Sozialrecht - 1. Lektion PDF

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This document provides an overview of social law in Germany. It outlines the key concepts, principles, and structures of the German social legal system and relevant legislation .

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EINFACH ERKLÄREN Sozialrecht Das Sozialrecht ist ein bedeutender Zweig des deutschen Rechts, der sich mit sozialen Sicherheitssystemen und der Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit befasst. Im Folgenden wirst du durch die Grundlagen des Sozialrechts geführt, wie etwa dessen Definition, Bede...

EINFACH ERKLÄREN Sozialrecht Das Sozialrecht ist ein bedeutender Zweig des deutschen Rechts, der sich mit sozialen Sicherheitssystemen und der Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit befasst. Im Folgenden wirst du durch die Grundlagen des Sozialrechts geführt, wie etwa dessen Definition, Bedeutung, Ziele und Rechtsquellen. Anschließend wirst du mit Beispielen und Fällen aus dem Sozialrecht konfrontiert, um einen tieferen Einblick in die Leistungen, Ansprüche und Anwendungsgebiete dieses Rechtsgebiets zu erhalten. 18 Sozialrecht EINFACH ERKLÄREN Sozialrecht Definition und Bedeutung Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit der sozialen Sicherheit sowie der sozialen Förderung der Bürgerinnen und Bürger. Es regelt die Rechte und Pflichten von Personen, die Sozialleistungen beziehen oder in das soziale Sicherungssystem einzahlen, sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Sozialleistungsträger. Das Sozialrecht spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung solidarischer und gerechter Lebensverhältnisse in einer Gesellschaft. 19 Sozialrecht LERNZIELE Ziele und Grundsätze des Sozialrechts Das Sozialrecht verfolgt eine Reihe von Zielen und Grundsätzen, die maßgeblich für das Verständnis seiner Funktionsweise und Ausgestaltung sind: Soziale Sicherheit gewährleisten: Das Sozialrecht soll die Bürgerinnen und Bürger vor existenziellen Risiken schützen und ihnen ein angemessenes soziales Existenzminimum ermöglichen. Chancengleichheit fördern: Das Sozialrecht soll den Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Menschen ermöglichen und damit Chancengleichheit und sozialen Ausgleich fördern. Subsidiaritätsprinzip: Leistungen sollen sich an den Bedürfnissen der Leistungsempfänger ausrichten und nur gewährt werden, wenn keine eigenständige Vorsorge oder Hilfeleistung möglich ist. Leistungsfähigkeitsprinzip: Die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme soll entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit erfolgen. Sozialstaatsprinzip: Das Sozialrecht als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips, das im Grundgesetz verankert ist, soll dazu beitragen, die Würde des Menschen zu achten und seine grundlegenden Bedürfnisse zu sichern. 22 Sozialrecht * STRUKTURPRINZIPIEN DES GG 24 Sozialrecht WARUM IST DEUTSCHLAND EIN SOZIALSTAAT? – ART. 20 GG (STAATSSTRUKTURPRINZIPIEN) (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Sozialstaatsprinzip: Bundesstaatsprinzip: Demokratieprinzip: Rechtsstaatprinzip: Soziales Handeln, Aufgabenverteilung Volkssouveränität, Rechtssicherheit, soziale Gerechtigkeit, zwischen Bund und Repräsentativsystem, Rechtsgleichheit, Sozialpolitik (vgl. Art. Länder (vgl. Art. 28 I Mehrheits- Rechtsschutz vor 28 I GG) GG) entscheidungen Willkür STAATSZIELE DEUTSCHLANDS – ART. 20A, 23, 24 GG Tierschutz & Integration und Rechtsstaatsprinzip Bundesstaatsprinzip Umweltschutz Friede in der Welt Integration und Demokratieprinzip Sozialstaatsprinzip Etc. … Friede in Europa Soziale Sicherheit Soziale Gerechtigkeit WOMIT HABEN WIR ES ZU TUN? Soziale Gerechtigkeit Sozialstaat Bezieht sich auf Regeln der Güter- und Ein Staat, der sich um soziale Lastenverteilung durch gesellschaftliche Gerechtigkeit bemüht und sich um die Einrichtungen (Behörden, Fiskus, Unternehmen) soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen an eine Vielzahl von Gesellschaftsmitgliedern, und Bürger kümmert. nicht aber auf private Verteilungen (z.B. zwischen Eheleuten). Alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit, vor allem die Sicherung eines ausreichenden Einkommens, z. B. bei Krankheit, bei Erwerbslosigkeit oder im Alter, zu Das Sozialrecht ist das Recht der gewährleisten. Über das wirtschaftliche Ziel der öffentlichen Leistungsverwaltung Einkommenssicherung hinaus, soll die staatliche (Öffentliches Recht) und wird Sozialpolitik den sozialen Frieden in der herkömmlich unterteilt in 5 Säulen. Gesellschaft aufrechterhalten. Sozialrecht Sozialpolitik 28 Sozialrecht Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (2023) WICHTIGE BEGRIFFE − Soziale Sicherheit: Schutz bzw. Minderung der Auswirkungen von existenzbedrohenden sozialen Risiken, wie Krankheit, Tod, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit etc., durch die Schaffung entsprechender Hilfeeinrichtungen; Sicherung insbesondere eines menschenwürdigen Daseins, vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 SGB I − Soziale Gerechtigkeit: Jedem soll es möglich sein, eine seinen individuellen Kräften und Fähigkeiten entsprechende soziale Stellung in der Gesellschaft zu erlangen; teilweiser Ausgleich zwischen Arm und Reich insbesondere durch steuerliche Be- und Entlastungen, Gebühren- und Beitragsstaffelungen nach der persönlichen Leistungsfähigkeit und durch Transferleistungen. 29 Sozialrecht BEISPIELE DER SOZIALEN GERECHTIGKEIT Leistungsgerechtigkeit Bedarfsgerechtigkeit Startchancengerechtigkeit GRUNDPRINZIPIEN DER SOZIALEN SICHERUNG Grundsatz für die Zahlung staatlicher Leistung, für diejenigen, die… - in einem öffentlichen Dienstverhältnis. - besonderen Belastungen im öffentlichen Interesse ausgesetzt sind. - für den Staat ein Sonderopfer erbracht haben. Versorgung Fürsorge = Versicherungsprinzip: - Rentenversicherung Linderung sozialer Not: - Pflegeversicherung - Geld- und Sozialleistungen - Unfallversicherung - Beratungs- und - Arbeitslosenversicherung Unterstützungsangebote - Krankenversicherung WICHTIGE BEGRIFFE Vorsorge-/Versicherungsprinzip: Mitglieder der jeweiligen Säule der Sozialversicherung sind gegen bestimmte Risiken versichert und erhalten bei Eintritt des Versicherungsfalles aus Beiträgen finanzierte Leistungen (Höhe der Beiträge nicht an individuellem Risiko orientiert, sondern an Einkommen des Versicherten). Fürsorgeprinzip: Personen, die kein existenzsicherndes Einkommen haben, erhalten Geld- und/oder Sachleistungen ohne vorherige Entrichtung von Beiträgen – steuerfinanziert – (z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe); umfasst ist hiervon auch die Förderung solcher Personen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit (z.B. Beratung, Schulungsmaßnahmen, Vermittlung in Arbeit) Versorgungsprinzip: Personen, die besondere Leistungen bzw. ein „Sonderopfer“ für die Allgemeinheit erbringen bzw. erbracht haben, erhalten staatliche Leistungen (z.B. Beamten- oder Kriegsopferversorgung, Opfer von Impfschäden) Generationenvertrag: Grundprinzip insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem der gerade arbeitende Teil der Bevölkerung durch seine Beiträge für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt (Umlageverfahren). Zugleich sorgt der arbeitende Teil der Bevölkerung u. a. für die Pflege, Erziehung und Ausbildung des heranwachsenden Teils der Bevölkerung. Dieser wiederum tritt später in die Fußstapfen des arbeitenden Teils der Bevölkerung und leistet ebenfalls seinen Beitrag. 32 Sozialrecht GLIEDERUNG SOZIALRECHT 33 Sozialrecht SGB III Arbeitslosenversicherung Seit 1927 SGB V Krankenversicherung DIE 5 SÄULEN DER SOZIALVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND Seit 1883 SGB VI Rentenversicherung Sozialversicherung Seit 1889 SGB VII Unfallversicherung Seit 1995 Seit 1884 SGB XI Pflegeversicherung HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES SOZIALSTAATSPRINZIPS - Grundlage insbesondere in Sozialgesetzgebung des Kaiserreiches (geprägt von Reichskanzler Otto von Bismarck). - 1880er Jahre: Einführung einer Krankenversicherung, einer Unfallversicherung und einer Alters- und Invalidenrente - Versicherungssystem, bereits damals finanziert durch gleiche Anteile von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an den Beiträgen (anderes Konzept: „Beveridge-Modell“: steuerfinanziert, einheitliche pauschale Leistungen ohne Anknüpfung an ausgefallenes Entgelt) - Arbeitslosenversicherung eingeführt 1927, gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt 1995 36 Sozialrecht AUSBLICK: STRUKTUR DES SOZIALRECHTS * DEFINITION - RECHTSQUELLEN – ALLGEMEIN Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Richterrecht Grundgesetz (Verfassung) Ungeschriebenes Recht, das Rechtsprechung durch die Gesetzte (z.B. SGB) aufgrund langjähriger Übung höchsten Gerichte und allgemeiner Überzeugung Rechtsordnung von dessen Richtigkeit besteht Wichtig!!! → Kein Gericht ist bei einem Rechtstreit gezwungen, die Rechtsprechung eines anderen Gerichts zu übernehmen 39 Sozialrecht FORMELLES UND MATERIELLES SOZIALRECHT elles Sozialrecht Materi = bestimmt den Inhalt des Sozialrechts Alle Gesetze, die den Staatszielen soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit dienen. F orm Kann auch privatrechtlich sein. elles Sozialrecht = bezeichnet die gesetzlichen Regelungen Alle Gesetze des Sozialgesetzbuches sowie die Gesetze, die gem. § 68 SGB I dazu gehört. Nur öffentliches Recht * RECHTSORDNUNG Objektives Recht Subjektives Recht = die gesamte Rechtsordnung, = Berechtigung der d.h. die Gesamtheit aller Einzelnen, aus Rechtsnormen dem objektivem Recht Herrschaftsrechte Forderungsrechte Gestaltungsrechte (z.B. Eigentum) (z.B. Anspruch auf Kaufpreiszahlung) (z.B. Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag) 41 Sozialrecht * RECHTSQUELLEN DES SOZIALRECHTS Rechtsquellen Erklärung Grundgesetz, Europäisches Unionsrecht, Primärrechtliche Rechtsquellen internationale Abkommen Bundesgesetze (wie das Sozialgesetzbuch), Sekundärrechtliche Rechtsquellen Landesgesetze, Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Verwaltungsrechtliche Rechtsquellen Dienstanweisungen Urteile der Sozialgerichte, juristische Literatur, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Kommentare, Gutachten 42 Sozialrecht * GLIEDERUNG DES RECHTS Recht VölkerR EuropaR Öffentliches Recht Staats- und VerfassungsR StrafR Finanz- und SteuerR VerwaltungsR KirchenR SozialR BauR, BeamtenR, GewerbeR, KommunalR, PolizeiR, usw. Privatrecht Handels- und Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht ArbeitsR = Zivilrecht HandelsR Internationales GesellschaftsR Privatrecht WertpapierR WettbewerbsR usw. Prozessrecht Ordentliche Gerichtsbarkeit 43 Sozialrecht Verfassungsgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit * RECHT Öffentliches Recht Privatrecht Regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger Regelt die Beziehung zwischen Bürger Geprägt vom Über- und Unterordnungsverhältnis Geprägt durch das Verhältnis der Gleichordnung Staat  Bürger  Bürger Bürger Bürger regeln ihre Beziehungen zueinander durch Staat entscheidet gegenüber Bürger regelmäßig hoheitlich Verträge durch Verwaltungsakte 44 Sozialrecht TEILE DES MATERIELLEN SOZIALRECHTS Verwaltungs -akte Verträge Öffentliches Recht Privatrecht Rechtsbeziehungen auf Über-Unterordnung gleicher Ebene Strafrecht BGB Staats / Verfassungsrecht − Schuldrecht Sozialrecht ✓ Verkaufsrecht Verwaltungsrecht ✓ Mietrecht Datenschutzrecht ✓ Arbeitsrecht Polizeirecht ✓ Etc. Völker- / Europarecht − Sachenrecht Etc. − Erbrecht − Familienrecht Etc. REVIEW LERNZIELE Anhand von konkreten Beispielen können unterschiedliche Leistungen und Ansprüche im Sozialrecht verdeutlicht werden : 1. Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII): Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Angebote für junge Menschen und ihre Familien zur Förderung der Entwicklung, Erziehung und Bildung. Dazu gehören u.a. Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung. 2. Sozialhilfe (SGB XII): Eine bedürftige Person, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Dazu zählen zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege. 3. Arbeitslosengeld (ALG I): Eine Person, die unverschuldet ihre Beschäftigung verliert und arbeitslos wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ALG I. Dazu müssen unter anderem eine Mindestversicherungszeit erfüllt sein und die Arbeitslosmeldung persönlich bei der Arbeitsagentur erfolgen. LERNKONTROLLFRAGEN 1. In Deutschland ist man deshalb so gut gegen Schicksalsschläge abgesichert, weil … a) … aufgrund der sozialen Pflichtversicherungen und des Sozialhilfesystems niemand durch das Netz der sozialen Sicherung fällt bzw. fallen muss. b) … das deutsche Bismarck-System allen andern Sozialversicherungssysteme überlegen ist. c) … Deutschland eine Verfassung hat. d) … Deutschland über ein brillantes staatliches Versicherungssystem verfügt. 2. Als heutige Staatsstrukturbestimmung hat ihren Ursprung bereits um die Jahrhundertwende des 19. auf das 20. Jahrhundert … a) … das Demokratieprinzip. b) … das Bundesstaatsprinzip. c) … das Rechtsstaatsprinzip. d) … das Sozialstaatsprinzip 3. Ihr Freund hat einen Impfschaden erlitten. Nach welchem Prinzip wird ihm gemäß dem Impfschutzgesetz entstandenen Gesundheitsschaden ersetzt? a) Nach dem Vorsorgeprinzip b) Nach dem Versorgungsprinzip c) Nach dem Versicherungsprinzip d) Nach dem Fürsorgeprinzip

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