Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement Lehrveranstaltungsangebot 2019/2020 PDF
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Technische Universität Wien
2019
Andreas Kropik
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This document is an overview of lectures/courses on construction management and building project management. It includes a course schedule for 2019/2020. The material seems to be from a Technical University and includes topics such as calculating and managing costs, contracts, and regulations. The document looks like it is a course outline for a university class.
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# Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement ## Lehrveranstaltungsangebot 2019/2020 ### Forschungsbereich Bauwirtschaft und Baumanagement, Prof. Kropik #### Bachelorstudium | Semester | Vorlesung | ECTS | |---|---|---| | 1. WS | Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement | 4.5 | | 3. WS | Kosten- und Te...
# Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement ## Lehrveranstaltungsangebot 2019/2020 ### Forschungsbereich Bauwirtschaft und Baumanagement, Prof. Kropik #### Bachelorstudium | Semester | Vorlesung | ECTS | |---|---|---| | 1. WS | Bauwirtschaft und Bauprojektmanagement | 4.5 | | 3. WS | Kosten- und Terminplanung | 3.0 | #### Masterstudium | Semester | Vorlesung | ECTS | |---|---|---| | 7. WS | Kalkulation und Kostenrechnung im Baubetrieb | 4.0 | | 8. SS | Vertragsgestaltung und Vergabemanagement | 3.0 | | 8. SS | Arbeits- und Sozialrecht in der Bauwirtschaft | 2.0 | | 8. SS | Bauprojektcontrolling aus Sicht des Investors, Unternehmens und der öffentlichen Hand | 1.5 | | 9. WS | Mein Bauunternehmen - Aufbaustrategiespiel | 2.0 | | 9. WS | Softwaregestützte Kalkulation | 1.5 | | 10. SS | Der Bauträger in der Immobilienwirtschaft | 2.0 | | 10. SS | Management und Abwicklung von Bauvorhaben | 1.5 | | Master | Projektarbeit | 6.0 | | Master | Diplomandenseminar bzw. Dissertantenseminar | 1.0 | ## Voraussichtlicher Vortragsplan | Datum | Vortragsinhalt | Kapitel | |---|---|---| | Di 08.10.2019 | Allgemeine Einführung: Bauwirtschaftslehre, Volkswirtschaft | 1 | | Mo 14.10.2019 | Betriebswirtschaftl. Grdl.: Begriffe d. Rechnungswesens, FiBu | 2 | | Di 15.10.2019 | Betriebswirtschaftl. Grdl.: Kostenrechnung | 2 | | Mo 21.10.2019 | Arbeitsrecht, Steuern und Abgaben | 2 | | Di 22.10.2019 | Unternehmensrecht, Insolvenzrecht | 3 | | Mo 28.10.2019 | Gesellschaftsrecht, Strafrecht | 3 | | Di 29.10.2019 | Gewerberecht, Ziviltechnikerrecht | 4 | | Mo 04.11.2019 | Öffentliches Bau- und Anlagenrecht | 4 | | Di 05.11.2019 | Generelle Abwicklung eines Bauvorhabens | 5 | | Mo 11.11.2019 | Kostenplanung, Projektmanagement, Risikomanagement | 5, 6 | | Di 12.11.2019 | Ausschreibung und Vergabe | 7 | | Mo 18.11.2019 | Ausschreibung und Vergabe | 7 | | Di 19.11.2019 | Allgemeines Vertragsrecht, Haftungen, ÖNORM B 2110 | 8, 9 | | Mo 25.11.2019 | ÖNORM B 2110 | 9 | | Di 26.11.2019 | ÖNORM B 2110, Bauabrechnung | 9, 10 | | Mo 02.12.2019 | Preisumrechnung, Streitschlichtung | 10, 11 | | Mo 09.12.2019 | Reservetermin | | Mi 18.12.2019 | Prüfung | ## Inhaltsverzeichnis 1. **Allgemeine Einführung** - Einordnen der Bauwirtschaftslehre in die Wirtschaftswissenschaft - Spezielle Problemstellungen der Bauwirtschaft - Die Bauwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft 2. **Betriebswirtschaftliche Grundlagen** - Einführung - Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens 3. **Der rechtliche Rahmen für Unternehmen** - Gliederung des Rechts - Unternehmensrecht - Gesellschaftsrecht - Strafrecht 4. **Rechtliche Voraussetzungen für Bautätigkeiten** - Gewerberecht - Ziviltechnikerrecht - Freie Interessenvertretungen - Öffentliches Bau- und Anlagenrecht 5. **Generelle Abwicklung eines Bauvorhabens** - Das Bauprojekt - Beteiligte am Bauprozess - Phasen des Projektablaufs - Projektentwicklung - Kostenplanung - Die Bauplanung - Die Bauausführung - Projektmanagement 6. **Risikomanagement** - Begriffe - Risikomanagement- Prozess - Versicherungen 7. **Ausschreibung und Vergabe** - Begriffe - Das Vergabeverfahren nach Bundesvergabegesetz 2018 - Bekanntmachung der Ausschreibung - Bestandteile der Ausschreibung - Angebotsbearbeitung, Angebotsabgabe - Das Zuschlagsverfahren 8. **Vertragsrecht** - Allgemeines - Vertragstypen - Haftungen - Der Architektenvertrag 9. **Der Bauwirtschaftliche Mustervertrag - ÖNORM B 2110** - Allgemeines über Normen - Bauwirtschaftliche Normen - Die ÖNORM B 2110 - Wesentliche Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Der Internationale Bauvertrag - FIDIC 10. **Bauabrechnung** - Aufmaßfeststellung - Abrechnungsregeln - Die Preisumrechnung 11. **Streitschlichtung** - Zivilverfahren (Zivilprozess) - Schiedsgericht - Schiedsgutachten - Sachverständige ## Abkürzungsverzeichnis ### Bauwirtschaftliche Abkürzungen | Abkürzung | Beschreibung | |---|---| | A+V | Abschreibung und Verzinsung, AV | | AfA | Absetzung für Abnutzung | | AG | Auftraggeber | | AN | Auftragnehmer | | AR | Abschlagsrechnung | | ARGE | Arbeitsgemeinschaft | | ASI | Austrian Standards Institute | | BAB | Betriebsabrechnungsbogen | | BIGE | Bietergemeinschaft | | BK | Begleitende Kontrolle | | BKI | Baukostenindex | | CEN | Comité Européen de Normalisation | | DV | Direktvergabe | | EH | Einheit | | EHP | Einheitspreis | | EN | Europäische Norm | | GP | Generalplaner | | GU | Generalunternehmer | | LV | Leistungsverzeichnis | | MKF | Mehr- oder Minderkostenforderungen | | mvB | mit vorheriger Bekanntmachung | | nov | Nicht offenes Verfahren | | ÖBA | Örtliche Bauaufsicht | | OSB | Oberschwellenbereich | | OV | Offenes Verfahren | | ovB | ohne vorheriger Bekanntmachung | | PL | Projektleitung | | PM | Projektmanagement | | Pos.Nr. | Positionsnummer | | PS | Projektsteuerung | | SR | Schlussrechnung | | SU | Subunternehmer | | TR | Teilrechnung | | TÜ | Totalübernehmer | | TU | Totalunternehmer | | USB | Unterschwellenbereich | | VerhV | Verhandlungsverfahren | ### Volkswirtschaftliche Abkürzungen | Abkürzung | Beschreibung | |---|---| | BIP | Bruttoinlandsprodukt | | BÜB | Betriebsüberleitungsbogen | | BWL | Betriebswirtschaftslehre | | EBIT | Earnings before Interest and Taxes | | EStG | Einkommenssteuergesetz | | FB | Firmenbuch | | FiBu | Finanzbuchhaltung | | FLAF | Familienlastenausgleichsfond | | GoB | Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung | | GuV | Gewinn- und Verlustrechnung | | KöSt | Körperschaftssteuer | | MwSt | Mehrwertsteuer | | ROI | Return on Investment | | UGB | Unternehmensgesetzbuch | | USt | Umsatzsteuer | | UStG | Umsatzsteuergesetz | | VPI | Verbraucherpreisindex | | WL | Volkswirtschaftslehre | ### Allgemeine gesetzliche Begriffe | Abkürzung | Beschreibung | |---|---| | AAV | Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung | | ABGB | Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch | | AG | Aktiengesellschaft | | AM-VO | Arbeitsmittelverordnung | | ARG | Arbeitsruhegesetz | | ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz | | AStV | Arbeitsstättenverordnung | | ASVG | Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz | | AZG | Arbeitszeitgesetz | | BauV | Bauarbeiterschutzverordnung | | BO | Bauordnung | | BVergG | Bundesvergabegesetz | | GesbR | Gesellschaft bürgerlichen Rechts | | GewO | Gewerbeordnung | | GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | | GSVG | Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz | | KG | Kommanditgesellschaft | | KSchG | Konsumentenschutzgesetz | | OG | Offene Gesellschaft | | ÖGB | Österreichischer Gewerkschaftsbund | | OGH | Oberster Gerichtshof | | StGB | Strafgesetzbuch | | UVP | Umweltverträglichkeitsprüfung | | VfGH | Verfassungsgerichtshof | | VIBÖ | Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs | | VwGH | Verwaltungsgerichtshof | | WKG | Wirtschaftskammergesetz | | ZTG | Ziviltechnikergesetz | ## Allgemeine Einführung * **Wirtschaften** meint ganz allgemein das Disponieren über knappe Güter, die direkt oder indirekt geeignet sind, menschliche Bedürfnisse in möglichst großem Maße zu befriedigen. * Die wichtigsten Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaft sind - die Betriebswirtschaftslehre (BWL) und - die Volkswirtschaftslehre (VWL) einschließlich der Finanzwissenschaft. * Die sogenannte **allgemeine Betriebswirtschaftslehre** (Unternehmensführung, Finanzplanung, Produktion, Marketing, Rechnungswesen etc) wird durch spezielle Betriebswirtschaftslehren ergänzt, die sich mit den spezifischen Problemstellungen der einzelnen Wirtschaftszweige befassen. Hierzu zählt die Bauwirtschaftslehre. - **Betriebswirtschaftslehre** - Lehre von der wirtschaftlichen Führung von Betrieben. Sie ist eine Disziplin der Wirtschaftswissenschaften, die sich mit den wirtschaftlichen Sachverhalten und Entscheidungen in Betrieben und Unternehmungen beschäftigt. - **Bauwirtschaftslehre** - Lehre von der wirtschaftlichen Abwicklung von Bauvorhaben mit besonderer Betonung der Fragen der Preisbildung, der Ausschreibung, der Vergabe, der Abrechnung, des Vertragsrechtes und der Bauprojektorganisation. - **Baubetriebslehre** - Lehre von der Abwicklung von Bauvorhaben in Baubetrieben mit besonderer Betonung der Technologie und der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeit. * **Spezielle Problemstellungen der Bauwirtschaft** - Bauprojekte sind kurzfristig erstelle Projekte mit hoher Nachhaltigkeit. - Jedes Objekt stellt einen Prototyp dar: - keine Serienfertigung - wechselnde Bedingungen (Baugrund, Witterung, Altbestand etc) - wechselnde Partner (Bauherr, Architekt, Sonderplaner usw) - Einsatz von hohen Geldmitteln - Politischer Einfluss beim Einsatz öffentlicher Gelder → Skandalisierungstendenzen - Fehlende Beschreibbarkeit der Planungsaufgabe: Das Endprodukt der Planung ergibt sich erst aus dem Planungsprozesses (Planung ist daher eine geistige Dienstleistung) * **Probleme in der Ausführung** - In der Regel Trennung von Planung und Ausführung: - Regelfall: Auftraggeber (AG) plant, Auftragnehmer (AN) führt aus - Vorteil: größerer Wettbewerb unter den ausführenden Unternehmern, weil sie auf Basis einer für alle geltenden Planung ihre Angebote erstellen - Nachteil: Informationsdefizite zwischen Planung und Ausführung (siehe Schnittstellen) - Unsicherheiten in der Kostenprognose (AG) und im Kostenverzehr (AN) - Viele Schnittstellen: - In der Planungsebene: - Architektur, Konstruktion - Geologie - Haustechnik etc - In der Ausführungsebene: - Bauhauptleistung - Bauneben-/Bauhilfsgewerke - Haustechnik - Oft auch zusammengefasst in Generalplaner (GP) bzw Generalunternehmer (GU), seltener Totalunternehmer (TU) oder sogar Totalübernehmer (TÜ) * **Probleme für Bauausführende Unternehmer** - Bereitstellungsgewerbe: - Kapazitäten werden vorgehalten und auf Abruf eingesetzt - Produktion auf Lager ist nur sehr beschränkt möglich - Fehlende Markttransparenz auf Unternehmerseite: - Unkenntnis über die Mitbewerber - fehlende Preistransparenz - Erschwertes Marketing auf Unternehmerseite: - Nachfrage kann durch Werbung nicht gesteigert werden - Preise der Mitbewerber sind nicht bekannt * **Produktionsfaktoren in Bauunternehmen** - Produktionsfaktoren = Produktionsmittel, Ressourcen - Arbeit - Material (Baumaterial, Hilfsmaterial, Betriebsstoffe) - Betriebsmittel (Gerät, Fuhrpark, Werkzeuge, Schalung und Rüstung, Gebäude, Hallen) - Fremdleistung - Kapital - Boden (als Baugrund, als Gewinnungsstätte für Rohstoffe, als Lagerplatz) ## Die Bauwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft * **Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)** - Die wirtschaftliche Leistung eines Landes ergibt sich aus der Menge der in diesem Land produzierten Waren. Maßgebliche Kennzahl hierfür ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP). - Definition: Das BIP gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Dabei werden Vorleistungen, Steuern und Subventionen (staatliche Finanzhilfen) mitberücksichtigt. - (Achtung: Die Aussagekraft des BIP ist begrenzt, da zB Schwarzarbeit und unbezahlte Tätigkeiten (zB Hausarbeit, häusliche Pflege) nicht berücksichtigt oder nur geschätzt werden.) - Werden vom BIP auch die Abschreibungen abgezogen, ergibt sich das Nettoinlandsprodukt. - Die Ermittlung des BIP erfolgt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) auf zwei Arten: - _Entstehungsrechnung:_ - + Produktionswert - - Vorleistungen - = Bruttowertschöpfung - + Gütersteuern - - Subventionen - = Bruttoinlandsprodukt (BIP) - _Verwendungsrechnung:_ - + Bruttoinvestition - + Konsumausgaben - + Staatsausgaben - + Nettoexporte (Export - Import) - = Bruttoinlandsprodukt (BIP) - **(Bau-)Produktionswert:** Wert der verrechenbaren Eigenleistung inkl Rohstoffe und Fremdleistungen, vermehrt um den Wert der Bestandsveränderungen an halbfertigen und fertigen Erzeugnissen aus eigener Produktion und den Wert selbst erstellter Anlagen. - Der Produktionswert entspricht somit dem Gesamtwert aller durch wirtschaftliche Tätigkeit (Produktionsprozess) erzeugten Waren und Dienstleistungen. Noch nicht abgerechnete Bauleistungen werden mittels Schätzungen bewertet. 2018 erwirtschafteten die österreichischen Bauunternehmen (inkl Baunebengewerbe) nach Berechnungen von Statistik Austria einen Bauproduktionswert von 37,52 Mrd Euro. - **Bruttowertschöpfung:** Wertsteigerung durch Produktionstätigkeit; zur Berechnung werden vom Produktionswert die Vorleistungen abgezogen. Vorleistungen sind Roh- und Betriebsstoffe, Fremdleistungen, selbst erstellte Anlagen, Mieten, Transportkosten usw (zB wird der Wert der Ziegel vom Produktionswert des Hauses abgezogen; dieser würde sonst volkswirtschaftlich mehrfach gerechnet werden, nämlich beim Ziegelhersteller, bei den Produzenten der Vormaterialien und beim Bauunternehmen). - Werden von der Bruttowertschöpfung die Abschreibungen abgezogen, so ergibt dies die Nettowertschöpfung. Sie ist also die Differenz zwischen Umsatz und Ausgaben. * **Nominelles und Reales Bruttoinlandsprodukt** - Das **nominelle BIP** gibt die Summe der inländischen Wertschöpfung in aktuellen Marktpreisen an. Es ist daher auch von der Veränderung der Marktpreise (wird durch den Verbraucherpreisindex (VPI) ausgedrückt) der betrachteten Volkswirtschaft beeinflusst. - Das **reale BIP** ist indexbereinigt und daher unbeeinflusst von Veränderungen der Preise. Es ist deshalb für Vergleichszwecke besser geeignet als das nominelle BIP. Alle Güter und Dienstleistungen werden zu den Preisen eines Basisjahres bewertet (BIP zu konstanten Preisen). Das reale BIP errechnet sich nach: BIP real (bezogen auf das Basisjahr) = BIP nominell / Preisindex des laufenden Jahres × 100 (= Index des Baisjahres) - Die Änderung des realen BIP von einem Jahr auf das nächste ergibt das reale Wirtschaftswachstum. * **Bruttoinlandsprodukt pro Kopf** - Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ist das Bruttoinlandsprodukt geteilt durch die Anzahl der Einwohner eines Landes. Das BIP/Kopf wird als Messgröße für den Wohlstand eines Landes verwendet. Die Gegenüberstellung verschiedener Länder erfolgt meist kaufkraftbereinigt, sodass die unterschiedlichen Preisniveaus ausgeblendet werden. Wie in Abbildung 1 ersichtlich, lag das österreichische Bruttoinlandsprodukt zu laufenden Preisen (also nominell) 2018 bei rund 386,06 Mrd € (+4,4% nominelle Veränderung zum Vorjahr), was einem Wert von ca 49.880 € pro Einwohner entspricht. * **Wirtschaftslage und Prognose** - BIP nach Wirtschaftssektoren, Österreich 2018: Primärsektor (Land- und Forstwirt-schaft, Fischerei) 1,3%, Sekundärsektor (produzierendes Gewerbe) 28,5%, Terti-ärsektor (Dienstleistungen) 70,2%. ## Betriebswirtschaftliche Grundlagen * **Einführung** - Jedes Unternehmen ist in einen Wirtschaftskreislauf eingebettet, der im Unternehmen zwei entgegen-gesetzte Wertströme hervorruft. Das Unternehmen bezieht Waren (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Dienstleistungen (von Mitarbeitern und von anderen Unternehmern), und Kapital; das ist der Input. Im Rahmen des Produktionsprozesses werden diese in absatzfähige Waren oder Dienstleistungen umgewandelt und in der Folge verkauft; das ist der Output. Gleichzeitig erfolgt der in entgegengesetzter Richtung verlaufende Zahlungsstrom. Der Erlös aus dem Verkauf der Güter fließt dem Unternehmen zu (Input). Rechnungen für die zugekauften Waren und Dienstleistungen werden beglichen (Output). - Ein Unternehmen kann nur dann am Markt bestehen, *wenn der Verkaufserlös auf dem Markt größer ist, als die Kosten der für die Leistungserbringung eingesetzten Güter und Dienstleistungen*. Neben der Zahlung der angefallenen Kosten muss auch ein angemessener Gewinn erzielt werden, der den Fortbestand des Unternehmens sichert. Gewinn ist die Voraussetzung für Investitionen, betriebliche Weiterentwicklung und Bildung von Reserven. - Für Bauunternehmen gilt diese Regel ebenso. Im Unterschied zur klassischen Industrieproduktion können Bauleistungen idR nicht auf Lager produziert werden, sondern werden auf Abruf nach den Vorstellungen des Bauherrn erbracht. Ein Bauunternehmen stellt daher kein fertiges Produkt, sondern seine Bereitschaft zur Produktion auf dem Markt zur Verfügung. * **Das Rechnungswesen** dient der systematischen Erfassung, Überwachung und Darstellung der oben beschriebenen Geld- und Leistungsströme im Unternehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Informationsaufbereitung, wird zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen unterschieden. - Das **externe Rechnungswesen** (Rechnungslegung (zB Bilanz und GV-Rechnung), Finanzbuchhaltung (FiBu), Lohnverrechnung usw) bildet die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab. Es dient also in erster Linie der Information unternehmensexterner Adressaten (zB Aktionäre, Finanzamt) und ist generell vergangenheitsorientiert. Inhalt, Aufbau und Bewertungsansätze sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB), im Einkommensteuergesetz (EStG), im Umsatzsteuergesetz (UStG) und anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt. - Das **interne Rechnungswesen** (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) dient der Bereitstellung von Informationen für die wirtschaftliche Steuerung des Betriebes und für die Preisermittlung. Die ermittelten Informationen sind zukunftsorientiert und dienen als Entscheidungsbasis für das Management. Das interne Rechnungswesen ist gesetzlich nicht geregelt. Aus der unterschiedlichen Zielsetzung ergeben sich bei den Bewertungsansätzen oft deutliche Unterschiede zum externen Rechnungswesen. * **Betriebliches Rechnungswesen** * **Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens** - In der Finanzbuchhaltung einerseits und der Kosten- und Leistungsrechnung andererseits werden jeweils spezifische Begriffspaare zur Erfassung von Input und Output unterschieden. Umgangssprachlich werden diese Begriffe oft synonym verwendet. Tatsächlich beschreiben sie jeweils unterschiedliche Wertebenen des Unternehmens und haben unterschiedliche Funktionen. - Die Finanzbuchhaltung verwendet die Begriffe Aufwendungen und Erträge bzw Ausgaben und Einnahmen. Im internen Rechnungswesen (Kostenrechnung) werden hingegen die Begriffe Kosten und Leistungen verwendet. Für die Liquiditätsermittlung (siehe auch Kapitel 2.4.5) sind darüber hinaus die Auszahlungen und Einzahlungen von Bedeutung. - _Auszahlung - Einzahlung_: Dies sind Bezeichnungen für den Abfluss bzw Zufluss liquider Mittel (Bargeld oder Buchung auf dem Konto), dh ein tatsächlicher Geldfluss findet statt. Auszahlung bzw Einzahlung sind zeitpunktbezogen. ZB Bezahlung der Miete, Löhne und Gehälter, Baustoffe usw. - _Ausgabe - Einnahme_: Diese bezeichnen den Geldwert der Einkäufe bzw Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen. Das Entstehen der Einnahme oder Ausgabe ist dabei unabhängig vom tatsächlichen Zahlungsvorgang. Ein Zugang an Verbindlichkeiten oder Forderungen (Eingang der Rechnung) - also ein zukünftiger Zahlungsvorgang - reicht aus. Ausgaben bzw Einnahmen sind ebenfalls zeitpunktbezogen. ZB Eingangsrechnung für den Kauf von Waren und Dienstleistungen. - _Aufwand - Ertrag_: Aufwendungen sind die in einer Periode im Unternehmen verbrauchten Güter und Dienstleistungen (Werteinsatz wie zB Löhne und Gehälter und Wertverzehr wie zB Abschreibungen). Erträge sind Wertzuwächse im Unternehmen in einer Periode. (Der Erlös ist jener Teil der Erträge, der durch den Absatz der Produktionsleistung am Markt entsteht. Davon zu unterscheiden sind andere Erträge wie zB Zinserträge.) Aufwendungen bzw Erträge sind zeitraumbezogen in der Regel das Geschäftsjahr des Unternehmers. Sie sind Begriffe der externen Buchführung, insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe auch Kapitel 2.4.4). - _Kosten - Leistungen_: Kosten sind der monetär bewertete Einsatz für die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen bzw der Output, die im betrieblichen Produktionsprozess verwendet bzw hergestellt werden. Die für den Kostenbegriff erforderliche Leistungsbezogenheit bedeutet, dass nur jener Aufwand der Unternehmung als Kosten verrechnet werden darf, der mit der Erbringung der Leistung des abrechnenden Betriebes im Zusammenhang steht. * **Exkurs: Abgrenzung der Begriffe im Rechnungswesen** * **Finanzbuchhaltung** - Zweck und Inhalt der Finanzbuchhaltung: Zweck der Finanzbuchhaltung ist die systematische Dokumentation der Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmers. Sie stellt seine Vermögens- und Gewinnverhältnisse dar und verschafft einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit wesentlichen Informationen für - den Unternehmer selbst zur wirtschaftlichen Steuerung des Unternehmens und für die Preisermittlung. - potentielle Geschäftspartner, die als Gläubiger an einem wirtschaftlich soliden Partner interessiert sind. Viele Vorschriften des Unternehmensrechts (UGB) dienen vorwiegend dem Prinzip des Gläubigerschutzes. - den Staat. Der Staat (Fiskus) hat unter anderem deswegen Interesse an einer genauen Dokumentation, weil der Gewinn die Grundlage für die Bemessung der Steuern auf Einkommen und Ertrag darstellt. - sonstige Interessenten, zB Sozialversicherung, Belegschaft, Öffentlichkeit (Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Firmenbuch offenlegen). - Formen der Buchführung: - § 190 Abs 1 UGB: Der Unternehmer hat Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. [...] - Aufzuzeichnen sind alle Geschäftsfälle, das sind alle unternehmerischen Ereignisse mit Auswirkungen auf die Vermögens- und Gewinnverhältnisse (also zB keine Angebote oder Aufträge). Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. - Eine Buchführung ist dann materiell ordnungsmäßig, wenn die Aufzeichnung der Geschäftsfälle vollständig, richtig und zeitnah ist. Die formelle Ordnungsmäßigkeit ist dann gegeben, wenn die Buchführung klar und übersichtlich ist, wenn für jeden Geschäftsfall ein Beleg vorhanden ist und die Bücher sowie die Belege mindestens 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungszeit; manche Belege auch länger) aufbewahrt werden. - _Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung_: - **Bilanzrichtigkeit**: Eintragungen müssen inhaltlich zutreffen und vorschriftsgemäß sein. - **Bilanzvollständigkeit**: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst sein. - **Bilanzklarheit**: Klare und übersichtliche Abfassung des Jahresabschlusses. - **Bilanzvorsicht**: Der Unternehmer darf sich nicht reicher rechnen als er ist (Anschaffungswert, Niederstwert bei Aktiva, Höchstwert bei Passiva). - **Bilanzidentität**: Bilanzverknüpfung (Jahresabschlussbilanz = Jahreseröffnungsbilanz). - **Bilanzkontinuität**: Gliederung des Jahresabschlusses und Bewertungsansätze müssen über die Jahre beibehalten werden. - **Einzelbewertung**: Vermögensgegenstände und Schuldenpositionen sind einzeln und nicht als Gesamtheit zu bewerten, insbesondere auch keine Saldierung von Wert und Lasten (zB ein Grundstück und die darauf lastende Hypothek sind zwei getrennte Bilanzposten). - _Die Buchführung tritt in folgenden Formen in Erscheinung_: - Die Buchführung öffentlicher Verwaltungen (sog Kameralistik, Bund seit 2013 nicht mehr) - Einnahmen/Ausgaben-Rechnung - Doppelte Buchführung - **Einnahmen/Ausgaben-Rechnung**: Unternehmer, wie auch freiberuflich Tätige (zB Architekten, Ziviltechniker, Rechtsanwälte, Steuerberater), land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nach der E/A-Rechnung verfahren, wenn ihr Jahresumsatz unter € 700.000 liegt. Die E/A-Rechnung ist ein sehr vereinfachtes Rechnungssystem. Der Gewinn wird durch Überschuss der betrieblichen Einnahmen über die betrieblichen Ausgaben in einer Rechnungsperiode ermittelt. Aktiviert (= im Rechnungswesen erfasst) wird dabei zum Zeitpunkt der Ein- oder Auszahlung, nicht bei der Rechnungslegung. Eine reine Ein- und Ausgabenrechnung ist jedoch steuerrechtlich nicht möglich, da bei der Anschaffung von Anlagegegenständen die Anschaffungskosten nicht im Jahr der Anschaffung, sondern nur verteilt über die Nutzungsdauer als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Diesen Vorgang bezeichnet man als Absetzung für Abnutzung (AfA). Als Aufwand wird dabei die (theoretische) jährliche Wertminderung abgesetzt (siehe auch Kapitel 2.5.1). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis zu € 400 (netto) können bereits im Jahr der Anschaffung voll als Aufwand abgesetzt werden. In diesem Fall entspricht die Ausgabe dem Aufwand. - **Die doppelte Buchführung**: Kapitalgesellschaften sind unabhängig von ihrem Umsatz immer (also auch zB eine Ziviltechniker-GmbH, obwohl an sich freiberuflich!) zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies gilt auch für verdeckte Kapitalgesellschaften, das sind Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (zB GmbH & Co KG, siehe auch Kapitel 3.2.2). Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen die doppelte Buchführung anwenden, wenn ihr Jahresumsatz zweimal hintereinander € 700.000 oder einmal € 1.000.000 übersteigt. * **Inventar** - Der Unternehmer hat zu Beginn seines Unternehmens die diesem gewidmeten Vermögensgegenstände und Schulden genau zu verzeichnen und deren Wert anzugeben (Inventar). - Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen. - Die Inventur ist die Erfassung aller vorhandenen Bestände. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar (= Bestandsverzeichnis). Körperliche Vermögensgegenstände (zB Warenlager) werden durch zählen, messen, wiegen udgl bestimmt (körperliche Inventur). Die Buchinventur erfasst nicht körperliche Gegenstände und Schulden (Guthaben, Forderungen). Die Anlageninventur erfasst Güter des Anlagevermögens (zB KFZ, Baugeräte). * **Jahresabschluss** - Um die Vermögens- und Erfolgsverhältnisse feststellen zu können, müssen rechnungslegungspflichtige Unternehmer am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss durchführen. Dieser besteht zumindest aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), welche aus den Daten der Finanzbuchhaltung erstellt werden. - Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Vorschriften. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Anhang enthält nähere Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss, der Lagebericht stellt eine Gesamtansicht mit Einschätzung der Unternehmensentwicklung dar. * **Bilanz** - In der Bilanz werden Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Stichtag gegenübergestellt. Die Bilanz hat folgende Funktionen zu erfüllen: - Dokumentationsfunktion - Gewinnermittlungsfunktion - Informationsfunktion - Die Bilanz wird in zwei Bereichen dargestellt: - **Aktiva**: Diese Seite (Sollseite) stellt die Mittelverwendung dar, also welche Güter das Unternehmen mit den verfügbaren Mitteln erworben hat. Unterschieden wird zwischen dem Anlagevermögen, das dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, zB - Gebäude, - Grundstücke, - Fuhrpark und dem Umlaufvermögen, zB - Geldmittel (zB Kasse, Bankkonten, Forderungen an andere Unternehmer), - Produktionsmittel (zB Immobilien, Maschinen), Rohstoffe, Vorprodukte - immaterielle Güter (zB Dienstleistungen, Rechte, Markenwert, Know-How) - **Passiva**: Diese Seite (Habenseite) stellt die Mittelherkunft dar. Sie zeigt also, wie sich das Unternehmen finanziert. Hier wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden. - **Eigenkapital**: Mittel, über die das Unternehmen unbeschränkt verfügen kann; vereinfacht handelt es sich um die Differenz aus Vermögen und Schulden. Es umfasst insbesondere das eingebrachte Stamm- oder Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen (gesetzliche Rücklagen, thesaurierte Gewinne). - **Fremdkapital**: Mittel, die von Dritten (zeitlich befristet) zur Verfügung gestellt werden, zB Hypotheken, Anleihen, Darlehen und Lieferantenkredite. Zum Fremdkapital zählen ebenso Rückstellungen für künftige Verbindlichkeiten (zB bei laufenden Gerichtsprozessen mit ungewissem Ausgang, spätere Aufwendungen für Betriebspensionen etc). - Die Summe der Aktiva muss stets gleich der Summe der Passiva sein. Der Gewinn (Teil des Eigenkapitals) ergibt sich aus dem Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres. * **Gewinn- und Verlustrechnung** - Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet neben der Bilanz den zweiten wesentlichen Teil des Jahresabschlusses. Die GuV stellt die erfolgswirksamen (also in Geldwert ausdrückbaren) Geschäftsfälle des aktuellen Geschäftsjahres dar. Als sogenannte Bewegungsrechnung zeichnet sie sämtliche in der Rechnungsperiode angefallenen Aufwendungen und Erträge auf und weist sie zeitlich aus. - Beide Rechnungen (Bilanz und GuV) liefern zwangsläufig denselben Periodenerfolg. Strukturaussagen über das Zustandekommen des Erfolges lassen sich nur aus der Gewinn- und Verlustrechnung ableiten. Es gibt zwei Arten der GuV-Rechnung bzw zwei Möglichkeiten der Gliederung: - **Umsatzkostenverfahren**: Die Kosten werden nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) gegliedert; angesetzt werden nur jene Aufwendungen, die zur Erzielung des Umsatzes angefallen sind (also nicht jene für Vorratsproduktion oder Eigenleistungen). Das Umsatzkostenverfahren lässt sich nur relativ schwer in die doppelte Buchhaltung integrieren und ist durch zusätzliche Statistiken zu ergänzen. Es benötigt zwingend eine Kostenstellenrechnung. - **Gesamtkostenverfahren**: Die Kosten werden nach Kostenarten gegliedert (Personal, Material etc); erfasst werden zunächst sämtliche Kosten, wobei jene für Lagerbestände (Vorratsproduktion) und Eigenleistungen herausgerechnet werden. - Die Gewinn- und Verlustrechnung lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen: +/- Betriebsergebnis (= Erträge minus Aufwendungen) = Finanzergebnis +/- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +/- außerordentliches Ergebnis (zB Schadensfälle) - Steuern = *Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag* - Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren unterscheiden sich dabei nur hinsichtlich der Ermittlung des Betriebsergebnisses. Das Umsatzkostenverfahren (Cost-of-Sales- oder Costs-of-Goods-sold-Method) ist international weiter verbreitet, als das Gesamtkostenverfahren.