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schulen konnten die Informationen erst ab Mitte Mai liefern (die Rückmeldungen zu Leitfrage 5 waren erst mit Ende August abgeschlossen). 7.2.2 Erhebung der Informationen zum Ressourceneinsatz Die Durchführung der Aufnahmeverfahren für Lehramtstudien ist für die Hochschulen jährlich mit einem hohen R...

schulen konnten die Informationen erst ab Mitte Mai liefern (die Rückmeldungen zu Leitfrage 5 waren erst mit Ende August abgeschlossen). 7.2.2 Erhebung der Informationen zum Ressourceneinsatz Die Durchführung der Aufnahmeverfahren für Lehramtstudien ist für die Hochschulen jährlich mit einem hohen Ressourcenaufwand (Personaleinsatz, Infrastruktur, Testlizenzen etc.) bzgl. Vorbereitung und Durchführung verbunden. Ein Ziel dieser Evaluation war es deshalb, die aufgewendeten Ressourcen der Hochschulen für die Planung und Durchführung der Aufnahmeverfahren aufzuzeigen. In Abstimmung mit dem QSR als Auftraggeber wurde ein Fragenkatalog mit quantitativen und qualitativen Fragen erarbeitet, mithilfe dessen die Bereiche „Verantwortlichkeit und operative Durchführung“, „Aufwand und Ressourcen“ sowie „Effizienz und Synergien“ schriftlich erfasst wurden. Im Fragebogen wurde u.a. erfasst, welche Einrichtungen der Hochschule mit der Durchführung betraut sind, welche und wie viele Personen (auch Personenstunden) sowie weitere Ressourcen (Personalkosten, Raummiete, Kosten für IT etc.) für die Durchführung von den Hochschulen aufgewendet werden müssen. Auch Einflussfaktoren, wie beispielsweise die COVID-19-Pandemie der letzten zwei Jahre, wurden bei der Erhebung des Ressourceneinsatzes berücksichtigt. Die Aussendung erfolgte per E-Mail Anfang Juli 2022 an die Rektorinnen und Rektoren, Vizerektorinnen und Vizerektoren für Lehre der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten. 7.3 Modul C – Datenaufbereitung und Datenanalyse Die fünf Leitfragen zur Beschreibung der Aufnahme- und Eignungsverfahren wurde von den Hochschulen umfassend beantwortet. Zum aktuellen Projektstand wurden die erhobenen Informationen, getrennt nach Primar und Sekundarstufe und Verbund, hinsichtlich a) Struktur, b) Ziele, c) Anforderungsdimensionen und d) Gütekriterien ausgewertet und zusammen­gefasst. Diese Informationen waren die Grundlage für die folgende Zusammenfassung der Ergebnisse sowie der abgeleiteten Empfehlungen. 8 Zusammenfassung der Ergebnisse Ziel dieser Evaluation war es, ein evidenzbasiertes Lagebild der in Österreich aktuell eingesetzten Aufnahme- und Eignungsverfahren für Lehramtsstudien für die Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung zu erstellen. Der Fokus lag dabei auf der Beschreibung der Aufnahmeverfahren unter Einbezug gängiger eignungsdiagnosti- 42 scher Gütekriterien sowie auf der Analyse des Ressourceneinsatzes der Hochschulen, um Gemeinsamkeiten zwischen den Verfahren, standortspezifische Besonderheiten und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zudem war es ein Anliegen dieser Evaluation Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit eine österreichweite Abstimmung der Aufnahmeverfahren unter den aktuellen Rahmenbedingungen möglich ist. Im Rahmen eines partizipativen Evaluationsansatzes wurden konkrete Fragestellungen sowie das Vorgehen in der Evaluation mit den Vertreterinnen und Vertretern der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten und dem Auftraggeber abgestimmt. Die Datenerhebung zur Beschreibung der Aufnahmeverfahren sowie zum Ressourceneinsatz der Hochschulen erfolgte mittels Fragebögen, wobei Informationen der Webseiten der Hochschulen integriert wurden (für eine detaillierte Beschreibung der Aufnahmeverfahren siehe Begleitdokument: https://www.qsr.or.at/?content/der-qsr/evaluierungen/evaluierung-der-aufnahmeverfahren). Darüber hinaus ermöglichten die Workshops den Hochschulen weitere Fragestellungen in die Evaluation einzubringen und in einem gemeinsamen Diskurs zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden in die Empfehlungen aufgenommen. 8.1 Konzeption und Anforderungsprofil Eine zentrale Erkenntnis dieser Evaluation ist, dass in Österreich aktuell eine uneinheitliche Auffassung darüber besteht, welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften Bewerberinnen und Bewerber als Eignung für ein Lehramtsstudium für die Primarstufe und für die Sekundarstufe Allgemeinbildung mitbringen müssen. Dies bedeutet, dass kein österreichweites, einheitliches Anforderungsprofil existiert, wodurch die Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilungen, österreichweit betrachtet, nicht sichergestellt ist. Die regionalen Zusammenschlüsse der Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer Aufnahme- und Eignungsverfahren zeigen jedoch, dass zumindest in einem kleineren Rahmen eine gemeinsame Auffassung der von Studienbewerberinnen und -bewerbern geforderten Kompetenzen besteht. Für die Sekundarstufe Allgemeinbildung werden in Österreich aktuell drei unterschiedlich ausgestaltete Aufnahmeverfahren durchgeführt (1. Verbund Mitte, 2. Verbund Nordost und 3. Verbund Südost und West), die jedoch für sich genommen wissenschaftlich fundiert konzipiert wurden, sowohl in Bezug auf die Verfahrensinhalte als auch auf die Durchführung. Unterschiede bestehen vorrangig in Bezug auf das Kompetenzprofil sowie den Selektionsregeln in Bezug auf die zu erreichende Gesamtleistung und die Kompensierbarkeit von Schwächen. Die Aufnahmeverfahren der Primarstufe unterscheiden sich in Bezug auf das Anforderungsprofil, die eingesetzten Methoden zur Eignungsfeststellung und Selektionskriterien nicht nur zwischen den Verbünden, sondern auch innerhalb des Verbunds Mitte sowie des Verbunds Nordost. Trotz der Unterschiedlichkeiten 43 ist den Verfahren gemeinsam, dass sie basierend auf einem zuvor definierten Anforderungsprofil, unter Einbezug mehrerer Personen mit Fachexpertise in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, konzipiert wurden. In den Verbünden Südost und West wird ein gemeinsames Aufnahmeverfahren für die Primarstufe durchgeführt, das weitgehend mit dem Aufnahmeverfahren der Sekundarstufe (Module A und B) übereinstimmt und dadurch wissenschaftlich fundiert ist. Die Analyse der Anforderungsprofile zeigte weiters, dass Unterschiede zwischen den Anforderungen für Primarstufe und für die Sekundarstufe bestehen. Diese sind teilweise auf Vorgaben des Hochschulgesetztes idgF zurückzuführen, bspw. in Bezug auf die deutsche Sprache oder auf den Nachweis der künstlerischen und sportlichen Eignung. Das Aufnahmeverfahren im Verbund Südost zeigt jedoch, dass Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung ein weitgehend gleiches Kompetenzprofil haben können und folglich übereinstimmende Kompetenzen von Bewerberinnen und Bewerbern für den Start in den Lehrberuf fordert. 8.2 Struktur der Aufnahmeverfahren Gemeinsam ist allen Verfahren eine mindestens zweistufige Struktur. Die erste Stufe ist dabei ein Online-Self-Assessment (OSA), das jedoch nicht in die Eignungsbeurteilung einbezogen wird. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben (vgl. HG 2005 und UG 2002). Primarstufe: In den Verbünden Mitte und Nordost werden die Aufnahmeverfahren zweistufig durchgeführt, mit dem spezifischen Verfahren der jeweiligen Pädagogischen Hochschule als zweite Stufe, wobei jede Hochschule ihr hochschulspezifisches Aufnahmeverfahren durchführt. In den Verbünden Südost und weitgehend im Verbund West dreistufig, weil Bewerberinnen und Bewerber für ein Lehramtsstudium der Primarstufe zusätzlich eine dritte Stufe (Module C und C+) durchlaufen, welche für alle Pädagogischen Hochschulen im Verbund einheitlich ist. Sekundarstufe: In allen Verbunden wird das Aufnahme- und Eignungsverfahren für die Sekundarstufe Allgemeinbildung zweistufig durchgeführt. Die zweite Stufe ist ein vollstandardisierter Eignungstest, der in den Verbünden Mitte, Südost und West computergestützt und im Verbund Nordost als Papier-Bleistift-Test durchgeführt wird. Weitere fachspezifische Verfahren (z. B. zur sportlich-motorischen oder künstlerischen Eignung) zählen zur zweiten Stufe, weil hier keine Zwischenselektion der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt. 8.3 Ziele der Aufnahmeverfahren Die Analyse, der mit den Aufnahmeverfahren verfolgten Zielen, zeigt eine sehr hohe Überschneidung der Ziele zwischen den Verbünden. Dies bedeutet, dass trotz unterschiedlicher Ausgestaltungen die grundlegenden Zielsetzungen der Verfahren 44 in hohem Maße ähnlich sind. In jedem Verbund werden die Ziele „Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen“, die „Feststellung der allgemeinen und fachspezifischen Studierfähigkeit“ und ein „geringer Dropout“ verfolgt. Auch spezifisch für das OSA ist die Übereinstimmung der Ziele sehr hoch. Eine Zusammenfassung der Ziele der Aufnahmeverfahren der Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung in den Verbundregionen zeigt Tabelle 1. Tabelle 1: Zusammenfassung der Ziele der Aufnahmeverfahren der Primar- und Sekundarstufe Allgemeinbildung in den Verbundregionen Verbundregion Ziele Allgemein Ziele OSA Mitte Erfüllung gesetzlicher Anforderungen Informierend und beratend Allgemeine und fachspezifische Studierfähigkeit Geringer Dropout Nordost Erfüllung gesetzlicher ­A nforderungen Passung zum Studium und Beruf Unterstützend durch umfang­reiches Feedback Informierend und beratend Selbstreflexion und Selbstselektion fördernd Allgemeine und fachspezifische Studierfähigkeit Passung zum Studium und Beruf Geringer Dropout Passung zum Studium und zum ­gewählten Fach Informierend Südost & West Selbstreflexion und Selbstselektion fördernd Erfüllung gesetzlicher ­A nforderungen Unterstützend durch umfang­reiches Feedback Informierend und beratend Selbstreflexion und Selbstselektion fördernd Allgemeine und fachspezifische Studierfähigkeit Passung zum Studium und Beruf Geringer Dropout Studienbezogene Erwartungen und Interessen klären Anm.: Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Zielsetzungen dem Sinn nach sprachlich angeglichen; fett … Ziel wurde in allen Verbünden genannt. 8.4 Stärken und Gemeinsamkeiten der Online-Self-Assessments In Österreich sind aktuell drei verschiedene Online-Self-Assessments (OSAs) im Einsatz. In den Verbünden Mitte, Südost und West wird ein jeweils eigens im Verbund entwickeltes OSA sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe Allgemeinbildung eingesetzt; im Verbund Nordost für die Primarstufe das OSA CCT – Austria (2022) und für die Sekundarstufe ein an der Uni Wien eigens entwickeltes OSA. Bezüglich der Anforderungsdimensionen ist die Ähnlichkeit der OSAs im Vergleich nur teilweise gegeben. Beispielsweise Interessenskalen nutzen alle drei OSAs, doch die Inhalte sind nur zum Teil ähnlich. Für die Skalen „Realitätsangemessenheit der Erwartungen“ und „Sprachliche Kompetenz“ (OSA Verbund Mitte) 45 lassen sich Ähnlichkeiten zu den Skalen „Erwartungen in Bezug auf Inhalte und Rahmenbedingungen des Studiums (Reality Check)“ und „Kommunikationsgeschick“ (OSA Verbund Nordost) herstellen, doch sind Ausgestaltung und Umfang unterschiedlich. Eventuell steht auch „Leistungsmotivation“ (OSA Verbund Mitte) im Zusammenhang zu „Engagement“, „Lernbereitschaft“ oder „Teamfähigkeit“ (OSA Verbund Nordost). Pädagogische Vorerfahrungen (Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen) erfassen sowohl CCT – Austria als auch das OSA für die Sekundarstufe im Verbund Nordost, jedoch ist in Nordost der biografische Teil des OSAs nur freiwillig. In Bezug auf die Durchführung sind das OSA im Verbund Mitte und das OSA für die Sekundarstufe Allgemeinbildung im Verbund Nordost weitaus umfangreicher als das CCT – Austria, sowohl in Bezug auf die Anzahl der Anforderungsdimensionen, der Dauer der OSAs als auch der Art der Auseinandersetzung mit den Inhalten. Während im CCT – Austria drei kurze Fragebogen mit Ratingskalen vorgegeben werden, erfassen die anderen beiden OSAs die Anforderungsdimensionen neben Fragebögen mittels Arbeitsproben mit Selbsterfahrungs-Checks oder Wissenstest (Mitte) oder einem Leistungstest zum logisch-schlussfolgerndem Denken (Nordost). Obwohl aktuell keine empirischen Evidenzen über die unterschiedliche Wirkung der drei OSAs vorliegen, so ist dennoch zu erwarten, dass sowohl die Dauer der Auseinandersetzung mit den Inhalten, die Vielfalt der Inhalte inklusive der umfangreichen Feedbacks sowie die unterschiedlichen Darbietungsformen der Inhalte in den OSAs in Mitte (Primar- und Sekundarstufe) und in Nordost (Sekundarstufe) eine höhere Informiertheit und damit eine validere Selbstselektion fördern als die „Geführte Tour“ im CCT – Austria (CCT – Austria bietet umfangreiche Möglichkeiten sich genau zu informieren, allerdings ist dies nicht im Rahmen des verpflichtenden Teils). Weil alle OSAs computergestützt vorgegeben werden, kann die Durchführungsund Auswertungsobjektivität als hoch angenommen werden. Die Interpretationsobjektivität bzw. Interpretationseindeutigkeit könnte jedoch gefährdet sein, da die Interpretation der OSA-Ergebnisse durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst und unbegleitet erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die OSA-Ergebnisse von den Bewerberinnen und Bewerbern auch missinterpretiert werden können. Soweit empirische Ergebnisse zur Güte der OSAs vorliegen, weisen diese eine akzeptable Güte für ein Selbsterkundungsverfahren auf (CCT – Austria ist besonders umfassend empirisch untersucht). Ergebnisse zur Akzeptanz zeigen, dass die OSAs von den Bewerberinnen und Bewerbern positiv aufgenommen werden. 8.5 Stärken und Gemeinsamkeiten der Eignungsverfahren der Primarstufe Die Verbünde Südost und West haben ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Ausnahme ist hierbei die PH Vorarlberg, die neben dem OSA und dem Elektronischen Zulassungstest (EZT) keine weiteren Verfahrensteile durchführt. In den Verbünden 46 Mitte und Nordost hat jede Pädagogische Hochschule ihr eigenes, hochschulspezifisches Aufnahmeverfahren, welche sich in Bezug auf deren Inhalte als auch auf deren Umfang unterscheiden. Übereinstimmungen der Verfahrensinhalte sind nur vereinzelt beobachtbar. Dies ist primär darauf zurückzuführen, dass aktuell kein österreichweites, einheitliches Anforderungsprofil und keine einheitlichen Grundprinzipien der Eignungsbeurteilung vorhanden sind. Empirische Ergebnisse zur Güte liegen aktuell nur für das gemeinsame Aufnahme- und Eignungsverfahren der Verbünde Südost und West vor, welches eine hohe Güte aufweist und weitgehend mit dem Verfahren für die Sekundarstufe Allgemeinbildung ident ist. Im Unterschied zu den Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe, die auf einer vollstandardisierten, schriftlichen Testung beruhen, haben die Verfahren für die Primarstufe ein Gespräch (Face-to-Face-Assessment) als zentrales Verfahren. Aufgrund der dabei hohen Interaktion zwischen Bewerberinnen und Bewerbern und Assessorinnen und Assessoren bestehet die Gefahr, dass die Durchführungsobjektivität (Unabhängigkeit der Leistungen und des Verhaltens der Bewerberinnen und Bewerber von den Assessorinnen und Assessoren) gefährdet ist. Jedoch werden von den Pädagogischen Hochschulen Maßnahmen getroffen (z. B. durch Schulungen, einem standardisierten Auswertungskatalog, zwei Assessorinnen und Assessoren), die diesem Störeffekt entgegenwirken sollen. Empirische Ergebnisse, wie sehr der Auswertungskatalog oder der Einsatz mehrerer Beurteiler bzw. Beurteilerinnen die Auswertungsobjektivität erhöhen liegen nicht vor, aber es gibt in allen Verbünden exakte Regeln zur Verrechnung und der daraus resultierenden Konsequenzen (Interpretationseindeutigkeit). Die Feststellung der sportlich-motorischen Eignung lässt insgesamt eine hohe Objektivität und Messgenauigkeit aufgrund der sehr hohen Standardisierung der Übungen und der physikalischen Beurteilungskriterien erwarten. Auch die Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung zeichnet sich durch eine sehr hohe Standardisierung der Übungen aus und auch die Beurteilungskriterien sind weitaus klarer definiert, als dies in den verbalen-sprachlichen Übungen und Gesprächen möglich wäre. Zwischen den Pädagogischen Hochschulen im Verbund ist die Überschneidung der Inhalte zum Teil gegeben und höher als bei anderen Verfahren (bspw. bei den Face-to-Face Assessments), da bei der musikalischen und sportlichen Eignung der umrissene Anforderungsbereich weitaus enger ist. Für die sportlich-motorische Eignung sind insbesondere die geschlechts- und altersspezifischen Normen (siehe KPH Krems/Wien) eine gute Herangehensweise zur Erhöhung der Fairness der Eignungsbeurteilung (Geschlechtsspezifische Normen werden teilweise auch in den Verfahren zur körperlich-motorischen Eignung in der Sekundarstufe eingesetzt). Die Aufnahme- und Eignungsverfahren für die Primarstufe sind elaboriert konzipiert (d.h. Abstimmung auf die gesetzlichen Vorgaben; mit Fachkräften erarbeitetes Anforderungsprofil; Erfassen von studienrelevanten und für den Lehrberuf essenziellen 47 Kompetenzen und Persönlichkeitsmerkmalen, Erfassen der körperlich-motorischen und musikalisch-rhythmischen Eignung). Weitere Stärken der Aufnahmeverfahren für die Primarstufe sind, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Durchführungsobjektivität, und Maßnahmen, die die Akzeptanz der Verfahren stärken, zum Einsatz kommen (z. B. Persönliche Gespräche an der jeweiligen Hochschule, Vorbereitung durch Infovideos und Tutorials, Verfolgen eines Förderansatzes, indem die Verfahren auch Feedback an die Bewerberinnen und Bewerber enthalten). 8.6 Stärken und Gemeinsamkeiten der Eignungsverfahren der Sekundarstufe In allen Verbünden gibt es ein vereinheitlichtes Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe Allgemeinbildung. Weil sich die Verbünde Südost und West zusammengeschlossen haben, gibt es in Österreich aktuell drei verschiedene Aufnahmeverfahren. Gemeinsam ist den Verfahren, dass sie auf der Basis von umfangreich erarbeiteten Anforderungsprofilen entwickelt wurden und vollstandardisiert durchgeführt werden. In Bezug auf die Anforderungsdimensionen ist die Ähnlichkeit der Verfahren nur teilweise gegeben. In allen drei Verfahren werden kognitive Fähigkeiten sowie verbale Fähigkeiten und Sprachkompetenz (Deutsch) erfasst (siehe Tabelle 2). Unterschiede zwischen den Verbünden zeigen sich primär in grundlegenden Philosophien über die Art der Anforderungen, die im Aufnahmeverfahren erfasst werden sollen. So werden im Verbund Nordost keine Persönlichkeitsmerkmale explizit erfasst (implizit sind Persönlichkeitseigenschaften immer wirksam, z. B. in Bezug auf Arbeitshaltungen bei der Testdurchführung). Auch wenn die Inhalte der Wissenskomponenten zwischen den Verbünden Mitte und Nordost kaum Ähnlichkeiten aufweisen, so erfassen diese Verfahren eine Komponente, die kurzfristig erlernbar ist; das Verfahren der Verbünde Südost & West verzichtet auf kurzfristig erlernbares Wissen. Tabelle 2: Überblick über die Auswahldimensionen für die Sekundarstufe Allgemeinbildung in den Verbünden Bereich Mitte Nordost Südost & West Wissen Gesellschaftsbezogenes Wissen Professionsbezogenes Wissen (Lernstoff) ––– Kognitive Fähigkeiten Schlussfolgerndes Denken (verbal) Schluss­folgerndes Denken (verbal, ­numerisch, logisch) Kognitive Lern­ voraussetzungen (verbale, numerische und figurale Fähigkeiten) Merken (inkl. ­Einprägen) Umgang mit Zahlen (Rechenaufgaben, ­Diagramme interpretieren, Zahlenreihen) Informationen ­bewerten 48 Bereich Mitte Nordost Südost & West Verbale Fähigkeiten; Sprache Leseverständnis Text ­verständnis Sprachkompetenz ––– Gesundheits­verhalten Allgemeine sprachliche Kompetenz Rechtschreibung und Grammatik Persönlichkeit Genaues Arbeiten und Konzentrieren Soziales Verständnis Big Five Emotionsregulation Wertschätzung v. ­K reativität Zusammenfassend kann die Güte der Verfahren als zufriedenstellend beurteilt werden. Aufgrund der hohen Standardisierung der Tests sowohl in der Instruktion, Durchführung und Auswertung weisen die Verfahren insgesamt eine hohe Objektivität auf. Soweit die Reliabilität untersucht wurde, sind die Ergebnisse weitgehend akzeptabel. Die Verfahren zeigen moderate prognostische Validitäten für Leistungskriterien (wie bspw. Noten). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungsdimensionen und den unterschiedlichen Erfolgskriterien (STEOP-Noten, Note im Bachelor-Studium etc.) sind die Ergebnisse zwischen den Verfahren jedoch kaum vergleichbar. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass die Verfahren in die richtige Richtung wirken. Im Verbund Mitte liegen aktuell kaum noch Daten vor, weil der Elektronische Zulassungstest (EZT) bislang erst 2019 vollständig durchgeführt wurde. In den Verbünden Nordost, Südost und West sind die Verfahren schon länger im Einsatz und es liegen Ergebnisse zu mehreren Kohorten vor. Die Verfahren zur Feststellung der sportlich-motorischen und der musikalischrhythmischen-künstlerischen Eignung weisen, aufgrund der hohen Standardisierung der Übungen und der physikalischen Beurteilungskriterien, eine hohe Objektivität und Messgenauigkeit auf. Auch die Inhaltsvalidität kann als hoch beurteilt werden, denn viele Übungen erfassen direkt die jeweilige Fähigkeit („logische Validität“, vgl. Kubinger, 2006, S. 51). Hinsichtlich der Feststellung der künstlerischen und musikalisch-rhythmischen Eignung sind hier zwei Bereiche voneinander abzugrenzen: Der musikalisch-rhythmischen Eignungsbeurteilung kann eine hohe Objektivität und Messgenauigkeit attestiert werden, denn hierbei handelt es sich oft um technische Fertigkeiten in Bezug auf die Stimme oder des Instruments, für die die Eignungskriterien relativ klar sind. In Bezug auf die künstlerische Eignung oder die künstlerische Persönlichkeit scheint die Güte der Verfahren aufgeweichter zu sein; allerdings liegen dazu keine empirischen Ergebnisse vor. 49 8.7 Selektionskriterien in den Aufnahmeverfahren Die Selektionskriterien beschreiben, nach welchen Regelungen Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramtsstudium als geeignet, im Sinne des Eignungsverfahren, beurteilt werden (ohne Berücksichtigung weiterer formaler Zulassungskriterien); dazu zählen beispielweise auch Regeln zur Kompensierbarkeit von Schwächen. Ungünstig gewählte Selektionskriterien können zu einer nicht-intendierten (womöglich unerwünschten) Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern führen, wodurch die Validität des Aufnahmeverfahrens vermindert wird. Für die Eignungsverfahren der Primarstufe wurde als Eignungskriterium von den Pädagogischen Hochschulen meist nur eine bestimmte Punktezahl festgelegt, die von den Bewerberinnen und Bewerbern erreicht werden muss. Im Unterschied zu allen anderen Aufnahmeverfahren wird an der PH Salzburg, bei mehr Bewerberinnen und Bewerbern als verfügbare Studienplätze, die Reihenfolge der Aufnahme durch die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung bestimmt. Ein besonderes Kriterium ist die „Sprech- und Stimmleistung“, welche in den Eignungsverfahren in den Verbünden Nordost und Südost explizit erfasst wird und für eine Eignung erfolgreich absolviert werden muss. Darüber hinaus wurden an einige Pädagogischen Hochschulen auch sog. Knock-Out Kriterien festgelegt (z. B. an der KPH Krems/Wien: „Kenntnis der deutschen Sprache (schriftlich)“ und FTFA erfolgreich absolviert; PH Wien: mindestens 80 % der Punkte im Motivationsschreiben). Auch die Aufnahme- und Eignungsverfahren für die Sekundstufe unterscheiden sich in Bezug auf die Selektionskriterien nicht nur quantitativ (z. B. Anteil der zu erreichenden Punkte), sondern auch insbesondere in Bezug auf die Kompensierbarkeit von Schwächen. Während im Verbund Nordost die Selektion nur auf Basis des Gesamtwerts basiert, können in den Verbünden Mitte, Südost und West vorhandene Schwächen (teilweise) kompensiert werden (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Selektionskriterien in den Aufnahme- und Eignungsverfahren der Sekundarstufe Verbund Selektionskriterien Mitte Für jeden der Testteile wird jährlich ein Mindestwert festgelegt In mind. 8 von 10 Testteilen muss der Mindestwert erreicht werden Erfasst ein Testteil mehr als eine Anforderungsdimension, werden die Unterteile separat geprüft Wenn in 50 % oder mehr der Unterteile in einem Testteil der Mindestwert nicht erreicht wurde, wird der gesamte Testteil als „nicht bestanden“ gewertet Nordost Mindestkriterium 40 % der Gesamtleistung im ­schriftlichen Eignungstest Südost & West Für jede der 10 Anforderungsdimension wird jährlich ein Mindestwert festgelegt Wenn nur 1 Mindestwert nicht erreicht wird, mit Ausnahme in „Kognitive Lernvoraussetzungen“ und „Sprachkompetenz“, gilt Modul B als bestanden 50 8.8 Ergebnisse zum Ressourceneinsatz Die Aufnahme- und Eignungsverfahren stellen sowohl für die Pädagogischen Hochschulen als auch für die Universitäten große Projekte dar, die über weite Bereiche der Hochschulen hinweg Ressourcen binden und durch eingespielte Prozesse von den Hochschulen als sehr effizient beurteilt wurden. Eine Aufschlüsselung der jährlichen Gesamtkosten für die Vorbereitung und Durchführung der Aufnahmeverfahren für die Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung konnte von mehreren Hochschulen nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Speziell Kosten, die nicht explizit als Ausgaben ausgewiesen sind, sondern in anderen Positionen inkludiert sind, wie zum Beispiel der Rückgriff auf vorhandene Infrastruktur, konnten kaum beziffert werden (allerdings lassen die Analysenergebnisse den Schluss zu, dass diese Kosten im Vergleich zu den Personalkosten gering sind). Aufgezeigte Kosten können deshalb bestenfalls als eine Abschätzung der unteren Grenze des Gesamtaufwands interpretiert werden. Aufnahmeverfahren, die in den Verbünden zentralisiert organisiert durchgeführt werden (dies betrifft insbesondere die Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe Allgemeinbildung in allen Verbünden sowie das Aufnahmeverfahren für die Primarstufe in den Verbünden Südost und West), wurden von allen Hochschulen als gut abgestimmt, standardisiert und sehr effizient beurteilt. Dass Aufnahmeverfahren gemeinsam durchgeführt werden sowie, dass eine Universität im Verbund die Aufnahmeverfahren zentral organisiert, konnten aufgrund der positiven Rückmeldungen der Hochschulen als Erfolgsfaktor identifiziert werden. Weiters zeigte die Analyse aber auch, dass eine Übertragung dieses Erfolgskonzepts auf die Aufnahmeverfahren für die Lehramtsstudien der Primarstufe in den Verbünden Mitte und Nordost aktuell noch nicht stattfand. Bezüglich einer österreichweiten Betrachtung lässt sich beobachten, dass die regionalen Zusammenschlüsse der Hochschulen einerseits Synergien zwischen den Hochschulen innerhalb der Verbünde förderten, andererseits aber auch eine gewisse Abgrenzung zu den Hochschulen anderer Verbünde. Ein österreichweiter Informationsaustausch über die Aufnahmeverfahren wird jedoch von den Hochschulen begrüßt. 9 Empfehlungen Basierend auf den Erkenntnissen aus den Datenerhebungen und den Workshops konnten allgemeine und hochschulspezifische Empfehlungen für die Aufnahmeund Eignungsverfahren der Primarstufe und der Sekundarstufe Allgemeinbildung abgeleitet werden. Die folgend erarbeiteten 14 allgemeinen Empfehlungen liefern evidenzbasierte Handlungsempfehlungen sowohl für die Hochschulen als auch für 51 den Auftraggeber. Mit Blick auf die Entwicklungsziele dieser Evaluation wurden auch hochschulspezifische Empfehlungen erarbeitet, die jedoch den jeweiligen Hochschulen individuell und in Verbindung mit einem Angebot zu einem Gespräch übermittelt wurden. 1. Entwicklung eines österreichweiten Anforderungsprofils für Lehramtsstudien für Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung: Die Unterschiedlichkeit der Eignungsverfahren in Bezug auf die geforderten und gemessenen Eignungsdimensionen zeigt, dass in Österreich aktuell eine uneinheitliche Auffassung darüber besteht, welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften Bewerberinnen und Bewerber als Eignung für ein Lehramtsstudium für die Primarstufe und für die Sekundarstufe Allgemeinbildung aufweisen müssen. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilungen, österreichweit betrachtet, nicht gesichert. Die regionalen Zusammenschlüsse der Hochschulen sowie die teilweisen Überschneidungen in den Eignungsdimensionen zeigen, dass zum Teil eine übereinstimmende Auffassung über die Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber zwischen den Hochschulen vorhanden ist. Zudem konnte auf Basis der Informationen zu den Aufnahme- und Eignungsverfahren nicht schlüssig nachvollzogen werden, warum sich die Anforderungsprofile zwischen den Lehramtsstudien für die Primarstufe und für die Sekundarstufe unterscheiden. Dies ergibt sich möglicherweise aus den unterschiedlichen Curricula der Primarstufe und der Sekundarstufe Allgemeinbildung. Wir empfehlen deshalb den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten ein österreichweites, einheitliches Anforderungsprofil für Lehramtsstudien zu entwickeln (auch unter Berücksichtigung auf aktuell eingesetzte Tests mit hoher eignungsdiagnostischer Güte). Ein einheitliches Anforderungsprofil wäre ein erster Schritt zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Aufnahme- und Eignungsverfahren sowie eines österreichweit faireren Zugangs zum Lehramtsstudium. Darüber hinaus empfehlen wir, sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe weitgehend gleiche Anforderungen festzulegen und wenn nötig, die Aufnahme- und Eignungsverfahren von den Curricula zu entkoppeln, indem eine Einigung auf wenige zentrale Kompetenzen angestrebt wird. Ein Beispiel, wo diese Entkoppelung in Österreich bereits erfolgreich umgesetzt wird, ist das gemeinsame Aufnahmeverfahren der Verbünde Südost und West, bei dem derselbe Elektronische Zulassungstest sowohl für die Primarstufe als für die Sekundarstufe zum Einsatz kommt. 2. Einheitliche Grundprinzipien bei der Eignungsfeststellung: Die Aufnahme- und Eignungsverfahren in einem Verbund, aber auch österreichweit, sollten zusätzlich zu einem österreichweit einheitlichen Anforderungsprofil (siehe Empfehlung 1) auch auf gleichen Grundprinzipien aufbauen. Dazu zählen 52 a) eine gleiche Struktur (ist teilweise durch die Gesetze HG 2005 idgF und UG 2002 idgF aktuell gegeben), insbesondere gleiche Anzahl an Stufen, b) gleiche Regeln der Selektion einschließlich Bestehenskriterien (mit oder ohne Kompensation) und Bedingungen, die eine gleiche Fairness der Eignungsbeurteilung ermöglichen, c) gleiche Dauer und ähnlicher Aufwand für die Bewerberinnen und Bewerber und d) einheitliche Qualitätssicherung, z. B. gleiches Vorgehen bei der Sammlung von Daten und Informationen zur Evaluation der Aufnahme- und Eignungsverfahren. Solche Grundprinzipien erhöhen den Grad der Standardisierung sowie die Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilungen österreichweit, ohne die Aufnahme- und Eignungsverfahren insgesamt zu vereinheitlichen. Der Vorteil von einheitlichen Grundprinzipien liegt darin, dass kreative Weiterentwicklungen und neue methodische Zugänge dennoch ermöglicht werden. Künftige Novellierungen des Hochschul- und des Universitätsgesetzes sollten diesbezüglich klare und einheitliche Grundprinzipien festlegen. 3. Optimierungen der gesetzlichen Vorgaben zu Anforderung für Lehramtsstudien: Novellierungen der Gesetze sollten Definitionen oder klarere Formulierungen zu Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber liefern (bspw. bleibt aktuell u.a. offen, was unter „persönlicher Eignung“ oder „pädagogischer Eignung“ konkret gemeint ist; vgl. Abschnitt 4.2). Dies würde zu einer höheren Standardisierung der in Österreich eingesetzten Aufnahme- und Eignungsverfahren führen, wobei Möglichkeiten der messtechnischen Umsetzung weiterhin offen wären. Darüber hinaus sollten Anforderungen, wie sie in der Hochschulzulassungsverordnung genannt werden (bspw. pädagogische, didaktische oder Beratungskompetenzen, inklusive und interkulturelle Kompetenzen sowie Diversitäts- und Genderkompetenzen) im Eignungsverfahren, d.h. vor Studienbeginn, nicht gefordert werden, da dies Kompetenzen sind, die im Rahmen der Ausbildung zur Pädagogin bzw. zum Pädagogen erworben werden sollten. Ein eleganterer Weg wäre es, die die Voraussetzungen für den späteren Erwerb dieser Kompetenzen zu stützen, d.h. welche Grundvoraussetzungen muss eine Person in welchem Ausmaß zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens mitbringen, um diese Kompetenzen später im Studium zu erwerben. Darüber hinaus sollten gesetzliche Vorgaben, die auf die Feststellung der Berufseignung im Aufnahmeverfahren abzielen, überarbeitet werden, um Anforderungen zu definieren, die auf die Studieneignung abzielen. Eine Prognose der Berufseignung zum einzigen Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens sowie durch eine Einmalmessung (Momentaufnahme) ist mit Blick auf eine mehrjährige Entwicklung der Studienbewerberinnen und -bewerber (aktuell 6 Jahre Lehramtsstudium) sowie der messtechnischen Erfassung von Berufseignung problematisch (siehe Abschnitt 3.5). Diese Evaluation kommt zur Erkenntnis, dass Eignungsbeurteilung, speziell mit dem Blick auf die Berufseignung, als 53 Prozess über längere Zeiträume (d.h. im Studium bis hin zur Induktionsphase) verstanden werden sollte. Dafür müssten einerseits die Studierenden an den Hochschulen intensiv begleitet werden und systematische Rückmeldungen erhalten (vgl. Empfehlung 10) und andererseits, auch die Schulen als Arbeitgeber Verantwortung übernehmen. 4. Österreichweite Abstimmung der Aufnahmeverfahren für die Primarstufe entsprechend den Vorgaben der Ziel- und Leistungspläne der Pädagogischen Hochschulen in Österreich für die Periode 2022 bis 2024: Im Abschnitt „Kernaufgabe Ausbildung“ in den Zielvorgaben des BMBWF (Ziel Nr. 4) wird die „Umsetzung eines bundesweit standardisierten Aufnahmeverfahrens für Lehramtsstudien“ gefordert. Als Zielgröße 2024 wird formuliert: „Das Aufnahmeverfahren ist österreichweit abgestimmt, mehrstufig und dient der Überprüfung der erforderlichen leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen und pädagogischen Kompetenzen im Sinne des § 52e Abs. 1 HG.“. Vorschläge zur Umsetzung werden jedoch keine genannt. Wir empfehlen deshalb die Aufnahmeverfahren – unter wissenschaftlicher Beratung der Universitäten Graz, Salzburg und Wien, beginnend mit einem Entwicklungsprozess ab 2023 für ein einheitliches Anforderungsprofil (siehe Empfehlung 1) – österreichweit aufeinander abzustimmen. Diese drei Universitäten verfügen über ein hohes Know-how in der Entwicklung von Aufnahmeverfahren für den Hochschulzugang und haben in ihrem jeweiligen Verbund auch Regionen-spezifisches Wissen und Erfahrungen gesammelt. Die Zielvorgabe lässt jedoch den Grad der Standardisierung der Aufnahmeverfahren offen, wodurch kreative Weiterentwicklungen und neue methodische Zugänge trotz aufeinander abgestimmter Verfahren ermöglicht werden. Die Standarisierung der Aufnahmeverfahren sollte mindestens die Rahmenbedingungen regeln (vgl. Empfehlung 2). 5. Beibehaltung der aktuell eingesetzten Online-Self-Assessments und deren Nutzung im Aufnahmeverfahren: Die erste Stufe in den Aufnahmeverfahren ist ein Online-Self-Assessment (OSA), dessen Ergebnis nicht in die Eignungsbeurteilung miteinbezogen wird, was auch der Intention eines OSA als Selbsterkundungsinstrument entspricht und deshalb in dieser Form beibehalten werden sollte. Auch wenn die in den Verbünden Mitte und Nordost entwickelten OSAs deutlich umfangreicher als das CCT – Austria sind und damit die Informiertheit und Selbstselektion der Studienbewerberinnen und -bewerber vermuten lassen, so liegen aktuell keine empirischen Evidenzen bzgl. der unterschiedlichen Effektivität der OSAs vor. Darüber hinaus ist CCT wissenschaftlich fundiert und erforscht und in mehreren Ländern im Einsatz. Die aktuell eingesetzten OSAs sollten deshalb beibehalten werden. Als eine Möglichkeit die Informiertheit der Studienbewerberinnen 54 und -bewerber weiter zu erhöhen, empfehlen wir den Hochschulen, auf deren Webseite auch Hinweise zu den anderen OSAs in Österreich zu geben. Da die OSAs frei zugänglich sind, können sich Studienbewerberinnen und -bewerber zusätzlich in anderen Verbünden informieren. 6. Umfangreichere Änderungsbestrebungen der Aufnahme- und Eignungsverfahren sollten Änderungen hochschulinterner Abläufe mitberücksichtigen und benötigte Mittel für den Umstellungsprozess bereitstellen: Die Aufnahme- und Eignungsverfahren stellen für die Hochschulen große Projekte dar, die durch die bestehenden eingespielten Abläufe gut funktionieren. Umfangreichere Änderungen der Aufnahme- und Eignungsverfahren sollten deshalb berücksichtigen, dass diese auch weitreichende interne Veränderungen in den bestehenden Abläufen der Hochschulen mit sich bringt, die zeitlich versetzt und längerfristig neu aufgebaut werden müssen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen sind auf die aktuellen Bedingungen abgestimmt, wobei für einzelne Hochschulen die Mittel jetzt schon knapp sind. Bei umfangreicheren Veränderungen der Aufnahme- und Eignungsverfahren sollten den Hochschulen deshalb zusätzliche Mittel (finanziell und personell) für den Umstellungsprozess zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere Änderungen interner Strukturen und Prozesse verursachen versteckte und opportune Kosten. 7. Weniger aufwändigere Eignungsverfahren bei ungünstigen Rahmenbedingungen: Der aktuelle Lehrkräftemangel sowie nicht übermäßig hohe Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramtsstudium (insbesondere in Hinblick auf bestimmte Unterrichtsfächer), sind Rahmenbedingungen, die einer strengeren Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern entgegenstehen, wenn man die Anzahl an Lehrkräften in der Zukunft nicht noch weiter reduzieren will. Unter diesen Rahmenbedingungen können auch validere und aufwändigere Verfahren (siehe Abschnitt 3.6) ihre Wirkung kaum entfalten, wodurch der Anteil der „Geeigneten unter den Zugelassenen“ letztendlich dem Populationsanteil entspricht und der Mehrwert des Eignungsverfahrens deshalb gering ist. Das Eignungsverfahren ist nur wenig selektiv, d.h. die meisten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Studienplatz (im Vergleich zum Medizinstudium, wo ca. 85 % der Bewerberinnen und Bewerber keinen Studienplatz erhalten). Aufnahmeverfahren, die unter diesen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Art und Anzahl der Anforderungsdimensionen, der Dauer sowie der eingesetzten Ressourcen umfangreicher ausgestaltet sind, sind gefährdet, gemessen am Nutzen der Verfahren, unökonomisch zu sein. Unter diesen Bedingungen sollte bei Optimierungen der Eignungsverfahren eine Hinzunahme von Anforderungen, deren Messung typischerweise schwieriger ist (z. B. Persönlichkeitseigenschaften) sehr genau bedacht werden. Diese Bedingungen sprechen eher für eine Reduzierung der Anforderungen und der Dauer der Verfahren. Allerdings 55 wäre hierbei zu berücksichtigen, dass die Teilnahme an einem „schlankeren“, womöglich leichteren Eignungsverfahren den wahrgenommenen Wert der Eignungsfeststellung, und womöglich in weiterer Folge den wahrgenommen Wert des Lehramtsstudiums, bei den Bewerberinnen und Bewerbern verringert (im Sinne der Theorie der Rechtfertigung des Aufwands, vgl. Abschnitt 3.4) und weniger sehr gute Bewerberinnen und Bewerber attrahiert werden. 8. Aktuell wenig Handlungsbedarf für die Optimierung der Verfahren zur Feststellung der sportlich-motorischen oder körperlich-motorischen Eignung: Die Verfahren zur Feststellung der sportlich-motorischen Eignung (Primarstufe) oder der körperlich-motorischen Eignung (Sekundarstufe) zeichnen sich aufgrund der eng umrissenen und klaren Inhalte sowie weitgehend hoch standardisierten Beurteilungskriterien insgesamt durch eine hohe eignungsdiagnostische Güte aus (insbesondere in Bezug auf Objektivität, Messgenauigkeit und Validität aufgrund physikalischer Beurteilungskriterien wie Zeitmessung, Höhe, Länge etc.). Im Rahmen der Zielvorgaben des BMBWF (siehe oben) für ein österreichweit einheitliches Verfahren für die Primarstufe, werden auch Adaptierungen der sportlich-motorischen Eignungsfeststellung notwendig werden. Auch hier sollte die Standardisierung zu einer hohen Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilung führen, aber dennoch einen Grad an hochschulspezifischer, begründeter Variabilität zulassen (z. B. Abstimmung auf hochschul-spezifische Schwerpunkte und Möglichkeiten der Hochschule, z. B. Schwimmhalle). Für die Sekundarstufe sollte die körperlich-motorische Eignungsfeststellung primär an das Profil und an die Ausbildungsinhalte der jeweiligen Hochschule / Universität angepasst sein, denn ein wichtiges Ziel (vgl. Abschnitt 3.3) ist die Feststellung der Studierfähigkeit mit Bezug zur jeweiligen Hochschule. 9. Aktuell wenig Handlungsbedarf für die Optimierung der Verfahren zur Feststellung der musikalisch-rhythmischen oder künstlerisch-musikalischen Eignung: Die Verfahren zur Feststellung der musikalisch-rhythmischen Eignung (Primarstufe) erfassen sehr klar umrissene Fertigkeiten anhand klar definierter Kriterien (weitgehend physikalische Merkmale, wie Tonhöhe, Tondauer, Rhythmus, etc.) und weisen deshalb eine höhere eignungsdiagnostische Güte auf als andere Teile des Eignungsverfahrens. Dies gilt auch für Wissenstests, Gehörtests und die technischen Fertigkeiten (vokal und instrumental) im Rahmen der Feststellung der künstlerisch-musikalischen Eignung in den Verfahren für die Sekundarstufe. In Bezug auf die Beurteilungen der künstlerischen Komponente der Darbietung (künstlerische Ausdrucksfähigkeit als fachliche Kompetenz) oder einer pädagogischen Komponente sind die Kriterien in den Verfahren für die Sekundarstufe in geringerem Ausmaß expliziert und transparent. Ein offener Umgang mit Kunst und der künstlerischen Ausdrucksfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber entspricht jedoch einer fachspezifischen, 56 allgemein anerkannten Grundhaltung. Diese Anforderung steht einerseits im Zusammenhang mit den Zielen „Studierfähigkeit“ und „Passung zur Hochschule“, denn die Eignungsbeurteilung muss zum fachspezifischen Profil und zu den Ausbildungsinhalten der Hochschule passen. Und andererseits, weil Musiklehrerinnen und -lehrer nicht nur ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit in den Musikunterricht bei der Interpretation von Werken einbringen müssen, sondern typischerweise auch als Musikschaffende an den Schulen tätig sind. 10. Eignungsbeurteilung als Prozess: Die Eignungsverfahren liefern nur eine Momentaufnahme der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, die Entwicklung einer Person aufgrund innerer und äußerer Faktoren für die nachfolgenden Jahre (Studienzeit) ist deshalb weitgehend ungewiss. Insbesondere die Beurteilung der Berufseignung ist zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Bachelor-Lehramtsstudium problematisch. Zwar zeigt die prognostische Validität der Verfahren, dass die Auswahl in die statistisch betrachtet richtige Richtung läuft, doch ist dieser Effekt nur moderat und grundsätzlich nur eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Ein möglicher Zugang, der auch von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen wurde (siehe Workshop vom 20. Juni), betrachtet die Eignungsbeurteilung insgesamt als Prozess: Vom Eignungsverfahren über das Studium bis zur Induktionsphase. Dafür müssten die Studierenden intensiv begleitet werden (durch Mentorinnen und Mentoren) und systematische Rückmeldungen erhalten. Über längere Zeiträume und mehrere „Messungen“ hinweg kann die Eignung, insbesondere die Berufseignung, einer Person valider beurteilt werden. Durch entsprechende Förderungen und Unterstützungen kann der Dropout reduziert werden. Auch die Schulen wären hierbei geeignete Partner in der gemeinsamen Verantwortung, geeignete Lehrkräfte auszubilden und einzusetzen, indem sie Anforderungen an Lehrkräfte definieren und diese auch überprüfen. 11. Persönlichkeitseigenschaften bei Fremdselektionen sparsam einsetzen: In den Eignungsverfahren für die Sekundarstufe kommen aktuell im schriftlichen Verfahren Persönlichkeitseigenschaften zu Fremdselektion zum Einsatz. Befürwortet wird deren Einsatz, um sog. „toxische Persönlichkeiten“ zu identifizieren, d.h. Personen, die eine Untergrenze an bspw. emotionaler Stabilität nicht erreichen. Dagegen wird argumentiert, dass dadurch die Pluralität an unterschiedlichen Persönlichkeiten zu sehr eingeschränkt werden könnte, wenn nur bestimmte Persönlichkeiten zum Lehrberuf zugelassen werden. Empirische Befunde konnten den Einsatz von nicht-kognitiven Merkmalen in geringem Ausmaß stützen. Ob Persönlichkeitseigenschaften in den Eignungsverfahren zum Einsatz kommen sollen, kann aktuell nicht geklärt werden. Aufgrund der aktuellen 57 Rahmenbedingung (z. B. Lehrkräftemangel; Erhöhung der Zahl der Lehramtsstudierenden und damit einhergehend eine geringe Selektion), erscheint eine Ausweitung der Anforderungsdimensionen in den Eignungsverfahren oder den Einsatz aufwändigerer Testverfahren (z. B. durch Situational-Judgement-Tests) nicht zielführend, weil die Verfahren ihre Wirkung nur in geringem Maße entfalten könnten (siehe Empfehlung „Weniger aufwändigere Eignungsverfahren bei ungünstigen Rahmenbedingungen“). 12. Stärkung inklusiver Aufnahme- und Eignungsverfahren: Die Eignungsverfahren sollten ausreichend flexibel gestaltet sein, damit auch Studienbewerberinnen und -bewerber mit besonderen Voraussetzungen teilnehmen und bestehen können. In mehreren Aufnahmeverfahren der Primarstufe wird bspw. die Sprech- und Stimmleistung überprüft, wobei bei Auffälligkeiten keine Zulassung erfolgt. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes könnten auch diese Personen sog. „Role Models“ für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Voraussetzungen sein. Im Eignungsverfahren könnten alternative Verfahren oder weitere Kom­pen­sa­tions­leistungen gefordert werden, sofern eine grundsätzliche Studien- und Berufseignung gegeben ist. 13. Aktuell keine Empfehlung zum Einsatz der Zentralmaturanoten bei der Eignungsfeststellung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Vorhersagekraft bescheinigen Schulnoten (Grade Point Average; Meta-Analyse von Schmidt et al., 2016, S. 64) eine mittlere prognostische Validität von 0,34 bezüglich Arbeitsleitung und Steigerungen der Validität durch die Hinzunahme von Schulnoten als weiteres Eignungskriterium betragen ca. 1 %, was als sehr gering zu beurteilen ist. Im Vergleich dazu haben kognitive Leistungstests sowie strukturierte Interviews eine weitaus höhere prognostische Validität. Ein Vorteil der Zentralmaturanoten wäre, dass diese relativ leicht zugänglich sind. Allerdings haben ältere Bewerberinnen und Bewerber noch keine Zentralmaturanote und auch die Vergleichbarkeit der österreichischen Zentralmaturanote mit der deutschen Abiturnote ist aktuell noch unklar. Aufgrund der empirischen Befundlage sowie aufgrund Bedenken zur Vergleichbarkeit möchten wir aktuell keine Empfehlung zum Einsatz der Zentralmaturanoten bei der Eignungsfeststellung aussprechen. 14. Interne Analyse des jährlichen Ressourcenaufwands zur Durchführung der ­Aufnahmeverfahren: Eine Aufschlüsselung der jährlichen Kosten konnten mehrere Hochschulen nicht oder nur teilweise zeitnah zur Verfügung stellen. Speziell Kosten, die nicht explizit als Ausgaben ausgewiesen sind (in anderen Positionen inkludiert, opportune Kosten) sind zwar seriös schwieriger einzuschätzen, würden aber mehr „Kostenwahrheit“ liefern. Eine aliquote Kostenerfassung (Kostenstellen- 58 rechnung) könnte zudem mehr Transparenz schaffen, die Planung optimieren, Einsparungspotenziale aufzeigen sowie eine zeitnahe Kostenkontrolle ermöglichen. Darüber hinaus könnten so Optimierungen der Aufnahmeverfahren letztlich nicht nur auf inhaltlicher Ebene, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene legitimiert werden. 10 Literatur Aronson, E. & Mills, J. (1959). The effect of severity of initiation on liking for a group. Journal of Abnormal and Social Psychology, 59(2), 177–181. https://doi.org/10.1037/h0047195 Beywl, W., Speer, S. & Kehr, J. (2004). Wirkungsorientierte Evaluation im ­R ahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung: Perspektivstudie. https://d-nb.info/1191580768/34 Brambring, M. (1983). Spezielle Eignungsdiagnostik. In N. Birbaumer (Hrsg.), Enzyklopädie der Psychologie. Grundlagen psychologischer Diagnostik (S. 414–481). Göttingen: Hogrefe. CCT – Austria. (2022). Career Counselling for Teachers. Klagenfurt: Verein CCT – Career Counselling for Teachers. https://forscher.cct-austria.at/ Cho, E., & Kim, S. (2015). Cronbach’s coefficient alpha: Well known but ­poorly understood. Organizational Research Methods, 18(2), 207–230. https://doi.org/10.1177/1094428114555994 Deutsches Institut für Normung e.V. – DIN. (2016). Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik. DIN 33430:2016-07. Berlin: Beuth. Fetterman, D. (2004, Fall). Empowerment evaluation’s technological tools of the trade. The Evaluation Exchange, 10(3), 8–9. Gleeson, R. (2018). Warum die Fokussierung auf den „gender gap“ in Aufnahmetests mehr schadet, als sie nützt. Zeitschrift für Hochschulentwicklung, 13(4), 81–96. https://zfhe.at/index.php/zfhe/article/view/1192 Hansen, C. & Gusterer, W. Hrsg.) (2020). Erfolgsfaktor Quereinstieg. Auf dem Weg zur multiprofessionellen Schule. Berlin: Peter Lang. Heine, C., Briedis, K., Didi, H., Haase, K. & Trost, G. (2006). Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren beim Hochschulzugang in Deutschland und ausgewählten Ländern. Eine Bestandsaufnahme HIS-Kurzinformation A3. Hannover: Hochschul-Informations-System 2006. 59

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