Körperpflege und Unterstützung im Alltag
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Questions and Answers

Was ist das Hauptziel des Pflegegeldes?

  • Um die Pflegepersonen zu entlohnen.
  • Um pflegebedürftigen Menschen die Teilnahme an sozialen Aktivitäten zu ermöglichen.
  • Um die Kosten für notwendige Betreuung und Hilfe im Alltag zu decken. (correct)
  • Um die medizinischen Kosten für Pflegebedürftige zu übernehmen.
  • Welche Voraussetzung muss für den Erhalt von Pflegegeld gegeben sein?

  • Es ist keine körperliche oder geistige Behinderung erforderlich.
  • Der Pflegebedarf muss weniger als 50 Stunden pro Monat betragen.
  • Der Zustand des Pflegebedürftigen sollte voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. (correct)
  • Das Pflegegeld muss jährlich beantragt werden.
  • Ab wann sind besondere Voraussetzungen für den Erhalt des Pflegegeldes notwendig?

  • Ab Pflegestufe 6.
  • Ab Pflegestufe 5. (correct)
  • Ab Pflegestufe 7.
  • Ab Pflegestufe 4.
  • Welche der folgenden Pflegestufen erfordert dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson?

    <p>Pflegestufe 6.</p> Signup and view all the answers

    Was ist eine Voraussetzung für die Einstufung in Pflegestufe 7?

    <p>Das Pflegebedürftige kann keine gezielten Bewegungen der Arme und Beine durchführen.</p> Signup and view all the answers

    Bei einem Antrag auf Pflegegeld wird in der Regel ein Hausbesuch durch einen Gutachter durchgeführt.

    <p>True</p> Signup and view all the answers

    Gutachter*innen, die das Pflegegeld bewerten, sind behandelnde Ärztinnen oder Ärzte.

    <p>False</p> Signup and view all the answers

    Zur Körperpflege zählt auch das Waschen der Haare und die Fußpflege.

    <p>True</p> Signup and view all the answers

    Wie viele Stunden pro Monat werden für die Hilfe bei der täglichen Körperpflege angenommen, wenn eine pflegebedürftige Person Unterstützung benötigt?

    <p>30 Stunden</p> Signup and view all the answers

    Wie viele Stunden pro Monat sind anzunehmen, wenn eine pflegebedürftige Person täglich Hilfe beim Zubereiten einer Hauptmahlzeit benötigt?

    <p>30 Stunden</p> Signup and view all the answers

    Bei regelmäßigen Hilfestellungen zum Kochen, welcher Zeitaufwand wird für die Vorbereitungsarbeiten angenommen?

    <p>30 Stunden pro Monat</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Körperpflege

    • Pflegebedürftige Personen benötigen Unterstützung bei der täglichen Körperpflege wie Waschen, Frisuren, Rasieren und Intimreinigung.
    • Selbstständige Körperpflege erfordert in der Regel Unterstützung beim Wannen- oder Duschbad, was zu einem Pflegebedarf von 10 Stunden pro Monat führt (20 Minuten täglich).
    • Zusätzliche Körperpflegehandlungen (z.B. Haare waschen, Pediküre) fallen unter „sonstige Körperpflege“ und beinhalten einen Zeitaufwand von 10 Stunden pro Monat.

    Zubereiten von Mahlzeiten

    • Bei Bedarf an Hilfe beim Zubereiten einer einfachen, warmen Mahlzeit täglich beträgt der Pflegebedarf 30 Stunden pro Monat (1 Stunde täglich).
    • Unterstützung bei den Vorbereitungsarbeiten für die Hauptmahlzeit wird ebenfalls mit 10 Stunden pro Monat (20 Minuten täglich) veranschlagt.

    Einnehmen von Mahlzeiten

    • Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten erfordert einen Pflegebedarf von mindestens 30 Stunden pro Monat (1 Stunde täglich).
    • Bei Verwendung einer PEG-Sonde wird ein Gesamtbedarf von 65 Stunden pro Monat angenommen für Zubereitung (1 Stunde täglich), Einnehmen (1 Stunde täglich) und Sondenpflege (10 Minuten täglich).

    Notdurft

    • Notdurft umfasst den Weg zur Toilette und die Reinigung, mit einem Zeitbedarf von 30 Stunden pro Monat (4 x 15 Minuten täglich).
    • Bei selbstständiger Nutzung eines Leibstuhls kann dafür ein Pflegeaufwand von 10 Stunden pro Monat für Entleeren und Reinigen angenommen werden.

    Inkontinenz

    • Bei Harninkontinenz wird ein (Betreuungs-)Bedarf von 20 Stunden pro Monat für Reinigung und Versorgung angenommen.
    • Bei ständiger Stuhl- oder Harninkontinenz müssen zusätzlich die Hilfe zur Verrichtung der Notdurft berücksichtigt werden.

    An- und Auskleiden

    • Hilfestellung beim An- und Ausziehen von Kleidung erfordert durchschnittlich 5 bis 10 Stunden pro Monat, abhängig von der Unterstützung beim Anziehen.
    • Bei regelmäßiger Medikation sollte ein Betreuungsein Bedarf von 3 Stunden pro Monat veranschlagt werden.

    Mobilitätshilfe

    • Der Richtwert für Mobilitätshilfe beträgt 15 Stunden pro Monat (30 Minuten täglich).

    Pflegegeld

    • Pflegegeld ist eine finanzielle Zuwendung zur Deckung der Kosten für notwendige Betreuung.
    • Voraussetzungen für den Bezug sind ständiger Pflegebedarf wegen einer Behinderung, mindestens 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat, voraussichtlich mindestens 6 Monate.

    Pflegestufen

    • Es gibt 7 Pflegestufen, die sich nach dem erforderlichen Pflegeaufwand richten.
    • Ab Stufe 5 sind besondere zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie regelmäßige Nachschau und dauerhafte Unterstützung.

    Antragstellung und Begutachtung

    • Antrag auf Pflegegeld muss bei dem Pensionsversicherungsträger gestellt werden.
    • Bei der Begutachtung wird der Pflegebedarf durch eine körperliche Untersuchung und Anamnese durch Führende Gutachter ermittelt.
    • Angehörige sollten während des Begutachtungstermins anwesend sein und alle relevanten Befunde bereitstellen.

    Angehörigenbonus

    • Pflegepersonen, die Angehörige mit mindestens Pflegegeld Stufe 4 pflegen, erhalten einen Angehörigenbonus (750 Euro für 2023, 1.500 Euro ab 2024).

    Pflegekarenz

    • Pflegekarenz ermöglicht Arbeitnehmern eine Freistellung zur Pflege nahe Angehöriger bei Entfall des Entgelts.
    • Pflegekarenzgeld beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, mindestens jedoch die Geringfügigkeitsgrenze.

    Wichtige Hinweise

    • Pflegegeld unterliegt keiner Lohnsteuer oder Krankenversicherungsbeiträgen.
    • Bei Änderungen im Pflegebedarf kann eine Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes beantragt werden.

    Pflegebedarf und Antragstellung

    • Erweiterten Pflegebedarf haben Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen, insbesondere Demenzpatienten ab 15 Jahren.
    • Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahren benötigen ebenfalls besondere Pflege.

    Pflegegeld Antrag

    • Antrag auf Pflegegeld wird bei dem Pensionsversicherungsträger eingereicht.
    • Für Berufstätige, Sozialhilfe-Bezieher und Mitversicherte erfolgt der Antrag bei der Pensionsversicherung (PV).
    • Bei steigendem Pflegeaufwand muss die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragt werden.

    Begutachtungsprozess

    • Bei der Begutachtung wird eine Pflegestufe durch einen Gutachter der Pensionsversicherung festgelegt.
    • Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch einen Hausbesuch, bei dem auch eine Anamnese und körperliche Untersuchung durchgeführt werden.
    • Der Gutachter entscheidet objektiv über bestehende Funktions- und Leistungseinschränkungen, basierend auf festgelegten Fragestellungen und gesammelten Informationen.

    Körperpflege und Unterstützung

    • Pflegebedarf für tägliche Körperpflege, wie Wannen- oder Duschbäder, wird mit 10 Stunden pro Monat angesetzt.
    • Zubereitung und Einnehmen von Mahlzeiten erfordert jeweils einen Aufwand von 30 Stunden pro Monat, wenn Hilfestellungen benötigt werden.
    • Zur Verrichtung der Notdurft wird ein Aufwand von 30 Stunden pro Monat (4x15 Minuten pro Tag) angenommen.

    Hilfestellungen und Mobilität

    • Hilfestellung beim An- und Auskleiden ergibt einen Pflegebedarf von 5 bis 10 Stunden pro Monat, abhängig von den individuellen Bedürfnissen.
    • Mobilitätshilfe wird mit 15 Stunden pro Monat angesetzt, mit Ausnahmen für gelegentliche Hilfestellungen.
    • Bei psychischen Einschränkungen kann ein Motivationsgespräch als Strukturierungshilfe angeboten werden, mit einem Richtwert von 10 Stunden pro Monat.

    Erschwernisse und Pflegebedingungen

    • Pflegebedürftige ab 15 Jahren, die schwerer geistiger oder psychischer Behinderung bedürfen, erhalten einen Pauschalwert von 25 Stunden pro Monat für pflegeerschwerende Faktoren.
    • Koordinierbare Pflege ist geplant, während unkoordinierbare Pflege sofortige Maßnahmen erfordert.

    Angehörigenbonus und Pflegekarenz

    • Angehörige von Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegeld der Stufe 4 erhalten, bekommen seit Juli 2023 einen Angehörigenbonus.
    • Der Bonus beträgt für 2023 750 Euro, ab 2024 1.500 Euro, und soll ab 2025 jährlich valorisiert werden.
    • Pflegekarenz ermöglicht Mitarbeitern eine Freistellung von der Arbeit ohne Entgelt für Pflege naher Angehöriger, mit schriftlicher Vereinbarung.

    Pflegekarenzgeld

    • Pflegekarenzgeld orientiert sich am Arbeitslosengeld und beträgt 55 % des täglichen Nettoeinkommens, mindestens jedoch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.

    Klage und Neubegutachtung

    • Bei Unzufriedenheit mit der Einschätzung kann eine neue Begutachtung beantragt werden.

    Pflegegeld

    • Pflegegeld stellt eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten für Betreuung und Hilfe im Alltag dar.
    • Ziel: Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben gemäß ihren Bedürfnissen zu ermöglichen.

    Voraussetzungen für den Bezug

    • Ständiger Pflegebedarf aufgrund körperlicher, geistiger, psychischer oder Sinnesbehinderungen.
    • Pflegebedarf muss über 65 Stunden pro Monat liegen.
    • Pflegezustand muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
    • Gewöhnlicher Aufenthalt der pflegebedürftigen Person muss in Österreich sein.

    Pflegestufen

    • Es gibt 7 Pflegestufen, die nach benötigten Pflegestunden festgestellt werden.
    • Pflegestufen sind unabhängig vom Alter oder der Ursache der Pflegebedürftigkeit.
    • Ab Pflegestufe 5 sind besondere Voraussetzungen erforderlich.

    Besondere Voraussetzungen ab Pflegestufe 5

    • Pflegestufe 5: Außergewöhnlicher Pflegeaufwand, dauernde Bereitschaft oder regelmäßige Nachschau.
    • Pflegestufe 6: Notwendigkeit zeitlich nicht planbarer Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson.
    • Pflegestufe 7: Unfähigkeit zur zielgerichteten Bewegung der Arme und Beine oder ähnlicher Zustand.

    Erschwernis

    • Zusätzliche Pflegezeit wird für Personen mit schwereren Krankheiten oder Behinderungen angerechnet.
    • Wichtige Bedeutung der Mitwirkungspflicht bei Begutachtungen.

    Antragstellung und Begutachtung

    • Pflegegeld wird nur auf Antrag gewährt.
    • Nach Antragseingang erfolgt die Begutachtung durch die Pensionsversicherung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit.
    • Die Art der Untersuchung richtet sich nach dem Fachgebiet der Gutachter und aktuellen Befunden.

    Leistungsbeurteilung

    • Die Gutachter erstellen eine objektive Beurteilung über die verbleibende Arbeitsfähigkeit des Antragstellers.

    Pflegebedarfsfeststellung

    • Tägliche Körperpflege: Erfordert Mindestpflegebedarf von 25 Stunden pro Monat.
    • Sonstige Körperpflege: Bei Bedarf an zusätzlicher Hilfe berücksichtigt man 10 Stunden pro Monat.
    • Zubereiten von Mahlzeiten: Voller Stundenwert von 30 Stunden pro Monat wird für Hilfen beim Kochen angenommen.
    • Einnehmen von Mahlzeiten: Mindestwert von 30 Stunden pro Monat bei Hilfestellung notwendig.
    • Notdurft: Erfordert 30 Stunden pro Monat für Toilettengänge.

    Zusätzliche Betreuungsbedarfe

    • Motivationsgespräch: Richtwert von 10 Stunden pro Monat zur Unterstützung psychisch oder geistig beeinträchtigter Personen.
    • Heizen: Fester Zeitwert von 10 Stunden pro Monat zur Beheizung des Wohnraums.

    Pflegekarenz

    • Pflegekarenz ermöglicht Freistellung vom Arbeitsverhältnis bei Entfall des Entgelts zur Pflege naher Angehöriger.
    • Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich.
    • Pflegekarenzgeld entspricht 55% des täglichen Nettoeinkommens, mindestens in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze.

    Angehörigenbonus

    • Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegegeldstufe 4 pflegen, erhalten seit Juli 2023 einen Angehörigenbonus.
    • Voraussetzungen: Pflegegeldstufe 4, überwiegende Pflege seit mindestens einem Jahr, maximales Einkommen von 1.500 Euro netto pro Monat.
    • Bonushöhe: 750 Euro für 2023, 1.500 Euro ab 2024, jährliche Valorisation ab 2025.

    Pflegebedarf und Time Management

    • Selbstständige Durchführung der Notdurft erfordert 10 Stunden Pflegeaufwand pro Monat für Reinigung und Entleerung des Leibstuhls.
    • Hilfestellung zum Weg zur Toilette fällt unter "Mobilitätshilfe im engeren Sinn".
    • Pflegebedarf bei Harninkontinenz beträgt 20 Stunden pro Monat für Reinigung und Versorgung.
    • Ständige Stuhl- oder Harninkontinenz erfordert zusätzliche Hilfestellung.

    An- und Auskleiden

    • Bei Hilfestellung für Schuhe und Strümpfe ist ein Pflegebedarf von 5 Stunden pro Monat anzurechnen.
    • Unterstützung beim An- und Ausziehen der oberen oder unteren Körperhälfte erfordert 10 Stunden pro Monat.
    • Bei selbstständigem Kleiderwechsel, aber Bedarf an Unterstützung bei Kleiderauswahl, sind 5 bis 10 Stunden pro Monat anzurechnen.

    Medikamentenmanagement

    • Übliche Medikation benötigt 3 Stunden Pflegebedarf pro Monat.
    • Hilfestellung bei subkutanen Injektionen erfordert 5 Stunden pro Monat.
    • Betreuungsbedarf für die Einnahme von Medikamenten ist im Zeitrahmen enthalten.

    Mobilitätshilfe

    • Mobilitätshilfe im engeren Sinn erfordert einen Richtwert von 15 Stunden pro Monat.
    • Bei besonderen Bedingungen kann zusätzlicher Pflegebedarf notwendig sein.

    Körperpflege

    • Tägliche Körperpflege benötigt 25 Stunden Pflegebedarf pro Monat.
    • Bei gelegentlicher Hilfestellung, wie beim Aufstehen, sind 7,5 Stunden pro Monat anzurechnen.
    • Unterstützung für Wannen- oder Duschbad erfordert 10 Stunden pro Monat.

    Mahlzeitenmanagement

    • Zubereitung einer warmen Hauptmahlzeit benötigt 30 Stunden pro Monat.
    • Hilfe bei der Einnahme von Mahlzeiten wird mit 30 Stunden pro Monat angesetzt, unabhängig von der Methode (z.B. mit Löffel oder PEG-Sonde).

    Antrag auf Pflegegeld

    • Antrag auf Pflegegeld muss beim Pensionsversicherungsträger gestellt werden.
    • Eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nach Antragseingang veranlasst.
    • Bei der Begutachtung sind aktuelle Befunde und eine vertraute Person empfehlenswert.

    Gutachtenerstellung

    • Gutachter sind keine behandelnden Ärzte, führen objektive Feststellungen durch.
    • Das Gutachten basiert auf Anamnese und Informationen aus der Begutachtung.
    • Das Gutachten dient der Entscheidungsfindung der Pensionsversicherung.

    Besondere Bedürfnisse

    • Für Menschen mit schwerer geistiger oder psychischer Behinderung ist ein erweiterter Pflegebedarf von 25 Stunden pro Monat anzusetzen.
    • Es wird ein hoher Grad an Geduld und Einfühlungsvermögen von den Betreuenden verlangt.

    Aktivitäten zur Selbsthilfe

    • Motivationsgespräche unterstützen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zur Alltagsbewältigung mit 10 Stunden pro Monat.
    • Heizbedarf des Wohnraums erfordert eine Anrechnung von 10 Stunden pro Monat.

    Gesamtpflege

    • Koordinierbare Pflege erfolgt in geplanten Pflegeeinheiten, um den Bedarf systematisch zu decken.

    Körperpflege und Unterstützung

    • Pflegebedürftige Personen benötigen oft Hilfe bei der täglichen Körperpflege, insbesondere beim Wannen- oder Duschbad.
    • Bei Unterstützung im Bad sind 10 Stunden pro Monat, also 20 Minuten täglich, als Pflegebedarf anzunehmen.
    • Zubereitung einfacher, warmer Mahlzeiten erfordert ebenfalls regelmäßige Hilfe, was ebenfalls 10 Stunden pro Monat entspricht.
    • Bei Unterstützung beim Essen, inklusive Verwendung einer PEG-Sonde, sind 30 Stunden pro Monat anzurechnen (1 Stunde täglich).

    Notdurft und Pflegegeld

    • Für die Verrichtung der Notdurft, einschließlich dem Gang zur Toilette, ist ein Zeitwert von 30 Stunden pro Monat (4 x 15 Minuten täglich) zu berücksichtigen.
    • Das Pflegegeld unterstützt bei den Kosten der Betreuung im Alltag und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben trotz Einschränkungen.

    Voraussetzungen für Pflegegeld

    • Ständiger Pflegebedarf aufgrund körperlicher, geistiger, oder psychischer Behinderungen ist notwendig.
    • Der Pflegebedarf muss über 65 Stunden pro Monat liegen und der Zustand muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
    • Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Österreich sein.

    Pflegestufen und besondere Voraussetzungen

    • Es existieren 7 Pflegestufen, die nach dem Bedarf an Pflegestunden und unabhängig vom Alter oder der Ursache der Pflegebedürftigkeit festgelegt werden.
    • Ab der Pflegestufe 5 sind besondere Voraussetzungen erforderlich, wie regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson oder ständige Verfügung.
    • Pflegestufe 6 erfordert zeitlich unplanbare Maßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson.
    • Pflegestufe 7 umfasst die Unfähigkeit zu gezielten Bewegungen.

    Erhöhter Pflegebedarf und Erschwernis

    • Menschen mit schweren Behinderungen benötigen oftmals mehr Pflege; zusätzliche Stunden werden für diesen Mehraufwand angerechnet.
    • Der Pauschalwert von 25 Stunden pro Monat gilt für pflegeerschwerende Faktoren ab dem 15. Lebensjahr.

    Antragsprozess und Begutachtung

    • Ein Antrag auf Pflegegeld muss bei dem zuständigen Pensionsversicherungsträger erfolgen.
    • Die Pflegestufe wird in einer Begutachtung festgestellt, üblicherweise durch eine Ärztin oder einen Arzt.
    • Eine Vertrauensperson sollte zum Begutachtungstermin anwesend sein, um den Zustand des Pflegebedürftigen zu erklären.

    Angehörigenbonus und Pflegekarenz

    • Angehörige, die Pflegegeld der Stufe 4 beziehen, erhalten seit Juli 2023 einen Angehörigenbonus von 750 Euro, ab 2024 von 1.500 Euro pro Jahr.
    • Pflegekarenz erlaubt Arbeitnehmern, von der Arbeit freigestellt zu werden, ohne Gehalt, um nahe Angehörige zu pflegen.
    • Das Pflegekarenzgeld beträgt 55 % des täglichen Nettoeinkommens, mindestens jedoch die Höhe der geringfügigen Einkommensgrenze.

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    Description

    Dieses Quiz behandelt die Aspekte der Körperpflege, insbesondere für pflegebedürftige Personen. Es werden Fragen zur Selbstständigkeit bei der täglichen Pflege und zur erforderlichen Unterstützung bei Wannen- oder Duschbädern gestellt. Lernen Sie die verschiedenen Dimensionen der Körperpflege kennen.

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