Grundgesetz und Grundrechte PDF

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This document provides an overview of the German Basic Law (Grundgesetz) and fundamental rights. It discusses the structure of fundamental rights, the division of powers, and the principles of democracy and the rule of law in Germany.

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**Grundgesetz und Grundrechte:** - Gerichte und Parlamente müssen sich an die Grundrechte halten. - Stehen über den anderen Rechtsvorschriften - Artikel 1 und Artikel 20 dürfen nie verändert oder abgeschafft werden - -\> Ewigkeitsklausel Artikel 79.3 GG - Artikel 1 = Schutz der Me...

**Grundgesetz und Grundrechte:** - Gerichte und Parlamente müssen sich an die Grundrechte halten. - Stehen über den anderen Rechtsvorschriften - Artikel 1 und Artikel 20 dürfen nie verändert oder abgeschafft werden - -\> Ewigkeitsklausel Artikel 79.3 GG - Artikel 1 = Schutz der Menschenwürde; Artikel 20 = Volkssouveränität **Einteilung der Grundrechte:** - 1\. Präampel - 2\. 1-19 Grundrechte - 3\. Staatsorganisatorischer Teil **Unterscheidung der Grundrechte nach ihren Inhalten:** - Freiheitsrechte - Gleichheitsrechte - Verfahrensrechte - Institutionelle Rechte **Aktuelle Regierungsform:** - (parlamentarische) Demokratie **Denkbare Herrschaftsformen, die durch das Grundgesetz verhindert werden:** - Diktatur, Kommunismus, autoritäre Systeme **Menschenrechte vs. Bürgerrechte:** - Menschenrechte -\> Grundrechte die allen Menschen zustehen, egal welcher Herkunft - Bürgerrechte -\> Grundrechte die nur deutschen Staatsbürger zustehen. **Unterschied GG und Grundrechte:** - GG -\> beinhaltet die Grundrechte - Grundrechte: Artikel 1-19 **Voraussetzung, dass das GG verändert werden darf:** - Artikel 1-20 sind nicht veränderbar - 2/3 der Mehrheit im Bundestag und Bundesrat (Artikel 79. 266) **Verfassungsprinzipien (nach Artikel 20)** - **Demokratie**: Gewaltenteilung; Recht auf Opposition; Demokratische Wahlen; Menschenrechte werden eingehalten; **Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus** - **Rechtsstaat:** Freiheitssicherung; Rechtssicherung; Rechtsgleichheit; Gewaltenteilung; Gleichheit vor dem Gesetz - **Sozialstaat:** soziale Verantwortung des Staates für die Bürger; Fürsorgeanspruch der sozial Schwachen; Soziale Gerechtigkeit; Sozialversicherungspflicht, Arbeitsschutz, Bürgergeld, Sozialhilfe.... - **Bundesstaat:** Aufteilung in 16 Bundesländer; Gewaltenteilung - **Alles basiert auf dem Grundgesetz als Verfassung Deutschlands** **Rechtsstaat vs. Sozialstaat** - **Rechtsstaat**: Schutz des einzelnen; Gesetzlichkeit im GG; Soziale Verantwortung des Einzelnen - **Sozialstaat**: Wohl aller; Gerechtigkeit im GG; Einschränkung der Freiheit einzelner zum Wohl aller; Soziale Verantwortung des Staates (Bürgergeld, Kindergeld, Rente, Bafög; etc.) - **Wehrhafte Demokratie** - Demonstrationen -\> GG wird geschützt durch Art. 1; Art. 20; Art. 79 - Versammlungsfreiheit - Petitionen, per Gericht, - Leserbrief **Wahlen:** - Wahlberechtigt ist man ab 18 - Landtagwahlen sind alle 5 Jahre, Bundestagswahlen sind alle 4 Jahre, Kommunalwahlen und Europaparlamentswahlen sind alle 6 Jahre - Aktives Wahlrecht: Das Recht zu Wählen - Passives Wahlrecht: Das Recht gewählt zu werden - Art. 38 macht das Wahlrecht zum politischen Grundrecht - Ausnahme von Wahlrecht: geistig beeinträchtigte Bürger, Bürger, die ihr Wahlrecht durch einen Richterspruch entzogen bekommen haben **Bundesverfassungsgericht**: - **Sitz**: Karlsruhe - Präsident/-in Vizepräsident /-in - 1\. Senat -\> 2. Senat - Kammern -\> Kammern - Wählt die Hälfte jedes Senates -\> wählt die Hälfte jedes Senates - Bundestag -\> Bundesrat - **Bundesverfassungsgericht entscheidet über**: - Verfassungsbeschwerden - Über Streitigkeiten zwischen Bundesorganen und Bund und Länder - Die Vereinbarkeit von Bund oder Landesrecht mit dem GG - Verfassungswidrigkeit von Parteien **5 wesentlichen Bundesorgane neben dem Bundesverfassungsgericht:** Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und der Bundespräsident **Bundesregierung:** besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern =\> Kabinett **Aufgabe**: Staat lenken und leiten, Gesetze entwerfen und in den Bundestag einbringen, Gesetze werden nach Beschließung durch Verwaltungsvorschriften ausgeführt (=erlassen von Verwaltungsvorschriften) **[Eigentlich]**: **Bundeskanzler:** wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt, nach der Wahl schlägt der Kanzler Bundesminister vor mit denen er arbeiten möchte. **Bundespräsident:** ernennt oder entlässt die Minister auf Vorschlag des Kanzlers. **[Wirklichkeit]**: Partei mit höchster Stimmzahl stellt Kanzler, der dann formal vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird. Mit anderen Parteien, mit denen eine Koalition gebildet wird, wird das Regierungsprogramm ausgehandelt und bestimmt wie viele Minister und Bereiche es in der Regierung geben soll und wie die Posten besetzt werden. **Grundsätze des GG:** **Kanzlerprinzip:** Bundeskanzler bestimmt Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz). Er bestimmt, wo es lang geht, Minister richten sich danach. Macht Minister zum Ernennen oder zum entlassen vorzuschlagen. Er gibt den Kurs für DE an. **Ressortprinzip:** Jeder Minister hat seinen eigenen Bereich, (Gesundheit, Familie etc). Diesen leitet er selbstständig und trägt dafür die volle Verantwortung. Er muss sich aber an die Richtlinien des Kanzlers halten. **Kollegialprinzip:** Alle Minister sind gleichberechtigt. Bei Meinungsverschiedenheiten -\> Beschluss der Mehrheit. Entscheidungen des Kanzlers können nicht überstimmt werden. **Misstrauensvotum und Vertrauensfrage:** **Konstruktives Misstrauensvotum**: Mehrheit der Parlamentarier entziehen durch Abstimmung das Vertrauen und des Amtes des Kanzlers. **Konstruktiv**: es kann nur dann dem Kanzler das Amt entzogen werden, wenn zugleich ein neuer gewählt wird mit der Mehrheit der Abgeordneten. **Vertrauensfrage**: Spricht die Mehrheit des Parlaments dem Kanzler auf dessen Antrag nicht das Vertrauen aus, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen -- er muss aber nicht. **Bundespräsident:** Staatsoberhaupt DE. Repräsentation des Staates **Aufgaben:** - Vertretung des Bundes im In- und Ausland - Vorschlagsrecht bei Kanzlerwahl - Ernennung und Entlassung von Bundesminister und Bundeskanzler - Ernennung und Entlassung von Bundesminister auf Vorschlag des Kanzlers - Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren - Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen - Auflösung des Bundestags unter bestimmten Bedingungen - Begnadigungsrecht (wenn jmd im Gefängnis sitzt und es bestimmte Bedingungen gibt, warum er anstatt lebenslang früher raus sollte, darf er das entscheiden) **Wahl des Bundespräsidenten:** - Wahlrecht zum dt. Bundestag besitzen - Mindestalter: 40 - Amtszeit 5 Jahre - Wiederwahl: 1x - Wird von Bundesversammlung gewählt **Bundesrat: (Bindungsglied zwischen Bund und Länder)** Parlament der Länderregierung „zweite Kammer" des Parlaments. Nur wer in der Landesregierung sitzt und Stimme hat, kann Mitglied im Bundesrat sein. Opposition von einzelnen Ländern hat keine Chance im Bundesrat gehört zu werden. Land mit hat mindestens 3 Stimmen: - Mehr als 2 Millionen Einwohner: 4 Stimmen -..... 6 Millionen Einwohner: 5 Stimmen -..... 8 Millionen Einwohner: 6 Stimmen Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen -\> 69 ordentliche Mitglieder. Für Beschlüsse notwendige Mehrheit: 35 Stimmen; manchmal notwendige Zweidrittenmehrheit: 46 Stimmen. Alle Mitglieder des Bundesrates haben eine Doppelfunktion: sie sind Landespolitiker und Bundespolitiker. **Aufgaben:** - Mitwirken bei Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes in Angelegenheit der EU mit. - Vertretung der Interessen der einzelnen Länder - Kontrollfunktion gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung **Bundestag: („erste Kammer" des Parlaments)** Tagt im Reichstagsgebäude in Berlin. Abgeordnete des dt. Bundestages sind Vertreter des Volkes. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Bundestag ist das einzige Organ welches unmittelbar vom Volk gewählt wird. Wahl ist allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl für jeweils 4 Jahre. Erststimme: Wahl eines Kandidaten im eigenen Wahlkreis. Zweitstimme: Wahl einer Partei. Die Zweitstimmenanteile entscheiden über die Sitzverteilung im Bundestag. Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten **Aufgaben:** - Bundestag wählt einen Kanzler - Wichtigste Organ der Gesetzgebung auf Bundesebene - Recht die Ausgaben und Einnahmen des Bundes zu kontrollieren - Nach Prinzip der Gewaltenteilung kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung **Politische Parteien die aktuell im Bundestag vertreten sind:** - SPD - CDU/CSU - Grünen - AFD - FDP - BSW - Die Linke - SSW **Bund Länder (Bundesländer)** - Militär - Bildung - Passwesen - Polizei **[Fakten]:** **Koalition:** An der Regierung beteiligten Parteien **Opposition:** Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien **Fraktion:** Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei **Aktuelle Wirtschaftsform in DE:** soziale Marktwirtschaft Bsp: Bürgergeld, Kindergeld, Bafög etc **Wahlzeiten:** alle 4 Jahre -\> Bundestag; alle 5 Jahre -\> Bayrische Landtag, alle 6 Jahre-\> Gemeinderat in Bayern und Europaparlamentswahl **Bundesversammlung kommt 1x im Jahr zusammen und wählt den Bundespräsidenten** **Bundespräsident darf höchstens 2x 5 Jahre im Amt sein** **Bundestag und Bundesrat gehören der Legislative an** **Bundestag -\> Legislative; Bundesregierung -\> Exekutive; Gerichte (Bundesgerichtshof) -\> Judikative** **Subsidiaritätsprinzip:** Der Staat gewährt nur dann Unterstützung, wenn der Einzelne sich nicht mehr selbst helfen kann **Der Beschluss von Gesetzen ist nicht die Aufgabe des Bundespräsidenten** **Partei kann verboten werden, wenn sie gegen die Verfassung verstößt** **In einer direkten Demokratie treffen nie die gewählten Volksvertreter die Entscheidungen** **Die Fünfprozent Regel oder Auch Sperrklausel bedeutet: Bei der Verteilung der Sitze im Bundestag werden nur Parteien berücksichtigt die mindestens 5 % der Stimmen oder 3 Direktmandanten erhalten haben** **Aktueller Bundespräsident: Frank -- Walter Steinmeier** **Föderalistisch -\> Bundesstaat (16 Bundesländer)** **Soziale Marktwirtschaft: richtet sich nach Angebot und Nachfrage aber der Staat sorgt für sozialen Ausgleich** **Wahlsystem in Deutschland: personalisierte (Erststimme) Verhältniswahl (Zweitstimme)**

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