Rechtswissenschaftliches Arbeiten PDF
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Summary
This document provides an introduction to legal research and writing. It covers various aspects of legal methodology, including foundational principles, stages of the writing process, and different types of legal work. It also details essential elements of legal research. It emphasizes the crucial aspects of proper use of sources, avoiding plagiarism, and critical analysis, focusing on scholarly standards for legal theory and practice.
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Rechtswissenschaftliches Arbeiten \- Einführung in die Fallbearbeitung 1\. Vorüberlegungen 2\. Aufbau der Prüfung 3\. Ausarbeitung 4\. Darstellung von Streitständen \- Wissenschaftliches Arbeiten im Studium -\> Wissenschaftliches Arbeiten \- eigenständig \- eindeutig und vollständig \- met...
Rechtswissenschaftliches Arbeiten \- Einführung in die Fallbearbeitung 1\. Vorüberlegungen 2\. Aufbau der Prüfung 3\. Ausarbeitung 4\. Darstellung von Streitständen \- Wissenschaftliches Arbeiten im Studium -\> Wissenschaftliches Arbeiten \- eigenständig \- eindeutig und vollständig \- methodisch -- systematisch \- Strukturdenken \- Objektivierbarkeit / Allgemeingültigkeit \- Argumentationstechniken / adäquate Methoden \- Schreibstil präzise und verständlich \- Transferleistungen \- intellektuelle Redlichkeit -\> Phasen des Arbeitens \- Überblick über Thematik \- Recherche \- Gliederung \- Erfassung \- Reinschrift \- Überarbeitung -\> Arten rechtwissenschaftlicher Arbeiten \- Klausuren \- Hausarbeiten \- Seminararbeiten \- Bachelor-/Masterarbeit -\> Lernen im Studium -\> Effizientes Lernen in Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften und Übungen Eigenverantwortlichkeit und Organisationsfähigkeit Fachbezogene Kommunikationsfähigkeit -\> Grundregeln *Genaue Quellenangaben* \- *ehrlich* -- Bemühen um Objektivität *Auch Gegenargumente erwähnen* *Verwendete Quellen benennen* *Keine Plagiate* *- kritisch* -- eigene und fremde Hypothesen analysieren und überprüfen *Plausibilitätsprüfung* *Urheberschaft von Quellen bearbeiten* -\> Quellen \- Textart \- Autor \- Wann entstanden \- Adressat \- Wieso entstanden -\> Basiswissen im jurist. Studium: 8 Wissenselemente 1. *Normwissen* -- Wissen über systematisch und/oder praktische besonders wichtige Normen, ihren Bedeutungsgehalt und Regelungsort (z.B. § 280 \| BGB, § 242 StGB) 2. *Orientierungs- und Überblickswissen* -- Wissen über die Rechtsordnung insgesamt und einzelne Normkomplexe (z.B. BGB, StGB und VwVfG) 3. *Aufbauwissen* -- Aufbaufragen (z.B. zu Zulässigkeit und Begründetheit einzelner Antrags- oder Klagearten im Öffentlichen Recht, zu Tatbeständen im Strafrecht und zu Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht 4. *Methodenwissen* -- der Auslegung, Anwendung, Abwägung und Fortbildung des Rechts sowie klassische juristische Argumentationsformen 5. *Definitionswissen* -- Definition zentraler Begriffe und Institutionen des Rechts (z.B. zentrale Tatbestandsmerkmale der wichtigsten Straftatbestände und der Schutzbereiche von Grundrechten) 6. *Entscheidungswissen* -- Kenntnis zentraler höchstrichterlicher Entscheidungen gerade in Rechtsgebieten, in denen dem Normtext von der Rechtspraxis bisweilen nur eine begrenzte Aussagekraft zugemessen wird (z.B. im Verfassungsrecht, Unionsrecht und im Arbeitsrecht) 7. *Wissen über dogmatische Figuren* -- Wissen über Institute und Rechtsfiguren, die dem Gesetz nicht entnommen werden können (z.B. enteignungsgleicher Eingriff) 8. *Problemwissen --* Klassikerprobleme zu den Kernvorschriften -\> Juristische Methodenlehre -\> Rechtsanwendung \- Auslegung von Gesetzen \- Auslegung sonstiger Rechtsnormen \- Auslegung rechtlich relevanten Handelns / von Rechtsgeschäften -\> Methodische Grundfragen: \- Ziel der Rechtsanwendung? \- Festlegung des zu prüfenden Sachverhalts? \- Vorgehensweise? \- Anwendung einer oder mehrerer Methoden? = wissenschaftlich objektivierbare und sozial/ökonomisch vertragliche Lösung =\> Strukturen (er)kennen: Deliktisches Handeln Gefährdungshaftung Verschuldenshaftung § 7 StVG Erwiesenes Verschulden widerleglich vermutetes Verschulden § 823 Abs. 1 BGB § 18 StVG § 823 Abs. 2 BGB 1. Methodenfragen = Verfassungsfragen: 4 Anhaltspunkte aus dem Grundgesetz: 2. Methodenfragen = Argumentations- und Begründungslehre: Methode der Rechtssetzung Methode der Rechtsanwendung (= der Rechtsgewinnung) (= der Rechtsinterpretation) \- Gesetzgebungslehre - Methode der Gesetzesauslegung \- Methode der Rechtsgeschäfts- - Methode der Auslegung von /Vertragsgestaltung Rechtsgeschäften und Verträgen \- Methode der richterlichen Rechtsfortbildung -\> Funktion der Rechtsdogmatik: 1. Beschreibung des gelenden Rechts (deskriptiv-empirisch) 2. Begrifflich-systematische Durchdringung des Rechts (logisch-analytisch) 3. Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung problematischer Rechtsfälle 8normativ-praktisch) -\> Einfluss der KI auf die Methodenlehre \- Suche in Datensätzen (Big Data-Anwendung) nach Mustern? \- Verlagerung von Entscheidungen auf Algorithmen? -- können Algorithmen *-\> Rechtsnormen* = hoheitliche Anordnungen mit allgemeinverbindlichen Regelungen an eine -Wesensmerkmale des Rechts: \- Rechtsetzung in festgelegtem Verfahren \- Zwangsdurchsetzung durch den Staat \- Erzwingbarkeit durch den Einzelnen (Rechtsanspruch) \- Rechtsdurchsetzung in förmlichen Verfahren \- schriftliche Fixierung (nicht zwingend) \- abzielend auf Verwirklichung von Gerechtigkeit Abstrakt -\> Konkret Abstrakte Regeln und darauf beruhende konkrete Entscheidungen müssen von den Rechtsunterworfenen als richtig und gerecht empfunden werden, damit sie Befolgung verlangen und friedensstiftende Wirkung entfalten können Wissenschaftliche -\> Abhängigkeit der Rechtsanwendung Objektivierbarkeit von sozialen u. ökonomischen Umständen -\> Abgrenzung zu anderen jurist. Wissenschaftsgebieten -\> Was ist Recht? \- Grundlage gerichtlicher/behördlicher Entscheidungen \- Ordnungsidee der Gesellschaft/Spielregeln des Zusammenlebens \- Gegenstand der Rechtswissenschaft \- Erkenntnisziel in der Rechtsphilosophie 2.Übersicht über das Material der juristischen Arbeit Gesetz Judikatur Literatur -\> Entscheidungen der Gerichte -\> Veröffentlichung in amtliche Sammlungen, jurist. Zeitschriften, Internet -\>Wissenschaftliche Literatur \- Lehrbücher \- Kommentare \- Monografien \- jurist. Zeitschriften \- Fallsammlungen \- Aufbauschemata 3.Rechtsordnung Positives Recht \ Gewohnheitsrecht Materielles Recht \ formelles Recht Materielles Gesetz \ formelles Gesetz Objektives Recht \ subjektives Recht Zwingendes Recht \ dispositives Recht -\> Abgrenzungen Recht-haben \ Recht-bekommen \- Methodenlehre will Gerechtigkeit sichern: Gesellschaftsordnung Recht Sitte Moral Religion Äußeres Äußeres Innere Haltung/ Äußeres Verhalten Verhalten Verhalten Gesinnung und innere Haltung (Zivil-)Recht = abstrakte Regeln Rechtsordnung Objektives Recht Subjektives Recht (Rechtsquellen) (Berechtigung) Gewohnheitsrecht Gesetztes Recht Herrschaftsrecht Forderungsrechte Gestaltungsrechte Verfassung Gesetze RechtsVO Satzungen -\> Grundlegende Unterschiede zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht Recht Öffentliches Recht Privatrecht -Über- und Unterordnung - Gleichordnung Staat \^ Bürger\Bürger \| \- Bürger \- Verwaltungsakt - Vertrag *Ius publicum ius privatum* *Hauptrechtsquellen:* Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) *Hauptgrundsatz:* Vorbehalt des Gesetztes Privatautonomie Amtsermittlungsgrundsatz Beibringungsgrundsatz Ein Bild, das Text, Diagramm, Reihe, Plan enthält. Automatisch generierte Beschreibung 4.Rechtsquellen -\> Art. 1 \|\|\|, 20 \|\|\| -\> Bindung von Rechtsprechung und Verwaltung an Recht und Gesetz -\> Normenhierarchie Überstaatliches Recht VerfassungsR des Bundes (Formelle) Bundesgesetze RechtsVO\`en des Bundes Satzungen des Bundes VerfassungsR der Länder (formelle) Gesetze der Länder RechtsVO\`en der Länder Satzungen der Länder -\> Kennzeichen \- Normgeber \- Adressatenkreis \- Normbegünstigte \- Geltungsbereich \- verbindlich = Erzwingbarkeit, Sanktionsandrohung (Strafe, Geldbuße. \- allgemeingültig = abstrakt-generelle Regelung -\> Abgrenzung \- soziale Verhaltensbestimmungen (Sitte, Sittlichkeit, Moral, Anstandsregeln, Umgangsformen, Bräuche, sozialer Druck): nicht verbindlich/erzwingbar -Arten Vollständige Unvollständige Normen Normen \- Konkrete Handlungs- - keine unmittelbare Einwirkung Anweisungen: auf Lebenssachverhalte, erst im Tun/Dulden/Unterlassen Zusammenwirken mit anderen Rechtssätzen \- Voraussetzungen + Rechtsfolge \- Konditionalverknüpfung: Tatbestand -\> Rechtsfolge -\> Vollständige Norm §§ 346 S. 1, 437 Nr. 2, 434, 440, 323, 326 V BGB (Rückzahlungsanspruch bei -\> Unvollständige Normen \- Sprechen keine Gebote/Verbote/Erlaubnisse aus, enthalten nur „Teile" einer Norm: -\> Arten -\> Verknüpfung Tatbestand -- Rechtsfolge \- Gebundene Entscheidung = kein Spielraum, Rechtsfolge muss eintreten (muss-Verbindung) Bsp.: § 134 \- Ermessen bzgl. Rechtsfolge = Entscheidungsspielraum eingeräumt (kann-Verbindung) Auswahlermessen: bezogen auf die Wahl der Rechtsfolge Entschließungsermessen: bezogen darauf, ob überhaupt eine Rechtsfolge eintreten soll Bsp.: §§ 315, 317, 437 BGB („kann/soll/darf") \- (Gesetzeslektüre vor Lehrbuchlektüre) -\> Aufbau zivilrechtlicher Normen- „wenn-dann-Schema" anwenden: 1. Tatbestand: in der gesetzlichen Regelung genannte Voraussetzungen 2. Rechtsfolge: in der gesetzlichen Norm wird festgelegt, was verlangt werden kann oder was an Folgen eintritt -\> Unerlaubte Handlung § 823 \| BGB (Grundtatbestand) 1. Tatbestand 2. Rechtswidrigkeit 3. Verschulden \|\| Haftungsausfüllender Tatbestand (= Umfang der Haftung/Rechtsfolge) 4. Ersatzfähiger Schaden 5. Kausalität \- wenn-dann-Übung -\> Aufbau zivilrechtlicher Normen -- weitere wichtige Begriffe Konkreter Inhalt: Vereinbarung der Parteien Anspruch = das Recht, von einem Oder aus dem Rechtsfolgeteil § 194 \| BGB anderen ein Tun oder Der vollständigen gesetzlichen Norm Unterlasen zu verlangen Anspruchsbegründende Anspruchsgrundlage = Beschreibung des Vorschrift: tatsächlich regelnden Sachverhalts mit abstrakten Tatbestandsmerkmalen Und in einem weiteren Schritt einer Rechtsfolge Daraus Im Schuldrecht: Forderungen = Verbindlichkeit zwischen (§ 241 BGB) Gläubiger und Schuldner -\> Unterteilung für die Fallbearbeitung: -\> Übung -\> Aufbau des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch -\> Judikatur -\> a) Aufbau der Gerichtsbarkeit im Zivilrecht Bundesgerichtshof (BGH) Senate Landgericht (LG) Oberlandesgericht (OLG) Kammern/Einzelrichter Senate Beschwerdewert über 600€ Beschwerdewert über 600€ Amtsgericht (AG) Landgericht (LG) Einzelrichter Zuständigkeit: Streitwert Zuständigkeit bis 5000€ über 5000€ und in Und u.a. in Miet- u. Wettbewerbssachen Familiensachen -\> b) Die nationalen Gerichtsbarkeiten -\> \|\| Die juristische Arbeitsweise -\> 1. Technik zivilrechtlicher Fallbearbeitung: Gutachtenstil/Urteilsstil Konkreter Fall -\> Tatbestand einer Rechtsnorm *-\> Gutachtenstil*: Fallfrage steht am Anfang, das Ergebnis offen Im Studium an problematischen Stellen einzuhalten, um Denkprozess nachvollziehbar a. *Hypothese* -- „A könnte gegen B ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 \|\| BGB zustehen." „Es ist zu prüfen, ob..." „Fraglich ist,..." „Zu untersuchen ist,..." b. *Prüfung* -- „Dies setzt voraus, dass zwischen A und B ein wirksamer KV zustande gekommen ist." „Hierfür ist von Bedeutung, ob..." „Damit ergibt sich die Frage,..." c. *Subsumtion* -- 2 übereinstimmende Willenserklärungen Angebot u. Annahme d. *Ergebnis* -- „Somit steht A gegen B ein Anspruch auf.../kein Anspruch auf...zu." a. *Hypothese*: „A könnte sich einer Körperverletzung n. § 223 \| StGB strafbar gemacht haben, indem er dem B mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat." „ Es ist zu prüfen, ob..." „Fraglich ist,..." „zu untersuche ist,..." b. *Prüfung*: „Dies setzt voraus, dass eine körperliche Misshandlung ober eine Gesundheitsbeschädigung vorliegt." „Hierfür ist von Bedeutung, ob..." „Damit ergibt sich die Frage,..." c. *Subsumtion*: „Unter einer Gesundheitsbeschädigung versteht man..." „Indem A..." d. *Ergebnis*: „A hat sich/nicht wegen Körperverletzung n. § 233 \| StGB strafbar gemacht." -\> Urteilsstil: \- feststehendes Ergebnis wird begründet (Prüfend von oben nach unten) a. Mitteilung des Ergebnisses: „A steht gegen B ein Anspruch auf Schadensersatz zu..." b. Prüfungsvoraussetzungen: „Der Anspruch ergibt sich aus § 823 \| BGB, denn..." „Er hat nämlich..., indem er... Dies erfüllt den Tatbestand des §... , da er..." c. Subsumtion: Begründung der einzelnen Voraussetzungen, Schwerpunkte setzten: bei unstrittigem Sachverhalt kurz fassen Gutachtenstil Urteilsstil -Beschreibung - Mit Frage beginnen, - Mit Antwort beginnen, Prüfung hin zum Ergebnis diese im Einzelnen (als Spiegelbild des begründen Späteren Ergebnissatzes) -Modus - Konjunktiv - Indikativ \- Formulierungen - „könnte zustehen" - „X hat einen Anspruch", möglicherweise, also, da, weil,denn folglich, „zu prüfen ist, ob", daher, infolge dessen -\> Fallbeispiele \- Wesentliche Arbeit der Juristen: rechtliche Begründung von Entscheidungen \- Einübung entsprechender Denk- u. Vorgehensweisen in Klausuren u. Übungen \- Arbeitsschritte: 1\. Erfassen von Sachverhalt u. Bearbeitungsvermerk: gründlich, ggf. auch 2.Suche nach Anspruchsgrundlagen -- Konzept- u. Gliederungserstellung ggf. =\> Klausuren immer im Gutachtenstil !!!!! -\> 2.Falllösung im Gutachtenstil a. *Erfassung des Sachverhalts* / Tatsachen feststellen -\> *Prozess* \- Unstreitiger Sachverhalt Streitiger Sachverhalt: erwiesener Sachverhalt + *-\> Aktenauszug* \- Sachverhalt elektiv prüfen + Beweislastverteilung -\> Abgeschlossener Sachverhalt b. *Konkretisierung / Aufbereitung der Fragestellung* \- offene Frage: „A möchte wissen, welche Rechte er gegen B hat" \- „X fragt nach seinen Ansprüchen" \- „Wer trägt den Schaden" \- „Was würden Sie B raten?" \- Frage nach einem Recht (das kein Anspruch ist): „Kann X vom c. Anspruchsgrundlage suchen = Rechtliche Würdigung des Falls: eine gesetzliche Norm suchen, die für Straftatbestände \- Suche der einschlägigen Rechtsnorm(en): Nach betroffenem Rechtsgebiet/Vertragsart abgrenzen Konkreten Anspruch ermitteln (Wenn..dann...) -\> Systematik der Gesetzte Im Zivilrecht werden häufig Anspruchsgrundlagen gesucht = Normen, deren Rechtsfolge dem Begehren im Sachverhalt entspricht \- Zahlungsanspruch z.B. auf Geldleistung gerichtete Erfüllungsansprüche -\> Übungen