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Zivilrecht: Willenserklärungen im Kaufvertrag

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Study Flashcards

26 Questions

Wie viele Willenserklärungen wurden insgesamt abgegeben, als Sie ein Brötchen bar bezahlten und mitnahmen?

Da nach dem Abstraktionsprinzip zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist, wurden 2 Rechtsgeschäfte geschlossen – mit insgesamt 4 Willenserklärungen.

Wie kann ein Geschäftsherr gemäß § 831 Abs. 1 BGB sich von der Haftung für vermutetes Verschulden entlasten?

Wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre.

Was ist eine „unerlaubte Handlung“ im Sinne der §§ 823 ff.BGB?

Eine „unerlaubte Handlung“ ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet.

Welche Aussagen sind für die Bürgschaft gemäß §§ 765 ff.BGB zutreffend?

Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld.

Welche Aussage zum Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB ist korrekt?

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung haben, der Mieter kann davon unabhängig fristgemäß kündigen.

Welche Aussage zu Sachmangelansprüchen im Kaufrecht ist zutreffend?

Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen.

Welche Rechte hat ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag?

Er hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit AGB gem. §§ 305 ff. BGB Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden?

Der Verwender darf keine überraschenden Klauseln einfügen.

Wann kommt ein Schuldner gem. § 286 BGB in Verzug?

Grundsätzlich durch Mahnung des Gläubigers nach Erhalt der Rechnung.

Unter welchen Voraussetzungen liegt eine wirksame Stellvertretung gem. § 164 Abs. 1 S. 1 BGB vor?

Er muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben.

Welche Aussage zur Abgrenzung des Privatrechts vom Öffentlichen Recht ist zutreffend?

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.

Welche der folgenden Aussagen zum Anfechtungsrecht nach den §§ 119 ff. BGB sind korrekt? (Wählen Sie alle zutreffenden Aussagen)

Es ist immer unverzüglich anzufechten, ohne eine Anfechtungsfrist einhalten zu müssen.

Was definiert eine Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB, und wann handelt es sich um arglistige Täuschung? (Wählen Sie alle zutreffenden Aussagen)

Arglistig handelt derjenige, der ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abschließen will.

Welche Bestandteile hat eine Willenserklärung? (Wählen Sie alle zutreffenden Aussagen)

Die Äußerung muss bei einem objektiven Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen.

Was sind juristische Personen? Welche Aussagen sind korrekt? (Wählen Sie alle zutreffenden Aussagen)

Beispiele für juristische Personen sind die Aktiengesellschaft (AG) und die GmbH.

Zur Form von Rechtsgeschäften: Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit. Ein Grundstückskaufvertrag muss ____ beglaubigt werden.

notariell

Was ist eine Voraussetzung für Anfechtung nach § 119 ff. BGB?

Vorliegen eines Anfechtungsgrundes

Was ist ein Eigenschaftsirrtum im Anfechtungsrecht?

Irrtum über den Preis einer Sache

Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden.

True

Wann handelt jemand arglistig gemäß § 123 Abs. 1 BGB?

Durch Vorspiegeln falscher Tatsachen

Was kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden?

Willenserklärung

Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung?

Erklärungsbewusstsein, Äußerung, Rechtsbindungswillen, Handlungswillen

Ordnen Sie die folgenden Themenbereiche im Anfechtungsrecht richtig zu ihren Definitionen zu:

Inhaltsirrtum = Irrtum über den Grundgedanken einer Willenserklärung Eigenschaftsirrtum = Irrtum über eine Eigenschaft einer Person oder Sache Motivirrtum = Irrtum über das eigene Motiv für die Abgabe einer Willenserklärung

Wann erlangt der Mensch Rechtsfähigkeit?

Mit der Vollendung der Geburt

Was sind juristische Personen?

Personenvereinigungen mit eigener Rechtsfähigkeit

Was sind 'Sachen' im Sinne des BGB?

Körperliche Gegenstände

Study Notes

Rechtsgeschäfte

  • Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Willenserklärungen.
  • Nach dem Abstraktionsprinzip werden zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterschieden.

Haftung des Geschäftsherrn

  • Der Geschäftsherr haftet nach § 831 Abs. 1 BGB für vermutetes Verschulden.
  • Der Geschäftsherr kann sich entlasten, wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre.

Unerlaubte Handlung

  • Eine unerlaubte Handlung ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet.
  • Unerlaubte Handlungen erfüllen oft auch einen Straftatbestand des Strafgesetzbuchs.
  • Eine unerlaubte Handlung setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus.

Bürgschaft

  • Für die Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung ist grundsätzlich Schriftform erforderlich.
  • Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
  • Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung haben, der Mieter kann davon unabhängig fristgemäß kündigen.

Sachmangelansprüche

  • Der Verbraucher muss beweisen, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag.
  • Gewährleistungsansprüche bestehen auch bei gebraucht gekauften Sachen.
  • Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen.

Fernabsatzvertrag

  • Der Verbraucher hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.
  • Die Widerrufsfrist beträgt max. 14 Tage.
  • Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor Warenerhalt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
  • Die AGB müssen zumutbar sein, d.h. sie dürfen nicht unleserlich oder zu unübersichtlich gestaltet sein.

Verzug

  • Ein Schuldner kommt bei Nichtleistung gem. § 286 BGB in Verzug ohne Mahnung, wenn die Leistung kalendermäßig vereinbart wurde.

Stellvertretung

  • Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben.
  • Er muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben.
  • Er muss dies erkennbar im Namen des Vertretenen tun.

Privatrecht vs. Öffentliches Recht

  • Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.
  • Das Öffentliche Recht ist durch ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern gekennzeichnet.

Rechtsgeschäfte

  • Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Willenserklärungen.
  • Nach dem Abstraktionsprinzip werden zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterschieden.

Haftung des Geschäftsherrn

  • Der Geschäftsherr haftet nach § 831 Abs. 1 BGB für vermutetes Verschulden.
  • Der Geschäftsherr kann sich entlasten, wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre.

Unerlaubte Handlung

  • Eine unerlaubte Handlung ist ein Eingriff in relative Rechte einer Person, durch den diese einen Schaden erleidet.
  • Unerlaubte Handlungen erfüllen oft auch einen Straftatbestand des Strafgesetzbuchs.
  • Eine unerlaubte Handlung setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus.

Bürgschaft

  • Für die Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung ist grundsätzlich Schriftform erforderlich.
  • Es besteht der Grundsatz der Akzessorietät zwischen Bürgschaft und Hauptschuld.

Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
  • Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung haben, der Mieter kann davon unabhängig fristgemäß kündigen.

Sachmangelansprüche

  • Der Verbraucher muss beweisen, dass ein Sachmangel zum Übergabezeitpunkt vorlag.
  • Gewährleistungsansprüche bestehen auch bei gebraucht gekauften Sachen.
  • Die Beweislastumkehr des § 477 BGB besteht auch bei Sachmängeln, die auf Verschleiß beruhen.

Fernabsatzvertrag

  • Der Verbraucher hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.
  • Die Widerrufsfrist beträgt max. 14 Tage.
  • Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht vor Warenerhalt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
  • Die AGB müssen zumutbar sein, d.h. sie dürfen nicht unleserlich oder zu unübersichtlich gestaltet sein.

Verzug

  • Ein Schuldner kommt bei Nichtleistung gem. § 286 BGB in Verzug ohne Mahnung, wenn die Leistung kalendermäßig vereinbart wurde.

Stellvertretung

  • Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben.
  • Er muss die Willenserklärung innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgeben.
  • Er muss dies erkennbar im Namen des Vertretenen tun.

Privatrecht vs. Öffentliches Recht

  • Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten auf der Ebene der Gleichordnung.
  • Das Öffentliche Recht ist durch ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürgern gekennzeichnet.

Anfechtungsrecht, §§ 119 ff. BGB

  • Ein Anfechtungsgrund ist erforderlich, z.B. Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum
  • Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich jemand z.B. über den Preis einer Sache irrt
  • Es muss unverzüglich angefochten werden, es gibt eine Anfechtungsfrist
  • Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich jemand z.B. verschreibt

Täuschung, § 123 Abs. 1 BGB

  • Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden
  • Eine Täuschung kann nur durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen begangen werden
  • Arglist handelt z.B. derjenige, dem es darauf ankommt, ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abzuschließen
  • Das Verschweigen der Unfalleigenschaft eines Pkw stellt beim Gebrauchtwagenverkauf eine arglistige Täuschung dar

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben werden
  • Eine Willenserklärung muss zugehen
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden
  • Eine "abhanden gekommene Willenserklärung" wurde abgegeben, ist aber nicht zugegangen

Bestandteile einer Willenserklärung

  • Für das Erklärungsbewusstsein ist erforderlich, dass der Erklärende weiß, dass er eine Willenserklärung abgibt
  • Die Willenserklärung muss grundsätzlich geäußert werden, Schweigen hat normalerweise keine Bedeutung
  • Die Äußerung muss für einen objektiven Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen
  • Der Erklärende benötigt Handlungswillen

Handlungsfähigkeit

  • Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben
  • Ein siebenjähriges Kind ist geschäftsunfähig
  • Verursacht ein neunjähriges Kind im Straßenverkehr einen Schaden, ist es hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich
  • Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit

  • Der Mensch erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt

Form von Rechtsgeschäften

  • Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit
  • Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden
  • Es gibt keine Formfreiheit im BGB, da die Vorschriften der §§ 126-129 BGB immer einzuhalten sind
  • Für ein eigenhändiges Testament genügt die Unterschrift gem. § 126 BGB

Juristische Personen

  • Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen, die eigene Rechtsfähigkeit haben
  • Der Verein wird durch seine Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig
  • Juristische Personen sind z.B. AG und GmbH
  • Die GbR muss als juristische Person ins Handelsregister eingetragen werden

Sachen im Sinne des BGB

  • Bewegliche Sachen im Sinne des BGB sind alle Sachen, die Bestandteil eines Grundstücks sind
  • Tiere sind gem. § 90 a BGB Sachen
  • Sachen sind körperliche Gegenstände
  • Eine Einbauküche ist immer eine bewegliche Sache

Anfechtungsrecht, §§ 119 ff. BGB

  • Ein Anfechtungsgrund ist erforderlich, z.B. Inhalts-, Eigenschafts- oder Motivirrtum
  • Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich jemand z.B. über den Preis einer Sache irrt
  • Es muss unverzüglich angefochten werden, es gibt eine Anfechtungsfrist
  • Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich jemand z.B. verschreibt

Täuschung, § 123 Abs. 1 BGB

  • Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden
  • Eine Täuschung kann nur durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen begangen werden
  • Arglist handelt z.B. derjenige, dem es darauf ankommt, ein vorteilhafteres Rechtsgeschäft abzuschließen
  • Das Verschweigen der Unfalleigenschaft eines Pkw stellt beim Gebrauchtwagenverkauf eine arglistige Täuschung dar

Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung muss abgegeben werden
  • Eine Willenserklärung muss zugehen
  • Eine Willenserklärung kann bis zu ihrem Zugang widerrufen werden
  • Eine "abhanden gekommene Willenserklärung" wurde abgegeben, ist aber nicht zugegangen

Bestandteile einer Willenserklärung

  • Für das Erklärungsbewusstsein ist erforderlich, dass der Erklärende weiß, dass er eine Willenserklärung abgibt
  • Die Willenserklärung muss grundsätzlich geäußert werden, Schweigen hat normalerweise keine Bedeutung
  • Die Äußerung muss für einen objektiven Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen schließen lassen
  • Der Erklärende benötigt Handlungswillen

Handlungsfähigkeit

  • Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben
  • Ein siebenjähriges Kind ist geschäftsunfähig
  • Verursacht ein neunjähriges Kind im Straßenverkehr einen Schaden, ist es hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich
  • Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit

  • Der Mensch erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt

Form von Rechtsgeschäften

  • Die Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften dient der Rechtssicherheit
  • Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden
  • Es gibt keine Formfreiheit im BGB, da die Vorschriften der §§ 126-129 BGB immer einzuhalten sind
  • Für ein eigenhändiges Testament genügt die Unterschrift gem. § 126 BGB

Juristische Personen

  • Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene Personenvereinigungen, die eigene Rechtsfähigkeit haben
  • Der Verein wird durch seine Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig
  • Juristische Personen sind z.B. AG und GmbH
  • Die GbR muss als juristische Person ins Handelsregister eingetragen werden

Sachen im Sinne des BGB

  • Bewegliche Sachen im Sinne des BGB sind alle Sachen, die Bestandteil eines Grundstücks sind
  • Tiere sind gem. § 90 a BGB Sachen
  • Sachen sind körperliche Gegenstände
  • Eine Einbauküche ist immer eine bewegliche Sache

Bestimmen Sie die Anzahl der Willenserklärungen im Kaufvertrag, wenn Sie ein Brötchen in der Mensa kaufen. Unterscheiden Sie zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nach dem Abstraktionsprinzip.

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