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Questions and Answers
Warum ist wirtschaftliches Handeln für Behörden notwendig?
Warum ist wirtschaftliches Handeln für Behörden notwendig?
Wirtschaftliches Handeln ist notwendig, um knappe Ressourcen effizient zu nutzen und das Wohlergehen der Allgemeinheit zu fördern.
Welches Grundgesetz regelt die Pflicht zur wirtschaftlichen Verwaltungsführung?
Welches Grundgesetz regelt die Pflicht zur wirtschaftlichen Verwaltungsführung?
Art. 114 Abs. 2 S. 1 GG regelt die Pflicht zur wirtschaftlichen Verwaltungsführung.
Wie beeinflusst Art. 14 Abs. 2 GG das Verhalten von Behörden?
Wie beeinflusst Art. 14 Abs. 2 GG das Verhalten von Behörden?
Art. 14 Abs. 2 GG verpflichtet Behörden, Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen, was wirtschaftliches Handeln erfordert.
Was besagt § 6 Abs. 1 HGrG bezüglich der Haushaltsaufstellung?
Was besagt § 6 Abs. 1 HGrG bezüglich der Haushaltsaufstellung?
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Was regelt Art. 28 Abs. 2 GG für die Gemeinden?
Was regelt Art. 28 Abs. 2 GG für die Gemeinden?
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Wie sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der BHO verankert?
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Was bedeutet die Organisationshoheit in der Gemeindeordnung NRW?
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Wie ist die Verantwortung der Gemeinden bezüglich ihrer Haushaltswirtschaft laut § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW geregelt?
Wie ist die Verantwortung der Gemeinden bezüglich ihrer Haushaltswirtschaft laut § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW geregelt?
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Study Notes
Wirtschaftliches Handeln in Behörden - Rechtsgrundlagen
-
Warum müssen Behörden wirtschaftlich handeln?
- Leistungserbringung bei knappen Ressourcen
- Wirtschaftliches Handeln ist zwingend notwendig
Rechtsgrundlagen
- Grundlagen: Grundgesetz (GG), Landes- und Bundeshaushaltsordnung (LHO/BHO), Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), Gemeindeordnung (GO) und weitere
-
Artikel 14 Abs. 2 GG: Eigentum verpflichtet; sein Gebrauch dient auch dem Gemeinwohl
- Steuereinnahmen müssen dem Gemeinwohl dienen, nicht verschwendet werden
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Artikel 114 Abs. 2 S. 1 GG: Der Bundesrechnungshof prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Bundeshaushalts
- Sicherstellung einer rechtsverbindlichen Verwaltung
- Landesspezifische Regelungen existieren
-
Artikel 28 Abs. 2 GG: Gemeinden müssen das Recht haben, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, im Rahmen der Gesetze
- Eigenverantwortung der Gemeinden
- Gemeindeverbände haben ebenfalls Rechte der Selbstverwaltung
- Hoheit der Organisation in der Verwaltung und Erhebung von Einnahmen
-
§ 6 Abs. 1 HGrG, § 7 Abs. 1 BHO, § 7 Abs. 1 LHO NRW: Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen
- Aufgaben mit niedrigen Ausgaben erfüllen
- Konkretisierung in Verwaltungsvorschriften (VV BHO)
-
Gemeindeordnung NRW (§ 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW): Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass ihre Aufgaben stets gesichert sind; sparsam zu führen.
- § 75 Abs. 1 S. 2 GO NRW: Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen
- § 75 GO NRW: In kurzfristiger Sicht: betriebswirtschaftliches Gleichgewicht; In langfristiger Sicht: Leistungsfähigkeit der Gemeinde sichern (nicht dauerhaft von Substanz leben)
-
§ 77 Abs. 1 GO NRW: Gemeinden erheben Abgaben nach den gesetzlichen Vorgaben
- Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) regelt Abgabearten (Steuern, Gebühren, Beiträge)
- Weitere relevante Verordnungen: Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), Kommunale Haushaltsverordnung (KomHVO NRW), Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) usw.
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Description
In diesem Quiz erfahren Sie, warum Behörden wirtschaftlich handeln müssen und welche rechtlichen Grundlagen dabei relevant sind. Es werden wichtige Artikel des Grundgesetzes sowie Haushaltsordnungen behandelt, die die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung von Ressourcen in Behörden bilden.