VO Recht und Politisches System SS 2024 PDF
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This document is a lecture for a political science and law course, held at the University of Graz in Summer 2024. The course covers the Austrian political system, legal foundations, and the relationship between law and politics. There are also numerous examples of political issues, like climate protests and the effects of political measures like a climate bonus, as well as lecture schedules.
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Recht und Politisches System Vorlesung SS 2024, 216.101, 1 SSt., 1,5 ECTS Dr. Hedwig Unger Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz VO Recht und Politisches System Überblick 1/1 o...
Recht und Politisches System Vorlesung SS 2024, 216.101, 1 SSt., 1,5 ECTS Dr. Hedwig Unger Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz VO Recht und Politisches System Überblick 1/1 o Verortung der Lehrveranstaltung (LV) im Studienplan o 1. Abschnitt, Modul B: Recht in der Gesellschaft o LV-Typ: Vorlesung o Ziel, Inhalt und Methode der Lehrveranstaltung o Ziel: „…das politische System Österreichs, seine Institutionen, Akteure, Verfahren, Entscheidungsmuster, Politikfelder sowie seine Entwicklung zu beschreiben, es in Hinblick auf seine rechtlichen Grundlagen zu analysieren…“ (Auszug aus dem Curriculum 2022, 14) o Inhalt: „Verhältnis Recht und Politik, Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge zwischen Recht und politischem System, Institutionen und Prozesse des politischen Systems“ (Auszug aus dem Curriculum 2022, 13) 2 VO Recht und Politisches System Überblick 1/2 o Termine: 4 Einheiten zu je 2 Stunden, 2 Einheiten zu je 1 Stunde o o o o o o Di, 05.03.2024, 15.30-17.30h, HS 46.01.11 – Verhältnis von Recht und Politik; Demokratie Mi, 06.03.2024, 10.00-12.00h, HS 46.01 – Historische Entwicklung und aktueller Statusbefund Di, 12.03.2024, 15.30-16.30h, HS 46.01 – Staat und Politische Parteien Mi, 13.03.2024, 10.00-12.00h, HS 46.01 – Parlament, Wahlen, Regierung Mi, 20.03.2024, 10.00-12.00h, HS 46.01 – Die intermediären Akteure: Sozialpartnerschaft, Medien etc. Di, 09.04.2024, 15.30-16.30h, HS 46.01 – Abschlussdiskussion, Fragen zur Prüfung o Beurteilung: Schriftliche elektronische Prüfung auf der Basis von BYOD (Bring your own device). Bitte für die Prüfung separat über UGO anmelden: Anmeldefrist 29.03.-18.04.2024 o Haupttermin: Do, 25.04.2024, 11.45-12.45h, HS 62.01 (Alumni-HS, Universitätsplatz 3a, UB) o WH-Termine: Do, 27.06.2024, 15.15-16.15h, HS 62.01; Herbsttermin wird noch bekanntgegeben. Lehrveranstaltungsunterlagen und Literaturhinweise auf Moodle 3 11 Leitgedanken für das Studium an der REWI Graz o Study hard ! (But leave the library once in a while) o Challenge yourself! o Cultivate your non-legal-skills ! o Stay curious ! (Regularly leave your comfort zone) o Don't believe everything you think! o When in doubt: say it! 6. März 2024 o When facing injustice: fight it! o It's probably wrong ! (If it doesn‘t make sense) o Ask inconvenient questions! o Discard easy answers ! o Have fun being you ! o law:excel - Das Exzellenz-Programm der REWI Studieren an der REWI-Fakultät (uni-graz.at) 4 I. Einheit: Recht und Politik – Grundlagen 5 Übersicht über die 1. Einheit: Grundlagen Recht und Politisches System 0. Aktuelles I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe III. Recht und Politik IV. Demokratie V. Literaturhinweise 6. März 2024 Hier steht der Titel der Präsentation 6 0. Aktuelles 7 Woran denken Sie beim Begriff Politik? 0. Aktuelles: Klimaproteste und die Folgen Foto: Jürgen Fuchs, Kleine Zeitung vom 3.3.2023 VO Recht und Politisches System An steirischem Gericht : Richter zweifelt in Urteil gegen Letzte Generation am Klimawandel (kleinezeitung.at) (5.3.2024) Klimastreik in Graz am 3.3.2023 Fridays for Future und andere Klimastreik in Graz: "Morgen ist zu spät": Rund 800 streikten in Graz fürs Klima | Kleine Zeitung (3.3.2023) Klimaklagen als Form des Protests? Klage vor Höchstgericht: Wie Kinderrechte dem Klimaschutz Beine machen sollen | Kleine Zeitung (21.2.2023) 10 Protestaktion der Letzten Generation Hauptgebäude der Universität Graz 16. Oktober 2023 Aufnahme: Viktoria Reiher 16.10.2023 11 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Von den Erkenntnissen und Forderungen der Klimawissenschaft zu den Maßnahmen der Politik 12 Das Klimasystem: Abhängig vom Energiehaushalt Etwa ein Drittel der Sonnenstrahlung wird von der Atmosphäre oder der Erdoberfläche zurück ins Weltall reflektiert Die Erde wird durch die Sonnenstrahlung erwärmt und emittiert Energie in Form von Wärme teilweise zurück ins Weltall Die von der Sonne kommende Strahlungsenergie durchdringt die Atmosphäre und trifft auf die Erdoberfläche Treibhausgase verhindern einen Teil der Wärmerückstrahlung, die Energie bleibt in der Atmosphäre Quelle: IPCC SR1,5°C, Summary for Teachers (2018) Universität für Bodenkultur Wien, Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit (gW/N) März 2019 Wieso nimmt die Menge an CO2 in der Atmosphäre zu? Die Atmosphäre als Badewanne: Quelle n Senken natürliche und menschliche CO2-Emissionen gelangen in die Atmosphäre (Zufluss) Biomasse und Ozeane nehmen CO2 auf (Abfluss) Ist der Zufluss größer als der Abfluss, steigt der Wasserspiegel (CO2Konzentration) Derzeit beträgt der Zufluss etwa das Doppelte des Abflusses. Universität für Bodenkultur Wien, Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit (gW/N) März 2019 Zunahme der CO2 Konzentration als Folge des Ungleichgewichtes zwischen Quellen und Senken Universität für Bodenkultur Wien, Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit (gW/N) März 2019 Temperaturanstieg global Hansen et al 2019, ergänzt 2016 2017 2015 2018 +1,1°C +0,55°C Vorindustrielles Niveau 1987 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess o Was ist der Klimabonus? > Ist das Recht und/oder Politik? o Wie kommt es zu einer solchen Regelung? > Durch Recht oder durch Politik? o Wie wirkt der Klimabonus? > Als Recht oder als Politik? 17 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess a. Was ist der Klimabonus? o Eine regional differenzierte Pauschalkompensation (Bonuszahlung) der finanziellen Mehrbelastung o o o durch die Bepreisung von Treibhausgasemissionen, die jährlich ausgezahlt wird. Im Jahr 2022 einmalig jeder Bezugsberechtigte Erwachsene 500€ und Minderjährige 250€ Ab dem Jahr 2023 hängt die Höhe des Bonus vom Hauptwohnsitz ab (regionale Staffelung, 110220 € ). Der Klimabonus wird durch die Bepreisung von CO2-Emissionen finanziert und fließt an die Menschen zurück. b. Wer ist bezugsberechtigt? o Anspruch haben alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit zumindest 183 Tagen (dh. o 6 Monaten) im Inland haben. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft müssen zumindest nach dem Niederlassungsund Aufenthaltsgesetz oder nach dem Asylgesetz 2005 aufenthaltsberechtigt sein. c. Welchen Zweck verfolgt der Klimabonus? o Anreiz, weniger CO2 zu emittieren. o Soziale Abfederung der Verteuerung fossiler Energieträger (Kohle, Öl, Gas, Diesel etc.) durch die ökosoziale Steuerreform. 18 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Überblick a. Die politische Einigung o Hintergründe? Klimawandel – Energiewende – Ökosoziale Steuerreform als Projekt der türkiso o grünen Regierungskoalition: Klimabonus als finanzielle Abfederung der CO2-Bepreisung Ministerratsbeschluss (des überarbeiteten Entwurfs am 15.12.2021) Pressekonferenz am 3.10.2021 b. Die öffentliche Debatte und die Antwort der Opposition o Medienberichte o Involvierte Akteure o Debatte im Parlament c. Der Weg zum Gesetz und zur Umsetzung o Von der Regierungsvorlage zum Gesetzesbeschluss: Regierung - Parlament o Publikation des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (14.2.2022) und Inkrafttreten (1.3.2022) o Vier Novellierungen bisher o Umsetzung bis hin zur Auszahlung: Die Rolle der Verwaltung 19 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Materialien 1 a. Die politische Einigung o Regierungsprogramm 2020-2024 (Jänner 2020): Ökosoziale Steuerreform (S 55): Regierungsdokumente - Bundeskanzleramt Österreich (Langform, Seite 55: Ökosoziale Steuerreform präsentiert; Seite 56: Entlastungsmaßnahmen angekündigt (noch ohne Bezeichnung als „Klimabonus“) o Pressekonferenz: Präsentation der Ökosozialen Steuerreform, 3.10.2021 (Pressekonferenz zum Thema "Ökosoziale Steuerreform" - YouTube vgl. Minuten 7:08-10:22, 13:5420:50) o Ministerratsbeschluss am 6.10.2021 (Protokoll des 73. Ministerrates vom 6. Oktober 2021 - Bundeskanzleramt Österreich) Quelle: https://orf.at/stories/3150159/ 20 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Materialien 2 b. Die öffentliche Debatte und die Antwort der Opposition Medienberichte zur Ankündigung der Ökosozialen Steuerreform Anfang Oktober 2021 o o o o o CO2 bekommt Preis, dafür gibt's 100 Euro für alle: Regierung präsentiert "Mega-Projekt" Steuerreform | kurier.at (4.10.2021) Klima: Österreichs Regierung führt neue CO2-Abgabe ein (faz.net) (3.10.2021) Steuerreform: „Wer das Klima schützt, darf nicht der Dumme... | DiePresse.com (3.10.2021, inklusive Graphiken) Kein Öko-Umschwung: Klimaschädliche Förderungen konterkarieren CO2-Preis - Umwelt, Landwirtschaft & Klima - derStandard.at › Wirtschaft (inklusive Podcast; 5.10.2021) o Medienberichte zum Klimabonus 2023: o o Klimabonus wird ab Dienstag ausbezahlt: Wer wie viel bekommt | kurier.at Je nach Wohnort - Klimabonus für 2023: So viel Geld bekommen Sie (kleinezeitung.at) o Involvierte Akteure o Debatte im Parlament 21 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Materialien 3 c. Der Weg zum Gesetz und zur Umsetzung: Klimabonusgesetz (KliBG) Klimabonus als Teil der Ökosozialen Steuerreform – eigenes Gesetz I o Von der Regierungsvorlage zum Gesetzesbeschluss: Regierung – Parlament o Überblick über das parlamentarische Verfahren o o 1292 d.B. (XXVII. GP) - Klimabonusgesetz – KliBG | Parlament Österreich Gesetzesbeschluss im Nationalrat am 20. Jänner 2022 o 139/NRSITZ (XXVII. GP) - Sitzung des Nationalrates am 20. Jänner 2022 | Parlament Österreich (20.1.2022, Stenographisches Protokoll) o Reaktion der Regierungsparteien und der Opposition o Nationalrat gibt grünes Licht für ökosoziale Steuerreform (PK-Nr. 56/2022) | Parlament Österreich (20.1.2022) o Beschluss im Bundesrat am 3. Februar 2022 22 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Materialien 4 c. Der Weg zum Gesetz und zur Umsetzung: Klimabonusgesetz (KliBG) Klimabonus als Teil der Ökosozialen Steuerreform – eigenes Gesetz II o Publikation des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (14.2.2022) und Inkrafttreten (1.3.2022) o BGBl. I Nr. 11/2022: RIS - BGBLA_2022_I_11 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at) o Novellierungen: BGBl. I Nr. 47/2022; BGBl. I Nr. 90/2022; BGBl. I Nr. 71/2023; BGBl. I Nr. 204/2023 o Umsetzung bis hin zur ersten Auszahlung im Herbst 2022, weitere Auszahlungen veranlasst: Die Rolle der Verwaltung 23 I. Fallbeispiel: Klimabonus und politischer Prozess Materialien 5 Das Klimabonusgesetz im Bundesgesetzblatt o Stammfassung vom 14. Februar 2022, BGBl. I 2022/11 (Ausschnitt) RIS - BGBLA_2022_I_11 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at) o Aktuelle Fassung: BGBl. I 2022/11 i.d.F. I 2023/204 RIS - Klimabonusgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.03.2024 (bka.gv.at) 24 I. Fallbeispiel: Klimabonus – Recht und politisches System Zusammenfassung a. Gründe für Einführung? o Rechtliche? o Politische? b. Vereinbarung, Beschlussfassung, Bekanntmachung o Recht: Vorgaben/Grenzen, Verfahren, Rechtsreform o Politische Prozesse: Institutionen, Akteure, Ideologien, Prozesse, Wirkungen o Rechtsverfassung / Realverfassung c. Wirkungen o Rechtsordnung o Politik 25 Zusammenhang von Recht und Politik > Interessensvertretungen II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe 27 II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe 1. Politik o Antike: öffentliche Angelegenheiten der Polis (Stadtstaat), der Bürger (griech. polites) o Moderner Politikbegriff vielschichtig o Demokratie: griech.„Herrschaft des Volkes“, Bedeutung? Bilder: Akropolis von Athen (5. Jht. v. Chr., Perikles, Phidias) Parlament in Wien (1874-1883, Theophil Hansen) Bildnachweise: Wikimedia Commons (oben), Parlamentsdirektion/Peter Korrak (unten) 28 II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe 2. Politikbegriff: drei Dimensionen o Polity (Form: Institutionen, Normen, institutionelle Voraussetzungen für inhaltlich politisches Handeln; formale Dimension von Politik, institutionelle Ordnung) o Politics (Prozess politischer Gestaltung, oft konflikthaft, Verhandlungen, Tauschprozesse, Interessensabgleich; prozessuale Dimension von Politik, im Deutschen oft synonym gesetzt mit Politik) o Policy (Inhalt politischer Gestaltung; inhaltliche bzw materielle Dimension von Politik, Staatstätigkeit, zB Foreign Policy, Außenpolitik, Bildungspolitik, Klimaschutzpolitik) 29 II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe 3. Politisches System o Gesamtheit der politischen Institutionen, der politischen Prozesse und der Inhalte politischer Entscheidungen. (Dieter Nohlen/Bernhard Thibaut) o Abgegrenzt von Staat, Verfassung, Regierungssystem o Die Systemtheorie (David Easton [1953, 1971] und andere) präzisiert: Gesellschaftliches Teilsystem, das für die Produktion kollektiv verbindlicher Entscheidungen über die Verteilung begehrter Werte zuständig ist. o Nach Easton sind Inputs (Forderungen der Bevölkerung) und Outputs (Entscheidungen und Maßnahmen der Politik) in einem dynamischen Regelkreislauf miteinander verbunden (-> politischer Prozess). Vgl. Manfred Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. A., 2010, 627, 797 -> Grundtexte 30 II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe 4. Weitere Grundbegriffe o Konflikt (lat. confligere = zusammenstoßen) o o Streit, Auseinandersetzung. Soziale Konflikte entstehen aus dem Problem der Verteilung knapper Güter. Kompromiss (lat. compromittere = übereinkommen) o Ergebnis einer auf dem Verhandlungsweg erfolgten Vereinbarung zur verbindlichen Regelung einer umstrittenen Angelegenheit. o Konsens (lat. consensus = Übereinstimmung, Zustimmung) o Für das Bestehen jeder politisch-sozialen Einheit ist ein Mindestmaß an Integration und Solidarität erforderlich. o Ebenso notwendig ist ein Fundamentalkonsens über die Spielregeln des politischen Systems sowie ein Basiskonsens über die normativen Grundlagen (dh. die Verfassung samt Geltung der Grund- und Menschenrechte inklusive Minderheitenrechte) – ist Funktionsvoraussetzung für Staat und Gesellschaft. o Interesse (lat. inter-esse = dazwischen sein, an etwas teilnehmen) o dynamisch, Brückenfunktion; subjektiver und objektiver Nutzen, zentrale Triebkraft menschlichen Handelns Vgl. Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3.A., 2010, 366, 415, 416f, 424. 31 II. Politik und Politikwissenschaft: Grundbegriffe & 5. Politikwissenschaft – Begriff und Bereiche o Begriff: Als „Wissenschaft von der Politik“ ist die Politikwissenschaft Teil der Sozialwissenschaften, im weiteren Sinn zählt sie zu den Staatswissenschaften. o Nachbardisziplinen: Soziologie, Rechtswissenschaft, Allgemeine Staatslehre (Staatstheorie), Geschichtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie. o Klassische Gliederung: o o o Politische Theorie (Politische Philosophie, Ideengeschichte) Vergleichende Politikwissenschaft (Vergleichende Regierungslehre) Internationale Beziehungen (Internationale Politik) Inzwischen Auffächerung in verschiedene Teildisziplinen. 32 Exkurs: Recht und Rechtswissenschaft: Grundbegriffe I Rechtswissenschaft – Begriff und Bereiche o Begriff: Die Rechtswissenschaft (Jurisprudenz) befasst sich mit der Erkenntnis des objektiven Rechts und seiner Erscheinungsformen. o Nachbardisziplinen: Allgemeine Staatslehre (Staatstheorie), Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie. o Verschiedene Teilbereiche der Rechtswissenschaft: o Rechtstheorie (Lehre vom logischen Aufbau der Rechtsordnung, Struktur von Rechtssätzen und Methodik der Gewinnung rechtlicher Erkenntnisse) o Rechtsdogmatik (Erforschung und Darstellung des geltenden Rechts) o Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie u.a. A 33 Exkurs: Recht und Rechtswissenschaft: Grundbegriffe II Recht: weitere Grundbegriffe / Gegenpole o Naturrecht und positives Recht (Rechtstheorie) o o Naturrecht: Rechte, die aus der Wesensnatur des Menschen abgeleitet werden -> Naturrechtslehren Positives Recht (lat. ponere - setzen): Recht, begründet durch Setzung oder Gewohnheit -> Rechtspositivismus o Materielles Recht und formelles Recht o o Materielles Recht: Rechtsnormen, die Recht als solches (inhaltlich) ordnen, z.B. Strafrecht. Formelles Recht (Verfahrensrecht): Rechtsnormen, die der Erzeugung bzw. Durchsetzung des materiellen Rechts dienen, z.B. Strafprozessrecht. o Gesetz (im weiteren Sinn): jede allgemein gültige Rechtsnorm Vgl. Manfred Schmidt, Wörterbuch zur Politik (2010) 34 III. Recht und Politik 35 Beispiel für Politikbegriff ↑ T Politik sind alle um Politik: alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, die menschliche Gemeinschaft (Gesellschaft) und ihre einzelnen Bereiche zu ordnen, zu gestalten. Handlungen menschliche Gemeinschaften & ihre einzelnen Bereiche zu ordnen & gestalten. I * (Alfred Klose, Politikwissenschafter, 1928-2015) 36 Beispiel für Rechtsbegriff - - ↑Gesamtheit ↑ Normen Recht: Die Gesamtheit aller sozialer Normen, die verbindlich sind und deren Einhaltung und Durchsetzung durch Zwangsmittel geschützt wird. sowie von -> Sozialer sind verbindlich Einhaltung & Durchsetzung -durch Zwangsmittel geschützt. & & (Friedrich Koja, Rechtswissenschafter, 1933-1999) 37 Normordnungen ↑ Erklärung o Norm: Sollensvorschrift, von lat. norma = Richtschnur, Vorschrift ( o o 1 C Soziale Normen: Richtschnur für angemessenes Verhalten und angemessenes soziales Handeln Recht o Sitten o Moral o Religion o Vernunft E - 38 Rechtliches System vs. Politisches System Rechtliches System: Das von der Rechtsordnung geregelte bzw. vorgesehene Verfahren des staatlichen Zusammenlebens. Politisches System: Die tatsächlich stattfindenden Abläufe und Entscheidungsmuster (im Sinne, neben, ohne oder gegen die Gesetze). 39 Politisches System ↳ = o ein Kreislauf o verschiedene Akteure ↳o verschiedene, auch wechselseitige Einflüsse o Wie kommen Entscheidungen zustande? o Demokratisches Prinzip o Modell der Arbeitsteilung o in Österreich zusätzlich: Bundesstaat mit Ländern und - Gemeindeautonomie -- 40 Rechtsverfassung vs. Realverfassung Beispiele für die Bedeutung der Realverfassung: o Wer macht die Gesetze? o Regierungsbildung o Rolle der politischen Parteien o Sozialpartnerschaft 41 Verfassung und Verfassungsrecht o Verfassung (allg. bzw. i.w.S.: Zustand, Befindlichkeit; ordnungsstiftender Normenkomplex) o Verfassung im engeren Sinn: die in eine besondere Rechtsform gekleidete politische Grundordnung eines Staates o o Rechtsverfassung (Formalverfassung): die rechtlich niedergelegte Verfassungsordnung Realverfassung: die gelebte Verfassungspraxis (Verfassungswirklichkeit), Beispiel: Rolle des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung o Verfassungsrecht und einfaches Recht o Verfassungsrecht: Rechtsnormen, die in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden (formelles Verfassungsrecht) und wesentliche Grundsätze des Staates enthalten (z.B. Staatsorganisation, Grundrechte – materielles Verfassungsrecht). In der Hierarchie der staatlichen Rechtsquellen besitzen sie den höchsten Rang. o Einfaches Recht: Rechtsnormen, die mit den üblichen (einfachen) Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erlassen werden. Sie sind dem Verfassungsrecht untergeordnet und an dieses gebunden. Vgl. Manfred Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. Auflage, 2010 -> Grundtexte 42 Wie entsteht ein Bundesgesetz? Ministerialentwurf Begutachtung Ministerrat Regierungsvorlage Bedenken - Ein- [ Initiativantrag (5 Abgeordnete) Nationalrat Einspruch Ende Einspruch Möglichkeit des Beharrungsbeschlusses wär- de Volksbegehren (mind. 100.000 Bürger) Zwern Ausschuss Unterausschuss Gesetzesbeschluß Bundesrat Zustimmung Zeitablauf Beharrungsbeschluß Volksabstimmung Beurkundung durch Bundespräsidenten Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Kundmachung im Bundesgesetzblatt Gesetzesantrag des Bundesrates Ausschuss Zum Verhältnis von Recht und Politik Steht das Recht über der Politik oder steht die Politik über dem Recht? Verhältnis Recht und Politik Überblick o Recht und Politik sind eng miteinander verbunden o Politik ist darauf gerichtet: odie rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten oinnerhalb des Rahmens Recht zu setzen bzw. Impulse für Gesetzesinitiativen zu setzen odiese Handlungen politisch zu kontrollieren 45 Einflussfaktoren auf Entscheidungen o Rechtliche Rahmenbedingungen Io Parteien 3o Verbände 4 o andere gesellschaftliche Institutionen und Gruppierungen 1 + Kirche - (Kirchen, Bürgerinitiativen etc.) o Medien 6 o Ideologien 7 o Einflüsse aus persönlichen Verfasstheiten ↳ Kontakte, Seilschaften o o..... 5. VO Recht und Politisches System Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier 46 Zum Verhältnis von Recht und Politik I Wesentliche Merkmale des Verhältnisses von Recht und Politik o Gegenseitige Wechselwirkung und Abhängigkeit o Die Politik gestaltet das Recht und ist ihrerseits o Fragen zur Diskussion und Wiederholung o Inwiefern gestaltet die Politik das Recht? Erläutern Sie den politischen Prozess von der Idee bis zum konkreten Gesetz am Beispiel des Klimabonus. o Worin zeigt sich etwa, dass die Politik dem Recht unterworfen ist? Nennen Sie ein Beispiel. o Was steht in der Verfassung? dem Recht unterworfen. o Verfassung als Beschränkung staatlicher Herrschaft, kontrolliert durch die Verfassungsgerichtsbarkeit (in Österreich: Verfassungsgerichtshof [VfGH]). o Der VfGH hat die Kompetenz, Gesetze aufzuheben („negativer Gesetzgeber“). -> Spannungsverhältnis zu Parlament und Politik. o Gewaltenteilung? 6. März 2024 47 Zum Verhältnis von Recht und Politik II 800 Gewaltenteilung I v. Chr. -500 n. Chr - o Idee ursprünglich in Antike entwickelt (Aristoteles, Polybios, Cicero) o Ziel: Machtbegrenzung, checks and balances o Schöpfer der neuzeitlichen Gewaltenteilungslehre: Montesquieu: Buch o „De l‘Esprit des Lois“ („Vom Geist der Gesetze“, 1748) Klassische Trias der Staatsgewalten (Staatsfunktionen): o o o Gesetzgebung (Legislative) Verwaltung (Exekutive) Gerichtsbarkeit (Judikative) o Intermediäre Gewalten: Politische Parteien, Verbände, Interessenvertretung, Wirtschaft, Medien etc. Baron de Montesquieu, 1728 nach JacquesAntoine Dassier, Collections de Versailles, Wikipedia 48 Zum Verhältnis von Recht und Politik III Gewaltenteilung II: Schaubild Legislative Gesetzgebung Exekutive Verwaltung Judekative Gerichtsbarkeit Einteilung: nach formellen (organisatorischen) oder materiellen (funktionellen) Gesichtspunkten 49 Zum Verhältnis von Recht und Politik IV Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Einer Einige Viele / alle Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) 50 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Viele / alle Monarchie (monos=einer, archein=herrschen) 51 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Viele / alle Monarchie (monos=einer, archein=herrschen) Tyrannis 52 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Monarchie (monos=einer, archein=herrschen) Aristokratie Tyrannis viele / alle (Herrschaft der Besten) 53 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Monarchie (monos=einer, archein=herrschen) Aristokratie Tyrannis Viele / alle (Herrschaft der Besten) Oligarchie (oligoi=wenige) 54 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Monarchie (monos=einer, archein=herrschen) Aristokratie Tyrannis Viele / alle (Herrschaft der Besten) Oligarchie (oligoi=wenige) Demokratie 55 (demos=Volk) Die Politie (altgriechisch politeía) ist laut Aristoteles die Bezeichnung für ein Gemeinwesen, das von den Vernünftigen bzw. Besonnenen seiner Mitglieder gelenkt und geleitet wird. In Aristoteles’ Politik gehört die Politie zu den guten Herrschaftsformen, sie ist die legitime Mehrheitsherrschaft1. In der modernen Politikwissenschaft wird der Begriff Polity verwendet, um politische Ordnungen und Verfassungen zu beschreiben2 Zum Verhältnis von Recht und Politik Staatsformen nach Aristoteles (384-322 v.Chr.) Politische Hauptwerke: „Politik“, „Die Nikomachische Ethik“; gilt als Begründer der Vergleichenden Regierungslehre. Mensch ist nach Aristoteles von Natur aus ein „politisches Lebewesen“ („zóon politikón“). Zahl der Herrschenden Ziel: Wohl der Gesamtheit (Gemeinwohl) Ziel: Wohl der Herrschenden (Einzelinteressen) Einer Einige Monarchie Aristokratie (Herrschaft der (monos=einer, Besten) archein=herrschen) König Prinzessinnen , Tyrannis Oligarchie (oligoi=wenige) Viele / alle Politie (von polis, polites) (=Grieche ) Verfassung =. Demokratie 56 (demos=Volk) Zum Verhältnis von Recht und Politik Weitere Begriffe o Republik o Diktatur o Entwicklung des Demokratiebegriffs 57 IV. Demokratie: Grundbegriffe 58 Demokratie o Erst spät positiv besetzter Begriff o Aufklärung, 19. Jahrhundert o besonders in Österreich und Deutschland schon bald in der o o Zwischenkriegszeit massive Demokratiekritik erst nach dem 2. Weltkrieg setzt sich in den meisten westeuropäischen Ländern die Demokratie durch aber: o o Diktaturen etwa in Spanien, Portugal, Griechenland (süd-)ost-europäische Staaten bis 1989 kommunistisch 59 Demokratie: Versuch einer Definition „Demokratie ist jene Staatsform, in der die Rechtsordnung mittelbar (durch die Wahl von Repräsentanten) und/oder unmittelbar (durch Teilnahme an Sachentscheidungen) von den ihr Unterworfenen erzeugt wird.” (Hans Kelsen) = Mitwirkung, Beteiligung, Teilhabe der Menschen an Personen- und/oder Sachentscheidungen Kernstück: das allgemeine und gleiche Wahlrecht 60 Mit Demokratie verbinden wir heute aber auch noch o Freiheit, Gleichheit und andere Grundrechtsgarantien o Pluralismus der Ideen, Gruppen, Parteien... o Kontrolle, Opposition o sachliche und zeitliche Herrschaftsbegrenzung Demokratie ist daher eng verbunden mit: Verfassungsstaat, Rechtsstaat, Gewaltentrennung 61 Demokratisierung im internationalen Vergleich Drei Wellen der Demokratisierung: 1828 ~ - 1926 o 1. Welle: ausgehend im frühen 19. Jahrhundert von Amerika; ca. 30 Staaten o 2. Welle: nach 2. Weltkrieg von Alliierten forciert: Deutschland, Italien, Japan; verstärkt durch Entkolonialisierung in den 1950er und 1960er Jahren o 3. Welle: ab Mitte der 1970er Jahre: Staaten in Südeuropa, Lateinamerika, Ostasien, Osteuropa Inzwischen: Nach Diskussion über das „Ende der Geschichte“ („The End of History and the Last Man“, 1992 erschienenes Buch des Politikwissenschafters Francis Fukuyama, der den Siegeszug der Prinzipien des Liberalismus in Form von Demokratie und Marktwirtschaft prognostiziert hatte) Indizien für Rückzug der Demokratie? 62 (Demokratische) Legitimation des staatlichen Handelns o Max Weber (dt. Soziologe, 1864-1920) zur Legitimation von Herrschaft: o o o Tradition Charisma Rationalität o Legitimation durch demokratische „Rückführbarkeit“ o Legitimation durch Verfahren 63 Demokratische Legitimation des staatlichen Handelns “Demokratie ist jene Staatsform, in der die Rechtsordnung mittelbar (durch die Wahl von Repräsentanten) und/oder unmittelbar (durch Teilnahme an Sachentscheidungen) von den ihr Unterworfenen erzeugt wird.” (Hans Kelsen) Konsequenz? 64 Demokratische Legitimation des staatlichen Handelns o Wahlrecht (repräsentative Demokratie) o Direkte Demokratie o Kontrollrechte des Parlaments o Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) o Weisungspflicht (Art. 20 B-VG) 65 STUFENBAU Baugesetze DER RECHTSORDNUNG Primäres/Second Gemeinschaftsrecht Cunionsrecht) Bundesverfassung Bundesgesetze Landesverfassung GESETZGEBUNG Landesgesetze Verordnungen individuelle Rechtsakte VERWALTUNG VERWALTUNG, GERICHTSBARKEIT + INDIVIDUELLER RECHTSBEREICH - V. Literaturhinweise 67 V. Literaturhinweise (Literatur wird auf Moodle zur Verfügung gestellt) o Grundtexte (Auszüge aus folgenden Werken werden auf Moodle zur Verfügung gestellt): o o Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. Auflage (2010). Nohlen/Schultze (Hg.), Lexikon der Politikwissenschaft, 5. Auflage, Bd. 1 (2021). o Poier/Unger, Österreich, in: Benz/Bröchler/Lauth (Hg.), Handbuch der Verfassungsgeschichte o o im 20. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 5: seit 1989 (2019), 671-710. Gamper, Staat und Verfassung, 5. Auflage (2021), 29-40. Karl/Mantl/Prisching/Ziegerhofer (Hg.), Steirisches Jahrbuch für Politik 2021 (2022), darin die folgenden Beiträge: o o Gewessler, Die ökosoziale Wende, 27-31. Brunner, Die ökosoziale Agenda der Bundesregierung: Die ökosoziale Steuerreform, 33-39. 68 V. Literaturhinweise (Literatur wird auf Moodle zur Verfügung gestellt) o Grundtexte (Auszüge aus folgenden Werken werden auf Moodle zur Verfügung gestellt): o o Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. Auflage (2010). Nohlen/Schultze (Hg.), Lexikon der Politikwissenschaft, 5. Auflage, Bd. 1 (2021). o Poier/Unger, Österreich, in: Benz/Bröchler/Lauth (Hg.), Handbuch der Verfassungsgeschichte o o im 20. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 5: seit 1989 (2019), 671-710. Gamper, Staat und Verfassung, 5. Auflage (2021), 29-40. Karl/Mantl/Prisching/Ziegerhofer (Hg.), Steirisches Jahrbuch für Politik 2021 (2022), darin die folgenden Beiträge: o o Gewessler, Die ökosoziale Wende, 27-31. Brunner, Die ökosoziale Agenda der Bundesregierung: Die ökosoziale Steuerreform, 33-39. 68 V. Literaturhinweise (Literatur wird auf Moodle zur Verfügung gestellt) o Grundtexte (Auszüge aus folgenden Werken werden auf Moodle zur Verfügung gestellt): o o Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. Auflage (2010). Nohlen/Schultze (Hg.), Lexikon der Politikwissenschaft, 5. Auflage, Bd. 1 (2021). o Poier/Unger, Österreich, in: Benz/Bröchler/Lauth (Hg.), Handbuch der Verfassungsgeschichte o o im 20. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Bd. 5: seit 1989 (2019), 671-710. Gamper, Staat und Verfassung, 5. Auflage (2021), 29-40. Karl/Mantl/Prisching/Ziegerhofer (Hg.), Steirisches Jahrbuch für Politik 2021 (2022), darin die folgenden Beiträge: o o Gewessler, Die ökosoziale Wende, 27-31. Brunner, Die ökosoziale Agenda der Bundesregierung: Die ökosoziale Steuerreform, 33-39. 68