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This document appears to be a German Business Law classwork titled "BFK2 Klassenarbeit". It contains information about Prokura, business law transactions and related legal aspects. It presents examples and questions.

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Arten von Prokura: 1. Einzelprokura: Der Prokurist ist alleine zur Vertretung des Unternehmens berechtigt. 2. Gesamtprokura: Der Prokurist darf nur gemeinsam mit anderen Prokuristen oder Geschäftsführern handeln. 3. Filialprokura: Die Prokura ist auf eine oder mehrere Filialen besc...

Arten von Prokura: 1. Einzelprokura: Der Prokurist ist alleine zur Vertretung des Unternehmens berechtigt. 2. Gesamtprokura: Der Prokurist darf nur gemeinsam mit anderen Prokuristen oder Geschäftsführern handeln. 3. Filialprokura: Die Prokura ist auf eine oder mehrere Filialen beschränkt. Was ein Prokurist nicht darf: Ein Prokurist ist trotz seiner weitreichenden Vertretungsbefugnis nicht befugt, sogenannte “Grundlagengeschäfte” vorzunehmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen. Beispiele: 1. Grundstücksverkauf ohne Sondergenehmigung (§ 49 Abs. 2 HGB). 2. Änderung oder Beendigung des Gesellschaftsvertrags. 3. Anmeldung oder Löschung des Unternehmens im Handelsregister. 4. Unterzeichnung von Bilanzen. 5. Erteilung einer neuen Prokura. Beispiele: Ist der Prokurist zur Handlung befugt? 1. Kauf von Waren im Wert von 50.000 €: Ja, der Kauf fällt unter den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. 2. Verkauf des Firmengrundstücks ohne Zustimmung der Geschäftsführung: Nein, dies erfordert eine Sondergenehmigung. 3. Aufnahme eines Kredits: Ja, sofern es im Rahmen des Geschäftsbetriebs liegt. 4. Kündigung eines Mitarbeiters: Ja, falls dies nicht explizit ausgeschlossen ist. Einschränkung der Prokura möglich? Die Prokura kann im Innenverhältnis beschränkt werden (z. B. auf Geschäfte bis 30.000 €). Diese Einschränkung ist jedoch im Außenverhältnis unwirksam. Für Dritte gelten die umfassenden gesetzlichen Vertretungsbefugnisse der Prokura (§ 50 HGB). Umfang der allgemeinen Handlungsvollmacht: Die allgemeine Handlungsvollmacht (gemäß § 54 HGB) umfasst gewöhnliche Rechtsgeschäfte und Handlungen, die mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes zusammenhängen. Beispiele für Befugnisse: 1. Bestellungen aufgeben. 2. Lieferungen entgegennehmen. 3. Mitarbeiter einstellen oder kündigen (im Rahmen der Abteilung). Keine Befugnis bei: Aufnahme von Krediten. Verkauf von Grundstücken. Übernahme von Bürgschaften. Beispiele: Ist der Bevollmächtigte zur Handlung befugt? 1. Bestellung von Büromaterial: Ja, fällt unter gewöhnliche Geschäfte. 2. Abschluss eines Mietvertrags für neue Büroflächen: Nein, übersteigt in der Regel den Rahmen der allgemeinen Handlungsvollmacht. 3. Einstellen eines Aushilfsmitarbeiters für die Abteilung: Ja, sofern dies in der Abteilung üblich ist. Unterschriftenzusätze bei Vertretungsrechten: 1. Prokurist: „i. V.“ (in Vollmacht) oder „ppa.“ (per procura). 2. Handlungsbevollmächtigter: „i. A.“ (im Auftrag). 3. Geschäftsführer: keine zusätzlichen Zusätze erforderlich. Falls Du noch detailliertere Beispiele oder Gesetzesauszüge benötigst, lass es mich wissen! 1. Beispiele für Buchführungspflicht nach HGB Beispiele, die buchführungspflichtig sind: Juristische Personen (z.B. GmbH, AG) Kaufleute im Sinne des HGB (z.B. Handelsgewerbetreibende) Personenunternehmen, die die Größenkriterien (§ 141 AO) überschreiten. Beispiele, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen: Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) Kleingewerbetreibende (§ 1 Abs. 2 HGB), sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte nicht überschreiten. 2. Prüfung der Buchführungspflicht nach HGB Gesetzliche Grundlage: §§ 238–241a HGB Ablaufschema zur Prüfung (ggf. ergänzen): 1. Liegt eine kaufmännische Tätigkeit vor? 2. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen? 3. Werden die Größenkriterien überschritten? (§ 141 AO) 4. Handelt es sich um eine juristische Person? 5. Besteht freiwillige Buchführung? 3. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung(GoB) Beispiele für GoB: Richtigkeit und Willkürfreiheit Klarheit und Übersichtlichkeit Vollständigkeit Zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung Sicherung der Nachprüfbarkeit Was ist nicht erlaubt? Falsche oder unvollständige Angaben Nachträgliche Manipulation von Belegen oder Büchern Nicht nachvollziehbare Buchungen 1. Die Bilanz – Grundaufbau Die Bilanz besteht aus zwei Seiten: 1. Aktiva (Vermögenswerte) → Mittelverwendung: Wo ist das Kapital im Unternehmen gebunden? 2. Passiva (Kapitalquellen) → Mittelherkunft: Woher stammt das Kapital? 2. Aktiva (Vermögenswerte) Die Aktivseite zeigt, wie das Unternehmen sein Kapital verwendet. Sie ist unterteilt in: 1. Anlagevermögen (AV) Langfristig im Unternehmen gebundenes Vermögen. Beispiele: Grundstücke und Gebäude Maschinen und technische Anlagen Fuhrpark (Fahrzeuge) Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Vermögenswerte (z.B. Patente, Lizenzen) 2. Umlaufvermögen (UV) Kurzfristig verfügbare oder im Umlauf befindliche Vermögenswerte. Beispiele: Vorräte (Rohstoffe, Waren) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bankguthaben Kassenbestand (Bargeld) 3. Passiva (Kapitalquellen) Die Passivseite zeigt, wie das Kapital finanziert wurde. Sie ist unterteilt in: 1. Eigenkapital (EK) Kapital, das dem Unternehmen vom Eigentümer oder Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wurde. Beispiele: Gezeichnetes Kapital (z.B. Stammkapital bei einer GmbH) Gewinnrücklagen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust 2. Fremdkapital (FK) Schulden oder Verpflichtungen gegenüber Dritten. Beispiele: Langfristige Darlehen Hypotheken Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Kredite Rückstellungen 4. Zusammenfassung der Bilanzstruktur Aktiva (Soll) Passiva (Haben) Anlagevermögen (AV) Eigenkapital (EK) - Grundstücke und Gebäude - Gezeichnetes Kapital - Maschinen und Anlagen - Gewinnrücklagen - Betriebs- und Geschäftsausstattung - Jahresüberschuss / Bilanzgewinn Umlaufvermögen (UV) Fremdkapital (FK) - Vorräte - Langfristige Darlehen - Forderungen aus Lieferungen/Leistungen - Verbindlichkeiten (Lieferanten) - Bankguthaben - Rückstellungen - Kassenbestand - Kurzfristige Kredite 5. Wichtige Begriffe erklärt Anlagevermögen (AV): Vermögen, das dauerhaft im Unternehmen bleibt. Umlaufvermögen (UV): Vermögen, das kurzfristig im Umlauf ist oder umgesetzt wird. Eigenkapital (EK): Kapital, das dem Unternehmen gehört. Fremdkapital (FK): Schulden, die das Unternehmen zurückzahlen muss. Mit dieser Grundstruktur kannst du die Bilanz korrekt aufstellen und die Posten der Aktiv- und Passivseite zuordnen. Lass mich wissen, wenn du weitere Details oder Beispiele benötigst! Hier sind konkrete Beispiele, was ein Prokurist nicht machen darf, da es über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgeht: 1. Verkauf eines Firmengrundstücks ohne Zustimmung der Geschäftsführung. Beispiel: Der Prokurist möchte das Lagergrundstück der Firma verkaufen. Dafür benötigt er die ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung. 2. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Beispiel: Der Prokurist kann nicht eigenständig die Höhe des Stammkapitals der GmbH ändern oder neue Gesellschafter aufnehmen. 3. Erteilung einer weiteren Prokura. Beispiel: Der Prokurist darf keinem anderen Mitarbeiter Prokura erteilen – dies ist Aufgabe der Geschäftsführung. 4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses (Bilanz). Beispiel: Die Bilanz eines Geschäftsjahres muss von der Geschäftsführung unterschrieben werden, nicht vom Prokuristen. 5. Anmeldung oder Löschung der Firma im Handelsregister. Beispiel: Der Prokurist darf die Firma nicht im Handelsregister anmelden oder löschen lassen, das obliegt der Geschäftsführung. 6. Fusion oder Verkauf des gesamten Unternehmens. Beispiel: Ein Prokurist kann nicht entscheiden, die gesamte Firma zu verkaufen oder mit einem anderen Unternehmen zu fusionieren. 7. Privatdarlehen aufnehmen oder gewähren. Beispiel: Der Prokurist darf kein Privatdarlehen im Namen der Firma aufnehmen oder vergeben, wenn dies nicht dem normalen Geschäftsbetrieb entspricht. 8. Veränderung der Unternehmensstruktur. Beispiel: Der Prokurist kann nicht eigenständig entscheiden, eine neue Filiale im Ausland zu eröffnen oder das Unternehmen umzustrukturieren. 9. Antrag auf Insolvenz. Beispiel: Der Prokurist darf nicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Firma beantragen. 10. Kauf oder Verkauf von Anteilen am Unternehmen. Beispiel: Der Prokurist darf keine Geschäftsanteile oder Aktien des Unternehmens veräußern oder erwerben. Zusammenfassung: Der Prokurist ist auf die alltäglichen Geschäftsabläufe beschränkt. Bei strategischen oder grundlegenden Entscheidungen, die die Existenz oder Struktur der Firma betreffen, benötigt er die Zustimmung der Geschäftsführung. 1. Sektoren im Wirtschaftskreislauf a) Einfacher Wirtschaftskreislauf: Private Haushalte (Konsumenten) Unternehmen (Produzenten) b) Erweiterter Wirtschaftskreislauf: Private Haushalte Unternehmen Staat (durch Steuern, Subventionen, Transferleistungen) c) Evolutorischer und offener Wirtschaftskreislauf: Private Haushalte Unternehmen Staat Banken/Finanzsektor (Sparen und Investieren) Ausland (Exporte, Importe, Kapitalströme) 2. Geldströme zwischen den Sektoren Geldströme und deren Beschriftung: Private Haushalte ↔ Unternehmen: Güterstrom: Waren und Dienstleistungen Geldstrom: Einkommen (Löhne, Zinsen, Gewinne), Konsumausgaben Unternehmen ↔ Staat: Steuern (Unternehmen → Staat) Subventionen (Staat → Unternehmen) Private Haushalte ↔ Staat: Steuern (Haushalte → Staat) Transferleistungen (Staat → Haushalte, z.B. Sozialleistungen) Unternehmen ↔ Finanzsektor: Investitionen (Unternehmen → Finanzsektor → Kredite zurück) Ersparnisse Unternehmen/Haushalte ↔ Ausland: Export (Geldstrom von Ausland → Unternehmen) Import (Geldstrom von Unternehmen → Ausland) 3. Beispiel für Geldströme und fehlende Größen berechnen Beispiel: Einkommen der Haushalte: 1.000 € Konsumausgaben: 800 € Sparen: ? Lösung: Einkommen = Konsum + Sparen → Sparen = Einkommen - Konsum = 1.000 € - 800 € = 200 € 4. BIP-Definition Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist die Summe aller im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen, bewertet zu Marktpreisen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 1 Jahr). 5. Bestandteile des BIP nach der Verwendungsrechnung Das BIP nach der Verwendungsrechnung setzt sich zusammen aus: 1. Private Konsumausgaben (C) 2. Staatliche Konsumausgaben (G) 3. Bruttoinvestitionen (I): z.B. Ausgaben für Maschinen, Gebäude 4. Außenbeitrag (X - M): Exporte (X) minus Importe (M) Formel: BIP = C + G + I + (X - M) 6. Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung a) Entstehungsrechnung: Betrachtet die Entstehung des BIP aus den Produktionswerten der Unternehmen. Beispiel: Produktionswert - Vorleistungen = Wertschöpfung b) Verwendungsrechnung: Betrachtet, wofür das BIP verwendet wird. Formel: BIP = Konsum + Investitionen + Außenbeitrag c) Verteilungsrechnung: Betrachtet die Verteilung des BIP auf Einkommen. Beispiel: Arbeitnehmerentgelt + Unternehmens- und Vermögenseinkommen = BIP 7. Außenbeitrag und Lohnquote definieren und berechnen a) Außenbeitrag: Der Außenbeitrag misst die Differenz zwischen Exporten (X) und Importen (M). Formel: Außenbeitrag = Exporte - Importe Beispiel: Exporte: 500 €, Importe: 300 € → Außenbeitrag = 500 € - 300 € = 200 € b) Lohnquote: Die Lohnquote beschreibt den Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen. Formel: Lohnquote = (Arbeitnehmerentgelt / Volkseinkommen) × 100 Beispiel: Arbeitnehmerentgelt: 600 €, Volkseinkommen: 1.000 € → Lohnquote = (600 / 1.000) × 100 = 60 %

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