BGB AT 1: § 2 Bürgerliches Recht und Privatrecht
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Was beschreibt das Privatrecht im Gegensatz zum öffentlichen Recht?

  • Das Privatrecht regelt die Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
  • Das Privatrecht ist nur bei internationalen Streitigkeiten anwendbar.
  • Das Privatrecht basiert auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. (correct)
  • Das Privatrecht ist ausschließlich für Unternehmensrecht relevant.
  • Welches Gericht ist zuständig für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten?

  • Verwaltungsgericht
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Bundesverfassungsgericht
  • Oberlandesgericht (OLG) (correct)
  • Wann sind öffentlichrechtliche Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten anzusiedeln?

  • Wenn sie zwischen Privatpersonen stattfinden.
  • Wenn sie nicht verfassungsrechtlicher Art sind. (correct)
  • Wenn sie staatsrechtlicher Natur sind.
  • Wenn es sich um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
  • Was ist eine Voraussetzung für die Anwendung des öffentlichen Rechts?

    <p>Der Staat muss direkt in eine private Angelegenheit eingreifen.</p> Signup and view all the answers

    Welche Aussage beschreibt die Zielsetzung des Privatrechts?

    <p>Das Privatrecht fördert die Chancengleichheit unter den Bürgern.</p> Signup and view all the answers

    Welche der folgenden Aussagen über die Abgrenzung von Zivil- und Verwaltungsrecht ist korrekt?

    <p>Die Abgrenzung bestimmt, wo Klagen eingereicht werden müssen.</p> Signup and view all the answers

    Was regelt das öffentliche Recht im Vergleich zum Privatrecht?

    <p>Es regelt das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern.</p> Signup and view all the answers

    Welche ist keine Aufgabe des öffentlichen Rechts?

    <p>Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Stammgesellschaften.</p> Signup and view all the answers

    In welchem Kontext ist das öffentliche Recht nicht anwendbar?

    <p>Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.</p> Signup and view all the answers

    Was sind fiskalische Hilfsgeschäfte des Staates?

    <p>Finanzielle Transaktionen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Privatrecht und Öffentliches Recht

    • Beim Privatrecht stehen die beteiligten Personen auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung gleichgeordnet gegenüber.
    • Das öffentliche Recht regelt die Beziehung des Staates zum Bürger sowie das Verhältnis der verschiedenen Organe des Staates untereinander.
    • Die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist vor allem für den Rechtsweg von Bedeutung, den die Beteiligten bei Rechtsstreitigkeiten einschlagen müssen.

    Bürgerliches Recht

    • Das bürgerliche Recht ist der Teil des Privatrechts, der für jedermann gilt.
    • Jeder Inhaber eines absoluten Rechts kann die Störung seines Rechts über § 1004 abwenden.
    • Beschädigungen der Sache verpflichten nach § 823 I zum Schadensersatz, wenn dadurch das absolute Recht widerrechtlich und schuldhaft verletzt wird.

    Absolute Rechte

    • Eigentum und die beschränkt dinglichen Rechte des Sachenrechts (z.B. Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast)
    • Der Inhaber eines absoluten Rechts kann die Störung seines Rechts über § 1004 abwenden.
    • Die Befugnis des Eigentümers, ihm aus dem Eigentum heraus zustehende Rechte abzuspalten und auf Dritte zu übertragen, ist auf eine begrenzte Anzahl von Typen beschränkt (numerus clausus der dinglichen Rechte).

    Persönlichkeitsrecht

    • Namensrecht i.S.d.§ 12
    • Sonstiges Recht i.S.d.§ 823 I

    Relative Rechte

    • Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen (= Schuldner) ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.
    • Der Inhaber eines Anspruchs kann gegen einen Dritten (der nicht Anspruchsgegner, also nicht Schuldner ist) nur ausnahmsweise vorgehen: nach § 816 I oder nach § 816 II.

    Herrschaftsrechte

    • Dingliche Rechte bezüglich der Herrschaft über einen Gegenstand auf Zeit oder auf Dauer.
    • Dies hat Konsequenzen für das Pflichtteilsrecht der §§ 2303 ff.

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    Lernen Sie das Bürgerliche Recht und Privatrecht im Kontext von Eltern-Kind-Beziehungen und Vereinsbeschlüssen. Entdecken Sie die Theorien und Prinzipien, die hier Anwendung finden.

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