LB 2 Wehrhafte Demokratie (F12TA) PDF

Summary

This document provides information about Wehrhafte Demokratie, a core principle of German society. It discusses the concept's historical roots, its presence in the German Constitution, and the instruments used to defend it. The summary details the principles behind the "wehrhafte Demokratie" including, value-based approach, readiness to defend against threats, and preventative measures.

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Politik und Gesellschaft Datum: Klasse: F12TA LB 2: Thema: Wehrhafte Demokratie Informationsmaterial: Wehrhafte Demokratie M1 Erklärvideo zur Wehrhaften Demokratie Video: (bitte Kopfhörer verwenden, ansonsten mit angepasster Lautstärke anhören) Quelle: YouTub...

Politik und Gesellschaft Datum: Klasse: F12TA LB 2: Thema: Wehrhafte Demokratie Informationsmaterial: Wehrhafte Demokratie M1 Erklärvideo zur Wehrhaften Demokratie Video: (bitte Kopfhörer verwenden, ansonsten mit angepasster Lautstärke anhören) Quelle: YouTube, Einfach Schule, aufgerufen am 02.12.24 M2 Einführung: Wehrhafte Demokratie Die Meinungen zur wehrhaften Demokratie gehen weit auseinander. Dabei ist sie ein Grundprinzip unserer Gesellschaft. Es entstand aus den Erfahrungen mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus. Der Staat und seine Bürgerinnen und Bürger sollen sich gegen die Feinde der Demokratie wehren können. Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 das Grundgesetz der Bundesrepublik erarbeitete, nahm ausdrücklich Bezug auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Nicht noch einmal sollte es Verfassungsgegnern gelingen, das demokratische System derart zu demontieren. In der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland prägte das Bundesverfassungsgericht dann den Begriff der streitbaren oder wehrhaften Demokratie. Damit wurde die Entschlossenheit des Staates zum Ausdruck gebracht, sich gegenüber den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht neutral zu verhalten, sondern sich zur Wehr zu setzen. Obwohl die Demokratie in Deutschland nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus mittlerweile als gefestigt gelten kann, steht sie immer wieder unter Druck. Antisemitisch und rassistisch motivierte Anschläge, wie die von Hanau im Februar 2020 oder die Ermordung des Kasselers Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019 durch einen Rechtsextremisten, fordern die Demokratie genauso heraus wie der Versuch im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik im August 2020, das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages gewaltsam zu „erstürmen“. Auch linksextremistisch motivierte gewalttätige Ausschreitungen wie im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 und islamistisch motivierte Terroranschläge wie der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 sind zu nennen. Seite 2 von 6 Politik und Gesellschaft Datum: Klasse: F12TA LB 2: Thema: Wehrhafte Demokratie Obwohl diese Beispiele aus neuerer Zeit nicht miteinander zu vergleichen sind, zeugen sie doch davon, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung immer wieder aufs Neue herausgefordert ist. Mit den Instrumenten einer wehrhaften Demokratie, die im Grundgesetz verankert sind, versucht der Staat, diese Ordnung zu verteidigen. Verankerung der Wehrhaften Demokratie im Grundgesetz Die Frage, wie ein politisches System und eine Verfassungsordnung gestaltet sein müssen, die einerseits demokratische Rechte und Freiheiten sowie die Gleichheit der Staatsbürger garantieren und zugleich Instrumente vorhalten, welche die Abschaffung der Demokratie mit demokratischen Mitteln verhindern, war auch ein Thema während des verfassungsgebenden Prozesses vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Antwort des Grundgesetzes auf diese Frage lässt sich unter den drei Kernprinzipien Wertgebundenheit, Abwehrbereitschaft und Vorverlagerung (Prävention) zusammenfassen. Die Idee der "wehrhaften Demokratie" ist daher im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert und durch verschiedene Artikel festgeschrieben. Zu den wichtigsten gehören: Die so genannte Ewigkeitsklausel. Sie bestimmt, dass einige Festlegungen im Grundgesetz nicht geändert werden dürfen. (Art. 79 Abs. 3 GG) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Das Verbot von Parteien und sonstigen Vereinigungen, wenn ihre Aktivitäten sich nicht im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. (Art 21 Abs. 2 u. Art. 9 Abs. 2 GG) Die Aberkennung von Grundrechten, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung missbraucht werden. (Art. 18 GG) (…) Ausschluss vom öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit beamtenrechtlichen Vorschriften) Als letztes Mittel räumt das Grundgesetz den Deutschen ein Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist (Art 20 Abs. 3 GG) Ausdruck und wichtiges Instrument der Vorverlagerung sind die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Der Auftrag dieser Inlandsnachrichtendienste ist in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen ausformuliert. Er besteht darin, Informationen über zielgerichtete Seite 3 von 6 Politik und Gesellschaft Datum: Klasse: F12TA LB 2: Thema: Wehrhafte Demokratie Handout Vorlage: Ein Verbot der Partei wäre keine gute Idee denn in einer Demokratie darf jede Meinung vertreten werden, solange sie nicht die Verfassung gefährdet. Ein Parteiverbot ist nur möglich, wenn bewiesen wird, dass die Partei die Demokratie abschaffen will – das entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Und gegen die AFD existiert nich genug Beweislast um ein verfahren zu Starten das immer noch schiefgehen könnte. Ein Verbot der AfD ist eine schwierige, aber notwendige Debatte, die rechtlich, gesellschaftlich und demokratisch durchdacht werden muss. Die AfD vertritt nachweislich Positionen, die gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung verstoßen, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Der Verfassungsschutz stuft Teile der Partei und ihrer Organisationen als rechtsextremistisch ein. Zudem zeigt die Vergangenheit, dass radikale Ideologien, wenn sie genug Raum bekommen, die Demokratie gefährden können. Ein Parteiverbot wäre allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn klare Beweise vorliegen, dass die AfD aktiv versucht, die Grundrechte und die Demokratie in Deutschland abzuschaffen Wollen wir zulassen, dass eine Partei mit rassistischen, antidemokratischen und oft spalterischen Botschaften weiter politischen Einfluss gewinnt? Ein Verbot wäre nicht das Ende der Herausforderung, aber ein Zeichen dafür, dass unsere Gesellschaft klare Grenzen gegen Extremismus zieht. Demokratie darf sich nicht selbstgefährdende Feinde tolerieren. Seite 5 von 6 Wehrhafte Elemente des Grundgesetztes Ausgangsidee: eine Demokratie muss sich gegen Feinde (z.B. Extremismus) verteidigen können Abwehrbereitschaft Abwehrbereitschaft -Ausschluss vom öffentlichen Dienst - Verbot von Parteien (Art 21. # GG) (Art 33 GG) Wertgebundenheit Zwigkeitsklausel (At 73 # GG) Grundrechte. :. -Verbot Vereinigungen (Art SIGG) von ABWEHBEREITSCHAFT. ABWEHBEREITSCHAFT -Recht zum Wiederstand (Art 20 #GG). -Aberkennung Grundrechten (Art 18 GG) Art 33 Abs. 5 - Ausschluss Art. 21 Abs 2 - Verbot von. von vom öffentlichen Dienst Parteien Art. 20 Abs. 3 - Recht zum Art. 9 Abs. 2 - Verbot von Widerstand Vereinigungen Art. 18 - Aberkennung von Grundrechten DemokratieDemokratie (FDGO) (FDGO) VORVERLAGERUNG (Prävention): Verfassungsschutz Vorverlagerung (Prävention) Verfassungsschutz Seite 6 von 6

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