AB07 Rechtl_Rahmenbedingungen_Rechtsgeschaefte PDF
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BBS I, Berufsbildende Schulen I des Landkreises Lüneburg
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This document is a past paper that contains questions related to legal frameworks for business transactions. The questions cover various aspects, including legal foundations for business dealings and the roles of different parties.
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Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Fragestellung 07 Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei Rechtsgeschäften? Ausgangssituation Di...
Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Fragestellung 07 Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei Rechtsgeschäften? Ausgangssituation Die volljährige Praktikantin Janine Siegel absolviert ihr Jahrespraktikum bei der Bürodesign GmbH. Sie ist aktuell im Verkauf mit dem Angestellten Herrn Manne eingesetzt. Ein offensichtlich minderjähriger Jugendlicher spricht die Beiden an, denn er würde sich gerne den im Angebot befindlichen Gaming- Stuhl mit Massagefunktion für 399,00 € kaufen. Er spiele sehr gerne Online-Games und bräuchte hierfür einen guten Stuhl. Als Herr Manne gerade auf die Anfrage des jugendlichen Kunden eingehen möchte, erhält er einen wichtigen Anruf des Filialleiters und bittet Janine das Gespräch fortzuführen. Sie fühlt sich etwas überfordert mit der Verkaufssituation, verkauft dennoch dem Jugendlichen den Gaming-Stuhl zum angebotenen Preis. Kurz darauf kommt Herr Manne zurück und Janine teilt ihm mit, dass sie den Gaming-Stuhl soeben verkauft habe. Allerdings habe sie Zweifel gehabt, ob sie dies durfte, jedoch konnte sie in der Situation niemanden fragen. Herr Manne entgegnet irritiert, dass sie den Gaming-Stuhl gar nicht an den Jugendlichen hätte verkaufen dürfen und dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Stunden die Eltern des Jugendlichen die Rücknahme des Gaming-Stuhls und die Auszahlung des Kaufpreises verlangen würden. Janine teilt Herrn Manne mit, dass sie gerne vorab informiert gewesen wäre, unter welchen Bedingungen sie etwas an wen verkaufen dürfe und in welchen Gesetzen dies geregelt sei. Zudem hätten die anderen beiden Praktikanten auch schon Unsicherheiten beim Umgang mit Kunden erlebt. Z. B. wollte ein Kunde eine Bestellung rückgängig machen, da er am Telefon einen niedrigeren Preis für einen Artikel verstanden habe. Herr Manne nimmt Janines Kritikpunkt auf und bittet sie, sich mit den drei anderen Praktikanten über ähnliche Erfahrungen auszutauschen und anschauliche Hilfestellungen für jetzige und zukünftige Praktikanten und Auszubildende auszuarbeiten. Dann könne sich jeder vorab über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Zustandekommen von Verträgen informieren. Arbeitsform: Aufgabe 1+2: Einzelarbeit, Partnerarbeit Aufgabe 3: Gruppenarbeit Bearbeitungszeit: Ca. 90 Minuten Umfang: Siehe Vorlagen und individuelle Lösungen Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Information Anlagen Internet Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte werden Sie mit der Methode Lerntheke erarbeiten. Anschließend werden Sie ein Video zum Thema „Vertragsstörungen“ erstellen Arbeitsaufträge Teil I Janine Siegel und die beiden anderen Praktikanten der Bürodesign GmbH möchten sich zunächst über die rechtlichen Grundlagen von Rechtsgeschäften informieren, um im Umgang mit Kunden und in ihrem privaten Alltag sicher aufzutreten. Sie beschließen, eine Skizze/Plakat zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechtsgeschäften zu erstellen. Diese können dann im Netzwerk der Bürodesign GmbH von Azubis und Praktikanten abgerufen werden. 1) Recherchieren Sie die Begriffe „Rechtsgeschäft“ und „Willenserklärung“ mithilfe Anlage 1, und mit einem der beiden Videos: https://www.youtube.com/watch?v=8huvlRCYCT0 (bis Minute 1:52) oder https://www.youtube.com/watch?v=_Y3OejXo2qc (bis Minute 1:00). 2) Ergänzen Sie anschließend das Schaubild „wie ein Vertrag zustande kommt“. Brauchen Sie Tipps? Fragen Sie Ihre Lehrkraft. ________________________ Rechtsgeschäft Bei 1. _________________ Übereinstimmung 2. ________________ _______________ Rechtswirksam durch ________________________ ________________________ Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte 3) Formulieren Sie je ein Beispiel aus Ihrer betrieblichen Praxis für die Abgabe einer schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Willenserklärung. Arbeitsaufträge Teil II Wer darf unter welchen Bedingungen Rechtsgeschäfte abschließen? 4) Erarbeiten Sie sich die Begriffe „Rechtsfähigkeit“ und „Geschäftsfähigkeit“. Lesen Sie sich das Material aus Anlage 2 durch und erläutern Sie den Unterschied zwischen natürlicher Person und juristischer Person. Gehen Sie hierbei auf die Stufen der Geschäftsfähigkeit ein. 5) Vervollständigen Sie das folgende Schaubild. Brauchen Sie Tipps? Fragen Sie Ihre Lehrkraft. Rechtsfähigkeit Beginnt mit der Beginnt mit der Personen Personen ___________ ___________ ___________ Endet mit der mit dem Tod _______________ im jeweiligen Register _______________ z.B. Vorstand der AG, handeln als festgelegte Vertreter 6) Entscheiden Sie in folgenden Fällen, ob ein wirksames Rechtsgeschäft vorliegt. Begründen Sie Ihre Entscheidung. a) Durfte Janine Siegel (Ausgangssituation) den Gaming-Stuhl an den minderjährigen Jugendlichen verkaufen? b) Der 16-jährige Schüler Leon Hölzle, der 80,00 € Taschengeld im Monat erhält, kauft sich von seinen Ersparnissen einen Motorroller für 2000,00 €. c) Die sechsjährige Greta kauft beim Bäcker im Auftrag ihrer Mutter zehn Brötchen. Greta hat von ihrer Mutter einen Zettel mit dem „Kaufauftrag" und passendes Geld dabei. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte d) Der Praktikant Torsten verkauft im Outlet-Store der Bürodesign GmbH einen Büroschrank an einen älteren Kunden. Der Kunde zahlt den Verkaufspreis von 900,00 € bar. 7) Formulieren Sie für die unterschiedlichen Stufen der Geschäftsfähigkeit jeweils ein Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrags. 8) Erläutern Sie, warum unter Umständen auch Erwachsene beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig sein können. 9) Vertiefen Sie Ihr Wissen: https://www.schule-bw.de/faecher-und- schularten/berufliche-bildung/wirtschaft/unterrichtsentwuerfe-und- materialien/betriebswirtschaftslehre/rechtliche-grundlagen/rechtliche- grundlagen/rechts-geschaeftsfaehigkeit Arbeitsaufträge Teil III 2) Recherchieren Sie die „Arten von Rechtsgeschäft“ mithilfe der Anlage 3 und mit einem der beiden Videos: a) https://www.youtube.com/watch?v=8huvlRCYCT0 (ab Minute 1:52) oder https://www.youtube.com/watch?v=_Y3OejXo2qc (ab Minute 1:00 bis ca. 4:28). Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte 3) Erstellen Sie eine Skizze/Diagramm, welches die bisherigen Themen Willenserklärung, Rechtsgeschäfte und Vertragsarten kurz und knapp zusammenfasst. ODER Rechtsgeschäfte werden nach Anzahl und Art der Willenserklärungen unterschieden. Ergänzen Sie die Inhalte der nachfolgenden Übersicht. Rechtsgeschäfte _________________Rechtsgeschäfte _________________Rechtsgeschäfte Willenserklärung von einer Person Übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Personen Beispiele: Beispiele: Beispiele: Beispiele: Kündigung _________________ _________________ _________________ Mahnung Aufgabe des Bürgschaft Mietvertrag Eigentumsanspruchs __________________ nicht __________________ zwei- oder mehrseitig __________________ empfangsbedürftig __________________ verpflichtend Willenserklärung→____________________________________________________________________ 4) Erläutern Sie zwei typische Rechtsgeschäfte, die in Ihrem Praktikumsbetrieb regelmäßig ____________________________________________________________________________________ vorkommen. 5) Entscheiden Sie für folgende Fälle, ob es sich um ein einseitiges (1) oder zweiseitiges Rechtsgeschäft (2) handelt. a) Herr Mut verfasst sein Testament und hinterlegt es beim Rechtsanwalt. b) Herr Stein kündigt einer Mitarbeiterin der Bürodesign GmbH. c) Frau Friedrich kauft sich beim Autohändler ein neues Cabriolet. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte d) Ein 19-jähriger Auszubildender nimmt bei der Bank ein Darlehen auf. 6) Die Bürodesign GmbH möchte Bezugsstoffe beim Lieferanten Schmidt Stoffe OHG bestellen. Erläutern Sie die notwendigen Handlungen für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrages. 7) Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einem Leih- und einem Kaufvertrag. 8) Ordnen Sie folgende Fälle der richtigen Vertragsart zu. a) Die Bürodesign GmbH beauftragt einen Tischler, aus betriebseigenen Holzbeständen ein neues Regal in der Kantine zu bauen. b) Torsten Menne kauft sich am Schulkiosk zwei belegte Brötchen. c) Ein Hersteller für Sicherheitskleidung produziert für die Lagerarbeiter der Bürodesign GmbH neue Sicherheitsjacken aus eigenem Spezialmaterial. d) Herr Brader leiht sich für 10,00 € beim Baumarkt für einen Tag eine Motorsäge. Arbeitsaufträge Teil IV Situation vorab Muss ich einen Vertrag abschließen und in welcher Form? 9) Vertragsfreiheit und Form der Rechtsgeschäfte Arbeitsaufträge Teil V Unter welchen Bedingungen ist das Rechtsgeschäft gültig? 10) Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Arbeitsform Lerntheke, Gruppenarbeit, Plenum Erstellen Sie eine Checkliste zum Thema Rechtsgeschäfte Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Anlage 1 Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte Rechtsgeschäfte, z. B. Mietverträge, kommen durch Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen zustande. Unter einer Willenserklärung versteht man die rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll. Bei 2. Willenserklärung 1.Willenserklärung Übereinstimmung = Antrag = Annahme = Mietvertrag Vermieter: „Ich will diesen Mieter: „Ich will diesen Lagerraum für 3500,00 € Lagerraum für 3500,00 € pro Monat vermieten.“ mieten.“ Willenserklärungen können schriftlich, mündlich oder durch bloßes schlüssiges Handeln (Schweigen) abgegeben werden. Beispiel Kauf einer Zeitung am Kiosk, ohne dass Käufer und Verkäufer miteinander reden. Quelle: Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Wirtschaft, westermann Verlag (2020) S. 99 Anlage 2 Rechts- und Geschäftsfähigkeit Natürliche Personen Alle Menschen sind natürliche Personen im Sinne des §1 BGB. Sie sind rechtsfähig und - abgesehen von Ausnahmen - mit dem Erreichen bestimmter Altersstufen unbeschränkt oder beschränkt geschäftsfähig. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beispiele: Recht, ein Vermögen zu erben; Pflicht, Steuern zu zahlen Alle natürlichen Personen sind mit Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB) rechtsfähig. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können, somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen. Der Gesetzgeber hat wegen der unterschiedlichen Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen drei Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Stufen der Geschäftsfähigkeit Beschränkte Unbeschränkte Geschäftsunfähigkeit Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähig (§ 104 BGB) sind ⁃ alle natürlichen Personen unter sieben Jahren, ⁃ Personen mit andauernder, krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Die Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind unwirksam (nichtig), folglich kann ein Geschäftsunfähiger auch keine rechtswirksamen Verpflichtungen eingehen. Für die Geschaftsunfähigen handelt ein gesetzlicher Vertreter (bei Kindern unter sieben Jahren meistens die Eltern, für alle anderen ein Betreuer). Beispiele: ⁃ Ein fünfjähriges Mädchen „kauft" eine Tüte Bonbons. ⁃ Der 20-jährige Edmund, der geistig behindert ist, „kauft" eine Blu-ray. In beiden Fällen ist kein Vertrag zustande gekommen. Geschäftsunfähige können im Auftrag des gesetzlichen Vertreters für diesen Geschäfte als Bote wirksam abschließen, der Bote ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers. Beispiel: Der sechsjährige Klaus wird von seiner Mutter zum Bäcker geschickt, um 20 Brötchen zu kaufen. Die Mutter gibt Klaus abgezähltes Geld mit. Da Klaus im Auftrag der Mutter als Bote handelt, kommt zwischen der Mutter und dem Bäcker ein Kaufvertrag über 20 Brötchen zustande. Beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) sind alle Personen vom vollendeten siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Beschränkt Geschäftsfähige können Rechtsgeschäfte mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abschließen. Ihre Rechtsgeschäfte sind bis zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksam, d.h., ein von einem beschränkt Geschäftsfähigen abgeschlossener Vertrag wird erst durch die nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, die auch stillschweigend erfolgen kann, rechtskräftig. Wenn der gesetzliche Vertreter die ausdrückliche Zustimmung verweigert, ist der Vertrag nichtig (§ 108 BGB). Beispiel: Die 16-jährige Angelika kauft einen Blu-ray-Player, ohne dass sie ihre Eltern um Erlaubnis gefragt hat. Als die Eltern vom Kauf des Blu-ray-Players erfahren, erheben sie keine Einwände. Somit ist der Kaufvertrag durch die stillschweigende Billigung der Eltern zustande gekommen. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist in folgenden Fällen nicht erforderlich: Der beschränkt Geschäftsfähige ⁃ bestreitet den Kauf mit Mitteln, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind, (Dabei geht man von einem normalerweise üblichen, dem Alter entsprechenden Betrag aus - Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln § 110 BGB. Nicht gedeckt sind durch § 110 BGB Raten- und Kreditgeschäfte Minderjähriger.) Beispiele: ⁃ Die 15-jährige Julia kauft von ihrem Taschengeld die neue Blu-ray einer Hip-Hop-Band. Die Eltern sind von diesem Kauf nicht begeistert. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, auch wenn die Eltern nicht einverstanden sind. ⁃ Der 17-jährige Peter kauft von seinem Taschengeld einen Motorroller. Da sich aus dem Kauf des Mofas für Peter eine Reihe von Verpflichtungen ergeben (Versicherung, Kraftstoff usw.), ist die Zustimmung der Eltern für das Zustandekommen des Kaufvertrages erforderlich. ⁃ erlangt durch das Rechtsgeschäft nur einen rechtlichen Vorteil (§ 107 BGB), Beispiel Der 13-jährige Frank erhält von seiner Tante ein Geldgeschenk über 3000,00 €. Die Eltern von Frank lehnen dieses Geschenk der Tante ab, weil sie seit Jahren mit der Tante zerstritten sind. Frank kann das Geld auch gegen den Willen der Eltern annehmen. ⁃ schließt Geschäfte im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ab, die der gesetzliche Vertreter genehmigt hat (§ 113 BGB). Beispiel Die 17-jährige Diana Schmitz ist noch Schülerin und schließt mit Einwilligung der Eltern für die Sommerferien einen Arbeitsvertrag über vier Wochen mit der Bürodesign GmbH ab. Diana darf jetzt ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Arbeitskleidung kaufen oder ein Gehaltskonto bei einem Geldinstitut eröffnen, da sie zur Erfüllung aller sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ermächtigt worden ist. Nach dem Gesetz gilt diese Regelung nicht für Ausbildungsverhältnisse. Unbeschränkt geschäftsfähig sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, sofern sie nicht zum Personenkreis der Geschäftsunfähigen gehören. Für volljährige Personen kann vom Familiengericht ein sog. Betreuer bestellt werden (§ 1896 BGB). Voraussetzungen für die Bestellung sind: ⁃ Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und ⁃ Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten und ⁃ Notwendigkeit einer Betreuung. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten. Juristische Personen Juristische Personen (§ 21 ff. BGB) werden vom Gesetz wie natürliche Personen behandelt. Sie haben volle Handlungsfreiheit, d.h., sie sind rechts- und unbeschränkt geschäftsfähig. Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. juristische Personen des Privatrechts des öffentlichen Rechts Beispiele: - Gemeinden Beispiele: - Kreise - GmbH - Länder - AG - Bundesrepublik Deutschland eingetragene Genossenschaften (eG) - IHK - eingetragene Vereine (e.V.) - Krankenkassen - Stiftungen Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das jeweilige Register (z. B. Handels-, Vereinsregister) und endet mit Löschung in diesem Register. Juristische Personen sind immer über ihre Organe (z.B. bei der AG durch Vorstand, bei der GmbH durch Geschäftsführer) geschäftsfähig. Sie handeln durch die Organe, die in der Satzung oder in der jeweiligen Rechtsvorschrift festgelegt sind. Beispiel Bei der Bürodesign GmbH handeln die Geschäftsführer, Frau Friedrich und Herr Stein, für die GmbH. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Zusammenfassung: Rechts- und Geschäftsfähigkeit Rechtssubjekte sind natürliche und juristische Personen. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie Wirtschaft und Verwaltung, beginnt Schwerpunkt Wirtschaft, bei natürlichen Personenwestermann Verlag (2020) mit der Geburt undS.endet 95ff. mit dem Tod. Bei juristischen Personen beginnt sie mit der Eintragung in ein öffentliches Register und endet mit der Löschung in diesem Register. Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Anlage 3 Arten von Rechtsgeschäften Man unterscheidet einseitige, zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte. Bei den einseitigen Rechtsgeschäften ist die Willenserklärung einer Person erforderlich. Beispiele Abfassung eines Testaments, Mahnung, Kündigung eines Arbeitsvertrages Einseitige Rechtsgeschäfte können empfangsbedürftig oder nicht empfangsbedürftig sein. Zu den nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zählen die Aufgabe eines Eigentumsanspruchs und das Testament, d.h., die Willenserklärung einer Person ist hier gültig, ohne dass sie einer anderen Person zugegangen sein muss. Beispiel Als beim Tennisschläger von Torsten Menne mehrere Saiten reißen, lässt er den Schläger in einem Mülleimer auf dem Tennisplatz zurück. Heinz, der dies sieht, nimmt den Tennisschläger an sich und lässt ihn neu bespannen. Später sieht Torsten den reparierten Schläger und wirft Heinz vor, er habe sich sein Eigentum angeeignet. Er verlangt den Schläger zurück. Heinz lehnt dieses ab, da Torsten in dem Moment seinen Eigentumsanspruch an dem Schläger aufgegeben hat, als er ihn in den Mülleimer geworfen hat. Zu den empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zählen die Kündigung eines Arbeitsvertrages, die Anfechtung und die Mahnung. Die Willenserklärung wird erst dann wirksam, wenn sie einer anderen Person zugeht. Beispiel Die Auszubildende Elke Grau möchte innerhalb der Probezeit ihren Ausbildungsvertrag bei der Bürodesign GmbH kündigen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass ihrem Arbeitgeber die Kündigung auch tatsächlich zugeht, da es sich um ein empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft handelt. Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte (=Verträge), bei denen die Willenserklärungen zweier oder mehrerer Personen erforderlich sind, werden nur durch übereinstimmende Willenserklärungen aller beteiligten Personen rechtswirksam (§ 151 BGB). Alle Verträge haben gemeinsam, dass sie durch Antrag und Annahme zustande kommen. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag, wobei sie von jedem Vertragspartner ausgehen kann. Die zustimmende Willenserklärung nennt man Annahme. Die Möglichkeiten des Zustandekommens eines Vertrages werden am Beispiel des Mietvertrages erläutert: Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Der Vermieter macht den Antrag: Bei Übereinstimmung 3. Willenserklärung 1. Willenserklärung = = Annahme = Antrag Mietvertrag Vermieter: Angebot einer Mieter: Annahme der Mietsache. Mietsache Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Annahme des Mietangebotes durch den Mieter inhaltlich mit dem Angebot (Antrag) des Vermieters übereinstimmt. Der Mieter macht den Antrag: Bei 4. Willenserklärung 2. Willenserklärung Übereinstimmung = = Annahme = Antrag Mietvertrag Mieter: Angebot eines Vermieter: Annahme der Mietzinses. Mietzins Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Annahme) das Angebot des Mieters (Antrag) annimmt. Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Wichtige Verträge im Privatrecht Neben Produkten kauft und bestellt ein Unternehmen verschiedenste Dienstleistungen. Für diese Dienstleistungen gelten nicht immer die Vertragsbedingungen aus dem Kaufrecht. Folgende zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäfte können unterschieden werden: Vertragsart Vertragsgegenstand Beispiele aus der Praxis Gesetzliche Regelung §§ Kaufvertrag Entgeltliche Veräußerung Die Bürodesign GmbH verkauft an die BGB §§433- von Sachen und Rechten Bürobedarfsgroßhandel Schneider & Co. 514 OHG 20 Schreibtische. Mietvertrag entgeltliche Überlassung Die Bürodesign GmbH mietet BGB §§ 535- von Sachen zum Gebrauch Büroräume. 580 Modul/Fach/Lernfeld/Lerngebiet: Datum: Lerngebiet 11.1 Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtsgeschäfte Leihvertrag unentgeltliche Überlassung Die Bürodesign GmbH überlässt für zwei BGB von beweglichen Sachen Wochen einem Großhändler einen §§598-605 oder Grundstücken zum Verpackungsbehälter. Gebrauch; Rückgabe derselben Sachen Pachtvertrag entgeltliche Überlassung Die Bürodesign GmbH pachtet ein BGB §§ 581- von Sachen zum Gebrauch Grundstück für die Abstellung des 597 und Fruchtgenuss betriebseigenen Fuhrparks. Die auf dem Grundstück befindlichen Obstbäume dürfen von der Bürodesign GmbH abgeerntet werden. Darlehens- entgeltliche oder Die Bürodesign GmbH nimmt gegen BGB vertrag unentgeltliche Überlassung Zahlung von 9% Zinsen ein Darlehen für 8§607-610 von vertretbaren Sachen ein Jahr bei der Bank auf. Frau Helma zum Verbrauch; Rückgabe Friedrich „leiht" sich bei ihrer Nachbarin gleichartiger Sachen zum Backen vier Eier. Am nächsten Tag bringt sie vier andere Eier zurück. Werkvertrag Herstellung eines Werkes Die Bürodesign GmbH stellt einen BGB §§ 631- gegen Vergütung, zu dem Spezialschreibtischstuhl her, zu dem der 650 der Besteller das Material Käufer den Lederbezugsstoff liefert. liefert Werk- Herstellung eines Werkes Die Bürodesign GmbH stellt BGB § 651 lieferungs- gegen Vergütung, zu dem Schreibtischstühle aus den von ihr BGB § 433 ff. vertrag der Hersteller das Material beschafften Materialien her. liefert