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Komplette Probeklausur Sozialrecht 1 mit Lösungen.pdf

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ExceedingOgre2357

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IU International University of Applied Sciences

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social law Germany constitutional principles legal studies

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Probeklausur Sozialrecht Frage1: Welches Prinzip ist im Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) als eines der grundlegenden Staatsstrukturprinzipien Deutschlands nicht explizit genannt? a) Demokratieprinzip b) Bundesstaatsprinzip c) Rechtsstaatsprinzip d) Freistaatsprinzip Richtige An...

Probeklausur Sozialrecht Frage1: Welches Prinzip ist im Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) als eines der grundlegenden Staatsstrukturprinzipien Deutschlands nicht explizit genannt? a) Demokratieprinzip b) Bundesstaatsprinzip c) Rechtsstaatsprinzip d) Freistaatsprinzip Richtige Antwort: d) Freistaatsprinzip Begründung: Die im Text genannten grundlegenden Staatsstrukturprinzipien sind Demokratie-, Bundesstaats-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip. Das Freistaatsprinzip ist im Artikel 20 des Grundgesetzes nicht ausdrücklich aufgeführt Frage 2: Was kennzeichnet den Föderalstaat in Bezug auf die Verteilung von Hoheitsrechten in Deutschland? a) Die Zentralisierung der Staatsmacht in den Bundesländern. b) Die Souveränität der Bundesländer übertrifft die des Bundes. c) Die Bundesländer haben keine Staatsqualität. d) Sowohl der Bund als auch die Bundesländer sind Träger der Staatsgewalt. Richtige Antwort: d) Sowohl der Bund als auch die Bundesländer sind Träger der Staatsgewalt. Begründung: Im deutschen Föderalstaat sind sowohl der Bund als auch die Bundesländer Träger der Staatsgewalt, wodurch Hoheitsrechte zwischen den beiden Ebenen aufgeteilt werden. Frage 3: Warum sind Einzelfallgesetze in Deutschland verboten? a) Sie verstoßen gegen das Demokratieprinzip. b) Sie würden die Bundesländer diskriminieren. c) Sie sind nicht zulässig, da sie nur im Hinblick auf einzelne Adressaten geschaffen werden. d) Einzelfallgesetze könnten zu Rückwirkungen von Gesetzen führen. Richtige Antwort: c) Sie sind nicht zulässig, da sie nur im Hinblick auf einzelne Adressaten geschaffen werden. Begründung: Gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG sind Einzelfallgesetze verboten, da sie nur im Hinblick auf einzelne Adressaten geschaffen werden und somit gegen das Gebot der Allgemeinheit verstoßen. Frage 4: Welche Rolle spielt der Grundsatz der Gewaltenteilung im Rechtsstaatsprinzip? a) Die Gewaltenteilung ist nicht relevant für das Rechtsstaatsprinzip. b) Die Gewaltenteilung ermöglicht die wechselseitige Kontrolle und Verschränkung der Verfassungsorgane. c) Die Gewaltenteilung bedeutet, dass die Judikative Gesetze erlässt. d) Die Legislative steht bezugslos neben der Exekutive und Judikative. Richtige Antwort: b) Die Gewaltenteilung ermöglicht die wechselseitige Kontrolle und Verschränkung der Verfassungsorgane. Begründung: Die Gewaltenteilung spielt eine zentrale Rolle im Rechtsstaatsprinzip, da sie die wechselseitige Kontrolle und Verschränkung der Verfassungsorgane ermöglicht. Frage 5: Was waren die Ursprünge des Sozialstaatsprinzips in Deutschland? a) Der Sozialstaat geht auf die Ideen der Französischen Revolution zurück. b) Otto Fürst von Bismarck führte das Sozialstaatsprinzip ein, um die Monarchie zu schützen. c) Die Sozialgesetzgebung wurde von deutschen Arbeiterbewegungen eingeführt. d) Der Sozialstaat wurde von den Vereinten Nationen initiiert. Richtige Antwort: b) Otto Fürst von Bismarck führte das Sozialstaatsprinzip ein, um die Monarchie zu schützen. Begründung: Die Ursprünge des Sozialstaatsprinzips in Deutschland gehen auf Otto Fürst von Bismarck zurück, der es einführte, um die Monarchie zu schützen und auf soziale Unruhen zu reagieren. Frage 6: Warum kann Deutschland durch die Ewigkeitsklausel nicht zu einem Zentralstaat wie in der Zeit des Nationalsozialismus umgebaut werden? a) Weil die Ewigkeitsklausel eine starke Gewaltenteilung vorschreibt. b) Weil Änderungen, die die Gliederung des Bundes in Länder oder die Mitwirkung der Länder betreffen, unzulässig sind. c) Weil die Ewigkeitsklausel die Monarchie in Deutschland verbietet. d) Weil Deutschland nicht die Menschenwürde achten müsste. Richtige Antwort: b) Weil Änderungen, die die Gliederung des Bundes in Länder oder die Mitwirkung der Länder betreffen, unzulässig sind. Begründung: Die Ewigkeitsklausel schützt die grundlegenden Staatsstrukturprinzipien, insbesondere die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder. Frage 7: Wie strebt der Sozialstaat das Ziel der sozialen Gerechtigkeit an? a) Durch den partiellen Ausgleich zwischen Arm und Reich, vor allem durch steuerliche Maßnahmen. b) Durch exklusive Fokussierung auf Kündigungsschutzregeln im Arbeitsrecht. c) Sozialstaatliche Ziele sind ausschließlich auf gesellschaftliches Zusammenleben ausgerichtet. d) Transferleistungen haben keinen Einfluss auf das Ziel der sozialen Gerechtigkeit. Richtige Antwort: a) Durch den partiellen Ausgleich zwischen Arm und Reich, vor allem durch steuerliche Maßnahmen. Begründung: Der Sozialstaat strebt das Ziel der sozialen Gerechtigkeit an, indem er einen partiellen Ausgleich zwischen Arm und Reich schafft, insbesondere durch steuerliche Be- und Entlastungen sowie Gebühren- und Beitragsstaffelungen nach der persönlichen Leistungsfähigkeit. Frage 8: Welche drei grundlegenden Prinzipien bilden die Basis der sozialen Sicherung in Deutschland? a) Versorgungs-, Solidaritäts-, und Nachhaltigkeitsprinzip b) Vorsorge-, Versorgungs-, und Fürsorgeprinzip c) Solidaritäts-, Subsidiaritäts-, und Entschädigungsprinzip d) Förder-, Gleichheits-, und Selbsthilfeprinzip Richtige Antwort: b) Vorsorge-, Versorgungs-, und Fürsorgeprinzip Begründung: Die grundlegenden Prinzipien der sozialen Sicherung in Deutschland sind das Vorsorgeprinzip, das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip. Frage: 9 Welche Auswirkungen könnte das Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit auf die individuelle Gerechtigkeit in der Sozialversicherung haben? a) Lisa, eine Ärztin mit einem hohen Einkommen, zahlt über ihre Karriere hohe Beiträge und erhält im Alter eine entsprechend höhere Rente. b) Max, ein Künstler mit wechselndem Einkommen, zahlt geringere Beiträge, erhält jedoch die gleichen umfassenden Leistungen wie höher verdienende Berufstätige. c) Das Prinzip führt zu Ungerechtigkeiten, da es Menschen mit schwankendem oder niedrigem Einkommen benachteiligt. d) Beitragszahlungen sollten unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen, um Gleichheit zu gewährleisten. Richtige Antwort: a) Lisa, eine Ärztin mit einem hohen Einkommen, zahlt über ihre Karriere hohe Beiträge und erhält im Alter eine entsprechend höhere Rente. Beispiel: Lisa, eine erfolgreiche Ärztin, zahlt während ihrer Karriere aufgrund ihres hohen Einkommens beträchtliche Beiträge zur Rentenversicherung. Im Alter erhält sie eine Rente, die ihre finanzielle Lebensleistung widerspiegelt. Frage: 10 Was kennzeichnet das Versorgungsprinzip in der sozialen Sicherung und welche Personengruppen profitieren davon? a) Das Versorgungsprinzip basiert auf individuellen Beiträgen, die an die finanzielle Leistungsfähigkeit gebunden sind. Davon profitieren vor allem Gutverdienende. b) Personen im öffentlichen Dienst, Menschen mit besonderen Belastungen und solche, die Sonderopfer für den Staat erbracht haben, erhalten Leistungen nach dem Versorgungsprinzip. c) Das Versorgungsprinzip ist ausschließlich auf Bedürftige ausgerichtet und wird durch Spenden finanziert. d) Es handelt sich um ein Prinzip, das nur für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte gilt. Korrekte Antwort: b) Personen im öffentlichen Dienst, Menschen mit besonderen Belastungen und solche, die Sonderopfer für den Staat erbracht haben, erhalten Leistungen nach dem Versorgungsprinzip. Beispiel: Beamte, Soldaten, Schwerbehinderte sowie Opfer von Krieg, Straftaten oder staatlichem Unrecht profitieren vom Versorgungsprinzip durch Leistungen, die nicht von individuellen Beiträgen abhängen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden. Frage 11: Was kennzeichnet einen Verwaltungsakt im öffentlichen Recht, und wie unterscheidet er sich von Gesetzen oder Allgemeinverfügungen? a) Ein Verwaltungsakt ist eine generell-abstrakte Regelung, die für eine Vielzahl von Fällen gilt, während Gesetze konkret-individuelle Entscheidungen für Einzelfälle sind. b) Verwaltungsakte werden ausschließlich vom Parlament erlassen und regeln pauschal Angelegenheiten für die Allgemeinheit. c) Gesetze sind Einzelfallregelungen, während Verwaltungsakte generelle Vorgaben für die Allgemeinheit enthalten. d) Verwaltungsakte sind hoheitliche Maßnahmen zur Regelung eines Einzelfalls im öffentlichen Recht, im Gegensatz zu generell-abstrakten Gesetzen. Korrekte Antwort: d) Verwaltungsakte sind hoheitliche Maßnahmen zur Regelung eines Einzelfalls im öffentlichen Recht, im Gegensatz zu generell-abstrakten Gesetzen. Beispiel: Ein BAföG-Bescheid, der die individuelle Berechtigung für BAföG-Leistungen regelt, ist ein Verwaltungsakt. Im Unterschied dazu enthält das BAföG als Gesetz generell-abstrakte Regelungen für eine Vielzahl von Fällen. Frage 12: Wie unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) vom Bürgergeld hinsichtlich der Finanzierung und der Vermögensanrechnung? a) ALG 1 ist eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, während das Bürgergeld eine beitragsfinanzierte Vorsorgeleistung ist. Bei ALG 1 erfolgt eine Vermögensanrechnung. b) Sowohl ALG 1 als auch das Bürgergeld sind steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, und beide Leistungen beinhalten eine Vermögensanrechnung. c) ALG 1 ist eine beitragsfinanzierte Vorsorgeleistung ohne Vermögensanrechnung, während das Bürgergeld steuerfinanziert ist und eine Vermögensprüfung vorsieht. d) Beide Leistungen, ALG 1 und das Bürgergeld, sind beitragsfinanzierte Vorsorgeleistungen, und bei beiden erfolgt keine Vermögensanrechnung. Korrekte Antwort: c) ALG 1 ist eine beitragsfinanzierte Vorsorgeleistung ohne Vermögensanrechnung, während das Bürgergeld steuerfinanziert ist und eine Vermögensprüfung vorsieht. Frage 13: Welcher Grundsatz im Sozialdatenschutz besagt, dass Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung bzw. Nutzung personenbezogener Daten im Hinblick auf die Zweckerfüllung geeignet, erforderlich und der Situation angemessen sein müssen? a) Verhältnismäßigkeit b) Ersterhebungsgrundsatz c) Datenvermeidung und Datensparsamkeit d) Datenschutzverordnung Antwort d): Verhältnismäßigkeit Begründung: Die Verhältnismäßigkeit im Sozialdatenschutz besagt, dass Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung bzw. Nutzung personenbezogener Daten im Hinblick auf die Zweckerfüllung geeignet, erforderlich und der Situation angemessen sein müssen (siehe § 67a Abs. 1 SGB X). Frage 14: Welche Aussage beschreibt die Abgrenzung zwischen dem Sozialrecht und dem bürgerlichen Recht am besten? a) Sozialrecht schützt den stärkeren Vertragspartner, während das bürgerliche Recht den schwächeren Vertragspartner schützt. b) Sozialrecht und bürgerliches Recht haben keine Gemeinsamkeiten. c) Das bürgerliche Recht schützt den schwächeren Vertragspartner, was dem Sozialstaatsziel soziale Sicherheit entspricht. d) Sozialrecht und bürgerliches Recht regeln unterschiedliche Rechtsmaterien, wobei das Sozialrecht auf öffentlich-rechtlichen Beziehungen basiert. Antwort: d) Sozialrecht und bürgerliches Recht regeln unterschiedliche Rechtsmaterien, wobei das Sozialrecht auf öffentlich-rechtlichen Beziehungen basiert. Begründung: Im Sozialrecht und im bürgerlichen Recht werden tatsächlich unterschiedliche Rechtsmaterien geregelt. Die Besonderheit des Sozialrechts liegt jedoch in seinem öffentlich-rechtlichen Charakter und den Über-Unterordnungs-Verhältnissen zwischen Staat und Bürger. Frage 15: Nennen Sie Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, vollstationäre Pflege, Pflegeberatung, etc. Frage 16: Erläutern Sie, wie soziale Gerechtigkeit, der Sozialstaat, die Sozialpolitik und das Sozialrecht zusammenhängen? Soziale Gerechtigkeit, der Sozialstaat, die Sozialpolitik und das Sozialrecht stehen in einem engen Zusammenhang und bilden ein kohärentes System zur Sicherung des Wohlergehens in einer Gesellschaft. Soziale Gerechtigkeit ist das normative Ziel, das sicherstellen soll, dass alle Mitglieder der Gesellschaft gleiche Chancen und Zugang zu Ressourcen haben. Sie strebt danach, Ungleichheiten zu verringern und jedem ein würdiges Leben zu ermöglichen. Der Sozialstaat ist die institutionelle Umsetzung dieses Ziels. Er umfasst staatliche Strukturen und Maßnahmen, die darauf abzielen, soziale Sicherheit und Chancengleichheit zu gewährleisten, beispielsweise durch Bildung, Gesundheit und soziale Sicherungssysteme. Sozialpolitik ist das konkrete Handeln des Staates, um soziale Gerechtigkeit zu fördern. Sie umfasst die Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen, Programmen und Gesetzen, die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Absicherung gegen Lebensrisiken (wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter) abzielen. Sozialrecht ist der rechtliche Rahmen, der die Sozialpolitik umsetzt und regelt. Es definiert die Rechte und Pflichten der Bürger sowie die Zuständigkeiten und Leistungen des Staates im Bereich der sozialen Sicherung. Frage 17: Herr Bauer ist seit vier Jahren arbeitslos und Leistungsempfänger von Bürgergeld. Da er aufgrund seiner qualifizierten Ausbildung im Metallbau selbst keine Stellenausschreibung im Umfeld seiner Wohnung findet, möchte die Jobcentermitarbeiterin ihn für eine Stelle in einer Stadt 40 km entfernt vorschlagen. Seine letzte Tätigkeit war für ihn fußläufig erreichbar. Herr Bauer lehnt dieses Angebot jedoch ab, da er der Ansicht ist, dass er nicht pendeln möchte und die Fahrtkosten nicht mit seinem Bürgergeldregelsatz gedeckt sind. Es ist das erste Mal, dass Herr Bauer dem Jobcenter eine Absage erteilt hat. Ist das Verhalten von Herrn Bauer in dieser Situation gerechtfertigt? Führt die Ablehnung des Arbeitsangebots zu Kürzungen bei seiner Leistung? Prüfen Sie dazu folgende Paragraphen: 10, 31, 31a im SGB II Obersatz: Das Ablehnen der vom Jobcenter angebotenen Arbeitsstelle durch Herr Bauer könnte laut § 10 SGB II ungerechtfertigt sein. (Voraussetzung: Die angebotene Arbeit des Jobcenters müsste zumutbar sein) Definition: Laut § 10 II 1 Nr. 3 ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, wenn der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungsort Subsumtion: Herr Bauers vorheriger Beschäftigungsort war fußläufig erreichbar. Die neu angebotene Arbeitsstelle ist 40km weit entfernt. Daher will er die Stelle nicht antreten. Das ist allerdings noch kein Grund für eine Unzumutbarkeit. Ergebnis: Die angebotene Stelle ist zumutbar. Dementsprechend ist die Ablehnung der Stelle ungerechtfertigt. -------------------------------------------------------------------------- Obersatz: Herr Bauer könnte durch das Ablehnen der angebotenen Stelle Konsequenzen erfahren. Voraussetzung 1: Es müsste eine Pflichtverletzung gemäß § 31 SGB II vorliegen Definition: Laut § 31 I 1 Nr. 2 verletzen Leistungsberechtigte ihre Pflicht, wenn sie sich weigern eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Subsumtion: Herr Bauer hat eine zumutbare Stelle abgelehnt. Zwischenergebnis: Herr Bauer hat eine Pflichtverletzung begangen. Voraussetzung 2: Die Rechtsfolgen könnten je nach Schwere der Pflichtverletzung variieren. Definition: Laut § 31a I 1 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei erstmaliger Ablehnung. Subsumtion: Herr Bauer hat erstmalig eine zumutbare Arbeit abgelehnt. Ergebnis: Herr Bauer muss mit einer zehnprozentigen Kürzung seines Bürgergeldes rechnen.

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