Dienstrecht.docx
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**Erklären sie die Versetzung gemäß Paragraph 38 BDG?** Eine Versetzung liegt vor, wenn der Beamte eine andere Dienststelle zu dauern Dienstleistung zugewiesen wird. Dafür ist ein Bescheid-verfahren notwendig! **Wie kann eine Versetzung Paragraph 38 BDG erfolgen?** - Auf eigene Bitte - von A...
**Erklären sie die Versetzung gemäß Paragraph 38 BDG?** Eine Versetzung liegt vor, wenn der Beamte eine andere Dienststelle zu dauern Dienstleistung zugewiesen wird. Dafür ist ein Bescheid-verfahren notwendig! **Wie kann eine Versetzung Paragraph 38 BDG erfolgen?** - Auf eigene Bitte - von Amts wegen - Bewerbung für eine ausgeschriebene freie Planstelle **Wann ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig Paragraph 38 Abs 2 BDG?** - Bei wichtigem dienstlichem Interesse - provisorischen Kunst Verhältnissen auch ohne wichtiges dienstliches Interesse **Was ist bei der Versetzung ein wichtiges dienstliches Interesse Paragraph 38/3 BDG?** - Änderung von Verwaltungsorganisationen - Auflassen von Arbeitsplätzen - Besetzen einer freien Planstelle auf anderen Dienststellen - mangelnder Arbeitserfolg - Disziplinarstrafe - wegen Art und Schwere Belastung des Beamten nicht vertretbar **Was hätte Dienstbehörde bei der Versetzung an einen anderen Dienstort zu berücksichtigen?** - Persönliche, Familiäre, soziale Verhältnisse - ausgenommen bei mangelndem Arbeitserfolg und Disziplinarstrafen **Wann ist eine Versetzung von Amts wegen ohne Zustimmung des Beamten unzulässig?** Wenn der Beamte einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil davonträgt und ein anderer qualifizierte Beamter zur Verfügung steht der keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteile davonträgt. **Erklären Sie Dienstzuteilung Paragraph 39 BDG.** Eine Dienstzuteilung liegt vor wenn ein Beamter eine andere Dienststelle vorübergehend zugewiesen wird. Dafür ist ein Dienstauftrag notwendig. **In welchen Fällen ist eine Dienstzuteilung nach Paragraph 39 BDG zulässig?** - Aus dienstlichen Gründen - ohne schriftliche Zustimmung bis zu 90 Tage im Kalenderjahr - Darüber hinaus nur wenn der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann oder zum Zweck der Ausbildung. **Worauf hat die Dienstbehörde bei einer Dienstzuteilung Bedacht zu nehmen?** - Bisherige Verwendung - Dienstalter - persönliche, Familiäre, soziale Verhältnisse bei Zuteilung zu einem anderen Dienstort **Wie hat der Beamte gemäß Paragraph 43 BG seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen?** **Absatz 1** der Beamte ist verpflichtet die dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften: - treu - gewissenhaft - engagiert - unparteiisch - mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln aus eigenem zu besorgen. **Absatz 2** Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seine dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Gilt auch außerhalb des Dienstes. **Absatz 3** Der Beamte hat soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren.