KFO Seminar Aligner 2024.11.13 PDF

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This document is a seminar on KFO Aligner, written in German. The seminar details how the aligner payment works, the specifics of the process, and ways to get paid.

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23.06.2023 Herzlich Willkommen KFO Abrechnungsmanager 1 23.06.2023 Ihre Referentin Dangela Henning - MeDi-Zahn Praxismanagement  seit 1994 gelernte Zahnarzthelferin  Betriebswirtin für...

23.06.2023 Herzlich Willkommen KFO Abrechnungsmanager 1 23.06.2023 Ihre Referentin Dangela Henning - MeDi-Zahn Praxismanagement  seit 1994 gelernte Zahnarzthelferin  Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen  seit 2006 Mitglied im Prüfungsausschuss der ZÄKWL  Referentin für den Fachbereich KFO Abrechnung und auch BWL Schwerpunkt KFO  Trainerin bei der Daisy Akademie & Verlag GmbH  Teamleitung KFO bei MeDi-Zahn Kieferorthopädie Abrechnung Aligner Abrechnung Besonderheiten Wiederholungen Begründungen Abrechnungsbeispiele Umgang mit kostenerstattenden Stellen 2 23.06.2023 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen Aligner oder Miniplastschienen? Um Miniplastschienen als aktive kieferorthopädische Behandlungsmittel zu nutzen, muss die Stellung der Zähne schrittweise entweder manuell auf einem Setup-Modell oder virtuell verändert werden. Das erfordert schließlich das Herstellen einer Serie von Modellen, auf denen die einzelnen Schienen angefertigt werden. Das virtuelle Verfahren verläuft automatisiert in CAD/CAM-Technologie nach den Vorgaben des Behandlers mittels spezieller Software (z.B. dem ClinCheck® des Herstellers Align Technology, Markenname Invisalign®) und einer prozessgesteuerten Produktion. 5 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen Aligner oder Miniplastschienen? Miniplast-Schienen werden umgangssprachlich meist als Zahn- oder Aufbissschienen bezeichnet. Thermoplastisch geformte Miniplast-Schienen können als einfache Ausbissbehelfe im Rahmen einer Kiefergelenkstherapie Verwendung finden (sog. Entlastungsschienen). Ebenso dienen sie als Attritionsschutz bei Bruxismus (sog. Knirscherschienen). Weiterhin sind sie als Bleaching- /Medikamententrägerschienen, als passive Retentionsschienen oder als aktive kieferorthopädische Behandlungsgeräte für sequentielle Zahnbewegungen (Schienenpositioner) einsetzbar 6 3 23.06.2023 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen Aligner oder Miniplastschienen? Für diese Art von Miniplast-Schienen hat sich der Begriff „Aligner“ etabliert Es existieren zusätzlich Namen wie Tray, Splint und (Schienen-)Positioner Darüber hinaus werden noch Varianten geschützter Markennamen wie zum Beispiel Harmonie-, eCligner-, Invisalign-, Orthocaps-Schienen, Nivellipso, Clear Aligner genutzt Nachzulesen auf der Homepage der DGAO (www.dgao.com) 7 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen Aligner Abrechnung Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nach der Invisalign®-Methode darf nicht von der GKV übernommen werden. Leistungen, die nicht im EBM oder BEMA enthalten sind, könnten als sogenannte „unkonventionelle Methoden“ nur dann übernommen oder bezuschusst werden, wenn vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Empfehlung dafür abgegeben worden ist. 24.05.2017 LSG Nordrhein-Westfalen Aktenz.: L 1 KR 660/15 Vorinstanz: SG Düsseldorf, 02.10.2015 – S 34 KR 896/12 8 4 23.06.2023 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen Aligner Abrechnung Muss die Privatversicherung die Behandlung mit Alignern bezahlen? Prinzipiell JA, wenn die Indikation für die Behandlung mit Alignern gegeben ist Bei kontraindizierten Befunden nicht! Aber dann würden Sie ja auch keine Behandlung mit Alignern planen ;) 9 Aligner Abrechnung Wie kann ein Heil- und Kostenplan für eine Alignerbehandlung aussehen? Prinzipiell wie ein normaler HKP mit herausnehmbaren Geräten bzw. Multiband. Wir unterscheiden allerdings zwischen Alignern, die im Eigenlabor hergestellt werden, und Alignern, die im Fremdlabor hergestellt werden. Seit 2010 ist die Behandlung mit Aligner ein schulmedizinisch anerkanntes Verfahren. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme mit Erstattungsstellen, die dann das Gegenteil behaupten. Oft wird ein Nachweis verlangt, dass eine „normale“ Multiband Behandlung nicht günstiger ist, wie die Behandlung mit Aligner. Sie können dem Patienten eine Alternativplanung zusätzlich aufstellen und mitgeben. Diese 10 ist dann zusätzlich nach GOZ 0040 abzurechnen. 5 23.06.2023 Aligner Abrechnung Da diese Behandlung schulmedizinisch anerkannt sind, müssen sie auch regelmäßig erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt. Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Alignerbehandlungen bei Kindern LG Koblenz, Urt. v. 16.03.06, 14 S 38/03 LG Lüneburg, Urt. v. 13.1.2009, 5 O 364/07 LG Mainz, Urt. v. 9.2.2011, 4 O 382/09 AG Köln, Urt. v. 25.1.2012, 118 C 623/10. AG Köln vom 29.09.2014, 118 C 159/14 AG Hamburg vom 20.10.2015, Az: 816 C 6/16 11 Aligner Abrechnung Da diese Behandlung schulmedizinisch anerkannt sind, müssen sie auch regelmäßig erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt. Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Alignerbehandlungen bei Erwachsenen LG Lüneburg, Urt. v. 20.2.2007, 5 O 86/06 AG München, Urt. v. 30.10.2008, 223 C 31469/07 LG Nürnberg/Fürth, 2 O 7187/06 Das AG Saarbrücken, 5 C 828/07, Urt. v. 20.6.2008 LG Wiesbaden vom 04.03.2014 Az: 8 O 32/12 LG Hamburg vom 07.02.2014 Az: 306 O 98/12 12 LG Ellwangen vom 18.02.2014 Az: 3 O 83/13 6 23.06.2023 Aligner Abrechnung Da diese Behandlung schulmedizinisch anerkannt sind, müssen sie auch regelmäßig erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt. Die Kosten sind mittlerweile bei Minderjährigen grundsätzlich und bei Erwachsenen teilweise beihilfefähig. 13 Aligner Abrechnung Da diese Behandlung schulmedizinisch anerkannt sind, müssen sie auch regelmäßig erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt. Urteile zur Beihilfefähigkeit bei Kindern Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (VG) vom 27.04.2012 (Az: W 1 K 09.1157) Verwaltungsgerichtshof (VGH) BaWü, Beschluss vom 31.05.2011 (Az: 2 S 191/11 (auch bei der Postbeamtenkrankenkasse) 14 7 23.06.2023 Aligner Abrechnung Da diese Behandlung schulmedizinisch anerkannt sind, müssen sie auch regelmäßig erstattet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt. Urteile zur Beihilfefähigkeit bei Erwachsenen Verwaltungsgerichtshof (VGH) BaWü, Beschluss vom 02.05.2012 (Az: 2 S 2904/10), 15 Aligner Abrechnung Versicherung behauptet, Attachments wären Bestandteil der Abschlagszahlungen wären die Attachments integraler Bestandteil der Positionen 6030 – 6090 GOZ, dann hätte der Gesetzgeber dies dort ausdrücklich beschreiben müssen. Dies ist nicht erfolgt! das Aufkleben eines Attachments ist nicht in jedem Fall erforderlich. Somit stellt das Aufkleben/Positionieren der Attachments eine selbstständige Leistung nach §4 Abs. 2 der GOZ dar 16 8 23.06.2023 Aligner Abrechnung Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ In der neuen GOZ 2012 sind die Attachments im Zusammenhang mit Alignern nicht berücksichtigt worden. Daher ist eine Analogabrechnung möglich. Alle Leistungen (so im §6 Abs. 1), die im GOZ-Katalog nicht aufgeführt sind, können analog abgerechnet werden. 17 Aligner Abrechnung Externe Verfahren und Inhouse-Verfahren Externe Verfahren beruhen auf zahnärztlicher Diagnostik, Prüfung des Behandlungsziels und Abnahme der Behandlungsmittel mit Auslagerung der gesamten technischen Verfahrenskette an spezialisierte Firmen (Dentallaboratorien). Inhouse-Verfahren führen auch die technischen Abläufe im Praxislabor selbst durch und sind dann insbesondere bei komplizierter Fallgestaltung und bei nötigen Korrekturen der Planung (auch bei Nichtragen etc.) flexibler. Häufig ergibt sich eine Mischung von externem und internem Verfahren, je nach Intensität der Beschäftigung mit dieser modernen Technik. 18 9 23.06.2023 Aligner Abrechnung Verfahrenskette in Einzelschritten mit gebührentechnischer Bedeutung Zum internen Teil der Verfahrenskette gehören die folgend dargestellten Schritte: 1. Datengewinnung (physisch oder digital) durch Silikonabformung (gegebenenfalls nach approximaler Schmelzreduktion – ASR*) mit Bissfixierung und mit fünf Intraoralphotos – (GOZ 6000a – Analog GOZ 6000)  1 von frontal im Zusammenbiss,  2 rechte und linke Seite in Okklusion,  2 getrennte Ober- und Unterkiefer-Aufsichten durch Modellherstellung und deren Versand oder durch Einscannen optisch-elektronisch und Datenversand, entweder Daten von Modell-Scans und/ oder Daten intraoraler optisch-elektronischer Abformung optional durch Erstellen einer Simulation des möglichen Behandlungsergebnisses (Outcome-Simulator) inklusive Besprechung und Bearbeitung mit dem Patienten als Planungsgrundlage für19 den externen Dienstleister. Aligner Abrechnung *Air-Rotor-Stripping –ASR zur Non-Ex-Therapie Hier empfiehlt sich ebenfalls die analoge Berechnungsweise, da ARS mit dem herkömmlichen Strippen (mit Schmirgelstreifen) nicht viel gemein hat – da ARS zur Schmälerung der klinischen Krone mit viel Zeitaufwand, z.B. zur Non-Ex-Therapie, eingesetzt wird. GOZ Abschläge in den Quartalen steigern, in denen die ASR anfällt oder alternativ GOZ 2200a (ASR), je Zahn, analog GOZ 2200 Tangentialpräparation, zum 1,0 fachen Satz, je Zahn gemäß §6 Abs. 1 GOZ 2012. 20 10 23.06.2023 Aligner Abrechnung Verfahrenskette in Einzelschritten mit gebührentechnischer Bedeutung Zum externen oder internen Anteil des Verfahren gehören gegebenenfalls 2. Behandlungsvorschlag gem. Software (Daten/Set-up) kommt zur klinischen Prüfung Bearbeitung des ClinChecks durch den Behandler oder externen Dienstleister ClinCheck-Abnahme durch Behandler, Annahme des Vorschlags durch den Patienten erfolgt in aller Regel vor der Schienenproduktion oder erfolgt vorher nur auf ausdrücklichen Wunsch des Behandlers 21 Aligner Abrechnung Eine spezielle Software oder eine physische Aligner-Planung startet mit der Ist-Situation und dem geplanten/gewünschten Behandlungsresultat. Innerhalb dieses Intervalls werden mehrere nötige Zwischenmodelle (Zwischen-Set-ups) mit den geplanten Behandlungsfortschritten erzeugt und darauf im Tiefziehverfahren jeweils Aligner angefertigt. 22 11 23.06.2023 Aligner Abrechnung Zielplanung / Zielprognose = ClinCheck Soll-Ist-Simulation Grundlage sind hier die Anfangsunterlagen. Es wird am Computer simuliert wie das Behandlungsergebnis aussehen wird/kann. Danach berechnet der Computer, wieviele Schienen notwendig werden. GOZ 6010a, Clincheck im Zusammenhang mit Aligner-Therapie; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 gemäß Paragraf 6 Absatz 1 GOZ; entsprechend 6010 Analyse von Kiefermodellen Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden. Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen 23 Aligner Abrechnung Die Software oder physisches Set-up erzeugt nach simulierten oder zahntechnisch erzeugten dreidimensionalen Zahnbewegungen gedruckte oder doublierte Zwischenmodelle mit den je Modell im betreffenden Zeitraum zu erreichenden Zahnbewegungen (maximal 0,8 Millimeter). Darauf werden tiefgezogen jeweils drei Schienen mit unterschiedlicher Folienstärke (zwischen 0,5 und 0,75 Millimetern) für etwa drei bis vier Wochen Behandlung erstellt. Die Schienen werden meist je eine Woche fast durchgehend getragen, die dünnste zuerst, die stärkste zuletzt, dann erfolgt der Wechsel zu den Schienen des nächsten Zwischenmodells. Bei einer aktiven Behandlungsdauer zum Beispiel von einem halben Jahr werden somit unschwer zwei Mal 18 Schienen für eine Ober- und Unterkieferbehandlung benötigt. 24 12 23.06.2023 Aligner Abrechnung Festsitzende Apparaturen, Hilfsmittel und Verankerungen Die Alignertechnik kommt meist ohne Kraftansatz-/-übertragungshilfsmittel aus. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei benötigten körperlichen Zahnbewegungen, nutzt die Alignertechnik konfektionierte und/oder fallindividuell hergestellte Attachments aus unterschiedlichen Werkstoffen, gegebenfalls auch als (abgegoltene) Teile des Behandlungsgeräts linguale Miniaturschrauben und so weiter (Verfahren Hinz-Aligner). 25 Aligner Abrechnung Festsitzende Apparaturen, Hilfsmittel und Verankerungen Im maximal Vierjahreszeitraum können jederzeit festsitzende Behandlungsmittel eingegliedert und berechnet werden – auch zum Beispiel festsitzende Retainer. Und wie zum Beispiel nach der Nummer 6180 die Wiederherstellung „von herausnehmbaren Behandlungsgeräten“ jederzeit innerhalb der kieferorthopädischen Behandlung nach 6030 bis 6080 erbracht werden muss und berechnet werden kann, so gilt das auch zum Beispiel für das Wiederbefestigen gelöster Brackets/Attachments mit Berechnung der Nummer 6100 zuzüglich 2197 GOZ, falls eine adhäsive Befestigung erfolgt. 26 13 23.06.2023 Aligner Abrechnung Planungsschema Nachfolgend die Erläuterungen zum nebenstehend abgebildeten Planungsschema für die HKP-Aufstellung „Aligner“. Zu einzelnen Analogansätzen beziehungsweise Alternativberechnungen sind gegebenenfalls folgende Erklärungen hilfreich: 27 Aligner Abrechnung Planungsschema Intraorale diagnostische Aufnahmen (6000a) sind gemäß Beschluss des Beratungsforums von BZÄK, PKV und Beihilfe berechnungs- und erstattungsfähig: Beschluss Nr. 15. 28 14 23.06.2023 Aligner Abrechnung Planungsschema Gemäß Paragraf 4 (2) GOZ sind „Diagnostik-/Planungsabformungen“ nach (0050) 0060 GOZ statt mit konfektionierten auch mit „individuellen Löffeln ohne anatomische Abformhindernisse“ als 2x 5170a GOZ* möglich, jedoch nicht für dasselbe Modellpaar (dann nur die höherwertige Leistung ansetzbar – zwei Mal 5170): Indikation für zwei Modellpaare wären zum Beispiel nötige modellverändernde Maßnahmen zur Diagnostik/Planung (zum Beispiel Set-up); *zu 5170a siehe individuelle Löffelabformung ohne anatomische Problematik 29 Aligner Abrechnung Planungsschema Planung, Laborauftrag, Kontrolle/Korrektur(en) und zahnmedizinische Abnahme eines „KFO-Set-ups je Zahn“ ist eine Leistung des Zahnarztes und mit einer Vergütung nach Paragraf 6 (1) GOZ ansetzbar. Hinzu kommen Material- und Laborkosten für die technische Durchführung im Fremd- oder im Eigenlabor oder am Computer (virtuelle Set-up-Durchführung) – siehe Chairside-Laborleistungsliste virtuelle Leistungen, CAD/CAM (www.alex-za.de) 30 15 23.06.2023 Aligner Abrechnung Planungsschema Die Summe der zahnmedizinischen Set-Up-Leistungen ergibt ein oder zwei „Set-up- Modell(e). Der orthodontischen Kontrolle der einzelnen Set-Up-Vorgänge je Zahn folgt einer Gesamtüberprüfung des Set-Ups der Zahnreihen im Ober- und Unterkiefer (zusammenwirken von OK/UK) Diese „Endabnahme“ hin zu einem geplanten Behandlungsresultat erfolgt als Ergebnisüberprüfung auf dem Modell im Vergleich mit der aktuellen klinischen Situation und wird zum Beispiel „ClinCheck“ genannt. Das ist zahnärztliche/fachzahnärztliche Tätigkeit mit bewusster Entscheidung und Verantwortungsübernahme für die geplanten Behandlungsschritte. 31 Aligner Abrechnung Planungsschema Trotz gelungener Lageeinstellung der Kiefer in den Regelbiss kann dento-alveoläre Okklusionseinstellung eines einzelnen Zahns, einzelner Zähne oder von Zahngruppen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum zusätzlich erforderlich werden (6050 bis 6080 neben 6090 GOZ ist orthodontisch gegebenenfalls nötig und logisch und gebührentechnisch nicht ausgeschlossen. 32 16 23.06.2023 Aligner Abrechnung Planungsschema Attachment (6100 GOZ) ist der Oberbegriff für alle Arten von orthodontischen Kräfteübertragungs-/Kräfteangriffshilfsmittel am Zahn. Sie können konfektioniert sein wie Knöpfe, Brackets oder Bänder (6120) etc., sie können auch individuell hergestellt werden mit Komposit (ohne/mit zuzüglich Fertigteilen). Datenübertrag (Lokalisation, Form, Winkelstellung etc.) und intraorale Herstellung inklusive adhäsiver Befestigung (2197 GOZ) von Komposit-Attachments kann mittels spezieller, gegebenenfalls virtuell entworfener Schablonen (9005a je Kiefer) erfolgen. Es gibt dazu keine intraoralen Laborkosten; die zusätzlich berechnungsfähige Laborleistung liegt in der Erstellung der Spezialschablone. Intraorale (zum Beispiel intermaxilläre) Verankerungen nach Nummer 6160 GOZ sind auch befestigt an Alignergeräten möglich und berechnungsfähig. 33 Aligner Abrechnung Intraoralaufnahmen und Abformung In der Aligner-Diagnostik sind Intraoral Aufnahmen unerlässlich und wird Analog über GOZ 6000 oder über BEB 0706 (je Fotodokumentation) berechnet. Dies wird allerdings von vielen Versicherungen abgelehnt. GOZ 0065 gibt es seit 2012. Sie ist speziell für diese Art der digitalen Abformung abzurechnen. Diese Abformung wird mittels eines 3D Scanners je KH oder Frontzahnbereich abgerechnet. Silikonabdrücke (Korrekturabdrücke) werden nach GOZ 5170 abgerechnet. Alginatabdrücke nach GOZ 0060 + 6010. 34 17 23.06.2023 Aligner Abrechnung Attachements Nach dem GOZ Kommentar der BZÄK 6100, werden Attachements bei Aligner über diese Ziffer abgerechnet. Es macht Sinn, sich zusätzlich einen Vertrag über § 2 Abs. 1 GOZ unterschreiben zu lassen. Denn häufig werden die Behandlungen mit Alignern nicht von den PKV/Beihilfe übernommen. Das Entfernen der Attachemnets wird nach GOZ 6110 berechnet. 35 Aligner Abrechnung Material- und Laborkosten Die Kosten des Fremdlabors – welches die Schienen herstellen – werden 1:1 an den Patienten weiter gegeben ( ca. 2500€).  Wenn diese nicht im Eigenlabor selbst hergestellt werden. Beispiel 3 Steps für 2 Kiefer. Jeder Step besteht aus 3 Schienen. 36 18 23.06.2023 Aligner Abrechnung Material- und Laborkosten Ein Schienensatz für einen Kiefer ergibt 3 Schienen 0,5 mm, 0,625 mm und 0,75 mm Folie. Insgesamt 9 Schienen, je Kiefer (ca. 3000€): BEB: 2x3 Steps: 0009 Modell aus Kunststoff 6x3 Steps: 0732 Desinfektion, je Vorgang 6x3 Steps: 7601 Schiene, tiefgezogen M+L: 2x3 Steps: Material für 3D-Modelldruck: Harz (ca. 20g pro Zahnkranz) 2x3 Steps: Material für 3D- Modelldruck: Tray (gehört mit zum 3D-Druckvorgang) 2x3 Steps: Material Schienenherstellung: Isofolan-Folie (Isolierfolie) 37 9x3 Steps: Material Schienenherstellung: CA-Folien: je 0,5mm, 0,625mm, 0,75mm Aligner Abrechnung Kosten Eine Aligner Behandlung kann von 3000– 7000€ kosten. Je nachdem, wie hoch der Schwierigkeitsgrad ist und wieviele Schienen verwendet werden müssen. 38 19 23.06.2023 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung Diagnostik 1 Behandlungsplan 0040 4 Fotos 6000 4 Intra-orale Fotos 6000a 4 Optrisch-elektronische Abformung, jeKH o. FZ-Bereich 0065 4 Abformung beider Kiefer inkl. Bißnahme 0060 4 Modellanalyse 6010 4 ClinCheck bzw. Zielplanung, analog 6010a 2 Abformung mit indiv. Löffel, je Kiefer 5170 39 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung Röntgendiagnostik 2 OPG Ä5004 40 20 23.06.2023 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung Attachements zur Verankerung, Beispielhaft 6 Eingliedern eines Klebebrackets (hier Attachements) 6100 6 Entfernung eines Klebebrackets (hier: Attachements) 6110 41 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung Abschlagszahlung, Beispielhaft 1 Umformung des Ok, mittel 6040 1 Umformung des UK, mittel 6040 2 Einstellung in die Bisslage 6090 42 21 23.06.2023 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung ggf. Funktionsanalyse und -therapie: 1 Befunderhebung des stomatognathen Systems 8000 2 Mobilitätsprüfung der Kiefergelenk-Kapseln, je Kiefer Ä2181a 43 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung ggf. Approximale Schmelzreduktion (ASR/Strippen/Slicen) 1 GOZ-Abschlag in dem Quartal steigern, in dem die ASR 1 anfällt 1 Alternativ: GOZ 2200a (ASR), je Zahn zum 1,0 fachen 1 Satz 44 22 23.06.2023 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung Retainer, je Kiefer GOZ-Abschlag in dem Quartal steigern Über BEB berechnen Oder: Eingliedern einer Schiene am unverletztem Ä2698 Kiefer 45 Aligner Abrechnung Behandlungsplanung sonstiges 6 Glattflächenversiegelung, je Zahn 2000 72 PZR, je Zahn 1040 46 23 23.06.2023 Digitale Abformung und Modelle digitalisieren, Herstellung von Kunststoffmodellen GOZ 2012 Bezeichnung Anzahl 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich 4 vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je KH/FZ 6010a Digitale Modellauswertung, analog GOZ 6010 1 BEB 1997 0027 Virt. Model digitalisieren, Planzeit 8 Minuten (ist mit 0 0065 abgegolten) 0028 Virt. Modell optimieren (Scan beschneiden), Planzeit 5 2 Min. 0029 Ggf. Biss digital zuordnen (ist mit 0065 abgegolten) 0 0033 Virt. Modellpaar, sockeln, Planzeit 33 min. 1 0812 Ggf. Modellanalyse für KFO / Durchführung der 1 Zielbisslage/Zielplanung 0009 Modell aus Kunststoff, Planzeit 25 Min. 2 47 Material für 3D Modelldruck: Harz (20g pro Zahnkranz) 2 Material für 3D Modelldruck: Tray (gehört zum 3D Druckvorgang), anteilig 2 Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ Welche Kriterien Analogleistungen nach GOZ §6 Abs. 1 erfüllen müssen, ist inzwischen reichlich beschrieben. Wie aber muss die Analogziffer beschrieben werden? Hierzu äußert sich GOZ § 10 Abs. 4: (4) Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 1 berechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis ”entsprechend” sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen. 48 24 23.06.2023 Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ Vielen Praxen fällt es schwer die jeweiligen Analogleistungen festzulegen. Die BZÄK hat bewusst auf eine Benennung von Gebührenziffern verzichtet, da die Kalkulation individuell durchgeführt werden soll. Beachten Sie u.a. bitte auch: die zum Vergleich herangezogene Ziffer darf auch in Art und Kapitel ähnlich sein. die Abrechnungsbestimmungen der verglichenen Ziffer ("je Kiefer", "nur 4 mal im Jahr", "nur/nicht in Verbindung mit den Leistungen...") finden KEINE Anwendung; das wissen Versicherungssachbearbeiter regelmäßig nicht, daher besser unbeschränkte Leistungen als Vergleichsziffer verwenden, nicht zu Ähnliches vergleichen, sonst: "Holzweg - Gefahr". weitere Leistungen sind zusätzlich berechenbar, auch weitere Analogleistungen. 49 Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ Bei der Kalkulation müssen sie folgendes berücksichtigen: Zeitaufwand Stundensatz des Zahnarztes (betriebswirtschaflich betrachtet) Personalaufwand ggf. Materialkosten (wenn diese nicht zusätzlich berechnet werden) 50 25 23.06.2023 Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ Kalkulationsbeispiel Zahnarzt  Stundensatz von 300€ (betriebswirtschaftlich betrachtet) Er benötigt für den ClinCheck ca. 30 min. Er muss also ein Honorar von ca. 150€ erreichen Eine Leistung, nach Kosten- und Zeitaufwand, könnte sein: GOZ-Nr. 6260a Honorar 142,29 € Faktor 2,3 6260a - Clincheck im Zusammenhang mit Aligner-Therapie, Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1, entsprechend GOZ-Nr. 6260 Einordnung eines verlagerten Zahnes 51 Analogberechnung § 6 Abs. 1 GOZ § 10 Abs. 4 GOZ Materialkostenberechnung bei Analogien In der GOZ regelt nur die Berechnungsfähigkeit von Materialien bei regulären Leistungen in der GOZ. Im Zusammenhang mit Analogien existiert keine gesetzliche Regelung. Dies bedeutet, das wir diese gesondert berechnen können. Macht natürlich nur Sinn, bei besonders kostenintensiven Materialien. Bei geringeren Kosten, empfiehlt es sich, diese in der Analogleistung mit zu kalkulieren. katalog_analoge_leistungen_01.pdf (bzaek.de) 52 26 23.06.2023 Stripping 53 Stripping Als „Stripping“ (auch ASR) wird die Reduktion von Zahnschmelz im Bereich der approximalen Kontaktflächen zwischen den Zähnen bezeichnet. Dadurch werden die Zähne in ihrer mesio-distalen Ausdehnung schmaler (mesial: der Zahnbogenmitte zu; distal: dem Zahnbogenende zu). Häufig ist die Indikation zum Stripping bei Zahnengstand oder bei starker Proklination der Schneidezähne gegeben. Schmalere Zähne benötigen im Zahnbogen weniger Platz, d. h. die Zahnbogenlänge wird durch Stripping kürzer. Nach dem Stripping sind Spalten zwischen den Zähnen. Schneidezähne können z. B. nach dem Stripping soweit nach lingual (zungenwärts) gekippt werden, bis die Spalten wieder geschlossen sind. 54 27 23.06.2023 Stripping je nach Zahn können zwischen 0,1 mm bis 0,4 mm pro Schleifseite abgetragen werden Durch die approximale Reduktion des Zahnschmelzes kann im Grenzfall ein benötigter Platzbedarf innerhalb der Zahnbögen unter Verzicht auf Extraktion gewonnen werden. 55 Stripping bei Extraktion eines Prämolaren können 7 mm Platzgewinn in einem Quadranten gewonnen werden mittels ASR können bis zu 4 mm erzielt werden. um einen ausreichenden Schutz des Zahnes zu gewährleisten, sollte die Schmelzreduktion nicht mehr als die Hälfte der ursprünglichen Schmelzdicke betragen Die Zahnschmelzreduktion hinterlässt an den betroffenen Zähnen Rillen von einer Tiefe zwischen 10 bis 30 μ. Eine dadurch erhöhte Kariesfrequenz konnte allerdings nicht nachgewiesen werden. Elektronenmikroskopische Untersuchungen von Mangoury zeigen, dass sich die aufgerauten Schmelzoberflächen nach neun Monaten remineralisiert haben. 56 28 23.06.2023 Stripping Die approximale Schmelzreduktion durch Stripping oder Air-Rotor-Stripping ist in der GOZ 2012 nicht beschrieben. Demnach ist die Berechnung über das Analogieverfahren nach § 6 Abs. 1 anzuwenden. Es handelt sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung. Der tatsächlich gegebene Aufwand ist zu berücksichtigen. Auch wegen potenzieller Nachfragen von Kostenerstattern ist es sicherlich sinnvoll, die Dauer und den Schwierigkeitsgrad sowie die Methode gut dokumentiert zu haben. 57 Abrechnung –Außervertraglichen Leistungen Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahler- Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung 58 29 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Anfang Januar 2017 wurde eine Vereinbarung zur kieferorthopädischen Versorgung von Kassenpatienten veröffentlicht, die von der KZBV und dem BDK unter wissenschaftlicher Begleitung, der DGKFO erarbeitet und geschlossen wurde 59 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Ziel: Neue verständliche Patienteninformationen, Regelungen und Formulare. Anspruch des Versicherten auf eine zuzahlungsfreie Behandlung wie auch auf seine Wahlfreiheit im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung soll sichergestellt werden. 60 30 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Ziel: Durch Vereinbarung I Formblätter mehr Transparenz und Sicherheit für Patienten & Kieferorthopäden Formblätter Grundlage für die Vereinbarung und Berechnung von Mehrleistungen, Zusatzleistungen & außervertraglichen Leistungen in der Kieferorthopädie. 61 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Ziel: Durch Vereinbarung I Formblätter mehr Transparenz und Sicherheit für Patienten & Kieferorthopäden Formblätter Grundlage für die Vereinbarung und Berechnung von Mehrleistungen, Zusatzleistungen & außervertraglichen Leistungen in der Kieferorthopädie. Katalog typischerweise als Mehr-/Zusatzleistungen vereinbarungs- und abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen 62 31 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Anlagen: Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen, die nicht oder nicht in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden Erstvereinbarung I Folgevereinbarung 63 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Anlagen: Anlage zur Vereinbarung von privatzahnärztlichen Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung vom _____________ Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung, die Ihre Krankenkasse übernimmt Kosten gemäß der Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen, die vom Patienten zu tragen sind 64 32 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Mehrleistungen Leistungen, die grundsätzlich im BEMA-Z enthalten sind, in der konkreten Ausführung aber über die Regelversorgung hinausgehen. Zusatzleistungen & außervertragliche Leistungen Leistungen, die NICHT im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind und die im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung (UK-Retainer außerhalb der BEMA-Indikation I E3/E4) oder unabhängig davon erbracht werden (Beispiel PZR). 65 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Dokumentationspflicht Dokumentation zum Inhalt eines Informations- und Aufklärungsgesprächs zum Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen 1. Information des Patienten zum Anspruch auf die vertragliche Versorgung, Aufklärung über a. das Indikationssystem und die festgestellte lndikationsgruppe, b. die zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Versorgung (Sachleistung i.S. des § 12 SGB V), mit der sich die im Behandlungsplan definierten Ziele erreichen lassen. 66 33 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Dokumentationspflicht Dokumentation zum Inhalt eines Informations- und Aufklärungsgesprächs zum Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen 2. Behandlungsalternativen, Aufklärung über a. Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen, die zur Verfügung stehen und geeignet erscheinen, den Komfort der Behandlung zu erhöhen oder die Belastungen (z.B. Tragedisziplin, Beeinträchtigungen durch Behandlungsmittel, Hygiene) zu verringern. 67 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Dokumentationspflicht Dokumentation zum Inhalt eines Informations- und Aufklärungsgesprächs zum Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen 3. Wirtschaftliche Information über a. den vorläufigen Eigenanteil bei Vertragsleistungen in Höhe von 20 % / 10 % und die Rückzahlung bei Abschluss der Behandlung. b. Vergütungen für Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen und die nach Maßgabe der GOZ zu berechnen sind. Hinweiss: Die Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen ist vom Versicherten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. 68 34 23.06.2023 Abrechnung Außervertragliche und Selbtzahlerleistungen-Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung Dokumentationspflicht Dokumentation zum Inhalt eines Informations- und Aufklärungsgesprächs zum Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen 4. Unterlagen für den Patienten: Vereinbarungen / Formulare a. Durchschrift (Kopie) der Vereinbarung von privatzahnärztlichen Leistungen. b. Informationsbroschüre zum Anspruch auf zuzahlungsfreie Behandlung von Zahnfehlstellungen. 69 Verzicht auf Kassenbehandlung Betrifft: KFO-Behandlung von Max Mustermann Sehr geehrte Familie Mustermann, nach §29 Sozialgesetzbuch, V. Buch haben Versicherte Anspruch auf Übernahme von 80 bzw. 90 v.H. der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Die klinische Untersuchung am 05.11.2013 hat ergeben, dass bei Max eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vorliegt, für die Ihre Krankenkasse ggf. leistungspflichtig ist. Wir haben Sie umfassend und verständlich darüber aufgeklärt, dass die Behandlung mit Invisalign das Maß des Notwendigen übersteigt und die Behandlung bei der Krankenkasse nicht beantragt werden darf. Sie verzichten auf die Inanspruchnahme einer Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung und wünschen ausdrücklich eine Privatbehandlung. 70 35 23.06.2023 Abrechnung –Vereinbarung von KFO-Mehrleistungen; Zusatzleistungen und außervertraglichen Leistungen AVL Beispiel Folgender Fragenkatalog für Zusatz- Versicherte ist sinnvoll: Besteht eine Zahn-Zusatzversicherung für den Patienten ? Bitte prüfen Sie ihren Tarif hinsichtlich der Leistungsbestandteile. Ist Kieferorthopädie bzw. Funktionsdiagnostik / Therapie mitversichert ? Mit welchem % prozentualen Anteil ist Kieferorthopädie versichert ? Bis zu welchem Patientenalter ist KFO eingeschlossen ? Wann wurde die Zusatz- PKV abgeschlossen ? Ab wann ist eine Leistungszusage überhaupt möglich (Wartezeit) ? Besteht Versicherungsschutz nur bei KIG 1 und 2 ? Besteht Versicherungsschutz für KIG 3,4 und 5 ? Besteht Versicherungsschutz für AVL und Mehrkosten ? Gibt es eine maximale Erstattungssumme pro Jahr bzw. Festbeträge pro KFO- Behandlung ? Gibt es Festbeträge bzw. Sachkostenlisten in Teilsektoren (Laborkosten ?) ? 71 Sind nur medizinisch notwendig KFO- Leistungen (Materialkosten, SL- und Keramik-Brackets ?) erstattungsfähig ? Abrechnung –Vereinbarung von KFO-Mehrleistungen; Zusatzleistungen und außervertraglichen Leistungen AVL Beispiel AVL Vorteil Anzahl Betrag ? Indirektes kleben Verkürzte Stuhlzeit und offen halten des Mundes beim bebändern 1 Bracketumfeldversiegelung Zur Vorbeugung von Entkalkungen an den Zähnen 24 PZR Zum optimalen Schutz der Zähne, während der KFO Behandlung 84 Frontzahnretainer Dauerhaftes halten des Endergebnisses 1-2 Speicheltest Identifikation von Risikopatienten 1 Manuelle Funktionsdiagnostik Ermittlung der Belastbarkeit des KG zur Vermeidung von KG Problemen 1 72 36 23.06.2023 Abrechnung –Vereinbarung von KFO-Mehrleistungen; Zusatzleistungen und außervertraglichen Leistungen AVL Beispiel BEB 1997 indirektes kleben, Kalkulation Behandlungsdauer 10 Min, gegenüber 60 Einzelpreis, Anzahl Gesamtpreis, € Min. € 0732 Desinfektion, je Vorgang 6,22 2 12,44 0002 Modell aus Superhartgips 12,64 2 25,28 0008 Modell vorbereiten 5,27 2 10,54 0301 Zahn vermessen, je Zahn 1,37 24 32,88 0601 Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen 16,85 1 16,85 0822 Ggf. Konstruktionsplanung 16,85 0 0 7431 Bracket/Attachment positionieren (Br. Auf Modell kleben) 6,32 24 157,68 1241 Ggf. Ätzmaske für Brackets, je Kiefer 31,59 0 0 1242 Übertragungsmaske für Br., je KH o. FZ 17,90 4 71,60 1243 Vorber. der Übertragungsmaske,je KH o. FZ 17,90 4 71,60 5309 Ggf. Konditionieren einer Metall- Kstff.-Keramikfläche 3,69 0 0 Material 73 Abdruckpauschale 4,70 2 9,40 Gesamtsumme: 402,27€ Kariesinfiltration mit Icon Keine Vertragsleistung und kann somit auch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Abrechnung der erbrachten Leistung für gesetzlich Versicherten nach GOZ 2012 in Verbindung mit der GOÄ 96 durchzuführen. Im Vorfeld einer mikroinvasiven Kariesbehandlung, sollte ein entsprechender Kostenvoranschlag auch für privat Versicherten erstellt werden. Die Berechnung bei gesetzlich Versicherten erfolgt nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung (gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ) zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen. Vor der Behandlung von Kindern oder Jugendlichen ist eine Vereinbarung mit dem Erziehungsberechtigten zu treffen. 37 23.06.2023 Abrechnungsbeispiel § 6 Abs. 1 GOZ (Analogberechnung) Beispiel: Zahn 65 Zahn GOZ.-Nr. Gebührentext Anzahl Faktor Betrag 4055 Entfernen harter und weicher Beläge, je Zahn 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren od. Füllen (Separieren usw.) 2040 Anlegen von Spanngummi 2120 Mikroinvasive Kariesinfiltration gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend Kompositfüllung mehrflächig 1020 Lokale Fluoridierung Materialkosten-Behandlungsset Icon Infiltrant XXX Gesamtkosten: XXX Indirektes kleben, analog 76 38 23.06.2023 BEB 1997 Bezeichnung Anzahl 0732 Desinfektion, je Vorgang 2 (Abdruck, fertiges Gerät) Indirektes kleben, analog 0002 Modell aus Superhartgips 2 0008 Modell vorbereiten 2 0301 Zahn vermessen, je Zahn 20 0601 Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen 1 0822 Ggf. Konstruktionsplanung 7431 Bracket/Attachement positionieren (auf Modell) 20 1241 Ggf. Ätzmaske 2 1242 Übertragungsmaske für Brackets herstellen, je KH/FZ 4 1243 Ggf. Übertragungsmaske reinigen nach Einprobe, je 4 KH/FZ 5309 Ggf. Konditionieren einer Metall-, Kunststoff- o. 20 Keramikfläche 5310 Ggf. Vorbereiten einer Metall-, Kunststoff- o. 20 Keramikfläche 77 Abdruckmaterial, je Abdruck Indirektes kleben ist im Analogleistungskatalog der BZÄK von 10/2019 enthalten. Vorrichtung für indirektes Kleben (Bracketpositionierungsschablone) (zzgl. § 9 GOZ-Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen) 78 39 23.06.2023 Miniimplantate MesialSlider 79 GOZ 2012 Bezeichnung Anzahl 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je KH/FZ 1 0090 Intraorale Infiltrationsänästhesie 1 Miniimplantate 9020 Insertion eine Implantates zum temporären Verbleib, 2 auch orthodontisches Implantat 0510 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von 1 MesialSlider zahnärztlich-chirurgischen Leistungen (1,0 fach), je Tag 3290 Kontrolle nach chir. Eingriff, als selbständige Leistung, je 1 KH/FZ 3300 Nachbehandlung nach chir. Eingriff (z.B. spülen), als 1 selbständige Leistung, je KH/FZ 2030 Separieren, je KH/FZ 4 6120 Eingliedern eines Bandes 2 6160 Eingliederung einer intra-extraorale Verankerung, je 2 Verankerung 2290 Entfernen des Mesialsliders als „Entf. Eines …. Steges 1-2 o.ä. 6130 Entfernen eines Bandes 2 3000 Entfernen eines enossalen Implantates 2 80 Fertigteil Microschrauben /Miniimplantate 2 40 23.06.2023 BEB 1997 Bezeichnung Anzahl 0732 Desinfektion, je Vorgang 2 (Abdruck, fertiges Gerät) Miniimplantate 0002 Modell aus Superhartgips 1 0008 Modell vorbereiten 1 MesialSlider 7402 Ggf. Band auf Modell anpassen 2 0221 Hilfsteil in Abdruck einfügen 2 0224 Modellimplantate repositionieren 2 0822 Ggf. Konstruktionsplanung 0303 Ggf. Modell ausblocken (OK, palatinal) 1 7004 Bais Multibandkombination Grundeinheit 1 (Planzeit 65 Min.) 7404 Fertigteil-Kit einarbeiten (Planzeit 30 Min.) 1 Mesialslider-Komplettset 1 Abdruckmaterial, je Abdruck 81 Beneslider 41 23.06.2023 GOZ/BEB Beneslider 1 Sitzung: separieren  Materialkosten: GOZ 2030 x2 Material Fertigteil Mini-Implantate 2. Sitzung: Bänder anpassen, Implantate setzen und Laboranaloge (Orientierungsschablone) (BEB Ziffer Abdruck nehmen  anlegen) GOZ: Abdruckkäppchen (BEB Ziffer anlegen) 0080 Laborkosten BEB 97: 0090 0002 9020 x2 0008 0510 0732 3. Sitzung: separieren  Abdruckpauschale GOZ 2030 x2 GOZ/BEB Beneslider 4. Sitzung: Bänder einsetzen und Benselider Laborkosten BEB97: einsetzen  Beneslider Herstellung: GOZ: 0732 x2 4050/4055 7402 x2 2030 x2 5309 x2 6120 x2 0220 6160 x2 0221 x2 0224 x2 Materialkosten: 0303 ggf. Röhrchen, Schlösser 7004 Beneslider Komplettset 7404 ggf. 7421 42 23.06.2023 GOZ/BEB Beneslider Kontrollen werden über GOZ 3290 zzgl. Ggf. 3300 abgerechnet! 5. Sitzung: Bänder und Benselider entfernen Laborkosten BEB97: GOZ: Beneslider Herstellung: 2290 x2 0732 x2 7402 x2 6130 x2 5309 x2 4050/4055 0220 3000 x2 0221 x2 Materialkosten: 0224 x2 ggf. Röhrchen, Schlösser 0303 Beneslider Komplettset 7004 7404 ggf. 7421 Digitale Abformung 86 43 23.06.2023 GOZ/BEB Analoge / Digitale Abdrucknahme Analog  Digital  GOZ 5170 zzgl. Material (Silikonabformung!) GOZ 0065, je KH! Laborkosten BEB 97: 0028 0033 Laborkosten Kstff.Modell drucken: 0009 Materialkosten: Material für 3D Modelldruck: Harz (20g pro Zahnkranz) Material für 3D Modelldruck: Tray Lingualtechnik 88 44 23.06.2023 Lingualtechnik Seit 2016 gibt es eine Vereinbarung zwischen der KZVB und dem BDK zur Gewährung einer geordneten und transparenten Vereinbarung, Erbringung und Abrechnung von zahnärztlichen Mehr- und Zusatzleistungen. Am 11.01.2017 wurde ein Urteil vor dem Amtsgericht Mühlheim gesprochen (Az. 13 C 167/16). Die Richterin hat die ARAG verpflichtet, die Kosten der KFO Behandlung durch Lingualtechnik zu erstatten. Bei Lingualbrackets handelt es sich um eine Mehrkostenleistung. Diese geht über die Standartversorgung aus dem BEMA hinaus und muss mit dem Patienten über die Mehrkostenvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Es gilt also GOZ abzüglich BEMA! 89 Die Fremdlaborabrechnung müssen im AVL Plan mit aufgeführt werden. Lingualtechnik 0040 6100 x24 Abschläge! 6000 x4 6110 x24 Retainer 0060 x3 2197 x24 M+L Elab ca.1400€ 6010 x3 2000 x24 Ä5004 x3 M+L Flab 6120 x4 ca.1800€ Ä5090 x2 6130 x4 6020 x2 6140 x? Kosten Gesamt: 2030 x4 6150 x10 ca. 9700€ 1040 x84 (7-7) Ä2702 x10 90 45 23.06.2023 Lingualtechnik Bei Privatpatienten ist darauf zu achten, dass bei einem erhöhtem Faktor über den 3,5fachen Satz eine Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ getroffen wird! Für eine geringere Abweichung kann eine solche Vereinbarung getroffen werden. Der höhere Faktor ist erst auf der Rechnung zu begründen. Mögliche Begründungstexte: Erschwertes kleben/Bebändern aufgrund starker Engstände/extremer Drehstände Erschwertes kleben/Bebändern aufgrund palatinaler Anbringung von Hilfsteilen Erschwertes kleben/Bebändern aufgrund erhöhtem Speichelfluss/kleiner Mundöffnung Erschwert aufgrund Zungendyskinesie (Störung der Zungenfunktion) 91 Zeitaufwändige und schwieriges Bebändern aufgrund erhöhter Zungenmotorik und Hypersalivation Lingualtechnik Versicherung des Patienten Vorgehensweise 1 Kassenpatient unter 18 (KIG 1-2) = Siehe 4 Selbstzahler 2 Kassenpatient unter 18 (KIG 3-5) Kassenübernahme der Behandlung mit oder Mehrkostenvereinbarung Kassenpatient über 18, der Die MB im Plan beantragen kombiniert KFO/chirurgisch MKV die Honorardifferenz GOZ abzgl. BEMA vereinbaren behandelt wird FLAB im AVL Plan berücksichtigen 3 Kassenpatient über 18 (KIG 3-5) mit Siehe 2 Zusatzversicherung Zusätzlich: Die Kostenübernahme der Zusatzversicherung sollte VOR Beginn geklärt sein 4 Kassenpatient über 18 = Selbstzahler HKP Privat! 5 Privatpatient HKP Privat; ggf. Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ! 6 Privatpatient mit Beihilfeanspruch HKP Privat; ggf. Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ! 92 Die Erstattung ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Landes. 46 23.06.2023 Steigerungsfaktor und Begründungsmöglichkeiten 93 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten& „Wer Begründungen anhört, ist geneigt zuzustimmen.“ Goethe Im § 5 Abs. 1 der gültigen Gebührenordnung GOZ ist festgelegt, dass sich die Höhe der einzelnen Gebühr nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes bemisst. Im § 5 Abs. 2 ist festgelegt, dass innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu 94 berechnen. 47 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten § 10 Abs. 3 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung (3) Überschreitet die berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nummer 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Soweit im Fall einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt ist, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Bei Auslagen nach Absatz 2 Nr. 5 ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen. Wurden zahntechnische Leistungen in Auftrag gegeben, ist eine den Erfordernissen des Absatzes 2 Nr. 5 entsprechende Rechnung des Dentallabors beizufügen; insoweit genügt es, in der Rechnung des Zahnarztes den Gesamtbetrag für diese Leistungen anzugeben. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3), sind als solche zu bezeichnen. 95 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Begründungen sollten möglichst: Aussagekräftig, Stichwortartig und kurz sein Zeitaufwand, Schwiergkeiten/Umstände sollten voranstehen Begriffe wie aussergewöhnlich, überdurchschnittlich, erheblich, extrem nutzen Anatomische Besonderheiten/Personenbezogene Grunderkrankungnen (Anamnese) sollten Sie an den Anfang der Begründung setzen. bei hohen Leistungen oder stark erhöhtem Faktor, sollten Sie den Namen des Patienten integrieren – möglichst am Anfang! Nur EINE! Begründung verfassen Denken Sie trotzdem an eine sehr gute Wirtschaftliche Aufklärung des Patienten! 96 48 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Die nachfolgende Liste mit Formulierungen von Begründungen soll eine Hilfestellung geben. Die Liste enthält Beispiele, die im Einzelfall fachlich auf die jeweils durchgeführte Leistung abgestimmt werden müssen. Die formulierten Begründungen sind keinesfalls verbindlich oder vollständig. Die Einschränkung der Erstattung einiger Krankenversicherungen oder Beihilfestellen wird hierdurch nicht in jedem Fall beeinflusst. Die Begründungen sind ggf. durch die einleitenden Worte:...........besondere Schwierigkeit aufgrund..............besondere Umstände durch................besonderer Zeitaufwand aufgrund von..... zu ergänzen! 97 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Allgemeine Leistungen/Gebietsübergreifend/Planung/Vorbereitende Maßnahmen: vorliegende Allgemeinerkrankung bzw. Allgemeinzustand des Patienten problematische Kreislaufverhältnisse Abwehrhaltung des Kindes besonders ausführliche Besprechung der Behandlungsindikation sehr umfangreiche Anamneseerhebung erschwerte Kommunikation aufgrund von... sprachliche Verständigungsschwierigkeiten sensorische/reflektorische Übererregbarkeit zusätzliche Diskussion von Alternativen verminderte psychische Belastbarkeit 98 49 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Allgemeine Leistungen/Gebietsübergreifend/Planung/Vorbereitende Maßnahmen: Kreislauflabilität extreme Unruhe des Patienten erschwerter Mundzugang (Mundsperre, Adipositas, Herpes u.ä.) eingeschränkte Mundöffnung (Kieferklemme) erhöhter Muskeltonus (Wange, Zunge) motorische Instabilität der Zunge vermehrter Speichelfluss stark reduzierte Speichelbildung (Xerostomie) erhöhte Brechreizneigung 99 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Allgemeine Leistungen/Gebietsübergreifend/Planung/Vorbereitende Maßnahmen: allergische Reaktion starke Blutung, erhöhte Blutungsneigung behandlungsbedingte überdurchschnittlich häufige Abnahme und Wiederbefestigung erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet erschwerte Trockenlegung des Behandlungsfeldes erschwerter Zugang bei Zahnkippung schwierige Behandlung bei Dysgnathie erschwerte Trockenlegung durch vermehrten Sulcusfluid bei Dysgnathie bei Abrasionsgebiss 100 50 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Konservierende Behandlungen/Prophylaxe: umfangreiches u. zeitaufwendiges Einsetzverfahren spezielle Technik zur Interdentalraumpflege audiovisuelle Hilfsmittel und/oder Anschauungsmaterial wegen Überschreitung der geforderten Mindestzeit von XX Minuten schlechte Mundhygiene, aufwendigere Erhebung des Mundhygienestatus problematische Kreislaufverhältnisse erhöhte Blutungsneigung (z.B. Bisphosphonatemedikation) starke Vernarbung im OP-Gebiet vollständige Ankylose des verlagerten Zahnes 101 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Konservierende Behandlungen/Prophylaxe: erhöhter Zeitaufwand durch schwer stillbare Sulcusblutung besonders fest anhaftende Konkremente Erschwernis bei Zahnlockerung starke Zahnkippung Lingualstand/Palatinalstand/Buccalstand/Labialstand Mehrfachabformung/erschwerte Abformung (z.B. Stellungsanomalien, Würgereiz) tief inserierende Schleimhautbänder 102 51 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Kieferorthopädie: schwierige Motivation erschwerte Abformbedingungen erschwerte Verankerung der Behandlungsapparaturen Erschwernis bei kombinierter chirurgisch-kieferorthopädischer Behandlung Erschwernis bei zungenseitiger Platzierung Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie komplizierte Ligaturenführung ungünstige Reaktionsweise wegen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Narbenzüge sehr ungünstige Wachstumsrichtung 103 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Kieferorthopädie: ungünstige Umstände durch Zungenlage / Zungenpressen / Sigmatismus schwierige Umstände durch hohe kosmetische Anforderungen erhöhter Zeitaufwand bei Beratung erhöhte Schwierigkeit durch vorhandene Kronen oder Zahnersatz Hohe Komplexität des Beratungsinhaltes Mundöffnung stark eingeschränkt (z.B. durch Adipositas, Herpes,etc.) schwer zugängliche Klebefläche infolge Fehlinklination oder Rotation des Zahns Sehr unruhiger Patient mit der Notwendigkeit zeitintensiver Unterbrechungen der Behandlung Umfangreiche Individualisierung eines konfektionierten Bogens durch zusätzliche, patientenbezogene Biegungen und Befestigung des Bogens mit Drahtligaturen: wesentlich zeitaufwendiger als herkömmliche Gummiligaturen. Eingliedern der Kopf-Kinn-Kappe bzw. Delairemaske wegen ungünstiger Einschubrichtung der Verankerungsapparatur 104 52 23.06.2023 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Aufbissbehelfe/Schienen/FAL: Kippung/Elongation Verwendung von Retentionsgeräten exzessiver Bruxismus umfangreiche Anamnese Desorientierung des stomatognathen Systems lange Behandlungsvorgeschichte psychosoziale Blockade schwierige Differenzialdiagnostik akute Schmerzustände apparativer Aufwand Stützzonenverlust erschlaffter Bandapparat 105 Einsatz des Steigerungsfaktors / Begründungsmöglichkeiten Aufbissbehelfe/Schienen/FAL: Zahnlockerung Anbringungserschwernis fehlende Eck -/Frontzahnführung generalisierte Okklusionsstörung, nicht konzeptionsgerechte Okklusion Kieferrelationsbestimmung sehr schwierig Mobilitätseinschränkung des Kiefergelenks Mundöffnung stark eingeschränkt 106 53 23.06.2023 Abrechnung – Umgang mit kostenerstattenden Stellen 107 Abrechnung Empfehlungen zum Umgang mit kostenerstattenden Stellen GOZ I Beihilfe I Zusatzversicherungen 108 54 23.06.2023 Weisen Sie aktiv auf bekannte Erstattungsschwierigkeiten hin! Delegieren Sie die Verantwortung zur Kostenbeteiligung ! “…gewählten tariflichen Umfang…” “Schön, dass sich Ihre Versicherung an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von Max beteiligt.” „Laborkosten können nur geschätzt werden. Laborkosten werden vom zahntechnischen Labor (bzw. Praxislabor) nach Arbeitszeitaufwand, Schwierigkeit und individuellem Anspruchsniveau geschätzt (Grundlage BEB-Laborliste).Sie weichen vom bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis der GKV (BEL II) bzw. etwaigen Sachkosten- oder Erstattungslisten privater Kostenträger ab.“ 109 Medizinische Notwendigkeit (allgemein) Erstattungsstellen (private Krankenkassen und Beihilfestellen) bezweifeln oft die medizinische Notwendigkeit der gesamten Behandlung oder aber bestimmter diagnostischer bzw. therapeutischer Teilleistungen. Der Versicherer ist darlegungs- und beweispflichtig, wenn er seine Leistungspflicht einschränken will. Beurteilung der med. Notwendigkeit hat durch einen neutralen Sachverständigen zu erfolgen. 110 55 23.06.2023 Wonach richtet sich die zahnmedizinische Notwendigkeit? Med. Notwendigkeit richtet sich nach objektiven Erkenntnissen (Befunden) und ist immer dann gegeben, wenn und solange es nach den zum Zeitpunkt der Planung und Durchführung der Therapie erhobenen Befunden und den hierauf beruhenden zahnärztlichen Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. Zahnmedizinisch notwendig sind auch Leistungen, die ästhetisch und zugleich medizinisch veranlasst werden, selbst dann, wenn der ästhetischen Motivation ein besonderes Gewicht zukommt. (§ 1 Anwendungsbereich GOZ (2) Satz 3 Kurzkommentar BZÄK). Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits 1978 festgestellt (AZ: IV ZR 175/77), dass eine medizinische Maßnahme dann als notwendig anzusehen ist, wenn sie „fachlich vertretbar“ ist. Zusätzlich hat der BGH ein für die Erstattungspflicht privater Krankenversicherer wegweisendes Urteil gefällt (AZ: IV ZR278/01). Demnach gibt es bei der Kostenerstattung keine Rechtfertigung für die Einbeziehung von Kostengesichtspunkten. 111 Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit befasst und ihn so definiert: "Eine Heilbehandlung ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Das ist im allgemeinen dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern. Die Notwendigkeit der Heilbehandlung ist allein auf medizinischer Sicht zu beurteilen. Auf Kostengesichtspunkte kommt es dabei nicht an." Diese Definition beinhaltet mehrere Kriterien: sachliche medizinische Fakten sind ausschlaggebend, wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig, der Zeitpunkt der Erbringung ist maßgeblich, nicht spätere Erkenntnisse, es reicht, wenn eine Methode geeignet ist, Linderung zu bringen; Heilung oder Erfolg beim Linderungsversuch werden nicht verlangt, ausschlaggebend ist ausschließlich Medizin, nicht Kosten. 112 56 23.06.2023 Wonach richtet sich die zahnmedizinische Notwendigkeit? Die medizinische Notwendigkeit will und muss den Stand der zahnmedizinischen Entwicklung widerspiegeln! Eine med. Notwendigkeit kann nur für eine Behandlung (NICHT für eine Therapieform) auf Grund einer Diagnose vorliegen, die durch Befundung und vorliegenden Behandlungsplan bestätigt wird. Der Heil- und Kostenplan ist somit der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Die ordnungsgemäße Rechnung eines Zahnarztes reicht für den Patienten als Nachweis der med. Notwendigkeit aus. Mit Rechnungslegung nach GOZ oder GOÄ dokumentiert der (Zahn-)Arzt die medizinische Notwendigkeit, denn es dürfen ja nur medizinisch notwendige Leistungen nach GOZ oder GOÄ berechnet werden (abgesehen von Leistungen auf Verlangen, gem. § 2 Abs. 3 GOZ). 113 Wonach richtet sich die zahnmedizinische Notwendigkeit? Wie das Behandlungsziel erreicht wird , d.h. mit welcher Therapieform gearbeitet wird, unterliegt nur im GKV- Versicherungsbereich gesetzlichen Vorgaben. Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum sind auch von dem in der Bundesrepublik erreichten Versorgungsstand bestimmt. „Patientin hat sich bewusst für Ihre PKV entschieden, um freie Therapie- und Arztwahl für sich beanspruchen zu können.“ 114 57 23.06.2023 Wahl Behandlungsmethode Es ist dem Patienten überlassen, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll (vgl. Hierzu BGH Urteil vom 22.September 1987,Aktenzeichen: VI 238/86). Privatpatienten können sich ihre Behandlungsmethode frei wählen. Sofern die Therapie anerkannt ist, muss sie von privaten Krankenversicherern bezahlt werden. Dieses patientenfreundliche Urteil fällte der Bundesgerichtshof ( AZ: IV ZR 278/01). 115 Wahl Behandlungsmethode Ausschließlich Personen mit entsprechendem Berufsabschluss dürfen die medizinische Notwendigkeit feststellen Wenn also z.B. ein Versicherungssachbearbeiter schreibt, etwas sei nicht medizinisch notwendig gewesen, setzt er sich ggf. dem Verdacht aus, Heilkunde ohne Berufserlaubnis auszuüben, das aber wäre ggf. strafbar, schon die Verunsicherung eines Versicherten, der daraufhin eine notwendige Therapie verzögert oder unterläßt könnte bedenkliche Folgen haben! Beratende Mediziner, die von der Versicherung regelmäßig für ihre Meinung bezahlt werden, sind wohl kaum als neutral zu betrachten. Möchte eine Versicherung also bestreiten, dass etwas medizinisch notwendig gewesen wie, so steht ihr das unabhängige Gutachterwesen der jeweiligen Zahnärztekammer oder Ärztekammer zur Verfügung. 116 58 23.06.2023 117 Beihilfe Beihilfeberechtigte und Patienten, die bei der Postbeamtenkasse versichert sind, haben in der Regel nur Anspruch auf die Erstattung kieferorthopädischer Leistungen ab dem 18. Lebensjahr haben, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgische Behandlung durchgeführt wird. 118 59 23.06.2023 6090 Ablehnung der Mehrfachberechnung I i.d.R. mehr als zweimaliger Ansatz Die Gebührennummer ist nicht an einen Vierjahreszeitraum gebunden und kann je Behandlungsvierteljahr berechnet werden. Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig. Im Kommentar der BZÄK wird die Berechenbarkeit der GOZ Ziffer 6090 beschrieben und bestätigt. 119 8000ff. Wir erlauben uns folgenden Hinweis zur medizinischen Notwendigkeit funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Leistungen: „Die Leistungen nach den Geb.-Nr. 8000ff. GOZ können bei der Behandlung eines Patienten indiziert sein und berechnet werden, wenn der Zahnarzt sie zum Erreichen des Behandlungsziels für notwendig erachtet; die Funktionsanalyse ist also nicht nur bei Patienten mit offensichtlichen funktionellen Beschwerden angezeigt, sondern kann auch generell zur Abklärung bei der Versorgung mit Zahnersatz, Kronen und Inlays sinnvoll sein, darüber hinausgehend auch vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung oder Parodontaltherapie. Wenn sich dann funktionelle Probleme ergeben, ist eine dem Befund entsprechende Therapie notwendig. AG München AZ: 183 C 20870/96 Urteil vom 21.04.1197 LG Stuttgart AZ: 6 S 48/98 Urteil vom 19.11.1998 Verdacht auf CMD nicht im Plan aufnehmen! 120 60 23.06.2023 2290 121 6100 I 6110 I 2000 innerhalb der Behandlung mit Alignern Die Einbringung der Attachments dient neben der adäquaten Positionierung der Aligner, auch (wie die Einbringung von Brackets) zur kontrollierten Einzelzahnbewegung. Arbeits- und Zeitaufwand entspricht der GOZ Leistungsbeschreibung 6100. Kommentar BZÄK: “Das Anbringen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z. B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.“ 122 61 23.06.2023 Der minderjährige Patient – Rechnungslegung Um beide Elternteile zur Zahlung zu verpflichten: Herr & Frau in Rechnungsanschrift bzw. als Rechnungsempfänger In Anamnese BEIDE Elternteile aufnehmen. Getrennt lebend: BEIDE Anschriften. Erhöht die Realisierungschancen der Honorarforderung! §10 GOZ wird eine zahnärztliche Honorarforderung erst dann fällig, wenn die Rechnung dem Zahlungspflichtigen zugegangen ist. 123 62 23.06.2023 Links http://www.kzbv.de/richtlinien.73.de.html https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf http://www.kzbv.de/schnittstellen-zwischen-bema-und-goz.782.de.html https://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz/goz- kommentar.html https://www.g-ba.de/downloads/62-492-8/RL-Kieferorthopaedie.pdf Quelle: ZMK/ Jg. 28/ Sonderdruck aus Sonderausgabe Juli/ August 2012 2 Bilder https://www.shutterstock.com/de/image-illustration/3d-peole-men-person- presenting-word-176922800 https://www.shutterstock.com/de/image-illustration/3d-people-man-person- jumping-over-124349299 https://www.shutterstock.com/de/image-illustration/3d-white-people-red-info- icon-105850664 https://www.shutterstock.com/de/image-illustration/3d-white-people-looks-idea- lying-101783026 https://www.shutterstock.com/de/image-illustration/outstanding-red-piece-line- puzzle-isolated-41783434 63 23.06.2023 Diese Präsentation wurde liebevoll und mit größter Sorgfalt erarbeitet. Dennoch übernehme ich als Autorin keinerlei Haftung für die Richtigkeit von Angaben, hinweisen und Ratschlägen sowie eventuell Druckfehler. Da einige KZVen etwas anders abrechnen, schließen wir jegliche Haftung der einzelnen KZVen aus. Auch für eventuelle Abweichungen der KZVB schließen wir jegliche Haftung aus. Auch durch den medizinischen Wandel, kann das Skript in kurzer Zeit schon nicht mehr aktuell sein. Für eventuelle Fehler, die nicht beabsichtigt waren, übernehmen wir keine Haftung. Copyright: Dangela Henning, Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen, Westfalen-Lippe Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil – auch in Auszügen – der Präsentation darf ohne schriftliche Genehmigung der Autorin in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikroverfilmung oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Wege bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zum Schadenersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Ein Nachdruck ist - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der Autorin gestattet. Dangela Henning Betriebswirtin für Mgmt. im Gesundheitswesen MeDi-Zahn Praxismanagement Haus Alsbach 51766 Engelskirchen Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit 02263-9684803 015906129376 [email protected] www.MeDi-Zahn.de 64

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