Studienbrief Rechtspsychologie (PDF)

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Summary

This Studienbrief provides an introduction to legal psychology. It covers the development of legal psychology, criminal theories, and offender typologies, along with criminal statistics. It also presents the German legal system, various jurisdictions, expert activities, and delinquent behavior, focusing on criminal and sexual delinquency.

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Studienbrief 01-2028-001-3 Rechtspsychologie Einführung in die Rechtspsychologie Alena Grimm RPY 1 Impressum 3\. Auflage 2022  HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule, Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbe- sondere das Rec...

Studienbrief 01-2028-001-3 Rechtspsychologie Einführung in die Rechtspsychologie Alena Grimm RPY 1 Impressum 3\. Auflage 2022  HFH ∙ Hamburger Fern-Hochschule, Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbe- sondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Hamburger Fern-Hochschule reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Gedruckt auf 100 % chlorfrei gebleichtem Papier. Verfasser Psychologin M. Sc. Alena Grimm Nach dem Abschluss des Psychologiestudiums an der Bergischen Universität Wup- pertal im Jahre 2016 begann Alena Grimm zunächst eine Tätigkeit in einer Bera- tungsstelle für Männer, welche häusliche Gewalt ausgeübt haben. Im Herbst 2018 begann sie den berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug an der Friedrich-Wil- helms-Universität Bonn. Etwa zeitgleich begann ihre Dozententätigkeit bei der Hamburger Fernhochschule für das Modul „Grundlagen der Psychologie" im Studi- engang „Berufspädagogik (B. Sc.)". Seit Juli 2019 arbeitet sie nunmehr auch prak- tisch in diesem Feld als Psychologin in einer Justizvollzugsanstalt in Nordrhein- Westfalen. Lektorat Wissenschaftliche Mitarbeitende der Hamburger Fern-Hochschule Satz/Repro Haussatz Redaktionsschluss Mai 2022 Inhaltsverzeichnis 3 Hamburger Fern-Hochschule Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....5 Einleitung \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....6 1 Entwicklung der Rechtspsychologie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....7 1.1 Abgrenzung: Forensische Psychologie oder Kriminalpsychologie? \...\...\...\...7 1.2 Geschichte der Rechtspsychologie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...7 1.3 Das deutsche Rechtssystem \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....8 1.3.1 Gerichtsbarkeiten\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....8 1.3.2 Aufbau der Strafgerichtsbarkeit \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...9 1.3.3 Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...9 1.4 Aufgaben des psychologischen Sachverständigen \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....10 Übungsaufgaben \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....11 2 Kriminalität \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...12 2.1 Kriminalitätsstatistiken \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....12 2.2 Was macht eine Straftat aus? \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....15 2.3 Kriminalitätsthoorien \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....15 2.3.1 Neo-marxistische Konflikt-Theorie\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....16 2.3.2 Mertons Strain-Theorie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....16 2.3.3 Feministische Theorie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....16 2.3.4 Chicagoer Schule \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...16 2.3.5 Theorie krimineller Subkulturen \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...17 2.3.6 Differentielle Assoziationstheorie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....17 2.3.7 Routineaktvitiätstheorie\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....17 2.3.8 Bindungstheorie\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....18 2.3.9 Neuropsychologische Faktoren \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....18 2.3.10 Kriminalität als Sucht \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....18 2.3.11 Genetischer Einfluss \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....19 2.3.12 Eysencks biosoziale Theorie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...19 2.3.13 General Theory of Crime\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...20 2.3.14 Soziales Lernen \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....20 2.3.15 Elite Social Constructionism \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...20 Übungsaufgaben \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....21 3 Delinquentes Verhalten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...22 3.1 Jugenddelinquenz \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...22 3.1.1 Rückfallraten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...23 3.1.2 Risiko- und Schutzfaktoren \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.....24 3.2 Tätertypologien \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....26 3.3 Gewaltstraftaten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...26 3.3.1 Erklärungsmodelle\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....29 3.3.2 Rückfallraten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...30 3.4 Sexualstraftaten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...30 3.4.1 Erklärungsmodelle\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....32 3.4.2 Rückfallraten \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...35 Übungsaufgaben \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\....35 Inhaltsverzeichnis 4 Hamburger Fern-Hochschule 4 Viktimologie \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\... 36 4.1 Wann werden Straftaten angezeigt \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.... 36 4.2 Konsequenzen für die Opfer \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\..... 37 4.3 Aktuelle Entwicklungen \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\..... 37 Übungsaufgaben \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.... 38 Zusammenfassung \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.... 39 Glossar \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\..... 40 Lösungen zu den Übungsaufgaben \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.... 43 Literaturverzeichnis \...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\...\.... 45 Abkürzungsverzeichnis 5 Hamburger Fern-Hochschule Abkürzungsverzeichnis BKA Bundeskriminalamt BPS Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit PKS Polizeiliche Kriminalstatistik PTBS Posttraumatische Belastungsstörung StGB Strafgesetzbuch TVBZ Tatverdächtigenbelastungsziffer z\. B. zum Beispiel Einleitung 6 Hamburger Fern-Hochschule Einleitung Die Rechtspsychologie als Teildisziplin der Psychologie unterlag seit ihren Anfän- gen vielfacher Veränderungen. Heute erlangt sie zunehmend an Relevanz. Mehr und Mehr werden Psychologinnen und Psychologen zur Begutachtung vor Gericht ein- gesetzt, sowohl im Familien- als auch im Strafrecht. Auch im Straf- und Maßregel- vollzug werden Psychologinnen und Psychologen eingesetzt. Das vielfältige Berufs- bild eines Rechtspsychologen erfordert über die Grundkenntnisse eines Psychologen hinausgehendes Fachwissen. Ziel dieses Studienbriefes ist es, einen Überblick über verschiedene Bereiche der Rechtspsychologie zu vermitteln und somit als Grundlage für die weiteren Studien- briefe zu dienen. Hierzu gehören die Entwicklung der Rechtspsychologie, Krimina- litätstheorien und Tätertypologien sowie Kriminalitätsstatistiken. Zudem werden das Rechtssystem in Deutschland mit seinen verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den jeweiligen Gutachtertätigkeiten sowie delinquentes Verhalten anhand von Gewalt- und Sexualdelinquenz dargestellt. Mittels Übungsaufgaben besteht nach jedem Kapitel die Möglichkeit, das zuvor Ge- lernte zu überprüfen. Die Studierenden sollen einen Einblick in den umfangreichen Fachbereich der Rechtspsychologie erhalten und diesen im Rahmen der weiteren Studienbriefe vertiefen. Die Studierenden sollen durch diesen Studienbrief die wesentlichen Bereiche der Rechtspsychologie darlegen und die Hintergründe kriminellen Verhaltens zusam- menfassend erläutern können. Die Theorien allgemeiner Kriminalität können auf spezifischere Deliktarten übertragen werden, die Zusammenhänge zwischen Risiko- und Schutzfaktoren werden erkannt und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Präven- tion von kriminellem Verhalten beurteilt. Studienziele Entwicklung der Rechtspsychologie 1 7 Hamburger Fern-Hochschule 1 Entwicklung der Rechtspsychologie Der Begriff Rechtspsychologie lässt sich vielfältig definieren. Es handelt sich hierbei um einen Anwendungsbereich der Psychologie, welcher sich mit der Sammlung, Untersuchung und Präsentation von Evidenz für rechtliche Zwecke befasst (Gudjonsson & Haward, 1998). Als Rechtspsychologe und insbesondere als rechts- psychologischer Gutachter liefert man psychologische Informationen zur Erleichte- rung juristischer Entscheidungen (Blackburn, 1996). Allgemeiner lässt sich Rechts- psychologie als Anwendung der empirischen Psychologie zur Bewältigung von Aufgaben des Rechtssystems begreifen. 1.1 Abgrenzung: Forensische Psychologie oder Kriminalpsychologie? Unter dem Oberbegriff Rechtspsychologie werden seit den 80er Jahren die Felder „Forensische Psychologie" und „Kriminalpsychologie" zusammengefasst. Während forensische Psychologie sich vorwiegend mit der Begutachtung im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Zuge einer familienrechtlichen Entscheidung sowie der Ver- kehrspsychologie befasst, beschäftigt sich die Kriminalpsychologie mit den Hinter- gründen, der Prävention und der Behandlung devianten und delinquenten Verhaltens (Volbert & Steller, 2008). Deviantes Verhalten: Devianz beschreibt solches Verhalten, welches von allgemeinen Normen und Werten abweicht. Delinquenz umfasst straffälliges Ver- halten (Montada, 2002). 1.2 Geschichte der Rechtspsychologie Bereits im 16. Jahrhundert lassen sich in Ansätzen rechtspsychologische Erkennt- nisse finden, als sich das Konzept der Schuldunfähigkeit bei Irrsinn etablierte (Da- merow, 1834). Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte sich zunehmend die Relevanz der Rechtspsychologie im Rahmen von Gerichtsprozessen. 1896 trat erstmals ein Gutachter bei einem Gerichtsprozess auf und stellte die Glaubhaftigkeit einer Aus- sage infrage, da diese aufgrund von Zeitungsberichten durch eine „retroaktive Ge- dächtnistäuschung" bedingt worden sei (Köhler, 2014). Wenige Jahre später, im Jahre 1911, wird in einem Gerichtsprozess durch den Gutachter Karl Marbe darge- legt, dass ein Lokführer den Zug vor einem Unfall unmöglich zum Stehen hätte brin- gen können (Marbe, 1936). Im Jahre 1915 wurde der erste Vorläufer eines Polygraphen, auch „Lügendetektor" genannt, durch William Marston entwickelt (Gruben & Madsen, 2005). Während diese Methode in Deutschland eher irrelevant ist, findet sie in den USA auch heute noch Verwendung. Ihre Wirksamkeit ist hierbei vielfach diskutiert und infrage ge- stellt worden (Saxe, Dougherty & Cross, 1985). In den fünfziger Jahren wurde die „Undeutsch-Hypothese", benannt nach ihrem Verfasser Udo Undeutsch, aufgestellt. Undeutsch betonte, dass lediglich die Glaub- haftigkeit einer Aussage zu beurteilen sei, nicht jedoch die Glaubwürdigkeit des Aussagenden (1954). Darüber hinaus verwies er darauf, dass es Unterschiede zwi- schen einer erlebnisbasierten und einer erfundenen Aussage gibt. Hieraus entwi- ckelte sich die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen. Zur Beurteilung Definition 1 Entwicklung der Rechtspsychologie 8 Hamburger Fern-Hochschule der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen wurden sodann vermehrt Psychologen als Sachverständige herangezogen. Ebenso wurden Beobachtungen im Feld, also der tatsächlichen Praxis, experimentellen Methoden sukzessive vorgezogen. Seit den siebziger Jahren konzentriert sich die Forschung der Rechtspsychologie nunmehr auf theoriegeleitete Empirie und arbeitet auf der Grundlage der Erkennt- nisse verwandter Wissenschaften wie der Sozialpsychologie, der Entwicklungspsy- chologie und der differenziellen Psychologie (Howitt, 2018). Die Rechtspsychologie findet nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Familien- recht, im Sozialrecht und im Verkehrsrecht Anwendung. Im Straf- und Maßregel- vollzug werden ebenfalls vermehrt Psychologen eingesetzt, welche verschiedenste Aufgaben übernehmen. Hierzu gehört neben der Behandlung Gewalt- und Sexual- straftätern sowohl Kriminalprognose als auch Krisenintervention und Suizidpräven- tion. Während der Strafvollzug bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts vorwiegend der Abschreckung vor Kriminalität und der Verwahrung von Straftätern diente, liegt die Aufgabe einer Inhaftierung nunmehr auch zur Resozialisierung des Straftäters. Dies soll auch mittels Behandlung erreicht werden, die Rückfallgefahr soll reduziert wer- den. Der Maßregelvollzug dient der Behandlung von Straftätern und Straftäterinnen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung Straftaten begangen haben und entspre- chend eine besondere Behandlung benötigen (ausführlichere Informationen dazu fin- den Sie Studienbrief 2). 1.3 Das deutsche Rechtssystem Beim deutschen Rechtssystem handelt es sich, wie auch in anderen europäischen Ländern außer Großbritannien, um ein inquisitorisches System. Die Aufgabe des Gerichts ist es, die Wahrheit bezüglich eines vor Gericht verhandelten Falles heraus- zufinden. Alle hierfür erforderlichen Informationen werden von staatlichen Organen zusammengetragen. Der psychologische Gutachter wird hier als neutraler Zeuge an- gesehen. In den USA handelt es sich dagegen um ein adversatorisches System. Hier entscheidet die Jury darüber, welche der beiden Parteien, Staatsanwaltschaft bzw. Verteidigung, überzeugender argumentiert. Der psychologische Gutachter trägt sein Gutachten im Namen des Auftraggebers vor, er argumentiert entsprechend eher ein- seitig. 1.3.1 Gerichtsbarkeiten In Deutschland sind für verschiedene Sachverhalte verschiedene Gerichtsbarkeiten zuständig. Unter der ordentlichen Gerichtsbarkeit versteht man sowohl Zivil- als auch Strafsachen. Zu den Zivilsachen gehört beispielsweise das Familienrecht. Des Weiteren gibt es eine Verwaltungs-, eine Finanz-, eine Sozial- und eine Arbeitsge- richtsbarkeit. Für die Rechtspsychologie sind insbesondere Straf- und Zivilsachen relevant. Daher werden diese im Folgenden näher dargestellt. Entwicklung der Rechtspsychologie 1 9 Hamburger Fern-Hochschule 1.3.2 Aufbau der Strafgerichtsbarkeit Unter die Strafgerichtsbarkeit fallen alle Sachverhalte, welche strafrechtlich relevant sind. Entsprechend der jeweiligen Straferwartung wird ein anderes Gericht zustän- dig. Bis zu einer Straferwartung von vier Jahren werden Strafsachen vor dem Amts- gericht verhandelt. Dieses Gericht ist mit einem Strafrichter als Einzelrichter oder einem Richter und zwei Schöffen (bei Schöffen handelt es sich um ehrenamtliche Richter, sogenannte „Laienrichter") besetzt. Wenn gegen das Urteil des Amtsge- richts Berufung eingelegt und der Berufung stattgegeben wird, wird erneut vor dem Landgericht verhandelt. Ab einer Straferwartung von vier Jahren ist das Landgericht zuständig. Dort befinden sich verschiedene Kammern. Diese sind unterschiedlich besetzt. Die großen Straf- kammern sind mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt. Für Tötungsdelikte ist das Schwurgericht zuständig, ebenfalls eine große Strafkammer. Wenn gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Revision eingelegt wird, wird das Verfahren er- neut vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Wenn gegen die Entscheidung der Strafkammer des Landgerichts Revision eingelegt wird, wird die Sache erneut vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Instanzenzüge in Strafsachen sind in der folgenden Abbildung dargestellt: Abb. 1.1: Instanzzüge in Strafsachen (eigene Darstellung) 1.3.3 Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit Die Zivilgerichtsbarkeit umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (z. B. Miete, Dar- lehen), Familiensachen und Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen). Für die Rechtspsychologie sind insbesondere Familiensachen relevant, entsprechend werden diese hier näher dargelegt. Zu den Familiensachen gehören Ehesachen, Fa- milienstreitsachen und sonstige Familiensachen. Äquivalent zum Aufbau der Straf- gerichtsbarkeit wird auch in der Zivilgerichtsbarkeit in der Regel vor dem Amtsge- richt verhandelt. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Familiengericht, welches sich ausschließlich mit Familiensachen beschäftigt. Es ist mit Familienrich- tern besetzt. Das Oberlandesgericht ist mit einem Familiensenat die Beschwer- deinstanz, wenn gegen das Urteil des Familiengerichtes Berufung eingelegt wurde. Der Familiensenat besteht aus drei Berufsrichtern. Wenn es sich um eine Rechtsbe- schwerde handelt, das heißt, es wurde Beschwerde gegen das Urteil aufgrund 1 Entwicklung der Rechtspsychologie 10 Hamburger Fern-Hochschule mutmaßlicher Rechtsfehler eingereicht, wird die Sache vor dem Familiensenat beim Bundesgerichtshof verhandelt. Dieser besteht aus fünf Berufsrichtern. Zu den Familiensachen gehören laut § 111 FamFG:  Ehesachen  Kindschaftssachen  Abstammungssachen  Adoptionssachen  Ehewohnungs- und Haushaltssachen  Gewaltschutzsachen (häusliche Gewalt)  Versorgungsausgleichssachen  Unterhaltssachen  Güterrechtssachen  sonstige Familiensachen  Lebenspartnerschaftssachen 1.4 Aufgaben des psychologischen Sachverständigen Sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren besteht die Aufgabe des beauftragten Gutachters darin, das Gericht bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen (Volbert & Dahle, 2010). Hierzu nimmt er zu verschiedenen Gesichtspunkten Stellung. Im Strafverfahren werden zur Frage der Schuldfähigkeit, zur Kriminalprognose sowie zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung Gutachter beauftragt. Zur Frage der Schuldfä- higkeit werden vorwiegend Psychiater beauftragt. Hierbei werden sowohl Ein- sichts- als auch Steuerungsfähigkeit des Täters begutachtet. Es wird also überprüft, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tatbegehung aufgrund eines Merkmals, welches in § 20 StGB definiert ist, in seiner Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, eingeschränkt war oder diese Fähigkeit sogar auf- gehoben war. § 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat ein- zusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Fragen zur Kriminalprognose sind insbesondere dann relevant, wenn es darum geht, einen bereits inhaftierten Straftäter vorzeitig zu entlassen, ihn aus dem ge- schlossenen in den offenen Vollzug zu verlegen oder ihm selbständige Lockerungen zu gewähren (Begleitausgang, Langzeitausgang, Freigang). Die Glaubhaftigkeitsbegutachtung wird im Rahmen des Erkenntnisverfahrens an- gewandt. Als Erkenntnisverfahren bezeichnet man die Aufnahme aller relevanter Tatsachen und Sachverhalte zur Findung des Urteils. Der Glaubhaftigkeitsbegutachtung liegt zugrunde, dass davon auszugehen ist, dass sich erlebnisbasierte Aussagen von erfundenen Angaben unterscheiden. Aufgabe des Gutachters ist es, diese Unterschiede herauszuarbeiten und zusammenfassend fest- zustellen, ob es sich um eine erlebnisbasierte Aussage handelt oder nicht. Dies ist besonders bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wie sie häufig bei Entwicklung der Rechtspsychologie 1 11 Hamburger Fern-Hochschule Sexualdelikten vorliegen, relevant. Aber auch bei Familiensachen kann dies eine Rolle spielen. Bei den psychologischen Sachverständigengutachten im Rahmen von Familiensa- chen ist es meist erforderlich, dass die juristische Fragestellung zunächst in eine psy- chologische Fragestellung umgewandelt wird. Die Fragestellungen beziehen sich hier auf folgende Sachverhalte:  Sorge- und Umgangsrecht  Kindeswohlgefährdung -- Ist das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermö- gen gefährdet? Eltern nicht in der Lage/nicht Willens, dem entgegen zu wir- ken? -- Gefährdung: gegenwärtige Gefahr, dass sich bei fehlender Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt; bloße Be- sorgnis reicht nicht aus (BVerfG FamRZ 2012, 1127/09) Der psychologische Sachverständige wird vom Gericht beauftragt. Seine Aufgabe besteht nun darin, die ihm vom Gericht zur Verfügung gestellten Tatsachen auf Basis seines Fachwissens zu beurteilen und durch Explorationsgespräche mit dem Täter/der Täterin oder dem Kind und den Eltern die Fragestellung zu beantworten. Je nach Auftrag sind zusätzlich statistische Prognoseinstrumente erforderlich und auch hilf- reich. Übungsaufgaben 1.1) Was ist der Unterschied zwischen forensischer Psychologie und Kriminalpsychologie? 1.2) Was besagt die Undeutsch-Hypothese? 1.3) Worin besteht der Unterschied zwischen dem Rechtssystem in Deutschland und dem in den USA? 1.4) Vor welchem Gericht würde der Mord an einem Ehepartner verhandelt werden? Welche Rechtsmittel können gegen das Urteil eingelegt werden? Welches Gericht wäre im nächsten Schritt zuständig? 1.5) Welche Fragestellungen sind bei der Beauftragung eines psychologischen Sachverständigen beim Familiengericht denkbar? Nennen Sie drei Beispiele. 2 Kriminalität 12 Hamburger Fern-Hochschule 2 Kriminalität Verbrechen faszinieren und verstören seit jeher die Menschheit. Die Frage nach den Hintergründen für das Begehen von Straftaten steht hierbei im Vordergrund. Warum wird ein Mensch zum Verbrecher? Was macht einen Menschen zum Mörder? Das Beschreiben, Verstehen und Vorhersagen menschlichen Verhaltens ist per Defini- tion Aufgabe der Psychologie. Entsprechend beschäftigt sich diese Wissenschaft auch mit der Entstehung und der Entwicklung von Kriminalität. 2.1 Kriminalitätsstatistiken Offizielle Statistiken zu Kriminalität bilden nur einen Teil der tatsächlichen Krimi- nalität ab. Sie beinhalten lediglich die verurteilten Straftaten und bilden somit das sogenannte Hellfeld ab. Viele Straftaten werden jedoch gar nicht erst angezeigt und finden sich somit in den offiziellen Statistiken nicht wieder. Dieses Dunkelfeld lässt sich über Befragungen von Tätern und Opfern beleuchten. Auch die Statistiken der Polizei und der Gerichte sind hier hilfreich, da nicht immer alle Anzeigen auch in einer Verurteilung münden. Die polizeilich registrierten Fälle sind hier um ein Viel- faches höher als die tatsächlich verurteilten Taten. Dies lässt sich der folgenden Gra- fik des statistischen Bundesamts aus dem statistischen Jahrbuch von 2019 entneh- men: Abb. 2.1: Ausfilterung im Strafverfahren 2017 (Statistisches Bundesamt) Das folgende Schaubild aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2019 bil- det die Unterschiede zwischen Hellfeld und Dunkelfeld ab: Kriminalität 2 13 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 2.2: Unterschiede zwischen Hellfeld und Dunkelfeld Neben Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Raub und Erpressung finden sich vor allem Verkehrsdelikte in den Statistiken der Straftaten in Deutschland. Der prozentuale Anteil von schweren Straftaten wie Mord, Totschlag und Sexualdelikte ist verhält- nismäßig gering. Dies ist in der folgenden Grafik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2019 dargestellt: 2 Kriminalität 14 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 2.3: Verurteilte nach Deliktgruppen 2017 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019) In der öffentlichen Meinung wird der Anteil gravierender Delikte sowie die Rück- fallgefahr der entsprechenden Täter meist überschätzt. Dieses Phänomen lässt sich durch den Begriff der Moral Panic erklären. Durch die Berichterstattung von Me- dien kommt es zu einer Verzerrung der Wahrnehmung, welche zu einer subjektiven Überschätzung der Gefahr führen kann (Cohen, 2002). Während besonders grau- same und faszinierende Straftaten in den Medien überrepräsentiert sind, wird über die tatsächlich viel häufigeren Straftaten wenig bis gar nicht berichtet. Gemäß der Theorie von Winkel spielt neben der Wahrnehmung des Risikos auch die mit der Straftat einhergehende Schwere der Konsequenz eine Rolle bei der Entwicklung von Furcht vor Kriminalität (1998). In den vergangenen drei Jahrzehnten ist die Anzahl an Straftaten in Deutschland um mehr als 20 % gesunken (PKS, 2019). Die Anzahl an verurteilten Straftätern ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Die Anzahl verurteilter Straftäterinnen in Deutschland ist konstant geblieben. In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der verurteilten Deutschen seit 1980 bis 2017 dargestellt: Kriminalität 2 15 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 2.4: Wegen Verbrechen und Vergehen verurteilter Deutsche (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019) 2.2 Was macht eine Straftat aus? Ob etwas als Straftat gilt, wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Es handelt sich hierbei um ein komplexes soziales Konstrukt (Howitt, 2018). Maßgeblich sind auch die aktuellen Gesetze. So ist eine Vergewaltigung in einer Ehe in Deutschland erst seit 1997 strafbar und findet somit auch erst seitdem Einzug in die offiziellen Statistiken. Ferner spielen auch die Umstände der Tat eine Rolle. Handelte es sich um Notwehr? Auch ist die Meinung des Opfers relevant. Empfindet das Opfer das Delikt nicht als solches, wird es auch keine Anzeige erstatten. Schließlich sind auch die öffentliche Meinung sowie die Medien erheblich an der Definition einer Straftat beteiligt. Diese können beispielsweise enormen Druck auf das Gericht ausüben. Letztlich ist jedoch eine Straftat erst dann eine Straftat, wenn ein Gericht dies be- schlossen hat. Ob ein Verhalten als Straftat einzustufen ist, ist im Wesentlichen von folgenden Fak- toren abhängig:  objektiver Tatbestand (gemäß Strafgesetzbuch)  subjektiver Tatbestand (Absicht, die Tat zu begehen)  keine Rechtfertigungsgründe (Notwehr)  Schuldfähigkeit des Täters (Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erhalten) 2.3 Kriminalitätstheorien Kriminalität lässt sich auf verschiedenen Ebenen betrachten, äquivalent zum sozial- ökologischen Ansatz von Bronfenbrenner (1981). Auf dem Makrolevel lassen sich Theorien bezüglich der Gesellschaft verorten. Auf der nächsten Ebene, dem Mesole- vel, werden lokale Gesellschaften in den Fokus genommen. Gruppen und Grup- pensozialisation werden ebenfalls auf dem Mesolevel betrachtet. Das Individuum findet sich schließlich auf der letzten Ebene, dem Mikrolevel, wieder. Im Folgenden werden einige der relevantesten Kriminalitätstheorien zusammenfassend dargestellt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bislang keine Theorie Kriminalität 2 Kriminalität 16 Hamburger Fern-Hochschule vollumfassend und erschöpfend erklärt. Eine Vielzahl der Kriminalitätstheorien ent- stammen der Soziologie. 2.3.1 Neo-marxistische Konflikt-Theorie Entsprechend der von Karl Marx vertretenen Werte geht die neo-marxisistische Kon- flikt-Theorie davon aus, dass für eine von Kriminalität befreite Gesellschaft eine klassenfreie Gesellschaft notwendig ist (Bonacker, 2005). Damit einher geht die An- nahme, dass die von der herrschenden Klasse geschaffenen Gesetze zu Ungleichhei- ten führen, welche wiederum Konflikte, Gewalt und Straftaten begünstigen. Ohne diese Ungleichheiten besteht kein Grund für deliktfördernde Konflikte. 2.3.2 Mertons Strain-Theorie Mertons Strain-Theorie, auch Anomie-Theorie, ist eine der wichtigsten soziologi- schen Kriminalitätstheorien. Bereits 1938 konstatierte Merton die Bedeutung der Diskrepanz zwischen kulturell sowie gesellschaftlich erwünschten Zielen und den Möglichkeiten, diese zu erreichen. Sind die Ziele auf legale Weise nicht zu erreichen, werden Wege und Mittel ergriffen, die gesellschaftlich weniger akzeptiert sind. So greifen manche Menschen zum Beispiel zu straffälligem Verhalten wie Bandenkri- minalität oder zu Drogen und Alkohol. Die Anomie-Theorie findet ihren Ursprung in einem vom American Dream ge- prägten Amerika. Ein Konzept, das insbesondere finanziellen und materiellen Wohl- stand als ultimatives Ziel postuliert. Dieses Ziel kann jedoch nicht von allen Gesell- schaftsschichten und insbesondere der niedrigeren Schichten erreicht werden. Hierdurch entsteht ein Druck, welchem nicht die entsprechenden Mittel zur Errei- chung der Ziele entgegengesetzt werden können. 2.3.3 Feministische Theorie Betrachtet man die Kriminalitätsstatistiken, lässt sich unweigerlich feststellen, dass Kriminalität im Wesentlichen von Männern ausgeübt wird. Warum ist das so? Laut der feministischen Theorie ist die machtvolle Position von Männern auf Gewalt ge- genüber Frauen aufgebaut, so auch durch das patriarchale Rechtssystem (Simpson, 1989). Nach dieser Theorie lassen sich vorwiegend Übergriffe durch Männer auf Frauen erklären. Um die gewünschte Macht zu erhalten, verwenden sie Gewalt ge- gen Frauen und werden sodann inhaftiert. Warum es jedoch auch Straftäterinnen gibt, vernachlässigt diese Theorie weitgehend. 2.3.4 Chicagoer Schule Eine Theorie, welche sich nunmehr auf das Mesolevel, also die lokale Gesellschaft, bezieht, ist die der Chicagoer Schule. Ähnlich wie Mertons Strain Theorie wird hier Kriminalität mit einer niedrigen sozialen Schicht assoziiert. Die Theorie stammt aus den zwanziger Jahren. Man beobachtete, wie vermehrt Mittelklasse-Familien zu Wohlstand gelangten und in die Vorstädte abwanderten. Es kam sodann zunehmend zu Nachzügen von Migranten mit gehäuft sozialen Problemen und zu einer höheren Kriminalitätsrate. Sobald die Nachzügler ebenfalls zu Wohlstand gekommen sind, Kriminalität 2 17 Hamburger Fern-Hochschule wanderten auch sie in die Vorstädte ab und der Zyklus begann erneut. (Morenoff & Sampson, 1997). Der Zusammenhang zwischen niedriger sozialer Schicht und Kri- minalität lässt sich statistisch gesehen jedoch heute nicht mehr halten. 2.3.5 Theorie krimineller Subkulturen Auf Ebene der Gruppen und Gruppensozialisation findet sich die Theorie kriminel- ler Subkulturen. Diese geht davon aus, dass insbesondere Jugendliche mit Proble- men in der Schule und im familiären Bereich sich devianten Gruppen anschließen und darüber ihr Selbstwertgefühl sowie ihren sozialen Status zu verbessern versu- chen (Cohen, 1957). Diese Theorie lässt sich auch auf das Erwachsenenalter anwen- den, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe zum Erhalt des Selbstwertgefühls und des individuellen Wohlbefindens ist auch für Erwachsene entscheidend. 2.3.6 Differentielle Assoziationstheorie Die differentielle Assoziationstheorie von Sutherland lässt sich ebenfalls dem Me- solevel zuordnen. Kriminelles Verhalten wird hier als Lernprozess dargestellt. Durch den Kontakt zu kriminellen Gruppen werden entsprechende Verhaltensweisen er- lernt, man wird ebenfalls straffälliges Verhalten zeigen (Sutherland, Cressey & Lu- ckenbill, 1992). Hierbei entscheidet die Zugehörigkeit zur jeweiligen gesellschaftli- chen Schicht über die Art der Delinquenz. So ist die Mittelschicht eher mit Betrug und Steuerhinterziehung assoziiert. 2.3.7 Routineaktvitiätstheorie Die Routineakivitätstheorie von Cohen und Felson besagt, dass kriminelles Ver- halten durch drei Faktoren bedingt wird: Wenn ein motivierter Täter die Gelegen- heit für deviantes Verhalten erhält, also beispielsweise ein geeignetes Opfer, und nicht durch äußere Kontrolle (Sicherheitsmaßnahmen oder soziale Kontrolle) da- von abgehalten wird (1979). Diese Theorie lässt sich auf viele verschiedene Delikt- arten anwenden. Insbesondere sexueller Missbrauch wird vielfach durch das Vor- handensein der drei Faktoren erklärt (siehe Sexualdelikte). Felson und Cohen untersuchten die Zunahme von Kriminalität in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg (1980). Es zeigte sich, dass trotz zunehmenden Wohlstands auch die Kriminalitätsrate stieg. Diese paradoxe Entwicklung erklärten Cohen und Felson wie folgt: aufgrund zunehmender Aufenthalte außerhalb der eigenen Häuser entstan- den mehr Gelegenheiten für Einbrecher, diese aufzusuchen. Durch technologischen Fortschritt verfügten mehr Haushalte über Wertgegenstände wie Fernseher und Ra- dios, welche zudem leicht zu transportieren und dadurch auch zu stehlen waren. Wei- ter nahm die Mobilität der Menschen und damit der Kontakt zu unterschiedlichen Personen stetig zu. Gleichzeitig wurde die äußere Kontrolle wie Alarmanlagen oder Polizeipräsenz in den Städten nicht weiter verstärkt. Aus diesen Beobachtungen lei- teten die Autoren die Routineaktivitätstheorie ab. Sie fokussiert insbesondere situ- ative Faktoren, lässt den motivierten Täter hier eher im Hintergrund. 2 Kriminalität 18 Hamburger Fern-Hochschule 2.3.8 Bindungstheorie Auf der Ebene des Individuums lässt sich die Bindungstheorie verorten. Dessen Begründer John Bowlby wies in diesem Zusammenhang auf die negativen Konse- quenzen einer gestörten Bindung zwischen Mutter und Kind hin, da sich diese unter anderem auch in Aggressionen abbildet (1969). Hierbei handelt es sich jedoch eher um eine generelle und nicht spezifisch auf Kriminalität bezogene Theorie. Dennoch spielt sie insbesondere in der Behandlung von Straftätern eine wichtige Rolle. Findet man die Wurzel der Kriminalität in einer Bindungsstörung, ist es legalprognostisch günstig, an dieser anzusetzen und diese zu behandeln. 2.3.9 Neuropsychologische Faktoren Der wohl berühmteste Fall bezüglich Veränderungen des Verhaltens durch neurolo- gische Veränderungen ist der des Phineas Gage. Durch einen Arbeitsunfall wurde sein frontaler Cortex verletzt, eine Eisenstange durchschlug bei einer Explosion sei- nen Kopf. Daraufhin zeigte er starke Veränderungen in seiner Persönlichkeit und seinem Verhalten (Damasio et al., 1994). Wenngleich die Darstellung dieser Verän- derungen möglicherweise etwas übertrieben war, stellte sich dennoch die Frage nach dem warum. Untersuchungen bei Straftätern fanden tatsächlich eine Häufung von Kopfverletzungen bei Gewalttätern (Kenny & Lennings, 2007). Die Frage nach Ur- sache oder Wirkung der Gewalttätigkeit blieb zunächst offen. Weitere Forschungen stellten jedoch einen Zusammenhang zwischen in der frühen Entwicklung von Kin- dern erfolgten Kopfverletzungen und späterem aggressiven Verhalten her (Leon- Carrion & Ramos, 2003). 2.3.10 Kriminalität als Sucht Ebenfalls auf der Ebene des Individuums, also dem Mikrolevel, lässt sich die Theo- rie, dass Kriminalität mit einer Sucht vergleichbar ist, einordnen. Insbesondere De- likte wie Ladendiebstahl und Vandalismus beinhalten Verhaltensmuster, wie man sie auch bei einer Abhängigkeit nach der Internationalen statistischen Klassifika- tion der Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen (ICD-10) findet. Kilpatrick untersuchte 1997 hierzu das Verhalten sogenannten „Joyridern" in Irland. Hierbei handelt es sich um Jugendliche, welche Autos entwendeten und mit diesen eine Spritztour machten. Es findet eine Toleranzentwicklung statt. Man gewöhnt sich an den anfänglichen „Kick", der nächste Diebstahl muss aufregender gestaltet werden. Andere Aktivitä- ten werden zugunsten der Kriminalität aufgegeben oder vernachlässigt. Ungeachtet der negativen Konsequenzen (Strafverfolgung, soziale Kontakte wenden sich ab, etc.) wird das Verhalten weiter gezeigt. Es gibt Versuche, dies zu unterlassen, welche jedoch scheitern. Es entwickeln sich Entzugserscheinungen, man hat das starke Be- dürfnis, erneut Delikte zu begehen. Schließlich kommt es zum Rückfall, obwohl man sich entschlossen hatte, nicht erneut straffällig zu werden. Kriminalität 2 19 Hamburger Fern-Hochschule 2.3.11 Genetischer Einfluss Neben sozialen Einflüssen wird in der Psychologie stets auch der genetische Einfluss auf verschiedene Verhaltensweisen diskutiert. So auch bei der Erklärung von Krimi- nalität. Bereits 1967 untersuchten Welch, Borgoanker und Herr den Zusammenhang des XYY Syndroms und Aggressivität. Bei diesem Syndrom verfügen die betroffe- nen Männer über ein zusätzliches Y-Chromosom. Das Syndrom geht mit einer über- durchschnittlichen Körpergröße einher, die Hypothese einer „Hypermaskulinität" wurde aufgestellt. Das Syndrom ließ sich gehäuft bei Straftätern finden. Jedoch ist zu erwähnen, dass es sich hier um eine per Se verzerrte Stichprobe handelt. Letztlich lassen sich keine signifikanten Zusammenhänge des XYY Syndroms und Krimina- lität finden (Beckwith & King, 1974). Untersuchungen, in denen sozioökonomische Variablen kontrolliert wurden, zeigten keine signifikanten Unterschiede zwischen Männern mit XYY Syndrom und Männern ohne diese Mutation (Stockholm et al., 2012). Der genetische Einfluss wird in der Psychologie häufig über Adoptionsstudien un- tersucht. Cadoret und Cain fanden im Jahre 1983 eine signifikante Wechselwirkung zwischen dem kriminellen Verhalten der biologischen Eltern, also dem genetischen Risiko, und dem kriminellen Verhalten der Pflegeeltern, also dem Umweltrisiko. Die Häufigkeit des antisozialen Verhaltens des Kindes stieg signifikant, wenn sowohl die biologischen als auch die Pflegeeltern kriminelles Verhalten zeigten (Asendorpf, 2004). 2.3.12 Eysencks biosoziale Theorie Der Psychologe Hans Jürgen Eysenck prägte die Persönlichkeitspsychologie wie kaum ein anderer. Als Grundlage einer jeden Persönlichkeitsstruktur formulierte er die Dimensionen „Introversion-Extraversion" und „Labilität-Stabilität" (Ey- senck, 1984). Aus diesen Dimensionen lassen sich für kriminelles Verhalten rele- vante Persönlichkeitsfaktoren ableiten: Extraversion, Neurotizismus und Psycho- tizismus. Extraversion: aktiv, gesellig, sensationssuchend, impulsiv, sorglos Neurotizismus: nervös, ängstlich, erregbar, launisch, depressiv Psychotizismus: aggressiv, unempathisch, kalt, egozentrisch, antisozial Eysenck postuliert, dass Menschen mit starken Ausprägungen auf diesen Faktoren im Gegensatz zu Menschen mit weniger starken Ausprägungen schwerer zu soziali- sieren sind. Da sie nicht durch Bestrafung bei antisozialem Verhalten lernen, haben sie ein höheres Risiko, dieses Verhalten erneut zu zeigen. Hohe Werte auf dem Fak- tor Extraversion gehen mit einer langsameren Konditionierbarkeit einher, eine starke Ausprägung von Neurotizismus bedingt impulsives und überreaktives Verhalten in aversiven Situationen. Psychotizismus ist per se mit antisozialem Verhalten assozi- iert (Eysenck, 1997). 2 Kriminalität 20 Hamburger Fern-Hochschule 2.3.13 General Theory of Crime Wie bereits der Name sagt, postulierten Gottfredson und Hirschi im Jahre 1990 eine Art General-Theorie für Kriminalität. Dieser Theorie zufolge entsteht kriminelles Verhalten dann, wenn die langfristigen negativen Konsequenzen von der kurzfristi- gen Belohnung durch das Delikt subjektiv überwogen werden. Es handelt sich hier- bei um einen sogenannten Rational-Choice-Ansatz, eine Art Kosten-Nutzen-Ab- wägung. Als zentrale Ursache im Bereich des Individuums wird die fehlende Verhaltenskon- trolle bezeichnet. Diese ist auch ursächlich für weiteres deviantes Verhalten, wie zum Beispiel Drogenkonsum oder allgemein aggressives Verhalten. Durch die feh- lende Impulskontrolle wird die kurzfristige Belohnung attraktiver und auch dann ge- wählt, wenn diese potenziell negative Konsequenzen mit sich bringt. Entsprechende Impulskontrollschwäche entstehe nach Gottfredson und Hirschi vorwiegend durch mangelnde familiäre Sozialisation, wenn also aggressivem und abweichendem Ver- halten keine Kontrolle und Konsequenzen entgegengesetzt werden. 2.3.14 Soziales Lernen Nach der Theorie des sozialen Lernens entwickelt sich Kriminalität ebenso wie je- des andere Verhalten der Menschen durch den Einfluss unseres sozialen Umfelds. Bereits 1963 untersuchte Albert Bandura das Beobachtungslernen, indem er Klein- kindern Videos von einem Erwachsenen und einer Clowns-Puppe (Bobo-Doll) zeigte. Die Puppe wurde von den Erwachsenen unter anderem mit einem Hammer geschlagen. Im Anschluss erhielten die Kinder die Gelegenheit, ebenfalls mit der Puppe zu spielen. Die Kinder, welche im Film aggressives Verhalten der Erwachse- nen gesehen hatten, übten dies entsprechend signifikant häufiger ebenfalls an der Puppe aus, als die Kinder, welche ein friedliches Verhalten gesehen hatten. Dieses Ergebnis wurde weiter verstärkt, wenn die Erwachsenen für ihr Verhalten im Video belohnt wurden. Jedoch imitierten nicht alle Kinder das Verhalten der Erwachsenen (Bandura, Ross & Ross, 1963). Es bleibt also unklar, warum manche Kinder das Verhalten des Modells imitiert haben, andere hingegen nicht. 2.3.15 Elite Social Constructionism Der Name Elite Social Constructionism lässt bereits erkennen, was die Theorie von Howitt besagt. Die soziale Konstruktion von abweichendem Verhalten als solches wird von einflussreichen Eliten gesteuert (Howitt, 1992). Von welchen weiteren Faktoren die Definition eines Verhaltens als kiminell abhängt, wurde bereits weiter oben dargestellt. Beispielhaft führt Howitt hierzu aus, dass die Medizin im neun- zehnten und frühen zwanzigsten Jahrhundert enormen Einfluss auf die Wahrneh- mung und den Umgang mit sozialen Problemen hatte (Haller & Haller, 1974). So wurde davon ausgegangen, dass biologische Faktoren kriminelles Verhalten bedin- gen und entsprechend einseitige Forschungen betrieben. Ein weiteres Beispiel für die soziale Konstruktion von Kriminalität durch einfluss- reiche Eliten stellt die Etablierung des Konzepts der sogenannten Serienkiller durch das FBI in Quantico dar. Das Behavioral Science Unit profitierte als Organisation von dem öffentlichen Interesse und der Angst vor den mutmaßlich häufigen Morden. Tatsächlich stellen Serienkiller jedoch nur eine extrem geringe Teilmenge der De- linquenten dar (Jenkins, 1994). Kriminalität 2 21 Hamburger Fern-Hochschule In der öffentlichen Wahrnehmung findet häufig eine Verzerrung statt, durch Medi- enberichte oder auch durch Sensibilisierung für bestimmte Bereiche. Dadurch, dass man sensibler für Themen wie beispielsweise Kindesmissbrauch wird, entsteht der Eindruck, dass auch die entsprechenden Delikte zunehmen. Tatsächlich ist dies je- doch nicht der Fall (Howitt, 2018). Übungsaufgaben 2.1) Was bedeutet Hellfeld bzw. Dunkelfeld im Zusammenhang mit Kriminalitätsstatistiken? 2.2) Wann ist eine Straftat eine Straftat? 2.3) Wie hoch ist der Anteil an schwerwiegenden Gewalt- und Sexualdelikten? 2.4) Wie kommt es, dass so viele Menschen den Anteil von Mord/Vergewaltigung überschätzen? 2.5) Welche Betrachtungsebenen der Kriminalitätstheorien gibt es? 3 Delinquentes Verhalten 22 Hamburger Fern-Hochschule 3 Delinquentes Verhalten Das für die Rechtspsychologie relevante delinquente oder auch kriminelle Verhalten bezieht sich neben allgemeiner Delinquenz insbesondere auf Gewalt- und Sexual- straftäter. Die Ätiologie, also die Frage nach der Entstehung und Entwicklung sozial abweichenden Verhaltens, beginnt bereits im Kindes- und Jugendalter. Da man in Deutschland erst im Alter von 14 Jahren die Strafmündigkeit erreicht, wird auch erst ab diesem Alter strafrechtlich verfolgbares Verhalten mit rechtlichen Konsequenzen belangt. In diesem Kapitel soll nun zunächst auf die Jugenddelinquenz im Allgemei- nen sowie die Rückfallraten sowie Risiko- und Schutzfaktoren eingegangen werden, um dann einen Überblick über verschiedene Tätertypologien zu liefern und schließ- lich Statistiken sowie Erklärungsmodelle für Sexual- und Gewaltdelinquenz darzu- stellen. 3.1 Jugenddelinquenz Antisoziales Verhalten ist während der Pubertät und dem jungen Erwachsenenalter tatsächlich nicht unüblich. Unter antisozialem oder auch dissozialem Verhalten versteht man das Missachten sozialer Normen. Wenn sich ein überdauerndes Verhaltensmuster bis ins Erwach- senenalter hinein entwickelt, kann es sich um eine Antisoziale Persönlichkeitsstö- rung handeln. Jugendliche und Heranwachsende begehen den größten Anteil an Straftaten insge- samt, männliche Jugendliche wesentlich häufiger als weibliche Jugendliche (Howitt, 2018). Ein geringer Anteil der Jugendlichen, die im Jugendalter Straftaten begehen sind bereits im Kindesalter verhaltensauffällig und bleiben es auch im Erwachsenen- alter. In der folgenden Grafik aus dem Jahrbuch der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2019 ist die Verteilung der Straftäter im Alter von 8 bis über 80 Jahren dar- gestellt. Definition Delinquentes Verhalten 3 23 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 3.1: Tatverdächtigenbelastung der Deutschen Bevölkerung nach Alter -- Straftat insgesamt (Quelle: PKS 2019; TVBZ: Tatverdächtigenbelastungszahl, Tatverdächtige pro 100.000 Einwohner derselben Altersgruppe) Es lässt sich eine deutliche Mehrheit der Tatverdächtigen im Alter von 14 bis etwa 25 Jahren erkennen. Die Psychologin Terrie E. Moffitt stellte hierzu 1993 die Taxo- nomie der lifecourse-persistent (Lebenszeit-überdauernden) und der adolescence- limited (pubertätsgebundenen) Form des antisozialen Verhaltens auf. Diese be- schreibt das Phänomen, dass ein Großteil der jugendlichen Straftäter im Erwachse- nenalter nicht mehr straffällig werden, während es Menschen gibt, die über die ge- samte Lebensspanne kriminell sind. Es stellt sich auch hier, wie in allen Bereichen der Psychologie, die Frage nach den Ursachen für diese Beobachtung. Warum lässt sich überproportional häufig antiso- ziales Verhalten bei Jugendlichen finden? Moffitt erklärt diese Beobachtung mit der Diskrepanz zwischen der biologischen Unreife einerseits und den sozialen Anforde- rungen der Gesellschaft an die Jugendlichen andererseits. 3.1.1 Rückfallraten Die Rückfallraten hängen stets von der Definition eines Rückfalls sowie dem Be- obachtungszeitraum ab. Je größer dieser ist, desto wahrscheinlicher ist die Beobach- tung eines Rückfalls (Prentky et al., 1997). In der Regel werden Zeiträume von fünf und zehn Jahren gewählt. In einer Untersuchung zur Rückfälligkeit von aus einer Entziehungsmaßregel entlas- senen Jugendlichen wurden die Bundeszentralregisterauszüge von 76 Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 15 bis 21 Jahren analysiert (Maaß, Schläfke & Fegert, 2016). Eine Entziehungsmaßregel ist eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung, die in symptomatischen Zusam- menhang mit der Delinquenz steht. Die Autoren fanden heraus, dass insgesamt 65,8 % der Stichprobe erneute Einträge erhielten. 38 % davon wurden bereits innerhalb der ersten sechs Monate nach der Definition 3 Delinquentes Verhalten 24 Hamburger Fern-Hochschule Entlassung erneut straffällig. Therapieabbrecher wurden signifikant häufiger rück- fällig als diejenigen, welche die Therapie abgeschlossen hatten. In der deutschlandweiten Untersuchung des Kriminologischen Zentrums für die Zeiträume 2004 bis 2007 und 2004 bis 2013 fand man heraus, dass unter den Rück- fallraten die der Jugendlichen am höchsten lagen. Mehr als 40 % der jugendlichen Delinquenten wurden erneut verurteilt, während nur 15 % der über 60-jährigen er- neut Straftaten begingen (Jehle et al., 2016). Insbesondere die Vorstrafenbelastung spielt hier eine entscheidende Rolle: Je höher diese ist, desto höher ist auch das Rück- fallrisiko. Es zeigte sich zudem, dass 30 % der Jugendlichen, die eine Jugendstrafe verbüßten, erneut inhaftiert wurden. Der Anteil der Jugendlichen, die nach einer Geldstrafe in- haftiert worden sind, lag hingegen nur bei 2 %. Dies lässt sich damit erklären, dass die Voraussetzung für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe eine günstige Legal- prognose voraussetzt. Entsprechend bringen diejenigen Jugendlichen, welche ledig- lich mit einer Geldstrafe sanktioniert worden sind, besserer Voraussetzungen mit, als diejenigen, bei denen eine Freiheitsstrafe als notwendig erachtet wurde. Hinsichtlich der Rückfallraten lässt sich über die verschiedenen Altersgruppen hin- weg feststellen, dass Raub- und Diebstahldelikte mit dem höchsten Rückfallrisiko einhergehen, gefolgt von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körper- verletzung (Jehle et al., 2016). 3.1.2 Risiko- und Schutzfaktoren Bezüglich der Risiko- und Schutzfaktoren für antisoziales und delinquentes Verhal- ten in der Jugend und im Erwachsenenalter muss zunächst festgehalten werden, dass das Herausarbeiten einzelner Prädiktoren äußerst schwierig ist, da es kaum möglich ist, sie als unabhängig von anderen Faktoren zu betrachten. So kann es zu Wechsel- wirkungen kommen, welche nicht eindeutig bestimmt werden. Ebenso ist es denk- bar, dass gänzlich unbekannte Variablen letztlich den Ausschlag geben. Es ist nicht immer eindeutig zwischen Ursache und Wirkung zu trennen. So ist es möglich, dass nur durch die komplexe Zusammenwirkung von Umwelt, Genen und Persönlichkeit des Kindes das Verhalten bestimmt wird. Dennoch finden sich in der Forschung einige Risiko- und Schutzfaktoren, welche einen Zusammenhang mit De- linquenz aufweisen. Eine Langzeitstudie aus den 80er Jahren zeigte, dass Aggressivität in der Kindheit ein Prädiktor für eine Verurteilung im Erwachsenenalter sein kann. 80 % der mehr als 600 Kinder der Stichprobe, welche von ihren Peers als hoch antisozial einge- schätzt worden waren, wurden als Erwachsene letztlich wegen verschiedener Straf- taten verurteilt (Huesman, 1984). Weiter fanden die Autoren heraus, dass sich Ag- gressivität über Generationen hinweg „weitervererbt". Die Aggressivität der Eltern im Alter von 30 Jahren korrelierte mit r=.58 mit der Aggressivität des Kindes im Alter von 30 Jahren. Diese korrelierte wiederum zu r=.55 mit der Aggressivität des Enkelkindes im Alter von acht Jahren. Als Risikofaktoren für späteres antisoziales und straffälliges Verhalten spielen ver- schiedene Erziehungsstile eine entscheidende Rolle. Eine autoritäre Erziehung mit übertriebenen und körperlichen Bestrafungen ist ebenso wie eine Laissez-faire Er- ziehung kritisch (Haapasalo & Pokela, 1999). Ein Mangel an emotionaler Zuwen- dung durch die Eltern und insbesondere die Mutter ist ebenfalls ein Risikofaktor. Delinquentes Verhalten 3 25 Hamburger Fern-Hochschule Generell stellen familiäre Konflikte wie Trennung und Scheidung der Eltern mit Aggressivität der Kinder assoziierte Faktoren dar (McCord, 1991). Entsprechend der Theorie des sozialen Lernens kann auch abweichendes Verhalten der Eltern sowie soziale Probleme in der Wohngegend das Verhalten des Kindes negativ beeinflussen (Haapasalo & Pokela, 1999). Eine unsichere Bindung lässt sich ebenfalls mit kriminellem Verhalten in Verbindung bringen (Ogilvie et al., 2014). Viele Kinder, die den oben genannten Risikofaktoren ausgesetzt sind, werden im Laufe ihres Lebens nicht kriminell. Es scheint also Einflüsse zu geben, welche diese Kinder vor einer kriminellen Karriere schützen. Zu diesen Schutzfaktoren gehört unter anderem ein unkompliziertes Tempera- ment des Kindes. Ebenso scheint eine überdurchschnittliche Intelligenz (insbe- sondere die Problemlösefähigkeit betreffend) mit Resilienz assoziiert zu sein (Ben- der, Bliesener & Lösel, 1996). Resilienz meint die Fähigkeit, auch kritische Lebensereignisse ohne weitere Schä- den zu überstehen. Eine sichere Bindung wirkt sich ebenfalls positiv auf die Entwicklung des Kindes und auch auf prosoziales Verhalten aus (Bowlby, 1969). Anders als ein autoritärer oder ein Laissez-Faire Erziehungsstil, wirkt ein autoritativer Erziehungsstil als Schutzfaktor (Terry, 2004). Kinder von Eltern mit autoritativer Erziehungsweise sind selbständig, selbstkontrolliert und zufrieden. BOX: Ein autoritativer Erzie- hungsstil ist durch eine Balance zwischen Forderung und Förderung gleichermaßen geprägt. Die Kinder werden in Entscheidungen mit einbezogen, erhalten die Mög- lichkeit, ihre Freiheiten zu explorieren, kennen jedoch gleichzeitig wichtige Gren- zen. Wenn ein delinquentes Umfeld als Risikofaktor gilt, liegt es nahe, dass eine nicht- delinquente Umgebung als Schutzfaktor wirkt. Auch die Unterstützung durch nicht-delinquente Familienmitglieder oder andere Bezugspersonen können die Ri- siken von schwierigen sozialen Umständen ausgleichen (Farrington, 1998). Letztlich lässt sich delinquentes Verhalten ebenso wie jede andere Verhaltensauffäl- ligkeit am ehesten durch ein Zusammenspiel aus verschiedensten Faktoren erklären. Das Risikomodell antisozialen Verhaltens nach Asendorpf (2004) bildet dies ab. Vereinfacht lässt sich dies wie folgt beschreiben: Umweltrisiken und genetische Risiken prädisponieren das Kind in Zusammenspiel mit neuropsychologischen Ri- siken für ein schwieriges Temperament. Durch das Einwirken von einem inadä- quatem Erziehungsstil in Kombination mit der vermeidenden Bindung einer sen- sitiven Mutter entsteht ein Prozess der gegenseitigen Nötigung sowie ein feindseliger Attributionsstil. Fehlverhalten wird nicht auf die eigene Person, son- dern in Richtung anderer Personen attribuiert. Kommt es nun aufgrund des schwie- rigen Verhaltens des Kindes zu einer Ablehnung durch die Peergruppe und der El- tern, entstehen, auch durch weitere unbekannte Faktoren bedingt, zwei mögliche Verhaltensauffälligkeiten: der Jugendliche schließt sich einer devianten Gruppe an und verübt mit dieser antisoziales und delinquentes Verhalten (externalisierendes Verhalten) oder er zieht sich zurück (internalisierendes Verhalten). Bedingt durch den damit einhergehenden niedrigen sozialen Selbstwert kommt es in der Folge ebenfalls zu antisozialem Verhalten und Delinquenz. Definition 3 Delinquentes Verhalten 26 Hamburger Fern-Hochschule 3.2 Tätertypologien In der Berliner CRIME-Studie von Klaus-Peter Dahle wurden aus einer Stichprobe von 379 männlichen, erwachsenen, deutschsprachigen Strafgefangenen des Berliner Strafvollzuges verschiedene Tätertypologien extrahiert (1976). Chronische Rückfalldelinquenz im individuellen menschlichen Entwicklungs- verlauf → CRIME 47 % der Gefangenen ließen sich der Gruppe der Gelegenheitstäter zuordnen. Sie begingen etwa ein bis drei Delikte oder eine Reihe minder schwerer Delikte wie Diebstahl oder Körperverletzung. Zu der Gruppe der Späteinsteiger zählten 13 % der Stichprobe. Wie der Name vermuten lässt, waren diese Strafgefangenen während der Jugend eher unauffällig. Mit steigendem Alter stieg auch die Delinquenz, mit einem Höhepunkt bei 35 bis 40 Jahren, anschließend nahm die Kriminalität wieder ab. Bei den Delikten handelte es sich vor Allem um Betrug, Diebstahl und andere Vermögensdelikte. Weitere 16 % der Berliner Inhaftierten gehörten zu den Jungaktiven. Der Höhe- punkt der Delinquenz war hier im Alter von 25 Jahren erreicht, gefolgt von einer Abnahme der kriminellen Aktivität. 11 % fielen unter die altersbegrenzten Inten- sivtäter, welche die maximale Deliktschwere im Alter von 30 Jahren erreichten und lange Haftstrafen verbüßten. Danach kam es zu einem abrupten Abbruch der krimi- nellen Karriere, ohne weitere Delinquenz. Diese Gruppe war bereits während der Jugendzeit kriminell aktiv. Schließlich wurde eine weitere Gruppe identifiziert, die persistenten Intensivtäter. Zu ihnen ließen sich 13 % der Straftäter zuordnen. Sie verfügten über durchschnittlich zwanzig Eintragungen im Bundeszentralregister mit mehreren schweren Delikten. Nur etwa 20 % dieser Gruppe beendete ihre kriminelle Karriere, die restlichen führten diese weiter (Dahle, 2010). 3.3 Gewaltstraftaten Ein für die Rechtspsychologie wesentlich relevanter Bereich der Delinquenz ist der der Gewaltstraftaten. Die Tatverdächtigen sind hier vorwiegend männlich und jung, siehe Abbildung (PKS, 2019). Definition Delinquentes Verhalten 3 27 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 3.2: Tatverdächtigenbelastung der Deutschen bei „Gewaltkriminalität" (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, 2019) Zu den Gewaltdelikten zählen im deutschen Rechtssystem  Körperverletzung (schwere, gefährliche)  Raub (Diebstahl mit Körperverletzung)  Mord  Totschlag  Tötung auf Verlangen  Körperverletzung mit Todesfolge  erpresserischer Menschenraub  Geiselnahme  Vergewaltigung  sexuelle Nötigung  sexueller Übergriff in besonders schwerem Fall, einschließlich mit Todesfolge Wie auch bei der allgemeinen Kriminalität lässt sich entgegen der gesellschaftlichen Wahrnehmung bei den Gewaltdelikten in Deutschland über die vergangenen Jahre ein Rückgang feststellen: 3 Delinquentes Verhalten 28 Hamburger Fern-Hochschule Abb. 3.3: Entwicklung ausgewählter Delikte der Gewaltkriminalität (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, 2019) Gewaltdelikte beinhalten nicht nur die schwersten Formen wie Mord und Totschlag. Neben den oben aufgeführten Gewaltdelikten sind auch Stalking und häusliche Ge- walt wichtige Facetten von Gewalt. Stalking, oder auch Nachstellen, bezeichnet die wiederholte Belästigung mittels Telefonanrufen, Auflauern, Verfolgen, Briefen, Drohungen, Sachbeschädigung bis hin zu tatsächlicher Körperverletzung oder sogar Tötung des Opfers. Die Auswirkungen auf die Opfer sind immens (siehe hierzu Vik- timologie). Nachstellung ist erst seit dem Jahre 2007 in Deutschland ein Straftatbe- stand. Unter häusliche Gewalt fallen alle Gewaltdelikte, welche in einer Partnerschaft statt- finden. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes „Lagebild" und nicht um eigene Straftatbestände. Diese Form der Gewalt erlangte erstmals in den siebziger Jahren durch die feministische Bewegung an Aufmerksamkeit (Walker, 1981). Häusliche Gewalt wird jedoch nicht ausschließlich von Männern verübt, auch Frauen lassen sich als Täterinnen identifizieren (Straus, 1992). Laut Meta-Analysen werden Män- ner ebenso häufig Opfer häuslicher Gewalt wie Frauen. Limitiert wird diese Be- obachtung jedoch dadurch, dass dies insbesondere in westlichen Ländern der Fall ist. Je ungleicher die Rechte von Männern und Frauen sind und je größer das Macht- gefälle, desto häufiger geht häusliche Gewalt von Männern aus (Ebbeler, Grau & Banse, 2017). Delinquentes Verhalten 3 29 Hamburger Fern-Hochschule 3.3.1 Erklärungsmodelle Im Folgenden werden Erklärungsmodelle für die schwersten Gewaltdelikte, Mord und Totschlag, dargestellt. Was bringt einen Menschen dazu, jemanden umzubrin- gen? Die Kriterien für eine Verurteilung wegen Mordes umfassen folgende Mord- merkmale:  Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzen)  niedrige Beweggründe (z. B. Sexuelle Motivation, Habgier, Mordlust)  Grausamkeit  gemeingefährliche Mittel (Tatmittel nicht sicher beherrschbar)  Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)  Ermöglichungsabsicht (zur Begehung weiterer Straftaten) Als wesentlicher Bestandteil von Gewaltdelikten lassen sich vorangehende Aggres- sionen beschreiben. Einer grundlegenden Theorie nach folgt Aggression stets auf Frustration (Dollard et al., 1939). Wird man an der Erreichung eines Ziels gehin- dert, führt dies zu Frustration, was in der Folge wiederum zu Aggression führt, wel- che sich in verschiedenen Formen der Gewalt ausdrückt. Spätere Untersuchungen zeigten jedoch, dass Frustrationen zwar zu negativem Affekt, jedoch nicht immer auch zu aggressivem Verhalten führen (Berkowitz, 1989). Nach der Dispositionstheorie von Blackburn lassen sich verschiedene Typen von Mördern beschreiben, basierend auf deren Persönlichkeitsmerkmalen (1971). Der überkontrollierte Repressor ist durch Leugnen und Vermeiden von aversiven Zu- ständen charakterisiert. Der paranoid-aggressive Typ verhält sich hingegen bei breiter psychopathologischer Auffälligkeit impulsiv und unkontrolliert. Hemmun- gen, sozialer Rückzug und depressive Symptome weist der gehemmt-depressive Typ auf. Die psychopathischen Mörder sind durch extravertiertes, bestrafendes und impulsives Verhalten bei gleichzeitig fehlendem subjektiven Leidensdruck gekenn- zeichnet. Daly und Wilson untersuchten 1988 die Ursachen von Tötungsdelikten in Familien aus einer soziobiologischen Perspektive. Sie argumentierten, dass Tötung, ebenso wie jedes andere Verhalten von Menschen, als Überlebensstrategie genutzt wird, also als eine Form der Anpassung im Sinne von Darwins „Survival of the fittest". Die Weitergabe der Gene dominiere das Verhalten der Menschen. Hiermit ließe sich auch Infantizid, also die Tötung von Kindern erklären, insbeson- dere wenn es sich nicht um die eigenen handelt. Diese Theorie könnte die um ein vielfaches erhöhte Rate von Infantiziden durch Stiefeltern im Vergleich zu biologi- schen Eltern erklären. Analog zum Tierreich werden die Kinder getötet, um Platz für die eigenen zu schaffen. Diese Theorie erklärt jedoch nicht, weshalb manche Men- schen entsprechendes Verhalten zeigen und andere nicht. Analog zur allgemeinen Kriminalität lässt sich auch Gewaltdelinquenz durch das Risikomodell antisozialen Verhaltens erklären. Prädisponierende Faktoren treffen auf gegenwärtige Umwelteinflüsse und führen durch situative Einflüsse zu gewalt- tätigem Verhalten. Einzelne Faktoren sind nur sehr selten verantwortlich für das Ver- halten, ein Zusammenspiel multifaktorieller, sich gegenseitig bedingender Kriterien ist wahrscheinlicher (Gresswell & Hollin, 1994, 1997). Letztlich lassen die Erklärungsmodelle für Gewaltdelinquenz einige Parallelen zu den Modellen für allgemeine Delinquenz erkennen. 3 Delinquentes Verhalten 30 Hamburger Fern-Hochschule 3.3.2 Rückfallraten Rückfallraten lassen sich auf verschiedenen Ebenen betrachten. Hierbei ist es wich- tig, zwischen allgemeiner und einschlägiger Rückfälligkeit zu unterscheiden. Allge- meine Rückfälligkeit bezieht alle Art von erneuten Straftaten mit ein, während ein- schlägige Rückfälligkeit sich nur auf erneute Gewalt- oder Sexualdelikte bezieht. Die Rückfallraten für erneute Gewaltdelikte sind im Vergleich zu erneuter allgemei- ner Delinquenz geringer (Piquero, Jennings & Barnes, 2012). Unter allgemeine De- linquenz werden vor Allem auch geringfügige Straftaten wie Diebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaubnis gefasst. Besonders für Tötungsdelikte lässt sich eine sehr geringe Rückfallrate feststellen (Harrendorf, 2007). Das Risiko von erneuten Eigentums- und Vermögensdelikten ist dagegen höher. Letztlich sind jegliche Rückfallraten von der Art der Stichprobe abhängig. Werden nur Straftäter mit vielen mehrjährigen In- haftierungen untersucht, so bringen diese von vorneherein ein höheres Risiko für erneute Delinquenz mit sich (Harrendorf, 2007). In einer Untersuchung des kriminologischen Zentrums zeigte sich eine allgemeine Rückfallhäufigkeit von 18 % für Menschen, welche aufgrund eines Tötungsdelikts verurteilt worden sind (Jehle et al., 2016). In der Gruppe der Körperverletzungsde- likte lag die Rückfallrate hingegen bei etwa 40 %. 52 % der Menschen, die Raubde- likte begangen haben, wurden erneut wegen eines Deliktes irgendeiner Art verurteilt. Kröber et al. (1993) untersuchten 129 männliche Gewalttäter. 35 % dieser Stichprobe wurde bereits nach einem bis eineinhalb Jahren erneut mindestens einmal verurteilt. Ein erneutes Gewaltdelikt begingen 17 %. Nach drei Jahren waren 60 % erneut straf- fällig geworden, nach einem Zeitraum von fünf Jahren sogar 66 % (Kröber & Dahle, 1998). Die meisten Rückfälle erfolgen in den erste zwei Jahren nach einer Entlassung aus dem Strafvollzug, bei sexuellen Gewalttätern ist jedoch auch nach mehreren Jah- ren nach der Entlassung noch mit einschlägigen Rückfällen zu rechnen (Prentky, 1997). 3.4 Sexualstraftaten Unter Sexualstraftaten werden im deutschen Rechtssystem alle Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten, gefasst (PKS, 2019). Hierzu gehören:  Vergewaltigung, in besonders schwerem Fall, mit Todesfolge  sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung, in besonders schwerem Fall  sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen pp. unter Ausnutzung einer Amts- stellung oder eines Vertrauensverhältnisses  sexuelle Belästigung  sexueller Missbrauch von Kindern  exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses  Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften Im Jahre 2019 wurden in Deutschland 69.881 dieser Fälle offiziell erfasst. Die Dun- kelfeldzahl wird weit höher liegen. Der Anteil an der Gesamtkriminalität ist mit 1,3 % sehr gering. Dennoch ist dieses Feld insbesondere vor dem Hintergrund der mit einem Sexualdelikt einhergehenden Konsequenzen für die Opfer für die Öffent- lichkeit und auch für das Berufsfeld eines Rechtspsychologen äußerst relevant. Häu- fig handelt es sich bei Anzeigen wegen Sexualstraftaten um Aussage-gegen- Delinquentes Verhalten 3 31 Hamburger Fern-Hochschule Aussage-Konstellationen, die dazu führen, dass ein Glaubhaftigkeitsgutachten be- auftragt wird. Hier werden auch psychologische Sachverständige eingesetzt. Sexualstraftäter erfahren auch im Straf- und Maßregelvollzug eine besondere Auf- merksamkeit. Ihnen stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. In deutschen Justizvollzugsanstalten wird, vorwiegend in sogenannten sozialthera- peutischen Abteilungen oder Anstalten das Behandlungsprogramm für Sexual- straftäter (BPS) angeboten (Wischka, 2004). Diese Gruppenmaßnahme wurde Ende der 1990er Jahre als Antwort auf die Anforderung an die Justizvollzugsanstal- ten, das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straf- taten vom 26.1.1998 umzusetzen, entwickelt. Die Täterinnen und Täter sexueller Gewalt stammen in den meisten Fällen aus dem Bekanntenkreis der Opfer. Insbesondere der eigene Partner/die eigene Partnerin stellen hierbei den größten Anteil der Täter dar, während Übergriffe durch völlig fremde recht selten sind (Schröttle & Müller, 2004). Laut der Polizeistatistik sind im Wesentlichen Frauen gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, nur etwa 3,5 % der erwachsenen Männer sind gefährdet, Opfer eines Sexualdelikts zu werden (PKS, 2019). Während 98,9 % der Täter bei offiziell registrierten Sexualdelikten männlich sind, ergeben Opferbefragungen ein anderes Bild. Dort ist der Anteil von Täterinnen mit 11,6 % deutlich höher (Cortoni, Babchishin & Rat, 2017). Im öffentlichen Interesse spielt vor Allem sexueller Missbrauch von Kindern eine entscheidende Rolle. Dieser gilt als besonders geächtet, selbst unter Straftätern. Die Entwicklung der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in der fol- genden Abbildung dargestellt: Abb. 3.4: Entwicklung ausgewählter Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, 2019) Im Vergleich zum Vorjahr ließ sich 2019 ein Zuwachs um 9,6 % bei den Tatverdäch- tigen für sexuellen Missbrauch von Kindern feststellen (PKS, 2019). Hinsichtlich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften ließ sich sogar ein Anstieg um 80 % verzeichnen. Dies bedeutet jedoch höchstwahrscheinlich nicht, dass es im Vergleich 3 Delinquentes Verhalten 32 Hamburger Fern-Hochschule zum Vorjahr beinahe doppelt so viele Täter gab. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diesen Bereich betreffend deutlich mehr Ermittlungen stattgefunden haben und somit ein Teil der sich zuvor im Dunkelfeld befindlichen Taten aufgedeckt werden konnten. Die Anzeige von Sexualstraftaten ist besonders schambehaftet. Entsprechend ist da- von auszugehen, dass ein Großteil der Straftaten sich nicht im Hellfeld abbilden. Einer Dunkelfeldstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zufolge gaben 8 % der weiblichen Befragten und 2 % der männlichen Befragten an, bis zum 16. Lebensjahr mindestens einmal körperlich missbraucht worden zu sein (Bieneck, Stadler & Pfeiffer, 2011). Die Täter und Täterinnen von sexuellem Kin- desmissbrauch stammen ebenso wie bei Vergewaltigungen zum Großteil aus dem nahen Umfeld. Ein sexuelles Interesse an Kindern zu haben, stößt bei den meisten Menschen auf Unverständnis, öffentlich zugeben würde dies sicher niemand. Wie verhält es sich jedoch, wenn man die Möglichkeit einer anonymen Beantwortung dieser äußerst in- timen Frage bietet? Einer Studie von Dombert et al. aus dem Jahre 2015 zufolge, gaben jedoch 4,1 % der 8.718 Männer im Alter von 18 bis 89 Jahren an, sexuelle Fantasien von präpubertären Kindern zu haben. Hierbei bezogen sich die Fantasien eher auf Mädchen (68 %) als auf Jungen (13 %). 3,2 % berichteten zudem von sexu- ellem Verhalten mit Kindern (Kinderpornographie, sexueller Kontakt oder beides). 3.4.1 Erklärungsmodelle Die feministische Theorie erklärt Vergewaltigung damit, dass hier ein hohes Machtmotiv seitens des Mannes befriedigt wird. Die Frau wird, wie auch in anderen Bereichen, dominiert. Somit stehen Macht- und Dominanzmotive bei Vergewalti- gung eher im Vordergrund als sexuelle Lust. Diese Theorie lässt sich bedingt durch die bereits zuvor erwähnten Untersuchungen zu häuslicher Gewalt in Abhängigkeit der Gleichberechtigung in verschiedenen Ländern stützen. Je egalitärer eine Gesell- schaft, desto weniger häufig kommt es zu Vergewaltigungen (Austin & Kim, 2000). Wenn man jedoch davon ausgeht, dass Vergewaltigungen zumindest anteilig sexuell motiviert sind, wird die evolutionstheoretische Perspektive interessant. Äquivalent zum Tierreich wird hier postuliert, dass Vergewaltigung der Erhaltung der Art, der Weitergabe der Gene dient. Hieraus ließe sich ableiten, dass entsprechende Opfer im zeugungsfähigen Alter sind und es den Tätern an alternativen, bereitwilligen Sexu- alpartnern fehlt (Thornhill & Palmer, 2000). Eine Neigung zu Vergewaltigungen sei genetisch bedingt, da sie in der Vergangenheit zu erfolgreicher Fortpflanzung ge- führt habe. Diese Theorie erklärt jedoch nicht vollumfänglich die Hintergründe für Vergewaltigungen, ignoriert hierbei andere Einflüsse (Ward & Siegert, 2002). Zu- dem werden Vergewaltigungen von Tätern, die auch einvernehmlichen Geschlechts- verkehr ausüben, hierdurch nicht erklärt. Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Kindern liegt nahe, davon auszugehen, dass diesem Verhalten eine pädophile Neigung zugrunde liegt, eine paraphile Stö- rung. BOX: Paraphilien beschreiben Störungen der Sexualpräferenz, sexuell abwei- chendes Verhalten wie Pädophilie, Hebephilie (Fokus auf Jugendliche) und sexuel- len Sadismus; sie erzeugen mitunter Leidensdruck und verursache bei ihrer Ausübung Schaden beim Opfer). Tatsächlich sind nur etwa 20 -- 50 % der Kindes- missbrauchstäter pädophil (Ahlers, Schäfer & Beier, 2006). Somit bleiben 50 -- 80 % übrig, dessen Verhalten durch andere Faktoren erklärt werden muss. Delinquentes Verhalten 3 33 Hamburger Fern-Hochschule Ein Ansatz besteht darin, dass der Täter oder die Täterin das betroffene Kind als Ersatzobjekt nutzt wenn gleichaltrige Sexualkontakte nicht zur Verfügung stehen, aus welchem Grund auch immer (Ahlers & Schäfer, 2010). Eine weitere Erklärung für sexuellen Missbrauch von Kindern besteht in der Be- trachtung psychopathologischer Faktoren. Durch Intelligenzminderung, Senilität, Abhängigkeitserkrankungen und Persönlichkeitsstörungen können Missbrauchsta- ten begünstigt werden (Ahlers & Schäfer, 2010). Die Erklärungsmodelle für den sexuellen Missbrauch von Kindern gehen über die Annahme einer zugrundeliegenden pädophilen Neigung hinaus. Finkelhors Precon- ditions Model geht davon aus, dass Kindesmissbraucher sich auf dem gleichen emo- tionalen Niveau wie Kinder befinden (1984). Sie sind unreif, haben einen niedrigen Selbstwert und das Bedürfnis, zu dominieren. Es gelingt ihnen auch aufgrund ihrer mangelnden sozialen Kompetenzen nicht, Beziehungen zu gleichaltrigen Menschen aufzubauen. Zudem werden sie durch kinderpornographische Inhalte erregt, bedingt durch hormonelle Ursachen. Die gesellschaftlichen Normen, welche gegen den Sex mit Kindern sprechen, werden durch Alkohol, Senilität oder inzesttolerante Werte sowie niedrigen IQ inhibiert. Finkelhor postuliert vier entscheidende Faktoren zur Begehung eines Kindesmissbrauchs: Motivation, Überwindung innerer Hemm- nisse, Überwindung äußerer Hemmnisse und Überwindung des Widerstands des Kindes. Bezüglich der Motivation für einen sexuellen Missbrauch von Kindern werden drei mögliche Hintergründe beschrieben:  ein ähnliches emotionales Niveau wie Kinder (Dominanzbedürfnis wird erfüllt)  Sexuelle Erregung durch Kinder (bedingt durch eigene frühe sexuelle Erfahrun- gen oder Traumatisierungen)  Sexuelle Beziehungen zu gleichaltrigen Menschen sind blockiert (bedingt durch z.B. mangelnde soziale Kompetenzen) Die Überwindung innerer Hemmungen, welche gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sprechen, wird durch Alkoholkonsum, Senilität oder inzesttolerante Werte sowie niedrigen IQ gefördert. Auch kognitive Verzerrungen erlauben die Überwindung dieser Hemmungen (siehe unten). Um äußere Hemmungen zu über- winden, schafft der Täter oder die Täterin sich aktiv Möglichkeiten der Durchfüh- rung des sexuellen Missbrauchs oder nutzt sich bietende Gelegenheiten. Bedingun- gen, welche einen sexuellen Missbrauch begünstigen umfassen die Abwesenheit einer Mutter, eine distanzierte Mutter, soziale Isolation, mangelnde Aufsicht. Auf dem Makro- und Mesolevel lassen sich mangelnde soziale Unterstützung, zerrüttete Familienverhältnisse sowie unzureichende Gleichberechtigung als Risikofaktoren beschreiben. Letztlich ist die Überwindung der Widerstände des Kindes entscheidend, wenn bereits die anderen drei Faktoren eingetreten sind. Zu den Strategien zur Zielerrei- chung gehören hier Geschenke an das Kind, eine Atmosphäre emotionaler Abhän- gigkeit erschaffen sowie Bedrohungsszenarien aufbauen. Auch werden Vertrauens- verhältnisse geschaffen und ausgenutzt. Das Preconditions Model lässt sich als Prozess verstehen, welcher sukzessive und teilweise über einen längeren Zeitraum stattfindet. Besteht beim Täter oder der Tä- terin eine entsprechende Motivation, werden zunächst innere und sodann äußere Hemmungen überwunden, um schließlich die Widerstände des Kindes zu brechen. 3 Delinquentes Verhalten 34 Hamburger Fern-Hochschule Das Sexualisations-Modell von Howitt postuliert eine frühe eigene Missbrauchser- fahrung als ursächlich für die spätere Täterschaft, da diese zu einem grundlegenden sexuellen Interesse an Kindern führe (1995). Der Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern werde aufgrund der eigenen wiederholten oder extremen sexuellen Übergriffe als normal empfunden. Jedoch werden nicht alle Opfer sexueller Gewalt auch selbst zu Tätern. Howitt stellt hierzu fest, dass insbesondere männliche Opfer von Täterinnen später selbst zum Täter werden (1998). Im psychotherapeutisch-kognitiven Modell werden vier Schritte beschrieben, wel- che sexuellen Missbrauch bedingen: durch kognitive Verzerrungen, also Gedanken wie „Durch sexuellen Kontakt kann man Kindern am besten Sexualität erklären" wird der Weg zum aktiven Missbrauch geöffnet (Abel et al., 1989). Mittels Grooming wird Kontakt zu dem Kind aufgenommen, sein Vertrauen wird gewon- nen, indem zum Beispiel Süßigkeiten oder Geschenke versprochen werden (Howitt, 2018). In der Fantasie findet nun die Planung des Übergriffs statt, mögliche Szena- rien werden überlegt. Die Konsequenzen des sexuellen Missbrauchs für die Opfer werden geleugnet (Abel et al., 1989). Hieraus kann sich schließlich ein sich wieder- holender Zyklus entwickeln. Ein weiteres Modell zur Erklärung sexuellen Missbrauchs ist das Pathways Model von Ward und Siegert (2002a). Als multifaktorielles Modell bezieht es viele ver- schiedene ursächliche Faktoren mit ein. Zum einen bringt der Täter Prädispositionen mit, wie genetische Faktoren, Entwicklung in der Kindheit. Unter bestimmten Um- weltbedingungen kann es nun zur Straftat kommen. Die Umweltfaktoren lösen also in Verbindung mit den bereits zuvor entwickelten Eigenschaften der Person das de- linquente Verhalten aus. Ward und Siegert nennen vier zentrale Mechanismen, die zu Sexualstraftaten führen können:  Defizite in sozialen Kompetenzen und im Aufbau von Intimität -- Kind als Ersatzpartner  deviante sexuelle Skripte -- wann, wo und wie man Sex hat -- Intimität bzw. Liebe wird mit Sexualität gleichgesetzt  emotionale Dysregulation -- mangelhafter Umgang mit Stress und Ärger -- Sex als Bewältigungsstrategie  kognitive Verzerrungen -- Sexueller Missbrauch schadet Kindern nicht, körperliche Nähe ist etwas Schö- nes Ein Täter muss nicht notwendigerweise alle dieser Mechanismen aufweisen. Als fünften Pfad bzw. fünfte Gruppe benennen die Autoren sogenannte pure paedophi- les, welche in allen vier Pfaden Defizite zeigen. Jedes der hier genannten Erklärungsmodelle weist Defizite auf. Es wird nicht ab- schließend erklärt, warum manche Menschen Sexualstraftaten begehen und andere nicht, auch wenn deren Ausgangsbedingungen vergleichbar sind. Auch die Hinter- gründe für die Entstehung von Pädophilie bleiben weitgehend unbekannt. Abschlie- ßend lässt sich feststellen, dass ebenso wie anderes Verhalten auch sexuell deviantes Verhalten am besten durch multifaktorielle Ansätze erklärt werden kann. Delinquentes Verhalten 3 35 Hamburger Fern-Hochschule 3.4.2 Rückfallraten Die Rückfallraten von Sexualstraftätern werden in der allgemeinen Wahrnehmung der Gesellschaft meist überschätzt. Ebenso das Risiko, Opfer einer Sexualstraftat zu werden. Laut einer Meta-Analyse von Schmucker und Lösel aus dem Jahre 2008 wurden 17,5 % der Sexualstraftäter ohne Behandlung in einem Zeitraum von zehn Jahren einschlägig rückfällig. 32,5 % begingen irgendein Delikt und 11,8 % ein Ge- waltdelikt. Dieselben Autoren fanden im Jahre 2015 anhand von einer Meta-Analyse von 29 Studien einen signifikanten Behandlungseffekt: während 13,7 % der unbe- handelten Sexualstraftäter rückfällig wurden, begingen 10,1 % der behandelten Se- xualstraftäter ein erneutes Sexualdelikt. Die Basisrate der einschlägigen Rückfälle von Sexualstraftaten ist jedoch per Se sehr gering (10 -- 20 %), lediglich bei Exhibi- tionismus findet sich ein recht hohes Rückfallrisiko von etwa 56 % (Volbert & Stel- ler, 2008). Dies erschwert den Nachweis der Wirksamkeit von Behandlungsmaßnah- men. Zudem waren die Behandlungsmaßnahmen nur dann effektiv, wenn sie außerhalb des Strafvollzuges stattfanden und von den Programmentwicklern selbst evaluiert wurden (Schmucker & Lösel, 2015). In einer Studie von Prentky et al. aus dem Jahre 1997 wurden 136 Vergewaltiger und 115 Kindesmissbraucher über einen Zeitraum von 25 Jahren nach der Entlassung aus der Strafhaft untersucht. Es zeigte sich, dass selbst nach 15 -- 20 Jahren sowohl Ver- gewaltiger als auch Kindesmissbraucher erneut Sexualdelikte begingen. Generell lag das Rückfallrisiko für einen einschlägigen Rückfall jedoch auf einem sehr niedrigen Niveau. Da auch mit einem einzigen Rückfall erhebliche Konsequenzen für das Op- fer einhergehen, werden eine langfristige engmaschige Betreuung und Behandlungs- angebote auch nach der Entlassung empfohlen (Prentky, 1997). Nach den Untersuchungen des Kriminologischen Zentrums lag die allgemeine Rück- fälligkeit für Menschen, die aufgrund von sexuellem Missbrauch verurteilt worden sind bei 24 %. In der Gruppe Vergewaltigung/sexuelle Nötigung lag das allgemeine Rückfallrisiko bei 28 %. Übungsaufgaben 3.1) Welche Delikte weisen das höchste Rückfallrisiko auf? 3.2) Was besagt Moffitts Taxonomie? 3.3) Benennen Sie jeweils drei Risiko- und Schutzfaktoren für delinquentes Verhalten. 3.4) Welche Altersgruppen begehen die meisten Gewaltdelikte? 3.5) Wenden Sie ein Erklärungsmodell für allgemeine Delinquenz auf Gewaltdelinquenz an. 3.6) Erklären Sie die Pfade des Pathways Model von Ward und Siegert. 3.7) Finden Sie drei weitere Beispiele für kognitive Verzerrungen bei Kindesmissbrauch. 4 Viktimologie 36 Hamburger Fern-Hochschule 4 Viktimologie Täter und Täterinnen sind in der Öffentlichkeit und der Forschung sowie im Rechts- system weitaus mehr im Fokus als die jeweiligen Opfer. Im Hauptverfahren haben sie die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten, sodass parallel zur Hauptverhand- lung ein sogenanntes Adhäsionsverfahren stattfindet. In diesem werden ausglei- chende Faktoren wie zum Beispiel Schmerzensgeld verhandelt. Die Opfer haben auch die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen, wenn dieses nicht das ge- wünschte Ergebnis liefert. Es hat den Anschein, dass nicht alle Menschen ein gleich großes Risiko haben, Opfer eines Deliktes zu werden. So sind in Großbritannien nur etwa 2 % der Bevölkerung Opfer von etwa 40 % der Eigentumsdelikte (Farrell & Bouloukos, 2001). Schätzun- gen des International Crime Victims Survey zufolge handelt es sich bei etwa der Hälfte der Opfer sexualisierter Gewalt um eine Reviktimisierung (van Dijk, van Kes- teren & Smit, 2007). Wie bereits zuvor erwähnt, kann eine Viktimisierung im Zusammenspiel mit ande- ren Faktoren dazu führen, dass das Opfer schließlich selbst zum Täter oder zur Tä- terin wird (Jennings, Piquero & Reingle, 2012). Es gibt einen gewissen Overlap von Tätern und Opfern. Die Gruppe der meisten Täter überschneidet sich mit der Gruppe der meisten Opfer: junge Männer. Tatsächlich wendet sich jedoch nur ein geringer Anteil der Opfer an die Justiz oder die Öffentlichkeit. Ein Großteil der Opfer zeigt die jeweilige Straftat nicht einmal an. 4.1 Wann werden Straftaten angezeigt Ob jemand eine Straftat anzeigt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Bezug auf Eigentumsdelikte fanden Greenberg und Beach drei entscheidende Rahmenbe- dingungen (2004):  erlittener Verlust → je größer, desto eher werden Zeugenaussagen und aufwän- dige Gerichtsprozesse in Kauf genommen  emotionale Reaktion → je größer z. B. die Wut, desto eher wird eine Anzeige erstattet  sozialer Einfluss → Freunde oder Familie empfehlen eine Anzeige Sind alle diese Faktoren gegeben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige am höchsten. Andere Delikte, insbesondere Sexualdelinquenz, sind weitaus schambehafteter als Eigentumsdelikte, sodass die Anzeigerate diesen Bereich betreffend per se niedriger ausfällt. Dennoch gibt es auch hier in den vergangenen Jahren eine Zunahme an An- zeigen (siehe Sexualdelinquenz). Gründe, die gegen eine Anzeige sprechen, sind vielfältig (Burcar, 2013). Das Delikt als solches wird als unwichtig wahrgenommen, eine Anzeige wiederum als übertrie- ben eingestuft. Um ein Delikt anzuzeigen, muss das Opfer dieses zunächst einmal überhaupt als Delikt bewerten. Zudem kann eine Anzeige dazu führen, dass man sich selbst als schwach empfindet. Auch könne negative Erwartungen gegenüber der Po- lizei dazu führen, dass keine Anzeige erstattet wird. Wenn mit geringem Erfolg Viktimologie 4 37 Hamburger Fern-Hochschule gerechnet wird, kommt es seltener zu einer Anzeige. Für eine Anzeige spricht wie- derum der Gedanke, dass man damit zukünftigen Verbrechen vorbeugen kann. 4.2 Konsequenzen für die Opfer Opfer einer Straftat zu werden kann enorme Konsequenzen mit sich bringen. Auf- grund des erlittenen Traumas kann es sogar zu einer Posttraumatischen Belas- tungsstörung (PTBS) kommen. Das wiederholte Wiedererleben der Tat durch Flashbacks und Albträume kann zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag füh- ren (Andrews et al., 2000). Opfer mit einer PTBS neigen dazu, Reize, die für sie mit der Tat verbunden sind, gänzlich zu meiden. So werden zum Beispiel Spaziergänge im Park, die im Normalfall entspannend wirken sollten, zu einer extremen Heraus- forderung, wenn der Übergriff in einem ähnlichen Setting stattfand. Sogar einzelne Geräusche oder Gerüche können Flashbacks auslösen und erschweren so die Bewäl- tigung des Alltags. Sie reagieren häufig empfindlicher als Menschen ohne PTBS, die Schwelle für Reizüberflutung ist herabgesetzt (Hinton et al., 2004). Weitere Symp- tome sind Schlafstörungen und Depressionen. Als erfolgversprechender therapeuti- scher Ansatz gilt das kontrollierte und begleitete Wiedererleben des Traumas durch Reizkonfrontation, während eine reine Stabilisierung langfristig nicht zu einer Ver- besserung der Symptomatik führt (Rauch, Eftekhari & Ruzek, 2012). Nicht jedes Opfer von Straftaten erleidet eine PTBS. Vielmehr findet sich eine breite Spannweite an Reaktionen auf Viktimisierung. Eine Befragung von 36 Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten ergab, dass 81 % der Opfer wütend auf den Täter waren, 67 % berichteten von Panikattacken und Angstzuständen, 53 % fühlten sich isoliert, unsicher und hatten Angst vor einem erneuten Angriff (DeValve, 2005). 47 % der Opfer machten sich selbst mitverantwortlich für das Delikt. 61 % gaben an, dass ihre Arbeit nach dem Delikt beeinträchtigt war. 31 % wünschten sich, dass der Täter Hilfe bekommt, 56 % wünschten eine Haftstrafe für den Täter. 47 % gaben an, die Gründe für die Tat erfahren zu wollen. Letzterem versucht der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich zu entsprechen. In einer Art Konferenz kommen Täter und Opfer zusammen. Dies findet vorwiegend bei ju- gendlichen Tätern statt. Der Täter wird mit den Konsequenzen seines Opfers kon- frontiert und erhält die Möglichkeit, hierfür die Verantwortung zu übernehmen. Das ihnen widerfahrene Leid durch den Täter anerkannt zu sehen, kann für die Opfer heilenden Charakter haben. Es werden in der Folge Maßnahmen zur Wiedergutma- chung beschlossen, ein Ausgleich für die verursachten Konsequenzen (Kerner, Hart- mann & Lenz, 2005). 4.3 Aktuelle Entwicklungen Bei all der Aufmerksamkeit für Straftaten und deren Tätern sowie Täterinnen geraten deren Opfer häufig in den Hintergrund. In den vergangenen Jahren hat sich dies auch durch die \#MeToo-Bewegung verändert. Mehr und mehr Prominente gingen mit ihren Missbrauchserfahrungen an die Öffentlichkeit und ermutigten andere Op- fer, dies ebenfalls zu tun. In der Folge kam es zu einem Aufschrei in Hollywood, renomierte Schauspieler und andere Größen des Showbusiness wurden als Täter ent- tarnt und ernteten hierfür einen regelrechten „Shitstorm" im Internet (Tippett, 2018). In Deutschland erlangten die Themen Kinderpornografie und der sexuelle Miss- brauch von Kindern in den vergangenen Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit, 4 Viktimologie 38 Hamburger Fern-Hochschule unter anderem ausgelöst durch die Missbrauchsfälle auf einem Campingplatz in Lügde sowie den Missbrauchskomplexen in Bergisch Gladbach und Münster, wel- che im Jahre 2019 und 2020 ans Licht kamen. Im Verlaufe der Ermittlungen wurden zahlreiche Konsumenten von Kinderpornografie ermittelt, eine internationale Szene wurde aufgedeckt. Übungsaufgaben 4.1) Welche Umstände erleichtern das Anzeigen einer Straftat? 4.2) Welche Gruppe wird am häufigsten Opfer von Straftaten? 4.3) Was versteht man unter Täter-Opfer-Ausgleich? Zusammenfassung 39 Hamburger Fern-Hochschule Zusammenfassung In diesem Studienbrief geht es um die Darlegung eines Grundverständnisses für das Fachgebiet der Rechtspsychologie und ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche. Diese be- stehen neben der Begutachtung im Rahmen vom Straf- oder Familienrecht, mit der sich die folgenden Studienbriefe ausführlich befassen werden, in der Beschreibung, dem Verstehen und der Prognose kriminellen Verhaltens. Dabei spielen die verschie- denen Kriminaltheorien, welche sich vorwiegend im vergangenen Jahrhundert etab- liert haben, eine entscheidende Rolle. Delinquentes Verhalten zeigen Menschen seit jeher, es ist kein Phänomen der Ge- genwart. Die „Geschichte der Rechtspsychologe" stellt äquivalent hierzu die Ent- wicklung der Rechtspsychologie dar. Von der Annahme, dass Irrsinn zu Schuldun- fähigkeit führen kann, über den Einsatz von Lügendetektoren und die Postulierung der Undeutsch-Hypothese, welche auch für die heutige Glaubhaftigkeitsbegutach- tung äußerst relevant ist, vergingen mehrere Jahrhunderte. Heute werden psycholo- gische Sachverständige zunehmend in Gerichtsverfahren zu Rate gezogen. Ihre Ein- schätzung dient dazu, den Richter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Sowohl im Strafrecht als auch im Familienrecht sind die Gutachten von psychologi- schen Sachverständigen gefragt. Im Familienrecht gilt es, die Frage nach einer mög- lichen Kindeswohlgefährdung sowie dem Sorge- oder Umgangsrecht unter Zuhilfe- nahme psychologischer Gesichtspunkte zu beurteilen. Zur Frage der Schuldfähigkeit nehmen im Wesentlichen Psychiater Stellung. Glaubhaftigkeitsbegutachtung und Kriminalprognose werden jedoch zunehmend von Psychologinnen und Psychologen übernommen. Um kriminelles Verhalten zu prognostizieren, ist es wichtig, die verschiedenen Kri- minalitätstheorien zu kennen und auf den Individualfall übertragen zu können. Hierzu dienen sowohl soziologische als auch evolutionspsychologische und geneti- sche Theorien. Wenn man delinquentes Verhalten betrachtet, fällt auf, dass insbe- sondere Jugendliche oftmals kriminelles Verhalten zeigen. Nicht alle Jugendlichen, die eine Straftat begehen, entwickeln sich jedoch weiter zu kriminellen Erwachse- nen. Tätertypologien können bei der Einordnung helfen. Die für die Rechtspsychologie relevantesten Delikte sind Gewalt- und Sexualstraf- taten. Diese folgenschweren Verhaltensweisen erfordern eine besondere Aufmerk- samkeit des Fachgebiets, da mögliche erneute Straftaten mit erheblichen Konsequen- zen für die Opfer einhergehen können. Es ist das Ziel der Behandlung im Strafvollzug, diesem Risiko entgegen zu wirken. Hierfür wurden spezielle Behand- lungsprogramme entwickelt. Die Rückfälligkeit für Gewalt- und Sexualdelikte un- terscheidet sich stark. In der Wahrnehmung der Bevölkerung sind aufgrund medialer Fokussierung von Gewalt- und Sexualstraftaten überrepräsentiert. Offizielle Statis- tiken zeigen jedoch, dass diese Delikte nur einen geringen Teil der Gesamtkrimina- lität darstellen. Hier besteht jedoch die Problematik des Hellfeldes. Einige Straftaten werden gar nicht erst angezeigt und gelangen so nicht in die offiziellen Statistiken. Insbesondere Sexualdelikte lösen häufig Empörung aus, die Opfer sind beschämt, die Täter werden oftmals nicht angezeigt. In den vergangenen Jahren kam es zu einer Zunahme an Anzeigen von Sexualdelikten. Es ist hier davon auszugehen, dass sich nicht etwa die Zahl der Sexualdelikte als solche signifikant verändert hat, sondern dass das Anzeigeverhalten einem Trend unterliegt, welcher auch durch die Öffent- lichkeit unterstützt wird. Kampagnen wie die \#MeToo-Bewegung tragen hierzu bei. Opfer werden von anderen Opfern aufgefordert, nicht mehr länger zu schweigen und die Täter so in die Verantwortung zu nehmen. Glossar 40 Hamburger Fern-Hochschule Glossar Antisozial: auch dissozial genannt, beschreibt ein Verhalten, welches sich gegen Werte und Normen richtet; handelt es sich um ein überdauerndes und tiefgreifen- des Verhaltensmuster, spricht man von einer antisozialen Persönlichkeitsstörung Attributionsstil: individuelle Art, Ursachen für Verhaltensweisen oder Ereignisse zu erklären Ätiologie: Ursachen für das Entstehen von Störungen und Krankheiten Begleitausgang: im Strafvollzug mögliche Form der Lockerung, zeitlich begrenzter Aufenthalt außerhalb der Strafanstalt in Begleitung von vertrauenswürdigen ex- ternen Personen oder Bediensteten Berufung: Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz; die Umstände des Falles werden bei Zulassung erneut beurteilt deviant: von der Norm abweichendes Verhalten; umfasst auch kriminelles Verhalten deliktfördernd: Einstellungen oder Werte, welche die Begehung von Delikten be- günstigen oder rechtfertigen delinquent: straffälliges Verhalten, strafrechtlich verfolgbares Verhalten Diskrepanz: Missverhältnis zwischen zwei in Zusammenhang stehenden Dingen; z\. B. unterscheidet sich das Verhalten von einem Menschen von dem, was er be- hauptet zu tun: Ein Täter gibt an, Ungerechtigkeit kaum aushalte zu können, sorgt jedoch durch seine eigenen Taten wiederum selbst für Ungerechtigkeit Dunkelfeld: Als Dunkelfeld bezeichnet man jene Daten, welche nicht in offiziellen Statistiken erfasst werden. An diese Daten gelangt man z. B. durch anonyme Be- fragungen im Internet. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit: Als Einsichtsfähigkeit bezeichnet man die Fä- higkeit, das Unrecht des eigenen Handelns zu erkennen. Die Steuerungsfähigkeit bildet die Fähigkeit ab, nach dieser Einsicht zu handeln. Erlebnisbasiert: auf einem realen, tatsächlich stattgefundenen Erlebnis basierend; in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung wesentlicher Bestandteil der Beurteilung ei- ner Aussage. Erlebnisbasierte Aussagen unterscheiden sich in ihrer Qualität von erfundenen Angaben. Evidenz: nachweisliche, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse Explorationsgespräch: im Rahmen einer Begutachtung sind Gespräche mit den je- weiligen Personen (z. B. Straftäter, Eltern des Kindes, Zeugen) entscheidend, um zu einer Bewertung zu gelangen. Sie liefern zudem die Möglichkeit einer Verhal- tensbeobachtung. externalisierendes und internalisierendes Verhalten: nach außen bzw. innen ge- richtetes Verhalten Forensik: im Zusammenhang mit der Rechtspsychologie sind hier forensische Kli- niken gemeint, zur Unterbringung von psychisch kranken und suchtmittelabhän- gigen Straftätern und Straftäterinnen. Freigang: im offenen Strafvollzug mögliche Form der Lockerung, regelmäßiger Aufenthalt außerhalb der Haftanstalt zum Ausüben von z. B. Arbeit Glossar 41 Hamburger Fern-Hochschule Gerichtsbarkeit: bezeichnet die Gerichte, die der Rechtsprechung dienen; neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es in Deutschland die Verfassungsgerichts- barkeit sowie die besondere Gerichtsbarkeit. Hierunter sind jeweils verschiedene weitere Gerichtsbarkeiten gefasst Grooming: das Anbahnen von sexuellem Missbrauch durch Chatrooms. Vertrau- enserweckendes Verhalten, um das spätere Opfer z. B. zum Zusenden von Fotos zu bringen Hellfeld: Das Hellfeld bildet all jene Straftaten ab, welche tatsächlich auch verurteilt werden. Infantizid: Tötung eines Kindes Langzeitausgang: im Strafvollzug mögliche Form der Lockerung, auch „Urlaub" genannt, Aufenthalt außerhalb der Haftanstalt über mehrere Tage Legalprognostisch: die Legalprognose ist ein wesentlicher Bestandteil in der Be- gutachtung von Straftätern. Es werden Aussagen hinsichtlich Risiko- und Schutz- faktoren bezüglich zukünftigen straffälligen Verhaltens getätigt. Maßregelvollzug: im Maßregelvollzug werden Menschen untergebracht und behan- delt, welche aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat begangen ha- ben und aufgrund dessen in ihrer Einsichts- und Steuerungsfähigkeit einge- schränkt waren. Patriarchalisch: eine durch Männer bestimmte Gesellschaft, von Männern domi- nierte Machtstruktur Prognose: die auf Wahrscheinlichkeiten beruhende Vorhersage zukünftigen Verhal- tens anhand von vergangenem Verhalten sowie statistischen Daten ähnlicher Fälle retroaktive Gedächtnistäuschung: das Gedächtnis wird im Nachhinein durch neue Informationen beeinflusst. z. B. durch Zeitungsberichte verändert sich die Erin- nerung an ein Ereignis Revision: Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung, Prüfung auf Rechts- fehler des Urteils der ersten Instanz staatliche Organe: Staatsorgane repräsentieren das Volk, hierzu gehören auch Be- hörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Gerichte im Allgemeinen Subkultur: bildet die innerhalb einer Gruppe von Personen bestehenden Normen und Werte ab; diese weichen von den allgemein bestehenden Normen ab sukzessive: nach und nach, allmählich symptomatischer Zusammenhang: Hier: zwischen einer psychischen Erkrankung und einer Straftat besteht ein mittelbarer oder unmittelbarer Zusammenhang. z.B. tötet ein an paranoider Schizophrenie erkrankter Mensch im Zustand einer akuten Psychose einen anderen Menschen, da er davon überzeugt ist, dass dieser ihn selbst töten will. Tatverdächtigenbelastungszi

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