Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen PDF

Summary

This document details the legal framework for economic operations within German public authorities. It discusses the necessity of economic management in public offices, as well as relevant German laws such as the Basic Law (GG), the Landes- and Bundeshaushaltsordnung, the Haushaltsgrundsätzegesetz etc. It also refers to the Gemeindeordnung for specific provisions relating to municipalities.

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3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen Warum müssen Behörden wirtschaftlich handeln? Leistungserstellung bei knappen Ressourcen Wirtschaftliches Handeln ist unbedingt geboten! Rechtsgrundlagen: Grundgesetz (GG), Landes- und...

3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen Warum müssen Behörden wirtschaftlich handeln? Leistungserstellung bei knappen Ressourcen Wirtschaftliches Handeln ist unbedingt geboten! Rechtsgrundlagen: Grundgesetz (GG), Landes- und Bundeshaushaltsordnung (LHO/ BHO), Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), Gemeindeordnung (GO) etc. 60 Dipl. Kffr. / Dipl. Finw. Julia Winands - HSPV NRW Standort Köln 3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden – Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Art. 14 Abs. 2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch sollte zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.  Das Erheben von Steuern muss dem Allgemeinwohl dienen; sie dürfen mithin nicht verschwendet, sondern müssen wirtschaftlich eingesetzt werden. Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG: Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.  Hieraus ergibt sich eine Rechtspflicht zur wirtschaftlichen Verwaltungsführung. Dieser hat Verfassungsrang (landesspezifische Regelungen existieren). 61 Dipl. Kffr. / Dipl. Finw. Julia Winands - HSPV NRW Standort Köln 3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden – Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Art. 28 Abs. 2 GG: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung [..].  Die Gemeinden haben Organisationshoheit in ihrer Verwaltung und das Recht eigener Einnahmeerzielung. 62 Dipl. Kffr. / Dipl. Finw. Julia Winands - HSPV NRW Standort Köln 3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen § 6 Abs. 1 HGrG, § 7 Abs. 1 BHO, § 7 Abs. 1 LHO NRW: Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.  Aufgabenerfüllung mit möglichst niedrigen Ausgaben  Konkretisierung in Verwaltungsvorschriften , VV BHO Gemeindeordnung NRW: § 75 Abs.1 S. 1 GO NRW: Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. § 75 Abs. 1 S. 2 GO NRW: Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. 63 Dipl. Kffr. / Dipl. Finw. Julia Winands - HSPV NRW Standort Köln 3. Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Gemeindeordnung § 75 GO NRW:  In kurzfristiger Sicht: Es soll auf das betriebswirtschaftliche Gleichgewicht geachtet werden.  In langfristiger Sicht: Die Gemeinde soll dauerhaft leistungsfähig bleiben (nicht dauerhaft von Substanz leben).  Verankerung des ökonomischen Prinzips § 77 Abs. 1 GO NRW: Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Kommunalabgabengesetz KAG NRW regelt die einzelnen Abgabearten (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.). Weitere relevanten Verordnungen: Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bzw. Kommunale Haushaltsverordnung (KomHVO NRW), Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) etc. 64

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