokratie ist der Staat an das Recht und die Verfassung gebunden und hat die zentrale Aufgabe, die Würde des Menschen und dessen Grundrechte zu schützen. Der Staat verfügt nicht über seine Bürger, sondern ist eine Institution zur Verwirklichung ihres friedlichen Miteinanders und zum Schutz ihrer Existenz und ihrer Rechte. **[„Säulen" der Demokratie]**: \- Garantie der **Grundrechte** jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen \- **Gewaltenteilung** zwischen den Staatsorganen *Regierung* \[Exekutive\], *Parlament* \[Legislative\] und *Gerichten* \[Judikative\] (müssen unabhängig sein!); \- **Kontrollrechte der Parlamente** -- kontrollieren die Exekutive \- Allgemeines und gleiches **Wahlrecht** \- Meinungs-, **Presse**- und Rundfunkfreiheit \- Vereinsfreiheit, **Versammlungs**- und Demonstrationsfreiheit ***Indirekte Demokratie:*** Die meisten modernen Staaten sind indirekte Demokratien. Das bedeutet, dass die BürgerInnen ihre politischen VertreterInnen wählen. Sie entscheiden stellvertretend für die BürgerInnen.  In Österreich werden manche politische Ämter direkt von den BürgerInnen gewählt (zum Beispiel jenes der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten), andere indirekt bestimmt, wie zum Beispiel die Mitglieder des Bundesrates.  *Österreich kennt direktdemokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten: Volksbefragung, Volksbegehren, Volksabstimmung und Petitionen.* **Direkte Demokratie** Die Bürger:innen werden häufig direktdemokratisch befragt, welche Gesetze beschlossen werden sollen. Beispiel: Schweiz **DIKTATUR** Bsp: Parteidiktatur, Militärdiktatur, Oligarchie (Herrschaft einer best. Gruppe) In **autoritären** **Systemen** kontrolliert der Staat die meisten gesellschaftlichen Bereiche. Es gibt jedoch gewisse Freiheiten für BürgerInnen oder Organisationen. Politische GegnerInnen werden unterdrückt, als Machtmittel wird Gewalt angewandt. **Totalitäre** **Systeme** kontrollieren alle staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche, das heißt, möglichst alle BürgerInnen und Organisationen. Die Mittel dazu sind Terror, Unterdrückung, Gewalt und das Verbot jeder politischen *Opposition*.      Die **6 Verfassungsprinzipien** benennen und kurz erläutern können: Leitende Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung 1920: Demokratie, Republik, Bundesstaat, Rechtsstaat, Grundrechte, Gewaltenteilung. **Das demokratische Prinzip:** Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Artikel 1 der Bundesverfassung lautet: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Wahlen sind daher ein zentrales Element der Demokratie. Aktiv wahlberechtigt sind in Österreich alle ÖsterreicherInnen, die mit Ablauf des Wahltages das 16. Lebensjahr vollendet haben. Passiv Wahlberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die an diesem Tag das 18. (bzw. wer für die Präsidentschaft kandidiert, das 35.) Lebensjahr vollendet haben. In beiden Fällen dürfen keine Ausschließungsgründe (z. B. eine Straftat) vorliegen. **Das republikanische Prinzip:** Österreich ist eine Republik, der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er wird alle sechs Jahre direkt gewählt. Eine unmittelbare Wiederwahl ist möglich. Er ist Oberbefehlshaber des Heeres und erfüllt repräsentative Aufgaben, er ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Regierung. **Das föderalistische Prinzip:** Österreich ist ein Bundesstaat. Die neun Landtage sind für die Landesgesetzgebung zuständig und wirken über den Bundesrat auch an der Gesetzgebung des Bundes mit. **Das rechtsstaatliche Prinzip:** Österreich ist ein Rechtsstaat. Das heißt, jedes staatliche Handeln ist an Gesetze gebunden. BürgerInnen können darauf vertrauen, dass Gesetze und Prinzipien der Verfassung auf sie Anwendung finden. **Das liberale Prinzip:** Die Grund- und Menschenrechte sollen die Freiheit aller Menschen sichern. Gesetze dürfen daher den Grundrechten nicht widersprechen. Sie müssen bei Gerichten bis hin zum Verfassungsgerichtshof durchsetzbar sein. **Das gewaltentrennende Prinzip:** Die Macht im Staat ist auf Legislative, Exekutive und Judikative verteilt. Diese haben die Möglichkeit zur gegenseitigen Kontrolle. Dadurch soll Machtmissbrauch verhindert werden. Ad **Prinzip Gewaltenteilung **-- worin unterscheiden sich die legislative, exekutive und judikative Gewaltenteilung (auch mit deutschen Begriffen benennen können): **Legislative (gesetzgebende Gewalt):** Dabei handelt es sich um die gesetzgebende Gewalt. Auf nationaler Ebene sind dies in Österreich der Nationalrat und der Bundesrat, auf Länderebene die Landtage. **Exekutive (vollziehende oder ausübende Gewalt):** Sie vollzieht die Gesetze in einem Staat. In Österreich sind dies Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesregierung, Landeshauptleute und Landesregierjungen, BürgermeisterInnen und Gemeinderäte sowie die jeweils angeschlossenen Behörden. Zur Exekutive zählen aber auch Bundesheer und Polizei. **Judikative (rechtssprechende Gewalt):** Das ist die Gerichtsbarkeit. Sie wird in Rechtsstaaten, also auch in Österreich, von unabhängigen RichterInnen ausgeübt. **Direktdemokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten:** **Volksabstimmung:** Wenn sich die Abgeordneten im Parlament nicht auf den Beschluss eines Gesetzes einigen können, kann der Nationalrat eine Volksabstimmung ansetzen. Handelt es sich bei der Gesetzesänderung um eine Gesamtveränderung der Verfassung, ist eine derartige Abstimmung sogar verpflichtend durchzuführen. Das Ergebnis ist bindend, egal ob freiwillige oder verpflichtende Volksabstimmung z. B. es gab erst zwei Volksabstimmungen: Inbetriebnahme Atomkraftwerk Zwentendorf (1978, Nein) und Beitritt zur EU (1994, Ja). **Volksbegehren:** WählerInnen möchten damit beim Parlament erreichen, dass ein Gesetz beschlossen wird. In Österreich muss sich der Nationalrat ab 100 000 Unterschriften mit dem Gesetzesantrag beschäftigen. Ein Beschluss kann erfolgen, muss aber nicht. **Volksbefragung:** WählerInnen werden zu einem bestimmten Thema befragt. Das Ergebnis ist nur ein Meinungsbild. Der Gesetzgeber muss das Ergebnis nicht umsetzen, kann aber (z. B. erst eine Volksbefragung auf Bundesebene: Beibehaltung der Wehrpflicht 2013, Ja). **Petitionsrecht:** Eine Petition ist eine Bitte, ein Gesuch oder eine Beschwerde, die sich an eine öffentliche Stelle wie etwa den Nationalrat richten kann. BürgerInnen können diese unterschreiben.

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