Die "Hirntod"-Definition des Todes

Summary

This document discusses the legal definition of brain death in Germany, specifically in accordance with the 1997 medical regulations.

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Die „Hirntod"-Definition des Todes Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung Der Hirntod ist in Deutschland seit dem Jahr 1997 gesetzlich in den §§ 3, 6 und 9 TPG definiert als „der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Groß...

Die „Hirntod"-Definition des Todes Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Diagramm enthält. Automatisch generierte Beschreibung Der Hirntod ist in Deutschland seit dem Jahr 1997 gesetzlich in den §§ 3, 6 und 9 TPG definiert als „der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen". Der medizinische Zustand ist damit als Begriff klar definiert. Es ist jedoch Ansichtssache, ob man Hirntote als Tote ansieht oder als Sterbende, ebenso wie es Ansichtssache ist, ob einem auf der Autobahn ein Geisterfahrer entgegenkommt oder hunderte.

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