Verfahren zur Verrechnung der Kosten PDF

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This document details procedures for allocating costs to different business functions and services. It covers principles of cost allocation, including causation, feasibility, and average methods, as well as cost centers and secondary cost allocation. The document also presents examples of primary cost allocation using distribution keys.

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II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 5 vor Kosten- und Leistungsrechnung (8. Au!age) II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen 1. Grundsätze der Kostenzurech...

II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 5 vor Kosten- und Leistungsrechnung (8. Au!age) II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen 1. Grundsätze der Kostenzurechnung 1.1 Allgemeines 92 Der gesamte Prozess von der Kostenartenrechnung über die Kostenstellenrechnung bis hin zur Kostenträgerrechnung wird als Kostenverrechnung bezeichnet. Dabei soll eine möglichst genaue und zutre"ende Zuordnung der angefallenen Kosten auf die Kostenträger vorgenommen werden. Die Kostenverrechnung kann wie folgt optisch dargestellt werden: ABB. 19: Prozess der Kostenverrechnung 1.2 Prinzipien der Kostenverrechnung 93 Die Verrechnung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger kann nach folgenden unterschiedlichen Prinzipien erfolgen: Verursachungsprinzip Tragfähigkeitsprinzip https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 1 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Durchschnittsprinzip 1.2.1 Verursachungsprinzip 94 Bei Anwendung des Verursachungsprinzips werden einem Kostenträger nur dann Kosten zugerechnet, wenn sie von diesem tatsächlich verursacht werden. Dieser unmittelbare Zusammenhang zwischen entstandenen Kosten und der Produktion einer Leistungseinheit ist lediglich bei den variablen Kosten nachzuweisen, die #xen Kosten fallen unabhängig von der Leistungserstellung an. Aus diesem Grund ist eine Zurechnung von #xen Kosten nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich, es können nur die variablen Kosten dem Kostenträger direkt zugeordnet werden. 1.2.2 Tragfähigkeitsprinzip 95 Bei Anwendung des Tragfähigkeitsprinzips erfolgt die Verteilung der Kosten nach der jeweiligen Belastbarkeit der unterschiedlichen Kostenträger. Dabei werden einem Kostenträger mit z. B. hohem Deckungsbeitrag, Umsatz oder Marktpreis (= Indizien für Belastbarkeit) mehr Kosten zugerechnet als einem Kostenträger mit entsprechend geringerem Deckungsbeitrag, Umsatz bzw. Marktpreis. Da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und der Höhe der Belastbarkeitskriterien wohl fraglich ist und somit eine willkürliche Verteilung der Kosten auf die Kostenträger erfolgt, ist die Anwendung des Tragfähigkeitsprinzips sehr problematisch. 1.2.3 Durchschnittsprinzip 96 Das Durchschnittsprinzip führt mittels Division der Kosten durch die Produktionsmenge zu einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf die Leistungseinheiten. Bei einem Mehrproduktunternehmen werden die Kosten dem Kostenträger mittels einer Schlüsselung zugerechnet. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 2 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 2. Verrechnung der Kosten auf Kostenstellen 97 Die Kostenstellenrechnung ist ein Bindeglied zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung und befasst sich mit der Verteilung der einem Kostenträger nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten (Gemeinkosten) auf Kostenstellen. Dabei geht es um die Frage: „Wo sind die Kosten angefallen?“. Aufgaben der Kostenstellenrechnung: Verteilung der primären Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung auf die Kostenstellen im Betrieb (anteilig nach Verteilungsschlüsseln bzw. Belegen) Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen (Sekundärkostenverrechnung) Vorbereitung der Kalkulation durch Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen und anteiliger Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger (sofern Beanspruchung der Kostenstelle durch den Kostenträger) Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Tätigkeitsund Verantwortungsbereichen (Soll-Ist-Vergleich bzw. Zeitvergleich) In der Kostenstellenrechnung unterscheidet man zwischen Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen) und Hauptkostenstellen, wobei diese Einteilung nichts über die Wichtigkeit der jeweiligen Kostenstelle aussagt. 2.1 Hilfskostenstellen 98 Kennzeichnend für Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen) ist ihre Leistungsabgabe an andere Kostenstellen, daher werden die in den Hilfskostenstellen entstandenen Gemeinkosten nicht unmittelbar auf die Kostenträger, sondern über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (Sekundärkostenverrechnung) auf die https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 3 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 empfangenden Kostenstellen verrechnet. Sie dienen dem eigentlichen Leistungsprozess des Betriebes, sind aber an diesem nicht direkt beteiligt. Dabei wird zwischen „Allgemeinen Hilfskostenstellen“ und „Fertigungshilfsstellen“ unterschieden. Allgemeine Hilfskostenstellen dienen dem Gesamtbetrieb, ihre Leistungen werden von allen oder fast allen übrigen Kostenstellen in Anspruch genommen. Dabei erfolgt eine Verteilung der Kosten der Hilfskostenstelle entsprechend der Inanspruchnahme auf die anderen Kostenstellen. Allgemeine Hilfskostenstellen werden abrechnungstechnisch den Hauptkostenstellen vorgeschaltet. Beispiele: Energie- und Wasserversorgung, Haustechnik, Werkschutz, Sozialeinrichtungen (Kantine, Kindergarten), Gebäudeverwaltung Fertigungshilfsstellen erbringen ihre Leistungen indirekt für die Fertigung, dort anfallende Kosten werden ausschließlich auf die Fertigungshauptkostenstellen umgelegt. Beispiele: technische Betriebsleitung, Konstruktionsbüro, Werkzeugmacherei, Schreinerei, Reparaturwerkstätte 2.2 Hauptkostenstellen 99 Hauptkostenstellen sind unmittelbar an dem eigentlichen Leistungsprozess des Betriebes beteiligt, die dort entstehenden Kosten werden mithilfe von Gemeinkostenzuschlagssätzen direkt auf die Kostenträger verrechnet. Die weit verbreitete funktionale Gliederung der Hauptkostenstellen sieht eine Aufteilung in Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsbereich vor. Zu diesen Bereichen gehören u. a. folgende Kosten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 4 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Material: 03.03.24, 20:16 Einkauf, Lagerung, Wareneingang, Rechnungsprüfung usw. Fertigung: Produktion der Kostenträger, z. B. Stanzen, Bohren, Lackieren, Montieren usw. Verwaltung: kaufmännische Geschäftsführung, Finanz- und Rechnungswesen, allgemeine Verwaltung, Rechtsabteilung usw. Vertrieb: Werbung, Verkauf, Versand, Fertigerzeugnislager usw. Zudem ist auch eine Gliederung der Hauptkostenstellen nach räumlichen (z. B. Lagerhalle = Hauptkostenstelle) oder organisatorischen Gesichtspunkten (Kostenstellenbildung nach Verantwortungsbereichen) möglich. 100 Wie weit die Kostenstellengliederung geht, ist u. a. von der Größe des Betriebes, der Branche, der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie den innerbetrieblich gesetzten Zielen der Kostenermittlung und -überwachung abhängig. Zu beachten ist jedoch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, es muss daher eine sinnvolle Grenze bei der Anzahl der Kostenstellen gezogen werden, damit dem Arbeitsaufwand für die exakte Zuordnung der Kosten auch ein entsprechend hoher Nutzen gegenübersteht. 2.3 Funktionen des Betriebsabrechnungsbogens 101 Die Aufgaben der Kostenstellenrechnung werden im Wesentlichen durch den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) erfüllt. Dabei werden in tabellarischer Form die Kostenarten (zeilenweise) und die Kostenstellen (spaltenweise) aufgeführt. Der Betriebsabrechnungsbogen hat folgende Funktionen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 5 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Primärkostenverrechnung (Erfassung und Zuordnung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen) Sekundärkostenverrechnung (Verrechnung des innerbetrieblichen Leistungsaustausches zwischen den Kostenstellen) Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen Kostenkontrollrechnung (Ermittlung von Kostenstellenüber- bzw. Kostenstellenunterdeckungen durch Gegenüberstellung von Normal- und IstGemeinkosten) 2.3.1 Primärkostenverrechnung – Erfassung und Zuordnung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen 102 Unter Primärkostenverrechnung versteht man die Verteilung der primären Kosten (= aus der Kostenartenrechnung in die Kostenstellenrechnung übernommene, von „außen“ bezogene Kosten) auf die Kostenstellen. Dabei muss zwischen Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten unterschieden werden. Als Kostenstelleneinzelkosten werden die den einzelnen Kostenstellen direkt zuordenbaren Gemeinkosten bezeichnet (z. B. Gehalt eines Kostenstellenleiters oder Kosten einer in dieser Kostenstelle stehenden Maschine), dagegen spricht man von Kostenstellengemeinkosten, wenn eine direkte Zurechnung der Gemeinkosten auf Kostenstellen nicht möglich ist, da sie für mehrere Kostenstellen gemeinsam anfallen (z. B. Gehalt des Werksleiters oder Kosten des Werksgebäudes). Die Verteilung dieser Kosten auf die Kostenstellen erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel. 103 Beispiele für Verteilungsgrundlagen: Betriebssto"e - Materialentnahmescheine Gehälter - Gehaltslisten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 6 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Hilfslöhne - Lohnlisten Soziale Abgaben - Lohn- und Gehaltslisten Miete - Raumgröße je Kostenstelle Kalk. - Anlagewert laut Anlagekartei Kalk. Zinsen - Vermögenswerte je Kostenstelle Energiekosten - Verbrauch nach 03.03.24, 20:16 Abschreibung Anschlusswerten/Zwischenzählern (oder Raum!äche) Beispiel Für die Primärkostenverteilung stehen aus der Betriebsergebnisrechnung (BER) folgende Monatszahlen der AB-Industrie AG zur Verfügung: Kostenarten Kostenstellen Zahlen Verteilungs- Material- Fertigungs- Verwaltungs- Vertriebs- der BER grundlage bereich bereich bereich bereich Hilfssto"e 24.000 € MES Betriebssto"e 18.000 € MES Hilfslöhne 48.000 € Gehälter 65.000 € Soziale Aufwendungen 2.500 € 800 € 14.600 € 250 € 2.350 € Lohnlisten 5.300 € 40.800 € 400 € 1.500 € Gehaltslisten 6.200 € 32.500 € 15.900 € 10.400 € 7.850 € 49.950 € 11.100 € 8.100 € 100.000 € 450.000 € 120.000 € 130.000 € 7.480 € 33.760 € 9.000 € 9.760 € Lohn- und 77.000 € Kalk. Abschrei- 21.500 € Gehaltslisten Anlagewert lt. 80.000 € Anlagekartei Kalk. Zinsen 60.000 € Vermögenswerte Raumkosten 20.000 € Raumgröße bungen https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 650 qm 1.500 qm 190 qm 160 qm Seite 7 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Versiche- 03.03.24, 20:16 Versiche- rungen 6.000 € Div. Kosten 14.000 € rungswerte 720 € Schlüssel 1: 3.360 € 3: 900 € 2: 1.020 € 1 Die Verteilung der Gemeinkostenarten „Kalkulatorische Abschreibungen“, „Raumkosten“ und „Diverse Kosten“ auf die Kostenstellen ist nach den angegebenen Verteilungsgrundlagen wie folgt zu ermitteln: Kalkulatorische Abschreibungen: Kalk. AfA Anlagewert 80.000 € = 800.000 € = 0,10 € kalk. AfA je 1,00 € Anlagewert insgesamt Materialbereich: 0,10 € × = 10.000 € = 45.000 € = 12.000 € = 13.000 € 100.000 Fertigungsbereich: 0,10 € × 450.000 Verwaltungsbereich: 0,10 € × 120.000 Vertriebsbereich: 0,10 € × 130.000 ∑ kalk. 80.000 € Abschreibungen: Raumkosten: Raumkosten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 20.000 € = 8,00 € Seite 8 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Raumgröße = Raumkosten je 2.500 gesamt Materialbereich: 03.03.24, 20:16 qm qm 8,00 €/qm = 5.200 € = 12.000 € = 1.520 € = 1.280 € × 650 qm Fertigungsbereich: 8,00 €/qm × 1.500 qm Verwaltungsbereich: 8,00 €/qm × 190 qm Vertriebsbereich: 8,00 €/qm × 160 qm ∑ Raumkosten: 20.000 € Diverse Kosten: Diverse Kosten Anzahl 14.000 € = Kosten je 7 Verteilungseinheit Verteilungseinheiten Materialbereich: = 2.000 € diverse 2.000 € = 2.000 € = 6.000 € = 4.000 € = 2.000 € ×1 Fertigungsbereich: 2.000 € ×3 Verwaltungsbereich: 2.000 € ×2 Vertriebsbereich: 2.000 € ×1 ∑ Diverse Kosten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 14.000 € Seite 9 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Der Betriebsabrechnungsbogen sieht nach der Primärkostenverteilung wie folgt aus: Kostenarten Kostenstellen Zahlen Verteilungs- Material- Fertigungs- Verwaltungs- Vertriebs- der BER grundlage bereich bereich bereich bereich Hilfssto"e 24.000 € MES Betriebssto"e 18.000 € MES Hilfslöhne 48.000 € Gehälter 65.000 € Soziale Aufwendungen 2.500 € 800 € 14.600 € 250 € 2.350 € Lohnlisten 5.300 € 40.800 € 400 € 1.500 € Gehaltslisten 6.200 € 32.500 € 15.900 € 10.400 € 7.850 € 49.950 € 11.100 € 8.100 € 10.000 € 45.000 € 12.000 € 13.000 € Lohn- und 77.000 € Gehaltslisten Kalk. Anlagewert Abschrei- lt. bungen 21.500 € 80.000 € Anlagekartei Vermögens- Kalk. Zinsen 60.000 € werte 7.480 € 33.760 € 9.000 € 9.760 € Raumkosten 20.000 € Raumgröße 5.200 € 12.000 € 1.520 € 1.280 € 720 € 3.360 € 900 € 1.020 € 2.000 € 6.000 € 4.000 € 2.000 € 45.550 € 259.470 € 55.070 € 51.910 € Versicherungen Div. Kosten Versiche6.000 € 14.000 € rungswerte Schlüssel ∑ primäre GK 412.000 € 2.3.2 Sekundärkostenverrechnung – Verfahren der innerbetriebliche Leistungsverrechnung 104 Erbringt ein Betrieb Leistungen zur Verwendung bzw. zum Verbrauch innerhalb des Betriebes, ist also keine Veräußerung dieser Leistungen an Dritte https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 10 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 vorgesehen, so spricht man von innerbetrieblichen Leistungen (z. B. Leistungen der Energie- und Wasserversorgung, Haustechnik, Kantine usw.). In diesem Fall ist der Betriebsabrechnungsbogen um Hilfskostenstellen zu erweitern (mehrstu#ger Betriebsabrechnungsbogen). Die Kosten für die von den Hilfskostenstellen erbrachten Leistungen werden über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die die Leistungen empfangenden Kostenstellen umgelegt. 105 Die Umlage der primären Kosten der Hilfskostenstellen führt bei den empfangenden Kostenstellen zu sekundären Kosten (= Kosten für den Verbrauch von innerbetrieblichen Leistungen), die Gesamtkosten einer empfangenden Kostenstelle setzen sich daher aus primären und sekundären Kosten zusammen. Ziel der Umlage ist es, die Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen zu verlagern, sodass nach Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung die Hilfskostenstellen keine Kosten mehr tragen und die Hauptkostenstellen entsprechend der Inanspruchnahme der innerbetrieblichen Leistungen mit den Kosten belastet werden. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erfolgt insbesondere nach den folgenden Verfahren: Anbauverfahren Stufenleiterverfahren Mathematisches Gleichungsverfahren Iterationsverfahren 2.3.2.1 Anbauverfahren 106 Das Anbauverfahren (Blockverfahren) ist das einfachste, jedoch gleichzeitig auch das ungenaueste Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, da jeglicher Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen vollkommen vernachlässigt wird. Die primären https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 11 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Kosten der Hilfskostenstellen werden unmittelbar im Verhältnis der an die Hauptkostenstellen gelieferten Leistungen an diese weiterverrechnet. Die Ermittlung der Verrechnungssätze für die innerbetrieblichen Leistungen erfolgt demnach durch Division der primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen durch die an die Hauptkostenstellen abgegebenen Leistungen. 107 Die Anwendung des Anbauverfahrens ist nur sinnvoll, wenn die Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen gering sind. Sofern ein bedeutender Leistungsaustausch statt#ndet, ist das Anbauverfahren eine ungeeignete Methode der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, da die Verrechnungssätze von Hilfskostenstellen, die viele Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfangen und wenig Leistungen an diese abgeben, künstlich reduziert und im umgekehrten Fall künstlich in die Höhe getrieben werden. Beispiel Die Maschinenbau A GmbH stellt am Ende einer Abrechnungsperiode folgende Daten zur Verfügung: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Energie Wasser Haustechnik 4.000 € 8.000 € 10.000 € 20.000 6.000 kWh cbm 16.000 5.000 kWh cbm 400 Std. Davon an Hauptkostenstellen abgegebene 320 Std. Leistungseinheiten Empfangene Leistungseinheiten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 12 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 von Kostenstelle: Energie - 1.500 2.500 kWh kWh Wasser 400 - 600 cbm 10 Std. 50 Std. cbm Haustechnik 20 Std. Die Verrechnungssätze der drei Hilfskostenstellen werden für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung nach dem Anbauverfahren wie folgt ermittelt: 4.000 € Energie: 16.000 = 0,25 €/kWh kWh 8.000 € Wasser: 5.000 = 1,60 €/cbm cbm 10.000 € Haustechnik: = 31,25 €/Std. 320 Std. Bei Berechnung der Verrechnungssätze nach dem Anbauverfahren werden nur die an die Hauptkostenstellen abgegebenen Leistungseinheiten berücksichtigt, die an andere Hilfskostenstellen abgegebenen bzw. die empfangenen Leistungseinheiten von Hilfskostenstellen werden vernachlässigt. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 13 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 2.3.2.2 Stufenleiterverfahren 108 Das Stufenleiterverfahren gehört ebenso wie das Anbauverfahren zu den nicht exakten Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Dabei bleiben zwar nicht wie beim Anbauverfahren sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen außen vor, es ermöglicht jedoch lediglich eine einseitige Kostenumlage, der in der Praxis übliche gegenseitige Leistungsaustausch wird bei Anwendung des Stufenleiterverfahrens nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sollten bei innerbetrieblicher Leistungsverrechnung nach dem Stufenleiterverfahren die Hilfskostenstellen so nacheinander angeordnet werden, dass am Anfang die Hilfskostenstellen stehen, die nur geringe Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfangen, aber viele Leistungen an andere abgeben. Im Umkehrschluss stehen am Ende die Hilfskostenstellen, die kaum Leistungen an andere Hilfskostenstellen abgeben, sondern vorwiegend Leistungen von diesen empfangen. Die Genauigkeit des Stufenleiterverfahrens erhöht sich demnach, wenn der Umfang der Leistungsrück!üsse möglichst gering ist. 109 Die Verrechnungssätze der Hilfskostenstellen werden wie folgt ermittelt: Verrechnungssatz Hilfskostenstelle 1: primäre Kosten Hilfskostenstelle 1 insgesamt an alle Kostenstellen abgegebene Leistungseinheiten der Hilfskostenstelle 1 Verrechnungssatz Hilfskostenstelle 2: primäre Kosten Hilfskostenstelle 2 + sekundäre Kosten der https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 14 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Hilfskostenstelle 1 insgesamt an alle nachfolgenden Kostenstellen abgegebene Leistungseinheiten der Hilfskostenstelle 2 Verrechnungssatz Hilfskostenstelle n: primäre Kosten Hilfskostenstelle n + sekundäre Kosten der Hilfskostenstellen 1 - (n - 1) insgesamt an alle nachfolgenden Kostenstellen abgegebene Leistungseinheiten der Hilfskostenstelle n Beispiel Die AB-Industrie AG ermittelt die Verrechnungssätze für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung nach dem Stufenleiterverfahren und stellt für die Abrechnungsperiode Juni folgende Daten zur Verfügung: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Energie Wasser Haustechnik 7.000 € 4.800 € 5.000 € 18.000 3.000 kWh cbm 17.100 2.760 kWh cbm 200 Std. Davon an Hauptkostenstellen abgegebene 180 Std. Leistungseinheiten Empfangene Leistungseinheiten von Kostenstelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 15 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Energie - 180 03.03.24, 20:16 720 kWh kWh Wasser 60 cbm - 180 cbm Haustechnik 15 Std. 5 Std. - Schritt 1: Bestimmung der Anordnung der abzurechnenden Hilfskostenstellen Dabei gilt: Empfang von Leistungen zu Primärkosten bewertet gering → Abrechnung vor Hilfskostenstelle, deren Empfang von Leistungen zu Primärkosten bewertet höher Hilfskostenstellen Energie Wasser Haustechnik 7.000 € 4.800 € 5.000 € 18.000 kWh 3.000 cbm 200 Std. 6.650 € 4.416 € 4.500 € Energie - 70 € 280 € Wasser 96 € - 288 € Haustechnik 375 € 125 € - ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Davon an Hauptkostenstellen abgegebene Leistungen (zu Primärkosten bewertet) Empfangene Leistungen von Kostenstelle (zu Primärkosten bewertet): https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 16 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 ∑ empfangene Leistungen der 471 € (96 € Hilfskostenstellen + 375 €) (zu Primärkosten 195 € (70 € + 568 € (280 € 125 €) + 288 €) bewertet) Anordnung der Hilfskostenstellen für die 2 1 3 innerbetriebliche Leistungsverrechnung: Schritt 2: Ermittlung der Verrechnungssätze der drei Hilfskostenstellen Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Wasser Energie Haustechnik 4.800 € 7.000 € 5.000 € 3.000 18.000 cbm kWh 3.000 17.820 cbm kWh 200 Std. Davon an nachfolgende Kostenstellen abgegebene 180 Std. Leistungseinheiten 4.800 € Wasser: 3.000 = 1,60 €/cbm cbm https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 17 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 7.000 € + 60 Energie: cbm x 1,60 €/cbm = 0,40 €/kWh 17.820 kWh 5.000 € + 180 cbm x 1,60 €/cbm + Haustechnik: 720 kWh × = 30,98 €/Std. 0,40 €/kWh 180 Std. 2.3.2.3 Mathematisches Gleichungsverfahren 110 Während das Anbauverfahren den gegenseitigen Leistungsaustausch zwischen Hilfskostenstellen gar nicht und das Stufenleiterverfahren diesen nur teilweise berücksichtigt, gehen beim mathematischen Gleichungsverfahren (Simultanverfahren) sämtliche gegenseitigen Leistungsbeziehungen in die Berechnung der Verrechnungssätze ein, es ist daher das exakteste Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das mathematische Gleichungsverfahren beruht auf dem „Input = Output“-Prinzip, es muss daher bei jeder Kostenstelle der Wert der an andere Kostenstellen abgegebenen Leistungen und der selbst verbrauchten eigenen Leistungen der Summe aus primären und sekundären Kosten dieser Kostenstelle entsprechen. Für die Berechnung der Verrechnungssätze wird für jede am Leistungsaustausch beteiligte Kostenstelle eine Gleichung aufgestellt (Wert Input = Wert Output), wobei die jeweiligen Verrechnungssätze https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 18 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 gesucht und die jeweiligen Mengenleistungen bekannt sind (Anzahl der unbekannten Verrechnungssätze = Anzahl der aufzustellenden Gleichungen). Beispiel Die AB-Industrie AG stellt zur Berechnung der Verrechungssätze nach dem mathematischen Verfahren am Ende einer Abrechnungsperiode folgende Daten zur Verfügung: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Energie Haustechnik 6.000 € 12.000 € 25.000 kWh 400 Std. Davon an Hauptkostenstellen abgegebene 22.000 kWh 360 Std. Leistungseinheiten Empfangene Leistungseinheiten von Kostenstelle: Energie Haustechnik - 3.000 kWh 40 Std. - Die Leistungsbeziehungen können optisch wie folgt dargestellt werden: ABB. 20: „Input = Output“-Prinzip https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 19 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Es ergeben sich daraus folgende Gleichungen: Gleichung I 25.000 = (Energie): kEnergie Gleichung II 400 (Haustechnik): kHaustechnik 6.000 € + 40 kHaustechnik = 12.000 € + 3.000 kEnergie Zur Ermittlung der Verrechnungssätze müssen beide Gleichungen nach der gleichen Unbekannten (also entweder kEnergie oder kHaustechnik) aufgelöst und gleichgesetzt werden: 40 Gleichung I: kHaustechnik kEnergie = + 6.000 € 25.000 400 Gleichung II: kHaustechnik kEnergie = -12.000 € 3.000 Gleichung I = 40 kHaustechnik + 6.000 € Gleichung II 400 kHaustechnik = https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ - 12.000 € I × 3.000 Seite 20 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 25.000 03.03.24, 20:16 3.000 (40 kHaustechnik + 6.000 €) × 3.000 400 = kHaustechnik - 12.000 € 25.000 (40 kHaustechnik + = 6.000 €) × 0,12 400 kHaustechnik - 12.000 € 4,8 kHaustechnik + 720 € = 400 I - 4,8 kHaustechnik kHaustechnik - 12.000 € 720 € = 395,2 I+ kHaustechnik 12.000 € - 12.000 € 12.720 € = 395,2 I : 395,2 kHaustechnik kHaustechnik = 32,1862 € Der ermittelte Verrechnungssatz kHaustechnik = 32,1862 € muss zur Berechnung des Verrechnungssatzes für die Hilfskostenstelle Energie entweder in die nach kEnergie aufgelöste Gleichung I oder Gleichung II eingesetzt werden: 40 × 32,1862 € + kEnergie 6.000 € = 25.000 kEnergie = 0,2915 € https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 21 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 2.3.2.4 Iterationsverfahren 111 Beim Iterationsverfahren werden die Verrechnungssätze der innerbetrieblichen Leistungen durch mehrmalige Wiederholung (Iteration) eines mathematischen Rechenvorgangs ermittelt. Ebenso wie das mathematische Gleichungsverfahren berücksichtigt das Iterationsverfahren sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen, es ist daher auch ein exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. 112 Das Iterationsverfahren wird wie folgt durchgeführt: Ermittlung des Verrechnungssatzes der Hilfskostenstelle 1 durch Division der primären Kosten durch die abgegebenen Leistungseinheiten Ermittlung des Verrechnungssatzes der Hilfskostenstelle 2 durch Division der primären Kosten zuzüglich der sekundären Kosten der Hilfskostenstelle 1 (empfangene Leistungseinheiten × vorläu#g ermittelter Verrechnungssatz der Hilfskostenstelle 1) durch die abgegebenen Leistungseinheiten Ermittlung des Verrechnungssatzes der Hilfskostenstelle n durch Division der primären Kosten zuzüglich der sekundären Kosten der bislang abgerechneten Hilfskostenstellen (empfangene Leistungseinheiten × vorläu#g ermittelte Verrechnungssätze der Hilfskostenstellen 1 - (n-1)) durch die abgegebenen Leistungseinheiten Da die Verrechnungssätze der zuerst abgerechneten Hilfskostenstellen unter Vernachlässigung der sekundären Kosten der nachgelagerten Hilfskostenstellen ermittelt wurden (Berücksichtigung der Leistungsbeziehungen also nur in eine Richtung), muss eine erneute Berechnung der https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 22 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Verrechnungssätze erfolgen. Dabei werden bei der Hilfskostenstelle 1 die primären Kosten und die sekundären Kosten der nachgelagerten Hilfskostenstellen durch die abgegebenen Leistungseinheiten dividiert. Da sich nun der Verrechnungssatz der Hilfskostenstelle 1 verändert, müssen auch die Verrechnungssätze der nachfolgenden Hilfskostenstellen neu berechnet werden. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis die Veränderung der Verrechnungssätze so minimal wird, dass das Ergebnis gerundet werden kann. Beispiel Die Maschinenbau A GmbH bittet um Berechnung der Verrechnungssätze nach dem Iterationsverfahren aufgrund folgender Daten der Abrechnungsperiode Januar: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Energie Wasser Haustechnik 3.000 € 6.000 € 10.000 € 20.000 6.000 kWh cbm 15.000 5.700 kWh cbm 300 Std. Davon an Hauptkostenstellen abgegebene 250 Std. Leistungseinheiten Empfangene Leistungseinheiten von Kostenstelle: Energie Wasser - 150 cbm https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 2.000 kWh - 3.000 kWh 150 cbm Seite 23 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Haustechnik 20 Std. 30 Std. 03.03.24, 20:16 - Lösung Ermittlung der Verrechnungssätze: 1. Runde: 3.000 € Energie: 20.000 = 0,15 €/kWh kWh 6.000 € + 2.000 kWh × Wasser: 0,15 €/kWh = 1,05 €/cbm 6.000 cbm 10.000 € + 3.000 kWh × 0,15 €/kWh + Haustechnik: 150 cbm × = 1,05 €/cbm 35,3583 €/Std. 300 Std. 2. Runde: 3.000 € + 150 cbm × 1,05 €/cbm + 20 Energie: Std. × 35,3583 €/Std. = 0,1932 €/kWh 20.000 kWh 6.000 € + 2.000 kWh × 0,1932 €/kWh + Wasser: 30 Std. × 35,3583 €/Std. = 1,2412 €/cbm 6.000 cbm https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 24 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 10.000 € + 3.000 kWh × 0,1932 €/kWh + 150 Haustechnik: cbm × = 35,8859 €/Std. 1,2412 €/cbm 300 Std. 3. Runde: 3.000 € + 150 cbm × 1,2412 €/cbm + 20 Energie: Std. × 35,8859 €/Std. = 0,1952 €/kWh 20.000 kWh 6.000 € + 2.000 kWh × 0,1952 €/kWh + Wasser: 30 Std. × 35,8859 €/Std. = 1,2445 €/cbm 6.000 cbm 10.000 € + 3.000 kWh × 0,1952 €/kWh + 150 Haustechnik: cbm × = 35,9076 €/Std. 1,2445 €/cbm 300 Std. 4. Runde: 3.000 € + 150 cbm × 1,2445 €/cbm + 20 Energie: Std. × 35,9076 €/Std. = 0,1952 €/kWh 20.000 kWh 6.000 € + 2.000 kWh × 0,1952 €/kWh + 30 Std. × https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ = Seite 25 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Wasser: 35,9076 €/Std. 03.03.24, 20:16 1,2446 €/cbm 6.000 cbm 10.000 € + 3.000 kWh × 0,1952 €/kWh + 150 Haustechnik: cbm × = 35,9076 €/Std. 1,2446 €/cbm 300 Std. Nach der 4. Iteration kann mit der wiederholten Berechnung der Verrechnungssätze aufgehört werden, da keine Veränderungen mehr zu verzeichnen sind. Beispiel Für die Verrechnung von Sekundärkosten liegen folgende Angaben vor: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Insgesamt abgegebene Leistungseinheiten Hauptkostenstellen Energie Haustechnik Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 2.000 € 22.000 € 50.000 € 125.000 € 8.000 € 15.000 € 3.000 11.000 kWh kWh 20.000 kWh 500 Std. Empfangene Leistungseinheiten von Kostenstelle: Energie - https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 4.000 kWh 1.000 1.000 kWh kWh Seite 26 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Haustechnik 60 Std. - 30 Std. 330 Std. 03.03.24, 20:16 60 Std. 20 Std. Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung soll erfolgen nach dem: Anbauverfahren, Stufenleiterverfahren, mathematischen Gleichungsverfahren, Iterationsverfahren. Lösung Anbauverfahren: 1. Ermittlung der Verrechnungssätze: 2.000 € Energie: 16.000 = 0,125 €/kWh kWh 22.000 € Haustechnik: = 50,00 €/Std. 440 Std. Die Berechnung der Verrechnungssätze erfolgt durch Division der primären Kosten der Hilfskostenstellen (Energie: 2.000 €, Haustechnik: 22.000 €) durch die Summe der an die Hauptkostenstellen abgegebenen Leistungseinheiten (Energie: 3.000 kWh + 11.000 kWh + 1.000 kWh + 1.000 kWh = 16.000 kWh, Haustechnik: 30 Std. + 330 Std. + 60 Std. + 20 Std. = 440 Std.). 2. Umlage der primären Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 27 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Umlage „Energie” 03.03.24, 20:16 Hauptkostenstellen Energie Haustechnik Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 2.000 € 22.000 € 50.000 € 125.000 € 8.000 € 15.000 € 375 € 1.375 € 125 € 125 € - 22.000 € 1.500 € 16.500 € 3.000 € 1.000 € 0€ 51.875 € 142.875 € 11.125 € 16.125 € 2.000 € Umlage „Haustechnik” ∑ primäre + sekundäre 0€ Kosten Die Höhe der Umlage auf die Hauptkostenstellen wird durch Multiplikation des Verrechnungssatzes der Hilfskostenstelle mit den an die jeweiligen Hauptkostenstellen abgegebenen Leistungseinheiten dieser Hilfskostenstelle ermittelt (z. B. Umlage „Energie“ auf Hauptkostenstelle Material: 0,125 €/kWh × 3.000 kWh = 375 €). Dabei muss die Summe der auf die Hauptkostenstellen umgelegten Beträge einer Hilfskostenstelle den ursprünglichen primären Kosten dieser Hilfskostenstelle entsprechen (Energie: 375 € + 1.375 € + 125 € + 125 € = 2.000 €). Stufenleiterverfahren: 1. Ermittlung der Verrechnungssätze: Die Hilfskostenstelle Haustechnik wird vor der Hilfskostenstelle Energie abgerechnet, da sie zu Primärkosten bewertet weniger Leistung empfängt (Empfang „Haustechnik“ von „Energie“ = 20 % (4.000 kWh von 20.000 kWh) von 2.000 € = 400 €; Empfang „Energie“ von „Haustechnik“ = 12 % (60 Std. von 500 Std.) von https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 28 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 22.000 € = 2.640 €). 22.000 € Haustechnik: = 44 €/Std. 500 Std. 2.000 € + 60 Std. = × 44 €/Std. Energie: 0,29 €/kWh 16.000 kWh Bei Berechnung des Verrechnungssatzes für die Hilfskostenstelle Haustechnik werden die primären Kosten in Höhe von 22.000 € durch alle abgegebenen Leistungseinheiten, also 500 Std. dividiert. Der Verrechnungssatz für die Hilfskostenstelle Energie wird durch Division der primären Kosten in Höhe von 2.000 € zuzüglich der sekundären Kosten der Hilfskostenstelle Haustechnik in Höhe von 2.640 € (Leistungsempfang 60 Std. × Verrechnungssatz 44 €/Std.) durch die an die Hauptkostenstellen (= nachfolgende Kostenstellen) abgegebenen Leistungseinheiten (16.000 kWh) ermittelt. 2. Umlage der primären Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen: Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten Umlage „Haustechnik” Hauptkostenstellen Haustechnik Energie Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 22.000 € 2.000 € 50.000 € 125.000 € 8.000 € 15.000 € -22.000 € 2.640 € 1.320 € 14.520 € 2.640 € 880 € 0€ 4.640 € 51.320 € 139.520 € 10.640 € 15.880 € Zwischensumme nach Verteilung „Haustechnik” https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 29 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Umlage „Energie” 03.03.24, 20:16 -4.640 € 870 € 3.190 € 290 € 290 € 0€ 52.190 € 142.710 € 10.930 € 16.170 € ∑ primäre + sekundäre Kosten Die Höhe der Umlage wird wie bereits beim Anbauverfahren dargestellt durch Multiplikation des Verrechnungssatzes mit den Leistungseinheiten berechnet. Zu beachten ist, dass von der Hilfskostenstelle Energie die Summe aus den primären Kosten in Höhe von 2.000 € und den sekundären Kosten der Hilfskostenstelle Haustechnik in Höhe von 2.640 €, also 4.640 € umgelegt werden müssen (dies wurde bereits bei der Berechnung des Verrechnungssatzes für die Hilfskostenstelle Haustechnik berücksichtigt). Mathematisches Gleichungsverfahren: 1. Ermittlung der Verrechnungssätze: Aufstellen der Gleichungen: Gleichung I (Energie): 20.000 = kEnergie Gleichung II 500 (Haustechnik): kHaustechnik = 2.000 € + 60 kHaustechnik 22.000 € + 4.000 kEnergie Au!ösen der Gleichungen I und II nach kEnergie: 60 kHaustechnik + Gleichung I: kEnergie = 2.000 € 20.000 500 kHaustechnik Gleichung II: kEnergie = 22.000 € 4.000 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 30 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Gleichung = 03.03.24, 20:16 Gleichung II I 60 kHaustechnik + 2.000 € 500 kHaustechnik = 20.000 22.000 € I × 4.000 4.000 (60 kHaustechnik + 2.000 €) × 4.000 = 500 kHaustechnik 22.000 € 20.000 (60 kHaustechnik + = 2.000 €) × 0,2 12 kHaustechnik + 400 € 500 kHaustechnik 22.000 € = 500 kHaustechnik 22.000 € 400 € = I - 12 kHaustechnik 488 kHaustechnik 22.000 € 22.400 € = 488 kHaustechnik kHaustechnik = 45,9016 €/Std. I+ 22.000 € I : 488 Einsetzen des Verrechnungssatzes kHaustechnik = 45,9016 € in die nach kEnergie aufgelöste Gleichung I oder Gleichung II: 60 × kEnergie = 45,9016 € + 2.000 € 20.000 kEnergie 0,2377 €/kWh = 2. Umlage der primären Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 31 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Hilfskostenstellen ∑ primäre Kosten gegenseitige Verrechnung 03.03.24, 20:16 Hauptkostenstellen Energie Haustechnik Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 2.000 € 22.000 € 50.000 € 125.000 € 8.000 € 15.000 € 2.754 € 951 € - 951 € - 2.754 € 3.803 € 20.197 € 713 € 2.615 € 238 € - 20.197 € 1.377 € 15.148 € 2.754 € 918 € 0€ 52.090 € 142.763 € 10.992 € 16.156 € Zwischensumme nach gegenseitiger Verrechnung Umlage „Energie” 3.803 € Umlage „Haustechnik” 238 € ∑ primäre + sekundäre 0€ Kosten Zunächst #ndet eine gegenseitige Verrechnung der zwischen den Hilfskostenstellen ausgetauschten Leistungsbeziehungen statt (Energie: Belastung mit Kosten für empfangene Leistungen der Kostenstelle Haustechnik in Höhe von 2.754 € = 60 Std. × 45,9016 €/Std., Entlastung von Kosten für abgegebene Leistungen an die Kostenstelle Haustechnik in Höhe von 951 € = 4.000 kWh × 0,2377 €/kWh; Haustechnik analog). Anschließend erfolgt die Umlage der verbleibenden Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen (jeweiliger Verrechnungssatz × Leistungsabgabe der Hilfskostenstelle an die Hauptkostenstelle). Iterationsverfahren: 1. Ermittlung der Verrechnungssätze: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 32 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Energie Haustechnik ∑ primäre Kosten 2.000 € 22.000 € Insgesamt 20.000 500 Std. abgegebene 03.03.24, 20:16 kWh Leistungseinheiten Empfangene Leistungseinheiten von Kostenstelle: Energie Haustechnik - 4.000 kWh 60 Std. - 1. Runde: 2.000 € Energie: 20.000 = 0,10 €/kWh kWh 22.000 € + 4.000 kWh × Haustechnik: 0,10 €/kWh = 44,80 €/Std. 500 Std. 2. Runde: 2.000 € + 60 Std. Energie: × 44,80 €/Std. = 0,2344 €/kWh 20.000 kWh 22.000 € + 4.000 kWh × Haustechnik: 0,2344 €/kWh = 45,8752 €/Std. 500 Std. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 33 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 3. Runde: 2.000 € + 60 Std. Energie: = × 45,8752 €/Std. 0,2376 €/kWh 20.000 kWh 22.000 € + 4.000 kWh × Haustechnik: 0,2376 €/kWh = 45,9008 €/Std. 500 Std. 4. Runde: 2.000 € + 60 Std. Energie: = × 45,9008 €/Std. 0,2377 €/kWh 20.000 kWh 22.000 € + 4.000 kWh × Haustechnik: 0,2377 €/kWh = 45,9016 €/Std. 500 Std. Nach der 4. Iteration sind keine Änderungen mehr bei den Verrechnungssätzen zu verzeichnen. Die Ermittlung der Verrechnungssätze nach dem Iterationsverfahren führt zu dem gleichen Ergebnis wie nach dem mathematischen Gleichungsverfahren, die Umlage der Kosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen ist daher auch identisch. 2. Gegenüberstellung der Ergebnisse bei Umlage nach den verschiedenen Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung: ∑ primäre + Hauptkostenstellen sekundäre Kosten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 34 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank bei Umlage nach Material Fertigung Verwaltung Vertrieb - Anbauverfahren 51.875 € 142.875 € 11.125 € 16.125 € - 52.190 € 142.710 € 10.930 € 16.170 € 52.090 € 142.763 € 10.992 € 16.156 € 52.090 € 142.763 € 10.992 € 16.156 € 03.03.24, 20:16 dem Stufenleiterverfahren - mathematischen Gleichungsverfahren - Iterationsverfahren 2.3.3 Ermittlung Gemeinkostenzuschlagssätze 113 Eine weitere Aufgabe des Betriebsabrechnungsbogens ist die Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen, welche im Rahmen der Vor- oder Nachkalkulation die prozentuale Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglichen sollen. Für die Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze werden die Gemeinkosten der Hauptkostenstellen in Beziehung gesetzt zu der jeweiligen Zuschlagsbasis. 114 Im Einzelnen werden die Gemeinkostenzuschlagssätze wie folgt ermittelt: Materialgemeinkosten Materialgemeinkostenzuschlagssatz = Fertigungsmaterial Fertigungsgemeinkosten Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = Fertigungslöhne × 100 × 100 Verwaltungsgemeinkosten Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz = × Herstellkosten des 100 Umsatzes Vertriebsgemeinkosten × https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 35 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz = Herstellkosten des 03.03.24, 20:16 100 Umsatzes Da in den Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb keine bzw. nur geringfügige Einzelkosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs wie z. B. Verpackungs- oder Transportkosten) anfallen, wählt man als Zuschlagsbasis in diesen beiden Kostenstellen die Herstellkosten des Umsatzes, also die für die verkauften Produkte angefallenen Kosten der Herstellung. 115 Ermittlung Herstellkosten des Umsatzes: Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) = Materialkosten (MK) → Fertigungslöhne (FL) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) = Fertigungskosten (FK) → Herstellkosten der Erzeugung (HKdE) - Bestandserhöhung unfertige/fertige Erzeugnisse + Bestandsminderung unfertige/fertige Erzeugnisse = Herstellkosten des Umsatzes (HKdU) Beispiel Der Betriebsabrechnungsbogen der ABhttps://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 36 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Industrie AG weist für die Abrechnungsperiode 01 in den Hauptkostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb nach der bereits durchgeführten Primär- und Sekundärkostenverrechnung Gemeinkosten in folgender Höhe auf: Kosten- Hilfskostenstellen arten Zahlen der BER Energie Haustechnik Hauptkostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … Gemein- 412.000 € 47.550 € 256.470 € ∑ 0€ 0€ 55.670 € 52.310 € kosten Fertigungsmaterial: 398.000 € Fertigungslöhne: 135.000 € Bestandserhöhung unfertige 4.500 € Erzeugnisse: Bestandsminderung fertige 9.700 € Erzeugnisse: Die Gemeinkostenzuschlagssätze werden wie folgt ermittelt: MGKZuschlagssatz = FGKZuschlagssatz https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Materialgemeinkosten Fertigungsmaterial Fertigungsgemeinkosten × 100 = × 100 47.550 € 398.000 € 256.470 € × 100 11,95 % = × 100 189,98 % Seite 37 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank = Fertigungslöhne VerwGKZuschlagssatz Verwaltungsgemeinkosten Herstellkosten des = Umsatzes VertrGKZuschlagssatz Vertriebsgemeinkosten Herstellkosten des = Umsatzes = × 100 135.000 € 55.670 € 842.220 € = × 100 03.03.24, 20:16 = × 100 6,61 % = 52.310 € 842.220 € = × 100 6,21 % = Herstellkosten des Umsatzes: + Fertigungsmaterial (FM) 398.000 € Materialgemeinkosten 47.550 € (MGK) = + Materialkosten (MK) 445.550 € Fertigungslöhne (FL) 135.000 € Fertigungsgemeinkosten 256.470 € (FGK) = Fertigungskosten (FK) 391.470 € Herstellkosten der 837.020 € Erzeugung (HKdE) - Bestandserhöhung 4.500 € unfertige Erzeugnisse + Bestandsminderung 9.700 € fertige Erzeugnisse = Herstellkosten des 842.220 € Umsatzes (HKdU) Der Betriebsabrechnungsbogen sieht nach Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 38 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 folgendermaßen aus: Kostenarten Hilfskostenstellen Zahlen der BER Energie Haustechnik Hauptkostenstellen Material Fertigung Verwaltung Vertrieb … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 47.550 € 256.470 € 55.670 € 52.310 € 398.000 € 135.000 € 842.220 € 842.220 € (FM) (FL) ∑ Gemeinkosten 412.000 € 0€ 0€ Zuschlagsbasis GKZuschlagssatz 11,95 % 189,98 % (HKdU) 6,61 % (HKdU) 6,21 % 2.3.4 Kostenkontrollrechnung 116 Im Rahmen der Vorkalkulation verwendet man zur Ermittlung der verbindlichen Angebotspreise Normalkosten, welche sich aus dem Durchschnittswert der Istkosten für mehrere vergangene Abrechnungsperioden ergeben. Ebenso lassen sich aus dem Mittelwert der IstGemeinkosten-Zuschlagssätze mehrerer vergangener Perioden Normal-GemeinkostenZuschlagssätze herleiten. Am Ende einer Abrechnungsperiode muss eine Kostenkontrollrechnung durchgeführt werden, in welcher festgestellt wird, ob die vorab veranschlagten, im Angebotspreis enthaltenen Normalkosten ausreichen, um die tatsächlich entstandenen Istkosten zu decken. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 39 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 117 03.03.24, 20:16 Dabei gilt: Normalkosten > Istkosten = Kostenüberdeckung Normalkosten < Istkosten = Kostenunterdeckung Bei einer Kostenüberdeckung wurden mehr Kosten verrechnet als tatsächlich angefallen sind, dagegen spricht man von einer Kostenunterdeckung, wenn die tatsächlich angefallenen Istkosten die verrechneten Normalkosten übersteigen. Beispiel Folgende Daten stehen für die Berechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen zur Verfügung: Kostenarten Kostenstellen Zahlen der BER Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 9.700 € 164.300 € 55.800 € 32.500 € 69.000 € 132.000 € FM FL Gemeinkosten z. B. Aufwendungen für Hilfsund Betriebssto"e, Hilfslöhne, Gehälter usw. ∑ 262.300 € Gemeinkosten Zuschlagsbasis: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ HKdU HKdU HKdU (Normal) Seite 40 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Ist-Zuschlagssätze in %: Normal-Zuschlagssätze 13,50 % 126,00 % 14,80 % 8,30 % in %: Normal-Gemeinkosten: Überdeckung +/Unterdeckung - Bestandsveränderungen: Anfangsbestand: Endbestand: 4.000 € 7.000 € 13.500 € 10.000 € Unfertige Erzeugnisse Fertigerzeugnisse Die Ist-Zuschlagssätze werden wie folgt ermittelt: Ist- IstZuschlagssatz = Gemeinkosten × 100 Zuschlagsbasis Ist- Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 9.700 € 164.300 € 55.800 € 32.500 € 69.000 € 132.000 € 375.500 € 375.500 € 14,06 % 124,47 % 14,86 % 8,66 % Gemeinkosten Zuschlagsbasis IstZuschlagssatz Herstellkosten des Umsatzes: Fertigungsmaterial (FM) https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 69.000 € Seite 41 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank + Materialgemeinkosten 03.03.24, 20:16 9.700 € (MGK) = + Materialkosten (MK) 78.700 € Fertigungslöhne (FL) 132.000 € Fertigungsgemeinkosten 164.300 € (FGK) = Fertigungskosten (FK) 296.300 € Herstellkosten der 375.000 € Erzeugung (HKdE) - Bestandserhöhung 3.000 € unfertige Erzeugnisse + Bestandsminderung 3.500 € fertige Erzeugnisse = Herstellkosten des 375.500 € Umsatzes (HKdU) Die Normal-Gemeinkosten werden durch Multiplikation der gegebenen NormalZuschlagssätze mit der jeweiligen Zuschlagsbasis ermittelt. Die Herstellkosten des Umsatzes müssen für diese Zwecke unter Berücksichtigung der Material- und Fertigungsnormalgemeinkosten neu berechnet werden, da in die bisherige Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes Ist-Gemeinkosten einbezogen wurden. Normal- Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 13,50 % 126,00 % 14,80 % 8,30 % 69.000 € 132.000 € 377.135 € 377.135 € 9.315 € 166.320 € 55.816 € 31.302 € Zuschlagssatz Zuschlagsbasis Normal- https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 42 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Gemeinkosten Herstellkosten des Umsatzes auf Normalgemeinkostenbasis: + Fertigungsmaterial (FM) 69.000 € Materialgemeinkosten 9.315 € (MGK) = + Materialkosten (MK) 78.315 € Fertigungslöhne (FL) 132.000 € Fertigungsgemeinkosten 166.320 € (FGK) = Fertigungskosten (FK) 298.320 € Herstellkosten der 376.635 € Erzeugung (HKdE) - Bestandserhöhung 3.000 € unfertige Erzeugnisse + Bestandsminderung 3.500 € fertige Erzeugnisse = Herstellkosten des 377.135 € Umsatzes (HKdU) Die Berechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen erfolgt durch Subtraktion der Ist-Gemeinkosten von den Normal-Gemeinkosten. Sind die NormalGemeinkosten größer als die Ist-Gemeinkosten, spricht man von einer Kostenüberdeckung, sonst von einer Kostenunterdeckung. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 43 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Normal- 03.03.24, 20:16 Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Insgesamt 9.315 € 166.320 € 55.816 € 31.302 € 262.753 € 9.700 € 164.300 € 55.800 € 32.500 € 262.300 € - 385 € 2.020 € 16 € Gemeinkosten IstGemeinkosten Überdeckung +/Unterdeckung 1.198 € - 453 € Der Betriebsabrechnungsbogen mit Ist- und Normal-Gemeinkosten sieht nach Ermittlung der Kostenüber- und -unterdeckungen wie folgt aus: Kostenarten Kostenstellen Zahlen der BER Material Fertigung Verwaltung Vertrieb 9.700 € 164.300 € 55.800 € 32.500 € 69.000 € 132.000 € 375.500 € 375.500 € FM FL 14,06 % 124,47 % Gemeinkosten z. B. Aufwendungen für Hilfsund Betriebssto"e, Hilfslöhne, Gehälter usw. ∑ 262.300 € Gemeinkosten Zuschlagsbasis: Ist-Zuschlagssätze in %: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ HKdU 14,86 % HKdU 377.135 € HKdU (Normal) 8,66 % Seite 44 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Normal-Zuschlagssätze 13,50 % 126,00 % 14,80 % 8,30 % 9.315 € 166.320 € 55.816 € 31.302 € - 385 € 2.020 € 16 € - 1.198 € 03.03.24, 20:16 in %: Normal-Gemeinkosten: Überdeckung +/Unterdeckung - 3. Kostenträgerstückrechnung – Selbstkosten, Stückerfolg, Angebotspreis 118 Die Kostenträgerrechnung baut auf der Kostenartenund der Kostenstellenrechnung auf und befasst sich mit der Ermittlung der Kosten aller betrieblichen Leistungen. Dabei geht es um die Frage: „Wofür sind wie viele Kosten angefallen?“. Je nachdem, welches Ziel mit der Kostenauswertung verfolgt wird, kann als Kostenträger z. B. eine Produkteinheit, ein Auftrag, eine Charge, ein Produkt oder eine Produktgruppe bestimmt werden. Die Kostenträgerrechnung erfolgt als Kostenträgerzeitrechnung (siehe Tz. 158 ".) und als Kostenträgerstückrechnung, auch Kalkulation genannt. Während bei der Kostenträgerzeitrechnung den Kostenträgern die insgesamt in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten zugerechnet werden, sollen bei der Kostenträgerstückrechnung die Herstellkosten bzw. Selbstkosten einer Kostenträgereinheit ermittelt werden. Die Kostenträgerstückrechnung dient damit der Angebotspreisermittlung, der kurzfristigen Kostenträgererfolgsrechnung (Gegenüberstellung von Selbstkosten und Verkaufserlösen) sowie der Bilanzbewertung von Halb- und Fertigfabrikaten mit den Herstellungskosten. 119 Die Kostenträgerstückrechnung kann nach dem Kalkulationszeitpunkt in Vorkalkulation, https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 45 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Zwischenkalkulation und Nachkalkulation unterschieden werden. Die Vorkalkulation erfolgt vor der Leistungserstellung. Sie dient in Betrieben mit Einzelfertigung der Ermittlung des Angebotspreises bzw. der Überprüfung, ob bei einem vorgegebenen Preis die Auftragsannahme unter Kostengesichtspunkten sinnvoll ist. Betriebe mit Serienfertigung ermitteln mithilfe der Vorkalkulation während der Einführungsphase neuer Produkte die Selbstkosten und den Verkaufspreis des Produktes. Berechnungsgrundlage für die Vorkalkulation bilden die geplanten Einzelkosten sowie die NormalGemeinkosten-Zuschlagssätze (= Mittelwert der IstGemeinkosten-Zuschlagssätze mehrerer vergangener Perioden). Nimmt die Produktion eines Erzeugnisses längere Zeit in Anspruch (z. B. Hoch- und Tiefbau, Schi"bau), ist zur Überwachung der Vorkalkulation eine Zwischenkalkulation erforderlich. Dabei werden die bis zum Kalkulationszeitpunkt tatsächlich angefallenen Kosten für bereits fertig gestellte Teilabschnitte der Produktion mit den Kosten laut Vorkalkulation verglichen, die Zwischenkalkulation kann demnach auch als Nachkalkulation für fertig gestellte Teilabschnitte bezeichnet werden. Die Nachkalkulation ist ein Kontrollinstrument und dient der Überprüfung bereits abgeschlossener Aufträge. Ihr liegen die tatsächlich angefallenen Istkosten (tatsächliche Einzelkosten, IstGemeinkosten-Zuschlagssätze) zugrunde. Mithilfe der Nachkalkulation sollen Abweichungen gegenüber der Vorkalkulation festgestellt und analysiert sowie gegebenenfalls deren Ursachen eliminiert werden. Die Nachkalkulation ermöglicht auch die Ermittlung des tatsächlich entstandenen Gewinnes. Des Weiteren kann die Kostenträgerstückrechnung in Abhängigkeit vom Fertigungsverfahren untergliedert werden in Zuschlagskalkulation, https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 46 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Divisionskalkulation und Äquivalenzzi"ernkalkulation. Diese Kalkulationsverfahren werden nachfolgend genauer erläutert. 3.1 Zuschlagskalkulation 120 Erfolgt in Mehrproduktbetrieben (Herstellung verschiedener Produkte) die Produktion als Einzelfertigung (z. B. Schi"bau, Brückenbau usw.) oder Serienfertigung (z. B. Elektrogeräte, Möbel, Autos usw.), werden die Herstellkosten bzw. Selbstkosten einer Leistungseinheit mittels der Zuschlagskalkulation ermittelt, wobei die Einzelkosten dem Kostenträger unmittelbar und die Gemeinkosten anhand von Gemeinkostenzuschlagssätzen anteilig zugerechnet werden. 3.1.1 Kumulative und summarische Zuschlagskalkulation 121 Bei der summarischen Zuschlagskalkulation werden die gesamten (= kumulierten) Gemeinkosten auf eine Zuschlagsbasis, in der Regel die Gesamtsumme der Einzelkosten, bezogen und somit über einen einzigen Zuschlagssatz auf die Kostenträger verrechnet. Dieser Zuschlagssatz wird dabei folgendermaßen berechnet: ∑ Gemeinkostenzuschlagssatz Gemeinkosten × 100 = ∑ Einzelkosten Die Selbstkosten je Leistungseinheit werden demnach wie folgt ermittelt: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 47 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Einzelkosten je Leistungseinheit + Gemeinkosten in % (bezogen auf die Einzelkosten) = Selbstkosten je Leistungseinheit Beispiel In der Abrechnungsperiode 01 der Schreinerei U (Einzelunternehmen) sind folgende Kosten angefallen: Fertigungsmaterial 30.000 € Fertigungslöhne 15.000 € ∑ Gemeinkosten 72.000 € Wie hoch sind die Selbstkosten je Stück des Produktes A, wenn bei der Produktion Fertigungsmaterial in Höhe von 22,00 € und Fertigungslöhne in Höhe von 12,00 € anfallen? ∑ Gemeinkostenzuschlagssatz = Gemeinkosten × 72.000 € 100 ∑ = × 100 45.000 € 160 % = Einzelkosten Fertigungsmaterial 22,00 € (FM) + Fertigungslöhne 12,00 € (FL) = ∑ Einzelkosten 34,00 € (EK) https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 48 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank + Gemeinkosten 160 % 03.03.24, 20:16 54,40 € (GK) = 122 Selbstkosten (SK) 88,40 € Die summarische Zuschlagskalkulation, vor allem angewandt in Kleinbetrieben, ist die einfachste, aber auch ungenaueste Form der Zuschlagskalkulation, da jedem Kostenträger pauschal der gleiche Prozentsatz an Gemeinkosten zugerechnet wird und dies dem Kostenverursachungsprinzip nicht bzw. nur bedingt genügt. Da aufgrund der kumulativen Gemeinkostenverrechnung die Ermittlung von Herstellkosten, insbesondere notwendig für die Bewertung von Halb- und Fertigfabrikaten, nicht möglich ist, kommt die Anwendung der summarischen Zuschlagskalkulation für Industriebetriebe nicht in Betracht. 3.1.2 Di#erenzierende Zuschlagskalkulation 123 Um eine möglichst genaue und verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger zu erreichen, erfolgt bei der di"erenzierenden Zuschlagskalkulation eine Verteilung der Gemeinkosten auf die funktional gegliederten Kostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb und somit eine di"erenzierte Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen. Für die Anwendung der di"erenzierenden Zuschlagskalkulation ist demnach eine Kostenstellenrechnung erforderlich. 124 Die Selbstkosten je Leistungseinheit werden wie folgt berechnet: Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) in % von FM https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 49 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank = Materialkosten (MK) 03.03.24, 20:16 → Fertigungslöhne (FL) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) in % von FL + Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) = Fertigungskosten (FK) → Herstellkosten (HK) + + + Verwaltungsgemeinkosten in % (VerwGK) von HK Vertriebsgemeinkosten in % (VertrGK) von HK Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKV) = 125 Selbstkosten (SK) Erfolgt im Fertigungsbereich eine Untergliederung in mehrere Fertigungshauptkostenstellen, muss das Kalkulationsschema im Teilbereich der Fertigungskosten wie folgt erweitert werden: Fertigungslöhne I (FL I) + Fertigungsgemeinkosten I (FGK in % I) von FL I + Fertigungslöhne II (FL II) + Fertigungsgemeinkosten II (FGK in % II) von FL II + Fertigungslöhne n (FL n) + Fertigungsgemeinkosten n (FGK in % n) von FL https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 50 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 n + Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) = 126 Fertigungskosten (FK) Das Kalkulationsschema zur Ermittlung des Listenverkaufspreises mithilfe der di"erenzierenden Zuschlagskalkulation hat insgesamt folgendes Aussehen: Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) in % von FM + Fertigungslöhne (FL) + Fertigungsgemeinkosten (FGK) in % von FL + Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) = Herstellkosten (HK) + Verwaltungsgemeinkosten in % (VerwGK) von HK Vertriebsgemeinkosten in % (VertrGK) von HK + + Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKV) = Selbstkosten (SK) + Gewinn in % von SK = Barverkaufspreis (BVP) + Kundenskonto im Hundert (ZVP = 100 %) + Vertreterprovision https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ im Hundert (ZVP = Seite 51 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 100 %) = Zielverkaufspreis (ZVP) + Kundenrabatt im Hundert (LVP = 100 %) = 127 Listenverkaufspreis (LVP) Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Gewinn: Gewinndimensionierung muss am Markt durchsetzbar sein Kundenskonto/Vertreterprovision (Rechnung im Hundert): Basis für die Berechnung von Kundenskonto und Vertreterprovision ist der Zielverkaufspreis (= 100 %), der Barverkaufspreis entspricht lediglich einem verminderten Prozentsatz. Kundenrabatt (Rechnung im Hundert): Basis für die Berechnung des Kundenrabatts ist der Listenverkaufspreis (= 100 %), der Zielverkaufspreis entspricht lediglich einem verminderten Prozentsatz. Umsatzsteuer: erfolgsneutraler durchlaufender Posten, daher wird netto kalkuliert Beispiel Rechnung im Hundert: Die Maschinenbau A GmbH hat für das Produkt A einen Barverkaufspreis in Höhe von 1.069,50 € ermittelt. Wie hoch ist der Listenverkaufspreis, wenn folgende Konditionen gelten: Kundenskonto 3 %, Vertreterprovision 4 %, Kundenrabatt 8 % Barverkaufspreis + Kundenskonto https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 1.069,50 € 34,50 € 93 % + 3% Seite 52 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank + Vertreterprovision = Zielverkaufspreis + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis 46,00 € + 4% 1.150,00 € = 100 % 03.03.24, 20:16 92 % 100,00 € + 8% 1.250,00 € = 100 % Erläuterung: Kundenskonto 3 % + Vertreterprovision 4 % = 7 % → Barverkaufspreis = 93 % Berechnung Kundenskonto: Berechnung Vertreterprovision: 1.069,50 € 93 % 1.069,50 € 93 % ×3%= 34,50 € ×4%= 46,00 € Kundenrabatt 8 % → Zielverkaufspreis = 92 % Berechnung Kundenrabatt: 1.150,00 € 92 % ×8%= 100,00 € Beispiel Die AB-Industrie AG produziert u. a. auch einen Personenwagen in der Ausführung „Standard“. Zur Ermittlung der Selbstkosten eines Personenwagens „Standard“ stehen für die Abrechnungsperiode 01 folgende Angaben zur Verfügung: Fertigungsmaterial 8.000 € Fertigungslöhne I 2.200 € Fertigungslöhne II 1.500 € https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 53 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Lizenzgebühr 130 € Sondereinzelkosten des Vertriebs 180 € Materialgemeinkostenzuschlagssatz 03.03.24, 20:16 6% Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz I 150 % Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz II 120 % Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz 5% Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz 4% Die AB-Industrie AG kalkuliert im Rahmen der Vorkalkulation mit einem Gewinnzuschlag von 9 %. Wird dieses Ziel in der Abrechnungsperiode 01 erreicht, wenn der Personenwagen in der Preisliste mit einem Listenverkaufspreis von 25.600 € (netto) steht, den Kunden ein Rabatt von 14 % sowie ein Skonto von 2 % gewährt wird und eine Vertreterprovision in Höhe von 4 % zu berücksichtigen ist? Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) + Fertigungslöhne I (FL I) + Fertigungsgemeinkosten I (FGK I) + Fertigungslöhne II (FL II) + Fertigungsgemeinkosten II (FGK II) + Sondereinzelkosten der 8.000,00 € 6 % 480,00 € 2.200,00 € 150 3.300,00 € % 1.500,00 € 120 1.800,00 € % 130,00 € Fertigung (SEKF) https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 54 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank = Herstellkosten (HK) + Verwaltungsgemeinkosten 03.03.24, 20:16 17.410,00 € 5 % 870,50 € 4 % 696,40 € (VerwGK) + Vertriebsgemeinkosten (VertrGK) + Sondereinzelkosten des 180,00 € Vertriebs (SEKV) = Selbstkosten (SK) + Gewinn = Barverkaufspreis (BVP) + Kundenskonto 2% 440,32 € + Vertreterprovision 4% 880,64 € = Zielverkaufspreis (ZVP) + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis (LVP) Gewinn 8% = ▾▴ 22.016,00 € 3.584,00 € 25.600,00 € BVP - SK = 20.695,04 € - 1.538,14 € 19.156,90 € = Gewinn in % 1.538,14 € 20.695,04 € 14 % absolut Gewinn 19.156,90 € = absolut Selbstkosten × 100 = × 1.538,14 € 100 19.156,90 € 8,03 % = Der geplante Gewinn in Höhe von 9 % wird nicht erreicht. Selbstkosten lt. Vorkalkulation < Selbstkosten lt. Nachkalkulation Sind die Selbstkosten lt. Nachkalkulation (Basis: tatsächliche Einzelkosten, IstZuschlagssätze) höher als die Selbstkosten lt. Vorkalkulation (Basis: geplante https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 55 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Einzelkosten, Normal-Zuschlagssätze), führt dies zu einer Gewinnminderung, da die erhöhten Selbstkosten aufgrund des verbindlich festgelegten Listenverkaufspreises (Preisliste) und der vereinbarten Erlösschmälerungen nicht an die Kunden weitergegeben werden können. Um einen Gewinn von 9 % zu erreichen, hätten die Selbstkosten lt. Nachkalkulation maximal 18.986,28 € (BVP 20.695,04 €/1,09) betragen dürfen. 3.1.3 Maschinenstundensatz 128 In Industriebetrieben mit hohem Automatisierungsgrad wird ein sehr großer Anteil der Fertigungsgemeinkosten durch den Einsatz von Maschinen verursacht. Leistungsfähige Maschinen ersetzen die menschliche Arbeitskraft, die Fertigungsgemeinkosten sind daher zum großen Teil maschinenabhängig. Setzt man zur Ermittlung des Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatzes die Fertigungsgemeinkosten wie bisher ins Verhältnis zu den Fertigungslöhnen, können dabei Zuschlagssätze von mehreren 1.000 % entstehen, da die Zuschlagsbasis „Fertigungslöhne“ nur einen geringen Teil der gesamten Fertigungskosten ausmacht. Zuschlagssätze in solchen Dimensionen sind nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund werden für kostenintensive Maschinen eigene Kostenstellen, sog. Maschinenplätze, eingerichtet. Die Fertigungsgemeinkosten werden dann in maschinenabhängige Kosten (z. B. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Kosten für Energie, Werkzeug, Instandhaltung, Miete usw.) und nicht maschinenabhängige Kosten, sog. Restgemeinkosten (z. B. Gehälter, Hilfslöhne (jeweils einschließlich Lohnnebenkosten), betriebliche Steuern, Verwaltungskosten des Fertigungsbereichs usw.) unterteilt. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 56 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 129 03.03.24, 20:16 Der Maschinenstundensatz wird wie folgt ermittelt: maschinenabhängige Maschinenstundensatz Fertigungsgemeinkosten = Maschinenlaufzeit Um eine Anpassung des Maschinenstundensatzes an unterschiedliche Beschäftigungsgrade vornehmen zu können, werden die maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten in #xe und variable Kosten unterteilt. 130 Für die Berechnung des Restgemeinkostenzuschlagssatzes gilt: Restgemeinkostenzuschlagssatz = 131 Restgemeinkosten × 100 Fertigungslöhne Bei Ermittlung des Maschinenstundensatzes müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: ▶ Maschinenlaufzeit = maximal mögliche Arbeitsstunden abzgl. Störungs-/Wartungs- und sonstigen Ausfallzeiten Wiederbescha"ungskosten ▶ Kalkulatorische Abschreibungen = - Restwert tatsächliche Nutzungsdauer Anscha"ungs- Kalkulatorische Zinsen ▶ (Durchschnittswertmethode) /Herstellungskosten + Restwert = × p 2 ▶ Instandhaltungskosten, Raumkosten, Werkzeugkosten, Stromkosten, Wartungskosten, Wasserverbrauch, sonstige https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 57 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Betriebsmittelkosten usw. ▶ Erfolgt die Angabe der Kosten für unterschiedliche Zeiträume (z. B. Raumkosten/Monat, Wartungskosten/Quartal), müssen für die Berechnung des Maschinenstundensatzes die Kosten auf einen einheitlichen Zeitraum bezogen umgerechnet werden. 132 Im Betriebsabrechnungsbogen wird ein Maschinenplatz als Fertigungshauptkostenstelle wie folgt integriert: Kostenarten Kostenstellen Fertigungshauptkostenstellen Zahlen der BER II „Lackierautomat“ Material VerwalI maschinenabhängige GK #x variabel Rest- III tung Vertrieb gemeinkosten Gemeinkosten z. B. Aufwendungen für Hilfsund Betriebssto"e, Hilfslöhne, … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … FM FL FL FL HKdU HKdU … … … … … … Gehälter usw. ∑ Gemeinkosten Zuschlagsbasis: Maschinenstunden Zuschlagssätze bzw. Maschinenstunden- … … satz: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 58 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Beispiel Folgende Daten sind für die Ermittlung des Maschinenstundensatzes einer Spezialmaschine bekannt: ▶ Anscha"ungskosten: 220.000 € ▶ Index Anscha"ungsjahr: 110 % ▶ Index Wiederbescha"ungsjahr: 125 % ▶ Restwert am Ende der 10.000 € Nutzungsdauer: ▶ Nutzungsdauer: lt. amtlicher AfA-Tabelle: 10 Jahre nach betrieblicher Erfahrung mit 12 Jahre gleichartigen Maschinen: ▶ kalkulatorischer Zinssatz: 8 % p. a. (kalkulatorische Verzinsung der halben Anscha"ungskosten unter Berücksichtigung des Restwertes) ▶ Instandhaltungskosten: 7.500 €/Jahr ▶ Stand!äche der Maschine: 40 qm ▶ kalkulatorische Monatsmiete: 25 €/qm ▶ Werkzeugkosten: 2 €/Stunde ▶ elektrischer Anschlusswert: 50 kW ▶ durchschnittliche Auslastung der 80 % Nennleistung: ▶ Grundgebühr Strom: 125 €/Monat ▶ Arbeitspreis Strom: 0,20 €/kWh ▶ Produktionsstillstandversicherung: 500 €/Quartal ▶ Einsatz der Maschine: 50 Wochen/Jahr https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 59 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 76 Stunden/Woche (Zweischichtbetrieb) ▶ davon durchschnittliche Rüstzeit: 4 Stunden/Woche Lösung Ermittlung jährliche Maschinenlaufzeit: 50 Wochen × = 3.600 (76 Stunden/Woche - Std./Jahr 4 Stunden/Woche) Ermittlung der Wiederbescha#ungskosten: Anscha"ungskosten × 220.00 € Index Wiederbescha"ungsjahr = × 125 % = 250.000 € Index Anscha"ungsjahr 110 % Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung: 250.000 € Wiederbescha"ungskosten - - Restwert = tatsächliche Nutzungsdauer = 10.000 € 20.000 €/Jahr 12 Jahre Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 60 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Anscha"ungskosten + Restwert × 03.03.24, 20:16 220.000 € = × 8% = + p 10.000 € 2 9.200 €/Jahr 2 = Instandhaltungskosten: 7.500 €/Jahr Ermittlung der Raumkosten: 40 qm × 25 €/qm × 12 = 12.000 €/Jahr Ermittlung der Werkzeugkosten: 2 €/Stunde × = 3.600 Stunden 7.200 €/Jahr Ermittlung der Energiekosten: Grundgebühr: 125 €/Monat × 12 50 kW × 80 % × Arbeitspreis: 3.600 Stunden × 0,20 €/kWh = 1.500 €/Jahr = 28.800 €/Jahr Ermittlung der Versicherungskosten: 500 €/Quartal × 4 = 2.000 €/Jahr maschinenabhängige 88.200 €/Jahr Fertigungsgemeinkosten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 61 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Ermittlung Maschinenstundensatz: maschinenabhängige 88.200 € Fertigungsgemeinkosten = = Maschinenlaufzeit 3.600 24,50 €/Std. Std. Beispiel Alternative: Wie hoch wäre der Maschinenstundensatz, wenn die Maschinenlaufzeit aufgrund von Ausfallzeiten lediglich 3.200 Stunden beträgt? Annahme: Die Instandhaltungskosten von 7.500 €/Jahr bei einer Laufzeit von 3.600 Stunden/Jahr sind zu 60 % variabel und zu 40 % #x. Lösung Zur Anpassung an unterschiedliche Maschinenlaufzeiten werden die maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten in #xe und variable Kostenbestandteile aufgeteilt: Ermittlung der $xen maschinenabhängigen Kosten: kalkulatorische = 20.000 €/Jahr kalkulatorische Zinsen = 9.200 €/Jahr Instandhaltungskosten = 3.000 €/Jahr Abschreibung 7.500 €/Jahr × 40 % https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 62 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Raumkosten = 12.000 €/Jahr Energiekosten - = 1.500 €/Jahr = 2.000 €/Jahr 03.03.24, 20:16 Grundgebühr Versicherungskosten 47.700 €/Jahr Ermittlung der variablen maschinenabhängigen Kosten: Instandhaltungskosten (7.500 €/Jahr × 60 %) : = 1,25 €/Stunde = 2,00 €/Stunde = 8,00 €/Stunde 3.600 Std./Jahr Werkzeugkosten Energiekosten Arbeitspreis: 50 kW × 80 % × 0,20 €/kWh 11,25 €/Stunde Der variable Kostenbestandteil eines Maschinenstundensatzes ändert sich bei Veränderung der Beschäftigung nicht, lediglich die #xen maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten müssen auf die geänderte Maschinenlaufzeit verteilt werden. Ermittlung Maschinenstundensatz (3.200 Stunden): #xe maschinenabh. Fertigungsgemeinkosten Maschinenlaufzeit https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ + var. maschinenabh. Fertigungsgemeinkosten/Std. = Seite 63 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 47.700 € + 11,25 €/Stunde = 26,16 €/Stunde 3.200 Stunden Bei einer niedrigeren Maschinenlaufzeit erhöht sich der Maschinenstundensatz, da der #xe Kostenbestandteil je Maschinenstunde zunimmt, dementsprechend sinkt der Maschinenstundensatz mit steigender Maschinenlaufzeit, da die #xen maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten auf eine größere Anzahl von Maschinenstunden verteilt werden (Fixkostendegressionse"ekt). Beispiel An einem Maschinenplatz fallen folgende maschinenunabhängige Fertigungsgemeinkosten (= Restgemeinkosten) an: Gehälter: 24.000 € AG-Anteil SV: 6.000 € betriebliche Steuern: 3.500 € Unternehmerlohn (anteilig): 4.500 € Gesamt: 38.000 € Fertigungslöhne sind in Höhe von 95.000 € angefallen. Wie hoch ist der Restgemeinkostenzuschlagssatz an diesem Maschinenplatz? https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 64 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank RestgemeinkostenZuschlagssatz Restgemeinkosten = × 38.000 € × 100 100 Fertigungslöhne = 03.03.24, 20:16 = 95.000 € 40,00 % 3.1.4 Zuschlagskalkulation mit Maschinenstundensatzrechnung 133 Werden in der Kostenstellenrechnung für kostenintensive Maschinen eigene Kostenstellen eingerichtet, müssen auch in der Zuschlagskalkulation die durch die zeitliche Inanspruchnahme der jeweiligen Maschine durch den Kostenträger entstehenden Kosten entsprechend berücksichtigt werden. Die Anwendung der Zuschlagskalkulation mit Maschinenstundensatzrechnung führt zu einer wesentlich verursachungsgerechteren Verteilung der maschinenabhängigen Gemeinkosten auf die Kostenträger. 134 Zur Ermittlung der Selbstkosten je Leistungseinheit muss das Kalkulationsschema wie folgt erweitert werden (Annahme: 2 Maschinenplätze): Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) = Materialkosten (MK) in % von FM Fertigungslöhne I (FL I) + Restfertigungsgemeinkosten I + (Rest-FGK I) in % von FL I maschinenabhängige Bearbeitungszeit × Fertigungsgemeinkosten I Maschinenstundensatz (masch.abh. FGK I) I + Fertigungslöhne II (FL II) + Restfertigungsgemeinkosten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 65 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 II + + (Rest-FGK II) in % von FL II maschinenabhängige Bearbeitungszeit × Fertigungsgemeinkosten II Maschinenstundensatz (masch.abh. FKG II) II Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) = Fertigungskosten (FK) Herstellkosten (HK) + Verwaltungsgemeinkosten (VerwGK) + Vertriebsgemeinkosten (VertrGK) + in % von HK in % von HK Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKV) = Selbstkosten (SK) Beispiel Die Maschinenbau A GmbH bittet um Kalkulation der Selbstkosten je Stück des Produktes A unter Berücksichtigung folgender Daten: Fertigungsmaterial 3.400 € Fertigungslöhne I 250 € Fertigungslöhne II 130 € Maschinenstunden I 4h Maschinenstunden II 3h Spezialwerkzeug 50 € Materialgemeinkostenzuschlagssatz 10 % https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 66 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Rest- 03.03.24, 20:16 22 % Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz I Rest- 35 % Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz II Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz 8% Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz 6% Maschinenstundensatz I 180 € Maschinenstundensatz II 90 € Fertigungsmaterial (FM) + Materialgemeinkosten (MGK) + Fertigungslöhne I (FL I) + Restfertigungsgemeinkosten I (Rest- 3.400,00 € 10 % 340,00 € 250,00 € 22 % 55,00 € FGK I) + maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten I (masch.abh. FGK I) + Fertigungslöhne II (FL II) + Restfertigungsgemeinkosten II 4h× 180 €/h 720,00 € 130,00 € 35 % 45,50 € (Rest-FGK II) + maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten II (masch.abh. FKG II) + 3h× 90 €/h Sondereinzelkosten der Fertigung 270,00 € 50,00 € (SEKF) = Herstellkosten (HK) + Verwaltungsgemeinkosten (VerwGK) 8% 420,84 € + Vertriebsgemeinkosten (VertrGK) 6% 315,63 € = Selbstkosten (SK) https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 5.260,50 € 5.996,97 € Seite 67 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 3.2 Divisionskalkulation 135 Stellt ein Unternehmen lediglich ein einziges Produkt (Einproduktbetrieb) in Massenfertigung her (z. B. Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Zementfabrik usw.), #ndet zur Ermittlung der Herstellkosten bzw. Selbstkosten einer Leistungseinheit (= Kostenträger) die Divisionskalkulation Anwendung. Dabei entfällt eine Aufteilung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten sowie die Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen. 3.2.1 Einstu$ge Divisionskalkulation 136 Die einstu#ge Divisionskalkulation kann nur angewandt werden, wenn in einer Abrechnungsperiode eines Einproduktbetriebes die abgesetzte Menge genauso groß wie die produzierte Menge ist, also keine Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigfabrikaten auftreten. In diesem Fall werden die Selbstkosten je Leistungseinheit (z. B. Stück, Gewicht, Volumen) durch Division der gesamten in der Abrechnungsperiode angefallenen Kosten durch die in dieser Periode produzierte Menge ermittelt. Selbstkosten je Leistungseinheit = Gesamtkosten der Abrechnungsperiode Produktionsmenge (= Absatzmenge) der Abrechnungsperiode Beispiel Die Z GmbH (Einproduktbetrieb) fördert und verkauft in der Abrechnungsperiode 01 3.400 t Kies. Es fallen folgende Kosten an: Lohnkosten https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ 46.000 € Seite 68 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Fertigungsgemeinkosten 33.800 € Verwaltungskosten 10.200 € Vertriebskosten 03.03.24, 20:16 6.900 € Gesamt 96.900 € Die Selbstkosten je Tonne Kies werden wie folgt ermittelt: Selbstkosten/Tonne = 96.900 € = 28,50 €/t 3.400 t 3.2.2 Mehrstu$ge Divisionskalkulation 137 In der Regel entspricht die Produktionsmenge einer Abrechnungsperiode nicht der Absatzmenge, es treten also Bestandsveränderungen (Bestandsmehrung = Produktionsmenge > Absatzmenge, Bestandsminderung = Produktionsmenge < Absatzmenge) auf. In diesem Fall müssen die Gesamtkosten in Herstellkosten, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten unterteilt und verursachungsgerecht der Produktions- bzw. Absatzmenge zugerechnet werden. Dabei gilt: Die Herstellkosten fallen ausschließlich bei der Produktion an, sie werden daher nur auf die produzierte Menge verteilt. Dagegen beziehen sich die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten auf die abgesetzte Menge, eine Zurechnung erfolgt daher nur auf die Absatzmenge. 138 Die Selbstkosten je Leistungseinheit werden bei der mehrstu#gen Divisionskalkulation wie folgt ermittelt: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 69 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Selbstkosten Verwaltungs- Herstellkosten je + Leistungseinheit /Vertriebsgemeinkosten Produktionsmenge = 03.03.24, 20:16 Absatzmenge Dabei wird die Absatzmenge wie nachstehend bestimmt: Absatzmenge = Produktionsmenge + Bestandsminderungen – Bestandsmehrungen Beispiel Die Y GmbH (Einproduktbetrieb) produziert in der Abrechnungsperiode Januar 280.000 Stück des Produktes A. Dabei entstehen folgende Kosten: Fertigungsmaterial 230.000 € Materialgemeinkosten 135.000 € Fertigungslöhne 328.000 € Fertigungsgemeinkosten 529.000 € Verwaltungsgemeinkosten 150.000 € Vertriebsgemeinkosten 168.000 € Wie hoch sind die Selbstkosten/Stück, wenn a. die gesamte Produktionsmenge verkauft wird? b. eine Bestandserhöhung von 20.000 Stück vorliegt? c. eine Bestandsminderung von 40.000 Stück vorliegt? https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 70 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank a) Gesamtkosten = 03.03.24, 20:16 1.540.000 € 1.540.000 € Selbstkosten/Stück = 280.000 = 5,50 €/Stück Stück b) Herstellkosten = 1.222.000 € (230.000 € + 135.000 € + 328.000 € + 529.000 €) Verwaltungs-/ Vertriebsgemeinkosten Absatzmenge = = 318.000 € (150.000 € + 168.000 €) 260.000 Stück (280.000 Stück - 20.000 Stück) 1.222.000 € Selbstkosten/Stück = 280.000 318.000 € + Stück c) Herstellkosten = = 260.000 5,59 €/Stück Stück 1.222.000 € (230.000 € + 135.000 € + 328.000 € + 529.000 €) Verwaltungs-/ Vertriebsgemeinkosten Absatzmenge = = 318.000 € (150.000 € + 168.000 €) 320.000 Stück (280.000 Stück + 40.000 Stück) 1.222.000 € Selbstkosten/Stück = 280.000 Stück 139 318.000 € + = 320.000 5,36 €/Stück Stück Die mehrstu#ge Divisionskalkulation wird ebenfalls angewandt, wenn die Fertigung eines Produktes in mehreren Produktionsstufen (PS) erfolgt und Bestandsveränderungen bei Halbfabrikaten auftreten (→ Produktionsmenge der https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 71 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Produktionsstufe 1 ≠ Produktionsmenge, die in Produktionsstufe 2 ein!ießt). Die Selbstkosten je Leistungseinheit werden durch Division der Herstellkosten der jeweiligen Produktionsstufe durch die Produktionsmenge dieser Produktionsstufe und anschließende Addition der Teilergebnisse ermittelt. Die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten dürfen nur auf die abgesetzte Menge verteilt werden. Selbstkosten je Leistungseinheit = Herstellkosten Herstellkosten PS 1 Herstellkosten PS 2 Verwaltungs-/ PS n + + Vertriebsgemeinkosten + Produktionsmenge Produktionsmenge Produktionsmenge PS 1 PS 2 PS n Absatzmenge Beispiel Die ABC GmbH (Einproduktbetrieb) fertigt das Produkt X in 2 Produktionsstufen. Folgende Informationen liegen für die Abrechnungsperiode Februar vor: Produktionsstufe 1: produzierte Menge an = Halbfabrikaten Herstellkosten 120.000 Stück = 38.400 € = 100.000 Produktionsstufe 2: Fertigstellung der Halbfabrikate Stück Herstellkosten = 59.000 € Absatzmenge = 98.000 Stück https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 72 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Verwaltungsgemeinkosten = 8.200 € Vertriebsgemeinkosten = 6.500 € a. 03.03.24, 20:16 Wie hoch sind die Selbstkosten/verkauftem Stück? b. Mit welchem Wert werden die Bestandsveränderungen der Halbfabrikate bzw. Fertigfabrikate in der Betriebsergebnisrechnung angesetzt? 8.200 € 38.400 € a) Selbstkosten/Stück = = b) 59.000 € + + + 6.500 € 120.000 100.000 98.000 St. St. St. 0,32 €/Stück + 0,59 €/Stück + 0,15 €/Stück = 1,06 €/Stück Bewertung Bestandsveränderung Halbfabrikate: Menge × Herstellkosten/Stück der Produktionsstufe 1 20.000 Stück × 0,32 €/Stück = 6.400 € Bewertung Bestandsveränderung Fertigfabrikate: Menge × (∑ Herstellkosten/Stück der Produktionsstufe 1 und der Produktionsstufe 2) 2.000 Stück × (0,32 €/Stück + 0,59 €/Stück) = 1.820 € 3.3 Äquivalenzzi#ernkalkulation 140 Sortenfertigung liegt vor, wenn ein Unternehmen gleichartige Produkte zumeist in Massenfertigung herstellt (z. B. Schokolade, Bier [jeweils mit unterschiedlicher Geschmacksrichtung], Stahlbleche, https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 73 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Kabel, Drähte [jeweils mit verschiedenen Stärken]). Kennzeichnend für gleichartige Produkte ist die artverwandte Herstellung sowie die Verwendung des gleichen oder eines ähnlichen Rohsto"es, lediglich bei sekundären Produktmerkmalen (z. B. Abmessungen, Qualität oder Format) treten Unterschiede auf. Die Fertigung der unterschiedlichen Sorten kann gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, alle Sorten können die gleiche Produktionsanlage durchlaufen. Die Herstellkosten bzw. Selbstkosten einer Leistungseinheit je Sorte werden in Betrieben mit Sortenfertigung mithilfe der Äquivalenzzi"ernkalkulation ermittelt, wobei diese auf der Divisionskalkulation aufbaut, jedoch für Mehrproduktbetriebe weiterentwickelt wurde. 3.3.1 Einstu$ge Äquivalenzzi#ernkalkulation 141 Da bei der Sortenfertigung die Produkte in der Art der Herstellung und ihrer sto'ichen Zusammensetzung sehr ähnlich sind, kann auch bei der Kostenverursachung von einer gewissen Ähnlichkeit ausgegangen werden, die Kosten der einzelnen Sorten müssten sich daher in einem bestimmten Verhältnis zueinander verhalten. Die Äquivalenzzi"ernkalkulation gleicht die Kostenunterschiede der verschiedenen Sorten, welche sich z. B. durch unterschiedliche Bearbeitungszeiten, Qualität, Gewicht oder des Rohsto"verbrauchs ergeben, durch Einbeziehung von Verhältniszahlen, den so genannten Äquivalenzzi"ern, aus. Die Kosten der dadurch rechnerisch gleichwertigen Produkte können dann durch Anwendung der Divisionskalkulation ermittelt werden. 142 Im Einzelnen erfolgt die Ermittlung der Selbstkosten je Leistungseinheit und insgesamt von jeder Sorte in folgenden Schritten: 1. Bestimmung der Äquivalenzzi"ern: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 74 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Festlegung einer Sorte als Standardsorte → Äquivalenzzi"er 1, Berechnung der Äquivalenzzi"ern der anderen Sorten je nach Grad der Kostenbeanspruchung in Relation zur Standardsorte (z. B. Kosten Sorte X = 20 % höher als Kosten der Standardsorte A → Äquivalenzzi"er Sorte X = 1,2) 2. Umrechnung in gleichwertige Recheneinheiten: Multiplikation der Produktionsmenge jeder Sorte mit der jeweiligen Äquivalenzzi"er 3. Ermittlung der Kosten je Recheneinheit: Division der Gesamtkosten der Abrechnungsperiode durch die Summe der Recheneinheiten 4. Berechnung der Stückkosten je Sorte: Multiplikation der Kosten je Recheneinheit mit der Äquivalenzzi"er jeder Sorte (→ Stückkosten der Standardsorte = Kosten je Recheneinheit) 5. Ermittlung der Gesamtkosten je Sorte: Multiplikation der Stückkosten je Sorte mit der jeweiligen Produktionsmenge je Sorte (∑ Gesamtkosten je Sorte = Gesamtkosten der Abrechnungsperiode) Wie bei der einstu#gen Divisionskalkulation setzt auch die einstu#ge Äquivalenzzi"ernkalkulation voraus, dass keine Bestandsveränderungen an Halbund Fertigfabrikaten auftreten. Beispiel Die B Brauerei AG stellt die Sorten Helles, Weißbier und Pils her. Die Herstellung der Sorte Weißbier verursacht 25 % mehr Kosten als die Herstellung von Helles, Pils dagegen löst bei der Brauung 20 % mehr Kosten aus als Weißbier. Folgende Mengen wurden in der https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 75 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Abrechnungsperiode hergestellt: Helles: 10.000 hl Weißbier: 15.000 hl Pils: 8.000 hl Dabei entstanden Gesamtkosten in Höhe von 1.956.000 €. Wie hoch sind die Selbstkosten/hl und insgesamt der einzelnen Biersorten? Lösung Bestimmung der Äquivalenzzi#ern: Helles: Standardsorte → Äquivalenzzi"er 1 Weißbier: Kostenverursachung 25 % höher als Standardsorte Helles → Äquivalenzzi"er 1,25 (= 125 % von 1) Pils: Kostenverursachung 20 % höher als Weißbier (ÄZ 1,25) → Äquivalenzzi"er 1,5 (= 120 % von 1,25) Umrechnung in gleichwertige Recheneinheiten: Helles: 10.000 × 1 Weißbier: 15.000 × 1,25 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ = 10.000 RE = 18.750 RE Seite 76 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Pils: 8.000 × 03.03.24, 20:16 = 12.000 1,5 RE = 40.750 ∑ RE Ermittlung der Kosten je Recheneinheit: Gesamtkosten der Abrechnungsperiode ∑ Recheneinheiten 1.956.000 € = = 48,00 €/RE 40.750 RE Berechnung der Stückkosten je Sorte: Helles: 48,00 €/RE ×1 Weißbier: 48,00 €/RE × 1,25 Pils: 48,00 €/RE × 1,5 = 48,00 €/hl = 60,00 €/hl = 72,00 €/hl Ermittlung der Gesamtkosten je Sorte: Helles: 48,00 €/hl = 480.000 € × 10.000 hl Weißbier: 60,00 €/hl = 900.000 € × 15.000 hl Pils: 72,00 €/hl = 576.000 € × 8.000 hl https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 77 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 = ∑ 1.956.000 € Tabellarische Darstellung: Menge Rechen- Kosten/hl Gesamtkosten in hl einheiten je Sorte je Sorte Sorte: ÄZ Helles 1 10.000 10.000 48,00 € 480.000 € Weißbier 1,25 15.000 18.750 60,00 € 900.000 € Pils 1,5 8.000 12.000 72,00 € 576.000 € 40.750 Gesamtkosten: Gesamtkosten je Recheneinheit: 1.956.000 € 1.956.000 € 48,00 € Die Belegung der Sorte Helles mit der Äquivalenzzi"er 1 ist nicht zwingend, es kann auch eine andere Sorte als Standardsorte gewählt werden. Alternativer Lösungsvorschlag: Weißbier = Standardsorte Bestimmung der Äquivalenzzi#ern: Helles: Kostenverursachung in Höhe von 80 % (= 4/5) der Standardsorte Weißbier → Äquivalenzzi"er 0,8 (= 80 % von 1) Weißbier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Standardsorte → Äquivalenzzi"er Seite 78 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 1 Pils: Kostenverursachung 20 % höher als Standardsorte Weißbier → Äquivalenzzi"er 1,2 (= 120 % von 1) Die weiteren Schritte zur Ermittlung der Selbstkosten/hl und insgesamt jeder Sorte sind folgender Tabelle zu entnehmen: Menge Rechen- Kosten/hl Gesamtkosten in hl einheiten je Sorte je Sorte Sorte: ÄZ Helles 0,8 10.000 8.000 48,00 € 480.000 € 1 15.000 15.000 60,00 € 900.000 € 1,2 8.000 9.600 72,00 € 576.000 € Weißbier Pils 32.600 Gesamtkosten: Gesamtkosten je Recheneinheit: 1.956.000 € 1.956.000 € 60,00 € Zu beachten ist dabei, dass aus der unterschiedlichen Wahl der Standardsorte eine andere Summe der Recheneinheiten (40.750 RE ↔ 32.600 RE) und der Gesamtkosten je Recheneinheit (48,00 €/RE ↔ 60,00 €/RE) folgt, das Ergebnis der Selbstkosten/hl und insgesamt jeder Sorte muss jedoch unabhängig von der Standardsortenauswahl immer gleich sein. 3.3.2 Mehrstu$ge Äquivalenzzi#ernkalkulation https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 79 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 143 03.03.24, 20:16 Entspricht die Produktionsmenge nicht der Absatzmenge (= Bestandsveränderung an Fertigfabrikaten) oder erfolgt die Fertigung der Produkte in mehreren Produktionsstufen mit Aufbzw. Abbau von Zwischenlagern (= Bestandsveränderung an Halbfabrikaten), werden die Selbstkosten je Leistungseinheit und insgesamt von jeder Sorte analog der mehrstu#gen Divisionskalkulation mithilfe der mehrstu#gen Äquivalenzzi"ernkalkulation ermittelt. Dabei wird für jede Fertigungsstufe eine eigene Reihe von Äquivalenzzi"ern gebildet, die Kosten dieser Stufe werden entsprechend der einstu#gen Äquivalenzzi"ernkalkulation ermittelt. Durch anschließende Addition der Teilergebnisse ergeben sich die Selbstkosten je Leistungseinheit und insgesamt jeder Sorte. 3.3.3 Kombinierte Äquivalenzzi#ernkalkulation 144 Gibt es innerhalb der einzelnen Sorten Unterschiede durch diverse Merkmale (z. B. Farbton, Qualität usw.), müssen mehrere Kostenein!ußgrößen berücksichtigt werden. Die Ermittlung der Selbstkosten je Leistungseinheit und insgesamt von jeder Sorte erfolgt dann mithilfe der kombinierten Äquivalenzzi"ernkalkulation, wobei die einzelnen Gewichtungsfaktoren durch Multiplikation verknüpft und zu einer Äquivalenzzi"ernreihe zusammengefasst werden. Beispiel Die ABC GmbH stellt Dachziegel in drei unterschiedlichen Größen (D-8, D-10 und D-12) her, wobei Ziegel der Größe D-8 20 % weniger Kosten verursachen als Ziegel der Größe D-10, die Herstellung der D-12-Ziegel löst 20 % mehr Kosten aus als die der D-10-Ziegel. Alle Größen sind in der Standard- und der Edelversion erhältlich, wobei die Edelversion der Ziegel durch das angewandte Engobierungsverfahren https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 80 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 50 % mehr Kosten verursacht als die Standardversion. Folgende Mengen wurden in der Abrechnungsperiode 01 hergestellt: D- Standardversion: Edelversion: 30.000 Stück 20.000 8: D- Stück 75.000 Stück 10: D- 50.000 Stück 42.500 Stück 12: 25.000 Stück Dabei sind Gesamtkosten in Höhe von 352.800 € angefallen, Bestandsveränderungen wurden nicht verzeichnet. Wie hoch sind die Selbstkosten/Stück und insgesamt jeder Sorte in den unterschiedlichen Ausführungen? Lösung Bestimmung der Äquivalenzzi#ern: nach Sorte: D- Äquivalenzzi"er 0,8 (Kostenverursachung 8: 20 % geringer als bei Standardsorte D-10) D- Standardsorte → Äquivalenzzi"er 1 10: D- Äquivalenzzi"er 1,2 (Kostenverursachung 12: 20 % höher als bei Standardsorte D-10) https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 81 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 nach Ausführung: Standardversion: Äquivalenzzi"er 1 Edelversion: Äquivalenzzi"er 1,5 (Kostenverursachung 50 % höher als Standardversion) Die Äquivalenzzi"ern der sechs möglichen Produktvarianten werden durch Multiplikation der Äquivalenzzi"er nach Sorte mit der Äquivalenzzi"er nach Ausführung ermittelt: D-8 Äquivalenzzi"er Standardversion: 0,8 D-8 Edelversion: Äquivalenzzi"er 1) 1,2 D-10 D-10 Edelversion: 1,5 Standardversion: 1,2 (= 1,2 × 1) Äquivalenzzi"er Edelversion: (= 1 × 1,5) Äquivalenzzi"er D-12 (= 1 × 1) 1,0 Äquivalenzzi"er D-12 (= 0,8 × 1,5) Äquivalenzzi"er Standardversion: (= 0,8 × 1,8 (= 1,2 × 1,5) Die weiteren Schritte zur Ermittlung der Selbstkosten/Stück und insgesamt jeder Sorte in ihren Ausführungen sind folgender Tabelle zu entnehmen: Menge Sorte: Ausführung https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ ÄZ in Rechen- Stückkosten Gesamtkosten einheiten je Sorte je Sorte Seite 82 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Stück D-8 Standard 0,8 30.000 24.000 0,96 € 28.800 € D-8 Edel 1,2 20.000 24.000 1,44 € 28.800 € D-10 Standard 1,0 75.000 75.000 1,20 € 90.000 € D-10 Edel 1,5 50.000 75.000 1,80 € 90.000 € D-12 Standard 1,2 42.500 51.000 1,44 € 61.200 € D-12 Edel 1,8 25.000 45.000 2,16 € 54.000 € 294.000 Gesamtkosten: Gesamtkosten je Recheneinheit: 352.800 € 352.800 € 1,20 € 3.4 Kuppelkalkulation 145 Fällt bei der Herstellung eines Produktes technologisch bedingt mindestens ein weiteres Produkt an, handelt es sich um eine Kuppelproduktion. Dabei wird unterschieden zwischen der primären Verbundenheit (naturgesetzlich) wie z. B. der Verkokung von Kohle, wo neben Koks auch Gas entsteht oder dem Ra(nieren von Erdöl, wo neben Benzin auch Gase und Teerprodukte anfallen, und der sekundären Verbundenheit (wirtschaftliche Verwertung) wie z. B. der Stromproduktion, bei der auch Abwärme anfällt. Eine verursachungsgerechte Zurechnung der Herstellkosten auf die einzelnen Kuppelprodukte ist aufgrund der gemeinsam anfallenden Kosten des Kuppelproduktionsprozesses nicht möglich, daher erfolgt die Kostenverteilung nach dem Tragfähigkeitsprinzip, wobei eine gewisse Willkür in Kauf genommen werden muss. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ Seite 83 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank 03.03.24, 20:16 Die Kostenverteilung kann nach folgenden Methoden durchgeführt werden: Restwertmethode (Subtraktionsmethode) Verteilungsmethode (Marktpreisäquivalenzzi"ernmethode) 146 Restwertmethode: Entsteht bei der Kuppelproduktion ein Hauptprodukt und ein oder mehrere Nebenprodukte, werden die Stückkosten des Hauptproduktes mithilfe der Restwertmethode ermittelt. Dabei wird unterstellt, dass der Verkauf der Nebenprodukte lediglich kostendeckend erfolgt, die Herstellkosten der Nebenprodukte sollen also genauso hoch sein wie die zu erzielenden Nettoerlöse (Verkaufspreis abzüglich Weiterverarbeitungskosten). Verursachen Nebenprodukte, die am Markt nicht abgesetzt werden können (= Abfallprodukte), Vernichtungskosten, so erhöhen diese Kosten die Kuppelproduktionskosten. Die Herstellkosten des Hauptproduktes erhält man, indem man die Nettoerlöse der Nebenprodukte von den Gesamtkosten subtrahiert. Beispiel Die gesamten Herstellkosten eines Kuppelproduktionsprozesses, aus dem ein Hauptprodukt und drei Nebenprodukte hervorgehen, betragen 175.500 €. Folgende Informationen stehen zur Verfügung: ProduktionsKuppelprodukte menge (Liter) Hauptprodukt Nebenprodukt 1 https://datenbank.nwb.de/Dokument/1014696/ WeiterverarbeitungsMarktpreis / je Liter Vernichtungskosten je Liter 10.000 22,00 € 800 3,75 € 1,00 € Seite 84 von 108 II. Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen - NWB Datenbank Nebenprodukt 2 420 Nebenprodukt 3 160 2,50 € 03.03.24, 20:16 0,50 € 0,25 € Wie hoch sind die Herstellkosten/Liter des Hauptproduktes? Lösung Nettoerlöse der Nebenprodukte ((Marktpreis je Liter - Weiterverarbeitungs/Vernichtungskosten je Liter) × Produktionsmenge): Nebenprodukt (3,75 € - 1: 1,00 €) × 800 Nebenprodukt (2,50 € - 2: 0,50 €) × 420 Nebenprodukt (0,00

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