Aufgaben Schuster Spar S.214ff. PDF

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This document contains a collection of questions and problems related to opening and managing savings accounts. Topics include customer requests, legal considerations (e.g., § 21 RechKredVO), account types, and different scenarios related to savings accounts.

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## Entscheiden Sie, welche Kundenwünsche zur Eröffnung eines Sparkontos nach den Vorschriften des § 21 RechKredVO erfüllt werden können! Geben Sie an, welche Anlageformen gegebenenfalls gewählt werden können! a) Frau Anna Lehmann will 2500,00 DM als Spareinlage anlegen, um im Notfall Geld zur Verfü...

## Entscheiden Sie, welche Kundenwünsche zur Eröffnung eines Sparkontos nach den Vorschriften des § 21 RechKredVO erfüllt werden können! Geben Sie an, welche Anlageformen gegebenenfalls gewählt werden können! a) Frau Anna Lehmann will 2500,00 DM als Spareinlage anlegen, um im Notfall Geld zur Verfügung zu haben. b) Der Kunde Max Lehmann hat 5000,00 DM zur Verfügung, die er für die Zeit vom 02.04. bis 25.11. eines Jahres als Spareinlage festlegen will. c) Die Kundin Elsa Schiller will regelmäßig monatlich 100,00 DM auf ein Sparkonto einzahlen, um sich später ein neues Auto kaufen zu können. d) Max Weber will seine Rente von monatlich 640,00 DM auf ein Sparkonto überweisen lassen. Von diesem Konto will er nur das abheben, was er monatlich zum Leben benötigt. Der Rest soll gespart werden. e) Antonia Maier erhielt am Anfang dieses Monats das Bausparguthaben auf ihr laufendes Konto überwiesen. Dieses Geld soll als Spareinlage angelegt werden. Ab nächstem Monat will sie die dann fälligen Handwerkerrechnungen zu Lasten dieses Sparkontos überweisen. f) Liesl Herbig will den Inhalt ihrer Spardose auf ein Sparbuch einzahlen. Sobald das Guthaben dafür ausreicht, will sie sich ein Fahrrad kaufen. g) Karl Schneider will sein Gehalt auf ein Sparkonto überweisen lassen und die während eines Monats anfallenden Zahlungen zu Lasten dieses Kontos ausführen. h) Gerlinde Schäfer gewann 15000,00 EUR im Lotto. Das Geld wird am 15.12. an sie überwiesen. Am 15.01. des nächsten Jahres will sie mit diesem Geld Einrichtungsgegenstände für ihre dann bezugsfertige neue Wohnung kaufen. ## Stellen Sie fest, welche Zinssätze zz. für die in Aufgabe 7 gefundenen Anlageformen in Ihrem Ausbildungsbetrieb bezahlt werden! ## Suchen Sie Gründe, die zu der unterschiedlichen Verzinsung der verschiedenen gefundenen Anlageformen führen! ## Verschiedene Bankkunden bitten um die Eröffnung von Sparkonten. Prüfen Sie, in welchen Fällen die Annahme der Einlagen als Spareinlagen nach den Bedingungen des § 21 RechKredVO möglich ist! Geben Sie an, welche Anlageform sich im Einzelfall anbietet, falls die Eröffnung eines Sparkontos nicht möglich ist! a) Das Rote Kreuz will 100000,00 DM für einen Hilfsfonds bis zu seiner Verwendung als Spareinlage festlegen. b) Die Maier & Lehmann OHG beabsichtigt, 50000,00 DM für den im nächsten Jahr geplanten Ausbau ihres Lagergebäudes anzulegen. c) Die Handelshof GmbH will erhaltene Mietkautionen von 15000,00 DM anlegen. d) Die Hoffmann Südfrüchte KG will 45000,00 DM anlegen, die erst zu Beginn der Wintersaison für Importe benötigt werden, anlegen. e) Der Deutsche Caritasverband will 50000,00 DM anlegen, die später für die Erweiterung von Gemeinschaftseinrichtungen Verwendung finden sollen. f) Die Nordland Stahlwerke AG will 250000,00 DM für ihren Pensionsfonds anlegen. g) Die Erbengemeinschaft Schneider will 18500,00 DM vom laufenden Konto auf ein Sparkonto übertragen. h) Der Sportverein Grüner Rasen e. V. will 2 500,00 DM anlegen, um Vermögen zur Renovierung des Vereinsheims anzusammeln. i) Das Alten- und Pflegeheim „Altersglück e. V." will die als Sicherheiten nach dem Heimgesetz angenommenen Gelder anlegen. ## Eröffnen von Sparkonten Angela Dörr, geb. 23.04. 1968 in Frankfurt/Main, will bei Ihrem Ausbildungsbetrieb ein Sparkonto eröffnen und 200,00 DM einzahlen. a) Beschreiben Sie die einzelnen Schritte, die bei der Eröffnung des Sparkontos zu berücksichtigen sind! b) Füllen Sie einen Kontoeröffnungsantrag aus! Adresse nach Wahl. c) Buchen Sie die erste Einzahlung, bar! d) Werden Sie den wirtschaftlich Berechtigten der Spareinlage feststellen und ggf. warum? Tante Klara will für ihre Enkelin Gerlinde Müller ein Sparkonto eröffnen und regelmäßig Zahlungen auf dieses Sparkonto leisten. Die Tante will Gerlinde das Sparbuch an deren 18. Geburtstag übergeben. a) Können Sie dieses Sparkonto eröffnen? b) Auf wessen Namen kann das Sparbuch lauten? c) Wer ist Gläubiger der Spareinlage? Karl Schneider beantragt die Eröffnung eines Sparkontos für seine Ehefrau Luise, geb. Schröder, da diese wegen einer Erkrankung nicht selbst bei dem Kreditinstitut vorsprechen kann. Er will 500,00 DM auf das Sparkonto einzahlen. Die Eheleute Schneider sind dem Sachbearbeiter persönlich bekannt. a) Kann Karl Schneider das Sparkonto rechtswirksam eröffnen? b) Wer ist in diesem Falle Kontoinhaber und wer ist Gläubiger? c) Wessen Legitimation ist zu prüfen? d) An wen muss das Kl die Spareinlage wieder zurückzahlen? ## Der 10-jährige Alfred erscheint mit einer Spardose bei einer Sparkasse und bittet um Eröffnung eines Sparkontos a) Kann Alfred mit der Sparkasse einen rechtsgültigen Kontovertrag schließen? b) Was wird die Sparkasse grundsätzlich von Alfred verlangen? c) Welcher Betrag muss mindestens auf das Sparkassenbuch eingezahlt werden? d) Wie hat sich die Sparkasse zu verhalten, wenn Alfred nach 8 Tagen sein Sparguthaben von 15,00 DM zur Hälfte abheben will? e) Warum hat der Gesetzgeber die Regelung des § 110 BGB in dieser Art getroffen? ## Der 5-jährige Joachim will seine Ersparnisse von 5,70 DM auf ein neu zu eröffnendes Sparkassenbuch einzahlen. Worin unterscheidet sich diese Kontoeröffnung von der in Aufgabe 14? ## BGB § 1806. [Anlegung von Mündelgeld] Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereit zu halten ist. ## § 1807. [Regelmäßige Anlegung] (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken; 2. in verbrieften Forderungen gegen das Reich oder einen Bundesstaat sowie in Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind; 3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung von dem Reiche oder einem Bundesstaate gewährleistet ist; 4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind; 5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Bundesstaats, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört. (2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist. ## § 1809. [Versperrte Anlegung] Der Vormund soll Mündelgeld nach § 1807 Abs. 1 Nr. 5 nur mit der Bestimmung anlegen, daß zur Erhebung des Geldes die Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. ## Günter Bauer wird zum Vormund der minderjährigen Ingrid Lehmann bestellt. Neben Grundvermögen besitzt das Mündel Bargeld von 27 000,00 DM. a) Welche Formen der Vermögensanlage kann der Vormund wählen? b) Warum hat der Gesetzgeber derartige Vorschriften erlassen? ## § 516. [Begriff] **Schenkung** (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, daß die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. (2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablaufe der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden. ## § 518. [Form des Schenkungsversprechens] (1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuld-anerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung. (2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. ## Karl Obst eröffnet bei einem Kreditinstitut ein Sparkonto auf den Namen seines 45 Jahre alten Bruders Günter. Karl Obst zahlt 5000,00 DM ein. Er verwahrt dieses Sparbuch bei sich. Bei einem späteren Besuch sieht der Bruder das Sparbuch, nimmt es ohne Wissen des Bruders an sich und hebt bei dem Kreditinstitut 2000,00 DM ab. a) Wer ist in diesem Falle als Gläubiger des Sparguthabens anzusehen, wenn Karl Obst das Sparbuch erst zu einem späteren Zeitpunkt an seinen Bruder übergeben wollte? b) Wie hätte gegebenenfalls zweifelsfrei die Gläubigereigenschaft auf Günter Obst übertragen werden können? (Beachte § 328 BGB!) ## Hans Allmann beantragt die Eröffnung eines Sparkontos für seine Freundin Elisabeth Schön. Das Sparkonto soll auf seinen Namen lauten und erst nach der Bestellung des Aufgebotes auf den Namen der zukünftigen Ehefrau umgeschrieben werden. Das Kl schlägt Allmann vor, das Sparkonto auf seinen Namen mit dem Zusatz „Sonderkonto für Elisabeth Schön" zu eröffnen. Allmann ist damit einverstanden. Er zahlt 5000,00 DM ein. a) Wer ist Gläubiger der Spareinlage? b) Wessen Legitimation ist zu prüfen? c) Drei Monate nach der Kontoeröffnung wird das Aufgebot für die Eheschließung zwischen Allmann und Schön bestellt. Drei Tage später kommt Allmann durch einen Arbeitsunfall ums Leben. Der Bruder Allmanns, der von dem Sparkonto Kenntnis hat und der alleiniger Erbe von Hans Allmann ist, widerspricht sofort schriftlich der Umschreibung des Sparbuches auf den Namen Elisabeth Schön. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Widerspruch für das Kreditinstitut? d) Ist das KI verpflichtet, in diesem Fall eine Meldung nach § 33 Erbschaftsteuergesetz vorzunehmen und wer ist als Gläubiger einzusetzen? ## Zwei Jahre nach Kontoeröffnung stirbt die Kontoinhaberin. a) Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den Beteiligten? b) Nach drei Jahren will Frau Steger 1500 EUR von diesem Konto abheben. Ist sie alleine dazu berechtigt? c) Welche Aufgabe hat die Deutsche Bank AG für den Fall des Ablebens der Kontoinhaberin übernommen? d) Was geschieht mit der Spareinlage, wenn der Erbe nicht widerruft, die Begünstigte die Annahme der Schenkung aber verweigert? e) Wie hätte die Kontoinhaberin zu Lebzeiten für eindeutige Rechtsverhältnisse hinsichtlich des Schenkungsangebotes sorgen können? ## Gerhard Schnell eröffnet für seine Tochter Corinna (12 Jahre alt) ein Sparkonto. Er überweist 15000 EUR auf dieses Konto. Aus steuerlichen Gründen soll Corinna Gläubigerin der Spareinlage werden. Herr Schnell will die Sparurkunde aber bis zur Volljährigkeit der Tochter behalten. Als die Tochter volljährig wird, fordert sie von ihrem Vater die Herausgabe der Sparurkunde. Dieser weigert sich, weil er befürchtet, dass Corinna wegen ihres Freundeskreises das Guthaben nicht sachgerecht verwenden wird. Kann Corinna die Herausgabe des Sparbuchs verlangen? ## 1.4 Rechtsnatur der Sparurkunden ## Auszug aus dem BGB ## BGB § 808. [Namenspapiere mit Inhaberklausel] (1) Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, daß die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen. (2) Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so kann sie, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Die im § 802 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung. In einem Kommentar zu § 808 BGB heißt es: „Wenn er (= der Aussteller) aber die Nichtberechtigung des Inhabers wirklich kennt und unredlicherweise an einen Nichtberechtigten leistet, so wird er von seiner Verpflichtung nicht befreit." ## Das Spar(kassen)buch hat seine Rechtsgrundlage im § 808 BGB. Lesen Sie diesen Paragraphen gründlich durch und beantworten Sie anschließend folgende Fragen: a) Warum ist die Sparurkunde ein Ausweispapier? b) Muss ein Kreditinstitut eine Spareinlage an den Vorleger des Sparbuches auszahlen? c) Kann der Inhaber eines Sparbuches unter allen Umständen von einem Kreditinstitut, das die Urkunde ausgestellt hat, die Auszahlung eines Sparguthabens verlangen? ## Warum wird die Rechtsnatur des Sparbuches als „hinkendes Inhaberpapier" und „qualifiziertes Legitimationspapier" umschrieben? ## Entscheiden Sie, in welchen Fällen ein Kreditinstitut an den Vorleger eines Sparbuches mit dreimonatiger Kündigungsfrist befreiend auszahlen kann. Die Sparbücher wurden von diesem KI ausgegeben. Die Sparbedingungen des Kreditinstituts sehen für vorzeitige Verfügungen den Höchstbetrag gemäß § 21 Abs. 4 RechKredVO vor. a) Ein dem Schalterangestellten Unbekannter legt das Sparbuch der Anneliese Mix vor und will 1 400,00 DM abheben. Guthaben 3420,00 DM. b) Oskar Schneider will 1170,00 DM vom Sparguthaben seines 17-jährigen Sohnes Michael abheben. c) Anton Schirmer will 3000,00 DM vom Sparkonto seiner Ehefrau abheben. Dem Schalterangestellten ist bekannt, dass die Ehefrau eine Scheidungsklage gegen den Vorleger des Sparbuches eingereicht hat. d) Ein Unbekannter legt das Sparbuch der Eva Müller vor und will 2750,00 DM abheben. Dem Schalterangestellten ist bekannt, dass bei der Kontoinhaberin vor kurzem eingebrochen wurde. e) Der volljährige Sohn Karl hebt vom Sparkonto seiner Eltern, Guthaben 5200,00 DM, 3900,00 DM ab. Karl gilt als zuverlässig. Das Guthaben ist ungekündigt. f) Ein offenkundiger Landstreicher legt das Sparbuch des Dieter Lehmann vor und will 600,00 DM aberheben. Guthaben 620,00 DM. Weder der Landstreicher noch Lehmann sind dem Schalterangestellten bekannt. g) In der Zeitung liest ein Schalterangestellter, dass Frau Elly Schiller nicht mehr für die Schulden ihres Ehemannes Oskar aufkommen wird. Am folgenden Tag will Oskar Schiller vom Sparbuch seiner Ehefrau 450,00 DM abheben. h) Das Vereinsmitglied Hans Luft legt das Sparbuch seines Vereins, des Segelflugvereins Aufwind e. V., vor und will 1500,00 DM abheben. ## In den §§ 808 BGB und 21 Abs. 4 RechKredVO wird von Urkunden gesprochen. Die häufigste Urkunde ist das Spar(kassen)buch. Stellen Sie fest, welche anderen Sparurkunden von Kreditinstituten ausgegeben werden! Egon Müller und seine Ehefrau Ilona, geb. Steger, eröffnen ein Sparkonto als Gemeinschaftskonto. Es wird mit dem eröffnenden Kl vereinbart, dass nur eine gemeinschaftliche Verfügung möglich sein soll. Als Kontobezeichnung wird in dem Sparbuch eingetragen: „Egon Müller und Ehefrau Ilona, geb. Steger" Weitere Angaben über die Art der Verfügung im Sparbuch erfolgen nicht. Es werden 4 700,00 DM eingezahlt. Nach 6 Monaten will der 23-jährige Sohn des Ehepaares unter Vorlage des Sparbuches bei dem kontoführenden Kl 1000,00 DM abheben. a) Zahlen Sie den gewünschten Betrag aus? b) Wie wäre zu verfahren, wenn Sie erfahren hätten, dass die Eheleute die Scheidung beantragt haben und der Ehemann unter Vorlage des Sparbuches 2000,00 DM aberheben will? ## 1.5 Vereinbarungen über die Verfügungen über Spareinlagen und die Konditionen Diese Regelungen gelten für die Aufgaben in diesem Buch: Regelungen für Verfügungen über Sparkonten gemäß Sonderbedingungen für den Sparverkehr Bei Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten ist eine Kündigung frühestens 6 Monate nach Kontoeröffnung möglich. ## Inka Bellersheim will 2500 EUR auf einem Sparkonto anlegen, um stets eine Liquiditätsreserve zu haben. a) Welche Art von Spareinlagen empfehlen Sie der Kundin? b) Die Kundin will von Ihnen wissen, ob sie das gesamte Guthaben bei Bedarf abheben kann. Welche Auskunft geben Sie der Kundin unter Hinweis auf die Sparbedingungen? c) Was bedeutet die Kündigungsfrist für die Sparer und für das Kreditinstitut? ## Frau W. will ein Sparkonto eröffnen. Sie beabsichtigt, mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung über die Kündigungsfrist zu treffen und sie schlägt eine Kündigungsfrist von 4 1/2 Monaten vor. Es werden gemäß den Sonderbedingungen für den Sparverkehr Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung in Höhe von 1/4 des jeweiligen Guthabenzinses vereinbart Eine Kündigung ist frühestens sechs Monate nach Kontoeröffnung möglich. a) Kann das Kreditinstitut eine derartige Kündigungsfrist vereinbaren? b) Nehmen Sie an, Frau W. vereinbare eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Wann kann sie dann im Normalfalle frühestens vorschusszinsfrei über das Guthaben verfügen, wenn sie das Konto am 15.03. eröffnet hat? c) Wann kann Frau W. vorschusszinsfrei über die jeweils am 31.12. gutgeschriebenen Zinsen verfügen? ## Stellen Sie die Zinssätze fest, die von Ihrem Ausbildungsbetrieb zz. bezahlt werden! a) Wodurch erklären Sie sich den Unterschied in den Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und solchen mit längerer vereinbarter Kündigungsfrist? b) Wer setzt die Zinssätze fest? c) Woran wird man sich bei der Festlegung der Zinssätze orientieren? ## Die Kreditbank AG will ihren Kunden die SparCard als neues Produkt anbieten. Um in Zukunft umweltgerechter zu arbeiten, soll auf die Verwendung von Papier vollständig verzichtet werden. Den Sparern wird die Möglichkeit angeboten, den jeweiligen Kontostand der Spareinlage und die Buchungen der letzten 12 Monate am Geldautomaten oder am häuslichen PC abzufragen. Außerdem soll die Kündigung der Spareinlage am Kunden-Terminal bzw. online möglich sein. Wie beurteilen Sie dieses Sparprodukt aus rechtlicher Sicht? ## Sicherung gegen Verfügungen durch Unbefugte ## Die Kundin Anneliese Vorsicht hat davon gehört, dass Banken an den Vorleger eines Sparbuches das Sparguthaben mit befreiender Wirkung auszahlen können. Sie bittet daher ihre Bank, in ihrem Sparbuch den Vermerk anzubringen, wonach von ihrem Guthaben Dritte nur mit besonderer Vollmacht abheben dürfen. a) Ist ein solcher Vermerk zulässig? b) Welche Wirkungen hätte es auf die Abwicklung des Sparvertrages, wenn derartige Vermerke in größerem Umfange vorkämen? c) Welche Wirkung hätte es für eine Bank, wenn sie trotz eines derartigen Vermerkes an einen Dritten ohne Vollmacht unter Hinweis auf § 808 BGB Auszahlungen leistet? ## Der Sparkunde Karl Schlummer will sich vor unbefugten Abhebungen von seinem Sparkonto dadurch schützen, dass er mit seinem Kreditinstitut ein „Kennwort" vereinbart. a) An wen kann das Kl jetzt mit befreiender Wirkung leisten? b) Welche anderen Sicherungsmaßnahmen kann das Kreditinstitut dem Kunden vorschlagen? c) Herr Schlummer vergisst sein mit dem Kreditinstitut vereinbartes Kennwort. Darf das Kreditinstitut das Sparguthaben an Schlummer auszahlen? d) Wie wäre zu entscheiden, wenn Frau Schlummer unter Vorlage des Sparbuches und der Angabe des Kennwortes einen Teil des Sparguthabens abheben will und dem Kreditinstitut bekannt ist, dass Herr Schlummer das Kennwort nur gewählt hat, um Abhebungen durch seine zur Verschwendung neigende Ehefrau zu verhindern? ## Beschränkung der Verfügungsberechtigung ## Herr H. eröffnet ein Sparbuch zugunsten seiner Tochter L. Er vereinbart, dass die Tochter erst am Tag ihrer Hochzeit, spätestens aber an ihrem 25. Geburtstag, über das Sparguthaben verfügen soll. a) Kann Herr H. zu einem späteren Zeitpunkt das Sparguthaben wieder aberheben, wenn er Gläubiger des Guthabens bleibt? b) Ab welchem Zeitpunkt kann die Tochter frühestens über das Sparguthaben verfügen? c) Welchen Vorteil hat es, dass Herr H. den 25. Geburtstag der Tochter als spätesten Zeitpunkt für die Sperre angenommen hat? ## A eröffnet zugunsten von B ein Sparkonto. Er vereinbart mit dem Kreditinstitut, dass Abhebungen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Wann endet dieser Sperrvermerk spätestens? ## Verlust der Sparurkunde ## In einer Tageszeitung fand sich folgende Anzeige des Amtsgerichts: **Aufgebot und Zahlungssperre** Herr Wilhelm K. Lepper, Ebelstraße 22, 35392 Gießen, hat als Nachlasspfleger des am 27. Mai 2000 verstorbenen zuletzt in Grüninger Straße 31, 35415 Pohlheim, wohnhaft gewesenen Heinrich Jakob Helferich das Aufgebot des zum Nachlass gehörenden Sparbuchs, ausgestellt unter Nr. 89157554 durch die Dresdner Bank AG, Filiale Gießen, mit einem Kontostand von 11013,93 DM und die Verfügung der Zahlungssperre beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Mai 2000, 9.00 Uhr, Zimmer 28, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 28, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen; widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparbuchs erfolgen wird. Zugleich wird verboten, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken, insbesondere wird verboten, das Guthaben auszuzahlen. 43 C 321/00 a) Welche Bedeutung hat diese Anzeige? b) Was geschieht, wenn ein Sparbuch für kraftlos erklärt wird? ## Amtsgericht Gießen a) Frau Winkel kommt zu einer Sparkasse und erklärt, dass sie ihr Sparkassenbuch verloren habe. Guthaben 45,00 DM. Frau Winkel wünscht die Ausfertigung eines neuen Sparkassenbuches. Wie wird sich die Sparkasse gegenüber diesem Wunsch verhalten ? b) Wie wäre dieser Fall zu lösen, wenn das Sparguthaben bei einer Volksbank unterhalten worden wäre? (Es gelten die in diesem Buch abgedruckten Sonderbedingungen für den Sparverkehr.)

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