Unternehmensgründung - Anmeldungen & Formalitäten PDF

Summary

Dieser Dokumententext beschreibt die notwendigen Anmeldungen, Genehmigungen und Formalitäten bei der Unternehmensgründung in Deutschland. Es behandelt Themen wie Handwerkskammer, Gewerbeamt, Handelsregister und Finanzamt. Der Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Schritte bei der Gründung eines Unternehmens.

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Unternehmensgründung Anmeldungen – Genehmigungen – Formalitäten Zu den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung gehören auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten. Handwerkskammer: Zur Gewerbeanmeldung eines Handwerkbetriebs gehört unter anderem die Ei...

Unternehmensgründung Anmeldungen – Genehmigungen – Formalitäten Zu den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung gehören auch zahlreiche Anmeldungen und deren Formalitäten. Handwerkskammer: Zur Gewerbeanmeldung eines Handwerkbetriebs gehört unter anderem die Eintragung in die soge- nannte Handwerksrolle, ein Verzeichnis der Handwerkskammer, in der alle Inhaber von Handwerker- betrieben eingetragen werden. Durch die Eintragung, für die der Meisterbrief vorgelegt werden muss, erhalten die Inhaber die sogenannte Handwerkskarte. Dabei ist zu beachten, dass die Anmeldung bei der Handwerkskammer erfolgt, welche für den Betriebs- standort zuständig ist, falls dieser sich vom Wohnort unterscheidet. Gewerbeamt / Gewerbeanmeldung Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das „auf Dauer der Gewinnerzielung angelegt ist“) muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. (In einigen Bundesländern auch über die Kammern möglich). Hierzu benötigt man einen gültigen Personalausweis sowie eventuell besondere Genehmigungen (siehe unten „Untere Bauaufsichtsbehörde“). Das Gewerbeamt registriert folglich die Gewerbeanmeldung und informiert andere Institutionen wie z. B. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft usw. über Ihr Vorhaben. Handelsregister (Amtsgericht): Wenn es sich bei Ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, müssen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen, und diese Eintragung vom Notar beglaubigen lassen. Agentur für Arbeit: Der Betrieb erhält eine Betriebsnummer, wenn dort AN beschäftigt werden. Die Betriebsnummer müs- sen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Mitarbeiter eintragen. Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, müssen Sie ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen, da Sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein „Schlüsselverzeichnis“ über die Art der versicherungspflichtigen Tä- tigkeiten, die Sie zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft benötigen. Finanzamt: Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Betriebsfragebogen müssen Sie verschie- dene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe der Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie daran, dass die Kosten der Anlaufphase im Verhältnis zu den erzielten Umsatz- erlösen überdurchschnittlich hoch sein können. Kalkulieren Sie bei Ihren Personalkosten auch die Lohn- steuer, die Sie regelmäßig ans Finanzamt abführen müssen, mit ein. Ggf. Stellen des Antrags für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Gewerbeaufsichtsamt: Dem Gewerbeaufsichtsamt obliegt die Überwachung der Arbeitsschutzrechte. Versicherung bei der Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind für die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer (Mitarbeiter) in der Un- fallversicherung und je nach Satzung auch für die Pflicht- und freiwillige Versicherung der selbstständi- gen Unternehmer sowie für den Unfallschutz zuständig. Versicherungen (z. B. betriebliche Feuerversicherung, Betriebshaftpflicht, Maschinen- versicherung, Einbruchdiebstahl, Vertrauensschadenversicherung, Leitungswasserver- sicherung usw.): Hier muss für rechtzeitigen Versicherungsschutz gesorgt werden. Krankenkasse / Sozialversicherung: Informieren Sie auch die zuständige Kranken-/Ersatzkasse/Rentenversicherung über die bei Ihnen be- schäftigten Mitarbeiter. Post, Telefon, Fax, Email-Adresse, Internet: Die dafür notwendigen Anschlüsse und Verträge sind zu beantragen. Versorgungsunternehmen: Je nach Bedarf sind Lieferverträge für Strom, Gas, Wasser und Entsorgungsverträge für Abwasser und Müll abzuschließen. Bauamt / Bauaufsichtsbehörde: Planungen für gewerbliche Um- und Neubauten oder Nutzungsänderungen sind rechtzeitig zu beantra- gen bzw. abzustimmen. Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (siehe oben „Gewerbeanmeldung“): Die Gewerbeanmeldung des Handwerkbetriebs reicht aber noch nicht ganz aus, um mit dem Gewerbe des selbstständigen Handwerks loszulegen. Zuvor muss noch eine Genehmigung bei der Unteren Bau- aufsichtsbehörde eingeholt werden.

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