Versetzung gemäß Paragraph 38 BDG
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Questions and Answers

Eine Versetzung liegt vor, wenn der Beamte eine andere ______ zu dauernder Dienstleistung zugewiesen wird.

Dienststelle

Eine Versetzung kann auf eigene Bitte oder von ______ erfolgen.

Amts wegen

Eine Versetzung von Amts wegen ist bei wichtigem ______ zulässig.

dienstlichem Interesse

Ein wichtiges dienstliches Interesse kann auch durch Änderungen von ______ begründet sein.

<p>Verwaltungsorganisationen</p> Signup and view all the answers

Bei einer Versetzung muss die Dienstbehörde persönliche, familiäre und soziale ______ berücksichtigen.

<p>Verhältnisse</p> Signup and view all the answers

Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn ein Beamter eine andere Dienststelle ______ zugewiesen wird.

<p>vorübergehend</p> Signup and view all the answers

Eine Dienstzuteilung ist ohne schriftliche Zustimmung bis zu ______ Tage im Kalenderjahr zulässig.

<p>90</p> Signup and view all the answers

Bei einer Dienstzuteilung hat die Dienstbehörde auf die bisherige ______ Bedacht zu nehmen.

<p>Verwendung</p> Signup and view all the answers

Gemäß Paragraph 43 BG ist der Beamte verpflichtet, die dienstlichen Aufgaben ______ zu erfüllen.

<p>treu</p> Signup and view all the answers

Die dienstlichen Aufgaben sind mit den ihm zur Verfügung gestellten ______ aus eigenem zu besorgen.

<p>Mitteln</p> Signup and view all the answers

Study Notes

Versetzung gemäß Paragraph 38 BDG

  • Eine Versetzung ist die Zuweisung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle zur dauerhaften Dienstleistung.
  • Ein Bescheidverfahren ist für die Versetzung erforderlich.

Möglichkeiten einer Versetzung

  • Versetzung auf eigene Bitte des Beamten.
  • Versetzung von Amts wegen durch die Dienstbehörde.
  • Bewerbung für eine ausgeschriebene freie Planstelle.

Zulässigkeit der Versetzung von Amts wegen (Paragraph 38 Abs 2 BDG)

  • Bei wichtigem dienstlichem Interesse kann eine Versetzung erfolgen.
  • Provisorische Änderungen können auch ohne wichtiges dienstliches Interesse stattfinden.

Wichtiges dienstliches Interesse (Paragraph 38 Abs 3 BDG)

  • Änderungen in der Verwaltungsorganisation.
  • Wegfall von Arbeitsplätzen.
  • Besetzung einer freien Planstelle in anderen Dienststellen.
  • Mangelnder Arbeitserfolg des Beamten.
  • Disziplinarstrafe, wenn die Art und Schwere für den Beamten nicht vertretbar ist.

Aspekte bei der Versetzung an einen anderen Dienstort

  • Persönliche, familiäre und soziale Verhältnisse des Beamten müssen berücksichtigt werden.
  • Ausnahmen bestehen bei mangelndem Arbeitserfolg und Disziplinarstrafen.

Unzulässigkeit der Versetzung ohne Zustimmung

  • Eine Versetzung ohne Zustimmung des Beamten ist unzulässig, wenn der Beamte wesentliche wirtschaftliche Nachteile erleidet und ein anderer qualifizierter Beamter zur Verfügung steht.

Dienstzuteilung gemäß Paragraph 39 BDG

  • Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn ein Beamter vorübergehend einer anderen Dienststelle zugewiesen wird.
  • Ein Dienstauftrag ist für die Dienstzuteilung erforderlich.

Zulässige Fälle der Dienstzuteilung

  • Dienstzuteilung aus dienstlichen Gründen.
  • Ohne schriftliche Zustimmung bis zu 90 Tage im Kalenderjahr zulässig.
  • Über 90 Tage nur, wenn der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann oder zu Ausbildungszwecken.

Aspekte bei der Dienstzuteilung

  • Bisherige Verwendung des Beamten ist zu beachten.
  • Das Dienstalter des Beamten spielt eine Rolle.
  • Persönliche, familiäre und soziale Verhältnisse sind bei Zuteilung zu beachten.

Erfüllung der dienstlichen Aufgaben gemäß Paragraph 43 BDG

  • Der Beamte ist verpflichtet, seine Aufgaben treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch zu erfüllen.
  • Die Erfüllung muss unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen.

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Description

Dieses Quiz behandelt die Regelungen zur Versetzung von Beamten laut Paragraph 38 des Bundesdienstgesetzes (BDG). Es werden verschiedene Möglichkeiten der Versetzung erklärt, einschließlich eigener Bitte und Amts wegen. Außerdem wird diskutiert, wann eine Versetzung aus dienstlichem Interesse zulässig ist.

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