🎧 New: AI-Generated Podcasts Turn your study notes into engaging audio conversations. Learn more

2023-11-10 Übung Vorstand I Ergebnisse.pdf

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Full Transcript

Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, praktische Einblicke und internationale Perspektiven der Corporate Governance (LÜAG) 1. Übung 10. November 2023 Prof. Dr. Peter Henning Wintersemester 2023/24 10.11.2023 Confidential Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Anforderungen a...

Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, praktische Einblicke und internationale Perspektiven der Corporate Governance (LÜAG) 1. Übung 10. November 2023 Prof. Dr. Peter Henning Wintersemester 2023/24 10.11.2023 Confidential Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Anforderungen an eine wirksame Compliance Organisation ➢ Compliance Organisation als Teil der Legalitätspflicht im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Vorstands (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AktG) ➢ Verpflichtung, ein Überwachungssystem einzurichten (§ 91 Abs. 2 Aktiengesetz) ➢ Jedes Vorstandsmitglied ist nicht nur dazu verpflichtet, keine Rechtsverstöße anzuordnen, sondern hat auch dafür zu sorgen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetze verletzt werden. ➢ Die entsprechende Organisationspflicht zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erfüllt der Vorstand nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet, die der Gefährdungslage entspricht. ➢ Umfang und Ausmaß richten sich nach Art, Größe und Organisation des Unternehmens, seiner geografischen Präsenz, den relevanten Vorschriften sowie in der Vergangenheit aufgetretenen Verdachtsfällen 10.11.2023 Confidential 1 Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Zuordnung der Compliance-Verantwortung ➢ Compliance-Hauptverantwortung muss auf Ebene des Gesamtvorstands in Anbetracht der Größe des Unternehmens und der abstrakt-konkreten Gefährdungslage erfolgen ➢ Selbst wenn das Compliance-Ressort einem einzelnen Vorstandsmitglied zugewiesen wird, bleibt der Gesamtvorstand und jedes einzelne Mitglied unabhängig von der Ressortverantwortung trotzdem dazu verpflichtet zu prüfen, ob das Compliance-System dazu geeignet ist, Rechtsverletzungen zu verhindern ➢ Wird durch wiederholtes Auftreten von Gesetzesverstößen deutlich, dass das bestehende Compliance-System nicht funktioniert, hat daher jedes einzelne Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Überwachungspflicht darauf hinzuwirken, dass ein funktionierendes Compliance-System im Vorstand beschlossen wird ➢ Falls ein Vorstandsmitglied mit Vorschlägen zur Verbesserung der Compliance-Organisation bei seinen Vorstandskollegen kein Gehör findet, muss es gegebenenfalls den Aufsichtsrat einschalten 10.11.2023 Confidential 2 Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Grenzen der Delegation von Compliance-Aufgaben ➢ Werden Compliance-Aufgaben an nachgeordnete Mitarbeiter (unterhalb des Vorstands) übertragen, müssen die beauftragten Personen hinreichende Befugnisse haben, Konsequenzen aus Rechtsverletzungen zu ziehen. ➢ Weil es bei dem betreffenden Vorstandsmitglied keine Berichtslinie mit daraus abzuleitenden Kompetenzen für disziplinarische Maßnahmen gab, hätte der Vorstand nach Ansicht des Gerichts eingreifen und eine entsprechende Organisationsstruktur schaffen müssen. ➢ Einrichtung und Überprüfung der Wirksamkeit des Compliance-Systems qualifizierte das Gericht als überhaupt nicht delegierbare Pflichten des Gesamtvorstands: Hier soll bereits die Delegation auf nachgeordnete Mitarbeiter eine Pflichtverletzung begründen. 10.11.2023 Confidential 3 Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Mangelnde Umsetzung und Überwachung des Compliance-Systems ➢ Obwohl das betreffende Vorstandsmitglied nicht gänzlich untätig geblieben war, waren dessen Maßnahmen nicht für ausreichend. ➢ Die Entscheidung, ob ein Compliance-System errichtet wird, unterliegt keinem Entschließungsermessen. ➢ Die Art und Weise der Strukturierung der Compliance Organisation ist eine unternehmerische Entscheidung, die der Business Judgement Rule unterliegen dürfte. ➢ Bei der Ermessensausübung sind vor allem im Rahmen einer Kosten-NutzenAnalyse Faktoren wie Unternehmensgröße, Geschäftsmodell, Gefährdungslage, geografische Präsenz, Mitarbeiterstruktur et cetera maßgeblich. 10.11.2023 Confidential 4 Schwarze Kassen bei Siemens – Das Neubürger-Urteil Implikationen und Folgefragen des Urteils für die Vorstandshaftung ➢ Schon der bloße Organisationsmangel wird als kausal für die Verursachung des Schadens angesehen (auch wenn nach dem Sachverhalt wohl auch konkrete Pflichtverletzungen erkennbar waren) ➢ Die Ausgestaltung der Compliance Organisation unterliegt einem Gestaltungsermessen. Dennoch entfällt die Verantwortung des Gesamtvorstands für ein im Wesentlichen funktionierendes Compliance-System selbst dann nicht. wenn auf Ebene unter dem Vorstand eine Compliance-Abteilung unter Führung eines Chief Compliance Officers errichtet wird (Grenzen der Delegationsfähigkeit) ➢ Dies legt es nahe, die zentrale Compliance-Verantwortung direkt auf Vorstandsebene anzusiedeln. ➢ Keine Haftung der D&O-Versicherungen für Bußgelder: Zu beachten ist, dass der Schutz aus D&O-Versicherungen eine Haftung aus Bußgeldern in aller Regel nicht abdeckt. 10.11.2023 Confidential 5 Überblick ➢ Die zu den Themen Organisations- und Sorgfaltspflichten des Vorstands und Compliance angesprochenen Themen wurden auch schon in der Vorlesung angesprochen. ➢ Dazu dienten insbesondere die nachfolgenden Seiten: 10.11.2023 Confidential 6 3.1.10 Vorstandsausschüsse Einsetzung unter Wahrung Grundsatz der Gesamtverantwortung des Vorstands ▪ Keine Übertragung von Leitungsbefugnissen ▪ Keine Einräumung von Weisungsrechten ▪ Keine vollständige Übertragung Entscheidungsbefugnis ▪ Wahrung Möglichkeit eines Mitglieds Entscheidung des Gesamtvorstands herbeizuführen 10.11.2023 Confidential 7 3.1 Vorstand als Leitungsorgan der Gesellschaft 3.1.2 Eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft § 76 I AktG Unterscheidung wichtig für Verhältnis: Geschäftsführung • zu den Organen AR + HV Zuweisung Leitungsmacht an Vorstand = Ausschluss AR + HV von Leitung der Gesellschaft Weisungsfreiheit § 77 I AktG, jede tatsächl. + rechtsgeschäftliche Tätigkeit für AG Leitung herausgehobener Teilbereich der GF: Führungsfunktion d. Vorstands 10.11.2023 • zwischen Vorstand als Kollegialorgan + einzelnen Mitgliedern Gesamtverantwortung des Vorstandsgremiums = Keine Delegierung an einzelne Mitglieder Confidential 8 3.1.14 Organpflichten des Vorstands 3.1.14.1 Sorgfaltspflichten § 93 I S. 1 AktG ▪ Maßstab ▪ Handeln wie Leiter eines Unternehmens vergleichbarer Art und Größe ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Sorgfalt e. ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Art + Größe des Unternehmens Konkrete Situation der Gesellschaft Konjunkturlage Aufgabenbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds nicht maßgeblich: individuelle Fähigkeiten + Usancen im Unternehmen Rahmen: Gesetz, Satzung, verbindliche Beschlüsse von AR + HV, Unternehmensinteresse Unternehmerischer Handlungsspielraum: solange Handeln in diesem Rahmen 10.11.2023 Confidential Vorstandsmitglied nicht für wirtschaftlichen . Erfolg einer Maßnahme verantwortlich 9 3.1.14 Organpflichten des Vorstands 3.1.14.1 Sorgfaltspflichten Einzelpflichten Sorge für rechtmäßiges Verhalten d. Gesellschaft nach außen Sorge Rechtmäßigkeit der Organisation Beachtung Regeln sorgfältiger Unternehmensleitung Ausschluss einer Pflichtverletzung Pflicht zu gesetzmäßigem Handeln (auch Einhaltung ausländischen Rechts) Einhaltung Entscheidungsprozesse (Einschaltung AR + HV) Betriebswirtschaftliche Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung Business Judgement Rule § 93 I S. 2 AktG Entsprechenserklärung § 161 S. 1 AktG Unternehmerische Entscheidung: ▪ Vorstandsmitglied sachlich unbefangen ▪ auf Grundlage angemessener Information ▪ Zum Wohle d. Unternehmens ▪ Guter Glaube Erklärungspflicht Hinsichtlich Empfehlungen des DCGK „soll“ Erfüllung öffentlichrechtlicher Pflichten, z.B. Umweltrecht Steuergesetze Kartellrecht Organisation + richtige personelle Zusammensetzung Vorstandsinterne Überwachungspflicht § 91 II AktG: Einrichtung von Frühwarn- und Überwachungssystemen 10.11.2023 Budget + langfristige Unternehmensplanung Ordnungsgemäße Organisation Vermeidung unangemessener Risiken Confidential Corporate Governance Kodex Keine rechtlich bindende Konkretisierung der Sorgfaltspflicht 10 3.1.12 Detailausformungen und Organisationsstrukturen in der Praxis Schlüsselaufgaben von Compliance Advisory Prevention − − − − Development and Communication of Compliance Standards Compliance Training Know your Customer / New Client Adoption Anti Money Laundering Advocacy − − − − 10.11.2023 Compliance Key Functions Contact to regulatory authorities Answering BaFin queries Controlling and Monitoring Compliance Standards − − Detection − Confidential Provision of information and advice to Divisions Managing Conflicts of Interests Escalation and relief concerning Compliance relevant problems 11 3.1.12 Detailausformungen und Organisationsstrukturen in der Praxis Verantwortung des Vorstands für Compliance §93 Abs.1 AktG Aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht wird die Verantwortung der Unternehmensleitung von Aktiengesellschaften zur Sicherstellung der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln und internen Richtlinien abgeleitet § 76 Abs. 1 AktG Der Vorstand hat eine umfassende selbständige Leitungsverantwortung bei der Unternehmensführung DCGK Grundsatz 5 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance) §§ 130, 9, 30 OwiG Staatliche Außenhaftung der Aufsichtspflichtigen für Gesetzesverstöße und Bußgeld bei Verstößen Umfassende Vorstandsverantwortung 10.11.2023 Confidential 12 3.1.12 Detailausformungen und Organisationsstrukturen in der Praxis Compliance Organhaftung Korruptionsbekämpfung Komplexität Kapitalmarktorientierung Branchenspezifische Treiber 10.11.2023 • Einhaltung von Verhaltensregeln, Gesetzen und Richtlinien • Angemessene vertikale und horizontale Überwachung • Vertrauensverlust und erhöhte öffentliche Sensibilität • Gesetzliche Vorgaben und strafrechtliche Sanktionen • Höhere Anforderungen an interne Kontroll- und Überwachungssysteme, bedingt durch steigende Komplexität der Geschäftstätigkeit • Erhöhte wert- und Kapitalmarktorientierung erfordern die frühzeitige Antizipation negativer Entwicklungen sowie proaktiven Umgang mit Chancen und Risiken • Gesetze (insbesondere Arbeits- und Umweltrechtrecht) • Kartell- und Wettbewerbsrecht, Rechtsprechung • Datenschutz Confidential 13

Use Quizgecko on...
Browser
Browser