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Bilanzsteuerrecht Grundlagen der Buchführung Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) © examio GmbH - 26.02.2024 INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundlagen der Buchführung 3 Aufgaben und Zweck der Buchhaltung Teilbereiche der Buchhaltung Systeme der Buchführung Bilanz Bilanzar...

Bilanzsteuerrecht Grundlagen der Buchführung Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) © examio GmbH - 26.02.2024 INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundlagen der Buchführung 3 Aufgaben und Zweck der Buchhaltung Teilbereiche der Buchhaltung Systeme der Buchführung Bilanz Bilanzarten Aufbau einer Bilanz Bilanzgliederung 1.1 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung 8 1.2 Buchführungspflicht 9 Buchführungspflicht nach Handelsgesetzbuch Befreiung von der Buchführungspflicht Steuerliche Buchführungspflicht § 140 AO und die derivative Buchführungspflicht Originäre Buchführungspflicht nach § 141 AO Beginn und Ende der Buchführungspflicht Beginn der originären Buchführungspflicht Ende der originären Buchführungspflicht 1.3 Inventar, Inventur und die Bilanz 12 1.4 Das Prinzip der doppelten Buchführung 14 1.5 Kontenrahmen 15 Struktur und Aufbau des Kontenrahmens Branchenspezifische Kontenrahmen Struktur der Kontonummern in Standard-Kontenrahmen Aufbau der Kontonummer: Klassen, Gruppen und Untergruppen Erweiterung der Kontonummer: 1.6 T-Konten 18 Kontierung und T-Konten Kontenarten in der doppelten Buchführung Bestandskonten: Erfolgskonten: 1.7 Das T-Konto in der Buchhaltung: Verständnis von Soll und Haben 19 Bedeutung von Soll und Haben © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 1 von 45 Anwendung von Soll und Haben in der Buchhaltung 1.8 Grundlagen und Anleitung zur Formulierung von Buchungssätzen 20 Formulierung von Buchungssätzen Was versteht man unter erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Buchungen? Erfolgswirksame Buchungen Erfolgsneutrale und erfolgsunwirksame Buchungen 1.9 Bestands- und Erfolgskonten 24 Bestandskonten und ihre Rolle in der Bilanz Erfolgskonten und ihre Bedeutung für die GuV Erfolgsneutrale Geschäftsvorgänge Buchungslogik in der doppelten Buchführung 1.10 Bestandskonten 25 Arten von Bestandskonten: Aktiv- und Passivkonten Buchen auf Bestandskonten Grundlagen der Umsatzsteuer Beispiel: Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Funktionsweise der Umsatzsteuer 1.11 Erfolgskonten 30 Arten von Erfolgskonten Das Abschließen von Erfolgskonten Fazit 1.12 Privatkonto 34 Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch - Entnahmetatbestände Buchung 1.13 Jahresabschluss 36 1.14 Rechnungslegungsvorschriften 37 1.15 Prüfungsschema Bilanzsteuerrecht 39 1.16 Selbstkontrollaufgabe 40 Aufgabenstellung Aufgabenstellung Lösungsvorschlag © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 2 von 45 1 Grundlagen der Buchführung Im Rahmen unseres Kurses im Bilanzsteuerrecht werden wir uns intensiv mit einem Fachgebiet beschäftigen, das durch seine breite Fächerung heraussticht. Das Bilanzsteuerrecht umfasst nicht nur steuerliche Aspekte, sondern bezieht sich auch auf die Grundlagen der Buchführung sowie auf handelsrechtliche Belange. Ein wesentlicher Teil unseres Kurses wird die Buchführung sein. Obwohl die Begriffe uchhaltung und Buchführung häufig synonym verwendet werden, besteht ein bedeutender Unterschied. Die Buchhaltung bezeichnet eine spezielle Organisationseinheit in einem Unternehmen, die für die Buchführung zuständig ist. Die Buchführung hingegen ist die eigentliche Tätigkeit oder Methodik, die sich mit der ordnungsgemäßen Analyse, Dokumentation und Gruppierung aller geschäftlichen Transaktionen befasst, die das Vermögen eines Unternehmens betreffen. Dazu gehören unter anderem Einnahmen, Ausgaben, Einkäufe, Abschreibungen, Kredite und Lohnkosten. Aufgaben und Zweck der Buchhaltung Ein grundlegendes Prinzip der Buchführung ist, dass alle Aufzeichnungen vollständig, sachlich und zeitlich geordnet erfolgen müssen. Zudem müssen sie durch entsprechende Belege transparent und nachvollziehbar sein. Dies spiegelt sich in dem Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ wider. Die Buchführung bildet somit die Grundlage für die Gewinnermittlung, den Jahresabschluss und die Besteuerung durch das Finanzamt. Sie ist ein integraler Bestandteil des Rechnungswesens, zu dem auch die Kostenrechnung, Vergleichsrechnungen und die betriebliche Planung gehören. Die Hauptaufgabe der Buchführung besteht darin, sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zahlenmäßig und strukturiert zu erfassen. Sie ermöglicht einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens, einschließlich Vermögensstatus, Liquidität und Profitabilität. Das Ziel der Buchführung ist es, alle vermögensrelevanten Vorgänge nachvollziehbar zu machen und ein klares Bild über die Kapital- und Schuldverhältnisse zu zeichnen. Diese Informationen sind nicht nur für interne Unternehmensentscheidungen von Bedeutung, sondern auch für Gläubiger und die Steuererhebung durch das Finanzamt. Die zeitnahe Bearbeitung von Buchführungsaufgaben ist essentiell, um Fristen bei Forderungen und Verbindlichkeiten einzuhalten und stets einen aktuellen Überblick über die finanzielle Lage zu gewährleisten. Teilbereiche der Buchhaltung Die Buchhaltung eines Unternehmens umfasst verschiedene zentrale Bereiche, deren Verständnis für das Bilanzsteuerrecht essenziell ist. Ein primärer Bereich ist die Finanzbuchhaltung (FiBu), die als Kern der Buchführung die Bilanzierung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beinhaltet. Die Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung schließen die Ermittlung von Schulden- und Vermögensständen, Bestandsveränderungen, den wirtschaftlichen Erfolg sowie die innerbetrieblichen Leistungen ein. Aus diesen Daten werden wichtige Kennzahlen wie Preiskalkulationen, Statistiken und die Umsatzsteuervoranmeldung abgeleitet. Für eine korrekte und vollständige Buchführung ist es unerlässlich, alle Belege und Rechnungen systematisch zu sammeln. Dies umfasst auch Barzahlungen, die in das Kassenbuch eingetragen werden, sowie die Erfassung des Geldflusses in Wareneingangs- und Warenausgangsbüchern. Eng verknüpft mit der Finanzbuchhaltung sind die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Die Kreditorenbuchhaltung konzentriert sich auf die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Lieferanten und ist für die Bearbeitung der eingehenden Rechnungen verantwortlich. Ihr Hauptziel ist die fristgerechte Begleichung finanzieller Verpflichtungen, um die Beziehungen zu Lieferanten und externen Anbietern zu pflegen. Im Gegensatz dazu überwacht die Debitorenbuchhaltung die finanziellen Ansprüche des Unternehmens gegenüber Kunden. Die Anlagenbuchhaltung spielt eine wichtige Rolle in der Überwachung und Verwaltung des © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 3 von 45 Anlagevermögens. Hierzu zählen langlebige Vermögensgegenstände wie Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Lizenzen. Die Anlagenbuchhaltung ist entscheidend für die Bewertung von Zugängen und Abgängen des Anlagevermögens und unterstützt das Unternehmen bei Entscheidungen bezüglich Reparaturen oder Neuanschaffungen. Eine weitere zentrale Säule der Buchhaltung ist die Bilanzbuchhaltung (BiBu). Sie fasst die Kennzahlen aller Teilbereiche in einer umfassenden Bilanz und dem Jahresabschluss zusammen. Diese Zusammenführung ermöglicht entscheidende Einblicke in den Unternehmenserfolg. Die Bilanz und der Jahresabschluss dienen nicht nur der Aufklärung über die Rentabilität im Sinne der Informationsfunktion, sondern bilden auch die rechnerische Grundlage für Steuerzahlungen und zukünftige betriebliche Entscheidungen. Ergänzt wird das Bild der Buchhaltung durch Bereiche wie die Lohnbuchhaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Energiebuchhaltung, die an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Systeme der Buchführung Im Rahmen der Buchführung werden verschiedene Systeme und Methoden angewendet, um die finanzielle Situation eines Unternehmens akkurat abzubilden. Ein wesentliches Element hierbei ist die Bestandsaufnahme durch eine Inventur. Die Inventur dient als Grundlage für die Erstellung der Bilanz, welche das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens gegenüberstellt. Diese Bilanz ist jeweils zu Beginn und am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Die Aktiva der Bilanz setzen sich aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen zusammen. Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dem Betrieb langfristig dienen, wie beispielsweise Maschinen oder dauerhaft genutzte Software. Das Umlaufvermögen hingegen beinhaltet kurzfristige Vermögensgegenstände, zu denen Vorräte oder Forderungen an Lieferanten zählen. Auf der Passivseite der Bilanz wird das Eigenkapital sowie das Fremdkapital ausgewiesen. Das Fremdkapital kann beispielsweise aus Krediten von Lieferanten bestehen. Eine genaue Ermittlung und Aufschlüsselung dieser Positionen ist für die korrekte Darstellung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens unerlässlich. Ein weiteres zentrales Element in der Buchführung ist die Gewinn- und Verlustrechnung. Die GuV stellt eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres dar und ist ein © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 4 von 45 integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie bietet einen detaillierten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens und ist sowohl für interne Analysezwecke als auch für die steuerliche Bewertung von hoher Bedeutung. Bilanz Die Bilanz eines Unternehmens erfüllt mehrere entscheidende Funktionen, die sowohl für die interne Unternehmensführung als auch für externe Interessengruppen von Bedeutung sind. Zunächst dient die Bilanz der Dokumentation. Sie gibt verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen und Kapital des Unternehmens, abgesehen von den stillen Reserven. Als formeller Abschluss der Buchführung wird das Vermögen in der Bilanz festgehalten, wodurch sie zu einem handels- und steuerrechtlich relevanten Rechenwerk über die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens wird. Eine weitere wichtige Funktion der Bilanz ist die Gewinnermittlung. Durch den Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres lässt sich unter Berücksichtigung von Einlagen und Entnahmen der Gewinn oder Verlust einer Periode ermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die dem Eigenkapitalkonto vorgelagert ist, liefert einen detaillierten Nachweis über das Zustandekommen des Gewinns oder Verlusts. Die Informationsfunktion der Bilanz unterteilt sich in Selbstinformation und Drittinformation. Die Selbstinformation ermöglicht es dem Kaufmann, die Bilanz als Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu nutzen. Für Dritte wie Lieferanten, Kreditgeber, Konkurrenten, öffentliche Institutionen (zum Beispiel Finanzamt, IHK, Sozialversicherungsträger) und Arbeitnehmer dient die Bilanz als Informationsquelle für das zukünftige Verhalten gegenüber dem Unternehmen. In diesem Sinne trägt die Bilanz auch zum Gläubigerschutz bei. Umgangssprachlich wird der Begriff "Bilanz" oft für den gesamten Jahresabschluss eines Unternehmens verwendet. Die Bilanzanalyse, ein wesentlicher Teil der Fundamentalanalyse, bezieht sich auf die Beurteilung eines Unternehmens basierend auf seinem Jahresabschluss. Besonders bei Abschlüssen nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) steht die Informationsfunktion im Vordergrund. Die Internationalisierung der Kapitalmärkte erfordert einheitliche © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 5 von 45 Regelungen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs. Jedoch ist zu beachten, dass Konzernabschlüsse nach HGB (Handelsgesetzbuch) oder IFRS nicht den ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen. In Deutschland wird dieser weiterhin ausschließlich nach den Regelungen des HGB ermittelt. Bilanzarten Bei der Erstellung von Unternehmensbilanzen kommen verschiedene Arten zum Einsatz, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Anlässe abdecken. Diese sind für angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und andere im Steuerrecht tätige Personen von großer Bedeutung. Laufende Bilanzen Die laufenden Bilanzen werden in der Regel am Ende jedes Geschäftsjahres für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten erstellt. Ein typischer Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Für börsennotierte Unternehmen besteht darüber hinaus die Pflicht, Zwischenbilanzen zu veröffentlichen. Diese können wochen-, monats-, quartals- oder halbjahresweise erfolgen und sind Teil der Zwischenberichterstattung. Außerordentliche Bilanzen Neben den regelmäßigen Bilanzen gibt es auch außerordentliche Bilanzen, die zu speziellen Anlässen wie Gründung, Fusion, Auseinandersetzung, Sanierung oder Liquidation eines Unternehmens erstellt werden. Handelsbilanz und Steuerbilanz Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz erstellen. Die Handelsbilanz orientiert sich am Handelsrecht und dient vorrangig der Informationsvermittlung an externe Adressaten. Die Steuerbilanz hingegen ist für die korrekte Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns im Rahmen der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer relevant, sowie für die Darstellung des Unternehmensvermögens im Kontext der Erbschaftsteuer. Sonder- und Ergänzungsbilanzen Im Bereich des Ertragsteuerrechts existieren neben den eigentlichen Steuerbilanzen zusätzlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Sonderbilanzen erfassen das Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer, das dem Betrieb zur Nutzung überlassen wird. Ergänzungsbilanzen hingegen dienen der Abbildung unterschiedlicher Wertansätze von Wirtschaftsgütern im Gesamthandsvermögen, um die Beteiligungsverhältnisse korrekt darzustellen. Einzelbilanz und Konzernbilanz Die Einzelbilanz bezieht sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines einzelnen Konzernunternehmens. Im Gegensatz dazu steht die konsolidierte Konzernbilanz, die Teil des Konzernabschlusses ist. In der Konzernbilanz werden durch Vermögens-, Schulden- und Umsatzkonsolidierung interne Transaktionen innerhalb des Konzerns eliminiert. Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz Gemäß § 242 Abs. 1 HGB muss ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Diese Bilanzen stellen das Verhältnis von Vermögen und Schulden des Unternehmens dar. Diese unterschiedlichen Arten von Bilanzen bilden das Fundament für eine umfassende und korrekte Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens und sind somit ein essentielles Element im © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 6 von 45 Bilanzsteuerrecht. Aufbau einer Bilanz Im Rahmen des Kurses Bilanzsteuerrecht ist es wichtig, ein tiefgehendes Verständnis der Struktur und der Bestandteile einer Unternehmensbilanz zu entwickeln. Gemäß § 247 HGB müssen in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten nicht nur ausgewiesen, sondern auch hinreichend aufgegliedert werden. Das Anlagevermögen umfasst dabei Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Aktivseite – Mittelverwendung Die Aktivseite der Bilanz zeigt auf, wie die wirtschaftlichen Mittel des Unternehmens verwendet werden. Dies umfasst sowohl materielle Güter wie Geldmittel, Produktionsmittel und Rohstoffe als auch immaterielle Güter, deren finanzieller Wert nicht immer direkt messbar ist. Die Aktivseite gibt einen Überblick über die Vermögensstruktur des Unternehmens. Passivseite – Mittelherkunft Die Passivseite verdeutlicht, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Sie bildet die Finanzierungsstruktur ab und unterscheidet zwischen Fremd- und Eigenkapital. Eigenkapital besteht aus Mitteln ohne Rückzahlungsanspruch Dritter, einschließlich Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen und thesaurierte Gewinne. Fremdkapital hingegen umfasst Mittel, die zeitlich befristet von Dritten zur Verfügung gestellt werden, wie Hypotheken, Anleihen und Darlehen. Aktiva und Passiva werden üblicherweise auf gegenüberliegenden Seiten der Bilanz dargestellt und müssen in ihrer Summe übereinstimmen, was die Bilanzsumme ergibt. Bilanzgliederung Die Gliederung einer Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB ist ein entscheidendes Element und richtet sich primär an Kapitalgesellschaften. Jedoch nutzen auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften dieses Gliederungsschema, wobei lediglich Anpassungen in Bezug auf die Eigenkapitalpositionen erforderlich sind. Dieser Ansatz unterstützt die Harmonisierung von Jahresabschlüssen aller Unternehmen, was wiederum sinnvolle Betriebsvergleiche ermöglicht. Ein Bilanzanalyst kann somit davon ausgehen, dass sich in bestimmten Bilanzpositionen stets ähnliche Werte befinden. Zudem tragen diese Gliederungsvorschriften zur Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze, insbesondere der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit, bei. Bilanzgliederung nach § 266 HGB Gemäß § 247 HGB muss die Gliederung einen gesonderten Ausweis von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten. Die Struktur einer nach § 266 HGB aufgestellten Bilanz ist dabei klar definiert. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 7 von 45 Interessant ist der Fall eines hohen Unternehmensverlusts, der zu einem rechnerisch negativen Eigenkapital führt. Bei Kapitalgesellschaften wird dieser „Negativbetrag“ am Ende der Bilanz auf der Aktivseite als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gemäß § 268 Abs. 3 HGB ausgewiesen. Bei Personenhandelsgesellschaften entspricht dies dem „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil“ der persönlich haftenden Gesellschafter oder der Kommanditisten nach § 264c HGB. Berücksichtigung verschiedener Faktoren Abweichungen von diesem Bilanzierungsschema können sich aus der Rechtsform (nach § 264c HGB), der Betriebsgröße (nach § 274a HGB) oder der Branchenzugehörigkeit (wie bei Kreditinstituten und Versicherungen) ergeben. Darüber hinaus können gemäß § 265 HGB einzelne wesentliche Geschäftsvorfälle oder Posten Anpassungen erfordern. Für spezielle Branchen wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und Pensionsfonds existieren eigenständige Bilanzgliederungsschemata, die durch spezifische Vorschriften wie die KreditinstitutsRechnungslegungsverordnung und die Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung geregelt sind. Man sollte außerdem nicht versuchen, irgendeine Bedeutung in die Wörter "Soll" und "Haben" sowie "Aktiva" und "Passiva" zu legen. Diese Begriffe haben insbesondere nicht ihre umgangssprachliche Bedeutung. 1.1 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung In der Buchhaltung müssen Unternehmer strikte, gesetzlich vorgegebene Prozesse befolgen. Die ordnungsgemäße Buchführung wird durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die für angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und andere im Steuerrecht tätige Personen von zentraler Bedeutung sind. Diese umfassen: Einkommensteuergesetz (EStG) Umsatzsteuergesetz (UStG) Abgabenordnung (AO) GmbH-Gesetz (GmbHG) Aktiengesetz (AktG) Publikationsgesetz (PublG) Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Die Buchführung dient als zahlenmäßiges Abbild des Unternehmensgeschehens und ist von großer Bedeutung für die Unternehmensleitung, Kapitaleigner und den Staat zur Steuerermittlung. Sie spielt © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 8 von 45 auch eine wichtige Rolle beim Gläubigerschutz. Laut Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) sind Unternehmer zur Buchführung verpflichtet. Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Vollkaufmann zur Buchführung verpflichtet. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar sein. Steuerrechtlich ist zur Buchführung verpflichtet, wer handelsrechtlich gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist (§ 140 AO). Zusätzlich sind nach § 141 AO auch andere Unternehmer, wie Minderkaufleute und Handwerker, zur Buchführung verpflichtet, sofern bestimmte Grenzwerte bei Umsatz, Betriebsvermögen und Gewinn überschritten werden. Das Handelsgesetzbuch regelt in seinem dritten Buch „Handelsbücher“ die Rechnungslegung. Dieses Buch gliedert sich in drei Abschnitte: 1. Abschnitt (§§ 238 - 263 HGB) – Allgemeine Vorschriften für alle Kaufleute. 2. Abschnitt (§§ 264 - 335 HGB) – Spezielle Vorschriften für Kapitalgesellschaften. 3. Abschnitt (§§ 336 - 339 HGB) – Zusätzliche Regelungen für eingetragene Genossenschaften. Rechtsformspezifische Vorschriften sind im Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz enthalten. Steuerliche Vorschriften über die Buchführung finden sich in der Abgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftsteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz, verschiedenen Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV) sowie in den Richtlinien (EStR, KStR, UStR). 1.2 Buchführungspflicht Die Buchführungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil sowohl des Handels- als auch des Steuerrechts. In diesem Abschnitt erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die Buchführungspflicht, die sich aus diesen beiden Rechtsgebieten ableitet. Buchführungspflicht nach Handelsgesetzbuch Das HGB ist das primäre Rechtsgebiet, das die Buchführungspflicht für Unternehmen in Deutschland regelt. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Diese Vorschrift stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle systematisch und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Die Buchführungspflicht nach HGB richtet sich dabei in erster Linie an Vollkaufleute und Handelsgesellschaften, kann aber auch für Kleinunternehmer relevant sein, insbesondere wenn sie freiwillig im Handelsregister eingetragen sind. Somit ist die Unterscheidung zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten von zentraler Bedeutung, da sie die Buchführungspflichten beeinflusst. Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Dies wirft die Frage nach der Kaufmannseigenschaft auf. Definition des Kaufmanns nach HGB Laut § 1 HGB ist jemand Kaufmann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe liegt vor, wenn das Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Man spricht hier vom Istkaufmann. Das HGB definiert den Begriff des Gewerbes jedoch nicht eindeutig. Kennzeichen eines handelsrechtlichen Gewerbes sind: Selbständigkeit Entgeltlichkeit mit Gewinnerzielungsabsicht Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit Öffentliche Wahrnehmbarkeit © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 9 von 45 Wirtschaftliche Tätigkeit außerhalb freier Berufe Handelsgewerbe schließt Kleingewerbe, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe aus. Kaufmannseigenschaft nach HGB Sollte die Kaufmannseigenschaft nicht nach § 1 HGB gegeben sein, kann sie durch freiwillige Eintragung in das Handelsregister nach § 2 HGB erworben werden, was als Kannkaufmann bezeichnet wird. Dies gilt auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 3 HGB. Formkaufmann nach HGB Nach § 6 HGB sind alle Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit Kaufleute kraft Rechtsform (Formkaufmann). Dazu gehören: Aktiengesellschaft gemäß § 3 Abs. 1 des Aktiengesetzes Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nach § 278 Abs. 3 des Aktiengesetzes Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach § 13 Abs. 3 des GmbH-Gesetzes Eingetragene Genossenschaften gemäß § 17 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) nach deutschem Recht, § 1 EWIV-Ausführungsgesetz Befreiung von der Buchführungspflicht § 241a HGB bestimmt, dass Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit sind, wenn sie an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre jeweils nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielen. Diese Regelung gilt auch für neu gegründete Unternehmen, wobei die Rechtsfolgen bereits dann eintreten, wenn die genannten Grenzwerte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden. Zusätzlich befreit § 242 Abs. 4 HGB die betroffenen Einzelkaufleute von der Verpflichtung zur Inventur und Bilanzierung. Steuerliche Buchführungspflicht Neben dem HGB spielen auch die steuerlichen Vorschriften eine zentrale Rolle bei der Buchführungspflicht. Die steuerlichen Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzen, wie dem Einkommensteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz und der Abgabenordnung. Diese Gesetze ergänzen das HGB und legen fest, dass bestimmte Unternehmen, abhängig von ihrem Umsatz, Gewinn oder Betriebsvermögen, zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die steuerliche Buchführungspflicht dient insbesondere der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und stellt sicher, dass die Unternehmen ihren steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachkommen.  HINWEIS In diesem Kurs liegt der Fokus ausschließlich auf den steuerlichen Aspekten der Buchführungspflicht. Die handelsrechtlichen Regelungen werden separat in einem eigenen Kurs behandelt. Die steuerliche Buchführungspflicht basiert primär auf den Vorschriften der §§ 140 und 141 der Abgabenordnung. Diese Regelungen definieren, unter welchen Bedingungen Unternehmen buchführungspflichtig sind. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 10 von 45 § 140 AO und die derivative Buchführungspflicht Gemäß § 140 AO müssen diejenigen, die nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind, diese Pflichten auch für steuerliche Zwecke erfüllen. Dies bedeutet, dass die Buchführungspflicht im Steuerrecht von außersteuerlichen Vorschriften abgeleitet wird, wodurch man von einer derivativen Buchführungspflicht spricht. Insbesondere betrifft dies Kaufleute, die nach § 238 HGB buchführungspflichtig sind. Gemäß § 1 HGB gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, wobei Kleingewerbetreibende ausgenommen sind, da sie keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. Derivative Buchführungspflicht und internationale Rechtsnormen Diese abgeleitete Buchführungspflicht kann sich auch auf ausländische Rechtsnormen beziehen. Beispielsweise ist eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts nach § 140 AO in Verbindung mit ihrer Buchführungspflicht nach liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.  HINWEIS Von der derivativen Buchführungspflicht sind insbesondere die Kaufleute betroffen, die nach § 238 HGB zur Führung von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind. Im Kurs der Abgabenordnung unter dem Punkt abgeleitete Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wird die derivative Buchführung besprochen. Originäre Buchführungspflicht nach § 141 AO Die Vorschrift des § 141 AO kommt zur Anwendung, wenn keine Buchführungspflicht nach § 140 AO besteht. Sie betrifft gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, aber nicht Freiberufler. Die Buchführungspflicht ergibt sich, wenn bestimmte Grenzen bei Umsatz, land- und forstwirtschaftlichem Wirtschaftswert oder Gewinn überschritten werden.  HINWEIS Ergibt sich eine Verpflichtung zur Führung von Büchern nicht aus § 140 AO, kann u.U. eine originäre Buchführungspflicht aus § 141 AO abgeleitet werden. Ebenfalls im Kurs der Abgabenordnung wird die originäre Buchführungspflicht besprochen. Den hierzu gehörenden Abschnitt finden Sie hier. Die Vorschrift des § 141 AO findet nur Anwendung, wenn sich nicht bereits eine Buchführungspflicht nach § 140 AO ergibt. Unter die Vorschrift fallen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, nicht jedoch Freiberufler. Zusammenfassung © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 11 von 45 Beginn und Ende der Buchführungspflicht Die originäre Buchführungspflicht im Bilanzsteuerrecht beginnt und endet unter spezifischen Voraussetzungen, die im § 141 Abs. 2 AO festgelegt sind. Beginn der originären Buchführungspflicht Gemäß § 141 Abs. 2 S. 1 AO tritt die Buchführungspflicht mit dem Beginn des Wirtschaftsjahres in Kraft, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung der Finanzbehörde folgt. Diese Mitteilung informiert den Unternehmer über den Beginn der Buchführungspflicht. Für die Wirksamkeit dieser Verpflichtung ist also sowohl das Erfüllen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale als auch die offizielle Bekanntgabe durch das Finanzamt notwendig. Die Mitteilung sollte mindestens einen Monat vor Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres erfolgen. Sie kann entweder im Rahmen eines Steuer- oder Feststellungsbescheides oder durch einen eigenständigen Verwaltungsakt bekannt gegeben werden. Ende der originären Buchführungspflicht Die Verpflichtung zur Buchführung endet gemäß § 141 Abs. 2 S. 2 AO mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Jahr folgt, in welchem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen. Im Gegensatz zum Beginn der Buchführungspflicht ist hier keine gesonderte Mitteilung des Finanzamts an den Unternehmer erforderlich. Eine solche Feststellung kann beispielsweise bei der Bearbeitung der Steuererklärung erfolgen, wenn festgestellt wird, dass die in § 141 AO festgelegten Grenzwerte unterschritten werden. 1.3 Inventar, Inventur und die Bilanz Am Anfang eines Handelsgewerbes steht die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die auf dem Inventar basiert. Inventur und Inventar sind wesentliche Bestandteile der Buchhaltung. Die Inventur bezieht sich auf die physische Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Diese Bestandsaufnahme ist nicht nur bei der Eröffnung oder Aufgabe eines Unternehmens erforderlich, sondern auch jährlich, um das Geschäftsjahr korrekt abschließen zu können. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 12 von 45 Das Inventar ist das Ergebnis dieser Inventur. Es ist eine detaillierte Liste, die den aktuellen Bestand aller Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebs umfasst. Die Genauigkeit des Inventars ist entscheidend, da es die Grundlage für die Erstellung der Bilanz bildet und sicherstellt, dass alle in der Bilanz enthaltenen Informationen korrekt sind. Die Durchführung einer Inventur erfolgt typischerweise auf zwei Arten: körperlich und buchmäßig. Bei der körperlichen Inventur werden physisch vorhandene Werte wie Maschinen und Lagerbestände erfasst, während bei der Buchinventur immaterielle Vermögenswerte wie Guthaben und Schulden dokumentiert werden. Es gibt verschiedene Arten der Inventur, darunter: Stichtagsinventur: Wird an einem bestimmten Datum durchgeführt, meist am Ende des Geschäftsjahres. Zeitversetzte/verlegte Inventur: Erlaubt die Durchführung der Inventur bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag für die Jahresbilanz. Stichprobeninventur: Basierend auf Teilerhebungen und Hochrechnungen. Permanente Inventur: Eine fortlaufende Erfassung über das gesamte Jahr hinweg bis zum Bilanzstichtag.  HINWEIS Das Inventar umfasst auch ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensgegenstände, das Eigenkapital und die nach Fälligkeit sortierten Schulden des Unternehmens auflistet, wodurch ein umfassender Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens gegeben wird. Kurz gesagt, die Inventur ist der Prozess der Zählung und Bewertung der Vermögenswerte eines Unternehmens, während das Inventar das detaillierte Ergebnis dieser Zählung ist. Nachdem das Inventar erstellt wurde, wird es in die Bilanz überführt. Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite das Vermögen des Unternehmens, also alles, was es besitzt und an Werten hat. Auf der Passivseite, auch als Kapitalseite bekannt, werden die Ansprüche der Eigen- und Fremdkapitalgeber an dieses Vermögen dargestellt. Da die Vermögensgegenstände aus der Nutzung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel resultieren, ergibt sich daraus, dass die Summe der Aktiva (Vermögenswerte) immer der Summe der Passiva (Eigenkapital plus Fremdkapital) entsprechen muss. Diese Beziehung wird durch die grundlegende Bilanzgleichung ausgedrückt: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 13 von 45 1.4 Das Prinzip der doppelten Buchführung Die doppelte Buchführung zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Geschäftsvorfall in zwei Konten erfasst wird: einmal auf der Soll-Seite und einmal auf der Haben-Seite des jeweiligen Kontos. Nehmen wir beispielsweise den Kauf von Büromaterial bei einem Schreibwarenhändler. In der kameralistischen Buchführung würde dieser Vorgang lediglich als „Ausgabe“ bzw. „Aufwand“ erfasst. Die doppelte Buchführung hingegen betrachtet zusätzlich das Gegenstück jeder Transaktion. In diesem Fall wäre es die Kasse (oder eine Brieftasche), aus der das Geld entnommen wird, und auch darüber wird Buch geführt. Wenn Sie Geld von Ihrem Girokonto abheben und es in Ihre Brieftasche legen, würde dies in einer reinen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht erfasst. Bei der doppelten Buchführung hingegen findet eine Buchung zwischen der Kasse und dem Girokonto statt. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 14 von 45 Die doppelte Buchführung ist ein wesentlicher Bestandteil des kaufmännischen Rechnungswesens. Sie wird in § 238 HGB definiert und verlangt eine systematische Erfassung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens. Diese Form der Buchführung liegt dem Jahresabschluss zugrunde, der nach § 242 HGB aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Die doppelte Buchführung umfasst drei zentrale Aufgabenbereiche: Erfassung und Abbildung von Geschäftsvorfällen: Hierbei werden sämtliche Geschäftsvorfälle auf mindestens zwei Konten verbucht: dem Konto und dem Gegenkonto. Dies folgt dem Prinzip „Soll an Haben“, wobei jede Transaktion sowohl in der Soll- als auch in der Haben-Buchung reflektiert wird. Vermögensvergleich durch Bilanzierung: Die Bilanz ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses und spiegelt die finanzielle Situation des Unternehmens wider. Sie wird in Aktivund Passivposten unterteilt, wobei die Aktivseite die Vermögensverwendung (z. B. Anlagen, Vorräte) und die Passivseite die Vermögensherkunft (z. B. Eigenkapital, Kredite) darstellt. Der Vergleich der Eröffnungs- und Schlussbilanz jedes Geschäftsjahres ermöglicht die Bewertung von Veränderungen im Unternehmensvermögen. Ermittlung des Unternehmenserfolgs durch die GuV: Die Gewinn- und Verlustrechnung ist der zweite wesentliche Teil des Jahresabschlusses. Sie kontrastiert die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres, um den finanziellen Erfolg des Unternehmens – Gewinn oder Verlust – zu bestimmen. Für eine effektive doppelte Buchführung ist es essenziell, dass die Buchführung ordentlich, vollständig und zeitgerecht erfolgt. Jeder kleine Fehler in der Erfassung kann zu Unstimmigkeiten in der Bilanz und der GuV führen. Dieses Video erläutert die grundlegenden Prinzipien der Buchführung und vermittelt Ihnen eine allgemeine Übersicht darüber. www.steuerkurse.de/go/0d0b363 1.5 Kontenrahmen Im Rahmen der doppelten Buchführung spielt der Kontenrahmen eine zentrale Rolle. Er dient als einheitliches und standardisiertes Ordnungsschema für die Buchführung eines Unternehmens. Der Kontenrahmen ist ein systematisches Verzeichnis, das sämtliche Konten beinhaltet, welche für die Verbuchung potenzieller Geschäftsvorfälle relevant sind. Struktur und Aufbau des Kontenrahmens Ein Kontenrahmen gliedert die Konten in verschiedene Klassen und ermöglicht so eine einheitliche und übersichtliche Kontenführung. Dies ist essenziell für die Erstellung des Jahresabschlusses. In Deutschland sind die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 weit verbreitet: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 15 von 45 SKR 03: Dieser Kontenrahmen wird von rund 60 Prozent aller Unternehmen genutzt. Er ist nach dem Prozessgliederungsprinzip strukturiert, was bedeutet, dass die Konten nach den betrieblichen Prozessen geordnet sind. SKR 04: Der SKR 04 orientiert sich am Abschlussgliederungsprinzip, d. h., die Konten sind nach Bilanz- und GuV-Positionen strukturiert, was die Erstellung des Jahresabschlusses erleichtert. Branchenspezifische Kontenrahmen Da sich die Anforderungen der verschiedenen Wirtschaftszweige unterscheiden, existieren neben den allgemeinen Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 auch spezielle Kontenrahmen für bestimmte Branchen. In der Buchführung spielen Standardkontenrahmen eine wichtige Rolle, insbesondere für Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen und andere Wirtschaftszweige. Diese Kontenrahmen © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 16 von 45 sind speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branchen zugeschnitten. SKR 03: Dieser Kontenrahmen ist für alle Branchen geeignet und basiert auf Prozessgliederungsprinzip. Er eignet sich sowohl für Gründer als auch für Kleinunternehmer. dem SKR 04: Ebenfalls für alle Branchen konzipiert, folgt dieser Kontenrahmen dem Abschlussgliederungsprinzip. Er ist besonders hilfreich für die strukturierte Vorbereitung von Bilanzen und GuV-Rechnungen. SKR 14: Speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe entwickelt, berücksichtigt dieser Kontenrahmen die besonderen Anforderungen dieser Wirtschaftszweige. SKR 30: Dieser Kontenrahmen richtet sich an den Einzelhandel und ist an dessen spezifische Bedürfnisse angepasst. SKR 49: Für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen konzipiert, berücksichtigt dieser Kontenrahmen die besonderen Buchhaltungsanforderungen dieser Organisationstypen. SKR 70: Dieser Kontenrahmen ist speziell für Hotels und Gaststätten ausgerichtet und trägt den spezifischen Anforderungen dieser Branche Rechnung. SKR 81: Für Ärzte entwickelt, adressiert Buchhaltungsbedürfnisse im medizinischen Bereich. dieser Kontenrahmen die einzigartigen Jeder dieser Kontenrahmen bietet ein individuell angepasstes System, das den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche gerecht wird. Sie erleichtern die Buchführung und tragen dazu bei, dass Unternehmen ihre Finanzen effizient und korrekt verwalten können. Struktur der Kontonummern in Standard-Kontenrahmen In der Buchhaltung spielen Kontonummern eine entscheidende Rolle für die Organisation und Klassifizierung der Konten innerhalb eines Standardkontenrahmens. Jedes Konto im SKR ist durch eine spezifische, mindestens vierstellige Kontonummer gekennzeichnet, die dessen Position und Funktion im Rahmen des Kontenplans verdeutlicht. Aufbau der Kontonummer: Klassen, Gruppen und Untergruppen 1. Kontenklasse (erste Ziffer): Die Kontonummer beginnt mit der Ziffer für die Kontenklasse, die von 0 bis 9 reicht. Diese Klassen repräsentieren große Buchhaltungsbereiche wie Bestandskonten (Aktiva und Passiva), Umlaufvermögenskonten oder Anlage- und Kapitalkonten. 2. Kontengruppe (zweite Ziffer): An zweiter Stelle der Kontonummer folgt die Ziffer für die Kontengruppe. Jeder Kontenklasse sind zehn Kontengruppen zugeordnet, die eine weitere Differenzierung innerhalb der Klasse ermöglichen. 3. Kontenuntergruppe (dritte Ziffer): Die dritte Ziffer in der Kontonummer repräsentiert eine von zehn Untergruppen innerhalb der jeweiligen Kontengruppe. 4. Einzelkonto (vierte Ziffer): An vierter Stelle steht die Nummer des spezifischen Einzelkontos. Diese Nummerierung ermöglicht eine präzise Identifikation einzelner Konten. Erweiterung der Kontonummer: Zu den Grundziffern der Kontonummer können zusätzliche Ziffern hinzugefügt werden, um eine noch detailliertere Klassifizierung zu ermöglichen. Diese zusätzlichen Ziffern sind insbesondere in größeren Unternehmen mit komplexeren Buchhaltungssystemen von Bedeutung. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 17 von 45 1.6 T-Konten Ein Konto ist das elementare Werkzeug in der doppelten Buchführung, verwendet zur Erfassung von Geschäftsvorfällen. Jedes Konto verfügt über zwei Seiten: Soll (links) und Haben (rechts), auf denen Zu- und Abgänge entsprechend der Kontenart verbucht werden. Kontierung und T-Konten Die Kontierung umfasst die Zuweisung von Geschäftsvorfällen zu den richtigen Konten basierend auf Belegen, gefolgt von der Bildung des Buchungssatzes. T-Konten dienen als schematische Darstellung eines Kontos in Form einer zweispaltigen Tabelle, um Buchungsvorgänge visuell zu veranschaulichen. Das T-Konto ist ein grundlegendes Instrument, welches stets zwei Seiten aufweist: die linke Seite, bezeichnet als „Soll“, und die rechte Seite, bekannt als „Haben“. Diese beiden Seiten dienen dazu, die Veränderungen in den Werten der Konten festzuhalten. Auf der einen Seite werden die Positionen erfasst, durch die dem Konto etwas entnommen wird, während auf der anderen Seite die Positionen stehen, durch die dem Konto etwas hinzugefügt wird. Welche Seite die Wegnahme und welche die Hinzufügung repräsentiert, hängt von der Art des Kontos ab. Die historischen Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ stammen aus der Sprache alter Bankbilanzen, wobei „Soll“ bedeutete, dass der Schuldner an das Konto zahlen sollte, und „Haben“ anzeigte, dass der Kunde etwas von dem Konto zu beanspruchen hatte. Heutzutage sind diese Begriffe jedoch eher als technische Termini zu verstehen und nicht mit den alltäglichen Bedeutungen der Verben „sollen“ und „haben“ zu verwechseln. Die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ sind somit weniger wichtig als das Verständnis ihrer Funktionen im Rahmen der Buchhaltung. Kontenarten in der doppelten Buchführung In der doppelten Buchführung werden Konten in vier Hauptarten unterteilt: Bestandskonten: Aktivkonten: Erfassen Vermögenswerte des Unternehmens wie Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude) und Umlaufvermögen (z. B. Kasse, Bankkonto). Sie zeigen, wofür das Kapital verwendet wird. Zugänge werden im Soll gebucht, Abgänge im Haben. Passivkonten: Abbilden des Kapitals eines Unternehmens, unterteilt in Eigen- und Fremdkapital. Sie zeigen die Herkunft der finanziellen Mittel. Zugänge werden im Haben, Abgänge im Soll gebucht. Erfolgskonten: Aufwandskonten: Erfassen betriebliche Aufwendungen wie Personalkosten, Miete und Abschreibungen. Sie mindern das Eigenkapital und werden im Soll verbucht. Ertragskonten: Verbuchen Wertzuflüsse wie Umsatzerlöse oder Zinseinnahmen, die das Eigenkapital erhöhen. Erträge werden im Haben gebucht.  MERKE Bestandskonten bilden die Grundlage für die Bilanz, während Erfolgskonten für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) relevant sind. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 18 von 45 1.7 Das T-Konto in der Buchhaltung: Verständnis von Soll und Haben Das T-Konto ist ein einfaches Werkzeug zur Darstellung von Geschäftsvorfällen und hat immer zwei Seiten: die linke Seite, bekannt als „Soll“, und die rechte Seite, bekannt als „Haben“. Diese beiden Seiten dienen dazu, die Veränderungen in den Werten der Konten festzuhalten – auf einer Seite werden Abnahmen (Wegnahmen) verbucht, auf der anderen Seite Zunahmen (Hinzufügungen). Bedeutung von Soll und Haben Ursprünglich stammen die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ aus der Sprache der Bankbilanzen. „Soll“ wurde verwendet, um anzuzeigen, dass der Schuldner zahlen „soll“, während „Haben“ bedeutete, dass der Kunde etwas zu „haben“ hat. Heutzutage sind diese Begriffe jedoch eher technische Termini ohne diese ursprüngliche Bedeutung. Eine hilfreiche Merkregel kann sein, dass „Soll“ mit „S“ wie „Steigen“ beginnt. Das bedeutet, wenn der Wert eines Kontos steigt, wird es im Soll gebucht. Umgekehrt steht „Haben“ für „Herkommen“, was impliziert, dass eine Buchung im Haben erfolgt, wenn der Wert des Kontos sinkt. Im Alltag assoziiert man „Soll“ oft mit einer Verpflichtung („sollen“) und „Haben“ mit Besitz („haben“). In der Buchhaltung jedoch haben diese Begriffe eine spezifische und abweichende Bedeutung. Im Soll werden beispielsweise Abbuchungen oder negative Kontostände verbucht, während das Haben für eingehende Zahlungen oder positive Kontostände verwendet wird. Im folgenden Video wird das zuvor theoretisch behandelte Thema "Kontensystem" aufgegriffen und anhand von Beispielen ausführlich erläutert. www.steuerkurse.de/go/ef106c3 Anwendung von Soll und Haben in der Buchhaltung Bei Bestandskonten (wie Aktiv- und Passivkonten) zeigen Zu- und Abgänge im Soll bzw. Haben an, wie sich die Vermögenswerte oder Schulden des Unternehmens verändern. Bei Erfolgskonten (wie Aufwands- und Ertragskonten) wird der Gewinn oder Verlust durch Buchungen im Soll oder Haben ermittelt. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 19 von 45 1.8 Grundlagen und Anleitung zur Formulierung von Buchungssätzen Dieses Kapitel beginnt mit einem Lernvideo, das sich auf das Thema Buchungssätze konzentriert. In diesem Video werden Ihnen die Grundlagen und die Notwendigkeit von Buchungssätzen detailliert erläutert. www.steuerkurse.de/go/ef08032 Jeder Geschäftsvorfall beeinflusst die Vermögenslage eines Unternehmens. Diese Vorfälle sind daher akribisch in der Buchführung zu dokumentieren. Geschäftsvorfälle können vielfältig sein, wie etwa: Der Kauf von Waren auf Rechnung mit Zahlungsziel. Der Verkauf von Waren, die Kunden per Überweisung begleichen. Die Überweisung von Gehältern an Mitarbeiter. Der Erwerb einer neuen Maschine, wobei ein Teil des Kaufpreises sofort bar gezahlt wird und der Rest zum Fälligkeitsdatum der Rechnung. Bestimmung der Soll- und Haben-Buchung Das grundlegende Buchungsschema lautet "Soll an Haben". Die Herausforderung besteht darin zu © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 20 von 45 bestimmen, auf welcher Seite – Soll oder Haben – ein Geschäftsvorfall für bestimmte Konten zu buchen ist. Diese Entscheidung variiert je nach Kontenart und der Natur des Vorgangs, sodass es keine universelle Regel gibt. Je nach Art des Kontos werden Zugänge und Abgänge jeweils entweder auf der einen oder auf der anderen Seite gebucht. Kontenart Buchung im SOLL Buchung im HABEN Aktivkonto Zugänge Abgänge Passivkonto Abgänge Zugänge Ertragskonto Abgänge Zugänge Aufwandskonto Zugänge Abgänge Formulierung von Buchungssätzen Alle Geschäftsvorfälle werden als Buchungssatz auf dem Sollkonto und dem Habenkonto erfasst. Die allgemeine Formel für Buchungssätze lautet: Soll an Haben. Zum Beispiel, wenn 100 Euro von der Kasse auf das Betriebskonto überwiesen werden, lautet der Buchungssatz: Bank 100 Euro an Kasse 100 Euro. Dieses Praxisbeispiel verdeutlicht die Grundregel der Buchung: Alle Konten, die auf der Sollseite bebucht werden, stehen vor dem „an“. Die auf der Habenseite bebuchten Konten stehen nach dem „an“. Ein Buchungssatz, der nach dem Schema "Soll an Haben" formuliert wird, gibt Aufschluss darüber, welche Konten von einem Geschäftsvorfall betroffen sind und ob die Buchung auf der Soll- oder Haben-Seite des betreffenden Kontos erfolgt. In der Buchhaltung wird zwischen einfachen Buchungssätzen, die zwei Konten betreffen, und zusammengesetzten Buchungssätzen, die mehrere Konten involvieren, unterschieden.  EXPERTENTIPP Buchungssatz bilden – eine Anleitung 1. Ermitteln Sie die betroffenen Konten aus dem Kontenrahmen. 2. Bestimmen Sie die Kontenarten – handelt es sich um ein Aktiv- oder Passivkonto, ein Aufwands- oder Ertragskonto? 3. Bestimmen Sie die Bewegung auf den Konten – liegt ein Zugang oder Abgang vor? 4. Legen Sie fest, welche Kontoseite angesprochen wird. 5. Formulieren Sie den Buchungssatz nach dem Muster "Soll an Haben".  BEISPIEL Ein Beispiel für einen einfachen Buchungssatz, bei dem nur ein Konto betroffen ist. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 21 von 45 Ein Kunde bezahlt eine offene Forderung in Höhe von 1.000 € Banküberweisung: per 1. Betroffene Konten: Bank und Forderungen. 2. Kontenarten: Beide betroffenen Konten sind Aktivkonten. 3. Bewegung auf den Konten: Auf dem Bankkonto liegt eine Zunahme vor, auf dem Forderungskonto eine Abnahme. 4. Kontenseite für die Buchung: Das Forderungskonto wird auf der Haben-Seite, das Bankkonto auf der Soll-Seite gebucht. 5. Formulierter Buchungssatz: Bank an Forderungen 1.000 €.  BEISPIEL In diesem Beispiel betrachten wir einen zusammengesetzten Buchungssatz, bei dem mehr als zwei Konten involviert sind. Oft bezieht sich das dritte Konto auf ein Steuerkonto, wie das Umsatzsteuerkonto oder das Vorsteuerkonto. Ein Unternehmer kauft bei seinem Lieferanten Rohstoffe und Hilfsstoffe für jeweils 1.000 €. Der Kauf erfolgt auf Rechnung: 1. Betroffene Konten: Rohstoffe, Hilfsstoffe und Verbindlichkeiten. 2. Kontenarten: Die Konten für Rohstoffe und Hilfsstoffe sind Aktivkonten, während das Konto für Verbindlichkeiten ein Passivkonto ist. 3. Zunahme oder Abnahme: Auf allen drei Konten liegt eine Zunahme vor. 4. Kontenseite für die Buchung: Da bei den Aktivkonten Rohstoffe und Hilfsstoffe eine Zunahme vorliegt, werden diese im Soll gebucht. Das Passivkonto für Verbindlichkeiten wird aufgrund der Zunahme auf der Haben-Seite gebucht. 5. Formulierter Buchungssatz: Rohstoffe 1.000 € und Hilfsstoffe 1.000 € Euro an Verbindlichkeiten 2000 Euro.  MERKE Bei allen Buchungssätzen, egal ob einfach oder zusammengesetzt, muss die Summe der Sollbuchungen immer der Summe der Habenbuchungen entsprechen! Was versteht man unter erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Buchungen? Es existieren zwei Hauptkategorien von Buchungen im betrieblichen Rechnungswesen: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 22 von 45 Erfolgswirksame Buchungen Diese Buchungen haben direkten Einfluss auf den Unternehmenserfolg, speziell auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Die betroffenen Geschäftsfälle beziehen sich mindestens auf ein Erfolgskonto, sei es ein Ertrags- oder Aufwandskonto. Durch den Abschluss über das Gewinn- und Verlustkonto nehmen sie Einfluss auf das Betriebsergebnis. Beispiele für Konten, die den Betriebserfolg beeinflussen, sind: Zinserträge Mieteinnahmen Mietaufwendungen Löhne und Gehälter Abschreibungen Büromaterialkosten Telekommunikationskosten Erfolgsneutrale (bestandswirksame) Buchungen: Diese Kategorie umfasst Buchungen, die sich auf die Veränderungen in den Bestandskonten der Bilanz beziehen und keinen direkten Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung nehmen.  MERKE Erfolgsneutrale Buchungen beeinflussen ausschließlich die Bestandskonten in der Bilanz, während erfolgswirksame Buchungen direkte Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben. Erfolgsneutrale und erfolgsunwirksame Buchungen Diese Buchungen beeinflussen ausschließlich die Bilanzkonten und bleiben ohne direkte Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Folglich verändern sie nicht den unternehmerischen Erfolg. Die erfolgsneutralen Buchungen umfassen im Wesentlichen vier Typen: Aktivtausch: Hierbei handelt es sich um eine Veränderung innerhalb der Aktivkonten der Bilanz, bei der sich ein Aktivkonto erhöht, während ein anderes abnimmt. Die Bilanzsumme bleibt dabei unverändert. Ein typisches Beispiel ist die Begleichung einer Kundenforderung, bei der sich das Bankkonto des Unternehmens erhöht und das Forderungskonto verringert. Passivtausch: Analog zum Aktivtausch findet beim Passivtausch eine Umschichtung zwischen zwei Passivkonten statt, wobei sich ein Konto erhöht und ein anderes vermindert, ohne dass sich die Bilanzsumme ändert. Aktiv-Passiv-Mehrung: Bekannt als Bilanzverlängerung, bei der sowohl mindestens ein Aktivkonto als auch mindestens ein Passivkonto erhöht werden. Dies tritt beispielsweise auf, wenn ein Unternehmen einen Kredit aufnimmt und somit sowohl das Bankkonto (Aktivkonto) als auch das Verbindlichkeitenkonto (Passivkonto) ansteigen. Aktiv-Passiv-Minderung: Diese wird auch als Bilanzverkürzung bezeichnet. Hierbei verringern sich sowohl mindestens ein Aktivkonto als auch mindestens ein Passivkonto. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn ein Unternehmen einen Teil seiner Schulden tilgt, wodurch sowohl das Bankkonto als auch die Verbindlichkeiten sinken. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 23 von 45 1.9 Bestands- und Erfolgskonten Die doppelte Buchführung basiert auf dem Prinzip der doppelten Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. In diesem System werden sämtliche finanziellen Transaktionen in zwei Arten von Konten erfasst: Bestandskonten und Erfolgskonten. Diese Kontenklassifizierung ist entscheidend für die Erstellung der zwei Hauptelemente des Jahresabschlusses: der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Bestandskonten und ihre Rolle in der Bilanz Bestandskonten bilden das Fundament der Bilanz. Sie umfassen Aktivkonten und Passivkonten, welche die Vermögenswerte (Aktiva) und Kapitalquellen (Passiva) des Unternehmens darstellen. Die Aktivkonten zeigen auf, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden, beispielsweise Anlage- und Umlaufvermögen. Die Passivkonten hingegen offenbaren, woher diese Mittel stammen, wie Eigen- und Fremdkapital. Bestandskonten beziehen sich auf die Bestände eines Unternehmens und werden in der Bilanz widergespiegelt. Aktivkonten umfassen Posten wie Sachanlagen, Vorräte und Finanzmittel, die auf der Aktivseite der Bilanz stehen. Auf der Passivseite der Bilanz finden sich die Passivkonten, welche das Eigenkapital (z.B. Geschäftsanteile, Rücklagen, Jahresüberschuss) und das Fremdkapital (z.B. Kredite, offene Rechnungen) des Unternehmens darstellen. Erfolgskonten und ihre Bedeutung für die GuV Die Erfolgskonten, bestehend aus Aufwands- und Ertragskonten, sind zentral für die Erstellung der GuV. Aufwandskonten erfassen alle betrieblichen Aufwendungen, die für die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen anfallen, während Ertragskonten alle Einnahmen des Unternehmens verbuchen. Im Gegensatz zu Bestandskonten beginnen Erfolgskonten jede Rechnungsperiode bei null, um die Wertveränderung des laufenden Geschäftsjahres zu erfassen. Die Erfolgskonten sind als Unterkonten des Eigenkapitals in der Bilanz zu verstehen. Sie unterteilen sich in Ertragskonten und Aufwandskonten. Ertragskonten dokumentieren alle Einnahmen, die den Unternehmenserfolg beeinflussen, wie Vertriebserlöse. Aufwandskonten hingegen verbuchen Ausgaben, die das Vermögen des Unternehmens verringern, wie Materialverbrauch, Mieten, Zinsen sowie Löhne und Gehälter. Dabei haben Ertragskonten den Charakter von Passivkonten, während Aufwandskonten den Aktivkonten entsprechen. Erfolgsneutrale Geschäftsvorgänge Nicht alle Geschäftsvorgänge wirken sich auf den Unternehmenserfolg aus. Solche erfolgsneutralen Vorgänge betreffen ausschließlich die Bestandskonten. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Zahlungseingang eines Kunden, der den Geldbestand erhöht und gleichzeitig die Forderungen reduziert. Der Nettoeffekt auf die Bilanz ist null. Andere Beispiele sind der Kauf von Maschinen oder Rohmaterialien, bei denen die Geldbestände sinken oder die Verbindlichkeiten steigen, was jedoch durch den Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Buchungslogik in der doppelten Buchführung Im Kern der doppelten Buchführung steht die Buchungslogik, die auf dem Konzept von Soll und Haben basiert. Jeder Geschäftsvorfall wird auf zwei verschiedenen Konten erfasst: einem im Soll und dem anderen im Haben. Diese Methode ermöglicht es, die finanzielle Aktivität des Unternehmens genau und ausgewogen darzustellen. Die Buchungsvorgänge auf den Bestands- und Erfolgskonten folgen spezifischen Regeln, die sicherstellen, dass die Bilanz stets ausgeglichen ist und die GuV den tatsächlichen Geschäftserfolg korrekt wiedergibt. Ein fundamentales Prinzip der doppelten Buchführung ist der Ausgleich aller Konten. Am Ende des Geschäftsjahres müssen alle Konten – sowohl in der Bilanz als auch in der Buchhaltung – © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 24 von 45 ausgeglichen sein, wobei Soll und Haben gleiche Summen aufweisen sollten. Für den Jahresabschluss erfolgt die Buchung eines Saldos, der die Konten ausgleicht und bis zum Bilanzkonto weitergeführt wird. Alle Buchungen des Geschäftsjahres fließen schließlich in die Abschlussbilanz ein, die eine umfassende Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens bietet. 1.10 Bestandskonten Bestandskonten dokumentieren den aktuellen Bestand von Bilanzposten. Veränderungen im Unternehmensvermögen oder in den Schulden werden auf den entsprechenden Bestandskonten festgehalten. Am Jahresende fließen die Endbestände der Bestandskonten in die Bilanz ein. Der Anfangsbestand des neuen Geschäftsjahres entspricht dem Endbestand des vorangegangenen Jahres. Arten von Bestandskonten: Aktiv- und Passivkonten Bestandskonten lassen sich in Aktivkonten und Passivkonten unterteilen. Diese Zuordnung entspricht der Struktur der Bilanz, wobei Aktivkonten auf der linken (Aktiva) und Passivkonten auf der rechten Seite (Passiva) zu finden sind. ◦ Aktivkonten umfassen das Umlauf- und Anlagevermögen, wie Kassenbestände, Bankguthaben, Grundstücke, Maschinen und Rohstoffe. ◦ Passivkonten stellen das Kapital des Unternehmens, darunter fallen Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Fremdkapital, Hypotheken und Rückstellungen, dar. Beispiele für aktivische Bestandskonten (= aktive Bestandskonten = Aktiva) sind Grundstücke und Gebäude, Finanzanlagen, Kasse, Bank, Forderungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Beispiele für passivische Bestandskonten (= passive Bestandskonten = Passiva) sind Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Wichtig ist, auf welcher Seite eines Bestandskonto was gebucht wird. Hierbei gilt für aktive Bestandskonten: der Anfangsbestand wird im Soll gebucht, Mehrungen ebenfalls im Soll, © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 25 von 45 Minderungen im Haben. Bei passiven Bestandskonten ist es genau umgekehrt: der Anfangsbestand wird im Haben gebucht, Mehrungen im Haben, Minderungen im Soll. Buchen auf Bestandskonten  BEISPIEL Die A-AG bestellt eine neue Maschine für 1.000 € und bezahlt diese bei Lieferung sofort in bar. Ein aktives Bestandskonto, nämlich das Maschinenkonto, wird in seinem Bestand gemehrt, ein anderes aktives Bestandskonto, nämlich jenes der Kasse, wird gemindert. Das Maschinenkonto wird deswegen im Soll gebucht, das Kassenkonto wird im Haben gebucht. Der Buchungssatz lautet also: Maschine 1.000 an Kasse 1.000 Insgesamt wird also ein Konto auf der Aktivseite gemehrt, ein anderes Konto auf der Aktivseite der Bilanz wird gemindert. Dies bedeutet, dass sich die Aktivseite der Bilanz insgesamt nicht verändert, es findet lediglich ein sogenannter Aktivtausch statt. Insbesondere kommt es zu keiner Erfolgsauswirkung, weil lediglich Bilanzkonten, nicht aber Aufwands- oder Ertragskonten angesprochen werden. Man spricht daher von einer erfolgsneutralen Buchung.  BEISPIEL Die Maschine aus dem ersten Beispiel wird von der A-AG nicht sofort bar bezahlt, sondern erst im nächsten Geschäftsjahr. Es entsteht daher eine Verbindlichkeit, da die A-AG noch bezahlen muss. Es wird ein aktives Bestandskonto gemehrt (nämlich das Maschinenkonto), ein passives Bestandskonto wird ebenfalls vermehrt (nämlich das Konto der Verbindlichkeiten). Weil passive Bestandskonten im Haben gemehrt werden, wird das Verbindlichkeitskonto im Haben gebucht; das Maschinenkonto, da aktive Bestandskonten im Soll gemehrt werden, hingegen im Soll. Insbesondere lautet der Buchungssatz daher: Maschinen 1.000 an Verbindlichkeiten 1.000 Im Beispiel wird die Aktivseite insgesamt vermehrt, nämlich um 1.000 €, die Passivseite der Bilanz wird ebenso um 1.000 € vermehrt. Es findet eine so genannte Bilanzverlängerung (= Aktiv-Passivmehrung) statt, weil beide Seiten © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 26 von 45 der Bilanz betragsmäßig erhöht werden. Wiederum handelt es sich um eine erfolgsneutrale Buchung, denn Erfolgskonten werden nicht angesprochen.  BEISPIEL Die A-AG tilgt eine Schuld, die noch besteht, in Höhe von 300 €. Es vermindert sich ein aktives Bestandskonto (nämlich Bank), das also im Haben gebucht wird, und es vermindert sich ebenfalls ein passives Bestandskonto (nämlich Verbindlichkeiten), das also im Soll gebucht wird. Insofern lautet der Buchungssatz Verbindlichkeiten 300 an Bank 300 Wir erhalten eine Aktiv-Passivminderung (= Bilanzverkürzung), welche erfolgsneutral ist, denn die GuV wird nicht angesprochen. Im folgenden Video werden die spezifischen Merkmale und die Funktionen von Bestandskonten detailliert erörtert. Wir gehen auf die wesentlichen Aspekte ein, die Bestandskonten in der betrieblichen Buchhaltung kennzeichnen, und erläutern, wie diese Konten zur Erfassung und Verwaltung von Unternehmensvermögen und Schulden beitragen. www.steuerkurse.de/go/ef1edd8 Grundlagen der Umsatzsteuer Das Steuerobjekt der Umsatzsteuer sind jene Umsätze, welche steuerbar sind, d.h. gewisse rechtliche und wirtschaftliche Verkehrsvorgänge. Die Umsatzsteuer selbst ist eine AllphasenNettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist deswegen eine Nettosteuer, weil die Umsatzsteuer auf unterschiedlichen Stufen erhoben wird und die gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) gegen die geschuldete Umsatzsteuer gegengerechnet werden kann. Es kommt daher nicht zu einer Kumulation der Umsatzsteuer auf den verschiedenen Bereichen. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 27 von 45 Beispiel: Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug Die Wasser GmbH aus Erfurt kauft u.a. bei der Glas AG aus Minden 100 Glasflaschen ein und bezahlt hierfür € 1,60 zzgl. Umsatzsteuer. Sie füllt in die Flaschen ein leckeres Mineralwasser und verkauft diese 100 Flaschen weiter für 2 € pro Stück zzgl. Umsatzsteuer. Diese fertigen Mineralwasserflaschen werden an den Großhandel für € 2,60 zzgl. Umsatzsteuer weiterverkauft. Auf den einzelnen Stufen des Handels wird jeweils die Umsatzsteuer erhoben. Die Wasser GmbH bezahlt an die Glas AG deshalb nicht € 1,60 (also den Nettopreis), sondern zusätzlich die Umsatzsteuer von 0,19 · 1,6 = 0,304 €, also einen Bruttopreis von 1,904 €. Die Wasser GmbH wiederum berechnet für ihren Nettopreis von 2 € eine Umsatzsteuer von 2·0,19 = 0,38 € und lässt sich diese von ihrem Kunden, nämlich der Großhandels GmbH, vergüten. Die Wasser GmbH zahlt also eine Umsatzsteuer in Höhe von 0,304 € (die sog. Vorsteuer) und erhält Umsatzsteuer in Höhe von 0,38 €, welche sie dem Finanzamt schuldet. Die zu zahlende Umsatzsteuer wird im Zuge dessen mit der bereits gezahlten Vorsteuer verrechnet. Sie zahlt daher an das Finanzamt insgesamt nur 0,38 - 0,304 = 0,08 €, die sog. Zahllast. Diese Rechnung lässt sich auf den anderen Wirtschaftsstufen ebenfalls anstellen, das heißt, die einzelnen Unternehmen zahlen an das Finanzamt jeweils nur die Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Umsatzsteuer, also die sog. Zahllast. Insgesamt erhält das Finanzamt daher einen Betrag von 0,304 + 0,08 + 0,114 = 0,494 €. Dies ist derselbe Betrag, als wenn das Finanzamt lediglich auf der letzten Stufe, nämlich beim Großhandel, die Umsatzsteuer von 0,19 · 2,6 = 0,494 € erhoben hätte. Schauen wir uns die Grundlagen erneut in einer Tabelle an: Stufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Glas AG Wasser GmbH Handels AG Lieferung Lieferung Lieferung 1,6 2 2,6 Umsatzsteuer 0,304 0,38 0,494 Kaufpreis 1,904 2,38 3,094 1,6 0,4 0,6 0,304 0,08 0,114 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 0,304 0,38 0,494 0 0,304 0,38 0,304 0,076 0,114 Unternehmen Art der Leistung Nettopreis Mehrwert auf den einzelnen Stufen USt hierauf Wir können die Umsatzsteuer-Zahllast auch anders berechnen: Umsatzsteuer Vorsteuer Zahllast Funktionsweise der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist ein zentrales Element des Steuersystems. Sie ist eine indirekte Steuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Ihr grundlegendes Prinzip beruht auf dem Konzept des Verbrauchs: Für jede Übertragung eines Produkts oder einer Dienstleistung von einem © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 28 von 45 Unternehmen an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer oder an Endverbraucher wird Umsatzsteuer auf den Mehrwert fällig. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis aufzuschlagen und diese an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig haben sie das Recht, die Umsatzsteuer, die sie für betriebliche Einkäufe (die sogenannte Vorsteuer) bezahlt haben, von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Dieses System stellt sicher, dass die Umsatzsteuer letztendlich nur vom Endverbraucher getragen wird, da sie auf jeder Stufe der Produktions- und Vertriebskette weitergereicht wird. Die Höhe der Umsatzsteuer in Deutschland wird durch gesetzliche Vorgaben bestimmt und kann je nach Art des Gutes oder der Dienstleistung variieren. Wir unterscheiden also die Vorsteuer ◦ für die eingehenden Rechnungen ◦ aktives Bestandskonto, die Umsatzsteuer ◦ für die ausgehenden Rechnungen ◦ passives Bestandskonto. Das Konto „Vorsteuer“ stellt also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar (und ist deshalb ein aktives Bestandskonto), das Konto „Umsatzsteuer“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und ist deswegen ein passives Bestandskonto.  BEISPIEL Der Kauf einer Maschine für 1.000 € netto wird zum Buchungssatz: Maschine 1.000 Vorsteuer 190 an Bank 1.190  BEISPIEL Der Verkauf einer Maschine für 3.000 € netto führt dagegen zum Buchungssatz: Bank 3.570 an Maschine Umsatzsteuer © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) 3.000 570 Seite 29 von 45  HINWEIS In diesem Skript wird die Umsatzsteuer nur an den relevanten Stellen thematisiert. Aufgrund der Komplexität des Umsatzsteuerrechts, welches ein eigenständiges und umfangreiches Rechtsgebiet darstellt, wird es nicht nur gesondert behandelt, sondern auch in einem spezialisierten Kurs unterrichtet. Für eine detaillierte und umfassende Auseinandersetzung mit der Umsatzsteuer empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Kurs Umsatzsteuerrecht. 1.11 Erfolgskonten Erfolgskonten sind spezifische Unterkonten innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und letztendlich dem Eigenkapital zugeordnet. Erfolgskonten dienen der Erfassung und Dokumentation aller erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle innerhalb einer Rechnungsperiode. Diese Konten umfassen sogenannte Stromgrößen, die die dynamischen Aspekte der Unternehmensfinanzen wie Erträge und Aufwendungen abbilden. Während Erfolgskonten direkt in die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung einfließen, fließen Informationen von Bestandskonten in die Bilanz ein. Es ist wichtig zu verstehen, dass Erfolgskonten eine direkte Auswirkung auf das Eigenkapital haben, da die Gewinn- und Verlustrechnung als ein Unterkonto des Eigenkapitals betrachtet wird. In den folgenden Abschnitten dieses Skripts werden wir die Funktionen und die Bedeutung der Erfolgskonten im Detail untersuchen und ihre Rolle im Kontext der Gesamtfinanzbuchhaltung verdeutlichen. Arten von Erfolgskonten Die Erfolgskonten werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Aufwandskonten und Ertragskonten. Aufwandskonten: Diese Konten dienen der Erfassung aller Aufwendungen eines Unternehmens. Dazu zählen beispielsweise Kosten wie Abschreibungen, Material- und Personalkosten, Werbungsausgaben, Zinsaufwendungen sowie Anschaffungskosten für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe oder realisierte Buchverluste. Buchhalterisch werden Aufwendungen immer auf der Sollseite des Kontos verbucht, da sie das Eigenkapital reduzieren. Ertragskonten: Hier werden alle Erträge eines Unternehmens verbucht. Diese umfassen unter anderem Umsatzerlöse, Kapitalerträge, Zinserträge, Mieterträge und Buchgewinne. Erträge finden sich stets auf der Habenseite des Kontos, da sie das Eigenkapital erhöhen. Gemischte Konten: Die gemischten Konten stellen eine besondere Kategorie in der Buchhaltung dar, da sie Eigenschaften sowohl der Erfolgskonten als auch der Bestandskonten aufweisen. Ihr Saldo reflektiert sowohl Bestandswerte als auch Erfolgswerte. Dieses Lehrvideo erläutert die sogenannten Erfolgskonten: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 30 von 45 www.steuerkurse.de/go/ef2ae6f  EXPERTENTIPP Beachte, dass Erfolgskonten keine Anfangsbestände haben. Aufwendungen und Erträge fallen immer nur dann an, wenn ein Erfolgsvorgang gerade eben stattfindet; er lässt sich nicht in die nächste Periode übertragen.  BEISPIEL Von der A-AG werden Löhne in Höhe von 2.000 € in bar an die Mitarbeiter ausgezahlt. Die ausgezahlten Löhne sind Aufwendungen. Da Aufwendungen im Soll gemehrt werden, erfolgt die Buchung im Aufwandskonto vor dem Wort "an", d.h. im Soll. Das Kassenkonto der A-AG wird um 2.000 € vermindert. Da es sich hierbei um ein aktives Bestandskonto handelt, muss das Kassenkonto also im Haben gebucht werden, denn es wird vermindert. Der Buchungssatz lautet daher: Lohnaufwendungen 2.000 an Kasse 2.000 Da im vorliegenden Beispiel ein Erfolgskonto angesprochen wird, liegt eine erfolgswirksame Buchung vor. Durch die Vermehrung einer Aufwendung sinkt der Jahresüberschuss (= Erträge - Aufwendungen). Der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung, nämlich der Jahresüberschuss, wird in das Eigenkapitalkonto gebucht. Wenn also der Jahresüberschuss sinkt, dann sinkt auch das Eigenkapital. Wenn der Jahresüberschuss steigt, dann steigt auch das Eigenkapital. Dadurch führt diese Verminderung des Saldos der Gewinn- und Verlustrechnung um 2.000 € schließlich auch zu einer Verminderung eines passiven Bestandskontos, nämlich des Eigenkapitals, in Höhe von 2.000 €. Dadurch sinkt die Passivseite der Bilanz, genau wie die Aktivseite der Bilanz, um 2.000 €. Es findet daher insgesamt eine Bilanzverkürzung statt. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 31 von 45  BEISPIEL Der Friseur Hugo aus Essen schneidet am 14.12. (Jahr 01) fünf Kunden die Haare und erhält dadurch Erlöse von insgesamt 200 €, die er in bar kassiert. Ein aktives Bestandskonto, nämlich die Kasse, steigt um 200 €. Die Kasse wird daher vor dem Wort "an" gebucht. Darüber hinaus wird ein Erfolgskonto, genauer gesagt ein Ertragskonto, angesprochen, denn Umsatzerlöse werden erzielt. Da Erträge im Haben vermehrt werden, wird das Konto Umsatzerlöse nach dem Wort "an" angesprochen. Der Buchungssatz lautet daher insgesamt: Kasse 200 an Umsatzerlöse 200 Wieder ist die Buchung erfolgswirksam, denn ein Erfolgskonto, genauer gesagt ein Ertragskonto, wird angesprochen. Da der Jahresüberschuss und damit das Eigenkapital um 200 € steigt, findet insbesondere eine Erhöhung eines passiven Bestandskontos, nämlich gerade des Eigenkapitals, statt. Daher steigt die Aktivseite (durch die Kasse), ebenso wie die Passivseite der Bilanz (durch das Eigenkapital) um 200 €. Es findet von daher eine Bilanzverlängerung statt. Das Abschließen von Erfolgskonten Das Abschließen von Erfolgskonten geschieht nicht direkt über das Eigenkapitalkonto, sondern über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto). Der Prozess beginnt mit der Bildung der Salden der Erfolgskonten: Aufwandskonten: Hier werden alle Sollsalden addiert, um den Gesamtsaldo zu ermitteln. Dieser Saldo wird dann auf der Habenseite des GuV-Kontos verbucht. Ertragskonten: Bei diesen Konten addiert man alle Habensalden, um den Saldo zu erhalten, welcher anschließend auf der Sollseite des GuV-Kontos eingetragen wird. Diese Methode sorgt für den Ausgleich der Konten. Die zugehörigen Buchungssätze lauten "Ertragskonten an GuV-Konto" und "GuV-Konto an Aufwandskonten". Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, wird der Saldo des GuV-Kontos gebildet und in das Eigenkapitalkonto übertragen. Dadurch werden die Erfolgskonten als abgeschlossen betrachtet. Der Saldo des GuV-Kontos zeigt an, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 32 von 45 Fazit Abschließend können wir festhalten, dass Erfolgskonten ein wesentlicher Bestandteil der doppelten Buchführung sind und als Unterkonten des Eigenkapitals fungieren. Das Eigenkapitalkonto gehört dabei zu den passiven Konten. In der doppelten Buchführung gibt es zwei Arten von Konten: Bestands- und Erfolgskonten. Bestandskonten zeichnen Änderungen im Vermögen und in den Schulden eines Unternehmens auf, während Erfolgskonten für die Erfassung von Gewinnen und Verlusten zuständig sind. Während Bestandskonten mit dem Endbestand des vorherigen Jahres in das neue Geschäftsjahr starten, beginnen Erfolgskonten jedes Geschäftsjahr bei null. Diese Tatsache reflektiert ihren Fokus auf die jährliche Erfolgsermittlung: Sie erfassen alle Geschäftsvorfälle, die sich positiv oder negativ auf den Erfolg auswirken. Die Erfolgskonten unterteilen sich in Ertrags- und Aufwandskonten. Ertragskonten verbuchen alle positiven, wertsteigernden Vorfälle, während Aufwandskonten für die Erfassung aller wertmindernden Vorfälle verantwortlich sind. Bei der Buchung auf diesen Konten wird zwischen „Soll“ (linke Seite des Kontos) und „Haben“ (rechte Seite des Kontos) unterschieden. Da Erfolgskonten Teil des Eigenkapitals sind, werden Zahlungsabflüsse im Soll und Zahlungszuflüsse im Haben verbucht. Um Erfolgskonten am Jahresende zu schließen, bildet man zuerst ihre Salden: Der Saldo des Aufwandskontos wird aus der Summe aller Sollsalden gebildet und auf der Habenseite des GuVKontos verbucht, während der Saldo des Ertragskontos aus der Summe aller Habensalden gebildet und auf der Sollseite des GuV-Kontos verbucht wird. Anschließend wird der Saldo des GuV-Kontos ermittelt und ins Eigenkapitalkonto übertragen. Dieser Saldo zeigt an, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat: Ein Gewinn liegt vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, während ein Verlust entsteht, wenn die Aufwendungen höher als die Erträge sind. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 33 von 45 1.12 Privatkonto In der Buchführung ist es wichtig, die finanziellen Transaktionen zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich eines Unternehmers klar zu trennen. Zu diesem Zweck werden separate Privatkonten eingerichtet. Diese Konten dienen der Erfassung von Mittelflüssen vom Unternehmen in den privaten Bereich, bekannt als Privatentnahmen, und von privaten Mitteln, die in das Unternehmen eingebracht werden, bekannt als Privateinlagen. 1. Privatentnahmen: Hierunter fallen alle Übertragungen von Werten (Geld, Waren oder Dienstleistungen) vom betrieblichen in den privaten Bereich des Unternehmers. Diese Entnahmen gelten buchhalterisch als vorab ausgezahlter Gewinn und sollten daher so behandelt werden, als hätte das Unternehmen etwas verkauft. 2. Privateinlagen: Dies sind Werte, die der Unternehmer aus dem privaten Vermögen in das Unternehmen einbringt, beispielsweise Geld oder Grundstücke. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften nutzen die Firmeninhaber oft Unternehmensleistungen für private Zwecke. Dies kann in Form von Waren, Geld oder anderen Werten geschehen. Buchhalterisch wird eine solche Privatentnahme wie ein Verkauf an Dritte behandelt, da sie als vorab ausgezahlter Gewinn angesehen wird. Dies bedeutet, dass sich das Eigenkapital des Unternehmens durch Privatentnahmen verringert, während es sich durch Privateinlagen erhöht. Das Privatkonto, ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, hat direkten Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals. Es ist ein Passivkonto, auf dem Entnahmen im Soll und Einlagen im Haben verbucht werden. Trotz der Auswirkungen auf das Eigenkapital sind die Geschäftsvorfälle auf dem Privatkonto nicht erfolgsrelevant, da sie nicht aus der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens resultieren. Das Privatkonto ist ein Bestandskonto ohne Anfangsbestand, da es am Ende eines Geschäftsjahres vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird.  HINWEIS Charakteristik des Privatkontos Das Privatkonto, obwohl ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, ist in seiner Funktion einzigartig: 1. Art des Kontos: Es handelt sich um ein Passivkonto, da es das Eigenkapital beeinflusst. 2. Buchung von Transaktionen: Privatentnahmen werden auf der Sollseite und Privateinlagen auf der Habenseite des Kontos verbucht. 3. Bestandskonto: Das Privatkonto ist ein Bestandskonto, denn die darauf verbuchten Vorgänge sind nicht erfolgsrelevant. 4. Anfangsbestand: Es beginnt jedes Geschäftsjahr ohne Anfangsbestand, da sein Saldo vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird. Die Funktion des Privatkontos besteht darin, alle privaten Transaktionen des Unternehmers, die nicht mit der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehen, separat zu erfassen und zu verwalten. Das folgende Video erläutert ausführlich die Besonderheiten und die Anwendung des Privatkontos. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 34 von 45 www.steuerkurse.de/go/ef34966  MERKE Zusammengefasst handelt es sich bei Privatkonten um eine buchhalterische Methode zur Trennung und Erfassung von privaten und geschäftlichen Finanzflüssen, die direkt das Eigenkapital beeinflussen, jedoch nicht unmittelbar in der Bilanz sichtbar sind und keinen direkten Einfluss auf den steuerlichen Gewinn haben. Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch - Entnahmetatbestände Im Umsatzsteuerrecht werden die Privatnetnahmen als "unentgeltliche Wertabgaben" bezeichnet. Die Besonderheit hierbei liegt darin, dass für diese Wertabgaben keine direkte Gegenleistung existiert, die normalerweise als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Der Gesetzgeber behandelt solche Vorgänge daher wie fiktive Lieferungen an den Unternehmer selbst. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesen fiktiven Lieferungen orientiert sich am Einkaufspreis eines gleichartigen Gegenstandes und den damit verbundenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Privatentnahme. Sollte kein Einkaufspreis vorliegen, so wird stattdessen auf die Selbstkosten zurückgegriffen, wie in § 10 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes festgelegt. Wenn es sich um keine Lieferung, sondern um die private Nutzung eines Gegenstandes aus dem Unternehmen handelt, wird die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage angewendet. Diese bezieht sich nur auf die Kosten, die zuvor auch zu einem Vorsteuerabzug berechtigt haben. Buchung Es wird also nicht etwa „Forderungen (oder Bank/Kasse) an Umsatzerlöse“, sondern Privat an Eigenverbrauch Umsatzsteuer © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 35 von 45 gebucht. Das Eigenverbrauchkonto ist als Ertragskonto über GuV abzuschließen, das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos und wird folglich hierüber abgeschlossen.  BEISPIEL Der Käsefabrikant Udo aus der schönen Stadt Lindenberg entnimmt seinem Geschäft Fertigerzeugnisse für Privatzwecke im Herstellwert von 1.000 €. Wie ist zu buchen? Es wird gebucht: Privat 1.190 an Eigenverbrauch Umsatzsteuer 1.13 1.000 190 Jahresabschluss Im Zentrum der doppelten Buchführung steht der Grundsatz: Keine Buchung ohne Gegenbuchung. Dieser Grundsatz gilt durchgehend von der Konteneröffnung bis zum Kontenabschluss. Zu Beginn eines Abrechnungszeitraums werden die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz in die aktiven und passiven Bestandskonten übertragen, wobei die Gegenbuchung auf dem Eröffnungsbilanzkonto erfolgt. Dies stellt sicher, dass jeder Buchung eine entsprechende Gegenbuchung gegenübersteht, was für die Integrität und Richtigkeit der Buchführung entscheidend ist. Bei der Erstellung der Schlussbilanz müssen zusätzlich die Form- und Gliederungsvorschriften des Handelsrechts beachtet werden, wie sie in § 266 HGB festgelegt sind. Dies umfasst die korrekte Darstellung und Kategorisierung der verschiedenen Bilanzposten. Für den Abschluss der Buchungsperiode werden alle Aufwands- und Ertragskonten sowie die Ertragsbestandteile von gemischten Konten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Das Gewinn- und Verlustkonto fließt wiederum in das Eigenkapitalkonto des Schlussbilanzkontos ein. Dies ermöglicht eine doppelte Erfolgsermittlung: einmal durch den Vergleich von Aufwendungen und Erträgen und zum anderen durch einen Reinvermögensvergleich. Die doppelte Buchführung bildet ein geschlossenes System. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 36 von 45 1.14 Rechnungslegungsvorschriften Im Steuerrecht beziehen sich die Rechnungslegungsvorschriften auf die gesetzlichen Regelungen, die bestimmen, wie Unternehmen ihre finanziellen Transaktionen dokumentieren und berichten müssen. Diese Vorschriften umfassen verschiedene Aspekte der Buchführung, Bilanzierung und Berichterstattung. Einige der wichtigsten Aspekte sind: 1. Handelsgesetzbuch (HGB): Das HGB enthält grundlegende Vorschriften für die Buchführung und Bilanzierung von Unternehmen. Es legt unter anderem die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) fest, die für alle Kaufleute gelten. 2. Abgabenordnung (AO): In der AO sind steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten geregelt. Sie definiert, wer buchführungspflichtig ist und welche Anforderungen an steuerliche Aufzeichnungen gestellt werden. 3. Einkommensteuergesetz (EStG): Das EStG regelt unter anderem die steuerliche Gewinnermittlung. Es bestimmt, wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln sind. 4. Körperschaftsteuergesetz (KStG) und Gewerbesteuergesetz (GewStG): Diese Gesetze enthalten spezifische Regelungen für die Besteuerung von juristischen Personen und Gewerbebetrieben. Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG): Das BilRUG hat wesentliche Änderungen im HGB hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung eingeführt. Mit dem BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz (BilRUG) wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat am Tag nach seiner Veröffentlichung am 23. Juli 2015 in Kraft. Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS): Für kapitalmarktorientierte Unternehmen sind auch die internationalen Rechnungslegungsstandards relevant, die eine harmonisierte Bilanzierung auf internationaler Ebene ermöglichen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die finanziellen Berichte von Unternehmen transparent, vergleichbar und nachvollziehbar sind. Sie dienen nicht nur steuerlichen Zwecken, sondern auch der Information von Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 37 von 45  HINWEIS Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die zentralen Rechnungslegungsvorschriften, wie sie im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind. Neben dem HGB beinhalten auch das Aktiengesetz (AktG), das Publizitätsgesetz (PublG) und das GmbH-Gesetz (GmbHG) spezifische Regelungen zur Rechnungslegung. Diese werden an relevanten Stellen im Verlauf der weiteren Ausführungen thematisiert. Unser Hauptaugenmerk liegt jedoch auf den spezifisch steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften und den Bestimmungen des HGB. www.steuerkurse.de/go/bb94f87 Die relevanten Paragraphen des Handelsgesetzbuchs lassen sich in drei Hauptabschnitte gliedern: 1. Allgemeiner Teil (§§ 238 – 263 HGB): Dieser Abschnitt gilt für alle Kaufleute und beinhaltet grundlegende Regelungen zur Buchführung und Inventur (§§ 238 - 241 HGB), zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses (§§ 242 - 256 HGB), sowie Vorschriften zur Vorlage und Aufbewahrung von Rechtsunterlagen (§§ 257 - 261 HGB). 2. Spezieller Teil für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (§§ 264 – 289 HGB): Hier sind ergänzende Vorschriften speziell für Kapitalgesellschaften festgelegt. 3. Spezieller Teil für Konzerne (§§ 290 – 315a HGB): Dieser Abschnitt umfasst Vorschriften, die speziell für Konzernabschlüsse gelten. Darüber hinaus sind im HGB weitere wichtige Abschnitte zu beachten: Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (§§ 316 - 324a HGB): Diese Paragraphen regeln die Pflichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Offenlegung (§§ 325 - 330 HGB): Diese Vorschriften betreffen die Offenlegungspflichten von Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Jahresabschluss und den Lagebericht. Diese Strukturierung des HGB ermöglicht eine detaillierte und klare Regelung der Rechnungslegung für verschiedene Unternehmensformen und -größen. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 38 von 45  HINWEIS Die Vorschriften für Konzerne behandeln wir in der speziellen Kurseinheit Konzernrechnungslegung. Sie sind für den Einzelabschluss nicht weiter relevant. Der allgemeine Teil ist stets anzuwenden, der spezielle Teil hingegen gilt dann speziell für Unternehmen in der Rechtsform z.B. der GmbH und AG. 1.15 Prüfungsschema Bilanzsteuerrecht In jedem Rechtsgebiet, so auch im Fach Bilanz, ist es von Vorteil, Prüfungsschemata zu entwickeln. Diese dienen dazu, in Klausursituationen eine möglichst umfassende Abdeckung des geforderten Stoffs zu gewährleisten. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen ein einfaches, aber effektives allgemeines Prüfungsschema für Bilanzrecht vorstellen. www.steuerkurse.de/go/172782c Das Prüfungsschema bei dem Fach Bilanzsteuerrecht lautet verkürzt "A.B.B.A.". Ansatz Bewertung (des Wirtschaftsgutes) Buchungssätze Außerbilanzielle Korrekturen Wir empfehlen Ihnen, das zugehörige Video aufmerksam anzusehen und sich mit der vorgestellten Prüfungsmethode vertraut zu machen. Das vorgestellte Grundschema sollte in jeder Prüfung wie eine „Check-Liste“ durchgegangen werden. Dies stellt sicher, dass keine Punkte, insbesondere keine einfachen, übersehen werden. Ein derartiges Vorgehen kann in manchen Fällen sogar entscheidend sein, um eine Klausur erfolgreich zu bestehen. © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 39 von 45  EXPERTENTIPP Indem Sie dieses Schema regelmäßig anwenden und üben, verinnerlichen Sie nicht nur die grundlegenden Schritte der Bilanzprüfung, sondern steigern auch Ihre Effizienz und Sicherheit im Umgang mit Prüfungsaufgaben. Es ist ein wertvolles Werkzeug, um Ihr Wissen strukturiert und zielführend einzusetzen. 1.16 Selbstkontrollaufgabe  METHODE In diesem Kurs finden Sie an verschiedenen Stellen Selbstkontrollaufgaben, die darauf abzielen, Ihnen das Wiederholen und Vertiefen der bereits vermittelten Inhalte zu erleichtern. Jeder dieser Aufgaben folgt unmittelbar ein Lösungsvorschlag. Es liegt in Ihrer Hand, ob Sie die Aufgaben eigenständig bearbeiten möchten, bevor Sie sich die Lösung ansehen, oder ob Sie direkt zum Lösungsvorschlag übergehen. Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, die Aufgaben selbstständig und vollständig zu lösen, bevor Sie den Lösungsvorschlag einsehen. Dies fördert nicht nur Ihr Verständnis für das Thema, sondern hilft auch dabei, das Gelernte besser zu verinnerlichen. Nachdem Sie Ihre eigene Lösung mit dem vorgeschlagenen Lösungsweg abgeglichen haben, ist es ratsam, den Lösungsvorschlag gründlich durchzuarbeiten. Dies stärkt den Lernerfolg und sorgt dafür, dass Sie das Erlernte langfristig behalten und anwenden können. Die Selbstkontrollaufgaben sind so konzipiert, dass sie einen praxisnahen Bezug zum Stoff haben und Ihnen helfen, das Gelernte in verschiedenen Kontexten anzuwenden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Lernprozesses und tragen dazu bei, Ihr Wissen kontinuierlich zu überprüfen und zu festigen. Aufgabenstellung Gegeben seien folgende Anfangsbestände: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 40 von 45 Bestandskonten Beträge Maschinen 150.000 Rohstoffe 60.000 Fremdbauteile 30.000 Betriebsstoffe 15.000 Forderungen a. L.L. 10.000 Kasse Guthaben bei Kreditinstituten Eigenkapital 3.000 25.000 200.000 Darlehensschulden 60.000 Verbindlichkeiten a L.L. 33.000 Außerdem seien folgende Erfolgskonten gegeben: Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, Aufwendungen für Fremdbauteile, Löhne, Gehälter, Büromaterial, Aufwendungen für Post, Aufwendungen für Werbung, Mietaufwendungen, Instandhaltung, Umsatzerlöse, GuV-Konto. Wir betrachten folgende Bestandskonten: Maschinen, Roh- und Betriebsstoffe, Fremdbauteile, Forderungen a. L.L., Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten, Darlehensschulden, Verbindlichkeit a.L.L., Eigenkapital, Schlussbilanzkonto; Folgende Geschäftsvorfälle seien passiert: Geschäftsvorfall Betrag 1. Zieleinkauf von Rohstoffen 5.600,00 von Fremdbauteilen 1.800,00 von Betriebsstoffen 2.300,00 2. Kauf von Büromaterial bar 340,00 3. Bezahlung von Maschinenreparaturen durch Banküberweisung 720,00 4. Verbrauch von Rohstoffen Verbrauch von Fremdbauteilen 5. Verkauf von Erzeugnissen auf Ziel Verkauf von Erzeugnissen in bar 32.600,00 9.100,00 27.800,00 2.950,00 6. Bezahlung der Fertigungslöhne 9.600,00 Bezahlung der Gehälter 3.800,00 7. Banküberweisung von Kunden für eine Rechnung, die schon länger zurück liegt 12.800,00 8. Unsere Banküberweisung für Miete Telekommunikation Werbung 2.300,00 450,00 620 Abschlussangaben: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 41 von 45 Endbestand von Rohstoffen lt. Inventur 13.900,00 Die Umsatzsteuer soll im Folgenden nicht berücksichtigt werden. Als erstes wird der Endbestand gebucht und anschließend ermittelt und der Verbrauch von Betriebsstoffen gebucht. Aufgabenstellung a) Geben Sie die Buchungssätze an. b) Wie lauten die einzelnen Bestandskonten am Ende? c) Wie lauten die Erfolgskonten? d) Erstelle die Gewinn- und Verlustrechnung. e) Stelle das Schlussbilanzkonto auf. Lösungsvorschlag a) Buchungssätze: 1. Rohstoffe 5.600,00 Fremdbauteile 1.800,00 Betriebstoffe 2.300,00 an Verbindlichkeiten 2. Büromaterial 340,00 an Kasse 340,00 3. Instandhaltungsaufwand 720,00 an Bank 720,00 4. Aufwendungen für Rohstoffe 32.600,00 an Rohstoffe Aufwendungen für Fremdbauteile 9.100,00 an Fremdbauteile 9.100,00 Forderung aus L.L. 27.800,00 an Umsatzerlöse 27.800,00 Kasse 2.950,00 an Umsatzerlöse 2.950,00 Fertigungslöhne 9.600,00 an Bank 9.600,00 Gehälter 3.800,00 an Bank 3.800,00 an Forderungen an Bank 5. 6. 7. Bank 12.800,00 8. Miete 2.300,00 Telekommunikation 450,00 Aufwendungen für Werbung 620,00 9.700,00 32.600,00 12.800,00 3.370,00 b) Bestandskonten: © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 42 von 45 Maschinen Rohstoffe 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,000 Forderungen a.L.L. 60.000,00 32.600,00 5.600,00 19.100,00 (Schwund), 13.900,00 (EB) 65.600,00 65.600,00 Kasse 10.000,00 12.800,00 3.000,00 340,00 27.800,00 25.000,00 2.950,00 5.610,00 37.800,00 37.800,00 5.950,00 5.950,00 Fremdbauteile Betriebsstoffe 30.000,00 9.100,00 15.000,00 1.800,00 22.700,00 2.300,00 31.800,00 31.800,00 17.300,00 Guthaben bei KI (= Bank) 17.300,00 17.300,00 Eigenkapital 25.000,00 720,00 47.880,00 (Verlust) 12.800,00 9.600,00 152.120,00 200.000,00 3.800,00 2.300,00 + 450,00 + 620,00 20.310,00 37.800,00 37.800,00 Darlehensschulden 60.000,00 200.000,00 200.000,00 Verbindlichkeiten a.L.L. 60.000,00 42.700,00 33.000,00 5.600,00 + 1.800,00 + 2.300,00 60.000,00 60.000,00 42.700,00 42.700,00 c) Erfolgskonten: Umsatzerlöse 30.750,00 30.750,00 Aufwendungen für Rohstoffe 27.800,00 32.600,00 2.950,00 19.100,00 (Schwund) 30.750,00 51.700,00 © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) 51.700,00 51.700,00 Seite 43 von 45 Aufwendungen für Fremdbauteile 9.100,00 9.100,00 9.100,00 9.100,00 Löhne Gehälter 9.600,00 9.600,00 3.800,00 3.800,00 9.600,00 9.600,00 3.800,00 3.800,00 Büromaterial Aufwendungen für Post 340,00 340,00 450,00 450,00 340,00 340,00 450,00 450,00 Aufwendungen für Werbung Aufwendungen für Miete 620,00 620,00 2.300,00 2.300,00 620,00 620,00 2.300,00 2.300,00 Instandhaltung 720,00 720,00 720,00 720,00 d) Schließlich erhält man die GuV: GuV Aufwendungen für Rohstoffe 32.600,00 + 19.100,00 Fremdbauteile 9.100,00 Löhne 9.600,00 Gehälter 3.800,00 Büromaterial 340,00 Post 450,00 Werbung 620,00 Miete Aufwendungen für Instandhaltung Umsatzerlöse 30.750,00 Verlust 47.880,00 2.300,00 720,00 78.630,00 78.630,00 f) Außerdem errechnet man noch das Schlussbilanzkonto: Schlussbilanzkonto © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) Seite 44 von 45 Maschinen 150.000,00 Rohstoffe 13.900,00 Darlehensschulden 60.000,00 Fremdbauteile 22.700,00 Verbindlichkeiten a.L.L. 42.700,00 Betriebsstoffe 17.300,00 Forderungen a.L.L. 25.000,00 Kasse Guthaben bei Kreditinstituten Eigenkapital 152.120,00 5.610,00 20.310,00 254.820,00 © examio GmbH - 26.02.2024 - Erstellt für Matthias Merten Pritschow (Nur für den persönlichen Gebrauch) 254.820,00 Seite 45 von 45

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