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care allowance financial support Austria

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Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die dazu dient, einen Teil der Kosten für die notwendige Betreuung und Was ist das Hilfe im Alltag zu decken. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, trotz ihrer Pflegegel...

Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die dazu dient, einen Teil der Kosten für die notwendige Betreuung und Was ist das Hilfe im Alltag zu decken. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglichen, trotz ihrer Pflegegeld? Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen. Voraussetzungen? Um ein Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen: 1. Ständiger Bedarf an Betreuung und Pflege aufgrund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung (z. B. Blindheit). 2. Der Pflegebedarf beträgt mehr als 65 Stunden pro Monat. 3. Der Zustand dauert voraussichtlich mindestens 6 Monate an. 4. Der gewöhnliche Aufenthalt der*des Pflegebedürftigen liegt in Österreich. Höhe? Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt vom Pflegebedarf bzw. der Pflegestufe ab. Es gibt 7 Pflegestufen. Sie werden nach dem Ausmaß der benötigten Pflegestunden festgestellt und sind unabhängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ab der Pflegestufe 5 sind besondere Voraussetzungen notwendig. > 180 Stunden… Zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig: Pflegestufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn dauernde Bereitschaft (nicht dauernde Anwesenheit) einer Pflegeperson oder regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon auch 1 in den Nachtstunden, erforderlich sind. Pflegestufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nötig. Pflegestufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder es liegt ein gleich zu achtender Zustand vor. Erschwernis Bestimmte Menschen brauchen wegen einer schweren Krankheit oder einer Behinderung mehr Pflege und die Pflege ist schwieriger. Für diese Fälle werden zusätzlich zu den Stunden für die Pflegestufe Extrastunden berücksichtigt. Damit soll der Mehraufwand für die Pflege abgegolten werden. Einen erweiterten Pflegebedarf haben Menschen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung – vor allem Menschen mit Demenz (ab 15 Jahren) Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche (7 bis 15 Jahre) Wie geht’s? Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei dem Pensionsversicherungsträger gestellt werden, der die Pension auszahlt. Menschen die keine Pension bekommen – z. B. Berufstätige, Sozialhilfe-Bezieher*innen oder Mitversicherte – müssen den Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) stellen. Steigt der Pflegeaufwand, muss man die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragen. Was passiert dann? Bei einem Antrag auf Pflegegeld muss die Pflegestufe festgestellt werden. Die Einstufung erfolgt in der Regel im Rahmen Für das Gutachten wird eines Hausbesuchs durch eine*n die Krankengeschichte (= Anamnese) erhoben Gutachter*in der Pensionsversicherung – das und der notwendige Betreuungs- und ist in der Regel eine Ärztin*ein Arzt oder Hilfsbedarf festgestellt. Außerdem kann eine Pflegefachkraft. eine körperliche Untersuchung durchgeführt In Ausnahmefällen kann eine Vorladung werden. ins Kompetenzzentrum oder in die Ordination der Gutachter*innen möglich sein. Begutachtung Beim Begutachtungstermin sollte eine, mit dem Zustand der*des Pflegebedürftigen, vertraute Person (z. B. eine*r pflegende*r Angehörige*r oder die Pflegeperson) anwesend sein. Außerdem müssen den Gutachter*innen alle Befunde bereitgestellt werden. Was bedeutet das Gutachten? Die Situation der Begutachtung entspricht nicht dem üblichen Kontakt zwischen Ärztin*Arzt und Patientin*Patient. Gutachter*innen sind keine behandelnden Ärztinnen*Ärzte. Sie führen eine objektive Feststellung bestehender Funktions- und Leistungseinschränkungen durch. Die*der Gutachter*in entscheidet nicht über das Ergebnis Ihres Antrags und beurteilt neutral. Das Gutachten wird aufgrund objektiver Fragestellungen und auf Basis der im Begutachtungstermin gewonnenen Informationen erstellt und enthält die medizinische Einschätzung der Gutachterin*des Gutachters. Das Gutachten dient der Pensionsversicherung (PV), neben berufskundlichen und gesetzlichen Vorgaben, als Grundlage für ihre Entscheidung (z. B. ob eine Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob Pflegegeld zuerkannt wird). An den erforderlichen Untersuchungen besteht eine Mitwirkungspflicht. Der vorgegebene Termin ist grundsätzlich einzuhalten. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie uns ein Attest (= amtliche oder offizielle Mitwirkungspflicht Bescheinigung) übermitteln (Adressen finden Sie unter Kontakt). Sie erhalten dann einen Ersatztermin. Wenn man beide Termine nicht wahrnimmt, wird Ihr Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Übersicht Antrag stellen Leistungen werden in der Pensionsversicherung (PV) nur auf Antrag gewährt. Veranlassung der Begutachtung Nachdem der Antrag eingelangt ist, veranlasst die Pensionsversicherung eine Begutachtung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit. Untersuchung Art und Umfang der Untersuchung Die Art und der Umfang der Untersuchung hängen vom Fachgebiet der Gutachter*innen ab. Aktuelle Befunde (z. B. Laborwerte, psychologische Testungen, Röntgen etc.) muss man zum Untersuchungstermin mitbringen.. Leistungsbeurteilung Aufgabe der Gutachter*innen ist die objektive Feststellung darüber, welche Arbeitsleistung von Ihnen noch erbracht werden kann. Aufgaben des Die Leistungsbeurteilung wird von der*dem Gutachter*in durch Gutachters die Zusammenschau sämtlicher Informationen (z. B. Anamnese, klinische Befunde, diverse Vorbefunde, Untersuchung im Rahmen der Begutachtung etc.) erstellt. Das erstellte Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung Stundenfeststellung Tägliche Körperpflege Diese umfasst alle täglich vorgenommenen Maßnahmen der Körperpflege eines gesunden Für die tägliche Körperpflege ist ein Menschen. Sie umfasst jedenfalls Pflegebedarf von 25 Stunden pro Waschen der Hände, des Gesichtes, Monat (2 x 25 Minuten pro Tag) Ober- und Unterkörper, Zähneputzen anzunehmen. und/oder Reinigung des Zahnersatzes, Frisieren, Rasieren und Reinigung des Intimbereiches.. Sonstige Körperpflege Kann eine pflegebedürftige Person die tägliche Körperpflege selbstständig In diesem Zeitrahmen sind auch jene durchführen, bedarf sie jedoch der Verrichtungen, die nicht der täglichen Hilfe beim Wannen- oder Duschbad, Körperpflege zu geordnet werden, so ist ein Pflegebedarf von 10 beispielsweise Haare waschen, Stunden pro Monat (20 Minuten pro Pediküre, Maniküre, Rücken waschen, Tag) unter dem Begriff „sonstige inkludiert. Körperpflege“ anzunehmen. Zubereiten von Mahlzeiten Bedarf eine pflegebedürftige Sind regelmäßig Hilfestellungen Person zum Zubereiten einer bei den Vorbereitungsarbeiten einfachen, warmen, gekochten zum Kochen der Hauptmahl zeit Mahlzeit täglich einer Hilfe, ist erforderlich, ist dafür ein jedenfalls der volle Stundenwert Zeitaufwand von 10 Stunden pro von 30 Stunden pro Monat (1 Monat (20 Minuten pro Tag) Stunde pro Tag) als anzunehmen. Betreuungsbedarf anzunehmen. Einnehmen von Mahlzeiten Bei jeder Art der Hilfestellung beim Einnehmen der Mahlzeiten ist Bei liegender PEG Sonde ein unabhängig davon, ob diese Pflegebedarf von 65 Stunden pro beispielsweise mit Gabel, Löffel, Monat als Resultat von Zubereitung Trinkflasche oder über eine liegende der Mahlzeiten (1 Stunde pro Tag), PEG-Sonde erfolgt, der vorgesehene Einnehmen der Mahlzeiten (1 Stunde Mindestwert von 30 Stunden pro pro Tag) und Sonden-Pflege (10 Monat (1 Stunde pro Tag) Minuten pro Tag) anzunehmen. anzurechnen. Notdurft Zur Verrichtung der Notdurft zählt der Weg zur und von der Toilette, die ordnungsgemäße Verrichtung und die abschließende Reinigung. Es ist dafür ein Zeitwert von 30 Stunden pro Monat (4 x 15 Minuten pro Tag) anzunehmen. Falls die Notdurft unter Verwendung eines Leibstuhles selbstständig ordnungsgemäß durch geführt werden kann, ist für das Entleeren und Reinigen des Leibstuhles durch eine Pflegeperson ein Zeitaufwand von 10 Stunden pro Monat (20 Minuten pro Tag) anzurechnen, je doch kein Pflegebedarf für die Verrichtung der Notdurft selbst. Ist ausschließlich Hilfestellung für den Weg zur und von der Toilette erforderlich, ist dieser Teilbereich unter der Betreuungsmaßnahme "Mobilitätshilfe im engeren Sinn" zu berücksichtigen. Inkontinenz Liegt zur Reinigung und Versorgung im Rahmen einer Harninkontinenz ein Betreuungsbedarf vor, sind dafür 20 Stunden pro Monat (4 x 10 Minuten pro Tag) zu berücksichtigen und jedenfalls zu prüfen, ob abgesehen davon die Verrichtung der Notdurft selbstständig möglich ist. Bei ständiger Stuhl- und/oder Harninkontinenz und einer erforderlichen Hilfestellung bei der Reinigung ist zusätzlich die Hilfe zur Verrichtung der Notdurft zu berücksichtigen. An/Auskleiden Benötigt die oder der Pflegebedürftige Hilfestellung bei einzelnen Handgriffen wie etwa das An- und Ausziehen der Schuhe und Strümpfe, ist ein durchschnittlicher Betreuungsbedarf von 5 Stunden pro Monat (2 x 5 Minuten pro Tag) anzunehmen. Benötigt die oder der Pflegebedürftige Hilfestellung beim An- und Ausziehen der oberen oder der unteren Körperhälfte, ist ein durchschnittlicher Betreuungsbedarf von 10 Stunden pro Monat (2 x 10 Minuten pro Tag) anzunehmen. Falls der Kleiderwechsel selbstständig durchgeführt werden kann, jedoch die oder der Pflegebedürftige der Unterstützung bei der Auswahl einer adäquaten Kleidung oder aber der Aufforderung zum regelmäßigen Wäschewechsel bedarf, so ist dafür ein Pflegebedarf von 5 bis 10 Stunden pro Monat anzurechnen. Bei üblicher Medikation sind 3 Stunden pro Monat (6 Minuten pro Tag) als Pflegebedarf an zurechnen. Ist Hilfe beim Verabreichen von subcutanen Injektionen notwendig, ist ein Pflegebedarf von 5 Stunden pro Monat Medikamente anzunehmen. Betreuungsbedarf für zusätzlich erforderliche Einnahme von Medikamenten ist in diesem Zeitrahmen enthalten. Mobilitätshilfe Für die "Mobilitätshilfe im engeren Sinn" ist ein Richtwert von 15 Stunden pro Monat (30 Minuten pro Tag) anzunehmen. Überschreitungen sind nur mit entsprechender medizinischer Begründung möglich. Dieser Zeitwert ist auch im vollen Ausmaß anzunehmen, wenn Hilfe beim Aufstehen aus liegender und sitzender Position oder Lagerungsmaßnahmen bei bettlägerigen und immobilen Pflegebedürftigen erforderlich sind. Ist eine Hilfestellung nur fallweise, wie etwa morgendliches Aufstehen, gelegentliches Begleiten zur Toilette erforderlich, ist dafür ein Zeitwert von 7,5 Stunden pro Monat anzunehmen. Motivationsgespräch Das Gespräch bietet vorrangig Menschen mit psychischen und/oder geistigen Einschränkungen mit Antriebsdefiziten oder Koordinationsproblemen eine Strukturierungshilfe zur selbständigen Alltagsbewältigung. Es dient bei eingeschränkter Flexibilität und Eigenverantwortung als Leitfaden zur selbstbestimmten Lebensführung. Ein derartiges Gespräch kann nur mit Menschen geführt werden, die den Sinn erfassen und sich anhaltend daran orientieren können. Dafür ist im Sinne der Betreuungsmaßnahme „Motivationsgespräch“ ein Richtwert von 10 Stunden pro Monat zu berücksichtigen. Eine Anrechnung eines zusätzlichen Betreuungs bedarfes ist für die betroffenen Versorgungsbereiche nicht gerechtfertigt. Heizen Für die Beheizung des Wohnraums einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial ist ein fixer Zeitwert von 10 Stunden pro Monat zu berücksichtigen. Bewohnt der Pflegebedürftige gemeinsam eine Wohnung mit Angehörigen, die das Heizen übernehmen, wobei der Pflegebedürftige mitpartizipiert, ist ein Hilfsbedarf anzunehmen, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr heizen kann. Erschwernis Liegen bei Pflegebedürftigen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wegen schwerer geistiger und/oder psychischer Behinderung oder Erkrankung pflegeerschwerende Faktoren vor, ist der Pauschalwert von 25 Stunden pro Monat anzurechnen. Orientierung, Antrieb, Denken, emotionale Kontrolle und soziale Fähigkeiten steuern in Summe das Verhalten. Schwere Störungen des Verhaltens führen zu bedrohlich wahrgenommenen Reaktionen im Alltag, massiven Belastungen im sozialen Gefüge und erschweren generell die Pflegesituation ungeachtet der einzelnen wie bisher bereits anzuerkennenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Die Gesamtsituation erfordert generell erhöhte Aufmerksamkeit sowie ein besonderes Maß an Geduld und Einfühlungsvermögen aller Betreuenden. Erschwernis Koordinierbare Pflege: bedeutet, dass die Pflege geplant in vorgesehenen Pflegeeinheiten erfolgen kann. Unkoordinierbare Pflege: bedeutet, dass Koordinierbare ein Pflegeplan auf Grund des Schweregrades einer körperlichen, Pflege? geistigen, psychischen Behinderung und/oder einer Sinnesbeeinträchtigung des Pflegebedürftigen nicht mehr eingehalten werden kann und Betreuungsmaßnahmen unverzüglich erbracht werden müssen. Stufe 5 Stufe 6 Wichtig! Vom Pflegegeld werden weder Bei einer Änderung im Lohnsteuer noch Pflegebedarf kann es zu einer Krankenversicherungsbeiträge Erhöhung bzw. niedrigeren abgezogen. Es gebührt Einstufung oder Entziehung des zwölfmal jährlich, wird im Pflegegeldes kommen. Für eine Nachhinein und ggf. zusammen Erhöhung ist unbedingt ein mit der Pension ausgezahlt. Antrag zu stellen. Angehörigenbonus Personen die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen, erhalten seit Juli 2023 von Amts wegen einen Angehörigenbonus. Voraussetzungen Bonus und Höhe… Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4 sowie überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr maximales durchschnittliches Jahres- Einkommen der/des pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro netto pro Monat Der Angehörigenbonus gebührt für beide Personengruppen für das Jahr 2023 in Höhe von 750 Euro und ab 2024 in Höhe von 1.500 Euro. Ab 2025 wird der Bonus jährlich valorisiert. Pflegekarenz Pflegekarenz ist die vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Entfall des Entgelts für die Pflege und/oder Betreuung naher Angehöriger. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Höhe Pflegekarenz Wie hoch ist das Pflegekarenzgeld? Bei Pflegekarenz bekommt man Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das sind 55% des täglichen Nettoeinkommens zumindest jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze - zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Was ist, wenn die KLAGE! Einschätzung nicht Einbringen beim Landesgericht zB richtig ist? mündlich am Amtstag Neue Begutachtung! Beispiel ☺

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