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Questions and Answers
Ordne die folgenden Begriffe den entsprechenden Definitionen zu:
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Niederlassungsfreiheit = Recht auf Unternehmensgründung in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungsfreiheit = Selbstständige Tätigkeiten mit grenzüberschreitendem Element Zweigniederlassung = Filiale eines Unternehmens im Ausland Wegzugsbeschränkungen = Steuerliche Auflagen beim Sitzwechsel
Match the following Rechtsgebiete with their characteristics:
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Niederlassungsfreiheit = Unterscheidung zwischen Zuzugs- und Wegzugskonstellationen Aktive Dienstleistungsfreiheit = Dienstleistung erfolgt im Mitgliedstaat des Empfängers Passive Dienstleistungsfreiheit = Leistungsempfänger reist in einen anderen Mitgliedstaat Rechtsformwahrende Verlegung = Sitzwechsel ohne Änderung der rechtlichen Form
Ordne die folgenden Mitgliedstaaten ihren Regelungen zu:
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Deutschland = Darf keine zusätzlichen Voraussetzungen machen Österreich = Recht des Gründungsmitgliedstaats bei Zweigniederlassung Drittstaaten = Keine Anrufung des Rechts auf Niederlassungsfreiheit Mitgliedstaat = Wo die Dienstleistung erbracht wird
Ordne die folgenden Begriffe den entsprechenden Rechten zu:
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Match the following Konzepte with their main features:
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Ordne die folgenden Beschränkungen bzw. Freiheiten ihren Kategorien zu:
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Ordnen Sie die Prinzipien der Bundesverfassung den passenden Beschreibungen zu:
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Ordnen Sie die Elemente der direkten Demokratie den entsprechenden Definitionen zu:
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Ordnen Sie die Prinzipien mit deren zusätzlichen Aspekten zu:
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Ordnen Sie die Begriffe den entsprechenden Definitionen zu:
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Ordnen Sie die Institutionen der Vollziehung den jeweiligen Wahlverfahren zu:
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Ordnen Sie die Begriffe den passenden Aspekten der Bundesverfassung zu:
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Ordnen Sie die Prinzipien der Bundesverfassung den entsprechenden Auswirkungen zu:
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Ordnen Sie die Begriffe den entsprechenden Kenndaten zu:
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Ordnen Sie die Prinzipien den spezifischen Merkmalen zu:
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Ordnen Sie die Arten von rechtlichen Mitteln den entsprechenden Beschreibungen zu:
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Ordnen Sie die Arten von Verwaltungshandeln den passenden Beschreibungen zu:
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Referenzieren Sie die Ebenen der Rechtsbehelfe bei Verwaltungsangelegenheiten:
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Ordnen Sie die Instanzen den jeweiligen Zuständigkeiten zu:
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Ordnen Sie die Ursprünge der Europäischen Union den entsprechenden Gemeinschaften zu:
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Vervollständigen Sie die Definitionen der Verwaltungshandlungen:
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Ordnen Sie die Rechtsmittel den jeweiligen Rechtsbereichen zu:
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Definieren Sie die verschiedenen Formen der Weisungen:
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Verknüpfen Sie die verschiedenen Arten der Rechtsmittel mit ihren speziellen Eigenschaften:
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Ordnen Sie die Begriffe ihren Definitionen zu:
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Welche Grundpflichten hat der Staat hinsichtlich der Grundrechte?
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Wo sind die Grundrechte geregelt?
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Die folgende Beschreibung gehört zu welchem Begriff?
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Welches der folgenden Elemente gehört zu den Grundfreiheiten?
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Ordnen Sie die folgenden Begriffe den richtigen Definitionen zu:
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Ordnen Sie die folgenden Begriffe den entsprechenden Rechten zu:
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Was ist nicht unmittelbare Rechtsquelle für Grundrechte?
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Ordnen Sie die folgenden Maßnahmen den entsprechenden Arten zu:
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Was sind Merkmale der EU-Verordnungen?
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Ordnen Sie die folgenden Ausnahmen den zugehörigen Gründen zu:
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Ordnen Sie die folgenden Rechte den entsprechenden Gruppen zu:
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Was sind die Elemente der positiven Handlungspflichten des Staates?
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Ordnen Sie die folgenden Begriffe den relevanten Themen zu:
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Ordnen Sie die folgenden Maßnahmen den passenden Kategorien zu:
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Ordnen Sie die folgenden Begriffe den entsprechenden Konzepten zu:
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Ordnen Sie die folgenden Arten von Maßnahmen den Begriffen zu:
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Ordnen Sie die folgenden Begriffe den entsprechenden Normen zu:
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Study Notes
Grundprinzipien der Bundesverfassung
- Die österreichische Bundesverfassung basiert auf wichtigen Grundprinzipien, die im Gesamtzusammenhang des Dokuments erkennbar sind.
- Zu diesen Prinzipien gehören:
- Demokratisches Prinzip: Österreich ist eine parlamentarische Demokratie, die eine mittelbare Form der Demokratie praktiziert. Gesetzgebung erfolgt durch gewählte Organe; eine direkte Demokratie würde umfassende Verfassungsänderungen erfordern.
- Republikanisches Prinzip: Das Staatsoberhaupt ist zeitlich begrenzt, politisch und rechtlich verantwortlich. Der Bundespräsident ist der Bundesversammlung rechtlich rechenschaftspflichtig.
- Bundesstaatliches Prinzip: Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern besteht, die jeweils eigene Gesetze und Verwaltungen haben.
-
Rechtsstaatliches Prinzip:
- Gewaltenteilendes Prinzip: Die Macht ist auf verschiedene Staatsorgane aufgeteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
- Legalitätsprinzip: Die staatliche Gewalt ist an Recht gebunden.
- Liberales Prinzip: Grundrechte schützen die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat.
Direkte Demokratie in Österreich
- Elemente der direkten Demokratie in Österreich sind:
- Volksbegehren: Ab 100.000 Unterstützern muss ein Thema im Nationalrat behandelt werden.
- Volksabstimmung: Gesetzes- oder Verfassungsänderungen werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis ist verbindlich, insbesondere bei Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).
- Volksbefragung: Fragen zur Abstimmung, die jedoch nicht bindend sind.
Vollziehung
- Organe der Vollziehung werden ebenfalls direkt-demokratisch gewählt (Bundespräsident, Gemeinderat oder Bürgermeister).
- Das Volk kann sich an der Vollziehung beteiligen, z.B. als Schöffe oder Geschworener in der Strafgerichtsbarkeit.
Auswirkungen des EU-Beitritts
- Der EU-Beitritt führte zu Verfassungsänderungen.
- Sekundäres Unionsrecht stammt nicht direkt vom Volk, sondern wird von EU-Organen geschaffen.
- Österreichische Minister können im Rat der EU Richtlinien und Verordnungen erlassen, die das österreichische Parlament binden und höheren Rang als österreichische Gesetze tragen.
Verwaltungshandeln
- Das österreichische Verwaltungsrecht umfasst verschiedene Arten von Handlungen:
- Akte der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt: Handlungen eines Organs einer Behörde aufgrund eines Gesetzes, die ohne vorhergehendes ordentliches Verfahren gesetzt werden.
- Weisungen: Befehle eines übergeordneten Organs an ein untergeordnetes Organ, die sich immer an ein staatliches Organ richten. Sie können generell-abstrakt oder individuell-konkret sein.
- Einfaches Verwaltungshandeln: Formloses Handeln.
- Privatwirtschaftliches Verwaltungshandeln: Privatverträge werden abgeschlossen.
Rechtschutz bei der Vollziehung
- Es muss möglich sein, fehlerhafte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten von einer übergeordneten Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
- Rechtsmittel im Zivilverfahren:
- Berufung: Gegen Urteile der ordentlichen Gerichte.
- Rekurs: Gegen den Beschluss eines Gerichtes.
- Revision und Revisionskurs: Überprüfung des Urteils der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler.
- Rechtsmittel im Strafverfahren:
- Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde.
- Rechtsmittel bei Verwaltungsangelegenheiten:
- Beschwerde.
- Die höchste Instanz in zivilrechtlichen und gerichtlichen Fällen ist der Oberste Gerichtshof, in bestimmten Fällen die Oberlandesgerichte oder die Landesgerichte.
Die Europäische Union
-
Definition:
- Die EU entstand 1993 (Vertrag von Maastricht).
- Ihr Recht hat eine autonome und unmittelbare Geltung.
- Durch die Gründung der EU haben die Mitgliedstaaten ihre ausschließliche Kompetenz zur Gesetzgebung zum Teil aufgegeben.
- Die Rechtsordnung der EU gilt unmittelbar und muss von Behörden, Bürgern und der jeweiligen nationalen Rechtsordnung beachtet werden.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) definiert die Begriffe des Unionsrechts.
Unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts
- Das Unionsrecht gilt direkt in den Mitgliedstaaten.
- Es vermittelt unmittelbare Rechte, die vor nationalen Behörden und deren Bürgern geltend gemacht werden können (Durchgriffswirkung des Unionsrechts).
- Insbesondere Grundfreiheiten und EU-Verordnungen gelten unmittelbar.
- Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, da sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Vorrang des Unionsrechts
- Das Unionsrecht hat gegenüber nationalem Recht Vorrang.
Grundrechte der Wirtschaft
-
Definition:
- Grundrechte sind verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte. Sie sind subjektive Rechte, die dem Individuum Rechte verleihen, welche im rechtlichen Verfahren durchsetzbar sind.
- Grundrechte haben Verfassungsrang und sind staatsgerichtete Abwehrrechte.
- Sie setzen den Staat in Bezug auf das Individuum in Grenzen.
- Pflichten des Staates:
- Unterlassungspflichten: Der Staat darf bestimmte Dinge nicht tun.
- Positive Handlungspflichten (Gewährleistungspflichten): Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Grundrechte zu gewährleisten.
- Schutzpflicht: Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte des Einzelnen vor Eingriffen durch Dritte zu schützen.
-
Umsetzung der Grundrechte:
- Grundrechte werden durch einfache Gesetze umgesetzt.
-
Quellen der Grundrechte:
- Staatsgrundgesetz (StGG)
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - völkerrechtlicher Vertrag mit Verfassungsrang
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Grundrechtscharta (wird durch Unionsrecht und nationales Recht umgesetzt)
Warenverkehrsfreiheit (Artikel 34 AEUV)
- Ziel: Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes.
- Rechte: Freier Warenverkehr innerhalb der EU, das bedeutet, dass Waren ohne Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können.
-
Verbotene Maßnahmen (MglW):
- Diskriminierung ausländischer Waren: Maßnahmen, die Waren aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig behandeln.
- Hemmnisse aufgrund mangelnder Harmonisierung: Waren aus anderen Mitgliedstaaten müssen bestimmte Vorschriften erfüllen, selbst wenn diese für alle gelten.
- Marktzugang behindernde Maßnahmen: Maßnahmen, die den Marktzugang erschweren.
-
Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe:
- Die Warenverkehrsfreiheit kann aufgrund von Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Schutzgüter, Schutz des nationalen Kulturgutes etc. eingeschränkt werden.
- Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist wichtig.
- Mitgliedstaaten dürfen sich nicht auf Ausnahmegründe berufen, wenn bereits Richtlinien oder Verordnungen zur Harmonisierung abgeschlossen wurden.
Arbeitnehmer-/Arbeitskräftefreizügigkeit (Artikel 45 AEUV)
- Ziel: Unionsbürgern die freie Wahl ihres Arbeitsplatzes innerhalb der EU zu ermöglichen.
-
Rechte:
- Unionsbürger haben das Recht, eine unselbstständige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb der EU auszuüben.
- Sie sind überall berufbar, unabhängig von ihrem Wohnort.
- Sie haben das Recht, Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu gründen, wenn sie in einem Mitgliedstaat ansässig sind.
-
Verbotene Verhaltensweisen:
- Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
- Beschränkungen der freien Standortwahl.
- Anwendbarkeit: Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Gesellschaften können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen.
-
Einschränkungen:
- Unternehmen, die in Drittländern oder in anderen Mitgliedstaaten gegründet wurden, können sich nicht auf das Recht berufen.
- Steuerliche Wegzugsbeschränkungen für Gesellschaften sind zulässig.
- ** Wegzugsbeschränkungen**: Das Niederlassungsrecht des Gründungsmitgliedstaates gilt, wenn eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gegründet wird.
- Sitzwechsel: Der Gründungsmitgliedstaat muss einen rechtsformändernden Wegzug einer Gesellschaft grundsätzlich hinnehmen.
Niederlassungsfreiheit - Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 AEUV, Artikel 56 AEUV)
- Ziel: Freie Wahl des Ortes der Niederlassung und der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU.
-
Niederlassungsfreiheit:
- Recht eines Unionsbürgers, seine selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben.
- Recht natürlicher Personen oder Gesellschaften, sich in einem beliebigen Mitgliedstaat niederzulassen und eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
- Recht, Zweigniederlassungen in allen Mitgliedstaaten zu gründen.
-
Dienstleistungsfreiheit:
- Freiheitsrecht, das die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ermöglicht.
- Aktive Dienstleistungsfreiheit: Dienstleistung wird in einem anderen Mitgliedstaat erbracht, wo der Dienstleistungsempfänger ansässig ist.
- Passive Dienstleistungsfreiheit: Dienstleistungsempfänger und -erbringer begeben sich zur Entgegennahme der Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat, oder die Dienstleistung überschreitet eine Grenze, während Empfänger und Erbringer in ihren Mitgliedstaaten verbleiben.
- Gemeinsamkeiten: Beide Grundfreiheiten betreffen das Erbringen von Dienstleistungen.
-
Unterschiede:
- Niederlassungsfreiheit: Freie Wahl des Ortes der Niederlassung.
- Dienstleistungsfreiheit: Fokus auf die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen.
- Anwendbarkeit: Natürliche Personen und Dienstleistungsempfänger können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen.
-
Unterscheidung:
- Niederlassungsfreiheit: Dauerhafte Niederlassung.
- Dienstleistungsfreiheit: Vorübergehende Tätigkeit, die gegen Entgelt erbracht wird.
- Bedeutung: Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht den grenzüberschreitenden Handel mit immateriellen Produkten.
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Description
Dieses Quiz behandelt die grundlegenden Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Es wird auf das demokratische, republikanische, bundesstaatliche und rechtsstaatliche Prinzip eingegangen. Teste dein Wissen über die Struktur und die Verantwortlichkeiten innerhalb des österreichischen Staates.