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Sozialrecht-1. Lektion.pdf

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EthicalFermat

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IU International University of Applied Sciences

2024

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social law legal studies law education social sciences

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SOZIALRECHT HERZLICH WILLKOMMEN Sommersemester 2024 PROF. DR. URSULA STEINACKER Sozialrecht 3 THEMENLANDKARTE 06 SONSTIGE THEMEN DES SOZIALEN SEKTORS...

SOZIALRECHT HERZLICH WILLKOMMEN Sommersemester 2024 PROF. DR. URSULA STEINACKER Sozialrecht 3 THEMENLANDKARTE 06 SONSTIGE THEMEN DES SOZIALEN SEKTORS 01 03 05 EINFÃœHRUNG IN DAS SOZIALRECHT 02 ÃœBERBLICK UND STRUKTUR DER SOZIALGESETZBÃœCHER 04 DIE FÃœNF SÄULEN DER SOZIALVERSICHERUNG RELEVANTE RECHTSBEZÃœGE ZU KINDERN UND JUGENDLICHEN DAS SOZIALRECHT IN DER DT. RECHTSORDNUNG Sozialrecht PERSÖNLICHE VORSTELLUNG Prof. Dr. Ursula Steinacker Studium/Promotion an der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und Universität Bremen vorherige berufliche Tätigkeiten u.a. Mediatorin und Lehrbeauftragte an Hochschulen bei der IU seit 04/2020 * PERSÖNLICHE VORSTELLUNG – ARBEIT UND HOBBIES 5 Sozialrecht UNSERE TERMINE Bitte prüfen! 6 Sozialrecht DIESES MODUL… Müssen nicht zeitgleich starten! 18 UE Vorlesung 18 UE Fachcoaching Theoretischer Ãœberbau Anwendung âž”eigene Vertiefung, Vor- und âž”Vertiefung und Anwendung von Nachbereitung zwingend Rechtsnormen, Falllösung erforderlich!!! âž”Klärung inhaltlicher Fragen aus der Vorlesung PRÃœFUNGSLEISTUNG: KLAUSUR Zentralklausur aus für alle gültigem Fragenkatalog oder „Opt.Out.“ durch Ihre(n) Prof. Bei Zentralklausur: die Prüfung wird vom Prüfungsamt für ein Datum „gezogen“. Lehrende kennen den Gesamtkatalog, aber nicht (!) die konkrete Klausur Ca. 14 Fragen, 90 Punkte (entsprechend 90 Minuten Bearbeitungszeit). Etwa 10 Multiple Choice, einige offene Fragen und ein zu bearbeitender Fall. Sozialrecht WENN ES (MAL ;) ) … NICHT RUND LÄUFT… ✓ Frühzeitig und mit realistischen Antwortzeitfenstern ✓ Eigenverantwortlich ✓ An der richtigen Stelle ✓ Immer(!) mit klarer Benennung: Studiengang, Studienstart, Standort, Lehrende Person, Seminar und möglichst präzisen Angaben Wo? Inhaltliche Anmerkungen („Fehler“ und Änderungsvorschläge auf Folien oder bei Ãœbungsfragen) ✓erste Ansprechperson immer Lehrperson! ✓wenn nicht „erreichbar“ -> Modulverantwortliche (immer mit Nennung konkreter Gruppe, Standort, Foliennummer und Sitzung!!) Fragen zu Kursplanung etc. ✓studsek Fragen zu Prüfungen ✓Prüfungsamt des Standorts: [email protected] ✓Monatliche Studierendensprechstunde ZPA (s.mycampus) Diskriminierungserfahrungen ✓[email protected] Organisatorische Beschwerden ✓[email protected] Bei Ideen/Fragen/Kritik, die mehr als eine Person betreffen ✓Studentische Vertretung/Selbstorganisation ! MYTHEN DES MODULS SOZIALRECHT a ls c h F Material für die Klausur. 1. Das Skript ist Ihr wichtigstes âž”Inhaltlich relevant sind ausschließlich die Folien! Das Skript ist Teil des FERNSTUDIUMS und ist lediglich zu Ihrer eigenen Vertiefung gedacht! s c h ! F al 2. Wenn ich nichts zu Sozialrecht lerne, wurde mir nichts beigebracht. âž”SIE sind die wichtigste Person in der Verantwortung um Ihren Lernprozess! Dazu gehört regelmäßige Teilnahme, Vorbereitung, Nachbereitung und falls Sie mal nicht teilnehmen können das eigenverantwortliche (!) Nacharbeiten. In den Vorlesungen wird Ihnen ein inhaltlich extrem kompensiertes, umfangreiches Wissen angeboten. Bloße Anwesenheit wird nicht ausreichen, um sich die Inhalte anzueignen. Nutzen Sie auch Vertiefungsangebote wie Podcasts, bringen Sie eigene Problemfälle aus der Praxis ein (insbes. KiPäd!) und notieren Sie inhaltliche Fragen, die offen bleiben, für die nächste Sitzung (!). MUSS ICH MIR GESETZE ANSCHAFFEN???? Es ist zu empfehlen, die in der Vorlesung genannten Vorschriften im Gesetz nachzulesen. Auch für die Klausur (Präsenzklausur) ist eine Gesetzessammlung regelmäßig zulässiges Hilfsmittel (die Nutzung der jeweils aktuellsten Ausgabe ist zu empfehlen). Für verbindliche Vorgaben beachtet bitte die Hinweise unter mycampus im „Info-Center für Studierende – FAQ – Prüfungen“ sowie ggf. Mitteilungen des Prüfungsamts. Hier sind die wichtigen Gesetze drin! Fast alle wichtigen Gesetze für dieses Modul! SOZIALRECHT…... was ist das für Sie????? Emotionen ? Vorurteile ? Interesse vs. Desinteresse ? Vorwissen ? 12 Sozialrecht THEMENLANDKARTE Einführung in das Sozialrecht 1 Das Sozialrecht in der deutschen Rechtsordnung 2 Ãœberblick und Struktur der Sozialgesetzbücher 3 Die fünf Säulen der Sozialversicherung 4 Relevante Rechtsbezüge zu Kindern und Jugendlichen 5 Sonstige Themen des sozialen Sektors 6 13 * LITERATUR 14 Sozialrecht * b e GESETZESSAMMLUNGEN r z u r V o r b e r e i t u n Bitte auf die aktuelle Ausgabe g 2024 achten ! u n d f ü 15 Sozialrecht r d LEKTION 1 EINFÃœHRUNG IN DAS SOZIALRECHT LEKTION 1 EINFÃœHRUNG IN DAS SOZIALRECHT 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen - die Staatsstrukturprinzipien, insbesondere das Sozialstaatsprinzip 1.2 Grundprinzipien der sozialen Sicherung, Existenzsicherung 1.3 Die gesetzliche Sozialversicherung (Einstieg) 1.4 Rechtsquellen und formelles und materielles Sozialrecht (Einstieg) EINFACH ERKLÄREN Sozialrecht Das Sozialrecht ist ein bedeutender Zweig des deutschen Rechts, der sich mit sozialen Sicherheitssystemen und der Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit befasst. Im Folgenden wirst du durch die Grundlagen des Sozialrechts geführt, wie etwa dessen Definition, Bedeutung, Ziele und Rechtsquellen. Anschließend wirst du mit Beispielen und Fällen aus dem Sozialrecht konfrontiert, um einen tieferen Einblick in die Leistungen, Ansprüche und Anwendungsgebiete dieses Rechtsgebiets zu erhalten. 18 Sozialrecht EINFACH ERKLÄREN Sozialrecht Definition und Bedeutung Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit der sozialen Sicherheit sowie der sozialen Förderung der Bürgerinnen und Bürger. Es regelt die Rechte und Pflichten von Personen, die Sozialleistungen beziehen oder in das soziale Sicherungssystem einzahlen, sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Sozialleistungsträger. Das Sozialrecht spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung solidarischer und gerechter Lebensverhältnisse in einer Gesellschaft. 19 Sozialrecht LERNZIELE Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie… … sich mit den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt haben, die das Sozialrecht prägen. … Staatsstrukturprinzipien und Staatsziele erklären können. … Förderung, Fürsorge, Vorsorge und Versorgung beschreiben können. EINFACH ERKLÄREN 1. Welche Bedeutung hat Art. 20 Abs. 1–3 GG 2. Was ist der Generationenvertrag? 3. Wie hat sich das Sozialstaatsprinzip historisch entwickelt? LERNZIELE Ziele und Grundsätze des Sozialrechts Das Sozialrecht verfolgt eine Reihe von Zielen und Grundsätzen, die maßgeblich für das Verständnis seiner Funktionsweise und Ausgestaltung sind: Soziale Sicherheit gewährleisten: Das Sozialrecht soll die Bürgerinnen und Bürger vor existenziellen Risiken schützen und ihnen ein angemessenes soziales Existenzminimum ermöglichen. Chancengleichheit fördern: Das Sozialrecht soll den Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Menschen ermöglichen und damit Chancengleichheit und sozialen Ausgleich fördern. Subsidiaritätsprinzip: Leistungen sollen sich an den Bedürfnissen der Leistungsempfänger ausrichten und nur gewährt werden, wenn keine eigenständige Vorsorge oder Hilfeleistung möglich ist. Leistungsfähigkeitsprinzip: Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme soll entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit erfolgen. Sozialstaatsprinzip: Das Sozialrecht als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips, das im Grundgesetz verankert ist, soll dazu beitragen, die Würde des Menschen zu achten und seine grundlegenden Bedürfnisse zu sichern. 22 Sozialrecht 1.1 DIE VIER STAATSTRUKTURPRINZIPIEN: WAS VERBIRGT SICH DAHINTER? * STRUKTURPRINZIPIEN DES GG 24 Sozialrecht WARUM IST DEUTSCHLAND EIN SOZIALSTAAT? – ART. 20 GG (STAATSSTRUKTURPRINZIPIEN) (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Sozialstaatsprinzip: Bundesstaatsprinzip: Demokratieprinzip: Rechtsstaatprinzip: Soziales Handeln, Aufgabenverteilung Volkssouveränität, Rechtssicherheit, soziale Gerechtigkeit, zwischen Bund und Repräsentativsystem, Rechtsgleichheit, Sozialpolitik (vgl. Art. Länder (vgl. Art. 28 I Mehrheits- Rechtsschutz vor 28 I GG) GG) entscheidungen Willkür STAATSZIELE DEUTSCHLANDS – ART. 20A, 23, 24 GG Tierschutz & Integration und Rechtsstaatsprinzip Bundesstaatsprinzip Umweltschutz Friede in der Welt Integration und Demokratieprinzip Sozialstaatsprinzip Etc. … Friede in Europa Soziale Sicherheit Soziale Gerechtigkeit 1.2 GRUNDPRINZIPIEN DER SOZIALEN SICHERUNG, EXISTENZSICHERUNG 27 Sozialrecht WOMIT HABEN WIR ES ZU TUN? Soziale Gerechtigkeit Sozialstaat Bezieht sich auf Regeln der Güter- und Ein Staat, der sich um soziale Lastenverteilung durch gesellschaftliche Gerechtigkeit bemüht und sich um die Einrichtungen (Behörden, Fiskus, Unternehmen) soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen an eine Vielzahl von Gesellschaftsmitgliedern, und Bürger kümmert. nicht aber auf private Verteilungen (z.B. zwischen Eheleuten). Alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit, vor allem die Sicherung eines ausreichenden Einkommens, z. B. bei Krankheit, bei Erwerbslosigkeit oder im Alter, zu Das Sozialrecht ist das Recht der gewährleisten. Ãœber das wirtschaftliche Ziel der öffentlichen Leistungsverwaltung Einkommenssicherung hinaus, soll die staatliche (Öffentliches Recht) und wird Sozialpolitik den sozialen Frieden in der herkömmlich unterteilt in 5 Säulen. Gesellschaft aufrechterhalten. Sozialrecht Sozialpolitik 28 Sozialrecht Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (2023) WICHTIGE BEGRIFFE − Soziale Sicherheit: Schutz bzw. Minderung der Auswirkungen von existenzbedrohenden sozialen Risiken, wie Krankheit, Tod, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit etc., durch die Schaffung entsprechender Hilfeeinrichtungen; Sicherung insbesondere eines menschenwürdigen Daseins, vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 SGB I − Soziale Gerechtigkeit: Jedem soll es möglich sein, eine seinen individuellen Kräften und Fähigkeiten entsprechende soziale Stellung in der Gesellschaft zu erlangen; teilweiser Ausgleich zwischen Arm und Reich insbesondere durch steuerliche Be- und Entlastungen, Gebühren- und Beitragsstaffelungen nach der persönlichen Leistungsfähigkeit und durch Transferleistungen. 29 Sozialrecht BEISPIELE DER SOZIALEN GERECHTIGKEIT Leistungsgerechtigkeit Bedarfsgerechtigkeit Startchancengerechtigkeit GRUNDPRINZIPIEN DER SOZIALEN SICHERUNG Grundsatz für die Zahlung staatlicher Leistung, für diejenigen, die… - in einem öffentlichen Dienstverhältnis. - besonderen Belastungen im öffentlichen Interesse ausgesetzt sind. - für den Staat ein Sonderopfer erbracht haben. Versorgung Fürsorge = Versicherungsprinzip: - Rentenversicherung Linderung sozialer Not: - Pflegeversicherung - Geld- und Sozialleistungen - Unfallversicherung - Beratungs- und - Arbeitslosenversicherung Unterstützungsangebote - Krankenversicherung WICHTIGE BEGRIFFE Vorsorge-/Versicherungsprinzip: Mitglieder der jeweiligen Säule der Sozialversicherung sind gegen bestimmte Risiken versichert und erhalten bei Eintritt des Versicherungsfalles aus Beiträgen finanzierte Leistungen (Höhe der Beiträge nicht an individuellem Risiko orientiert, sondern an Einkommen des Versicherten). Fürsorgeprinzip: Personen, die kein existenzsicherndes Einkommen haben, erhalten Geld- und/oder Sachleistungen ohne vorherige Entrichtung von Beiträgen – steuerfinanziert – (z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe); umfasst ist hiervon auch die Förderung solcher Personen zur Ãœberwindung der Hilfebedürftigkeit (z.B. Beratung, Schulungsmaßnahmen, Vermittlung in Arbeit) Versorgungsprinzip: Personen, die besondere Leistungen bzw. ein „Sonderopfer“ für die Allgemeinheit erbringen bzw. erbracht haben, erhalten staatliche Leistungen (z.B. Beamten- oder Kriegsopferversorgung, Opfer von Impfschäden) Generationenvertrag: Grundprinzip insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem der gerade arbeitende Teil der Bevölkerung durch seine Beiträge für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt (Umlageverfahren). Zugleich sorgt der arbeitende Teil der Bevölkerung u. a. für die Pflege, Erziehung und Ausbildung des heranwachsenden Teils der Bevölkerung. Dieser wiederum tritt später in die Fußstapfen des arbeitenden Teils der Bevölkerung und leistet ebenfalls seinen Beitrag. 32 Sozialrecht GLIEDERUNG SOZIALRECHT 33 Sozialrecht 1.3 DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG (EINSTIEG) 34 Sozialrecht SGB III Arbeitslosenversicherung Seit 1927 SGB V Krankenversicherung DIE 5 SÄULEN DER SOZIALVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND Seit 1883 SGB VI Rentenversicherung Sozialversicherung Seit 1889 SGB VII Unfallversicherung Seit 1995 Seit 1884 SGB XI Pflegeversicherung HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES SOZIALSTAATSPRINZIPS - Grundlage insbesondere in Sozialgesetzgebung des Kaiserreiches (geprägt von Reichskanzler Otto von Bismarck). - 1880er Jahre: Einführung einer Krankenversicherung, einer Unfallversicherung und einer Alters- und Invalidenrente - Versicherungssystem, bereits damals finanziert durch gleiche Anteile von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an den Beiträgen (anderes Konzept: „Beveridge-Modell“: steuerfinanziert, einheitliche pauschale Leistungen ohne Anknüpfung an ausgefallenes Entgelt) - Arbeitslosenversicherung eingeführt 1927, gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt 1995 36 Sozialrecht AUSBLICK: STRUKTUR DES SOZIALRECHTS 1.4 RECHTSQUELLEN SOWIE MATERIELLES UND FORMELLES SOZIALRECHT (EINSTIEG) * DEFINITION - RECHTSQUELLEN – ALLGEMEIN Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Richterrecht Grundgesetz (Verfassung) Ungeschriebenes Recht, das Rechtsprechung durch die Gesetzte (z.B. SGB) aufgrund langjähriger Ãœbung höchsten Gerichte und allgemeiner Ãœberzeugung Rechtsordnung von dessen Richtigkeit besteht Wichtig!!! → Kein Gericht ist bei einem Rechtstreit gezwungen, die Rechtsprechung eines anderen Gerichts zu übernehmen 39 Sozialrecht FORMELLES UND MATERIELLES SOZIALRECHT elles Sozialrecht Materi = bestimmt den Inhalt des Sozialrechts Alle Gesetze, die den Staatszielen soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit dienen. F orm Kann auch privatrechtlich sein. elles Sozialrecht = bezeichnet die gesetzlichen Regelungen Alle Gesetze des Sozialgesetzbuches sowie die Gesetze, die gem. § 68 SGB I dazu gehört. Nur öffentliches Recht * RECHTSORDNUNG Objektives Recht Subjektives Recht = die gesamte Rechtsordnung, = Berechtigung der d.h. die Gesamtheit aller Einzelnen, aus Rechtsnormen dem objektivem Recht Herrschaftsrechte Forderungsrechte Gestaltungsrechte (z.B. Eigentum) (z.B. Anspruch auf Kaufpreiszahlung) (z.B. Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag) 41 Sozialrecht * RECHTSQUELLEN DES SOZIALRECHTS Rechtsquellen Erklärung Grundgesetz, Europäisches Unionsrecht, Primärrechtliche Rechtsquellen internationale Abkommen Bundesgesetze (wie das Sozialgesetzbuch), Sekundärrechtliche Rechtsquellen Landesgesetze, Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verwaltungsrechtliche Rechtsquellen Dienstanweisungen Urteile der Sozialgerichte, juristische Literatur, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Kommentare, Gutachten 42 Sozialrecht * GLIEDERUNG DES RECHTS Recht VölkerR EuropaR Öffentliches Recht Staats- und VerfassungsR StrafR Finanz- und SteuerR VerwaltungsR KirchenR SozialR BauR, BeamtenR, GewerbeR, KommunalR, PolizeiR, usw. Privatrecht Handels- und Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht ArbeitsR = Zivilrecht HandelsR Internationales GesellschaftsR Privatrecht WertpapierR WettbewerbsR usw. Prozessrecht Ordentliche Gerichtsbarkeit 43 Sozialrecht Verfassungsgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit * RECHT Öffentliches Recht Privatrecht Regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger Regelt die Beziehung zwischen Bürger Geprägt vom Ãœber- und Unterordnungsverhältnis Geprägt durch das Verhältnis der Gleichordnung Staat  Bürger  Bürger Bürger Bürger regeln ihre Beziehungen zueinander durch Staat entscheidet gegenüber Bürger regelmäßig hoheitlich Verträge durch Verwaltungsakte 44 Sozialrecht TEILE DES MATERIELLEN SOZIALRECHTS Verwaltungs -akte Verträge Öffentliches Recht Privatrecht Rechtsbeziehungen auf Ãœber-Unterordnung gleicher Ebene Strafrecht BGB Staats / Verfassungsrecht − Schuldrecht Sozialrecht ✓ Verkaufsrecht Verwaltungsrecht ✓ Mietrecht Datenschutzrecht ✓ Arbeitsrecht Polizeirecht ✓ Etc. Völker- / Europarecht − Sachenrecht Etc. − Erbrecht − Familienrecht Etc. * Rückblick & Ausblick REVIEW LERNZIELE Anhand von konkreten Beispielen können unterschiedliche Leistungen und Ansprüche im Sozialrecht verdeutlicht werden : 1. Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII): Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Angebote für junge Menschen und ihre Familien zur Förderung der Entwicklung, Erziehung und Bildung. Dazu gehören u.a. Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung. 2. Sozialhilfe (SGB XII): Eine bedürftige Person, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Dazu zählen zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege. 3. Arbeitslosengeld (ALG I): Eine Person, die unverschuldet ihre Beschäftigung verliert und arbeitslos wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ALG I. Dazu müssen unter anderem eine Mindestversicherungszeit erfüllt sein und die Arbeitslosmeldung persönlich bei der Arbeitsagentur erfolgen. LERNKONTROLLFRAGEN 1. In Deutschland ist man deshalb so gut gegen Schicksalsschläge abgesichert, weil … a) … aufgrund der sozialen Pflichtversicherungen und des Sozialhilfesystems niemand durch das Netz der sozialen Sicherung fällt bzw. fallen muss. b) … das deutsche Bismarck-System allen andern Sozialversicherungssysteme überlegen ist. c) … Deutschland eine Verfassung hat. d) … Deutschland über ein brillantes staatliches Versicherungssystem verfügt. 2. Als heutige Staatsstrukturbestimmung hat ihren Ursprung bereits um die Jahrhundertwende des 19. auf das 20. Jahrhundert … a) … das Demokratieprinzip. b) … das Bundesstaatsprinzip. c) … das Rechtsstaatsprinzip. d) … das Sozialstaatsprinzip 3. Ihr Freund hat einen Impfschaden erlitten. Nach welchem Prinzip wird ihm gemäß dem Impfschutzgesetz entstandenen Gesundheitsschaden ersetzt? a) Nach dem Vorsorgeprinzip b) Nach dem Versorgungsprinzip c) Nach dem Versicherungsprinzip d) Nach dem Fürsorgeprinzip QUELLENVERZEICHNIS Bundeszentrale für politische Bildung (2023). Kurz&Knapp, Gerechtigkeit. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17548/gerechtigkeit/ (März 2023) Bundeszentrale für politische Bildung (2023). Kurz&Knapp, Sozialpolitik. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20654/sozialpolitik/ (März 2023) Bundeszentrale für politische Bildung (2023). Kurz&Knapp, Sozialstaat. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16561/sozialstaat/ (März 2023) Bundeszentrale für politische Bildung (2023). Kurz&Knapp, Sozialrecht. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324061/sozialrecht/ (März 2023) Frings, D. (2018). Sozialrecht für Soziale Arbeit. Kohlhammer. Stascheit, U. (Hrsg.) (jährlich aktualisiert). Gesetze für Sozialberufe. Die Gesetzessammlung für Studium und Praxis. Fachhochschulverlag. Stock, C., & Schermaier-Stöckl, B. (2020). Soziale Arbeit und Recht: Lehrbuch. Nomos. Walhalla Fachredaktion (2016). Gesetze für Sozialwesen. Walhalla und Praetoria. (Einmalige Lieferung mit beständigen Aktualisierungen als Loseblattsammlung) © 2023 IU Internationale Hochschule GmbH Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Diese Inhalte dürfen in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der IU Internationale Hochschule GmbH nicht reproduziert und/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

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