Podcast
Questions and Answers
Welche Kompetenz räumt das Grundgesetz den Eltern im Art. 6 Abs. 2 GG ein?
Welche Kompetenz räumt das Grundgesetz den Eltern im Art. 6 Abs. 2 GG ein?
Das Grundgesetz räumt den Eltern im Art. 6 Abs. 2 GG eine umfassende Kompetenz für die Pflege und die Erziehung ihrer Kinder ein.
Was ist die Aufgabe des Staates, wenn der Schutz des Kindes durch die Eltern und deren Elternrecht nicht gewährleistet ist?
Was ist die Aufgabe des Staates, wenn der Schutz des Kindes durch die Eltern und deren Elternrecht nicht gewährleistet ist?
Der Staat hat sein in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG verankertes Wächteramt auszuüben.
Welche zivilrechtliche Norm ist die zentrale zivilrechtliche Kindesschutznorm?
Welche zivilrechtliche Norm ist die zentrale zivilrechtliche Kindesschutznorm?
§ 1666 BGB
Der ______ ist auch in anderen Bestimmungen angesprochen (§§ 1632 Abs. 4, 1682, 1684, 1685 BGB).
Der ______ ist auch in anderen Bestimmungen angesprochen (§§ 1632 Abs. 4, 1682, 1684, 1685 BGB).
Ein Eingriff in das Elternrecht kann durch die Verwaltung, durch eine Behörde oder durch das Jugendamt erfolgen.
Ein Eingriff in das Elternrecht kann durch die Verwaltung, durch eine Behörde oder durch das Jugendamt erfolgen.
Welche der folgenden Beispiele werden im Text als „unbestimmte Rechtsbegriffe“ bezeichnet?
Welche der folgenden Beispiele werden im Text als „unbestimmte Rechtsbegriffe“ bezeichnet?
Was ist die Orientierungslinie bei der Beurteilung, ob und wie interveniert wird, wenn es um das Wohl des Kindes geht?
Was ist die Orientierungslinie bei der Beurteilung, ob und wie interveniert wird, wenn es um das Wohl des Kindes geht?
Welche Aufgabe hat das staatliche Wächteramt nicht?
Welche Aufgabe hat das staatliche Wächteramt nicht?
§ 1666a BGB beinhaltet einen wichtigen Gedanken, der besagt, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt werden soll.
§ 1666a BGB beinhaltet einen wichtigen Gedanken, der besagt, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt werden soll.
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Was ist der Maßstab für die konkrete familiengerichtliche Maßnahme?
Was ist der Maßstab für die konkrete familiengerichtliche Maßnahme?
Was ist das Ziel der Abwägung verschiedener Alternativen im Kontext des Kindeswohls?
Was ist das Ziel der Abwägung verschiedener Alternativen im Kontext des Kindeswohls?
Welche zwei Aspekte nennt § 1666 Abs. 1 BGB als Voraussetzungen für gerichtliche Intervention?
Welche zwei Aspekte nennt § 1666 Abs. 1 BGB als Voraussetzungen für gerichtliche Intervention?
Ein Verschulden der Sorgeberechtigten ist Voraussetzung für eine Kindeswohlgefährdung.
Ein Verschulden der Sorgeberechtigten ist Voraussetzung für eine Kindeswohlgefährdung.
Warum ist es schwierig, eigene Wertvorstellungen und Vorurteile in Entscheidungen nach § 1666 BGB nicht einfließen zu lassen?
Warum ist es schwierig, eigene Wertvorstellungen und Vorurteile in Entscheidungen nach § 1666 BGB nicht einfließen zu lassen?
Bei § 1666 BGB geht es um die Berechtigung oder Richtigkeit von bestimmten Werten oder Normen.
Bei § 1666 BGB geht es um die Berechtigung oder Richtigkeit von bestimmten Werten oder Normen.
Was ist die zweite Voraussetzung für familiengerichtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen?
Was ist die zweite Voraussetzung für familiengerichtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen?
Ist die Gefahr des Kindeswohls nicht abwendbar, sind familiengerichtliche Eingriffe gegeben.
Ist die Gefahr des Kindeswohls nicht abwendbar, sind familiengerichtliche Eingriffe gegeben.
Welche Aufgabe haben die Jugendämter im Kontext des Kindeswohls?
Welche Aufgabe haben die Jugendämter im Kontext des Kindeswohls?
Sind die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage, die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung abzuwenden, wird das Familiengericht informiert.
Sind die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage, die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung abzuwenden, wird das Familiengericht informiert.
Wer hat die Problemlagen bei der Kindeswohlgefährdung Ende der 1970er und 1990er Jahre untersucht?
Wer hat die Problemlagen bei der Kindeswohlgefährdung Ende der 1970er und 1990er Jahre untersucht?
Welche Veränderungen gab es in den letzten Jahren in Bezug auf die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen?
Welche Veränderungen gab es in den letzten Jahren in Bezug auf die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen?
Was bezeichnet man als „Dunkelfeld“ in Bezug auf die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen?
Was bezeichnet man als „Dunkelfeld“ in Bezug auf die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen?
Was sind die Hauptmerkmale von Vernachlässigung als Gefährdungslage?
Was sind die Hauptmerkmale von Vernachlässigung als Gefährdungslage?
Was ist die häufigste Gefährdungslage?
Was ist die häufigste Gefährdungslage?
Seelische Misshandlung kann auch durch extreme Überbehütung oder symbiotische Fesselung des Kindes erfolgen.
Seelische Misshandlung kann auch durch extreme Überbehütung oder symbiotische Fesselung des Kindes erfolgen.
Was sind die typischen Merkmale von „Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten“ als Gefährdungslage?
Was sind die typischen Merkmale von „Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten“ als Gefährdungslage?
Was sind die typischen Merkmale von „Körperliche Misshandlung“ als Gefährdungslage?
Was sind die typischen Merkmale von „Körperliche Misshandlung“ als Gefährdungslage?
Psychische Misshandlung ist meist nicht mit körperlicher Misshandlung verbunden.
Psychische Misshandlung ist meist nicht mit körperlicher Misshandlung verbunden.
Was ist die typische Altersgruppe von Kindern, die unter körperlicher Misshandlung leiden?
Was ist die typische Altersgruppe von Kindern, die unter körperlicher Misshandlung leiden?
Was ist die häufigste Form der Misshandlung in Fällen von Autonomiekonflikten?
Was ist die häufigste Form der Misshandlung in Fällen von Autonomiekonflikten?
Welche Rolle spielt das Jugendamt bei der Kindeswohlgefährdung?
Welche Rolle spielt das Jugendamt bei der Kindeswohlgefährdung?
Das Jugendamt ist im Familiengericht nur eine Nebenrolle.
Das Jugendamt ist im Familiengericht nur eine Nebenrolle.
Welche Aufgabe haben die Jugendämter, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung abzuwenden?
Welche Aufgabe haben die Jugendämter, wenn die Eltern nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung abzuwenden?
Die Anzahl an gerichtlichen Maßnahmen im Kontext der Kindeswohlgefährdung hat sich in den letzten Jahren erhöht.
Die Anzahl an gerichtlichen Maßnahmen im Kontext der Kindeswohlgefährdung hat sich in den letzten Jahren erhöht.
Der Gesetzgeber hat den Handlungsspielraum des Familiengerichts eingeschränkt.
Der Gesetzgeber hat den Handlungsspielraum des Familiengerichts eingeschränkt.
Die Elternposition muss im Rahmen von familiengerichtlichen Eingriffen stets im Vordergrund stehen.
Die Elternposition muss im Rahmen von familiengerichtlichen Eingriffen stets im Vordergrund stehen.
Der Entzug der gesamten Personensorge ist eine Maßnahme, die in allen Fällen gerechtfertigt ist, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Der Entzug der gesamten Personensorge ist eine Maßnahme, die in allen Fällen gerechtfertigt ist, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist immer unverhältnismäßig.
Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist immer unverhältnismäßig.
Ziel von familiengerichtlichen Maßnahmen ist es, dass die Eltern das Kind zurückbekommen.
Ziel von familiengerichtlichen Maßnahmen ist es, dass die Eltern das Kind zurückbekommen.
Welche Maßnahmen könnten Familiengerichte im Kontext des Kindeswohls anwenden?
Welche Maßnahmen könnten Familiengerichte im Kontext des Kindeswohls anwenden?
Wenn die Eltern nicht bereit sind, an der erzieherischen Entwicklung ihres Kindes mitzuwirken, ist eine formale Befolgung der verpflichtenden Maßnahmen ausreichend.
Wenn die Eltern nicht bereit sind, an der erzieherischen Entwicklung ihres Kindes mitzuwirken, ist eine formale Befolgung der verpflichtenden Maßnahmen ausreichend.
Das Familiengericht kann Erklärungen der Inhaber der elterlichen Sorge ersetzen, wenn dies notwendig ist um eine Gefahr für das Kind abzuwenden.
Das Familiengericht kann Erklärungen der Inhaber der elterlichen Sorge ersetzen, wenn dies notwendig ist um eine Gefahr für das Kind abzuwenden.
Die Ersetzung der elterlichen Erklärung ist in allen Fällen ausreichend.
Die Ersetzung der elterlichen Erklärung ist in allen Fällen ausreichend.
Der Entzug des Rechts, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, ist eine familiengerichtliche Maßnahme, die dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht.
Der Entzug des Rechts, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, ist eine familiengerichtliche Maßnahme, die dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht.
Der Entzug der Personensorge ist eine schwerwiegende Maßnahme, die nur im Ausnahmefall gerechtfertigt ist.
Der Entzug der Personensorge ist eine schwerwiegende Maßnahme, die nur im Ausnahmefall gerechtfertigt ist.
Der Entzug der gesamten elterlichen Sorge ist der schwerwiegendste Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht.
Der Entzug der gesamten elterlichen Sorge ist der schwerwiegendste Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht.
In den meisten Fällen werden bei Nicht-Akzeptanz von öffentlichen Hilfen durch die Eltern, ein Pfleger für das Kind bestellt.
In den meisten Fällen werden bei Nicht-Akzeptanz von öffentlichen Hilfen durch die Eltern, ein Pfleger für das Kind bestellt.
Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hat nur geringe Auswirkungen auf die Eltern.
Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hat nur geringe Auswirkungen auf die Eltern.
Die Herausnahme des Kindes aus der Familie ist in den meisten Fällen die einzige Lösung, um das Kindeswohl zu schützen.
Die Herausnahme des Kindes aus der Familie ist in den meisten Fällen die einzige Lösung, um das Kindeswohl zu schützen.
In den meisten Fällen erfahren die Familiengerichte durch das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung.
In den meisten Fällen erfahren die Familiengerichte durch das Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung.
Das Jugendamt ist verpflichtet, das Familiengericht zu informieren, wenn es eine Kindeswohlgefährdung vermutet.
Das Jugendamt ist verpflichtet, das Familiengericht zu informieren, wenn es eine Kindeswohlgefährdung vermutet.
Das Jugendamt ist im Familiengericht im Normalfall nur ein Beteiligter.
Das Jugendamt ist im Familiengericht im Normalfall nur ein Beteiligter.
Das Jugendamt kann als Amtspfleger oder Vormund in die Rechte und Pflichten der Eltern eintreten.
Das Jugendamt kann als Amtspfleger oder Vormund in die Rechte und Pflichten der Eltern eintreten.
Die Anzahl an gerichtlichen Maßnahmen im Kontext der Kindeswohlgefährdung hat sich in den letzten Jahren verringert.
Die Anzahl an gerichtlichen Maßnahmen im Kontext der Kindeswohlgefährdung hat sich in den letzten Jahren verringert.
Die Aufgabe des Familiengerichts ist es, die Gefährdung des Kindeswohls zu ermitteln und geeignete Maßnahmen, wie Hilfe und Unterstützung, zu finden.
Die Aufgabe des Familiengerichts ist es, die Gefährdung des Kindeswohls zu ermitteln und geeignete Maßnahmen, wie Hilfe und Unterstützung, zu finden.
Die Gerichte sollten in phantasievollerer und differenzierter Weise Maßnahmen in Erwägung ziehen.
Die Gerichte sollten in phantasievollerer und differenzierter Weise Maßnahmen in Erwägung ziehen.
Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist in den meisten Fällen die einzige Möglichkeit, das Kindeswohl zu schützen.
Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist in den meisten Fällen die einzige Möglichkeit, das Kindeswohl zu schützen.
Welche Faktoren können dazu führen, dass die Herausnahme eines Kindes aus der Familie erforderlich ist?
Welche Faktoren können dazu führen, dass die Herausnahme eines Kindes aus der Familie erforderlich ist?
Das Verfahren in Personensorgerechtsangelegenheiten ist ein Amtsverfahren.
Das Verfahren in Personensorgerechtsangelegenheiten ist ein Amtsverfahren.
Das Gericht geht von abstrakt formulierten und allgemein anwendbaren Konfliktlösungsgrundsätzen aus, um auf Einzelfälle zu deduzieren.
Das Gericht geht von abstrakt formulierten und allgemein anwendbaren Konfliktlösungsgrundsätzen aus, um auf Einzelfälle zu deduzieren.
Die Feststellung der familiären Situation, der Interessenlagen der Beteiligten und die Überprüfung möglicher Alternativen sind für die richterliche Entscheidung zentral.
Die Feststellung der familiären Situation, der Interessenlagen der Beteiligten und die Überprüfung möglicher Alternativen sind für die richterliche Entscheidung zentral.
Die Verfahren nach § 1666 BGB sind Verfahren in Personensorgerechtsangelegenheiten.
Die Verfahren nach § 1666 BGB sind Verfahren in Personensorgerechtsangelegenheiten.
Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls haben Vorrang vor allen anderen familiengerichtlichen Verfahren.
Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls haben Vorrang vor allen anderen familiengerichtlichen Verfahren.
Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens muss ein erster Termin angesetzt werden.
Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens muss ein erster Termin angesetzt werden.
Kinder unter 14 Jahren müssen an einem Erörterungstermin teilnehmen.
Kinder unter 14 Jahren müssen an einem Erörterungstermin teilnehmen.
Die Erörterung der Kindeswohlgefährdung ist eine wichtige Aufgabe des Familiengerichts.
Die Erörterung der Kindeswohlgefährdung ist eine wichtige Aufgabe des Familiengerichts.
Das Familiengericht trifft Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung.
Das Familiengericht trifft Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung.
Die Eltern müssen an einem Erörterungstermin persönlich teilnehmen.
Die Eltern müssen an einem Erörterungstermin persönlich teilnehmen.
Das Jugendamt muss an einem Erörterungstermin geladen werden.
Das Jugendamt muss an einem Erörterungstermin geladen werden.
Kinder müssen ab 14 Jahren angehört werden.
Kinder müssen ab 14 Jahren angehört werden.
Das familiengerichtliche Verfahren soll den Kindern die Möglichkeit geben, das Verfahren zu verstehen.
Das familiengerichtliche Verfahren soll den Kindern die Möglichkeit geben, das Verfahren zu verstehen.
Das Gericht kann dem Verfahrensbeistand zusätzliche Aufgaben übertragen.
Das Gericht kann dem Verfahrensbeistand zusätzliche Aufgaben übertragen.
Der Verfahrensbeistand ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Der Verfahrensbeistand ist gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Der Verfahrensbeistand kann Rechtsmittel einlegen.
Der Verfahrensbeistand kann Rechtsmittel einlegen.
Der ehrenamtlich tätige Verfahrensbeistand erhält eine Vergütung.
Der ehrenamtlich tätige Verfahrensbeistand erhält eine Vergütung.
Der Verfahrensbeistand kann nicht bei Kindesanhörungen teilnehmen.
Der Verfahrensbeistand kann nicht bei Kindesanhörungen teilnehmen.
Das internationale Recht spielt eine immer wichtigere Rolle im Kontext des Kindeswohls.
Das internationale Recht spielt eine immer wichtigere Rolle im Kontext des Kindeswohls.
Die Brüssel IIa-VO ist vorrangig gegenüber dem KSÜ.
Die Brüssel IIa-VO ist vorrangig gegenüber dem KSÜ.
Art. 8 in der Verordnung und Art. 15 des KSÜ regeln die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Art. 8 in der Verordnung und Art. 15 des KSÜ regeln die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Im Bereich des Kindeswohls gibt es keine staatsvertraglichen Regelungen.
Im Bereich des Kindeswohls gibt es keine staatsvertraglichen Regelungen.
Die Behörden und Gerichte aller Vertragsstaaten des KSÜ wenden ihr eigenes nationales Recht an.
Die Behörden und Gerichte aller Vertragsstaaten des KSÜ wenden ihr eigenes nationales Recht an.
Flashcards
Elternrecht im Grundgesetz
Elternrecht im Grundgesetz
Das Grundgesetz gewährt Eltern die Kompetenz, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Der Staat greift nur ein, wenn das Kindeswohl durch die Eltern nicht gesichert ist.
Zivilrechtlicher Kindesschutz
Zivilrechtlicher Kindesschutz
§ 1666 BGB ist die zentrale zivilrechtliche Norm zum Schutz des Kindes. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt.
Eingriff in das Elternrecht
Eingriff in das Elternrecht
Eingriffe in das Elternrecht müssen vom Familiengericht erfolgen. Entscheidungen müssen aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs des Kindeswohls im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Wohl des Kindes als Maßstab
Wohl des Kindes als Maßstab
Signup and view all the flashcards
Primäres Ziel des Staatseingriffs
Primäres Ziel des Staatseingriffs
Signup and view all the flashcards
Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung
Signup and view all the flashcards
Maßnahmen im Kindesschutz
Maßnahmen im Kindesschutz
Signup and view all the flashcards
Prognoseentscheidungen
Prognoseentscheidungen
Signup and view all the flashcards
Voraussetzungen für gerichtliche Intervention
Voraussetzungen für gerichtliche Intervention
Signup and view all the flashcards
Verschulden der Eltern
Verschulden der Eltern
Signup and view all the flashcards
Objektive Perspektive des Kindeswohls
Objektive Perspektive des Kindeswohls
Signup and view all the flashcards
Fähigkeit/Bereitschaft der Eltern
Fähigkeit/Bereitschaft der Eltern
Signup and view all the flashcards
Rolle des Jugendamtes
Rolle des Jugendamtes
Signup and view all the flashcards
Typische Gefährdungslagen
Typische Gefährdungslagen
Signup and view all the flashcards
Vernachlässigung
Vernachlässigung
Signup and view all the flashcards
Seelische Misshandlung
Seelische Misshandlung
Signup and view all the flashcards
Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten
Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten
Signup and view all the flashcards
Körperliche Misshandlung
Körperliche Misshandlung
Signup and view all the flashcards
Autonomiekonflikte
Autonomiekonflikte
Signup and view all the flashcards
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch
Signup and view all the flashcards
Maßnahmen des Familiengerichts
Maßnahmen des Familiengerichts
Signup and view all the flashcards
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Signup and view all the flashcards
Vorrang von Hilfen vor Trennung
Vorrang von Hilfen vor Trennung
Signup and view all the flashcards
Mögliche Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen
Signup and view all the flashcards
Verfahrensbeistand
Verfahrensbeistand
Signup and view all the flashcards
Aufgaben des Verfahrensbeistands
Aufgaben des Verfahrensbeistands
Signup and view all the flashcards
Rechtsstellung des Verfahrensbeistands
Rechtsstellung des Verfahrensbeistands
Signup and view all the flashcards
Internationale Zuständigkeit
Internationale Zuständigkeit
Signup and view all the flashcards
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht
Signup and view all the flashcards
Rechtsstaatliche Kontrolle
Rechtsstaatliche Kontrolle
Signup and view all the flashcards
Study Notes
Zivilrechtlicher Kinderschutz - Das Wohl des Kindes
- Das Grundgesetz gibt den Eltern umfassende Kompetenz bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG).
- Der Staat hat ein Wächteramt, um das Kindeswohl zu gewährleisten, wenn dessen Schutz durch die Eltern nicht gewährleistet ist.
- Der zivilrechtliche Kindesschutz wird durch § 1666 BGB konkretisiert und betont das Kindeswohl.
- Weitere Bestimmungen behandeln die Gefährdung des Kindeswohls (§§ 1666, 1666a BGB) und die Verfahren (§§ 155, 157, 159, 160 FamFG) sowie Verfahrensbeistände (§ 158 FamFG).
Wichtige Entscheidungen
- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Elternrechten und Kindesrechten, Verhältnismäßigkeit (§ 1666a BGB), Aufklärungs- und Anhörungspflicht der Gerichte und Aufgaben/Bedeutung des Verfahrensbeistandes.
- Konkrete Entscheidungen des BVerfG zu den genannten Themen sind mit den entsprechenden Fallnummern aufgeführt.
Struktur und Voraussetzungen
- Eingriffe in das Elternrecht müssen gerichtlichen Weg gehen (Familiengericht).
- § 1666 BGB enthält unbestimmte Rechtsbegriffe wie "körperliches, geistiges oder seelisches Wohl des Kindes".
- Die gerichtliche Entscheidung muss auf sozialpädagogischen und wissenschaftsbasierten Feststellungen beruhen.
- Es gilt zwischen Tatsachen und Meinungen zu differenzieren und emotionale Überzeugungen von professionellen Erkenntnissen zu trennen.
- Das Kindeswohl ist der einzige Richtschnur.
Reale Gefährdungslagen
- Unterschiedliche Gefährdungslagen bei Kindern und Jugendlichen wurden untersucht (z.B. in Studien der 1970er und 1990er Jahre).
- Typisierungen von Gefährdungslagen (z.B. Vernachlässigung, seelische und körperliche Misshandlung, Kind als Objekt von Erwachsenenkonflikten, sexuelle Gewalt).
- Einzelfälle müssen individuell beurteilt werden, da Typisierungen nicht alle Fälle abdecken.
- Zahlreiche Gesetzesänderungen in den Jahren 1989-2015 (Kinderschutz, §§ 1666, 1666a BGB).
- Eine Untersuchung des Kindeswohls zwischen Jugendhilfe und Justiz, um festzustellen, was sich zwischen den beiden Forschungsarbeiten veränderte, wurde durchgeführt.
Gerichte und Entscheidungen
- Jugendämter und Familiengerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung und Behebung von Gefährdungslagen
- Das Gericht muss prüfen, ob die Eltern bereit sind, die angebotenen Hilfen anzunehmen.
- Gerichtliche Intervention ist nur möglich, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls für die Zukunft anzunehmen ist.
Autonomiekonflikte
- Konflikte zwischen den Lebensauffassungen von Jugendlichen und ihren Eltern, insbesondere im Jugendalter
- Hier spielt die Bewertung des Kindeswohls eine wichtige Rolle
- Die Entscheidungen müssen den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungen der Jugendlichen und Kindern gerecht werden
Vorgehen bei Gefährdung des Kindes
- Die gerichtlichen Entscheidungen müssen den Grundsätzen des Kindeswohls folgen.
- Die gerichtlichen Maßnahmen können Gebote enthalten, z.B. Hilfe in Anspruch zu nehmen, öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, Schulpflicht beachten.
- Der Gesetzgeber legt besonderen Wert auf Maßnahmen, die das Kindeswohl gewährleisten und die Familienstruktur möglichst wenig beeinträchtigen.
Verfahren nach § 1666 BGB
- Gerichtliche Entscheidungen beruhen auf Amtsverfahren
- Das Verfahren soll die Interessen des Kindes (und der Familie) in die richtige Perspektive setzen.
- Das Familiengericht soll weitere Alternativen prüfen und ggf. das Kindeswohl durch Interventionen sichern.
- Das Verfahren soll die Familienstruktur so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Internationales Recht und Kindeswohl
- Internationale Rechtsvorschriften stellen Rahmenbedingungen für die Zuständigkeit der Gerichte bei Kindeswohlangelegenheiten dar.
- Die Brüssel IIa-VO und das KSÜ haben dabei maßgebliche Bedeutung.
Verfahrensbeistand
- § 158 FamFG: Die gerichtliche Bestellung eines Verfahrensbeistands für Kinder ist in vielen Fällen erforderlich.
- Der Verfahrensbeistand hat die Interessen des Kindes zu vertreten und es im Verfahren zu begleiten.
- Dieser ist in Fällen von Interessengegensätzen zwischen Eltern und Kind oder bei problematischen familiären Umständen unerlässlich.
Jugendamt
- Das Jugendamt hat die Aufgabe, frühzeitig Jugendhilfen anzubieten und das Familiengericht über Kindeswohlgefährdung zu informieren (§8a Abs. 3 SGB VIII).
- Sie haben eine domi-nierende Stellung und unterstützen die Familiengerichte in der Entscheidungsfindung mittels Stellungnahmen und Beratung.
Studying That Suits You
Use AI to generate personalized quizzes and flashcards to suit your learning preferences.