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This document provides information about stair construction, including design principles, regulations (DIN 18065), and considerations for fire safety and soundproofing. The text covers various aspects of stairs, from basic terminology to technical specifications. It is a comprehensive guide for professionals involved in construction and design related to stairways.

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4. Treppenkonstruktion Begriffe DIN 18065 Gebäudetreppen-Begriffe, Messregeln, Hauptmaß ist die wichtigste Norm zur Bemessung von Treppen im Wohnungsbau Schwimmender Estrich: beim schwimmend verlegten Estrich wird der Estrich auf einer Dämmplatte aufgetragen. Die Estrichplatte hat keinen Unmittelbar...

4. Treppenkonstruktion Begriffe DIN 18065 Gebäudetreppen-Begriffe, Messregeln, Hauptmaß ist die wichtigste Norm zur Bemessung von Treppen im Wohnungsbau Schwimmender Estrich: beim schwimmend verlegten Estrich wird der Estrich auf einer Dämmplatte aufgetragen. Die Estrichplatte hat keinen Unmittelbaren Kontakt zu anderen Bauteilen und ist beweglich. Verziehen: Beim Verziehen sollte vermieden werden, dass eine Stufenkante in die Außenecke läuft. Das entstandene Dreieck kann schlecht gereinigt werden. Einführung Um mehrgeschossige Gebäude benutzbar zu machen, sind Treppen zur Erschließung notwendig Müssen statische Anforderungen erfüllen und sicher begehbar sein Sich in Schallschutz- und Brandschutzkonzept des Gebäudes einfügen 4.1 Normen und Regelwerke Anforderungen zum Bau von Treppen findet sich in DIN 18065 und in der Landesbauordnung Hinweise zum Brandverhalten und die Feuerwiederstands des Baustoffs Schallschutztechnische Anforderungen finden sich in der DIN 4109 oder privatrechtlich Brandschutz Treppen sind Fluchtwege aus dem Obergeschoss Werden von der Feuerwehr zur Personen Rettung und zum Löschangriff verwendet Notwendige Treppen dienen der Sicherstellung der Rettungswege im Brandfall und unterscheiden sich von nicht notwendigen Treppen, dass sie auch repräsentiven Zwecken dienen neben der Erschließung Gilt die Musterbauordnung: o Jede nicht ebene Ebene und benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppen) o Anstatt Treppen sind Rampen mit flacher Neigung zulässig o Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen nicht zulässig Deutschland: die Beurteilung des Brandschutzes von baulichen Maßnahmen die Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen Maßgeblich für die Einteilung sind die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses Es ist also relevant, bis wo die Feuerwehr gelangen muss und wie lange Gebäude widerstand das Feuer gewährt Geregelt ist das alles in der Musterbauordnung (MBO) und die jeweiligen Landesbauordnung (LBO) o Gebäudeklassen 1 und 2 sind Erleichterungen vorgesehen, die besagen das diese Einschiebtreppen und Leiter als Zugang zum Dachraum ohne Aufenthaltsraum haben dürfen Notwendige Treppen müssen: o immer zugänglich sein o einzügig zu allen angeschlossenen Geschossen führen o dürfen nicht unterbrochen werden o nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen darf o die Tür nicht in Richtung Treppe aufgehen darf o Anordnung eines ausreichenden Treppenansatz zwischen Treppe und Tür besondere Anforderungen an die Baustoffe und die Feuerwiederstand notwenigen Treppen an die Gebäudeklassen Tabelle 4 Sonderbauten (Schulen, Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern oder Hochhäuser) gelten weitere Anforderungen, wie die Vorgabe der Mindestlaufbreite Abbildung 111 Schallschutz bei Wohn- und Schlafräumen muss besonders auf die Trittschallübertragung achten Schallübertragung aus benachbarten Räumen wird unterschieden in: o Luftschall (Stärke des Luftschalls) o Trittschall (Wechselkraft des Schalls auf den gebauten Raum) Luftschalldämmung= wird mit dem Schälldämm-Maß R verwendet. o Es bezeichnet das Verhältnis der Schall-Leistungen auf beiden Seiten einer Wand mit der Einheit dB Bei der Messung der Schallübertragung wird die Trennwand zusammen mit den flankierenden Bauteilen betrachtet, Bauschalldämm-Maß R‘ Anforderung DIN 4109-2 berücksichtigen o diese bietet nur ein Mindestsachallschutz o empfiehlt sich mit den Bauherren erhöhte und privatrechtliche Vereinbarungen/Anforderung zutreffen o z.B. VDI 1400, Schallschutz im Hochbau- Wohnungen- Beurteilungen und Vorschläge für erhöhten Schallschutz, DIN SPEC 91314 – 201701 Schallschutz im Hochbau- Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau oder der DEGA Empfehlung Nr.103, Schallschutz im Wohnungsbau-Schallschutzausweis Architektonisch sollten Treppen und Treppenräume nach Möglichkeit untergeordnete Räume angrenzen 4.2 Gute Schallschutztechnische Entkopplung durch die konstruktive Trennung von Treppen und Umfassungswänden und Decken z.B. als zweischalige Ausführung der Treppenraumwände o Als effektiv die Entkopplung des Podests durchschwimmend verlegten Estrich oder weichfedernde Gehbeläge  Die Trennung eine elastische Auflagerung der Treppenpodeste und/oder -läufe.  Zwischen den Treppenläufe offene Fugen oder elastische Trennplatten zu den angrenzenden Wänden vorhanden sein  Abbildung 112  Schallschutztechnische Trennung der Auflager durch vorgefertigte Verbindungselemente mit elastischen Einbauten  Elastische Lagerung kann statische Last aufnehmen und zeitgleich eine schalltechnische Entkopplung der Tritschallschwingungen erfolgen  Abbildung 113 Konstruktionsarten Werden nach Verbindungsarten unterschieden o Treppen zwischen zwei Vollgeschosse= Geschosstreppe o Treppe zwischen Keller- und Erdgeschoss= Kellertreppe o Treppe zwischen oberstem Geschoss und Dachboden= Bodentreppe Gebäude mehr als zwei Vollgeschoss: Treppen müssen einem abgeschlossenen Treppenraum befinden Treppenlauf= aus mehr als drei Stufen/Steigung hintereinander, weniger sind nicht zulässig und Ausgleichsstufen angeordnet werden Treppen können unterschiedliche: o Anzahl und Form der Treppenläufe o Stufen oder Podeste haben Nach 18 Stufen spätestens ein Podest Treppenwange trägt die Stufen und begrenzen den Treppenlauf Treppenholm unterstützt die Stufen und führen bei der Tragende Funktion bei Spindeltreppe: hier ist der Treppenspindel der tragende Kern Abbildung 114 Lauflinie: im Grundriss Darstellung des Weges und maßgebend für die Bemessung der Mindestbreite Konstruktionsarten unterscheiden nach Art des Treppenlaufes und der Anordnung von Podesten Abbildung 115:  Weitere Bezeichnungen betrifft die gewendelte Treppe, wo Stufen verzogen, werden: o Beim Verziehen werden rechteckige Stufen Keilförmig Stufen umgeformt o Notwendige Auftrittsfläche bleibt in der Stufenmitte erhalten o An den Seiten reduziert oder vergrößert Abbildung 116 Stufen Erste Stufe einer Treppe = Antritt Letzte Stufe einer Treppe= Austritt Setzstufen: lotrechte Verbindung zwischen den Treppenstufen o Dann wird die als geschlossene Treppe bezeichnet o Treppen ohne = offene Treppe Unterschneidung: Auskragung der Trittstufe über die Setzstufe o Bei offenen Treppen über die untere Trittstufe o Beträgt 3cm o Stufenbreite setzt sich damit zusammen aus dem auftritt a zuzüglich der Unterschneidung u o Untertritt nicht mehr als 50 mm, sonst Stolperfalle Abbildung 117 Abbildung 118 Tragkonstruktion Je nachdem wie die Treppenstufen statisch gelagert sind, werden folgende Treppenbezeichnungen verwendet: Abbildung 119 Werden dann entsprechend ihrer Lagerart wie folgt dargestellt: Abbildung 120 Beispiel: die Ausführung einer Wangenfreien Treppe oder einer Tragbolzentreppe aus Holz- und Stahlwerkstoff werden folgend dargestellt: Abbildung 121 Bei Stahlbetonausführung ergeben sich besondere Konstruktionssysteme, die in folgende Abbildung dargestellt werden Abbildung 122 4.3 Treppengeometrie und -berechnung Gewährleisten den Schutz der Gebäudenutzer o Anforderung an Absturzsicherheit (Geländer und stolpersichere Begehbarkeit) Zusammenwirken von Steigungshöhe und Auftrittsbreite Gewendelte Treppen sicher begehbar machen, verziehen der Stufen nach bestimmten Regeln und gleichzeitig noch Einhaltung des Mindestmaßes Geländer An freien Seiten von Treppenläufen und Podesten, wenn die überbrückende Höhendifferenz höher als 1m ist oder Verglasung und Fensteröffnung vorhanden sind Senkrecht über die Stufenvorderkante gemessen Geländerhöhe nach Abhängigkeit von Absturzhöhe und Nutzungsart nach DIN 18065 Tabelle 5 Höhe des Geländers und Handlauf nachfolgender Abbildung 123 Öffnungen im Geländer nicht breiter als 12 cm, damit kein Kind dadurch fallen kann Ein Würfel mit Kantenlänge von 15cm darf an keiner Stelle hindurch passen Geländer dürfen seitlich nicht mehr als 6cm von der Wand oder ähnliches abstehen (nicht in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb einer Wohnung) Immer an einer Seite einer Treppe muss ein Geländer sein Ab 1,20m an beiden Seiten Handläufe in einer Höhe von 80 bis 115 cm anzuordnen Handläufe abstand zum Bauteil mind. 5cm Messregeln Treppen müssen bequem und unfallsicher begehbar sein, ist abhängig von dem Neigungswinkel und Schrittlänge so wie Schuhgröße eines Menschen Optimale Steigungsverhältnisse: o Werden drei Regeln definiert:  Schrittmaßregel: 2s + a = 630mm (nach DIN 18065: 590 bis 650 mm)  Bequemlichkeitsregel: a − s = 120mm  Sicherheitsregel: a + s = 460mm Kann auch grafisch ermittelt werden Abbildung 124 Baurechtlich bei nichtnotwendigen Treppen o Müssen Stufen mit Auftritt unter 24 cm eine Unterschneidung haben (so groß, dass diese zsm. 24cm aufweisen) Bei Einhaltung der drei Regeln ist das als angenehm empfundenen Steigungsverhältnis 170/290 mm Folgende Erfahrungswerte gelten für die Steigungsmaße o Treppen im Freien → ca. 14 cm o Treppen in Versammlungsräumen etc. → ca. 16 cm o Treppen in Schulen u. a. → 16–17 cm o Treppen in Wohnhäusern → 17–19 cm o Nebentreppen → max. 20 cm Weitere Anforderungen betrifft die Anordnung von Podesten o Nach maximal 18 Stufen o Kein Aufschlagen von Türen im Gehbereich einer notwendigen Treppe o Ende der Treppe nicht direkt vor einer Tür o Notwendige Treppen Neigung zwischen 15-20C Abbildung 125 Hauptmaß Treppenlaufbreite je nach Nutzung Maximal Steigung und maximale Auftritt Maße in der DIN 18065 zusammengefasst Tabelle 6 Lichte Breite notwendige Treppen in Hochhäuser auf 2,40m begrenzt Lichte Durchgangshöhe mind. 200 cm (Besser 210cm) Weitere Anforderungen zum barrierefreien Bauens DIN 180401 und DIN 180402 Verziehen Erheblicher Platzeinsparniss Einschränkung bei der Bequemlichkeit und Sicherheit Folgende Anforderungen beim Verziehen: o An keiner Stelle der Stufe darf die Auftrittsbreite weniger als 100 mm betragen (dies gilt nicht für Spindeltreppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen). o Die normale Auftrittsbreite wird auf der Lauflinie abgetragen. So können die Regeln zur Bemessung des Steigungsverhältnisses eingehalten werden. o Die Lauflinie muss stetig und ohne Knickpunkte verlaufen, d. h., sie darf nicht im rechten Winkel, sondern muss im Kreisradius angeordnet sein. o Es sind möglichst viele Stufen zu verziehen. Dies ermöglicht einen allmählichen Übergang und eine sichere Begehbarkeit. o Im geradeläufigen Bereich sollen gewendelte Stufen nur bis zu einer Länge von 3,5 x a angeordnet werden. Das gilt an der kürzesten Seite der inneren Begrenzungslinie des Gehbereiches (Beispiel für Gehbereich bei halb gewendeltem Lauf s. nachfolgende Abbildung) Gehbereich liegt im Mittelbereich der Treppe, wird auf die nutzbare Treppenlaufbreite bezogen und hat… … für Treppen bis 100 cm nutzbare Treppenlaufbreite eine Breite von 2/10 der nutzbaren Treppenlaufbreite. … für Treppen über 100 cm nutzbare Treppenlaufbreite eine Breite von 200 mm Unterschiedliche Regeln sind in DIN 18065 gelistet (Koordinatenmethode, Winkelmethode oder die Leistenmethode) Abbildung 126 Folgend wird exemplarisch an der Halbkreismethode das Verziehen der Stufen erläutert: o Zunächst werden das Auftrittsmaß und das Steigungsmaß der Stufen ermittelt. o Der Auftritt a wird auf der Lauflinie aufgetragen, sodass der Auftritt immer in Krümmungsmitte liegt. o In der Treppenachse wird die Mindestbreite von 10 cm an der schmalsten Stelle aufgetragen, sodass die mittlere Stufe ermittelt werden kann, indem sich die an der Innenseite ergebenden Punkte mit dem angetragenen Auftritt verbunden werden. o Der so ermittelte Punkt A ist der Ausgangspunkt für die weitere Verziehung: Die geraden, nicht zu verziehenden Stufen werden festgelegt und bestimmen den Punkt B. o Um den Punkt B wird ein Halbkreis mit dem Radius (AB) geschlagen. o Der Umfang wird durch die Anzahl der zu verziehenden Stufen dividiert. Durch Verbindung der Teilungspunkte auf dem Kreisbogen können o die Schnittpunkte auf der Treppenachse ermittelt werden. Die Verbindung der Auftrittspunkte auf der Lauflinie ergibt die Vorderkante der verzogenen Stufen. Abbildung 127

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