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Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht l) Wie regelt Art. I EGVG das Verwaltunssverfahren? EGVG: Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen AVG: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz VStG: Verwaltungsstrafgesetz VVG: Verwaltungsvollstreckungsgeset...

Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht l) Wie regelt Art. I EGVG das Verwaltunssverfahren? EGVG: Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen AVG: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz VStG: Verwaltungsstrafgesetz VVG: Verwaltungsvollstreckungsgesetz ZustG: Zustellgesetz Von den Verwaltungsverfahrensgesetzen sind anzuwenden 1. AVG auf das Verwaltungsverfahren: die allgemeinen Bestimmungen von der Einleitung bis zum Abschluss 2. VStG auf das Verwaltungsstrafverfahren: wie strafbares Verhalten von den Verwaltungsbehörden geahndet werden kann 3. VVG auf das Vollstreckungsverfahren: die zwangsweise Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen Für das Zustellverfahren wird vom AVG auf das ZustG verwiesen 2) Was besagt das Offizialprinzip? Offizialprinzip besagt, dass Behörden & OdöS die Befugnis haben, eigenständig und ohne einen entsprechenden Antrag einer Partei, Untersuchungen einzuleiten und Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Zudem müssen sie von sich aus tätig werden (oder aufgrund einer Anzeige), um ihrer Verantwortung für die Sicherheit gerecht zu werden. Diese Möglichkeit und Pflicht zu handeln, gründet sich auf Regeln, die von den Verwaltungsvorschriften festgelegt werden 1 EGVG 3) Welche verwaltungsrechtlichen Tatbestände enthält der Art. III EGVG? 1. Winkelschreiberei 2. Unbefugte Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel 3. Diskriminierung bestimmter Personengruppen 3a. Verbot der Herabwürdigung einer Fahne oder eines Hoheitszeichens der Republik Östeneich, eines ihrer Bundesländer, eines fremden Staates oder zwischenstaatlichen Einrichtung in gehässiger Weise 4. Verbot der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes iSd Verbotsgesetzes (Gutheißung, Verharmlosung, Rechtfeitigung) 4) Was wissen Sie über die unbefugte Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel gem. Art III Abs. 1 Z 2 EGVG? Wer sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, UND bei der Betretung im Beforderungsmittel auf Aufforderung den Fahrpreis & einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen vorgesehenen Zuschlag entweder nicht unverzüglich oder, wenn seine Identität feststeht, nicht binnen zwei Wochen zahlt, begeht eine Verwaltungsübertretung 5) Wer begeht eine „Diskriminierung“ bestimmter Personengruppen gem. Art III Abs. l Z3 EGVG? Wer Personen allein auf Grund Rasse Hautfarbe nationalen oder ethnischen Herkunft religiöses Bekenntnisses Behinderung diskriminiert oder hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind AVG 6) Was versteht man unter Befangenheit? (§ 7 AVG) versteht man Verhältnisse oder Umstände zwischen dem Verwaltungsorgan und beteiligten Personen von solcher Beschaffenheit, die eine vollkommen objektive Amtierung erschweren oder kaum erwarten lassen Organe haben sich der Amtshandlung zu enthalten & ihre Vertretung zu veranlassen Ausnahme: bei Gefahr im Verzug 7) Was ist ein Bescheid? Was hat er zu beinhalten? (§§ 56-62 AVG) Bescheide sind individuelle, hoheitsrechtliche Verwaltungsakte, durch die in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise eine bestimmte Verwaltungsangelegenheit erledigt wird (durch die Verwaltungsbehörde) Jeder Bescheid hat die Bezeichnung: Bescheid Spruch Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu enthalten Wenn der Bescheid schriftlich ergeht, hat er außerdem noch Bezeichnung der Behörde Datum Namen des Genehmigenden und soweit nichts anderes bestimmt ist auch die Unterschrift des Genehmigenden zu enthalten VStG 8) Wer ist wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit nicht strafbar? (§ 3/ 1 VStG) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat wegen Bewusstseinsstörung krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder Geistesschwäche unfähig war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten 9) Wer ist mangels geistiger Reife nicht strafbar (§ 4 VStG)? Abs. 1 Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat Abs. 2 War der Täter zur Zeit der Tat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt (Jugendlicher), so wird sie ihm nicht zugerechnet, wenn er aus besonderen Gründen noch nicht reif genug war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln 10) Wie sind Anstifter und Beihelfer strafbar? (§ 7 VStG) Anstifter wer vorsätzlich veranlasst, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht Beihelfer wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert Anstifter & Beihelfer unterliegen der auf diese VÜ gesetzten Strafe & zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist 11) Wie ist der Versuch strafbar? (§ 8 VStG) Versuch einer VÜ ist nur dann strafbar, wenn dieser in der betreffenden Verwaltungsvorschrift ausdrücklich für strafbar erklärt wird, es sich um eine vorsätzliche Straftat handelt und eine Ausführungshandlung gesetzt wurde 12) Welche Strafarten kennt das VStG? Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe primäre Freiheitsstrafe Verfall 13) Wie wird das Zusammentreffen von strafbaren Handlunsen im VStG geregelt? (§ 22 VStG) Abs. 1 Soweit die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, ist eine Tat als Verwaltungsübertretung nur dann strafbar, wenn sie nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet Info: Dies bedeutet praktisch, dass wenn ein Verhalten sowohl als VÜ als auch als strafbare Handlung iSd StGB gewertet werden kann, der Fokus auf der gerichtlichen Strafverfolgung liegt und die VÜ in diesem Zusammen nicht geahndet wird, um eine doppelte Bestrafung für dieselbe Tat zu vermeiden Beispiel: wenn jemand einen Widerstand gegen die Staatsgewalt gem. § 269 StGB begeht, wird dies nicht noch zusätzlich als aggressives Verhalten gem. § 82 SPG verfolgt. Ebenso verhält es sich bei einer Beleidigung gegen einen Beamten gem. § 115 StGB, die nicht parallel als Anstandsverletzung gem. § 1 Oö. PolstG behandelt wird Abs. 2 Kumulationsprinzip (Anhäufungsprinzip) Hat jemand durch mehrere selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen l4) Was versteht man unter einer,,Subsidiaritätsklausel“? Eine Tat ist dann nicht nach der Verwaltungsvorschrift strafbar, wenn die gleiche Handlung ein Gerichtsdelikt darstellt und der Beschuldigte von einem Gericht deswegen bestraft wird Kommt es zu keiner Anklageerhebung oder zu einer Einstellung des Gerichtsverfahrens, kann die Verwaltungsbehörde tätig werden. (EGVG - Verbotsgesetz) 15) Identitätsfeststellune(§ 34b) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität einer Person ermächtigt, wenn diese auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder (unmittelbar danach) mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen § 35 / 2 und 3 SPG ist sinngemäß anzuwenden 16) Wie ist die Festnahme im VStG geregelt? (§ 35 VStG) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen, Personen: auf frischer Tat betreten werden zum Zweck der Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn 1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist & seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder 2. begründeter Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde oder 3. der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht 17) Welche Belehrungspflichten kennt das VStG? (§ 36 VStG) Abs. 1 Jeder Festgenommene ist unverzüglich der nächsten sachlich zuständigen Behörde zu übergeben oder freizulassen, wenn der Grund der Festnahme schon vorher wegfällt Behörde hat den Angehaltenen unverzüglich zu vernehmen Recht auf Beiziehung eines Verteidigers gebrauch gemacht => so ist die Vernehmung bis zum Eintreffen des Verteidigers aufzuschieben - Ausnahme: erhebliche Gefährdung der Ermittlungen / Beeinträchtigung von Beweismitteln - Beschränkung des Rechts auf Beiziehung eines Verteidigers ist schriftlich festzuhalten Anhaltung darf keinesfalls länger als 24 h dauern Abs. 2 für die Anhaltung gilt § 53 / 1 und 2 (Durchführung des Strafvollzuges) sinngemäß Erfordernis genügend Tageslicht kann entfallen, sofern ausreichend künstliche Beleuchtung vorhanden Abs. 3 Festgenommenen ist ohne unnötigen Aufschub zu gestatten, einen Angehörigen (§ 36a AVG) ODER eine sonst. Person seines Vertrauens zu verständigen UND Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen / bevollmächtigen Festgenommenen der nicht österreichischer Staatsbürger ist zu gestatten konsularische Vertretung seines Heimatstaates unverzüglich von der Festnahme zu verständigen & Kontakt aufzunehmen Bestehen gegen eine Verständigung durch den Festgenommen selbst bedenken = Behörde hat Verständigung vorzunehmen Abs. 4 Angehaltene darf besucht werden von Angehörigen Verteidiger konsularischen Vertretern seines Heimatstaates 18) Rechtsbelehrung (§ 36a) Beschuldigte ist sogleich oder unmittelbar nach seiner Festnahme schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache zu infomieren über Gründe seiner Festnahme & gegen ihn erhobenen Anschuldigungen Recht auf Akteneinsicht Sonst. wesentliche Rechte im Verfahren berechtigt, Zugang zu dringender medizinischer Versorgung zu erhalten Schriftliche Belehrung in einer Sprache die der Beschuldigte versteht nicht verfügbar => ist er mündlich unter Beiziehung eines Dolmetschers zu belehren & schriftliche Übersetzung nachzureichen (Umstand der Belehrung ist schriftlich festzuhalten) 19) Unter welchen Voraussetzungen können Sicherheitsorgane eine vorläufige Sicherheit einheben? (§ 37a) Abs. 1 OdöS sind ermächtigt, von Personen die auf frische Tat betreten werden, eine vorläufige Sicherheit einzuheben, wenn 1. Voraussetzung des § 35 Z1 (Identitätsmangel) & Z2 (Fluchtgefahr) für eine Festnahme vorliegen ODER 2. Andernfalls - Strafverfolgung / Strafvollstreckung erheblich erschwert sein könnte oder - Strafverfolgung / Strafvollstreckung einen Aufwand verursachen könnte der unverhältnismäßig wäre (gemessen an Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes & Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat) Abs. 3 Leistet der Betretene im Fall des Abs. 1 Z2 die vorläufige Sicherheit nicht = kann das Organ verwertbare Sachen, die dem Anschein nach dem Betretenen gehören & Wert das Höchtmaß der angedrohten Geldstrafe nicht übersteigt, vorläufig sicherstellen Info: wird eine vorläufige Sicherheit nach Abs. 1 Z2 bei Delikten nach der StVO / KFG nicht geleistet, so kann die Weiterfahrt untersagt werden (§ 100 / 3b StVO - bis zu 72 h - danach kann BH Fahrzeug sicherstellen) 20) Welche Voraussetzungen müssen gem. § 39 VStG erfüllt sein, damit Organe der öffentlichen Aufsicht Gegenstände bei VÜ sicherstellen dürfen, und wie sehen die Bestimmungen zum Verfall gem. § 17 VStG in diesem Zusammenhang aus? (§§ 17, 39 VStG) Verdacht einer VÜ für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, kann die Behörde zur Sicherung des Verfalls die Beschlagnahme anordnen Verfall = rechtmäßige Besitzer / Eigentümer des Gegenstands sein Recht darauf verliert & Gegenstand geht in Eigentum des Staates über (Änderung Besitzverhältnisse) Gefahr in Verzug: dürfen Organe der öffentlichen Aufsicht eigenmächtig handeln & Gegenstände vorläufig sicherstellen - müssen dem Betroffenen unverzüglich eine Bescheinigung ausstellen & - die Behörde informieren (Anzeigeerstattung) Bsp: Mutter Eigentümerin eines Pfeffersprays (= Waffe gem. § 1 WaffG) & ihre minderjährige Tochter diesen ohne Erlaubnis mitnimmt. Da das Mitführen eines Pfeffersprays durch Minderjährige nach dem WaffG verboten ist & darin für solche Verstöße der Verfall vorgesehen ist, kann eine vorläufige Sicherstellung durch die Organe der öffentlichen Aufsicht erfolgen. Die anschließende Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde über Verfall führ dazu, das das Pfefferspray in das Eigentum der BH übergeht 21) Zwangsgewalt (§ 39a) OdöS sind ermächtigt verhältnismäßigen und angemessenen Zwang anzuwenden, um die ihnen eingeräumten Befugnisse (§§ 34b, 35, 37a Abs. 3, 39 Abs. 2) durchzusetzen Dabei haben sie unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung der Person vorzugehen. Waffengebrauch: gelten die Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes 1969 Befugnisse Identitätsfeststellung § 34b VStG Festnahme § 35 VStG Sicherstellung von Gegenständen (verwertbare Sachen) § 37a / 3 VStG Sicherstellung von Gegenständen § 39 /2 VStG 22) Wer & unter welchen Voraussetzungen kann eine Organstrafverfügung ausstellen bzw. ausgestellt werden? (§ 50 VStG) Besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (Ermächtigung durch zuständige Verwaltungsbehörde - Verordnung) Bei folgenden Voraussetzungen: eigene dienstliche Wahrnehmung oder Eingeständnis Vorliegen durch eine Verordnung (Telefon-App) angeführten verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestandes (Bezahlung mittels Organstrafverfügung - Bezahlung auch mit Fremdwährung, Scheck, Kreditkarte, Bakomatkarte möglich) Strafmündigkeit des Täters (mind. 14 Jahre) Höchstbetrag € 90 (Ausnahme im Materiengesetz ist ein anderer Betrag angegeben z.B. FPG, KFG, StVO) Rechtsanspruch darauf besteht Lenken von einspurigen KFZ ohne Sturzhelm Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes Telefonieren mit Handy während des Lenkens => Delikt muss bei der Anhaltung wahrgenommen werden Gegen Organstrafverfügung ist kein Rechtmittel zulässig 23) Unter welcher gesetzlicher Norm ist das Absehen von der Strafe festgelegt & welche Voraussetzungen müssen dafür vorlieb (§ 50 / 5a VStG)? muss Möglichkeit einer Organstrafverfügung für das Delikt geben Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes gering Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat gering Verschulden des Beanstandeten gering Eine Anzeige an die Behörde ist in diesem Fall nicht zu erstatten. Das Organ kann jedoch den Beanstandeten in einem solchen Fall in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen. Zustellgesetz 24) Was regelt das Zustellgesetz? (§ 1) die Zustellung der von Gerichten & Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch diese vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden 25) Was kommt als Abgabestelle (Zustellort) in Frage? (§ 2 Z4 ZustG) Abgabestellen (5-6 nennen) Wohnung des Empfängers Sonst. Unterkunft (Hotelzimmer, Wohnwagen, usw.) Betriebsstätte Sitz Geschäftsraum (wo Empfänger regelmäßig seine Geschäftstätigkeit entfaltet) Kanzlei (z.B. Steuerberater, Notar) Arbeitsplatz Anlässlich einer Amtshandlung deren Ort Anderer Ort, der vom Empfänger der Behörde für die Zustellung im laufenden Verfahren angegeben wurde (z.B. § 38a SPG) 26) Welche Unterschiede bestehen zwischen der Zustellung mit Zustellnachweis (RSb-Brief) & der Zustellung zu eigenen Händen (RSa-Brief) und was geschieht, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird? Zustellung mit Zustellnachweis (RSb-Brief) ist eine Ersatzzustellung an eine andere erwachsene Person am Zustellungsort möglich, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird Voraussetzung: diese ist zur Annahme bereit & nicht im gemeinsamen Haushalt lebend Zustellung zu eigenen Händen (RSa-Brief) Sendungen dürfen nicht an Ersatzempfänger übergeben werden 27) Erklären Sie die Hinterlegung von Dokumenten gem. § 17 ZustG Abs. 1 Zustellung des Dokumentes an der Abgabestelle nicht möglich UND hat Zusteller Grund zur Annahme, dass sich der Empfänger oder Vertreter regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument zu hinterlegen: Zustellung durch Zustelldienst = bei seiner zuständigen Geschäftsstelle (beim Postamt) Anderen Fällen: zuständigen Gemeindeamt oder bei Behörde (wenn sich in derselben Gemeinde befindet) Abs. 2 Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen - Verständigung ist für Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung einzulegen (Briefkasten, Hausbrieffach, Briefeinwurf) an der Abgabestelle zurückzulassen an der Eingangstüre anzubringen (Wohnungs, Haus-, Gartentüre) Sie hat Ort der Hinterlegung zu bezeichnen, Beginn & Dauer der Abholfrist anzugeben & auf Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen Abs. 3 Hinterlegte Dokument ist mind. 2 Wochen zur Abholung bereitzuhalten Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Dokument erstmals zur Abholung bereitgehalten wird Hinterlegte Dokumente gelten mit dem 1. Tag dieser Frist als zugestellt Gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass Empfänger / dessen Vertreter wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte Abs. 4 Hinterlegung auch dann gültig, wenn die in Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde 28) Was hat zu geschehen, wenn eine Person die Annahme eines Dokumentes verweigert? (§ 20 ZustG) Abs. 1 Verweigert der Empfänger oder ein im gemeinsamen Haushalt mit dem Empfänger lebender Ersatzempfänger die Annahme ohne Vorliegen eines gesetzlichen Grundes, so ist das Dokument an der Abgabestelle zurückzulassen oder wenn die nich möglich ist, nach § 17 ohne die dort vorgesehene schriftliche Verständigung zu hinterlegen Info: gesetzlicher Grund: Zustellung nicht an der Abgabestelle erfolgt; Personen mit bekanntem Wohnsitz haben das Recht die Zustellung an einer anderen Stelle zu verweigern; Nur wenn keine Abgabestelle (kein Wohnsitz) bekannt ist, gilt auch die verweigerte Annahme an einem anderen Ort als zugestellt Abs 2 Zurückgelassene Dokumente gelten damit als zugestellt Abs. 3 Wird Zusteller der Zugang zur Abgabestelle verwehrt, verleugnet der Empfänger seine Anwesenheit oder lässt er sich verleugnen -> so gilt dies als Verweigerung der Annahme Meldegesetz 29) Welche Begriffsbestimmungen enthält das Meldegesetz? (§ 1) Nenne Sie die ua. 3 Unterkünfte sind Räume, die zum Wohnen oder schlafen benutzt werden Wohnungen sind Unterkünfte, soweit es sich nicht uns Beherbergungsbetriebe handelt Fahrzeuge & Zelte gelten dann als Wohnung, wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde länger als 3 Tage als Unterkunft dienen Beherbergungsbetriebe sind Unterkünfte, die unter Leitung / Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen & zur entgeltlichen / unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten als Beherberungsbetriebe 30) Wann trifft jemanden die Meldepflicht & welche Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es? (§ 2 MeldeG) Abs. 1 Wer in einer Wohnung / Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt ist zu melden Abs. 2 Nicht zu melden sind Menschen, deren in einer Wohnung nicht länger als 3 Tage Unterkunft gewährt wird ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, vergleichbare Persönlichkeiten + deren Begleitpersonen Fremde mit Lichtbildausweis für Träger von Privilegien & Immunitäten gem. § 5 ASG - Amtssitzgesetz (die im Besitz eines gem. § 5 des ASG vom Bundesminister für europäische & internationale Angelegenheiten ausgestellten gültigen Lichtbildausweises sind, soweit sie in Wohnungen Unterkunft nehmen Menschen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines ordentlichen Gerichts / Verwaltungsbehörde angehalten werden (z.B. Häftlinge) Abs. 3 Sofern sich nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden denen in einer Wohnung nicht länger als 2 Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht Angehörige: Bundesheeres, Bundespolizei, Justizwache, im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind (z.B. Retter & Gerettete) -> Polizeischüler (Internat) 31) Welche Frist ist bei einer Anmeldung von Wohnungen zu beachten? (§ 3 Abs. 1) Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von 3 Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden 32) Welche Frist ist bei einer Abmeldung von Wohnungen zu beachten? (§ 4 Abs. 1) Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von 3 Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden 33) Erfüllung der Meldepflicht - welche Pflichten treffen den Unterkunftnehmer & den Unterkunftgeber? (§ 7) Abs. 1 Meldepflicht trifft den Unterkunftnehmer Abs. 2 Meldepflicht für einen Minderjährigen trifft, wem dessen Pflege und Erziehung zusteht (meist Eltern) Nimmt Minderjähriger nicht bei / mit einem solchen Menschen Unterkunft, trifft die Meldepflicht den Unterkunftgeber (jeder andere) Abs. 3 Meldepflicht für einen volljährigen entscheidungsunfähigen Menschen trifft seinen gesetzlichen Vertretung (wenn innerhalb dessen Wirkungsbereich) Nimmt der vertretene Mensch nicht bei / mit dem gesetzlichen Vertreter Unterkunft, trifft die Meldepflicht den Unterkunftgeber Passgesetz 34) Für welche Staatsbürger gilt das Passgesetz (§ 2 PassG)? nur für österreichische Staatsbürger 35) Unter welcher Bezeichnung werden Pässe ausgestellt (§ 3 / 1 PassG)? Gewöhnlicher Reisepass (rotbraun) Dienstpass (blau) Diplomatenpass (kardinalsrot) Notpass (cremeweiß) 36) Abnahme des Reisepasses (§ 15a) - Wann kann ein Reisepass einer Person von OdöS abgenommen werden? Abs. 1 Behörden & Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen ihnen vorgelegten Reisepass abzunehmen, wenn 1. dieser vollstreckbar entzogen 2. … 3. dieser zur Entwertung (§ 10a) vorzulegen ist Abs. 2 Reisepass ist unverzüglich der Behörde vorzulegen, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Organ eingeschritten ist 37) Welche Tatbestände kennt das Passgesetz (§ 24 / 1 PassG)? Wer 1. rechtswidrig ein- oder ausreist (§ 2) 2. sein als verloren oder entfremdet gemeldeten Reisepass zum Grenzübertritt verwendet 3. Trotz Aufforderung der BH der Verplfichtung gem. § 5/3 (Dienstpass) oder § 6/2 (Diplomatenpass), den Pass zur Entwertung zurückzustellen, nicht nachkommt begeht, sofern die Tat nicht eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, eine Verwaltungsübertretung Oö. Polizeistrafgesetz 38) Was ist eine Anstandsverletzung (§ 1 Oö. PolStG)? Ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit, dass einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitten bildet. Beispiele einer Anstandsverletzung Öffentliches Urinieren Obszöne Gesten 39) Unter welchen Voraussetzungen ist Bettelei strafbar (§ 1a / 1-3 Oö. PolStG)? Abs. 1 Wer in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder Geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort bettelt oder von Ort zu Ort oder von Haus zu Haus umherzieht, um so zu betteln oder gewerbsmäßig oder als Beteiligter einer organisierten Gruppe in dieser Weise bettelt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Abs. 2 Wer eine andere Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder ein solches Betteln organisiert, begeht eine Verwaltungsübertretung Abs. 3 Wer eine unmündige minderjährige Person beim Betteln in welcher Form auch immer mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung Abs. 4 Gemeinden können per Verordnung Betteln an bestimmten öffentlichen Plätzen, wie Haltestellen, Lokaleingängen, Geschäften, öffentlichen Gebäuden & Fluchtwegmündungen verbieten, falls dies das öffentliche Leben stört oder zu erwarten ist, dass die Nutzung dieser Orte durch Betteln erschwert wird Vor Erlassung einer solchen Verordnung ist der Landespolizeidirektor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben Zuwiderhandeln stellen eine Verwaltungsübertretung dar Abs. 5 Bei Verwaltungsübertretungen nach Abs. 1 - 4 ist auch der Versuch strafbar Info: Geld / Geldwerte Sachen, die aus VÜ nach § 1a / 1-4 resultieren, können als verfallen erklärt und eingezogen werden (§ 39 VStG) 40) Was wissen Sie von der Abwehr von Belästigungen & Sicherung des Gemeingebrauches (§ 2 / 1 Oö. PolStG) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes & Aufsichtsorgane nach § 1b können Personen anweisen, folgendes Verhalten einzustellen oder wenn dies nicht zweckmäßig ist, den öffentlichen Ort unverzüglich zu verlassen: Wenn diese Person andere Personen an öffentlichen Orten in unzumutbarer Weise belästigen oder beim Zugang zu öffentlichen Einrichtungen behindern oder beim widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen Einrichtungen einschließlich solcher des öffentlichen Personennahverkehrs unzumutbar beeinträchtigen 41) Was ist störender Lärm & wann ist er als ungebührlich anzusehen (§ 3 Oö. PolStG)? Abs. 1 Wer ungebührlicherweise störender Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Abs. 2 Unter störendem Lärm sind alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretenden Geräusche zu verstehen Abs. 3 Störender Lärm ist dann als ungebührlicherweise erregt anzusehen, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärmes führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muss und jene Rücksichtnahme vermissen lässt, die die Umwelt verlangen kann Sicherheitspolizeigesetz 42) Wer begeht eine Störung der öffentl. Ordnung gem. § 81 SPG? Abs. 1 Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung & ist mit Geldstrafe bis zu 500 € zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts Abs. 1a Wer durch sein Verhalten oder Anwesenheit am Ort / unmittelbaren Umgebung TROTZ Abmahnung eine EAH oder sonst. Hilfeleistung die öffentliche Ordnung stört Erfüllung der EAH / sonst. Hilfeleistung behindert (im Zusammenhang mit einem Unglücksfall) Privatsphäre von Menschen unzumutbar beeinträchtigt (die vom Vorfall betroffen) begeht eine Verwaltungsübertretung & ist mit Geldstrafe bis zu 500 € zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche im Wiederholungsfall bis zu 2 Wochen verhängt werden. Abs. 2 Von der Festnahme eines Menschen, der bei einer Störung der öffentlichen Ordnung auf frischer Tat betreten wurde & trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt / sie zu wiederholen sucht, haben Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzusehen, wenn die Fortsetzung / Wiederholung der Störung durch Anwendung eines / beider gelindere Mittel verhindert werden kann 43) Welche Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- & Zwangsgewalt gelten gem. § 81 / 3 des SPG als gelindere Mittel? Als Gelindere Mittel kommen folgende Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- & Zwangsgewalt in betracht: Wegweisung des Störers vom öffentlichen Ort Sicherstellen von Sachen, die für die Wiederholung der Störung benötigt werden 44) Wer macht sich nach § 82 SPG strafbar (Aggressives Verhalten)? Wer sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht / militärischen Organ im Wachdienst, während diese ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, aggressiv verhält, begeht eine Verwaltungsübertretung 45) Wer wird nach § 83a / 1 SPG (Unbefugtes Tragen von Uniformen) bestraft? Wer, außer für szenische Zwecke, Uniformen oder Uniformteile eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes des BMI oder LPD an einem öffentlichen Ort trägt, ohne ein solches Organ zu sein, oder sonst durch Gesetz oder Verordnung dazu ermächtigt zu sein, begeht eine VÜ Gleiches gilt für das Tragen einer Uniform oder Uniformteilen, die auf Grund ihrer Farbgebung & Ausführung geeignet sind, den Anschein einer gem. Abs. 2 bezeichneten Uniform oder Uniformteiles zu erwecken 46) Wer wird nach § 83b SPG (Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden & Polizeikommanden) bestraft? Abs. 1 Wer eine gem. Abs. 2 bezeichnete grafische Darstellung der Sicherheitsbehörden oder Polizeikommanden in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen begeht eine VÜ & ist mit Geldstrafe bis zu 500 € im Falle der Uneinbringlichkeit mit FS bis zu 2 Wochen zu bestrafen Gleiches gilt für die Verwendung von Wort-Bildkombinationen, die auf Grund ihrer Farbgebung & Schriftausführung geeignet sind, den Anschein einer gem. Abs. 2 bezeichneten Darstellung zu erwecken Abs. 2 Bundesminister für Inneres bezeichnet durch Verordnung die iSd Abs. 1 geschütztes grafischen Darstellungen Beispiele Ein 25-jähriger begeistert sich dafür, sein Auto im Design der Polizei umzugestalten, inkl. Logo & Farben. Als er damit durch die Stadt fährt, erregt dies Aufsehen & führt zur Anhaltung durch die echte Polizei. Die Beamten erkennen, dass die Gestaltung seines Autos dem geschützten Corporate Design (Logo & besondere Farbgebung & Gestaltung) der Polizei sehr ähnelt, was gem. § 83b SPG strafbar ist. Oö. Jugendschutzgesetz 47) Welche Begriffsbestimmungen beinhaltet das OÖ. Jugendschutzgesetz 2001? (§ 2) Jugendliche Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Erwachsene Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Verheiratete Jugendliche & Jugendliche, die den Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst leisten, werden Erwachsenen gleichgehalten Erziehungsberechtigte Eltern, Elternteile, sonst. Personen, denen im Einzelfall nach bürgerlichem Recht ein Erziehungsrecht zusteht Aufsichtspersonen Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht über einen Jugendlichen a) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt b) vom Erziehungsberechtigten dauern / im Einzelfall anvertraut wurde c) auf Grund einer Entscheidung des Gerichts / durch Maßnahmen im Rahmen der Jugendwohlfahrt (Kinder- & Jugendhilfe übertragen) wurden 48) Welche Pflichten haben Erwachsene im Oö. JSchG 2001? (§ 4) 1) Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen die ihrer Aufsicht unterstehenden Jugendlichen die Jugendschutzbestimmungen einhalten Erziehungsberechtigten haben bei der Übertragung der Aufsicht sorgfältig & verantwortungsbewusst vorzugehen 2) Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern sie haben sich so zu verhalten, - dass Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen, sozialen Entwicklung nicht geschädigt werden - haben Sorge zu tragen, dass den in ihrem Einflussbereich befindlichen Jugendlichen keine jugendgefährdenden Informationen, Unterhaltungen, Darbietungen, Darstellung zugänglich werden (insbesondere über elektronische Medien) 49) Wie lange ist Jugendlichen der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (z.B. Plätzen, Straßen, Parks) in Gastgewerbebetrieben iSd GeWO 1994, in Buschenschenken oder öff. Veranstaltungen iSd Oö. Veranstaltungsgesetzes & Kinovorführungen erlaubt? (§ 5 / 1 JSchG) 1) ohne Begleitung einer Aufsichtsperson a) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr (unter 14 J.) b) vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 24 Uhr (14 oder 15 J.) c) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung (16 J. bis X) 2) in Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung, sofern das Wohl des Jugendlichen nicht gefährdet ist 50) Wo ist Jugendlichen der Aufenthalt verboten? (§ 5 / 2 JSchG) Jugendlichen ist der Aufenthalt verboten 1) in Nachtklubs & vergleichbaren Vergnügungsbetrieben 2) In Gebäuden, Wohnungen, einzelnen Räumlichkeiten, die der Anbahnung oder Ausübung von Sexualdienstleistungen (gemäß § 2 Oö. Sexualdienstleistungsgesetz) dienen 3) In Lokalen, in denen ausschließlich Getränke mit gebrannten Alkohol ausgeschenkt werden 3a) In Betriebsräumlichkeiten, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten abgegeben / konsumiert werden 4) In sonst. Betriebsräumlichkeiten oder Veranstaltungen, sofern diese wegen ihrer Art, Lage, Ausstattung oder Betriebsweise Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen oder sozialen Entwicklung gefährden können 51) Wie sind Alkohol, Tabak & Drogen im Oö. JSchG 2001 geregelt? (§ 8) Abs 1 Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Erwerb & Kosum von alkoholischen Getränken verboten Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr) Erwerb & Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken (auch Mischgetränken) verboten Abs. 1a Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz, Konsum von Tabakerzeugnissen & Verwandten Erzeugnissen, wie pflanzlichen Raucherzeugnissen, Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas & E-Zigaretten & den dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakerstatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen & von tabakfreien Nikotinbeuteln verboten Abs. 4 Jugendlichen ist die missbräuchliche Verwendung von Drogen & Stoffen, die nicht unter das SMG fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschund oder Stimulierung herbeiführen können, verboten (z.B. Legal Highs) Info: Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmugn sind die entsprechenden Gegenstände iSd § 39 VStG vorläufig zu beschlagnahmen (sicherzustellen) & werden gem. § 13 Oö. JSchG für verfallen erklärt. Sichergestellten Gegenständen sind anschließend gemeinsam mit der Anzeige der zuständigen BH vorzugehen Verordnung über jugendgefährdende Gegenstände 52) Was besagt die Verordnung über jugendgefährdende Gegenstände (§ 1)? Getreue Nachahmungen echter Schusswaffen, wie z.B. Federdruckwaffenspielzeug / Softguns, gelten jedenfalls als Gegenstände, die Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können Info: Im Falle einer solchen Zuwiderhandlung sind die Softguns iSd § 39 / 2 VStG vorläufig zu beschlagnahmen (sicherzustellen) & werden gem. § 13 für verfallen erklärt. Die sichergestellten Gegenstände sind anschließend gemeinsam mit der Anzeige der zuständigen Behörde vorzulegen Abzeichengesetz 56) Was besagt der § 1 des Abzeichengesetzes 1960? Abs. 1 Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden Abzeichen: sind auch Embleme, Symbole, Kennzeichen Abs. 2 Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen & Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden Bsp.: Regal, Felgen Abs. 3 Orden & Ehrenzeichen, die eines der im Abs. 1 oder 2 erwähnten Embleme aufweisen, dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt werden Info: Wer einem Verbot des § 1 AbzeichenG zuwiderhandelt, begeht eine VÜ Gegenstände können für verfallen erklärt werden Organe der öffentlichen Aufsicht dürfen diese Gegenstände bei Gefahr im Verzug vorläufig sicherstellen (§ 39 / 2 VStG) & müssen den Betroffenen sofort eine Bescheinigung darüber ausstellen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz 53) Wer behebt eine VÜ nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (§ 2)? Abs. 1 Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung / andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, das sie nicht mehr erkennbar sind -> begeht eine VÜ Öffentliche Orte / Gebäude = Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen & privaten Bus-, Schienen-, Flug- & Schiffsverkehrs Abs. 2 Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gem. Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung / Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- / Landesgesetz vorgesehen ist (Bsp.: Tragen eines Sturzhelms auf einem Moped / Motorrad - auch während des Tankens erlaubt) im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen (Bsp.: Faschings-/Halloween-Kostüme, Perchtenläufe, Theateraufführungen) im Rahmen der Sportausübung erfolg (Bsp.: Motorsport, Fechten) gesundheitliche Gründe (Bsp.: Mund-/Nasen-Schutzmasken, Atemschutzmasken, Gesichtsverhüllung zum Schutz vor Frost) berufliche Gründe (Bsp.: Gesichtsverhüllung aufgrund arbeitsschutzrechtlicher, hygienischer, sicherheitstechnische Vorschriften) Symbolgesetz 54) Was regelt der § 1 des Symbolegesetzes? (Aufzählen von 7-8) Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen der Gruppierung 1. Islamischer Staat (IS) 2. Al-Qaida 3. Muslimbruderschaft 4. Graue Wölfe 5. Kurdische Arbeiterpartei (PKK) 6. Hamas 7. Hisbollah 8. Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) 9. Sonst. Gruppierung, die in Rechtsakten der EU als terroristische Vereinigung, Körperschaften, sonst. Organisationen angeführt werden 10. Ustascha 11. Die Österreicher (DO5) 12. Hizb ut-Tahrir (HuT) 13. Kaukasus-Emirat 14. Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) 15. Die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der Z1 bis 14 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind 55) Unter welchen Umständen ist die Verwendung der Symbole verboten (§ 2)? Es ist verboten, Symbole einer in § 1 genannten Gruppierung in der Öffentlichkeit einschließlich unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel darzustellen zur Schau zu stellen zu tragen oder zu verbreiten Als Symbole sind auch Abzeichen & Embleme anzusehen Info: Wer vorsätzlich gegen § 2 des Symbolgesetzes verstößt, begeht eine VÜ Symbole können für verfallen erklärt werden Organe der öffentlichen Aufsicht dürfen diese Gegenstände bei Gefahr im Verzug vorläufig sicherstellen (§ 39 / 2 VStG) & müssen den Betroffenen sofort eine Bescheinigung darüber ausstellen Waffengesetz 57) Wie lautet die Definition für Waffen (§1 WaffG)? Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden 58) Was versteht man unter Schusswaffen (§2 / 1 WaffG)? Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können 59) In welche Kategorie werden Schusswaffen eingeteilt (§2 / 1 WaffG)? 1. Schusswaffen der Kategorie A - verbotene Schusswaffen & Kriegsmaterial (§§ 17 und 18) 2. Schusswaffen der Kategorie B - genehmigungspflichtige Schusswaffen (§§ 19 bis 23) 3. Schusswaffen der Kategorie C - regiestrierpflichtige Schusswaffen (§§ 30 bis 35) 60) Was sind Schusswaffen der Kategorie B? (§ 19 WaffG)? Faustfeuerwaffen Repetierflinten halbautomatische Schusswaffen 61) Was versteht man unter Faustfeuerwaffe (§ 3 WaffG)? Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten UND die eine Gesamtlänge von höchstens 60cm aufweisen 62) Was versteht man unter „Führen“ einer Waffe? (§7 WaffG) eine Waffe führt, wer sie bei sich hat eine Waffe führt jedoch nicht - wer sie innerhalb von Wohn- und Betriebsstätten oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat - wer sie, in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen, in einem geschlossenen Behältnis & lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport) 63) Was ist Jugendlichen gem. § 11 WaffG verboten? Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten 64) Was ist bestimmen Drittstaatangehörigen gem. § 11a WaffG verboten? Der Erwerb, Besitz & Führen von Waffen und Munition ist verboten: unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatangehörigen sonstige Drittstaatangehörigen mit Lebensmittelpunkt in Österreich (z.B. Hauptwohnsitz) UND KEINEN Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt - EU“ (iSd NAG) KEINE Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (iSd NAG) haben Asylwerbern 65) Wann können Sie als Organ der öffentlichen Aufsicht ein vorläufiges Waffenverbot verhängen bzw. ab und für wie lange gilt dieses (§ 13 WaffG)? Abs. 1 Organe der öffentlichen Aufsicht sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen, wenn Grund zur Annahme, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben Gesundheit Freiheit (von Menschen) oder fremdes Eigentum gefährden könnten Mit Anordnung eines Betretens- und Annäherungsverbotes gem. § 38a SPG ein vorläufiges Waffenverbot als ausgesprochen Ermächtigt (in diesen Fällen) zu Sicherstellung von 1. Waffen und Munition 2. Urkunden (ausgenommen Jagdkarten), die nach diesem Bundesgesetz zum Erwerb, Besitz, Führen oder Einfuhr von Waffen / Munition berechtigten Organe haben dem Betroffenen sofort eine Bestätigung auszustellen über die Aussprache des vorläufigen Waffenverbots im Falle einer Sicherstellung über diese Abs. 4 Gegen den Betroffenen gilt ab Aussprache des vorläufigen Waffenverbotes oder, sofern die Sicherstellung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte, ab diesem ein mit 4 Wochen befristetes vorläufiges Waffenverbot Ausnahme: Behörde hebt es gem. Abs. 2 oder 3 früher auf oder sichergestellten Waffen, Munition oder Urkunden werden von der Behörde vorher ausgefolgt => Hierüber ist der Betroffene anlässlich der Ausstellung der Bestätigung in Kenntnis zu setzen 66) Nennen Sie verbotenen Waffen (§ 17 / 1 WaffG)? Verboten sind der Erwerb, Einfuhr, Besitz & Führen: 1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind 2. von Schusswaffen (über Jagd- & Sportzwecke übliche Maß hinaus) zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind 3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder Lauflänge von weniger als 45cm 4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem => „Pumpgun“ 5. von Schusswaffen mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles - Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein 6. Hiebwaffen: Schlagringe, Totschläger & Stahlruten 7. Halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung & eingebautem/eingesetztem Magazin mit mehr als 20 Patronen 8. Halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung (soweit nicht unter Z7 fallen) mit eingebautem/eingesetztem Magazin mit mehr als 10 Patronen 9. Magazin für halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung die mehr als 20 Patronen aufnehmen können 10. Magazin für halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung (soweit nicht unter Z7 fallen) die mehr als 10 Patronen aufnehmen können 11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung (soweit nicht unter Z 7 fallen) & halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung & einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithife eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können 67) Wie ist der Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B geregelt? (§ 20 / 1) Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig Bewilligung von BH zum Erwerb, Besitz & Führen dieser Waffen durch die Ausstellung eines Waffenpasses (WP) Bewilligung von BH zum Erwerb & Besitz dieser Waffen durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) 68) Für welche Personen hat die Behörde eine Waffenbesitzkarte auszustellen? (§ 21 / 1) Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern die das 21. Lebensjahr vollendet haben & für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen 69) Für welche Personen hat die Behörde einen Waffenpass auszustellen? (§ 21 / 2) Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern die das 21. Lebensjahr vollendet haben & einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen einen Waffenpass auszustellen Ausstellung eines WP an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde 70) Wie ist das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial geregelt? (§ 42 WaffG) Abs. 2 Wer Schusswaffen oder verbotene Waffen findet (nicht um Kriegsmaterial handelt), hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Tagen, einer Sicherheitsbehörde / Sicherheitsdienststelle anzuzeigen & ihr den Fund abzuliefern Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt Abs. 4 Wer wahrnimmt, dass sich Kriegsmaterial offenbar in niemandes Obhut befindet, hat dies ohne unnötigen Aufschub einer Sicherheits- oder Militärdienststelle zu melden Die auf Grund der Meldung einschreitenden Organe (z.B. Entminungsdienst) sind ermächtigt, den Gegenstand vorläufig sicherzustellen OdöS sind darüber hinaus ermächtigt, jedermann aus dem Gefahrenbereich zu weisen, solange nicht die zuständige Behörde gemäß Abs. 5 & 5a die allenfalls notwendigen weiteren Sicherungsmaßnahmen setzt Dabei gilt §50 SPG 71) Gerichtlich strafbare Handlungen nach dem WaffG? (§ 50 WaffG) Wer, wenn auch nur fahrlässig: 1. unbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt 2. verbotene Waffen oder Munition (§ 17) mit Ausnahme der verbotenen Waffen gem. § 17 / 1 Z9 und 10 unbefugt besitzt 3. Waffen und Munition besitzt, obwohl ihm dies gem. § 12 verboten ist 4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt 5. Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überlässt, der zu deren Besitz nicht befugt ist 6. Schusswaffen oder Munition erwirbt, besitzt oder führt, obwohl im dies nach § 11a verboten ist 72) Verwaltungsübertretungen nach dem WaffG (§ 51 WaffG) Wer entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes handelt begeht, sofern keine gerichtlich strafbare Handlung nach § 50 WaffG vorliegt, eine VÜ Versuch ist strafbar Verfall ist vorgesehen. -> Sicherstellung gem. § 39 / 2 VStG 73) Unter welchen Voraussetzungen kann nach den Bestimmungen des Waffengesetzes eine Durchsuchung vorgenommen werden? (§ 53) OdöS sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen & der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, dass einem Verbot Einfuhr, Ausfuhr, Besitzes oder Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen & Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem, oder andere Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121 / 3 StPO gelten 74) Wann haben OdöS die Behörde wegen Zweifel an der waffenrechtliche Verlässlichkeit in Kenntnis zu setzen? (§ 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung) § 2 / 3 der 2. WaffG-Durchführungsverordnung sagt: OdöS haben die Behörde, für die sie Exekutivdienst versehen, von Zweifeln an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Bewilligung unverzüglich in Kenntnis zu setzen Anhaltepunkte dafür sind im § 2 / 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung festgeschrieben: 1. ein Verhalten, das ein Einschreiten nach dem SPG, StPO oder WaffG erforderlich gemacht hat und auf Gewaltbereitschaft schließen lässt, 2. wenn iSd UGB vorgegangen werden musste (Verhalten dessen der BH eine Mitteilung gem. § 39b / 2 des UBG erstattet wurde) 3. das Lenken oder die Inbetriebnahme eines KFZ mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 Promille oder mehr, oder einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,6 mg/l oder mehr 4. Übertretungen oder Vergehen nach dem Waffengesetz, insbesondere wenn die Tat mit einer nicht ordnungsgemäßen Verwahrung von Waffen einhergeht 75) Sichere Verwahrung (§ 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung) Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt. Für Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich: 1) Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräume oder in Dritträume (z.B. Banksafe) Stichwörter 2) Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen & Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchssicherheit des Behältnisses oder Räumlichkeit 3) Schutz von Waffen & Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind 4) Schutz von Waffen & Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender Pyrotechnikgesetz 76) Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände 77) Erklären Sie die Feuerwerkskörper F1, F2, F3, F4 genauer! F1 Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Leuchtkerzen - auch verwendbar im Innenbereich F2 Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, Knallfrösche, Vulkan, Schweizerkracher (Piraten), die einen Blitzknallsatz beinhalten, sind verboten F3 Mittelfeuerwerke, wirkungsstarke Raketen F4 Großfeuerwerk: Kugelbomben, Feuerwerksbombe, Feuertöpfe 78) Für welche Pyrotechnik ist eine Bewilligung erforderlich? Für Besitz & Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien F3, F4, T2, P2 & S2 (also all jene, welche Sachkunde / Fachkenntnis erfordern) ist eine konkrete behördliche Bewilligung erforderlich (Bescheid) Info: Der Pyrotechnik-Ausweis muss zwar mitgeführt werden, aber ist nur der Nachweis für die Behörde von Sachkunde / Fachkenntnis & Verlässlichkeit Der Pyrotechnik-Ausweis allein genügt für die Verwendung dieser Pyrotechnik Kategorien nicht 79) Verwendung an bestimmten Orten § 38? Abs. 1 Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kat. F2 im Ortsgebiet ist verboten Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen, sofern durch Verwendung keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum von Menschen / öffentliche Sicherheit gefährdet ist bzw. Es nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt Abs. 2 Verwendung pyrotechnischer Gegenstände & Sätze innerhalb und unmittelbar in Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-Alters-und-Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten Abs. 5 Verwendung von pyrotechnischer Gegenstände & Sätze und er Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen, Orten, wie insbesondere Tankstellen ist verboten 80) Besitz & Verwendung unter besonderen Umständen § 39? Abs. 1 Pyrotechnische Gegenstände der Kat. 2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden Abs. 2 Pyrotechnische Gegenstände & Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem, zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstlatung nicht besessen & nicht verwendet werden Abs. 3 Behörde kann dem Veranstalter auf Antrag Ausnahmen vom Verbot bewilligen 81) Wer begeht eine Verwaltungsübertretung gem. § 40 PyroTG? Wer entgegen den Bestimmungen Pyrotechnik besitzt oder verwendet (Alter, Verbot, Bewilligung) begeht eine VÜ Versuch ist strafbar Verfall ist vorgesehen -> Sicherstellung gem. § 39 / 2 VStG 82) Was wissen Sie über die Durchsuchung gem. § 9 PyroG Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt 1. Personen, von diesen mitgeführten Behältnissen 2. Grundstücke, Räume, Luft-, Land- & Wasserfahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund eines konkreten Hinweises oder sonst. bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, dass diesem Bundesgesetz, darauf beruhenden Verordnungen oder Bescheiden zuwidergehandelt wird Bei Durchsuchungen nach Z1 haben sichdie OdöS auf eine Durchsuchung der Kleidung & mitgeführten Behältnisse sowie Besichtigung des Körpers zu beschränken § 50 SPG gilt Sprengmittelgesetz 83) Begriffsbestimmungen (§ 3 SprG) Sprengmittel ein Sprengstoff oder Zündmittel Sprengstoff ein Erzeugnis, das dem Wesen nach dazu bestimmt ist, bei willkürlich auflösbaren chemischen Zustandsänderungen Energie derart frei werden zu lassen, das feste Körper gesprengt werden können Zündmittel ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt ist / explosive Stoffe enthält 84) Ab welchem Alter sind Spreng- bzw. Schießmittel bei Jugendlichen erlaubt (§ 4 SprG)? Erwerb & Besitz von Sprengmitteln sind Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres, Erwerb & Besitz von Schießmitteln sind Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres verboten 85) Wie ist die Auffindung von Schieß- & Sprengmittel geregelt (§ 8 SprG)? Wer wahrnimmt, dass sich Schieß- & Sprengmittel offenbar in niemandes Gewahrsam befindet, hat unverzüglich die nächste Sicherheitsdienststelle zu verständigen, die die Sicherstellung durchzuführen hat 86) Wie ist der Besitz & Ewerb von Sprengmitteln geregelt (§ 22 SprG)? Besitz & Erwerb von Sprengmitteln sind nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung erlaubt Bewilligung wird durch Ausstellung eines Sprengmittelscheines durch die Behörde erteilt 87) Erklären Sie die Durchsuchungsermächtigung gem. § 39 SprG Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung von Grundstücken Räumen Luft-, Land- & Wasserfahrzeugen Kleidung von Menschen & mitgeführten Fahrzeugen & Behältnisse (Koffer, Raschen) vorzunehmen, wenn auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonst. bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, dass diesem Bundesgesetz zuwidergehandelt wird § 50 SPG und § 121 / 3 StPO gelten 88) Welche gerichtlich strafbare Handlungen kenn das Sprengmittelgesetz (§ 43 SprG) Wer, wenn auch nur fahrlässig 1. ohne erforderliche Bewilligung Sprengmittel herstellt oder damit handelt 2. ohne erforderliche Bewilligung Sprengmittel besitzt 3. Sprengmittel einer Person überlässt, die nicht zu deren Besitz befugt ist ist vom ordentlichen Gericht mit FS bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen Bundestierschutzgesetz 89) Was wissen Sie vom Verbot der Tierquälerei gem. § 5 TSchG? Abs. 1 Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen Abs. 2 Auszugsweise - dazu zählen insbesondere: ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt & ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt Unterbringung, Ernährung & Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt (Tier-Messie, Tierhortung) oder gestaltet, dass für das Tier Schmerzen, Leiden, Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird Heim- / Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich seiner zu entledigen An oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende / chemische Dressurgeräte verwendet -> Auch das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb & Besitz solcher Gegenstände ist verboten 90) Was wissen Sie über das Verbot der Tötung von Tieren gem. § 6 TSchG? 1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten 2) Es ist verboten, Hunde / Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten (z.B. Katzenfell, Hundefett, usw.) zu töten 4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 & 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen Dies gilt nicht 1) für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren & von Futtertieren (§ 32 Schlachtung / Tötung) 3) für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung 4) in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen Versammlungsgesetz 1953 91) Was wissen Sie über die Anzeigepflicht von Versammlungen gem. § 2 VersammlungsG? Abs. 1 Wer eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, muss dies wenigstens 48 h vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, Ortes & Zeit der Versammlung der BH schriftlich anzeigen Anzeige muss spätestens 48 h vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der BH einlangen § 86 StVO - Umzüge Sofern eine Benützung der Straße hiefür in Betracht kommt, sind, unbeschadet sonst. Rechtsvorschriften Versammlungen unter freiem Himmel Öffentliche oder ortsübliche Umzüge Volkstümliche Feste Prozessionen oder dergleichen von den Veranstaltern 3 Tage, Leichenbegängnisse von der Leichenbestattung 24 h vorher der BH anzuzeigen 92) Welche Versammlungen sind vom VersammlungsG ausgenommen (§§ 4 und 5) §4 Versammlungen der Wähler zu Wahlbesprechungen, dann zu Besprechungen mit dem gewählten Abgeordneten sind von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen, wenn sie zur Zeit der ausgeschriebenen Wahlen & nicht unter freiem Himmel abgehalten werden §5 Ferner sind von den Bestimmungen diese Gesetzes ausgenommen: öffentliche Belustigungen Hochzeitstage volksgebräuchliche Feste / Aufzüge Leichenbegängnisse Prozessionen Wallfahrten Sonst. Versammlungen / Aufzüge zur Ausübung eines gesetzlichen gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden 93) Welche Personen dürfen an Versammlungen gem. § 9 VersammlungsG nicht teilnehmen? An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen 1. die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern 2. Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern 94) Was wissen Sie über die Teilnahme an Versammlungen durch Bewaffnete gem. § 9a VersammlungsG? an den im § 2 erwähnten Versammlungen dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen Ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind & den Umständen nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben 95) Wozu sind Versammlungsteilnehmer verpflichtet, wenn eine Versammlung für behördlich aufgelöst erklärt worden ist (§ 14)? Abs. 1 Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesenden verpflichtet den Versammlungsort sogleich zu verlassen & auseinanderzugehen Abs. 2 Im Falle des Ungehorsams kann die Auflösung durch Anwendung von Zwangsmitteln in Vollzug gesetzt werden 96) Welche Übertretungen des Versammlungsgesetzes werden vom Gericht bestraft (§ 19a)? Wer an einer Versammlung entgegen dem Verbot des § 9 / 1 teilnimmt UND bewaffnet ist oder andere Gegenstände gem. § 9a bei sich hat, wird vom ordentlichen Gericht bestraft

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